Quelle: Rechtsanwältin Denise HimburgEntgegen dem in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf vermittelten Eindruck ist die Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers für p2p-Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht einheitlich.
Gruß Erzhammer
Quelle: Rechtsanwältin Denise HimburgEntgegen dem in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf vermittelten Eindruck ist die Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers für p2p-Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht einheitlich.
Klage wurde vor dem 31.12.2008 eingereicht, also Forderung nicht verjährt.Verurteilung trotz Verjährung am 31.12.08 ?
Fehler war evtl. auch von Anfang an zu sagen, dass es definitiv kein Dritter war, sondern ein Familienmitglied...Wer weiß das schon so genau (wenn den Wlan da war)???So viele Fehler kann ich aus dem Urteil dann auch nicht herauslesen
Deshalb ja auch:Deine Vermutung, dass das LG Köln die Entscheidungen aus Frankfurt und Mannheim nicht kennt, ist ziemlich abwegig.
Alle zitierten Entscheidungen sind Jahre alt....für aktuelle Entscheidungen anderer Gerichte zu interessieren
BitTorrent, eMule, usw.Mistreaded hat geschrieben:@all
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Mal zum Schluss noch eine Frage, welcher Client oder welches Programm stellt denn automatisch den Down- und Up-load zur Verfügung?
Ja, ich bin kein Techniker, aber das finde ich trotzdem alles interessant. Wenn es Blödsinn ist, dann vergesst es einfach.
Schönen Gruß
Es gibt vermutlich über 30 verschiedene p2p-client für Torrent und eDonkey"...Wieviele Clienten gibt es denn eigentlich von den gängigen Programmen bzw. wieviele Programme gibt es da überhaupt. Nutzen die eigentlich alle denselben Port, kann man den nicht individuell einstellen? Gleiches bei der Firewall und wie kann ich dann noch surfen?..."
Vermutlich die Meisten per default Einstellung. Jedoch kann dies fast immer in den Optionen geändert werden."Mal zum Schluss noch eine Frage, welcher Client oder welches Programm stellt denn automatisch den Down- und Up-load zur Verfügung?"
Sobald du einen teil angeboten hast, hast du einen Teil angeboten. Genauso wie es für die egal ist wer wirklich die Datei verteilt hat ist dies denen ebenso egal. Du kannst Emule & Co sicherlich auch so einstellen das es alles in einen Ordner schmeisst. Du kannst bei Emule, glaube ich, im Gegensatz zu bsw. BitTorrent nur bestimmen welche IP keine Parts von dir bekommen soll.Gabriel hat geschrieben:@Mistreaded
Der Emule Client:
Hier wird standard ein Temp und ein Incoming Ordner erstellt. Der Temp dient für die momentan nicht fertigen Downloads. Solange sich diese Datein in diesem Ordner befinden kann keiner behaupten das man das komplette File angeboten hat. Erst wenn der Download fertig ist und Emule diese Datei von Temp in Incoming verschoben hat kann man definitiv sagen das hier das komplette File freizugänglich gemacht wurde.
Beim Test download kann ja nur der Emule client entscheiden welchen part des Files freigegeben wird da alle Datein unter Emule auf ca 9mb chunks zerkleinert wird. Sprich wenn ein client anfragt gibt ihn der angefragte client nur ein 9 mb grossen chunk der Datei danach steht man entweder wieder hinten an oder man wird aus der liste entfernt ( automatisch ).
Also wenn nicht so viele anstehn in der warteschlange kann es sein das der client mehrere 9mb chunks abliefert zum selben User.
Aber die kernfrage wegen komplettes file anbieten nein wenn im temp ja wenn im incoming.
alle angaben ohne gewehr
ich hoffe das ist noch alles richtig so wie ich es n erinnerung habe
mfg Gabriel