Dass er die Daten nicht weitergibt, hat er definitiv gesagt, habe extra nochmal nachgefragt, nachdem er es vorher beiläufig erwähnte.Grazer57 hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, ob der StA Dir definitiv gesagt hat, dass er
seine Ermittlungen nicht an den Anzeigeerstatter weitergibt.
Bei der geringen Summe, um die es hier geht, hätte ich die UE selbst abgeschickt. In der Erstberatung sind wir nur schon einmal die Formulierung durchgegangen, damit das Ganze auch Hand und Fuß hat. Bei einer Forderung der Abmahnkanzlei von 250,- (laut diversen Internetseiten) wäre sicher ein ähnlicher Betrag an Anwaltskosten entstanden, wenn ich den Anwalt das Schreiben hätte aufsetzen lassen.Grazer57 hat geschrieben: Solltest Du auf den Vorschlag Deines RAs eingehen, haben die Deine
Anschrift. Du solltest dann auch Deinen RA mit dem Verfassen
des Schreibens usw. an den RI beauftragen.
Der Rechtsanwalt wusste noch nichts von der Aussage des Staatsanwaltes. Die hab ich auf seine Empfehlung hin erst nach der Beratung eingeholt. Er ging auch davon aus, dass eine Abhmahnung folgen wird. In dem Fall sollte die vorbeugende UE nebst Schadensersatz den Rechteinhaber davon abhalten, die Abmahnung zu schicken, da man mit dem Angebot erreichen würde, dass a) keine weitere Forderung kommt und b) sich die Kosten für Mahnkanzlei spart.Grazer57 hat geschrieben: So wie es sich für mich anhört, bekommen die keinerlei Auskunft ...
also ist auch mit keiner Abmahnung zu rechnen. Warum Dein
RA Dir dann rät, eine vorbeugende mod. UE + Schadensersatzbetrag
zu zahlen, soll er Dir mal erklären. Auch würde mich dann der
Text der mod. UE sowie des Begleitschreibens interessieren.
Eine vorbeugende (modifizierte) UE ohne Schadensersatz würde wohl eher abgelehnt, als wenn gleich ein Angebot zur Wiedergutmachung vorliegt, das wäre zumindest seine Erfahrung. Ob man diesen Weg gehen will, bleibt jedem selbst überlassen, kommt wohl auf den Fall an. Der Text der mod. UE entspricht im Wesentlichen dem hier im Forum publizierten:
mod. UE
Jedoch sollte es statt...
besser heißen:... dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall einer Zuwiderhandlung von der [Verlagsgruppe Muster] festzusetzenden, angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen ...
Die letztgenannte Formulierung nehmen viele Kanzleien / Rechteinhaber eher, weil darin eine konkrete Summe genannt wird, die im Streitfall i. d. R. eh durch die Gerichte mit mindestens 5.001€ festgesetzt wird. Außerdem sollte am Ende ergänzt werden:... dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall einer künftigen Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001€ zu unterlassen ...
Kommt im Grunde aufs Gleiche hinaus, spezifiziert die UE jedoch noch einmal und trägt ebenfalls dazu bei, dass die mod. UE akzeptiert wird.und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen.
Auf die Schuldfrage bin ich im Gespräch mit dem Staatsanwalt nicht eingegangen. Es war ja auch ein Verfahren wegen des Verdachts (!) einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Der StA hat selbst gesagt, um zu beweisen, dass ich es war, müsste er meinen Rechner einziehen und die Festplatten überprüfen, was er jedoch wegen der Geringfügigkeit nicht macht. Werde mich jetzt damit abfinden, dass das Verfahren eingestellt ist - so oder so. Denke mal man wollte sich damit einfach nicht weiter befassen.K-Opfer hat geschrieben:@ convoy72Was hat der StA eigentlich dazu gesagt, als du ihm mitgeteilt hast, du hast die dir vorgworfenen Tat gar nicht begangen hast?? Ist ihm vielleicht mal der Gedanke aufgekommen, dass er das Verfahren nach dem falschen Paragraphen und mit der falschen Begründung ("Geringfügigkeit") eingestellt hat??? Richtig wäre eine Einstellung nach § 170 II StPO gewesen, nicht nach § 153 StPO.Neue Wendung in meinem Fall: Um sicherzugehen, dass die Kanzlei Lihl tatsächlich der Anzeigensteller ist, habe ich beim Staatsanwalt angerufen, von dem ich das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens gegen mich bekam. Er meinte, dass er die Daten nicht weitergibt und mir auch nicht empfiehlt, mich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, da sie ja sonst meine Adresse hätten.