Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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kuchen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6661 Beitrag von kuchen » Freitag 19. August 2011, 13:07

Irgendwie passt das immer nicht. Wenn die bei einer Person immer vorrechnen, dass das Werk ja soo oft vervielfältigt werden kann, dann dürfen sie aber jedes werk nur einmal Abmahnen. Wenn irgendjemand das bezahlt hat, ist er ja schon für die tausend anderen Personen mit aufgekommen... Wenn die 1000 anderen auch zahlen müssen und ebenso für die anderen auch aufkommen, dann bekommt die firma ja zu viel!

Gildo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6662 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 14:49

delta hat geschrieben:Hallo!

@Steffen
...meinen Dank für die "Denkanstöße"...


Die entscheidende Frage ist nun, in welchem Mandatsverhältnis steht der abmahnende RA, nach Wegfall der Rechtsgrundlage GoA im Jahr 2008, zu dem Abgemahnten?
(...über die geänderte Rechtsgrundlage gibt es ja wohl keinen Zweifel....oder ?)
@delta
Habe auch Abmahnungen wo in 2010 noch die GoA als Grundlage angeführt wurde.
Verstehe aber nicht ganz worauf du hinauswillst.
Im Prinzip ist mit dem 97a doch nur eine speziellere Anspruchsgrundlage dazugekommen, die sogar noch weniger Voraussetzunge wie de GoA hat, die Abmahnung muss nämlich jetzt nur berechtigt sein und nicht wie für die GoA zusätzlich im Interesse des Verletzers stehen.
Sonst hat sich im Prinzip doch nichts geändert. Weder bei der GoA noch bei 97a, noch bei Schadenersatz als Anspruchsgrundlage für die Abmahnkosten kann der Abmananwalt Gebühren aus eigenem Recht direkt vom Verletzer velangen, da das Mandat stets mit dem Rechteinhaber besteht. Es geht doch immer nur um einen Freihaltungs- bzw. Ersatzanspruch des Rechteinhabers, der auch bei der GoA-Lösung gegenüber dem Verletzer alleiniger Anspruchsinhaber ist. Geschäftsführer i.S.v. §§677 BGB ff ist bei solchen Abmahnungen stets der Rechteinhaber, dem durch die (erforderliche) Beauftragung des Anwalts die Aufwendungen im Sinne von § 683 BGB entstehen und niemlas der Anwalt selbst. Es war insofern nie anders als bei 97a UrhG. Oder sehe ich da was falsch? Lasse mich (durch stichhaltige Nachweise) gerne belehren.

Gildo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6663 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 15:22

@delta

Kommt nix?

Gildo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6664 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 15:56

Steffen hat geschrieben:
Deiddel:News



RA Damm & Partner: LG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10

Freitag, den 19.08.2011


LG Düsseldorf: 3.000,00 EUR Schadensersatz für den Upload von 10 Musiktiteln auf Grundlage von GEMA-Tarif VR-W I / Eltern haben periodisch PC ihrer Kinder auf Filesharing-Software zu überprüfen
Quelle:[/b] RA Damm & Partner
Interessantes Urteil.

Insbesodnere der Volltext wo lautet:

"Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen mit ihrem Prozessvertreter eine Honorarvereinbarung getroffen haben, sind nicht ersichtlich. Allein eine die Gebühren des RWG unterschreitende Honorarvereinbarung würde sich im Ergebnis auswirken. Eine solche Vereinbarung ware außerhalb des § 4a RVG nichtig. Unabhängig davon sind Gebühren in der tenorierten Höhe bei den Klägerinnen entstanden. Denn die Nichtigkeit der auf ein unzulassiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages (vgl. LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 280241/09 mwN.)."

Das heist doch dann nichts anderes als dass selbst wenn eine unzulässige Erfolgsvereinbarung getroffen wäre, diese nichtig wäre und der Rechteinhaber wieder die gesetzlichen Gebühren dem Anwalt schulden und dementsprechnd vom Verletzer aus GoA, 97a urhG oder Schadenersatz Freihaltung verlangen kann.

Interessant auch die Höhe des Schadenersatzes von 3000 Euro. Mit den Abmahnosten muss der Verletzer ja fast 5500 € zahlen, dazu kommen dann noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten für das Gerictsverfahren. Insgesamt dürfte der gute Mann ca 8000 € zahle müssen. Weiß jemand wie hoch das Pauschalabgeltungsangebot in der Abmahung war? Zwecks Günstigerprüfung.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6665 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 17:15

delta hat geschrieben:Hallo!


@Gildo (...auch wenn, wie ich vermute, Du etwas mit Jura zu tun hast, kannst Du bitte dumme, unsachliche Bemerkungen lassen... meinen Dank..Nichtjuristen benötigen etwas Zeit um "neue" Argumente zu verarbeiten... falls Dir weiterhin langweilig ist, lies einfach die letzten Beiträge dort wurde schon einiges erklärt...)

Der RA wurde im eigentlichen Auftrag des Geschäftsherrn (Verletzer) tätig. Du hast GoA nicht verstanden - spielt aber keine Rolle, da es sowieso nicht mehr gilt.
Nun nach dem 1.9.2008 gibt es nur noch ein Mandat, das des Verletzten mit seinem RA (Innenverhältnis) und sog. Außenverhältnis wird nur noch ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gefordert. Und wenn der Verletzte eine Freistellung bzw. der RA die Aufwendungen aus abgetretenem Recht fordert, so können es nie unter den diskutierten Annahmen (dieselbe Angelegenheit) nie die volle RA-Gebühren nach RVG sein.

Das ist unerhörter Schwachsinn. Der RA wurde auch vor dem 1.9.2008 niemals im Quasi-Auftrag des Verletzers tätig. Das Mandat besteht und bestand stets zwischen dem Verletzten und dessen Anwalt. Der Verletzer hat die Kosten der Beauftragung de Anwalts zu erstatten bzw. hiervon freizuhalten. Nichts anderes gilt unter § 97 a UrhG. Nehmen wir doch das LG Düsseldorf Urteil mit den 3000 € Schadenersatz, wo es ja noch nach der GOA ging, da Abmahnung aus 2006. Wieseo hat der Veletzte die Abmahnkosten in Höhe von 2380,80 an den Rechteinhaber zu bezahlen, wenn er doch vor der großen "Gesetzesänderung" ein Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Verletzer gegeben haben soll? Müsste dann nicht die Klage des Rechteinhabers schon deshalb abzuweisen gewesen sein, weil der Anwalt selbst Anspruchsinhaber gewesen wäre und dieser die Amahnkosten hätte beim Verletzer einklagen müssen. Das ist ungeheuerliche Quacksaberei, was du vom Stapel lässt, obwohl du ja offenbar den den ganzen Tag Zeit hast dich mit der Materie 677 ff BGB zu beschäftigen, verstehst du nicht einmal den deutschen Gesetzeswortlaut bzw. die einfachsten systematischen Zusammenhänge. Oder verbreitest du hier sogar vorsätzlich falsche Rechtsauskünfte?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6666 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 17:38

@delta


LG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10

"Zudem steht den Klägerinnen gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gemäß §§ 670, 683 BGB zu, jedoch lediglich in Höhe von 2.380,80 EUR. Die Abmahnung war aufgrund der vorstehenden Erwägungen berechtigt. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes war grundsätzlich erforderlich im Sinne von § 670 BGB. Der Höhe nach steht den Klägerinnen neben der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR jedoch nur eine 1,3-Gebühr nach VV 2300 zum RVG zu."


Da du das Urteil gelesen hast gehe ich jetzt davon aus, dass du wider besseres Wissen handelst.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6667 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 19:02

delta hat geschrieben:Hallo!


Ein Nachbar ist verreist und Du stellst fest, dass zu seiner Haustür munter Wasser heraus plätschert. Was tun? Für solche Fälle wurde GoA geschaffen!
Von den Hauseigentümern und Verwandten ist niemand erreichbar und es muss schnell gehandelt werden. Du als guter Nachbar rufst den Schlüsseldienst und den Klempner an und erteilst als Geschäftsführer ohne Auftrag im Namen und Interesse des Eigentümers (Geschäftsherr) den Auftrag den Rohrbruch zu beheben um weiteren Schaden abzuwenden.
Hier sind die Rollen klar verteilt und GoA ist recht sinnvoll.
In Endeffekt kommt ein Reparaturauftrag zwischen dem Hauseigentümer und dem Klempner zustande und er darf nachher auch die Rechnung bezahlen.

Das ist auch bei dem von dir gewählten Beispiel definitiv falsch. Der Nachbar hat dem Schlüsseldienst den Auftrag erteilt. Der Schlüsseldienst kann sich ausschließlich an den Nachbarn, der ihm den Auftrag erteilte halten. Er hat unter gar keinen Umständen einen eigenen Anspruch gegen den Hauseigentümer. Der Nachbar ist alleiniger Schulner des Handwerkers und kann vom verreisten Eigentümer verlangen, dass er die Kosten des Handwerkers übernimmt (Freihaltung) bzw., wenn bereits bezahlt, erstattet. So und nicht anders funktioniert das und das weisst du auch, weil es sich jedem logisch denkenden Menschen direkt aus dem Gesetz zwingend ergibt. Außerdem kennst du ja die Rechtsprechung und handelst wider besseres Wissen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6668 Beitrag von Gildo » Freitag 19. August 2011, 21:27

delta hat geschrieben:Hallo!

Es gibt kein entweder oder, sondern nur eine Rechtsgrundlage für urheberrechtliche Abmahnungen nach dem 1.9.2008. Wenn in urheberrechtlichen Abmahnungen, die nach diesem Datum erstellt worden sind, nicht die Rechtsgrundlage UrhG, für den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verwendet wird, ist das rechtsfehlerhaft
Falsch, auch Schadenersatz und GoA kommen als Anspruchsgrundlage in Betracht, wobei letzere aufgrund des weiteren Anwendngsbereichs des 97 a UrhG keine Bedeutung mehr hat.
delta hat geschrieben:Diese Kopien werden gebraucht, um eine Anzeige in einem "Einzelfall" auf alle RA/RI auszuweiten, die nach diesem Datum aufgrund der falschen Rechtsgrundlage versuchen direkt über Gebührentatbeständen mit den Abgemahnten in derselben Angelegenheit, die vollen RA-Gebühren abzurechnen.
Na dann schreite mal endlich zur Tat, und erstatte möglichst viele Anzeigen aufgrund deiner großen Gesetzesänderung. Du bist ja jetzt sehr gut informiert, dass weder zuvor noch danach jemals ein Anwalt gegen einen abgemahnten Urheberrechstverletzer einen direkten Honoranspruch betr. der Abmahnkosten hatte.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6669 Beitrag von Bruki » Freitag 19. August 2011, 21:37

Ich habe hier auf Heise online einen Text gefunden auf dem zu einem "Kompendium Internetrecht" gelinkt wird... Der Autor, hab ich gelernt, hat sich mal gegen einen Brief von Künstlern an Frau Merkel geäußert, in dem die die Verschärfung des Urheberrechts forderten...

Das Werk ist kostenlos, wird regelmäßig aktualisiert, und die Stellen, die ich bisher gelesen habe, scheinen mir halbwegs verständlich zu sein... trotz meines juristischen Unverstandes ;) ...

Vielleicht kennt ihr das ja schon, für mich ist es eine Neuigkeit...

Bruki

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6670 Beitrag von Steffen » Samstag 20. August 2011, 02:13

@delta,


wie gesagt, es sind nur Denkanstöße. Du bist ja letztendlich wie meine Kinder. Die tun auch immer, was sie wollen
und hören nicht auf die Erfahrungen des “Alters“. Ist aber gut so, es muss jeder - seine - Erfahrungen machen.

Auf den einen Punkt ist Dein Ohr - besser gesagt Auge - wahrscheinlich nicht aufnahmebereit.


Es ist bei der gesamten anwaltlichen Praxis in Deutschland gang und gäbe, das ein Anwalt, um in einen Rechtsstreit
schnell und ohne großen Aufwand zu einem Abschluss zu gelangen, der Gegenseite ein gemindertes Vergleichsangebot
unterbreitet. Jetzt kann die gegnerische Partei sich entscheiden, ob sie dieses Vergleichsangebot annimmt oder
ausschlägt. Hier rechnet der Anwalt dann z.B. nach eine 1,5 Einigungsgebühr ab. Nimmt der Gegner den Vergleich
nicht an, und der Anwalt klagt, kann er jetzt regelmäßig nach eine 1,3 - Verfahrensgebühr und eine 1,2 - Termins-
gebühr (insgesamt 2,5 Gebühren) zuzüglich der 20,00 € Auslagenpauschale und der MwSt. abrechnen. Im Klagefall muss
der RI noch nicht einmal vorher die Anwaltskosten bezahlt haben (vgl. etwa § 8 Abs. 1 RVG).

Die große Unbekannte, nicht wie wir denken es wäre, sondern wie lauten die Vereinbarungen zwischen RI und RA
tatsächlich. Und hier gab es nur eine Unbedachtheit seitens der Abmahner (Stichpunkt Fax Dr. K.). Ansonsten wird
dieses Innenverhältnis gehütet wie Fort Knox. Sorry, ich persönlich (natürlich bin ich nicht Onassis) sehe in
Deiner Argumentation keine Straftatbestände. Aber ich lasse mich - wie immer - eines Besseren belehren.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6671 Beitrag von Gildo » Samstag 20. August 2011, 06:10

delta hat geschrieben: Und wieder falsch...mit GoA (falsche Rechtsgrundlage) versuchen die abmahnenden RAs noch nach dem 1.9.2008, direkt mit dem Abgemahnten mit einer Geschäftsgebühr laut RVG die Gebührentatbestände abzurechnen, um so einen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen einzufordern....

Welche Abmahnkazlei behandelt nach dem 1.9.2008 Abgemahnte als ihre direkten Kostenschudner nach dem RVG und macht nicht nur Aufwendungsersatz für den Rechteinhaber geltend?

Das wäre in der Tat fehlerhaft.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6672 Beitrag von Steffen » Samstag 20. August 2011, 12:31

[quoteemDer Joker]Die "Alten" haben aber das Problem der Sturheit. Die wollen nicht wahrnehmen, das sich das Rad weiter dreht. Die sind dann bockig und trampeln wie kleine Kinder rum.[/quoteem]

Bitte erst einmal - wird ansonsten mir immer vorgeworfen - alles zitieren.
[…]und hören nicht auf die Erfahrungen des “Alters“. Ist aber gut so, es muss jeder - seine - Erfahrungen machen.[…]
Hier will niemand jemand irgendetwas ausreden (hast Du mir auch nicht unterstellt) und wenn ich den einen oder anderen Einwand äußere, ist es ja letztendlich produktiv. Dann, sorry, ich bin nun einmal ein “alter“ Zitatenklopfer:

“Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden.“
Pearl S. Buck (1892-1973), amerik. Erfolgsautorin, 1938 Nobelpr. f. Lit.

Ehe man aber auf die Alten schimpft und zetert, sollte man sehen, was @delta eigentlich erreichen will mit der Strafanzeige. Vielleicht geht es schneller, wenn Du mir das einmal erklärst, @Joker!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6673 Beitrag von Steffen » Samstag 20. August 2011, 13:23

Man kann es nicht beweisen, aber ich glaube…


[quoteemDer Joker]Gerade in "unseren" Fällen wollen aber die Gut- AW´s ihren Mandanten gar nicht raten zu klagen (m.M.n.). Warum auch?? Ein Vergleich ist für ALLE BETEILIGTEN (außer den Ab-gemahnten) die beste Lösung. Richter hat wieder einen Fall vom Tisch, RI nebst AW nebst Loggerbude nebst AM-AW bekommen was. Geiles Geschäft. Schneller kann man kein Geld drucken.[/quoteem]

Gut-AW, Bös-AW, Weiße-AW, Schwarze-AW …
… ein Anwalt wird immer versuchen, das Bestmögliche für seinen Mandanten herauszuholen. Wenn die Gegenseite besser ist:
  • - sind wir es eben nicht
    - gibt es keine Argumente, weil die Rechtslage eindeutig ist oder
    - wir waren es

[quoteemzamzon77]Es geht hier nicht um meinen Zorn. Ich bin nur wachgeworden, weil ich nun selbst betroffen bin. Ich glaube einfach, dass die uns etwas vorgaukeln. Warum sind zum Tatzeitpunkt immer wieder viele nicht zuhause gewesen? Ich glaube es werden Spy‘s abgefeuert, die dann unsere PCs durchschnüffeln. Man kann es nicht beweisen. Aber ich glaube, die Uhrzeit ist nur ein Vorwand, denn ich denke unsere Rechner überwachen dürfen sie nicht. Ich glaube auch, die Kriminellen sind ganz woanders zu suchen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich 5 Mal beim Supermarkt klauen darf, bevor überhaupt was passiert, obwohl ich ja dann bewusst eine Straftat begangen habe, und die dich in dieser Sache sofort fertigmachen wollen,wird mir schlecht. Die sollen sich mal lieber um die ganzen Attentäter, Kindersch***** usw. kümmern. Aber die kosten im Knast nur, bei uns ist was zu holen. Was dann bleibt, sind Bürger, die nicht mehr wissen, wie sie ihr Leben ohne Angst vor dem Briefkasten schaffen sollen. Übrigens, morgen ist Sonntag, postfrei![/quoteem]
Das ist doch das, was wir lesen wollen. Entschuldigungen, Anschuldigungen, Bemerkungen - ohne Substanz. Jetzt mal das andere Paradebeispiel.

Abgemahnter geht zum Anwalt bei Erhalt einer Klageschrift oder nach Antwort seiner supi schlauen Klageerwiderung. Herr Anwalt, ich war es nicht und kann es aber auch nicht beweisen. Ich habe im ausführlichen Begleitschreiben zur mod. UE dem Abzocker bzw. in der Klageerwiderung dem Gericht meine genaue Situation erklärt sowie, das ist Betrug. Und jetzt mus der RA aus den Murks etwas machen, wenn es in die Hose geht, aber dann geht man in die Foren und lässt Dampf ab.

Sicherlich gibt es solche Anwälte und solche. Wenn man regelmäßig anwaltliche Argumente liest: Gericht nicht zuständig; Massenabmahnung; BGH Sommer unseres Lebens hat entschieden, das dafür die 100 Euro-Deckelung einspringt, keine Original Vollmachten in der Abmahnung, keine Aktivlegitimation, Geschäftsmodell, IP-Dreher, Log-Firma unseriös usw., weiß an, das derjenige sich keine Mühe gegeben hat und vermutlich auch nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt.

Aber jeder vergisst ganz schnell, ohne Argumente kann auch der beste Anwalt nicht zaubern. Und Verdienst mäßig, ein Anwalt hat doch, mit Klageerwiderung bis Abschluss des Klageverfahren (ohne Instanz), bei eine gängigen Klage von ca. 1.200,- €, einen Anspruch von 211,- € und das bei ca. 8 - 10 Stunden Aufwand. ich kann langsam dieses Gesabbel nach dem schnellen Geld nicht mehr hören.

Die Gegenseite ist doch nicht schlauer (anscheinend doch) oder kann P2P neu erfinden. Aber sie verkauft ihr Produkt besser.

Beweise im Zivilverfahren (teilweise schon seit Nero):
=> Urkunden, Zeugen, Sachverständige, (richterlicher) Augenschein, Parteivernehmung bzw. -aussage

Jetzt hat man,
  • 1. Ermittlungsdaten Log-Firma
    => Screens, Datensätze, eidesstattlichen Erklärungen Mitarbeiter oder GF, Gutachten zur Software
    2. Gestattungsanordnung
    3. Provider Beauskunftung, Abmahnung, mod. UE, weiterer Schriftverkehr
    4. Klageschrift mit Punkten 1 - 3 + Nachweis Urheberschaft mittels Verträge oder CD-Cover
    5. Zugabe: Der wirtschaftlich hohe Schaden durch Raubkopierer, Verlust von Arbeitsplätzen usw.
    6. Ein Richter der einen Abschluss will.
Jetzt kommt der Abgemahnte bzw. Beklagte:
  • 1. Ich war es nicht!
    2. Ich kann es nicht beweisen!
Wenn wir zu doof sind, Zeugen zu benennen, Screens zu machen von Routereinstellungen oder PC, eidesstattliche Erklärungen zu bringen, Belege, Rechnungen, Tickets, PC-Gutachten oder andere Gutachten vorzulegen, dann brauchen wir nicht ständig herum zuheulen und unsere Blödheit auf alles zu schieben - als auf uns selbst -, sondern müssen weiter wortlos zahlen oder in den Foren sabbeln.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6674 Beitrag von Steffen » Samstag 20. August 2011, 16:59

@delta,


[quoteemdelta]...ich komme mir zwar vor, wie das Kind in dem Märchen "des Kaisers neue Kleider", jedoch ohne den "Aha - Effekt",
nachdem es alle eigentlich "sehen" sollten...[/quoteem]
Dann sollte es mir doch zu denken geben, wenn alle anderen sagen: wow, diese Kleider sind so toll. Das heißt, alle
anderen sind blind oder wollen dem Kaiser in den Poppess kriechen oder Du hast eine andere Rechtsauffassung.


[quoteemdelta]Da Du das Thema anscheinend "magst"...
Zitat:
....der Gegenseite ein gemindertes Vergleichsangebot unterbreitet.
Wie soll man jemanden bezeichnen, der genau weiß, dass er bei, sagen wir einmal - ca. 100 Abmahnungen in derselben
Angelegenheit, weniger als einhundert Euro je Abgemahnten in derselben Angelegenheit für Ersatz für erforderlichen
Aufwendungen fordern kann, ein gemindertes Vergleichsangebot unterbreitet, das ein Vielfaches des gesetzlich
zulässigen Wertes umfasst und dann noch verkündet, wenn man dieses großzügige Angebot nicht annimmt, mit deutlich
höheren Kosten rechnen muss?[/quoteem]
Du scheinst aber dieses Thema nicht so zu mögen. Was ich davon halte, ist doch nicht relevant. Auch ob ich überhaupt
recht habe.

Frage: Stellt es ein Straftatbestand - dem ein Antragsdelikt von öffentlichem Interesse zu Grunde liegt - dar, ja
oder nein. Ich sage - nein!


Zuerst einmal bekommt doch keiner mehr die exakte Forderungshöhe mitgeteilt. Selbst beim Schadensersatz wird man nur
unterrichtet, was man für Möglichkeiten hätte, diese einzufordern. Im weiteren Text der Abmahnung wird dann aber „im
Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit“ das Angebot unterbreitet, den
drohenden Rechtsstreit durch Zahlung eines pauschalen Geldbetrages im „Wege eines Vergleichs“ zu beenden. Sollten
die Forderungen - bei Ablehnung des Vergleichs - gerichtlich durchgesetzt werden müssen, setzen sich die Kosten der
Inanspruchnahme des abmahnenden Anwaltes nach RVG (Gebührentatbestände) zusammen.

Du weißt nicht, wie die Vereinbarungen zwischen RI und RA genau lauten. Wenn man jetzt noch die Argumentation bringt,
dass man den Abgemahnten nicht wirtschaftlich ruinieren will mit der Abmahnung, sondern mittels Vergleich einerseits
angemessen bestrafen und gleichzeitig wirksam erziehen, dass Wichtigste die Unterlassung wäre, läuft Deine ganze
Argumentation ins Leere. Natürlich wird es hier gedreht, wie man will.

Aber es ist nicht strafbar.

Denn der Abgemahnte braucht den Vergleich nicht anzunehmen!


O.K., meine Argument kennst Du, ich brauche jetzt nicht auf jeder Seite 10-mal das Gleiche zu schreiben. Bitte halte
uns einmal auf den Laufenden. Die Antwort des StA würde bestimmt alle interessieren.


VG Steffen

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6675 Beitrag von abzocke » Samstag 20. August 2011, 18:24

Neuerlicher Versuch einer Petition am Bundestag gegen den Abmahnwahn:

https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=18964

Gildo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6676 Beitrag von Gildo » Sonntag 21. August 2011, 11:21

delta hat geschrieben: Mir liegen noch keine Kopien vor.....nur der Verdacht hat sich erhärtet, dass die Rechtsgrundlagen beim Ersatz der Aufwendungen und des Schadens nicht korrekt angegeben werden. Mehr kann ich in den allgemeinen Fällen noch nicht sagen...
Bei der Geltdenmachung eines Anspruchs muss überhaupt keine Anspruchsgrundlage angegegeben werden. Auch bei einer Klage genügt der schlüssige Tatsachenvortrag. Das Gericht hat immer alle erdenklichen Anspruchsgrundlagen zu prüfen. Greift eine durch, ist die Klage begründet. Es ist so auch völlig unerheblich, wenn ein Kläger seinen Aspruch mit unztutrffenden Rechtsauaführungen anhand einer nicht einschlägigen Anspruchsnorm begründet. Besteht der Anspruch aus einer anderen Anspruchsgrundlage ist die Klage begründet.
delta hat geschrieben:Jedoch erfolgt eine größere Anzahl von Abmahnungen in derselben Angelegenheit, so werden erhebliche Mängel bei der anteiligen Erstattung der Aufwendungen des Innenverhältnisses deutlich.
Die selbe Angelegenheit liegt nur vor, wenn derselbe Rechteinhaber mehrere Amahnungen wegen desselben Werks an denselben Verletzer versendet. Dann ist die zweite Abmanung aber ohnehin schon unberechtigt wenn eine UE abgegegeben wurde. Handelt es sich um verschiedene Rechteinhaber oder verschiedenen Werke oder verschiedene Verletzer, die ja immer unabhängig voneinander jeder für sich eigene Verletzugshandlungen begehen, liegt niemlas dieselbe Angelegeneheit vor.



delta hat geschrieben:Nehmen wir einmal einige staatliche Stellen... die habe ich mit "der Nase darauf gestupst" - darauf hingewiesen, dass der Verdacht auf massenhafte gewerbliche Straftaten besteht......"wenn es erforderlich ist, werden wir es eventuell in der nächsten Sitzung ansprechen..." - mehr nicht!

Sofern das pauschale Abgeltungsangebot sich im Rahmen dessen hält, was der Rechteinhaber allein an Lizenzschaden verlangen kann (z.B. bei Pornofilm 1000 € siehe LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az. 310 O 367/10 ) kann mangels rechtswidriger Bereicherung und Schädigungsabsicht) ohnehin kein Betrug vorliegen.
Jeder Abgemante (Anschlussinhaber) ist schließlich bis zur Entkräftung des Anscheinsbeweises im Rechtsstreit als Täter der Urheberrechtsverletzung anzusehen.

Anders wäre es freilich, wenn ,wie delta dies hier steif und fest behauptet, Abamhnanwälte gegenüber Abgemahnten eigene Ansprüche aus aus der Versendung der Abmahnung geltend machen würden. Laut delta gibt es solche Abmahnungen in denen der Abmahn RA solchen absoluten Unfug behauptet, nämlich aufgrund GoA bestünde ein Mandatsverhältinis zwischen ihm und de Abgemahnten. Das wäre dann wohl schon Betrug, weil jemand einen Anspruch für sich behauptet, obwohl er weiss, dass dieser Anspruch nicht ihm, sondern einer anderen Person (Rechteinhaber) zusteht,


@ deta

Du solltes deine eindeutigen Behauptungen aber wirklich sicher beweisen können, sonst wirst noch du wegen Veleumdung, falscher Verdächtigung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten usw. bestraft.


Daher nochmal die Frage an dich, delta:

Welcher Abmahn-RA hat gegenüber einem Abgemahnten direkt versucht Gebühren abgzurechnen, mit der unsäglichen Begründung, aufgrund GoA bestände ein Mandatsverhältnis zwischen ihm und dem Abgemahnten.

Solltest auf diese einfache Frage jetzt nicht nicht Ross und Reiter nennen können, ist klar was hier geschieht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6677 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. August 2011, 13:05

[quoteemdelta]... da hast Du den Hans-Christian aber falsch verstanden ... solltest Deinen Kindern oder, da Du ja schon vom "Alter"
sprichst, Deinen Enkelkindern mal wieder ein Märchen vorlesen ...[/quoteem]

@delta,

Du hast hier das gleiche Problem, wie mit dem Thema Anwaltskosten. Du siehst dich wahrscheinlich als das Kind, ich
dagegen sehe alle anderen, bevor das Kind ausruft: der Kaiser habe gar keine Kleider an. Das hat - nichts - mit falsch
zu verstehen gemein, sondern mit Interpretation. Und ob unsere Schneider wirklich Betrüger sind, und Du das Kind,
dessen Ergebnis wirst Du uns ja bald erbringen. Keine Sorge sollte ich AW-Blind sein, ich habe keine Probleme damit
einen Fehler einzugestehen und zu revidieren. Selbst wenn z.B. das Shual theoretisch am Amtsgericht (was praktisch nicht
möglich ist) ein AW-beendendes Urteil als Nichtjurist erstreitet, sage ich danke, Respekt und schließe alles. Dann, bleibt
mir auch wieder Zeit, meinen Enkelkindern Märchen vorzulesen und diese auch noch in meinem Alter zu verstehen.


Dann ging es doch letztendlich nicht um ein Streiten zwischen den Rechtsauffassungen, Deine Aktion schlecht zu machen,
sondern: delta Betreff: Anzeige - Gebührenüberhebung, Betrug und Beihilfe zum Betrug -.
“Ablehnung ist eine Antwort - sie ist möglicherweise oft eine ehrlichere Antwort als der Beifall, der rein ästhetisch
wertet und Vogel-Strauß-Politik treibt.“

Alfred Döblin, deutscher Schriftsteller und Psychiater (1876-1957)
Ich habe mittlerweile eine umfangreiche Sammlung an Abmahnschreiben beginnend mit 2005.

Hier ergeben sich zwei Vorgehensweisen,
  • 1. Konkrete Kostenforderung (z.B. Diesselhorst, Bente, v. Lojewski; IPBurg; Waldorf Frommer) aufgeschlüsselt nach
    Anwaltskosten und Schadensersatz.
    2. Vergleichsangebot
Dabei kann es nach meiner Auffassung ein Problem z.B. für WF sein, das sie im Abmahnschreiben die Kostenforderungen
genau definieren (nicht als Vergleich). Das ist aber nicht strafrechtlich relevant, sondern sollte im Klageverfahren
geklärt werden, ob auch genau diese Kostenhöhe der Mandantin in Rechnung gestellt werden oder sie gar höher sind.
Hier hängt es aber davon ab, ob es den Richter überhaupt interessiert.


Dann auch im Auge behalten:

§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung - RVG
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.

Sprich, die Anwaltskosten müssen noch nicht einmal vom RI an den beauftragten RA - bezahlt worden sein.



Natürlich hätte ich es auch lieber, wie es 2008 in einer Panne vor kam:

Bild



VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6678 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. August 2011, 13:42

[quoteemdelta]Was sollen die Drohgebärden... ich hab doch schon die Vermutung geäußert, in welche
"Ecke" Du gehörst....[/quoteem]

@delta,

komisch, einmal will man anwaltliche Unterstützung bzw. Meinung, anderseits, wenn jemand - sagen wir -
mit juristischen Wissen sein Veto einlegt ist es auch nicht richtig. Mann soll sich da mal schon entscheiden.
Ich kann auch keine Drohgebärden herauslesen, sondern gut gemeinte Hinweise. ;)



[quoteemdelta]Noch einmal für "alle Gildos" --- der bisherige Ablauf war folgendermaßen ...
Ich habe vor einiger Zeit eine Anzeige in einem konkreten Fall erstattet -[/quoteem]

Dann musst Du uns doch sagen können, ist das Ermittlungsverfahren eröffnet worden, wurde es eingestellt,
wenn ja - warum oder laufen die Ermittlungen noch.

VG Steffen

Gildo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6679 Beitrag von Gildo » Sonntag 21. August 2011, 14:23

delta hat geschrieben:Hallo!

Jetzt behaupte noch ich hätte Dich zu einer Straftat aufgefordert, als ich Dich um eine geschwärzten Kopie der Abmahnungen gebeten habe....

Nein, du hast mit völlig haltloser Begründung öffentlich zur Erstattung von Strafanzeigen wegen Betruges aufgefordert. Siehe dein Beitrag vom 18.8.11, 8:28 Uhr.
Deine eindeutigen Tatsachenbhauptungen stehen im übrigen fest, ein Rückrudern auf "Ich habe einen allgemeinen Verdacht", welcher übrigens auch nicht einfach so öffentlich ausgesprochen werden darf, ist nicht möglich.
Solltest auf diese einfache Frage jetzt nicht nicht Ross und Reiter nennen können....
delta hat geschrieben:Willst Du mich zu einer Straftat auffordern? In einem öffentlichen Forum, nicht nur einen allgemeinen Verdacht, sondern aus einer "laufenden"

Ich fordere dich auf Belege für deine Behauptungen zu liefern.
Da du dich durch meine Aufforderung, Beleg zu liefern, zu einer Stratat aufgefordert siehst und Behauptungen nur dann strafbar sind, wenn sie unwahr oder nicht erweislich wahr sind und , hast du offenbar keine Belege.
Du scheiterst ja schon wieder an den einfachsten Denkgesetzen.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6680 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. August 2011, 15:01

[quoteemabzocke]Neuerlicher Versuch einer Petition am Bundestag gegen den Abmahnwahn:
Petition: Urheberrecht - Beweispflicht bei Abmahnungen vom 22.07.2011 [/quoteem]


Text der Petition


Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar
beweisen müssen, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigen.


Begründung


Wie in der Sendung “Kontraste“ gezeigt wurde, haben solche Anwälte allzu leichtes Spiel, Menschen, die sich nichts haben zu Schulden
kommen lassen, massiv unter Druck zu setzen und sie zur Zahlung ungerechtfertigter Gebühren und Strafen zu zwingen. Sie müssen
lediglich die IP-Adresse nennen und erhalten vom Provider problemlos die realen Adressen, ohne vor Gericht irgendwie belegen zu müssen,
dass der Nutzer tatsächlich diese Seite besucht hat und die behaupteten Downloads getätigt hat. Es reicht eine eidesstattliche
Versicherung. Da wird ein Privatrecht und letztlich Selbstjustiz geduldet, und obwohl das Justizministerium Kenntnis von diesen
Machenschaften hat, schreitet es nicht ein.


@delta und der Petent zeigen, das es noch Leute gibt, die nicht nur labern, sondern handeln. Es wäre aber manchmal von Vorteil, ehe
man schießt, den Betreffenden vorher anzurufen. Sprich, sich mit mehreren Leuten - nicht verkehrt wäre auch einen Fachanwalt für
Urheberrecht - hinsetzen und die Thematik ausdiskutieren. So wie es @delta macht. Kommt man dann zu einem umfassenden Ergebnis - wird
überlegt gehandelt.

Sicherlich ist die Begründung der Petition schön für uns zu lesen, aber entbehrt der Realität. Das Auskunftsverfahren nach § 101 IX UrhG
wurde eingeführt,
  • 1. das die Staatsanwaltschaften entlastet werden
    2. damit die Geschädigten schneller an die Person hinter der “ermittelten“ IP gelangen
Das bedeutet, dieses Auskunftsverfahren nach § 101 IX UrhG ist ein unkörperliches (rein schriftliches) Verfahren ähnlich eines einstweiligen
Verfügungsverfahrens. Und hier gelten nun einmal die Prinzipien der Glaubhaftmachung und des Anscheins!
[…]Die Glaubhaftmachung ist eine Form der Beweisführung, durch die es dem Richter ermöglicht werden soll, auf einen gewissen Grad
von Wahrscheinlichkeit zu schließen.
In bestimmten gerichtlichen Verfahren genügt anstatt des Vollbeweises die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung ist kein Beweis und nur
zulässig, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist - wie z.B. bei einer Einstweilige Verfügung.
Bei der Glaubhaftmachung soll das Gericht von der Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache überzeugt werden. […]

[…]Mit dem Anscheinsbeweis wird eine Tatsache mithilfe einer auf Grundsätzen der allgemeinen Lebenserfahrung beruhenden Vermutung bewiesen.
Im Wege des Anscheinsbeweises kann von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden. Dieser Schluss setzt einen
typischen Geschehensablauf voraus. Typische Geschehensabläufe sind Vorgänge, die üblicherweise nach einem bestimmten Muster ablaufen.
Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit,
einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist.[…]
Der Geschädigte legt nachvollziehbar dar, dass er die Rechte besitzt (Vertrag, CD/DVD-Hülle, vgl. etwa § 10 UrhG), sowie die die Urheber-
verletzung von der IP (Logs + eidesstattliche Erklärungen) ausging. Voraussetzungen sind, das Vorliegen einer offensichtliche Rechtsver-
letzung und das diese die Kriterien "im gewerblichen Ausmaß" erfüllt. Ob eine spätere Abmahnung, berechtigt oder unberechtigt ist, ob der
Anspruch überhaupt zurecht besteht, wird hier - nicht - geprüft, sondern in einem späteren Klageverfahren.

Was bitte schön sollte jetzt der Gesetzgeber dagegen unternehmen? Es ist doch klar gesetzlich definiert. Hier sollte man unterscheiden
zwischen Auskunftsverfahren und der späteren Abmahnung bzw. Klageverfahren. Dieses Zusammenlegen beider unterschiedlichen Sachen wird
nichts bringen.


VG Steffen

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