Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6121 Beitrag von Steffen » Samstag 19. März 2011, 16:28

RA Dr. Hauke Scheffler:
“Es geht immer darum,
letztendlich möglich viel Geld zu verdienen.“


Samstag, den 19.03.2011

Immer wieder berichtet die Initiative Abmahnwahn-Dreipage von den “Machenschaften“ eines Münchner Rechtsanwaltes. Ein Kampf Don Quichotte AW3P gegen Windmühlen?
Nein! Man muss für seine Ideale alles geben, dabei nicht nur “*-chen“ um nicht anzuecken.

Bislang dachte ich, dass Scheffler seine Abzocke nicht übertreffen kann. Aber weitgefehlt. In einem neuen, der Initiative AW3P vorliegenden Beispiel eines Opfers, muss es nur
heißen:

“Scheffler: Schlimmer geht’s immer!“

Abgemahnter Herr X erhält von einer Regensburger Abmahnkanzlei 5 Abmahnungen. Vorgeworfen wird Herrn X, er habe urheberrechtlich geschützte Filme pornografischen Inhalt
downgeloadet, anderen angeboten und wird je Schreiben aufgefordert, neben einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 650,00, eine strafbewehrte Unterlassungs-
erklärung abzugeben. Herr X versteht die Welt nicht mehr, da er die vorgeworfenen Rechtsverletzungen nicht getätigt hat und EUR 3.250,00 unangebracht hoch erscheinen.

Wie immer nimmt der Schefflerwahnsinn seinen Lauf …

Herr X landet bei der Suche im World Wide Web und Dank des “Google-Anzeigen-Awards“ schnell auf die Internetpräsenz von Scheffler. Beim Studieren der Internetseite ist Herr X
schnell begeistert.

Notruf Abmahnung: Sie arbeiten um diese Zeit? Wir auch!
UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!
Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung, 1. Teil + Teil 2
Wehren Sie sich! Rufen Sie uns an! Es lohnt sich!


Das macht schon einen gewaltigen Eindruck. Ein Anwalt, der kämpferisch sich präsentiert und rund um die Uhr erreichbar ist. ...


... weiterlesen

kuchen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6122 Beitrag von kuchen » Samstag 19. März 2011, 20:24

Kleiner Einwurf: Mac-Adressen sind änderbar... (Daher bringt auf die Einschränkung bestimmter Mac-Adressen bei W-lan routern nichts. Man kann sich anzeigen lassen, welche mac-Adresse ein verbundener Rechner hat und diese einfach übernehmen)

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6123 Beitrag von Waldschrat » Sonntag 20. März 2011, 08:31

Steffen hat geschrieben:[quoteemWaldschrat]Der letzte Punkt in der Sendung, mit der MAC Adresse, war dann auch das letzte: ob wohl die Entwickler und Anwender von Filesharing Software bereit sind, eine weltweit eindeutige und mit anderen Daten korrelierbare Information grundsätzlich zu übertragen? Es gab vor Jahren einen Sturm der Entrüstung, als man feststellte, dass in übermittelten Word-Dokumenten so eine Kennung enthalten war. Oder dachte da jemand an die Übermittlung der MAC Adresse des gehackten Rechners?[/quoteem]

Da ich technisch dezent unterbelichtet bin. :shock:
Was meint SAT1? Wenn dieser Tipp wirklich Goldwert ist und Richter aufwachen sollen/können/dürfen.
IP-Adresse des Filesharers + Mac-Adresse.

Mac-Adresse des Filesharer-Rechners, AI-Rechners, was ist mit denjenigen hinter dem Router, ist sie überhaupt
ablesbar usw..

VG Steffen
nun, es mag - und sollte - vielleicht jemand ins Nachdenken kommen darüber, dass es anscheinend keine grosse Kunst ist, einen fremden Rechner für seine Zwecke einzuspannen .... sprich: der Richter, der sich sicher ist, dass die eigenen Kinder niemals gegen seine Anordnungen saugen würden, hat vielleicht schon mal einen Rechner entseucht oder neu installiert, ohne genau zu wissen, was die Malware genau getan hat oder mit seinem Rechner hätte tun können.

Das mit der Mac Adresse ist aber einfach daneben: sie wird schlicht und einfach nicht ins Netz übermittelt, sondern dient lediglich im lokalen Netz zur Unterscheidung der Rechner. Z.B. verwenden Switches die Mac Adresse, um Daten nur auf die richtigen Leitungen zu schicken, und DHCP Geräte (die meisten DSL Router) können einem über die Mac Adresse erkannten Rechner jedesmal dieselbe IP Adresse zuteilen

Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: beim kommenden IPV6 kann die IP Adresse eines Geräts die MAc Adresse in einer Weise enthalten, die das Gerät im Netz eindeutig identifizierbar macht. Unter anderem Apple mit seinen iDingern hat sich entschlossen, keine andere Möglichkeit (fest vergeben, Zufall) vorzusehen. Wenn also in einem Jahr IPV6 tatsächlich bei den Providern starten und es auch Torrent / Emule Apps geben sollte, könnte so etwas tatsächlich Wirklichkeit werden. Bei Malware Befall würde natürlich die Kennung des befallenen Endgeräts gesendet ...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6124 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. März 2011, 12:15

Danke für Deine Ausführungen.

VG Steffen

JoernK
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6125 Beitrag von JoernK » Sonntag 20. März 2011, 14:01

hab ich gerade im Gulli-Board gefunden.

http://www.gulli.com/news/bundesverfass ... 2011-03-20

hoppel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6126 Beitrag von hoppel » Sonntag 20. März 2011, 20:50

Waldschrat hat geschrieben:... beim kommenden IPV6 kann die IP Adresse eines Geräts die MAc Adresse in einer Weise enthalten, die das Gerät im Netz eindeutig identifizierbar macht. Unter anderem Apple mit seinen iDingern hat sich entschlossen, ...
Ich denke, IPv6 wird Gefahren in Sachen Identifizierung eines Netzteilnehmers enthalten, die heute nur in ersten Ansätzen erkennbar ist :
Der Vorwurf einer Loggerbude, mein Fön mit der IP xxx.xxx.xxx hätte am Morgen des xx.xx.2012 die urheberrechtlich geschützte Frisur "VoKuHiLa" nicht nur in den Rest meiner grauen Haare modelliert, sondern auch unrechtmäßig im Netz verteilt, scheint nicht mehr fern ...

2 Tage später hat die vernetzte Mikrowelle den urheberrechtlich geschützten "Toast Hawai" ...

und tags drauf nach dem Abendessen, fällt dir auf, daß auf deinem Smartphone schon die SMS mit dem Bezahlcode des Videoportals von irgendeiner Karibikinsel eintrudelt, während dein Laptop noch per UMTS nach geeigneten "Entspannungsvideos" für den Feierabend sucht.

Tage später auf Dienstreise, abends im Hotelzimmer, magst du den Film auch auf deinen "dingens- Pad" sehen, fährst die torrent- App hoch und nur wenige Sekunden später ist die Hölle auf deinem Handy los :
- dein PC daheim meldet : "hab ich schon"
- dein Provider meint : "tu das nicht !"
- dein Handy meint, eine bessere Quelle zu kennen, kostet nur x.xx €
- das "dingens- Pad" fragt, ob Du den Dreck wirklich willst, es kennt noch viel besseren Stoff ...
...
irgendwo in einem Seitental eines deutschen Mittelgebirges sitzt eine IT- Klitsche, die sich freut, 4 namentlich registrierte IPv6 Adressen eines Deppen auf der Suche nach Wixxvorlagen gefunden zu haben, die wunderbar von der befreundeten RA- Kanzlei "verarbeitet" werden können.

schöne neue Welt ... :-(

tom
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6127 Beitrag von tom » Montag 21. März 2011, 19:29

moin moin

weiss wer obs ne liste gibt wo man sehen kann welche lieder alle aus einem chart cointainer abgemahnt werden

bitreactor.to_german_top100_singel_charts_14_02_2011-mcg mich hats daraus bisher mit culcha candela:move it erwischt

jetzt währe halt interesant zu wissen welche ra diesen cointainer auch gelogt hat zwegs vorbeugender mod ue

mfg tom

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6128 Beitrag von Steffen » Montag 21. März 2011, 21:17

nein, es gibt zwar listen, welche titel in einem bestimmten container beinhaltet sind, aber nicht, wer was abmahnt.

wird es auch nicht, weil es einerseits eine heiden-arbeit darstellt und anderseits, zu viel fehlerkomponenten enthalten sind.
1. man übersieht etwas
2. es können zum zeitpunkt der erstellung einige titel noch nicht abgemaht werden.
3. die auflistung ist von vornhinein fehlerhaft.

wenn dann jemand vorbeugt und trotzdem eine abmahnung bekommt, weil titel 60 nicht auf alarm rot stand, kommen die rufe: hu,hu hu habt ihr vergessen, wurde abgemahnt. deshalb wird es so etwas auch nicht geben.

vg steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6129 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. März 2011, 16:38

Die Initiative AW3P informiert!



Mittwoch, den 23.03.2011


:al


Mit Wirkung vom 23. März 2011 wird die gesetzlich korrekte Bindungsfrist einer Unterlassungserklärung angewandt.

Falsch

Für die Abgemahnten trifft zu:
§ 11 Abs.3 UWG,
§ 102 UrhG i.V.m. Abs. 5 Buch bzw. I BGB und § 852 BGB,
§ 199 Abs.3, Satz 2 BGB, sowie
die Absolute Verjährung § 199 Abs.2

Gültigkeit = 30 Jahre
Richtig

Die mod. UE ist als Unterlassungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis und grundsätzlich auch dauerhaft - das ganze Leben lang - bindend.

Gleichwohl gibt es Möglichkeiten, von der einmal abgegebenen mod. UE nachträglich wieder loszukommen. Dies ist insbesondere relevant,
wenn sich später die Rechtslage, die tatsächlichen Verhältnisse oder die Beurteilung des Verhaltens durch die Rechtsprechung ändern.
Dann kommt die Befreiung von dem Unterlassungsvertrag über die sog. Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht. Im Übrigen kommen
auch - allerdings seltener - Anfechtung, vertragliche Aufhebung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sowie Bedingung und
Befristung als Vertragsbeendigung in Betracht.

Diese Möglichkeiten müssen im Einzelfall und von einem Rechtsanwalt geprüft werden.


Zitat RA Dr. Eikmeier
[...]Eine Unterlassungserklärung verjährt nicht. Daran ist der Unterzeichner ein Leben lang gebunden. Der Anspruch verjährt. Dieser ist bei einer
Unterlassungserklärung mit dem Verstoß gegen dieselbe entstanden. Das Stammrecht - also der Unterlassungsvertrag - verjährt nicht. Das
ist ständige Rechtsprechung des BGH seit 1972 und ganz herrschende Meinung in der Literatur.[...]




Weiterführende Links:

Juristische Rundschau, Band 1972, Heft 11
Die Mär von der 30 jährigen ‘Gültigkeit’ von ‘Unterlassungserklärungen’



Die Initiative AW3P

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6130 Beitrag von Waldschrat » Donnerstag 24. März 2011, 05:42

Ein Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Gäste in P2P-Tauschbörsen begehen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor. Allerdings müssen sich Hotelbesitzer an einige Regeln halten, um sich gegen mögliche Abmahnungen zu schützen.

So muss das Hotel-WLAN verschlüsselt und sicherheitsaktiviert sein. Zudem muss der Betreiber seine Gäste darüber informieren, dass die Nutzung des Internets nur im Rahmen der rechtlichen Bedingungen stattfinden darf. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, greift eine Abmahnung in rechtswidriger Weise in den Gewerbebetrieb ein.

Hintergrund des Urteils ist, dass ein Rechteinhaber einen Hotelbetreiber abgemahnt hat: Über das WLAN des Hotels war ein Copyright-Vergehen in einer Tauschbörse begangen worden.

Der Hotelbetreiber ließ die Abmahnung durch seinen Rechtsanwalt zurückweisen. Er hielt die Abmahnung für einen rechtswidrigen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb, da er seine Gäste darauf hinweise, dass WLAN nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden darf. Zudem war das Netzwerk gesichert und verschlüsselt. Die Abmahnung sei daher unberechtigt gewesen, so dass er die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten von der Beklagten verlangte.

Das Landgericht Frankfurt am Main gab dieser Forderung statt und stellte fest: Die Abmahnung des Hotelmanagers wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung ist zu Unrecht erfolgt
gefunden bei dr-bahr.com

Wenn man vondem Teil mit dem Gewerbebetrieb absieht: wo ist eigentlich der prinzipielle Unterschied zwischen
a) einem Hotel, bei dem angenommen werden kann, dass die Gäste nicht in der Lage sind, Portweiterleitungen für ankommende Verbindungen einzurichten; bei dem der Betreiber schon aus eigenem Interesse (Bandbreite nur für zahlende Gäste) den Zugang verschlüsselt, und schliesslich die Kunden in dezenter Form darüber informiert, dass man mit dem Wlan nichts ungesetzliches tun darf
und b) einem WG-/Nachbarschafts-/Untermieter-Netz, bei dem ebenfalls die Teilnehmer den Router nicht umkonfigurieren dürfen und Zaungäste durch die Verschlüsselung ausgesperrt sind?

Starlight
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6131 Beitrag von Starlight » Donnerstag 24. März 2011, 10:47

Waldschrat hat geschrieben: Wenn man vondem Teil mit dem Gewerbebetrieb absieht: wo ist eigentlich der prinzipielle Unterschied zwischen
a) einem Hotel, bei dem angenommen werden kann, dass die Gäste nicht in der Lage sind, Portweiterleitungen für ankommende Verbindungen einzurichten; bei dem der Betreiber schon aus eigenem Interesse (Bandbreite nur für zahlende Gäste) den Zugang verschlüsselt, und schliesslich die Kunden in dezenter Form darüber informiert, dass man mit dem Wlan nichts ungesetzliches tun darf
und b) einem WG-/Nachbarschafts-/Untermieter-Netz, bei dem ebenfalls die Teilnehmer den Router nicht umkonfigurieren dürfen und Zaungäste durch die Verschlüsselung ausgesperrt sind?
Ganz einfach: Hoteliers haben eine starke Lobby, die dafür sorgte, dass inzwischen nur noch 7% Märchensteuer fällig werden, die natürlich nicht an die Kunden weitergegeben wurden, wogegen der typische Student in der WG sich am anderen Ende der Skala derer befindet, die die FDP ansprechen möchte. Schöne korrupte Welt.

deralte
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6132 Beitrag von deralte » Freitag 25. März 2011, 08:23

Da wäre doch eine Klage vor dem Bundesverfassunggericht angebracht. Störerhaftung bleibt doch Störerhaftung; oder? Worin unterscheidet sich ein Hotel von einer Firma X oder der Familie. Oder gilt hier der alte Grundsatz der Rechtssprechung: "Die Großen lässt man laufen, und die Kleinen hängt man auf"

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6133 Beitrag von Steffen » Freitag 25. März 2011, 09:20

[quoteemder alte]Da wäre doch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angebracht. Störerhaftung bleibt doch Störerhaftung; oder? Worin unterscheidet sich
ein Hotel von einer Firma X oder der Familie. Oder gilt hier der alte Grundsatz der Rechtsprechung: "Die Großen lässt man laufen, und die Kleinen
hängt man auf"[/quoteem]
LG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.08.2010 - Az. 2-6 S 19/09


Die Thematik, wäre einerseits vorm BVerfG am falschen Platz und anderseits wurde doch hier die “Störerhaftung“ konsequent angewandt.

Definition Störerhaftung:
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung von Schadenersatz. Liegt
ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Der Hotelbesitzer als Anschlussinhaber (AI) wurde abgemahnt; er wurde, nach s.E. unberechtigt abgemahnt und wehrt sich dagegen; die Richter am
AG und LG sagen zurecht!

Die Ausgangslage:
Der AI stellt als Gewerbetreibender (Hotel) neben Unterkunft und Verpflegung auch den Service des WLAN-Internetzuganges zur Verfügung. Aber
unter den Gesichtspunkten der Störerhaftung heraus, hat er seinen Anschluss ausreichend gesichert (verschlüsselt) sowie die Gäste explizite belehrt.

Es wäre ein Unding, wenn man hier entscheiden würde, dass ein Hotelanbieter als Störer für die Urheberechtsverletzung eins Dritten (Hotelgast) haftbar
wäre, wenn er als AI nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Im Gegenteil, diese Entscheidung sollte aufrufende Wirkung haben, das derjenige, der sich unberechtigt abgemahnt sieht, sich dagegen wehrt und
gerichtlich vorgeht! Aber wo sind die ganzen unschuldig Abgemahnten und ihre Gegenwehr :?:

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6134 Beitrag von Steffen » Samstag 26. März 2011, 14:25

Computer und Recht:
“Zuverlässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware“


Samstag, den 26.03.2011


In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift. Computer und Recht, Heft 3/2011, des Verlages “Dr. Otto Schmidt Köln“, ist auf
den Seiten 203 - 208 ein interessanter Artikel zur Thematik: “Zuverlässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware“ erschienen.

_________________________________________________________________________________

Holger Morgenstern
Diplom-Informatiker (Univ.)
Von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger für
Technik, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Computerforensik
(EDV-Sachverständiger / IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter)

Breslauer Str. 24,
72501 Gammertingen
Tel. (07574) 914-01,
Fax (07574) 914-03
E-Mail: morgenstern@gutachten.info
Internet: Gutachten.info

_________________________________________________________________________________

Diplom-Informatiker (Univ.) Holger Morgenstern veröffentlicht unter der Rubrik Report seine Auffassung zur Zuverlässigkeit der
Protokollierungssoftware, deren Sicherheit und Verfahren.


Inhalt


I. Computerforensik
II. Beweiserhebung im Filesharingkomplex
1. Filesharing und P2p-Netzwerke
2. Vorgehensweise von IP-Adressen-Ermittlungssoftware
3. technische Anforderungen
a) Parallele zur TK-Verbindungspreisberechnung
b) Einordnung bisheriger Gutachten
II. Maßgebliche Kriterien aus der Computerforensik
1. Verfahrens- und Prozessanalyse
a) Zeitabgleich
b) Verlässlichkeit der verwendeten Hardware
c) Nachvollziehbarkeit der Kommunikationsvorgänge
d) Nachvollziehbarkeit der konkret verwendeten Systemversion
e) Manipulationssicherheit der Datenspeicherung
f) Erkennung, Dokumentation und Behandlung von Fehlern
2. Begutachtung der Implementation
3. Begutachtung der allgemeinen Systemsicherheit
4. Kontinuierliche Überwachung der Korrektheit
IV. Fazit


Holger Morgenstern:
“Die bisher bekanntgewordenen Gutachten sowie die bisher in der Regel vorgelegten Daten derartiger Systeme
genügen diesen Maßstäben nicht!“




Auszug CR Heft 03/2011:


Filesharing über Peer-to-Peer Netzwerke ist im Internet sehr weit verbreitet. Die unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich
geschützten Werken über Peer-to-Peer Netzwerke stellt für die Rechteinhaber verständlicherweise ein großes Problem dar. Von
verschiedenen Firmen wird daher ein Service angeboten, der die beweissichere, gerichtsfeste Dokumentation und damit die Möglichkeit
der rechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Filesharingbereich verspricht. In der Folge kommt es mitunter zu
einer sehr großen Anzahl von Abmahnungen/Klagen, die eine Vielzahl von Internetnutzern betreffen. Neben den immer wieder plakativ
dargestellten Urheberrechtsverletzungen im Filesharingbereich gibt es allerdings auch viele legale und nützliche Anwendungen von
Peer-to-Peer Netzwerken, so dass die Teilnahme an derartigen Netzwerken und die Verwendung von Filesharing-Programmen an sich legal,
zur Entlastung von Serverkapazität gewünscht und zum Betrieb mancher populärer Anwendungen auch zwingend erforderlich ist. Es kommt
daher entscheidend darauf an, dass die eindeutige Identifikation und Dokumentation von tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen
verifizierbar und beweissicher erfolgt. Dieser Beitrag will daher weder die aktuelle Rechtslage infrage stellen, noch illegale
Aktionen in irgendeiner Weise rechtfertigen. Er beschäftigt sich vielmehr damit, welche Anforderungen an technische Beweise im
Allgemeinen zu stellen sind und wie diese im Bereich Filesharing und Abmahnungen in der Praxis in technischer Hinsicht umzusetzen
sind.


SH für die Initiative AW3P

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6135 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. März 2011, 10:41

c’t Magazin

:al

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift c’t 08/2011 (Seiten 170 - 177) erscheint ein interessanter Artikel
unter der Rubrik Recht.

Ansprüche abwehren
Verteidigung gegen unberechtigte Filesharing-Vorwürfe


[…]In jüngster Zeit haben sich einige Gerichte verstärkt für Abgemahnte eingesetzt, denen Filesharing
vorgeworfen wird.[…]

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6136 Beitrag von avo-neu » Sonntag 27. März 2011, 15:09

Ich habe vor eine Woche Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt. Wie lange muss ich auf eine Antwort warten?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6137 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. März 2011, 15:57

[…]Ich habe vor eine Woche Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt. Wie lange muss ich auf eine Antwort warten?[…]
Das kann schon noch ein bisschen dauern, einen Regelsatz dafür gibt es nicht.

VG Steffen

hoppel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6138 Beitrag von hoppel » Sonntag 27. März 2011, 21:43

Mistreaded hat geschrieben:@Steffen @all

Vielleicht liege ich auch nicht so falsch, sonst hätte Steffen es nicht editiert.

...

Naja, Zensur ist eben Schweinerei.
...
Da ja das Hinterfragen erlaubt ist :
mit der Bitte um wenigstens einen einzigen Satz als Antwort :

Du wirfst Info- Brocken ins Forum, so wie der Bauer den Schweinen die Essensreste in den Futtertrog schüttet, Namen, Adressen, Zitate, etc ... .
Ohne Erklärung, ohne Zusammenhang, ohne Bezug auf "wasauchimmer".

Beim Bauern ist das hinwerfen von irgendwelchen Brocken, von Küchenabfall erklärbar : er will die Schweine füttern -
aber willst du ?

erklär dich, wenn du dein Publikum nicht nur als (dumme) Schweine am Futtertrog betrachtest !



Das war es jetzt aber auch mit den tierischen / schweinischen Vergleichen ;-)

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6139 Beitrag von Steffen » Montag 28. März 2011, 00:04

mann @mistreaded,

was suchen angaben von konten hier im forum. wenn mir dabei
sind, schreibe doch einmal deine kontenverbindung hier her, die
werden wir dann mal hinterfragen. :lol:


@hoppel,

ich habe mir so eine mühe gegeben, damit meine zensiererei, etwas
freude auslöst. jetzt werde ich wieder auf den arm genommen. :,:


vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6140 Beitrag von Dreizack » Montag 28. März 2011, 16:19

@Steffen, @hoppel:
Habt ihr @mistreaded nicht verstanden? Er wollte uns darauf hinweisen, dass das Postfach von U&C gestern (11-03-27) Geburtstag hatte. Ich habe gratuliert und eine Menge anderer Leute auch, wenn auch die Karten leider am Sonntag dort nicht ankommen. :)

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