Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6061 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 00:19

[quoteemStarlight]Wie ist denn allgemein die Lage, wenn nicht ich, sondern jemand anderes über meinen Anschluss die Sachen gezogen hat. Das ist doch
ein klarer Fall von Störerhaftung oder müsste ich das noch extra sonst wie belegen. Gibt nämlich Probleme, wenn die Person (kurzfristiger
Untermieter) schon über alle Berge ist ...[/quoteem]
Der juristische Vertragspartner ist allein der AI. Der AI hat eine mod. UE abzugeben. Die eventuell anfallenden Kosten (Abmahnung oder
Klage) kann er dann auf dem Privatklageweg vom Untermieter zurückholen. Ups, der ist ja über alle Berge …
Ich würde sagen, da hast Du die berühmte A-Karte.

Hinweis:
Jeder Untermieter, einen separaten Anschluss!




[quoteemMike]Zwei Fragen:[/quoteem]
Eigentlich sind es ja 3. :lol:
  • 1. Werden eigentlich Spenden zur Bekämpfung des Abmahnwahns gesammelt?
    Ja
    2. Wo?
    Hier nicht! Nein im Ernst, wende Dich bitte diesbezüglich an den Entscheidungsträger,
    Herrn Fred-Olaf Neiße vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
    3. Was wurde bisher unternommen / erreicht?
    Ich glaube, da fragst Du Herrn Fred-Olaf Neiße gleich mit.
    Nicht meine Baustelle.
VG Steffen

thossa
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6062 Beitrag von thossa » Freitag 4. März 2011, 09:47

sehr richtiger Beitrag, Steffen!

Diese Scheffler-Geschichten müssen beendet werden. Das neue Urteil aus Elmshorn <http://www.damm-legal.de/ag-elmshorn-fi ... musikalbum> gibt weiter Anlass zur Hoffnung!

Steffen hat geschrieben: Es hat sich eine Veränderung eingestellt, die viele unterschätzt haben. Der normale Neuabgemahnte geht zu Dr. Google und tippt ein: “Abmahnung durch die
Kanzlei FAREDS
“.

Es erscheinen nun 63.100 Einträge. Seite 1 ganz oben Werbeanzeigen: 1. Schefller, 2. Sievers, Scharfenberg, von Rüden, 3. Wilde Beuger & Solmecke. Dan
kommen die anderen spezialisierten Websites der Kanzleien. Ein Werbeforum findet man auf Seite 5 ganz unten. Da kommt man auf Seite 25 des Thread, wo
ein großes und dickes Posting von RA Hechler einen entgegen sticht. AW3P kommt dann auf Seite 9, den Verein oder Gulli sucht man dann erst einmal vergebens.

Ein normaler Abgemahnter der schaut sich nicht seitenweise Anzeigen an, sondern nimmt - seiner Meinung nach - die ersten Einträge in seiner Auswahl. Interessant,
man googelt gerade am Sonntag, weil man ja ansonsten keine Zeit dafür hat - und sieht,
  • Ups, Rechtsreporte von Scheffler, rund um die Uhr erreichbar,
  • Website:
    Ein riesengroßer Notruf-Button "24 h erreichbar!" + In Großbuchstaben eingemeißelt:
    UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!
    Klickt man dann auf Abmahnung im Navigation Menu, kommt in großern Lettern die Überschrift: Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung Teil 2 + 1.
  • Sontag, 20:00 Uhr, die Frisur sitzt. Respekt, er ist ja wirklich erreichbar. Cool, den nehme ich, erreichbar und starke Ziele.
Der Betreffende ist weg vom (Foren-)Fenster. Bis er die Rechnung bekommt, sie überteuert ist, jetzt auf einmal hat er Zeit sich zu informieren und zu meckern. Wir
haben hier keine Chance, da es eine Frage des Geldes ist. Deshalb kann nur das Motto lauten:

Derjenige der ins Forum findet muss qualitative Hilfe, Unterstützung und Aufklärung erhalten!

Im Weiteren hat 2010 deutlich gemacht. Derjenige, der eine Abmahnung erhält wegen eines Titels hinsichtlich einer Sampler-CD oder eines Chartcontainers, bekommt
Folge- und Mehrfachabmahnungen - Regel 3 - 5 -. Genauso bei den neuen Culcha Candela Abmahnungen. Wer von BFRZ eine erhält, wird auch von N+L bedacht und
umgekehrt.
Was macht es für einen Sinn zu warten auf eine Kostenpflichtige? Keinen! Sicherlich muss eine Vorbeugung und Erweiterung mit Sinn und Verstand angewandt werden,
aber es ist doch hier, in den vorbezeichneten Fällen, klar namentlich begrenzt durchführbar.

Schlafende Hunde wecken, das ist Schwachsinn, die Tölen sind schon lange munter und riechen das Blut. Es geht nur darum Risiken minimieren und Kosten zu senken.


VG Steffen


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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6063 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 13:54

Escher Der MDR-Ratgeber:
Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten


Am Donnerstag, den 03.03.2011 erschien auf dem MDR die Sendung: “Escher Der MDR-Ratgeber“ .
Hier wurde am Beispiel einer Filmabmahnung sachlich einwandfrei das Thema Abmahnwahn aufgegriffen.
Das Video ist aktuell auf YouTube erschienen.


[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=wCvc6B5X8ic[/youtube]

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6064 Beitrag von abzocke » Freitag 4. März 2011, 14:24

Guter Bericht.Man sieht aber wieder einmal wie sicher die Loggersoftware ist.Kan man nur hoffen, dass sich die Richter des Landgerichts Kölns sowas auch mal anschauen anstatt alles durchzuwinken.

Das sich die abmahnenden Kanzleien dazu nicht äußern muß man wohl nicht weiter kommentieren....

swingfox
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6065 Beitrag von swingfox » Freitag 4. März 2011, 14:55

noch ne allgemeine frage,bin noch am hadern mit mir.habe noch 4 lieder,die auf einem angeblichen sampler abgemahnt werden könnten,alle vom selben ra und selben ri.2 briefe von 2 anderen ra habe ich schon bekommen,vorbeugen würd zwar sinn machen,aber macht das denn ri dann auch nicht stutzig bei gleich 4 titeln auf einmal?und gibts ne ungefähre richtgrenze ab der man keine briefe mehr bekommt nach dem angeblichen download?

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6066 Beitrag von abzocke » Freitag 4. März 2011, 15:14

swingfox hat geschrieben:noch ne allgemeine frage,bin noch am hadern mit mir.habe noch 4 lieder,die auf einem angeblichen sampler abgemahnt werden könnten,alle vom selben ra und selben ri.2 briefe von 2 anderen ra habe ich schon bekommen,vorbeugen würd zwar sinn machen,aber macht das denn ri dann auch nicht stutzig bei gleich 4 titeln auf einmal?und gibts ne ungefähre richtgrenze ab der man keine briefe mehr bekommt nach dem angeblichen download?
Die haben 3 Jahre Zeit dir Briefe zu schicken.....

swingfox
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6067 Beitrag von swingfox » Freitag 4. März 2011, 15:22

ja,das hab ich mitbekommen.aber wie wahrscheinlich ist sowas?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6068 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 15:26

[quoteemswingfox]noch ne allgemeine frage, bin noch am hadern mit mir.habe noch 4 lieder, die auf einem angeblichen sampler abgemahnt werden könnten,
alle vom selben ra und selben ri.2 briefe von 2 anderen ra habe ich schon bekommen, vorbeugen würd zwar sinn machen, aber macht das
denn ri dann auch nicht stutzig bei gleich 4 titeln auf einmal?und gibts ne ungefähre richtgrenze ab der man keine briefe mehr bekommt
nach dem angeblichen download?[/quoteem]

Wenn man von der Logik ausgeht, wenn Vorbeugung Sinn macht, dann Eweitwern ebenso! Werde ich abgemahnt von Abmahner X i.A.v. RI Y,
wegen eines Liedes und erkenne nach Sichtung der Princess Abmahnwahn-Datenbank, das der betreffende Abmahner noch weitere 4 Lieder
abmahnt, diese auch im Container oder Sampler enthalten sind, was soll dagegen sprechen, diese in der mod. UE als Erweiterung aufzunehmen?

Aufpassen, wenn es um unterschiedliche RI handelt. In den Nutzungshinweisen zur mod. UE sind aber alle Konstellationen diesbezüglich aufgelistet.

Link: mod. UE

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6069 Beitrag von swingfox » Freitag 4. März 2011, 15:35

danke schonmal,aber meine frage zur logik ist hier eher,ob ich einem ri/ra schreiben soll,von dem ich noch nichts habe.wenn der mir jetzt eine schreibt wegen einem von den 4 liedern,dann ist die frage klar was ich mache,aber wenn ich bisher.ich habe auf dem sampler der bei mir abgemahnt wird 6 lieder aktuell drauf die abgemahnt werden,2 habe ich schon erhalten als abmahnung,und 4 weiter mahnt ein ra ab und auch alle vom selben ri.darum ist die frage ob ich dem gleich einfach so ne modue ins blaue schreibe mit den 4 titeln die ich bisher noch nicht erhalten hab.gibts da irgendwelche regeln nach dem motto,wenn ein ra dein angebliches logdatum hat,kriegen die auch die anderen ri mitsamt ra auf dem album?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6070 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 16:57

ganz ehrlich, keine ahnung was daran unverständlich ist. letztendlich ist es doch
sowieso auch deine alleinige entscheidung.

wenn ich eine kostenpflichtige abmahnung erhalte, wegen 4 titel, weiß, das der
gleiche abmahner noch weiter 4 titel abmahnt, die auch auf den sampler vertreten
sind, dann gibt es keinerlei fragen - dann erweitre ich auf diese!

entweder du machst es oder machst es nicht. ganz einfach.

vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6071 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 16:59

LG München I:
Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Lied?


Freitag, den 04.03.2011

Die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte versendet aktuell, im Auftrag der Kölner Firma “zooland Music GmbH“, Abmahnungen
hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung gegenüber dem Lied “R.I.O. - Like I love you“.

Dem Abmahnschreiben ist eine Kopie eines Sicherungsbeschlusses des Landgerichtes München I beigelegt, der erst einmal durchaus
verwundert.

LG München I: Sicherungsbeschluss vom 09.02.2011 - Az. 21 O 2494/11
[…]Es ist zur Überzeugung der Kammer dargelegt, dass Kunden der Beteiligten zu 2, die nur durch die in der Anlage angeführten Verbindungsdaten
identifiziert werden können, das streitgegenständliche Werk / den streitgegenständlichen Tonträger:

R.I.O. “Like I Love You“

d. zu Gunsten der Beteiligten zu 1 urheberrechtlichen Schutz genießt, über eine sogenannte “Tauschbörse“ oder über den Server eines “Sharehosters“
im Internet rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht haben (§ 19a UrhG). Diese Rechtsverletzung ist offensichtlich im Sinne des § 101 Abs. 3 UrhG
und weist ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf.[…]

Um ein besseres Verständnis aufzubauen, muss man sich die Kriterien des gewerblichen Ausmaßes verinnerlichen. Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches
Ausmaß hat, ist nach der gängigen Rechtsprechung unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen. Vorausgesetzt werden
Handlungen zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils, ausgenommen gutgläubige Handlungen von
Endverbrauchern, was aus objektiven Kriterien abgeleitet wird:
  • 1. Zahl bzw. Häufigkeit der öffentlich zugänglich gemachten Dateien
    2. Schwere der einzelnen Rechtsverletzung
    3. Qualität der öffentlich zugänglich gemachten Dateien
    4. Relevante Verkaufs- und Verwertungsphase.
Nach meiner Einschätzung nach liegt hier durch die Münchner Landesrichter eine klare Fehleinschätzung vor. ...

... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6072 Beitrag von swingfox » Freitag 4. März 2011, 17:39

@steffen:du verstehst mich nicht ganz.es geht darum,dass ein komplett anderer abmahner,von dem ich noch nichts habe,aber der eben 4 titel auf seiner abmahnliste hat und die sich auch auf dem sampler befinden, zu debatte steht.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6073 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 18:16

woran ist denn bitte schön der unterschied? ob ich weiß, das der selbe
abmahner noch mehr abmahnt, oder eine anderer abmahner - wo ich
noch keine abmahnung erhalten habe - 4 titel aus dem sampler oder
chartcontainer auch abmahnt.

die aufgabe einer erweitertung bzw. vorbeugung ist doch, einer evtl.
kostenpflichtigen abmahnung entgegenzuwirken.

beispiel:
ich habe eine abmahnung erhalten wegen lied 1. weiß aber das rasch
lied 4-8 abmahnt; wenn ich die abmahnung erhalte, er 1.200,- fordert;
im klagefall 3.000,- aufwärts,
dann kann ich
1. risiko gehen - abwarten
2. sicherheit wählen - und vorbeugen gegenüber den ri von rasch.

die entscheidung kann dir aber niemand abnehmen. es ist und bleibt
die frage nach risiko oder sicherheit. wenn du nur auf die abmahnung
reagierst, auch nicht vorgebeugt oder erweitert hast, und keine weitere
abmahnung erhältst - dann hast du alles richtig gemacht.
wirst du aber erneut kostenpflichtig abgemahnt, weil du nicht erweitert
oder vorgebeugt hast - sagst du, ach hätte ich nur.

wir können nur aufzeigen, welche möglichkeiten du hast. letztendlich
musst du dich aber allein entscheiden. du willst eine garantie (übertrieben),
die kann niemand ausstellen.

unusquisque inemorior sola - jeder stirbt für sich allein!

vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6074 Beitrag von swingfox » Freitag 4. März 2011, 19:21

der unterschied wäre,dass der eine ra schon meine daten hat.ob der andere ra meine daten(ip,angebliches logdatum usw,) schon hat ist doch nicht gewiss?oder doch?gibts da nen datenaustausch zwischen ra?
und noch zum "sicherheits"fall..wenn ich vorbeuge könnte im schlimmsten fall eine rechnung über,bei 4 lieder,ca 400 euro erhalten für die lizenzgebühren?sonst nix?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6075 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 23:13

Dann beugst Du eben nicht vor ...

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6076 Beitrag von Steffen » Samstag 5. März 2011, 01:06

Gedanken zur mod. UE


Samstag, den 05.03.2011


Anfänglich möchte ich klarstellen, dass nachfolgende Gedanken auf keine durch mich nachgewiesene juristische Qualifikation basieren
und somit meine persönliche Meinung darstellt. Gerade aber 2011 wird überdeutlich, das sehr viel Fragen entstehen sowie es zu vielen
Problemen, bei der Verwendung des Musterschreibens der modifizierten Unterlassungserklärung durch die Betroffenen kommt.

Das Musterschreiben der modifizierten Unterlassungsverpflichtungserklärung dient als Vorlage für andere Betroffene, die auf ein Abmahn-
schreiben ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes reagieren möchten. Der Gesetzgeber ist hier eindeutig, dass die Wiederholungsgefahr
für den verletzten Rechteinhaber nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann. Die
Initiative AW3P bietet als erste private Website, seit dem 01.05.2007 ein Musterschreiben zur freien Verwendung an, was in Zusammenarbeit
mit seinem Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, ständig aktualisiert wird.

Dabei hat jeder Anbieter solch eines Musterschreiben eine einzigartige Verantwortung. Denn das Musterschreiben muss:
  • a) straf- und gerichtsbewehrt sein, aber trotzdem so allgemein abgefasst, dass jeder Anwender ohne juristische Kenntnisse es gefahrlos
    benutzen kann,
    b) die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung beachten und beinhalten,
    c) mögliche Risiken und schwerwiegende Folgen bei dessen Anwendung vor der Zurverfügungstellung so weit als möglich ausschließen.
Leider muss festgestellt werden, das hier nicht alle so denken. Ich möchte es an Beispielen erläutern. Durch den Verein gegen den ...


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ortello
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6077 Beitrag von ortello » Samstag 5. März 2011, 15:51

Hallo alle

Bin neu hier und hab mal eine Frage

Es geht um 4 Logg -Vorgänge an denen ich die Datei bereitgestellt haben soll ( Daten erfunden )

1. am 35.09.2005 um 16 Uhr IP 22556677
2. am 36.09.2005 um 7 Uhr IP 33667788
3. am 36.09.2005 um 14 Uhr IP 33667788
4. am 36.09.2005 um 20 Uhr IP 33667788

was mich wundert 3 mal eingeloggt immer die selbe IP nach Neueinwahl erhalte ich doch immer eine neue IP ?
Im voraus besten Dank

User9
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6078 Beitrag von User9 » Samstag 5. März 2011, 18:47

ortello hat geschrieben:Hallo alle

Bin neu hier und hab mal eine Frage

Es geht um 4 Logg -Vorgänge an denen ich die Datei bereitgestellt haben soll ( Daten erfunden )

1. am 35.09.2005 um 16 Uhr IP 22556677
2. am 36.09.2005 um 7 Uhr IP 33667788
3. am 36.09.2005 um 14 Uhr IP 33667788
4. am 36.09.2005 um 20 Uhr IP 33667788

was mich wundert 3 mal eingeloggt immer die selbe IP nach Neueinwahl erhalte ich doch immer eine neue IP ?
Im voraus besten Dank

Ich nehme mal an, das soll eine Liste der Logger-Firma und nicht Deine persönlichen Aufzeichnungen Deiner IP-Adresse sein......

Dann ist das nix Außergewöhnliches. Du warst am 36.09.05 von früh bis abends Dauer-Online und hattest somit dieselbe IP. Aber selbst wenn Du getrennt hättest: Je nach Anbieter erhält man u.U. trotz Trennung dennoch über eine längere Zeit dieselbe IP.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6079 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. März 2011, 17:51

Erweitern oder vorbeugen -
oder doch lieber nicht?


Sonntag, den 06.03.2011


Die Gretchenfrage, die den Abmahnwahn teilt, gibt man je erhaltener Abmahnung nur eine, diese Abmahnung betreffende mod. UE ab
oder ist besser gleich zu erweitern bzw. beugt man sogar letztendlich vor? Diese Frage wird niemand ganz sicher beantworten können,
da es immer auf den Einzelfall und auf die Entscheidungsfreiheit des Betroffenen ankommt.

Die Unterlassungserklärung ist anfänglich eine einseitige Willenserklärung, in der sich der abgemahnte Anschlussinhaber verpflichtet,
eine beanstandete Handlung zukünftig nicht mehr vorzunehmen und dient dem Ziel, die Wiederholungsgefahr und Erstbegehungsgefahr
auszuschließen. Eine spezielle Form ist gesetzlich nicht definiert, aber die abgegebene Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein,
inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellenden Anforderungen entsprechen. Das heißt, es muss den Anspruchsgegenstand abdecken
und ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen beinhalten. Wird diese Unterlassungserklärung dann vom verletzten Rechteinhaber
angenommen, kommt es zu einem Unterlassungsvertrag, der den Unterlassungsschuldner 30 Jahre bindet.

Beachten Sie:
  • Für die Abfassung (Inhalt), wie weit oder wie eng die Unterlassungserklärung abgefasst wird, ist allein der Betroffene selbst verantwortlich,
  • Je mehr Titel man einbezieht, desto höher wächst das Risiko, gegen das eigens abgegebene Vertragsstrafeversprechen zukünftig zu
    verstoßen;
  • Werden Nutzungshinweise nicht beachtet, eigene Musterschreiben im Do-it-yourself Verfahren kreiert, falsche Formulierungen des
    Streitgegenstandes verwendet - kann die Annahme der abgegebenen Unterlassungserklärung berechtigt abgelehnt werden. Die Folgen
    wären, dass die Wiederholungsgefahr wieder auflebt und einen eine teure EV oder Unterlassungsklage ereilen kann.
  • Viele juristischen Formulierungen und Inhalte bedürfen immer noch einer höchstrichterlichen Klärung.
Deshalb wenden Sie eine Unterlassungserklärung nur mit Sinn und Verstand an!



Gretchenfrage: Reagiert der Betroffene nur auf jede Abmahnung mit einer mod. UE
oder erweitert bzw. beugt er vor?


Hier gibt es, weder bei den Abgemahnten bzw. Engagierten noch bei den Juristen selbst eine zufriedenstellende Antwort. Immer wieder hört man
das Argument, das man mit einer Erweiterung oder Vorbeugung “schlafende Hunde weckt“.

Schlafende Hunde wecken: umgangssprachlich; (englisch Let sleeping dogs lie); nichts zu unternehmen, was nachher Schaden anrichten könnte.
Es kann Dir beim Wecken eines schlafenden Hundes passieren, dass Du von ihm gebissen wirst.

Es wird aber deutlich, das in bestimmten Fällen eine Erweiterung bzw. Vorbeugung durchaus Sinn machen kann, und das die Betroffenen nach
Folge- oder Mehrfachabmahnungen zur Kenntnis gelangen, die “Hunde“ sind schon lange wach.




Warum erweitern bzw. vorbeugen?

Inhalt Abmahnung (stark verallgemeinert):
  • 1. Unterlassungsanspruch (Unterlassungserklärung, Anwaltsgebühren)
    2. Schadensersatzanspruch (Schadensersatzanforderungen
Mit der Abgabe einer erweiterten bzw. vorbeugenden Unterlassungserklärung entfällt die Wiederholungsgefahr für die benannten Werke im Voraus.
Das bedeutet, man kann immer noch ein Abmahnschreiben erhalten, in dem der Schadensersatzanspruch (der sogenannte Lizenzschadensersatz)
eingefordert wird, soweit der Verstoß durch den Anschlussinhaber persönlich begangen wurde (sogenannte Täterhaftung). Ohne Geständnis oder
konkreten Beweisen, dass es der Anschlussinhaber persönlich selbst war, wird dieser Schadensersatz nur schwer durchsetzbar sein. Die Forderung
nach den anwaltlichen Gebühren hingegen entfällt.




Wann wird erweitert bzw. vorgebeugt?

Natürlich hat ein Betroffener Angst wegen möglichen Folgen einer Abmahnung, Unkenntnis der juristischen Situation und Vorgehensweisen. Es muss
aber jeder begreifen, einerseits hängen die zu treffenden Entscheidungen vom konkreten Einzelfall ab und es muss sich letztendlich jeder selbst für
sich allein entscheiden.

unusquisque inemorior sola - jeder stirbt für sich allein



Jeder Betroffene steht, mit Erhalt eines Abmahnschreiben, vor der Wahl nach:


1. Wähle ich Risiko
Das bedeutet, ich gebe nur je erhaltener Abmahnung, je eine nur dem geforderten Streitgegenstand betreffend, eine Unterlassungserklärung ab.

Vorteil
Erhalte ich keine weitere Abmahnung, habe ich alles richtig gemacht.

Nachteil
Erhalte ich weitere Abmahnungen, werden bei diesen, die vollen Kosten (AG + SE) geltend gemacht. Das Risiko einer möglichen Leistungsklage (AG + SE)
wächst, kontinuierlich mit der Anzahl der erhaltenen Abmahnungen.



2. Wähle ich Sicherheit

Das bedeutet, ich erweitere (falls möglich), nach Erhalt einer Abmahnung, bei der Abgabe der diesbezüglichen Unterlassungserklärung und/oder/bzw. versende
vorauseilend eine oder mehrere vorbeugende Unterlassungserklärungen.

Vorteil
Erhalte ich eine weitere Abmahnung, können die anwaltlichen Gebühren nicht berechnet werden. Schadensersatz ja, aber sehr schwer allein durchsetzbar.

Nachteil
Je mehr Werke ich erweitere oder vorbeuge, desto höher steigt kontinuierlich das Risiko, gegen mein freiwillig abgegebenes Vertragsstrafeversprechen (30
Jahre) zu verstoßen.


Wichtig
  • Erweiterungen bzw. Vorbeugungen, nur mit Sinn und Verstand. Keine ausufernden Abfassungen oder übereilte Aktionen!
  • Sind sie nicht absolut sicher, lassen Sie es lieber oder beauftragen kostenpflichtig einen Fachanwalt!



Wo finde ich ein Musterschreiben einer erweiterten bzw. vorbeugenden Unterlassungserklärung?

Link:
Word Dokument
PDF-Dokument

Wie ich sinnvoll erweiter, wird in den Nutzungsbeispielen anhand verscheiden Konstellationen anwendbar erklärt. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung
unterscheidet sich von der normalen Unterlassungserklärung nur darin, dass die Zeile Aktenzeichen herausgenommen wird.



An wem wird eine erweiterte oder vorbeugende Unterlassungserklärung versendet?

Erweiterte Unterlassungserklärungen werden an den Abmahner versendet. Beispiele 1 Rechteinhaber - ein Titel, 1 Rechteinhaber - mehrere Titel, mehrere
Rechteinhaber - einen oder mehrere Titel usw. befinden sich in den Nutzungshinweisen des Musterschreibens.

Vorbeugende Unterlassungserklärungen werden an die abmahnende Kanzlei (Einschreiben, Fax, E-Mail), sowie an den Rechteinhaber (Einschreiben + Brief,
Fax, E-Mail) versendet.

Hinweis
  • Die Wahl des Versandes, nur auf das Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein), ist zur eigenen Beweisführung des Versandes - nicht - ausreichend. Immer
    einen Mehrfachversand wählen!
  • Aktuell ist sichtbar, das Abmahner einerseits die vorbeugenden Unterlassungserklärung als sogenannte “Irrläufer“ (durch fehlendes Aktenzeichen nicht
    zuordnungsbar) zurücksenden oder Rechteinhaber die Einschreiben nicht annehmen!



Ich möchte Sicherheit, wann erweitere ich bzw. beuge vor?

Das ist die schwierigste Frage an sich.
  • 1. Kenne ich - mit Sicherheit - die Werke (Name der Sampler-CD, Datum + Inhalt des Chartcontainers), die tatsächlich downgeloadet wurden
    2. Sinnvoll bei,
    -> aktuellen Abmahnungen betreff “Culcha Candela“ (bis dato bekannt: “Move It“ + “Berlin City Girl“) wo Abmahnungen durch BFRZ (Musikwerk) und gleichzeitig
    N+L (Tonaufnahme) drohen
    -> Sampler-CD’s
    -> Chartcontainer (wie zum Beispiel Chartcontainer Top 100)
    3. Power-User (Generalablass), die reinen Tisch machen wollen



Wie geh ich vor?

Beispiel: Chartcontainer Top 100 vom <Datum>

1. Abmahnung, Kanzlei A/Rechteinhaber B wegen Titel Platz 12
2. Abmahnung, Kanzlei B/Rechteinhaber C wegen Titel Platz 55

-> Stift, Papier, Konzentration, ca. 4 Stunden Zeit, Ruhe (keine Ablenkung)
-> Suche ich per Dr. Google den Inhalt des betreffenden Chartcontainers
-> Vergleiche ich jeden einzelnen Titel des betreffenden Chartcontainers
a) Princess15114 Abmahnwahn-Datenbank
b) gebe in die Suchmaschine ein, z.B. “Abmahnung R.I.O. - Like I love you“
-> jetzt habe ich eine Liste, wo jeder abgemahnte Titel steht, geordnet nach Rechteinhaber und abmahnende Kanzlei.
-> Adressen
a) Princess15114 Abmahnwahn-Datenbank
b) Dr. Google
-> Ich erweitere bzw. beuge vor.





Fazit

Unter gewissen Umständen und Konstellationen sind Erweiterungen und Vorbeugungen sinnvoll. Eine generelle Ablehnung der Möglichkeit von Erweitern oder
Vorbeugens und das nur empfehlen der Risiko-Variante, ist für mich persönlich unverantwortlich. Letztendlich muss aber jeder begreifen, dass es keinen
perfekten und zur freien Verfügung gestellten Musterweg gibt. Es hängt immer vom konkreten Einzelfall und der Entscheidungsfreudigkeit des Betroffenen ab,
will er Risiko oder Sicherheit.

Wichtig
  • Erweiterungen bzw. Vorbeugungen, nur mit Sinn und Verstand. Keine ausufernden Abfassungen oder übereilte Aktionen!
  • Sind sie nicht absolut sicher, lassen Sie es lieber oder beauftragen kostenpflichtig einen Fachanwalt!


SH für die Initiative AW3P

Abwahnia
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6080 Beitrag von Abwahnia » Sonntag 6. März 2011, 20:20

Hallo Steffen,

vielen Dank für diese Abwägung, die mir auch für unseren aktuellen Fall einer Abmahnung von Waldorf Frommer weiterhilft.

Ich habe dazu noch folgende Frage zum Thema Vorbeugen: Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass Abmahnkanzleien zusammenarbeiten, sodass der bloße (erstmalige) Erhalt einer Abmahnung von einer Kanzlei es wahrscheinlicher macht, dass weitere von anderen Kanzleien kommn?

Das wäre im gegeben Fall hilfreich zu wissen, denn es handelt sich nicht um Sampler oder Chart-Container und auch nicht so recht um den Fall eines Power-Users, der reinen Tisch machen will. Sehr wohl kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere, von anderen Kanzleien abgemahnte Werke irgendwann in den letzten Monaten über eine File-Sharing-Software zur Verfügung gestanden hatte.

Mein Instinkt wäre in diesem Fall eher nicht breit vorzubeugen, wohl aber vielleicht doch, wenn Abmahnungen verschiedener Kanzleien auch außerhalb des Sampler-Szenarios im direkten Zusammenhang stehen. Gibt es hierzu Erfahrungen? Oder verstehe ich etwas falsch?

Vielen Dank!

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