Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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convoy72
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Re: Deutschland

#621 Beitrag von convoy72 » Samstag 16. Mai 2009, 18:28

Grazer57 hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, ob der StA Dir definitiv gesagt hat, dass er
seine Ermittlungen nicht an den Anzeigeerstatter weitergibt.
Dass er die Daten nicht weitergibt, hat er definitiv gesagt, habe extra nochmal nachgefragt, nachdem er es vorher beiläufig erwähnte.
Grazer57 hat geschrieben: Solltest Du auf den Vorschlag Deines RAs eingehen, haben die Deine
Anschrift. Du solltest dann auch Deinen RA mit dem Verfassen
des Schreibens usw. an den RI beauftragen.
Bei der geringen Summe, um die es hier geht, hätte ich die UE selbst abgeschickt. In der Erstberatung sind wir nur schon einmal die Formulierung durchgegangen, damit das Ganze auch Hand und Fuß hat. Bei einer Forderung der Abmahnkanzlei von 250,- (laut diversen Internetseiten) wäre sicher ein ähnlicher Betrag an Anwaltskosten entstanden, wenn ich den Anwalt das Schreiben hätte aufsetzen lassen.
Grazer57 hat geschrieben: So wie es sich für mich anhört, bekommen die keinerlei Auskunft ...
also ist auch mit keiner Abmahnung zu rechnen. Warum Dein
RA Dir dann rät, eine vorbeugende mod. UE + Schadensersatzbetrag
zu zahlen, soll er Dir mal erklären. Auch würde mich dann der
Text der mod. UE sowie des Begleitschreibens interessieren.
Der Rechtsanwalt wusste noch nichts von der Aussage des Staatsanwaltes. Die hab ich auf seine Empfehlung hin erst nach der Beratung eingeholt. Er ging auch davon aus, dass eine Abhmahnung folgen wird. In dem Fall sollte die vorbeugende UE nebst Schadensersatz den Rechteinhaber davon abhalten, die Abmahnung zu schicken, da man mit dem Angebot erreichen würde, dass a) keine weitere Forderung kommt und b) sich die Kosten für Mahnkanzlei spart.

Eine vorbeugende (modifizierte) UE ohne Schadensersatz würde wohl eher abgelehnt, als wenn gleich ein Angebot zur Wiedergutmachung vorliegt, das wäre zumindest seine Erfahrung. Ob man diesen Weg gehen will, bleibt jedem selbst überlassen, kommt wohl auf den Fall an. Der Text der mod. UE entspricht im Wesentlichen dem hier im Forum publizierten:

mod. UE

Jedoch sollte es statt...
... dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall einer Zuwiderhandlung von der [Verlagsgruppe Muster] festzusetzenden, angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen ...
besser heißen:
... dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall einer künftigen Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001€ zu unterlassen ...
Die letztgenannte Formulierung nehmen viele Kanzleien / Rechteinhaber eher, weil darin eine konkrete Summe genannt wird, die im Streitfall i. d. R. eh durch die Gerichte mit mindestens 5.001€ festgesetzt wird. Außerdem sollte am Ende ergänzt werden:
und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen.
Kommt im Grunde aufs Gleiche hinaus, spezifiziert die UE jedoch noch einmal und trägt ebenfalls dazu bei, dass die mod. UE akzeptiert wird.


K-Opfer hat geschrieben:@ convoy72
Neue Wendung in meinem Fall: Um sicherzugehen, dass die Kanzlei Lihl tatsächlich der Anzeigensteller ist, habe ich beim Staatsanwalt angerufen, von dem ich das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens gegen mich bekam. Er meinte, dass er die Daten nicht weitergibt und mir auch nicht empfiehlt, mich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, da sie ja sonst meine Adresse hätten.
Was hat der StA eigentlich dazu gesagt, als du ihm mitgeteilt hast, du hast die dir vorgworfenen Tat gar nicht begangen hast?? Ist ihm vielleicht mal der Gedanke aufgekommen, dass er das Verfahren nach dem falschen Paragraphen und mit der falschen Begründung ("Geringfügigkeit") eingestellt hat??? Richtig wäre eine Einstellung nach § 170 II StPO gewesen, nicht nach § 153 StPO.
Auf die Schuldfrage bin ich im Gespräch mit dem Staatsanwalt nicht eingegangen. Es war ja auch ein Verfahren wegen des Verdachts (!) einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Der StA hat selbst gesagt, um zu beweisen, dass ich es war, müsste er meinen Rechner einziehen und die Festplatten überprüfen, was er jedoch wegen der Geringfügigkeit nicht macht. Werde mich jetzt damit abfinden, dass das Verfahren eingestellt ist - so oder so. Denke mal man wollte sich damit einfach nicht weiter befassen.

K-Opfer
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Re: Deutschland

#622 Beitrag von K-Opfer » Samstag 16. Mai 2009, 19:22

@ convoy72
Der StA hat selbst gesagt, um zu beweisen, dass ich es war, müsste er meinen Rechner einziehen und die Festplatten überprüfen, was er jedoch wegen der Geringfügigkeit nicht macht.
Bei der Begründung hätte die Einstellung auf jeden Fall nach § 170 II StPO erfolgen müssen (fehlender Nachweis einer Straftat). War dies der Fall? Bei einer Einstellung nach § 153 StPO bist du für den StA eigentlich der Täter, er stellt das Verfahren aber aufgrund "geringer Schuld" (nicht aufgrund Geringfügigkeit) ein. Kommt also auf einen persönlich drauf an, ob man als Täter abgestempelt werden möchte oder nicht ;)

convoy72
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Re: Deutschland

#623 Beitrag von convoy72 » Samstag 16. Mai 2009, 22:51

K-Opfer hat geschrieben:@ convoy72
Der StA hat selbst gesagt, um zu beweisen, dass ich es war, müsste er meinen Rechner einziehen und die Festplatten überprüfen, was er jedoch wegen der Geringfügigkeit nicht macht.
Bei der Begründung hätte die Einstellung auf jeden Fall nach § 170 II StPO erfolgen müssen (fehlender Nachweis einer Straftat). War dies der Fall? Bei einer Einstellung nach § 153 StPO bist du für den StA eigentlich der Täter, er stellt das Verfahren aber aufgrund "geringer Schuld" (nicht aufgrund Geringfügigkeit) ein. Kommt also auf einen persönlich drauf an, ob man als Täter abgestempelt werden möchte oder nicht ;)
Könnte es rechtliche Folgen haben, wenn z.B. ein erneuter Verdacht vorliegen sollte und das Verfahren aufgrund von § 153 StPO eingestellt wurde?
Ansonsten ist es mir eigentlich ziemlich egal, was der StA vermutet, denn beweisen (im Sinne von: den Nachweis antreten, dass ich Verursacher der genannten Straftat bin) kann er seinen Verdacht definitiv nicht.

schlummi
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Re: Deutschland

#624 Beitrag von schlummi » Samstag 16. Mai 2009, 23:54

hallo leute,

hab heute nen schreiben von meinem ra gekriegt, wo er mir nahe legt, den "halben preis-vergleich" anzunehmen. er meint unsere einzige chance wäre, dass die typen nicht wissen, ob ich ne grosse familie hätte, so dass u.U. ich als "störer" dran wäre. ist was wahres dran?
ich kapiere die logik dahinter auch nicht ganz... ;hp

mfg
schlummi

maDDin84
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Re: Deutschland

#625 Beitrag von maDDin84 » Sonntag 17. Mai 2009, 00:20

:al also ich habe jetzt auch schon zum 2. mal die bitte von haas und kollegas bekommen dass ich doch einfach die hälfte (250€) zahlen soll und dann vergessen wir das ganze. ich konnte über dieses schreiben noch nirgends wo etwas finden... ist das ne neue masche? hab ichs übersehen?

zu meiner vorgeschichte: wurde abgemahnt im jahr 2007 wegen total overdose damals bei schutt und watke, habe alles immer so gemacht wie hier beschrieben. dann kams zum inkasso unternehmen und jetzt nerft mich wieder haas...

muss man/sollte man auf so ein vergleichsschreiben reagieren ?
so langsam vergeht mir die laune am ständigen einschreiben verschicken.
laut dem ablaufplan müsste jetzt eigentlich der mahnbescheid kommen.

sorry wenn ich durcheinander geschrieben habe oder was vergessen haben sollte,hab nen langen ansträngenden tag hinter mir ...


liebe grüße

maDDIn ;tö

schlummi
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Re: Deutschland

#626 Beitrag von schlummi » Sonntag 17. Mai 2009, 10:39

warum nimmst du dir einen Anwalt? Wenn du die Hälfte zu zahlen bereit bist,sorry aber verstehe dass nicht.
Du bezahlst deinen Anwalt und jetzt noch die ''Abmahnzellen''?
glücklich damit bin ich überhaupt nicht... und auf keinen fall will ich die typen füttern! hab nur angst, denn wenn die doch vor gericht gehen, könnte sogar teilschuld mich finanziel schwer ansägen...
mein anwalt (den ich von hiesigen empfehlungen hab) hat sich als etwas zu "glitschig" entpuppt. ich krieg keine klare empfehlung aus ihm raus.
wenn ich meinem anvalt längere zeit zuhöre, krieg ich das gefühl, man hat vor (hamburger) gericht bei solchen sachen eh keine chance... :ew

mfg
schlummi

K-Opfer
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Re: Deutschland

#627 Beitrag von K-Opfer » Sonntag 17. Mai 2009, 11:13

@ convoy72
Könnte es rechtliche Folgen haben, wenn z.B. ein erneuter Verdacht vorliegen sollte und das Verfahren aufgrund von § 153 StPO eingestellt wurde?
Versetz dich doch mal in die Lage eines StA, wenn es zu einem "Wiederholungsfall" kommen sollte: was sieht denn da auf den ersten Blick besser aus: Einstellung eines vorherigen Verfahrens, weil die Tat nicht bewiesen wurde (du somit als Täter ausscheidest), oder eine vorherige Einstellung mit der Begründung, du warst es, aber ich (der StA) habe nicht viel Lust, auch die kleinen Fälle zu verfolgen?? :D StA sind auch nur Menschen - der erste Eindruck zählt.

maDDin84
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Re: Deutschland

#628 Beitrag von maDDin84 » Sonntag 17. Mai 2009, 11:19

princess15114 hat geschrieben:
maDDin84 hat geschrieben:Eines haben die Briefe jedoch alle zum Ziel: Sie wollen dein Geld, indem sie dich damit mürbe machen wollen.
okay, so langsam werde ich auch schon echt mürbe, sodass ich mir schon gedacht hab ah 250€ dass die mich nichtmehr nerven, so ein schnäppchen *g*

aber den wiXXXXern meine kohle in rachen werfen.... neee

aber muss ich auf diese schreiben auch immer reagieren und wieder rufen und so, oder erst wieder wenn der mahnbescheid bekommt ???


liebe grüßle und nen abmahnfreien sonntag ;)

maDDin :te

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Steffen
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Re: Deutschland

#629 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Mai 2009, 14:50

Muss oder sollte man auf so ein Vergleichsschreiben reagieren?
So langsam vergeht mir die Laune am ständigen verschicken der Einschreiben.
Laut dem Ablaufplan müsste jetzt eigentlich der Mahnbescheid kommen.
………………………………………………………………………………………………………………………………….
Dann kam Inkasso und jetzt nervt mich wieder Haas.
………………………………………………………………………………………………………………………………….
Okay, so langsam werde ich auch schon echt mürbe…
Jeder sollte sich erst einmal im Klaren werden dass dies hier keine Spielerei ist.
Mit Beginn des ersten Abmahnschreibens und Entschluss des Nichtbezahlens heißt
das Risiko: Kostenklage. Sprich, auch wenn man eine mod. UE abgegeben hat, die
anwaltlichen Gebühren und Schadensersatzforderungen können unter Umständen
eingeklagt werden. Im Fall der totalen Ignoranz (was bis Mitte 2007 gang und gäbe
war) könnte auch jetzt noch neben den AG+SE auch der Unterlassungsanspruch
(Regel: 10.000,- €) hinzugenommen werden.
Jetzt muss man sich einfach die Frage stellen, wenn es so 100%ig sicher ist, warum
hat S&W nicht jeden verklagt?

Die Rechteinhaber versuchen jetzt seine vermeintlichen Forderungen über Inkasso/Haas
einzufordern. Hier wird nun dem Inkasso/Haas glaubhaft versichert dass die Forderungen
zu Recht bestehen.
Jetzt beginnt ein automatisierter Vorgang:
Infoscore  1-5 Mahnbriefe/Vergleichsangebote/Ratenzahlungsvereinbarungen, 
Haas       1 - 6 Mahnschreiben etc.
Gericht    Mahnbescheid (WiSpr. - insgesamt -)
Haas       1 - 3 Schreiben/Klagebegründung etc.

!
Ohne rechtskräftigen Titel (Urteil, angenommener Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid) bleiben die ganzen Schreiben - Forderungsschreiben
ohne Aussagekraft und sie können absolut nichts dagegen machen als Euch
zu zermürben (Haupttaktik Inkasso).
Der Wegweiser Inkasso ist ein Wegweiser/Anleitung oder Einweisung.
Wir sagen, der Betreffende muss, brauch aber nicht:
- 1-mal - Widerspruch einlegen und die Forderungen zurückweisen gegenüber dem Inkasso/Haas
- 1-mal - Widerspruch einlegen gegenüber dem Mahnbescheid.
Das wären maximal 3 Briefe zu je 4,99 € (Einschreiben) + 0,14 € (Telefax) = 15,39 €. Wem
das aber zu teuer ist, kann es ebenso mittels normaler Briefpost verschicken.
Wo bitte schön ist das Problem? Den Stress macht sich jeder selbst vor diesen Schreiben. Wenn
Haas klagen würde, überschlugen sich doch die Meldungen in den diversen Verbraucherforen.

MfG - Steffen

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#630 Beitrag von Erzhammer » Sonntag 17. Mai 2009, 14:58

Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

maDDin84
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Re: Deutschland

#631 Beitrag von maDDin84 » Sonntag 17. Mai 2009, 15:10

Vielen dank erst mal für eure Hilfe, jetzt ist mir einiges klarer geworden...

bis demnächst !!!

:rp U!

maDDin

kater79
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Re: Deutschland

#632 Beitrag von kater79 » Sonntag 17. Mai 2009, 21:16

convoy72 hat geschrieben:
Grazer57 hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, ob der StA Dir definitiv gesagt hat, dass er
seine Ermittlungen nicht an den Anzeigeerstatter weitergibt.
Dass er die Daten nicht weitergibt, hat er definitiv gesagt, habe extra nochmal nachgefragt, nachdem er es vorher beiläufig erwähnte.

Da passt irgendwas nicht. I.d.R. macht ein Staataanwalt folgendes, entweder

- nichts
- Klarnamen beim Provider abfragen und an Abmahner weitergeben


Aber AI "ermitteln", nur um dir schreiben zu können, dass die Ermittlugnen eingestellt wurden? Ergibt wenig Sinn.


KATER

K-Opfer
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Re: Deutschland

#633 Beitrag von K-Opfer » Sonntag 17. Mai 2009, 22:30

@ kater79
Aber AI "ermitteln", nur um dir schreiben zu können, dass die Ermittlugnen eingestellt wurden? Ergibt wenig Sinn.
Ich denke schon, dass es Sinn macht: StA bekommt ne Liste mit IP-Adressen, die Fälle einfach einstellen kann er nicht, da er anhand der IP-Adressen ja nicht sagen kann, ob darunter nicht evtl. ein Anschlussinhaber ist, der schon häufiger auffällig geworden ist, bei dem sich also evtl. weitere Ermittlungen "lohnen" könnten. Also fordert er erstmal die Klarnamen an. Anhand der Klarnamen sieht er dann , dass es alles "kleine Fische" sind. Jetzt stellt er die Verfahren ein - egal wonach. Auskunft an die Abmahner gibt er nicht, denn die sind im vollkommen egal und er verweist auch nicht auf den Privatklageweg. Also steht alles in seinem Zuständigkeitsbereich und die Abmahner haben das Nachsehen - können jetzt allenfalls Akteneinsicht beantragen, die der StA aber ablehnen kann - Begründungen findet er im Netz ja zu Hauf :D

schlummi
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Re: Deutschland

#634 Beitrag von schlummi » Sonntag 17. Mai 2009, 23:54

@Grazer57
danke dir.
definiere mal den Begriff "keine Chance".

naja, in der sache selbst geht's nur um technische dinge, die einen richter nicht wirklich interessieren dürften. alle die gutachten, die belegen, dass der konkrete down(up)load nicht eindeutig bewiesen werden kann, belegen auch, dass besagte down(up)load doch stattfinden könnte (fake). also es geht darum, dass niemand, der emule nutzt beschwören kann ne bestimmte datei NICHT gezogen zu haben. allerdings kann man beschwören es NICHT VORSÄTZLICH getan zu haben. macht das nen unterschied? "störer" tatbestand bleibt...
Wenn ein Vergleichsangebot vom Richter gemacht wird, muss man diesen Vergleich nicht annehmen. Vor dem Hamburger Gericht würde ich nur mit der Einstellung gehen: "neutrales Gutachten von einem vom Richter bestellten Gutachter."
mein anwalt meint, dass das mitm "störer" zieht so oder so. dass die s&s genau den richter wählen, der schon in so was schon mal ne bestimmte entscheidung früher getroffen hat und die wären "beratungsresistent".
oder vernebelt panik mein verstand?

mfg
schlummi

IchWarsNicht
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Re: Deutschland

#635 Beitrag von IchWarsNicht » Montag 18. Mai 2009, 01:16

Hallo zusammen :-)

Bin gerade dabei das Musterschreiben hier aus dem Board, also die mod UE für mich anzupassen und auf alle Werke des Rechteinhabers auszuweiten. Dabei ist mir aufgefallen, daß das Musterschreiben von Stern-TV ein paar deutliche Unterschiede aufweist obwohl es unter Beratung des gleichen RA zustande gekommen ist und wollte mal fragen, ob hier jemand weiß, was es damit auf sich hat.

Bis auf den letzten Absatz sind beide Schreiben identisch, aber während es im letzten Absatz der mod UE hier aus dem Board heißt:

"...das PC-Game „Muster"ohne Einwilligung der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen."

wird in der mod UE von Stern TV zusätzlich die Einschränkung gemacht, daß es nur um Werke geht, zu denen auch die ausschließlichen Rechte des Abmahners vorhanden sind:

"Tonaufnahmen ohne Einwilligung von edel kids öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, soweit edel kids an diesen Tonaufnahmen das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen."

Das würde besser passen, wenn man, wie ich, eine erweiterte mod UE verfassen will. Kann man das so übernehmen? Außerdem gibt es bei Stern TV noch einen letzten Absatz, der in eurer mod UE nicht vorkommt:

"Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird."

Ich werde daraus nicht schlau. Kann mir jemand erklären was das genau heißt und warum dieser Absatz in der mod UE hier aus dem Board nicht vorhanden ist?

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Steffen
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Re: Deutschland

#636 Beitrag von Steffen » Montag 18. Mai 2009, 04:37

@IchWarsNicht, bitte daran denken, ich bin nicht Jauch und hier
ist nicht RTL. Unsere mod. UE ist straf- und gerichtsbewehrt. Was man
zu beachten hat + Erklärung dazu, findest Du hier. Link

:al

Welt-Online: So jagen Detektive Internet-Raubkopierer

[web_site]http://www.welt.de/webwelt/article37545 ... ierer.html[/web_site]
Nur wenn große Bundesliga-Vereine gegeneinander antreten, kommt Frank Lüngen
etwas zur Ruhe. "Dann sitzen die Leute lieber vor dem Fernseher als am Computer",
sagt der Chefermittler des Hamburger Unternehmens Promedia
Lüngen weiß, dass er gegen Windmühlen kämpft. Die Hamburger Piratenjäger können und sollen
nur das Schlimmste verhindern. "Gegen kostenlos kann man nicht konkurrieren", sagt Stefan Michalk,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie. Etwas neidisch blickt er nach Frankreich.
Dort geht die Regierung weit weniger zimperlich mit Urheberrechtsverletzern um. Wer im Nachbarland
Musik aus dem Netz stiehlt, der wird künftig erst einmal verwarnt. Hilft das nichts, wird den Piraten
schlichtweg der Internet-Zugang gesperrt.
Vorschlag für die bessere Bekämpfung der Raubkopierer:
Mehr Bundesliga, denn da sitzen die Schwerverbrecher nicht vorm PC!
:l,
MfG - Steffen

Attacke
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Re: Deutschland

#637 Beitrag von Attacke » Montag 18. Mai 2009, 11:43

Hallo;

ich mach den Abmahnwahn auch schon eine gewisse Zeit mit. Hab auch schon sämtliche Stationen durch von:
- Abmahnung Schutt&walke ( mod. U.E geschickt )
- Inkasso Infoscore ( ignoriert)
- Mahnbescheid von Gericht Berlin ( widerspruch)

Jetzt kam wieder so ein kopiertes Schreiben von Ra Haas & Co das sie meine Widerspruch erhalten haben und ich sollte diesen zurücknehmen. Gleich mit so einen vorgefertigen kopierten schreiben :h . Wenn ich nicht drauf reagiere, wollen sie Klage erheben.

Des ist doch auch wieder Panikmache - und ich kann das getrost irgorieren. oder ?


PS: Bin froh das es eurer Forum gibt :-)

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#638 Beitrag von Erzhammer » Montag 18. Mai 2009, 17:28

Piraten entern den IT-Markt
Georg Herrnleben, Director CEE & MEA bei der Business Software Alliance (BSA)
Es bringt nichts, einem Jugendlichen eine Schadenersatzzahlung von abstrusen Summen in Rechnung zu stellen - wie das in manchen anderen Ländern geschieht. Das ist nach deutschem Recht auch gar nicht möglich. Stattdessen setzen wir dort auf erzieherische Maßnahmen und eine eindeutige Gesetzgebung seitens der Regierung.
Quelle: computerwoche.de

Aha; So, So

Gruß Erzhammer
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"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
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dibo
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Re: Deutschland

#639 Beitrag von dibo » Dienstag 19. Mai 2009, 17:22

Hallo,

ich habe heute mein nächstes Briefchen aus Baden-Baden erhalten. Ich soll doch meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid bis spätestens 05.06. begründen. Sobald ich dies getan habe wird die Angelegenheit schnellstmöglich geklärt (zu wessen Gunsten ?). Ich kann den Widerspruch aber auch sofort mit beiliegender Erklärung zurücknehmen und den nunmehr um 1,10 Euro geringeren Betrag von 714,81 überweisen.
Selbstverständlich begründen sie sofort die Klage wenn der Termin verstrichen ist.

Jetzt hätte ich doch noch mal ne Frage an die Rechtsexperten:

Die Abmahnung ging an die Eheleute, da beide zusammen AI. Alle weiteren Schreiben SuW und Infoscore ebenfalls an Eheleute. Haas hat die erste Mahnung auch an beide zusammen geschickt. Der Mahnbescheid kam jedoch nur noch an mich (meine Frau wird nicht mehr erwähnt), da heutige Schreiben von Haas auch nur noch an mich.

Wie sieht das denn so rechtlich aus ??

Hat da jemand mal ne Idee ?

Gruß

goast
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Re: Deutschland

#640 Beitrag von goast » Dienstag 19. Mai 2009, 18:34

Schreib dem Osterhaasen doch:

Du könntest ihm ein günstiges Angebot unterbreiten,
um sein Hauptschulabschluß nachzuholen und Du
würdest es nich länger ertragen, schon die sachlich
völlig falsche Anrede zu lesen. Er sollte doch, falls er Dir
noch einmal schreiben will, jemand zur Kontrolle
Probelesen lassen, damit sich nicht wieder so viele Fehler
einschleichen.

Im Übrigen hättest Du dem Sachverhalt schon vollumfänglich
widersproch und verstündest nicht, warum er Dir dieses Schreiben schickt.

Falls er Dir noch einmal schreibt, würde ich ihm eine Rechnung
mit Bearbeitungsgebühren in Höhe von 800 € beifügen. :lol:

MfG

goast
Den Pissfilm in seinem Lauf,
hält weder Ochs noch Esel auf !

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