Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#701 Beitrag von Erzhammer » Mittwoch 27. Mai 2009, 00:16

Tomas D: “Klaut Euch meine Musik aus dem Netz. und gebt das Geld für etwas sinnvolles aus.”

Dr. Alexander Wachs Rechtsanwalt für Medienrecht/IT-Recht
Selbst wenn der Künstler, als Urheber einer Verbreitung seiner Lieder in Tauschbörsen zustimmt, dürfen dennoch nicht die Rechte von Dritten, die ebenfalls Rechte an der Musik des Künstlers haben, verletzt werden. Namentlich geht es hier um die Rechte der Plattenfirmen.
Quelle: Dr. Alexander Wachs Rechtsanwalt für Medienrecht/IT-Recht


Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#702 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Mai 2009, 08:53

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2009 - Az.: 308 O 75/09

Leitsatz RA Dr. Bahr:
Ein Softwareunternehmen hat einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch,
wenn sein Computerspiel in einer P2P-Tauschbörse zum Download angeboten wird.
Der Accessprovider muss die Daten zur Ermittlung der IP-Adressen über das
Verbindungsende hinaus speichern.

Entscheidung:
Die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers seien verletzt, da über den
Internetanschluss eines Kunden des Beklagten das Computerspiel öffentlich zugänglich
gemacht wurde. Denn das PC-Spiel, welches der Kläger selbst noch kommerziell nutze,
sei mittels einer Filesharing-Software in das P2P-netzwerk eingestellt worden.
Das beinhalte das kostenlose Downloadangebot an jeden anderen Teilnehmer dieses
Netzwerks und sei mit dem Vorteil verbunden, selbst kostenlose Downloads vorzunehmen.
Ein solches Handeln gehe deutlich über den Rahmen des Privaten hinaus und sei eine
offensichtliche Rechtsverletzung.

Den Provider treffe die Pflicht, alles zu tun oder zu unterlassen, was zumutbar sei,
um der Auskunftsverpflichtung nachzukommen. Dazu gehöre eben auch das Vorhalten der
für die Auskunft erforderlichen Verbindungsdaten über das Ende der Verbindung hinaus.
Das Speichern dieser Daten sei auch nach datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig
und verhältnismäßig.

Quelle:
[web_site]http://www.webhosting-und-recht.de/urte ... 90311.html[/web_site]



OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 15.04.2009 - Az.: 11 W 27/09


Daraus folge, dass in Fällen in denen inhaltlich selbständige Anträge in einer formal
einheitlichen Antragsschrift zusammengefasst würden, nicht bloß eine Gebühr von 200,- EUR
entstehe. Denn der Aufwand steige, je mehr unterschiedliche Sachverhalte das Gericht zu
beurteilen habe. Aus der Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen könne allerdings nicht
sicher darauf geschlossen werden, wie viele Personen eine Schutzrechtsverletzung begangen
hätten. Ein Antrag also, der 200 IP-Adressen zum Gegenstand habe, erfordere nicht zwingend
einen 200-fachen Prüfungsaufwand.

Würden jedoch mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten, erhöhe sich der
Prüfungsaufwand des Gerichts massiv. Insofern handle es sich bei jedem einzelnen Download
gebührenrechtlich um einen einzelnen Antrag, der jeweils eine gesonderte Gebühr auslöse.
Im vorliegenden Fall seien 55 Werke betroffen gewesen, so dass die Gebühr 11.000,- EUR betrage.

Quelle:
[web_site]http://www.webhosting-und-recht.de/urte ... 90415.html[/web_site]

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#703 Beitrag von Erzhammer » Mittwoch 27. Mai 2009, 09:47

Knüppelklaus hat geschrieben:Recht auf Akteneinsicht wegen Filesharing von 5 Filmwerken, 5 Musikalben oder 50 Musikstücken
LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009 (9 Qs 99/09)
StPO § 406e, UrhG § 101
Danke Knüppelklaus hier noch der Beschluss zum nachlesen für alle.

Quelle: justiz.hessen.de

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#704 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Mai 2009, 12:10

CDU macht sich erneut stark für Internetsperren

Mittwoch, den 27.05.2009
Kategorie: Politik


Nach einem Artikel von Heise.de erklärte der CDU-Politiker Kulturstaatsminister Bernd Neumann:
"Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht" sowie "das Kappen von Netzverbindungen sei "überall möglich".
Nach Heise sei er daher dabei, die Bedenken tragende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
"mit den Betroffenen" aus der Musikindustrie an einen Tisch zu bringen. Die Labels müssten mit dem
von ihnen gewünschten "Handlungsinstrumentarium" ausgerüstet werden, auch wenn die "abgestufte
Erwiderung" Frankreichs nicht "Eins zu Eins" auf Deutschland zu übertragen sei. Eine gesetzliche Regelung
werde dann in der nächsten Legislaturperiode anstehen.

"Internetsperren sind vernünftig", hatte zuvor auch Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands
Musikindustrie, ein weiteres Mal Partei ergriffen für den französischen Ansatz. "Wir haben das Internet
sehr anarchisch, sehr kindisch und spielerisch diskutiert", bemängelte der frühere Medienmacher.

Bild
Foto: Karikatur SH, "Wie sich die MI gern sieht"


weiterlesen...



Heise.de
[web_site]http://www.heise.de/newsticker/Kulturst ... ung/139414[/web_site]

Gabriel
Beiträge: 93
Registriert: Samstag 7. März 2009, 14:16

Re: Deutschland

#705 Beitrag von Gabriel » Mittwoch 27. Mai 2009, 13:38

hi @ll

Ein paar fragen drängeln sich in meinem kopf.

Hat der Staat das Recht Internetsperren zu veranlassen ??
Hat unser Staat eigentlich irgendwelche Urheberrechte oder geistiges eigentum am WWW ??


CERN Geburtsort des WWW !!

http://www.itseccity.de/?url=/content/m ... ckard.html

ca. mitte des Beitrags

Also empfinde ich das CERN wohl die geistigen eigentumsrechte besitzen oder ??
Wenn so dann würde doch unser Staat auch Urheberechtsverletzungen begehen wenn sie Inetsperren veranlassen das sie keine Rechte besitzen. Der Staat müsste doch dann auch von jeder Firma und Privatperson die im Inet vertreten ist eine Vollmacht zugrundeliegen haben das die Internetsperre befürwortet !! ??

Aber das ist nur ein Gedankenschweif. Also nicht gleich die Waffen zucken. :lol:

MfG Gabriel

Willie
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 26. April 2009, 13:15

Re: Deutschland

#706 Beitrag von Willie » Mittwoch 27. Mai 2009, 14:43

Fellbaerchen hat geschrieben:Wenn mal ein bißchen tiefer in das französische Modell sich einliest, kriegt
man das kalte Grausen.

Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: Einspruch beim Verfassungsrat
Vorgeworfen wird dem Gesetz darüber hinaus "Unbestimmtheit". Da es nicht das unbefugte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken als solches bestrafe, sondern das Versäumnis, den Internetzugang ausreichend dagegen abzusichern, kann jeder Inhaber eines Provider-Accounts bestraft werden, auch wenn er selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen habe, sondern ein Dritter. Zum anderen bemängeln die Abgeordneten die Unverhältnismäßigkeit der Bestrafung. So sollen Internetnutzer unter anderem trotz Sperre die Providergebühren weiter bezahlen müssen. Zum anderen können neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, was eine "doppelte Strafe" bedeute, die gegen die Rechtssprechung des Conseil constitutionnel verstoße.
Das erinnert mich ans Mittelalter, wo ein zum Tode bestrafter Delinquint den Henker selbst bezahlen mußte.

Gruß Fellbaerchen


moin

seh ich anders,wer mist baut soll zahlen und zwar kräftig je nach delikt.
wenn ein zu tode betrafter selbst für die hinrichtung zahlt, ist das ziemlich egal,er hat eh nichst mehr vom geld (-:

gruss
willie

Hasenkeks
Beiträge: 6
Registriert: Samstag 23. Mai 2009, 18:31

Re: Deutschland

#707 Beitrag von Hasenkeks » Mittwoch 27. Mai 2009, 15:21

so habe einen anwalt meiner eltern gesprochen ;=)

der meinte auche mod. Ue, ich sollte mir die von hier holen :)

also
Hiermit verpflichte ich,



Herr/Frau ______________________________,

(Vorname / Nachname)



______________________________________,

(Straße)



___________,__________________________,

(PLZ, Ort)



_____________________________________,

(Aktenzeichen aus der Abmahnung)



mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz

für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma



Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg,



- nachfolgend „Verlagsgruppe Muster“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der

Zuwiderhandlung von der Verlagsgruppe Muster festzusetzenden angemessenen,

im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe,

zu unterlassen,



das Musikstück "Guru Josh Project - Infinity 2008" ohne Einwilligung der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu

machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

___________________

Ort, Datum





___________________

Unterschrift
Reicht diese mod.ue um mich vor weiteren abmahnungen gegen dieses musikstück (und andere versionen davon) zu schützen? Oder sollte ich noch was hinzufügen bzw. streichen?

Nur ob ich zahlen soll, bleibt mir überlassen, er meinte jedoch ich könnte dortmal anrufen (schlechte idee?) und einen Vergleich erfragen, jemand damit schonmal erfahrungen gemacht?

Gruß

edit: Achja mit eurem begleitschreiben? oder sollte ich nur die mod.UE dahinschicken?
Steffen Mustermanm

Industriegebiet 66a

91657 Gerla







Muster + Mann Rechtsanwälte

Mustermannstr. 19

09290 Musterstadt









Betreff: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

(AZ: 2005-9134-187496)









Sehr geehrte Damen und Herren,







als Anlage erhalten Sie

eine Unterlassungsverpflichtungserklärung







Mit freundlichen Grüßen









_____________________________

(Ort, Datum)





_______________________________

(Unterschrift)

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#708 Beitrag von Erzhammer » Mittwoch 27. Mai 2009, 17:54

Schmunzelecke

Das Grundgesetz schützt das Eigentum nicht schrankenlos.
Brigitte Zypries
Schon Goethe hat sich darüber beschwert, dass man seinen „Werther“ so oft kopiert habe – ohne dass er dafür einen Pfennig gesehen hätte. Kopien gab es immer. Das Beispiel zeigt aber auch, dass Kopien zu Weltruhm verhelfen können.
Quelle: faz.net

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

K-Opfer
Beiträge: 101
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 12:19

Re: Deutschland

#709 Beitrag von K-Opfer » Mittwoch 27. Mai 2009, 20:02

@ Knüppelklaus
Klasse Entscheidung!!!!!! :te Wie es aussieht, scheint es sich langsam wirklich nicht mehr für die Abmahner zu lohnen, eine Strafanzeige zu erstatten...War auch mal nötig so eine Entscheidung. Die gehört veröffentlicht/verbreitet und an alle StA geschickt :D

Klasse finde ich auch: Strafanzeige am 17.03.2009, Antrag auf gerichtliche Entscheidung am 26.01.2009, Dringlichkeit? Ne, iss klar!!!!

Gabriel
Beiträge: 93
Registriert: Samstag 7. März 2009, 14:16

Re: Deutschland

#710 Beitrag von Gabriel » Mittwoch 27. Mai 2009, 20:59

@Mistreaded

:)
Ok. Also der temp / incoming sind beide freigegeben !! Wenn die Suchanfrage anderer Clienten ( Emule ) in diesen beiden Ordner fündig wird stellt sich dieser Client in der Warteschlange bei deinem Emule an. Der Incoming Ordner kann natürlich auch umbenannt werden solange man in den Emule Option dieses auch angibt.
Das Loggen geschieht entweder aus dem temp oder auch dem Incoming oder jeden anderen freigegeben Ordnerauf deiner Festplatte.
Die abmahner schreiben wohl Vollständiges Album oder File weil sich das ja auch gleich mehr gewerblich anhört.
Szenario 1 :
Beziehen tun die sich in meinen Augen auf den Download Versuch des Albums. Ich glaube nicht das die solange warten das du das ganze File bezogen hast. Aber wie hier schon erwähnt wurde reicht es ja schon nur ein Bruchstück des Files zu laden und da glaube ich das es irrelevant ist welchen teil des Files gerade von einem bezogen wird.
Szenario 2:
In Emule kann man einstellen das erst der Anfang & Ende geladen werden. Dies hat zb den vorteil das du wenn beide sachen vorhanden sind bei einer mp3 diese aus dem temp ordner kopierst und die endung änderst in .mp3 diese dann zumindest den anfang und ende zu hören. Bei einer mpg datei geht das auch. Vielleicht beziehen die sich auch auf das Anfang & Ende weil dann bedingt abspielbar.

Aber wer weiss das genau ??

MfG Gabriel

Gabriel
Beiträge: 93
Registriert: Samstag 7. März 2009, 14:16

Re: Deutschland

#711 Beitrag von Gabriel » Mittwoch 27. Mai 2009, 23:34

@Mistreaded

Alle freigegebene Ordner sind automatisch Upload. Nur der standard installierte Temp Ordner ist Upload / Download.
Das hat nichts mit dem TCP UDP zu tun. Emule kann nur immer 1 Ordner für download/upload und 1 Ordner für die Fertigstellung des Files verwalten. Aber er kann mehrere Ordner als Upload verwalten.

Temp---------Incoming-------NeuerOrdner----> usw
UDP/TCP------UDP------------UDP------------> usw

Nur falls was falsch rüberkam

MfG Gabriel

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#712 Beitrag von Erzhammer » Mittwoch 27. Mai 2009, 23:46

Die Vollziehung einer gegen das Hamburger Telekommunikationsunternehmen HanseNet (Alice) gerichtete Verfügung der Bundesnetzagentur zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" wurde vorerst ausgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln bekannt gegeben.

Erläuterungen des Gerichts
Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Die Richter führten zur Begründung aus, dass die Behörde es versäumt habe, vor Erlass der Anordnung ihr Ermessen auszuüben. Da die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sich bereits aus dem Gesetz ergebe, hätte die Behörde in ihren Ermessenserwägungen begründen müssen, weshalb sie noch eine ausdrückliche Anordnung für erforderlich hält.

Quelle: daten-speicherung.de

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#713 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 00:15

SGV-Freund hat geschrieben: Bei mir in der Abmahnung steht nix von Download.
Ist dass normal,oder ein Versehen?
Aus einer Abmahnung, Zitat:
Durch das Herunterladen dieses urheberrechtlich geschützten Werkes............

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#714 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 01:08

@SGV-Freund
Also; - nur, Verstoß gegen das Urheberrecht über P2P oder ähnlich usw. ...... reicht ja auch schon für die.

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Nightman
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 11:58

Re: Deutschland

#715 Beitrag von Nightman » Donnerstag 28. Mai 2009, 12:04

Hallo,

Wie in meiner letzten Antwort habe ich von RA **** einen Mahnbescheid erhalten dem ich widersprochen habe. Jetzt habe ich, wie befürchtet, einen Brief vom RA **** erhalten. Er konnte aus dem Widerspruch (wie auch) nicht erkennen warum ich dem widersprochen habe und möchte dies bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gerne wissen. Muss ich auf diesen überhaupt noch Antworten oder kann ich dieses getrost ignorieren ? Gibt es für die Antwort eine Vorlage ???

MFG
Nightman

ratlos180
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 12. März 2009, 14:59

Re: Deutschland

#716 Beitrag von ratlos180 » Donnerstag 28. Mai 2009, 12:17

hallo,

hab gestern auch vom haasen post erhalten, wo er fragt wieso, weshalb, warum ich dem mb widersprochen habe.

ich für mich werde es abheften und weiter warten was da kommt.

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#717 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 12:33

Nightman hat geschrieben:Er konnte aus dem Widerspruch (wie auch) nicht erkennen warum ich dem widersprochen habe und möchte dies bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gerne wissen. Muss ich auf diesen überhaupt noch Antworten oder kann ich dieses getrost ignorieren ? Gibt es für die Antwort eine Vorlage ???
Du bist Gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#718 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Mai 2009, 12:45

Es gibt, auch wenn man es in Deutschland manchmal anders sieht, Gesetze.
So wird das gerichtliche Mahnverfahren in der ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt.
Quelle: ZPO, §§ 688 - 703d

Dabei ist für einen Betroffenen nur eins wichtig.
§ 697 - ZPO
Einleitung des Streitverfahrens
(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird,
hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen
in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt
entsprechend (http://dejure.org/gesetze/ZPO/697.html).
Faustregel: Ohne Klageschrift - keine Klage!

Haas kann doch fordern was er möchte. Wichtig ist, dass diese Briefe nichts mehr
mit dem gerichtlichen Mahnverfahren zu tun haben. Diese Briefe haben den Stellenwert,
einer privaten Nachricht.
Ergo, sollte man nicht darauf reagieren!
Es gibt dementsprechend auch kein Muster.

MfG - Steffen

Droooood
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 28. Mai 2009, 12:48

Re: Deutschland

#719 Beitrag von Droooood » Donnerstag 28. Mai 2009, 13:03

:al

kann mir mal einer sagen was man machen soll, wenn man ne Abmahnung bekommen hat, obwohl man gar keinen Computer im Haus hat? Mein Internetanschluss wird ausschließlich fürs Fernsehen genutzt IPTV sonst hätte ich gar keinen Internetanschluss.
Der Anschluss wurde von nem Telekommitarbeiter eingerichtet, der hat mir die Verschlüsselungsdaten aufgeschrieben und das wars. Bin erst vor kurzem in die andere Stadt gezogen und 1 Monat nachdem der Anschluss geschaltet wurde soll ich irgendwas runtergeladen haben. Jetzt hab ich mich bischen eingelesen und eine mod ue gefunden, hab ich hier auf der Arbeit mal ausgedruckt, wollt jetzt noch ein Schreiben aufsetzten mit o.g Angaben. Dann hab ich das mit der Störerhaftung gefunden. Das Wlan ist ja geschützt, soll ich das trotzdem reinschreiben, dass ich gar keinen Computer habe. Evtl sagt man ja dann, ich konnte nie überprüfen das es sicher ist.

Grüße
Drooooood

Benutzeravatar
Erzhammer
Beiträge: 691
Registriert: Montag 9. März 2009, 16:20

Re: Deutschland

#720 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 13:58

@Droooood
Mein Vorschlag zu deinen Fall.

Gegenabmahnung, mit der Aufforderung, weitere Abmahnungen zu unterlassen. (Da kann man auch Kosten mit Einfordern für einen Anwalt)

Oder.

Erhebung einer negativen Feststellungsklage mit dem Antrag festzustellen, dass dem Abmahnenden kein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung zusteht.
Vorteil: Der Abmahnende trägt die Beweislast, dass ihm der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und daraus folgend auch Geld zusteht.
Auf alle fälle tätig werten, da eine Antwortpflicht obliegt.

Auf jeden Fall würde ich mit Dr. Wachs oder einen anderen geeigneten Anwalt Reagieren. Und das bevor ich eine mod. UE verschicke.
Und lass dich nicht verrückt machen mit der Störhaftung.

Empfohlene Anwälte von Abmahnwahn-Dreipage.de in deiner nähe - hier - .

Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

Antworten