Aus einem anderen Forum:
[...]Was für kompetente Leute sitzen da? Studenten und osteuropäische Berufsschwörer oder ... Viele IP`s mögen
sie vielleicht zu recht loggen,aber ich weiß von einem Fachmann, dass in unserem Land gleiche IP-Adressen im
Netz öfters vorkommen und das mit dem Sekunden genauen Logs auch nicht so hinhaut.[...]
Nachfolgendes stellt nur I.M.H.O. dar. O.K: Es werden sich sowieso nicht viele finden, die sie teilen.
Wir müssen doch endlich einmal lernen zu unterscheiden,
=> wie wir diese Abmahnwelt gern hätten und gestalten würden und
=> wie sie letztendlich und tatsächlich ist.
Sicherlich ist es - zumindest nach unserer Meinung - unbegreiflich, dass man heute - und wir sind im 7. Abmahnjahr
- auf das Geschwafel der Abmahner über fehlerfreier Software bzw. Ermittlungen, eindeutigen Privat-Gutachten,
eindeutigen Beweisen, den verdrückten Krokodilstränen hinsichtlich verloren gegangener Umsatzeinbußen und Arbeits-
plätzen mehr Beachtung schenkt, als die technisch theoretischen fundierten Ausführungen der Foren-Community. Und
was uns nicht passt verbannen wir aus den Foren oder verschieben es in die Forenecke des OT.
So ist ja zusammenfassend eindeutig (zumindest nur für UNS):
Baxters Philosophie hat geschrieben:"Auf UNSERE Argumente wird gar nicht erst eingegangen" bzw. ALLES natürlich bereits ZIGMAL en detail erklärt - es
wird aber stets IGNORIERT von DENEN! " oder "Es ist FAKT (kann JEDER nachlesen), dass auf keine konkreten Ideen
eingegangen wird. Stattdessen werden immer weiter und fortwährend, die immergleichen und Abmahnwahn erhaltenen
JURISTISCHEN von Abmahnanwälten bzw. Mentoren gesteuerten Irreführungen runtergebetet." natürlich darf auch nicht
fehlen "Das WIR, den faulen überbezahlten Anwälten die größte Arbeit mit UNSEREN Recherchen (Baxters-Black-Pig
Farmer-Book) schon abnehmen und sie einfach UNSERE Hauptarbeit nicht in der Lage sind umzusetzen vor Gericht und
lieber Videos drehen letztendlich "WIR sind alles unberechtigt abgemahnte Opfer des Systems."
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Aber die Realität sieht doch ganz anders aus!
Wir haben erst einmal zu akzeptieren, die gesetzliche Seite:
I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
III. Aus I. + II. ergibt sich die Strafbarkeit nach § 106 UrhG.
IV. Die Unabhängigen, nach den eigenen Erfahrungen ermessenden Richter haben die tagtäglich massenhaft stattfindenden
Urheberverstöße einzudämmen.
- Und dieses Eindämmen findet nicht in den immer weniger besuchten Foren statt, sondern in einem Gerichtssaal, wo auch
nur Juristen stehen sollten.
Zivilrecht!
Zivilrecht = Gleichheitsrecht
Jede Partei (die des Klägers + die des Beklagten) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder
den gegnerischen Anspruch hindert.
Beweise
Dabei zählen als Beweismittel (§§ 371ff. ZPO):
=> Zeugen,
=> Parteivernehmung,
=> Sachverständige,
=> Urkunden und
=> (richterlicher) Augenschein.
Vortrag
Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache
zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Beweislast
Die Beweislast obliegt dem Kläger.
Aber spätestens mit der BGH-Entscheidung "Sommer unseres Lebens"
Originalzitat:
[...]Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt
einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechts-
verletzung verantwortlich ist.[...]
in Verbindung mit der sogenannten sekundären Darlegungslast
Sekundäre Darlegungslast
[...]Die Erklärungspflicht des Beklagten, sich zu den Behauptungen der darlegungspflichtigen Partei zu äußern insbesondere,
wenn sich die maßgeblichen Vorgänge in seinem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben. Die Klägerpartei kann keine Kenntnis
davon haben, wer den Internetanschluss des Beklagten zum ermittelten Zeitpunkt tatsächlich genutzt hat. Dieser Umstand liegt
allein in der Sphäre der Beklagten.[...]
kommt es zu einer "Beweislastumkehr". Der Beklagte - der abgemahnte Anschlussinhaber - muss jetzt darlegen, wer infrage kommt,
wenn er es nicht gewesen ist. Dieses geschieht
nur mit der Entkräftung der möglichen eigenen Störerhaftung.
Grundproblem
1. Die unabhängige und eigen-ermessende Entscheidungsfindung der Richter.
Heute fehlt die berühmt berüchtigte Portsperrung als "die" Sicherungsmaßnahme, morgen ist sie da, dann ist es wieder etwas
anderes, was als "die" Sicherungsmaßnahme wichtig ist.
2. Für einen Richter ist mit 100%iger Gewissheit durch die
=> Log-Files
=> eidesstattliche Erklärung des GF der Log-Firma
=> bestehendes Privatgutachten über die fehlerfreie Software
=> Der Zuordnung der ermittelten IP bzw. IP's zu einem Kundenanschluss durch den Provider
fest, das der vorgeworfene Urheberverstoß vom Anschluss des Beklagten aus getätigt wurde! Eine Verarbeitung
von irgendeiner wilden Forentheorie, wird wohl nicht ins richterliche Gewicht fallen.
!
| Hinweis:
Nicht die Log-Firma sitzt auf der Beklagten-Bank, ist keine Prozesspartei und wird, wenn überhaupt NUR in einem Verfahren - als Zeuge - auftreten! |
Sollte jetzt für einen Richter, irgendein technischer Punkt nicht verstehen können oder wollen, wird er zu seiner Entscheidungs-
findung ein unabhängiges Gutachten vorschlagen, was der Verlierer dann bezahlt.
(Richterliches) Hauptziel deshalb, ein schneller Vergleich, der zu einem schnellen Abschluss des Einzelfall führt!
Und diese tatsächliche Realität können wir jetzt weiter theoretisch zuschwafeln oder uns festhalten an dem, wie es sein müsste
oder mit WC-Parolen feinsinnig zupflastern.
Hauptziel
Und hier zählt ein qualitativer Vortrag eines Fachanwaltes, der basiert auf die Beherrschung seines Handwerkes und der qualifi-
zierten und beweiskräftigen Aussage des Beklagten i.V.m. einer gewissen (wirtschaftlichen) Risikobereitschaft des Beklagten.
Sicherlich kann man sich jetzt weiter hoch pushen mit der Thematik Massenabmahnung, Geldmaschine, Opferlamm Abgemahnter, Betrug,
korrupte Richter, geldgierige Anwälte usw. im Ergebnis wird es nichts bringen und mach nur unsere lilabunte Forenwelt deutlich
im 7. Abmahnjahr.
Immer ein und dasselbe theoretische Geschwafel von uns als supi schlauen Foren-Community. Bietet sich eine möglich - wie damals
Fax-Dr. K. - beweisen wir, wie wir wirklich sind - ohne Eier, naive technische Forenkinder, die auf den Stand 2005 stehen geblieben
sind.
VG Steffen