Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5961 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. Februar 2011, 10:17

[quoteemDeathangel]Ich habe genug gelitten: Ich biete Nichts im Austausch zu ******* Leben an!
Ich habe noch nie ein Bild von Negele gesehen! So viel zur Anonymität !
Als Italiani möchte ich eine Lösung nach sizilianischem Vorbild, aber dieser
******* meldet sich nicht![/quoteem]

Anfänglich, es heißt Negele!

Natürlich bin ich ehrlich. Ich habe mich anfänglich auch in die Forenwelt eingebracht unter einen Nicknamen.
Aber wenn man sich engagiert und etwas öffentlich versuchen möchte, merkt man ganz schnell, dass man mit
Quarkbemme15114 nicht vollgenommen wird. Im Gegenteil.

Hinweis:
Ich würde heute nie wieder unter einen anderen Namen - als den realen - Posten!

Warum?
  • Ich möchte, das mein Gegenüber vertrauen hat und weiß, mit wem er es zu tun hat.
  • Es ist ein Ausdruck von: Ich habe keine Angst mehr.
  • Ich bin für meine Postings selbst verantwortlich und haftbar.
  • Selbstschutz, denn wenn mich jemand beleidigt, kann ich mich wehren. Umgedreht nicht, da man Anonym ein
    rechtliches Nullum ist.
Du bist doch das beste Beispiel, warum ich diese selbst auferlegte Anonymität kritisiere. Weil Du bewusst
oder unbewusst irgendetwas schreibst, letztendlich, ich aber als Forenbetreiber für Deinen Schwachsinn haftbar
gemacht werden kann. Ich muss Dir jetzt einmal klar sagen, wenn Du das "Unschuldsopferlamm" bist, dann schreibe
doch die abmahnende Kanzlei an, verklag sie usw., aber dazu habt Ihr anonymen keinen Mumm. Ihr geht in die
Foren, lasst Luft ab, fühlt Euch als Revoluzer und im Recht. Wenn aber dann Unsachliches zensiert wird - der
Abmahnwahn-Martyrer.

Große WC-Parolen und Beleidigungen - mehr ist es eben nicht, was Ihr auf der Pfanne habt. Argumente habt Ihr
keine - nur feingeschliffenes oder grobkörniges Gerede ohne Substanz - und Schneid auch nicht. Keine Männer
eben, sondern Feiglinge ohne Ehre.



VG Steffen

sip
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5962 Beitrag von sip » Sonntag 6. Februar 2011, 10:53

@Steffen
Ich halte die nickname Debatte für richtig und wichtig.
Ich als Chef meiner eigenen Firma möchte nicht in direkten Kontakt mit dem
Abmahnwahn gebracht werden. Mein Zuname ist sehr selten und bei einer Googlesuche würden
die Verweise vermutlich direkt nach dem ersten Treffer meiner Firmenpräsenz folgen.
Zudem kann ich jeden anderen verstehen der nicht möchte, dass ein Personalchef seinen Namen noch vor der
Vertragsunterzeichnung hier in diesem Forum findet. Was hier passiert ist privat und soll es auch bleiben.
Fazit: Ich halte Anonymität in seiner jetzigen Form für sehr wichtig. Diese Meinung teilen im übrigen auch
alle Verbraucherschutz Organisationen. Einen link dazu spar ich mir jetzt. Sollte allseits bekannt sein.

In diesem Sinne

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5963 Beitrag von abzocke » Sonntag 6. Februar 2011, 12:12

Kann man nur hoffen das sich die Gerichte wirklich § 97 endlich zu Herzen nehmen.Würde den Textbausteinanwälten wohl nicht gerade gefallen....

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec2/582.html

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5964 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. Februar 2011, 12:17

@sip,

zu erst einmal könnte ich mich nicht erinnern, dass ich von Dir ein Posting löschen oder editieren musste. Ich kann mich
aber an sehr vielen u.a. Deathangel erinnern, wo ich Löschaufforderungen u.ä. erhielt.

Ich gebe einmal als Anstoß, ein Interview mit einem zu früh verstorbenen Begleiter des CCC,
Herr Prof. Dr. rer. nat. Andreas Pfitzmann.
Er prägte in Deutschland die technischen und politischen Diskurse zu Selbstdatenschutz und informationeller Selbstbestimmung
und besaß auch international Renommee.

zum Video: Im Interview mit Martin Rost

Hinweis:
Das komplette Interview ist sehr interessant, egal ob Techniker, Jurist oder Laie.
Prof. Dr. rer. nat. Andreas Pfitzmann beschreibt das Thema auf den Punkt genau (ab ca. 44:00):

[...]Verschmelzung von anonymer Kommunikation mit Identitäten Management

Ausrichtung, dass jeder Mensch, nicht nur eine Identität hat und unter seiner Gesamtidentität auftritt (Perso.Nr., SV-Nr., geb.
am, wohnhaft, Blutgruppe, Bildung, Verdienst, Interessen usw.) sondern das man sagt, nein, wir wollen in unterschiedlichen
Zusammenhängen mit unterschiedlichen Teilidentitäten auftreten.

Beispiel: Witzeforum
In einem Forum, wo Menschen sich über die neusten Witze austauschen, ist meine Blutgruppe und mein höchster Bildungsstand
vollkommen irrelevant. Hier kommt es höchstens darauf an, waren die letzten 10 geposteten Witze lustig oder waren sie es nicht.
Und jetzt könnte man mit sehr wenig personenbezogene Daten, sich eine Teilidentität schaffen, die im wesentlich nur zu sichern
hätte, das niemand anders unter meinen Namen schlechte Witze posten kann. Im Wesentlichen ein digitales Pseudonym. Sprich mittels
einen Testschlüssel einer digitalen Signatur, würde ich dann auf eine anonyme Infrastruktur meine Witze poste und mit diesem
digitalen Pseudonym signieren. Damit es klar ist, sie kommen von mir und nicht jemand anderes meinen guten Namen kaputtmacht.[...]

Das heißt, wenn ich von @sip u.v.m., noch nie einen Post löschen oder editieren musste, hat es doch seine Bewandtnis. Ganz einfach,
dass man sich zivilisiert und gesittet verhält. Die selbst gewählte Anonymität ist für mich persönlich immer noch ein Zeichen von
Angst und ein entscheidendes Hindernis im Kampf gegen den Abmahnwahn.

Was hat man zu verbergen? Selbst Du als Geschäftsmann. Eine Abmahnung gehört doch heute zum allgemeinen Lebensrisiko eines AI.
Aber wer denkt, dass er diese Anonymität benötigt - sein Problem und seine Meinung. Nur braucht man ja jetzt, keine ausgefallene
digitale Signatur zu entwerfen. Wenn jeder Forenbetreiber, den realen Namen und ladungsfähige Anschrift des Foren-Users hätte,
würden sich die Deathangels dieser Welt zurückhalten, weil sie im Härtefall - selbst - haftbar wären, für ihre unwahren Tatsachenbehauptungen
und Beleidigungen - und nicht der Forenbetreiber.

Und solange es so nicht ist - editiere und lösche ich oder man besinnt sich einfach auf die Netiquette. Dann gäbe es diese Diskussion
gar nicht erst.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5965 Beitrag von Steffen » Montag 7. Februar 2011, 04:28

[quoteemMistreaded]Lasst doch bitte einfach diese Diskussion um die Anonymität. Die bringt doch
überhaupt nichts. Man muss sich auf die wirkliche Sache konzentrieren. Sicherlich
ist auch diese Aussage von Steffen richtig[/quoteem]
Aber ich wollte doch dieses Thema nur einmal hinterfragen!? ;)

VG Steffen

Mad1977
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5966 Beitrag von Mad1977 » Montag 7. Februar 2011, 11:54

Hi, ich hab mich jetzt schon ziemlich lange mit dem Thema eingelesen und hab da trotzdem mal ne Frage.

Wenn Telekom Vorratsdaten und damit meine IP nur noch sieben Tage speichert und dazu bei einer Flatrate ja nur 4 Tage, wie kann es dann sein das bei Abmahnungen soviel Zeit zwischen Log Datum und Gerichtsbeschluss liegt.

Werde in der Datenbank noch ergänzen, aber hier mal im kurzen.

Fuhrmann Wallenfels
LogDatum xx.06.10
Antrag LG Köln am 14 Tage später
Beschluss LG Köln 1 Monat später

somit 6 Wochen und trotzdem Auskunft durch Telekom


Sasse u. P.
Log xx.07.10
Antrag ?
Beschlus LG Köln xx.11.10

mehr als drei Monate und trotzdem wieder Auskunft durch Telekom


Hat sich mit dem Thema schon jemand beschäftigt?
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... .11.2010_5

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5967 Beitrag von Steffen » Montag 7. Februar 2011, 17:37

[...]Wenn Telekom Vorratsdaten und damit meine IP nur noch sieben Tage speichert und dazu bei einer Flatrate ja nur 4 Tage,
wie kann es dann sein das bei Abmahnungen soviel Zeit zwischen Log Datum und Gerichtsbeschluss liegt.

Werde in der Datenbank noch ergänzen, aber hier mal im Kurzen.

Fuhrmann Wallenfels
Log-Datum xx.06.10
Antrag LG Köln am 14 Tage später
Beschluss LG Köln 1 Monat später

somit 6 Wochen und trotzdem Auskunft durch Telekom ...[...]
Die Antwort wurde schon vom BfDI am 19.04.2011 in Rahmen eines Beitrages: “Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen“ gegeben.

Weiterführender Link:
Zitate:

[...]Die betreffenden Verkehrsdaten dürfen jedoch nur sieben Tage vom Internet-Zugangsprovider zu Datensicherheitszwecken
aufbewahrt werden, so dass die Gerichte dazu übergegangen sind, unmittelbar nach Antragstellung des Rechteinhabers durch
eine einstweilige Anordnung ein fristgemäßes Löschen der Verkehrsdaten zu verhindern. Mit dem sogenannten Sicherungsbeschluss
werden die Internet-Zugangsprovider zuerst einmal verpflichtet, die betreffenden Verkehrsdaten aufzubewahren.[...]

[...]Stellt das Gericht fest, dass die Voraussetzungen des Auskunftsanspruches aus § 101 Absatz 2 UrhG vorliegen, und ist
somit die Verwendung der Verkehrsdaten zulässig ist, ergeht der sogenannte Gestattungsbeschluss. Erst dieser Beschluss führt
zu einer Herausgabe des Namens und der Adresse durch den Internet-Zugangsprovider an den Rechteinhaber beziehungsweise an
die ihn vertretende Anwaltskanzlei.[...]

[...]Ist ein sogenannter Reseller im Spiel, so läuft das Verfahren zweistufig ab: Der Netzbetreiber beauskunftet im ersten
Schritt, welcher Benutzerkennung bei welchem Reseller eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen war. Danach muss der Reseller dem
Rechteinhaber mitteilen, wer der Inhaber der Benutzerkennung ist. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsdaten-Auskunft nach
§ 101 Absatz 2 Nr. 3 UrhG, für die kein richterlicher Beschluss erforderlich ist.[...]


Kurzfassung:
  • 1. Feststellung der vermeintlichen Rechtsverletzung; Dokumentation der IP
    2. Gestattungsantrag durch den Abmahner am Beschluss-LG
    3. Sicherungsbeschluss durch das LG

    Bild

    4. Gestattungsanordnung durch das LG
    5. Abmahner geht an den Provider, der muss, die nach dem Sicherungsbeschluss zum Speichern
    aufgeforderten Daten beauskunften.
Deshalb können zw. Antrag bis letztendlich der eigentlichen Gestattungsanordnung, mehr als 7 Tage vergehen!

.............................................................


Bei einigen Providern (eigentlich nur der Pink Riese), kann es vorkommen, das man nach der Vorlage
der Gestattungsanordnung jetzt bis 3 Monate wartet, bis man Klarnamen + Anschrift an den Abmahner
versendet. Ich habe einmal irgendwo gelesen, das es angeblich mit dem Rechenzentrum zusammen
hängt. Es ist aber nicht rechtswidrig.


VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5968 Beitrag von Steffen » Montag 7. Februar 2011, 21:42

Bitte daran denken:

Dienstag, 08.02.2011, 21:50 Uhr - Plusminus

Folgende Themen sind geplant:
  • * Internet: Abmahnwahn
    * Leiharbeit: Zweierlei Maß?
    * Pflanzenschutz: Einsatz auch bei Gensoja
    * Inflation: Doppelte Zeche?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5969 Beitrag von hoppel » Montag 7. Februar 2011, 22:31

Mistreaded hat geschrieben:@all

... Ich hatte ja auch nicht umsonst in der letzten Zeit diese TAE-Dose und dieses Stück bis zum Router oder wie auch immer hinterfragt. Der Anschluss vom Internet wird auf was angehängt?
...

Müsste dann nicht auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs angeordnet worden sein?
...
nAbend,

1)
Anschluß nicht im physikalischen Sinne (Kabel, Dose, ...) sondern im Sinne Anschlußvertrag, Einwahldaten.
d.h. es geht nicht darum an welchem Kabel, sondern mit wessen Einwahldaten etwas geschehen sein soll.

Wenn also mit einer t-online Nummer bei den Schwiegereltern gesaugt wird, bekommt der Post, dem die Einwahldaten zugeordnet sind, (leider) nicht die Schwiegereltern.

2)
Die Nutzung einer TB setzt voraus, daß gewisse Dinge gesehen und aufgezeichnet werden können - so what?
(und btw. "SIE" mögen sehr viel behaupten und viel loggen, ganz bestimmt NICHT den "Telekommunikationsverkehr")

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5970 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Februar 2011, 16:17


BGH: Zur Zulässigkeit der Speicherung dynamischer IP-Adressen
zu Abrechnungszwecken


Urteil des III. Zivilsenats vom 13.1.2011 - III ZR 146/10 

Urteil im Volltext

Leitsätze des BGH:

a) Zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung
gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern.

b) Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern
an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte
für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und
-verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die
Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.


Danke an @Kersare

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5971 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Februar 2011, 17:03

Akteneinsicht in die Beschlussakte
durch Privatpersonen am LG München I


Dienstag, den 08.02.2011


Nach Anfrage wurde der Initiative AW3P mitgeteilt, das die Akteneinsicht für Privatpersonen in die Beschlussakte § 101 Abs. 9 UrhG,
ähnlich wie durch das LG Köln beschrieben gehandhabt wird bei Privatpersonen:



LG Köln, Dr Eßer
[...]Anträge auf Akteneinsicht durch Privatleute werden hier dem Gesetz entsprechend wie folgt behandelt: Die Einsichtnahme kann
entweder auf der Geschäftsstelle oder bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen erfolgen. Eine Übersendung
der Akten an Privatpersonen kommt nicht in Betracht. Allerdings können auch Kopien der Akte bzw. von Aktenbestandteilen angefordert
werden. Hierfür fallen Kosten von 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt an.[...].



Das heißt, bei schon erhaltener Ablehnung, sollten die Betroffenen nochmals Akteneinsicht beantragen, gemäß unseren Musterschreiben:

1. Am AG des Wohnortes
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht <Name>
<Straße Nr.>
<PLZ Ort>
Fax: <Nummer>


Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes.

Dabei ist vordergründig vom Interesse, was folgt
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.

Mein Abmahnschreiben lege ich als Kopie bei.


<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen


____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

!
Hierfür fallen keine Kosten an.


2. Durch Zusendung von Kopien
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht <Name>
<Straße Nr.>
<PLZ Ort>
Fax: <Nummer>


Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
lege ich als Kopie bei.

Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.

Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen


____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

!
Hierfür fallen Kosten von 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt an.

SH für die Initiative AW3P

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5972 Beitrag von hoppel » Dienstag 8. Februar 2011, 22:09

[quote="Mistreaded"][/quote]
Einfaches wird kompliziert, weil ich die Begriffe ein wenig unscharf verwendet hatte.

Anschluß ans Internet = virtueller Anschluß, unabhängig von physikalischen Dingen wie Stecker, Kabel, Dose -
"virtuell", weil es lediglich die Einwahldaten beim ISP sind.
(Anschlußinhaber war Kundennummer, war dyn. IP zu einem bestimmten Zeitpunkt)

Router, Splitter, etc. zu identifizieren wäre blöd, da diese (noch) nicht personenbezogen, weil frei verkäuflich) sind.
(Wobei UMTS und IPv6 da ganz neue Möglichkeiten eröffnen können :-(
dann kann man 2 Störer haben : den mit der Kundenkennung vom Provider und der, an dessen registrierten IPv6 Router, der erste verbunden war ...)

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Ruulfi
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5973 Beitrag von Ruulfi » Dienstag 8. Februar 2011, 22:17

Steffen hat geschrieben:Bitte daran denken:

Dienstag, 08.02.2011, 21:50 Uhr - Plusminus

Folgende Themen sind geplant:
  • * Internet: Abmahnwahn
    * Leiharbeit: Zweierlei Maß?
    * Pflanzenschutz: Einsatz auch bei Gensoja
    * Inflation: Doppelte Zeche?
VG Steffen
Wow,

ich bin doch wieder hoffnugsvoll, wenn ich heute die Berichterstattung vergleiche mit der vor Jahren. Wer erinnert sich nicht an den Bericht mit dem Dicken von Hamburg, und dem einfach wegelassenen Interview von Herrn Dr. Wachs. (damals konnte ich wenigstens den Redakteur dazu bewegen sich per Brief zu entschuldigen). Heute sind die Fakten der Zuverlässigleit der Software, die Zweifel der Rechtmäßigkeit und die Offensichtlichkeit der Abzocke endlich mal ins richtige Licht gestellt worden.

Toll finde ich auch die Erwähnung von Steffens Lebenswerk und die Berücksichtigung von Prinzess15114 Statistiken.

Weiter so........... :rp :te :rp

Wie schon immer gehofft, die Zeit arbeitet für uns !
Immer die Abzoker im Blick behalten !!!!!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5974 Beitrag von Steffen » Mittwoch 9. Februar 2011, 04:35

Plusminus 08.02.2011

Man sollte hier unbedingt sehen, die Berichterstattung hat sich seit 2006 gewandelt. Aber auch, das es sich nicht
um “Steffen-Mania“ dreht, sondern die HP AW3P das ist, wofür ins Leben gerufen. Als Lexikon des Abgemahnten bzw.
Betroffenen.

Hier gibt es sehr viele dankenswerte Menschen:
  • Uwe Berger (Domain, HP, Forum, Technik)
  • Princess15114 (Statistik der Abgemahnten, Datenbank der Abgemahnten, Moderatorin zweier Foren, z.B. nennenswert
    das Vereinsforum, (Mit-)Entscheidungsträgerin einer Spendenaktion (Netzwelt.de))
  • Grazer57 (Moderator]
  • oro - Wirwar-Entwirrer
  • Mistreaded (Hinterfrager und (Ver-)Linker)
  • Dr. Rolf Freitag (techn. Sachverst.)
  • RA Dr. Wachs (Rechtsbeistand)
Und die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und Gulli.com. Die letzten Verbliebenen
im Kampf gegen den Abmahnwahn.

Aber auch an RA Solmecke, ohne dessen Empfehlung - keine “Zuarbeit“ stattgefunden hätte.

Qualität setzt sich eben durch!


Online Video


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5975 Beitrag von P.J. » Mittwoch 9. Februar 2011, 17:47

Hallo Gemeinde,
Ich lese seit ca. 3 Monaten mit und habe mich heute dann doch entschlossen mich zu registrieren.
Ich habe eine Abmahnung wegen eines zweifelhaften Filmwerkes bekommen, welches und dessen Produzenten ich bis dahin nicht kannte.
Ich habe eine modUE versendet und jetzt schauen wir mal was passiert.

Beim Auseinandersetzen mit der Materie sind mir so einige Sachen aufgefallen bzw. habe ich mir dazu Gedanken gemacht.
Mir fällt auf, dass die Zeitspanne zwischen Log-Zeitpunkt und Abmahnung bei den unterschiedlichen Inhalten offensichtlich variert. Bei Filmen kann es relativ lange dauern bis eine Abmahnung eintrifft (bei mir 8 Monate). Bei Chart-Container ist man in der Regel bereits nach 1-2 Monaten fällig.
Meine Theorie dazu: Da sich bei einzelnen Filmen nichts ändert und die Dateien relativ groß sind, kann und muss man die Anbieter/Uploader lange als Lockvögel unbehelligt lassen. Bei Chart-Containern sieht das anders aus. Da die monatlich(?) erscheinen, ist die Zeit in der sie aktuell und interessant sind naturgmäß geringer.
Gerade die langen Zeitpunkte zwischen Log und Abmahnung sehe ich problematisch. Der Sinn einer Abmahnung soll ja nach meinem Verständnis vorrangig die Unterbindung der Verteilung von Urheberrechtlich geschützem Material sein.
Das Unterbinden sollte eigentlich umgehend nach Kenntnisnahme erfolgen, nach - wie in meinem Fall - 8 Monaten kann man sich das Unterbinden schenken. Hier geht es dann eindeutig nur noch um Einnahmegenerierung durch Schadensersatzforderungen.
Als Abgemahnter habe ich nach so einem langen Zeitraum Probleme zu Hauf: Wie kann man ernsthaft erwarten, dass ich belastungssicher meine Unschuld beweisen kann? Welcher Ottonormalhaushalt speichert 12 Monate seine Routerprotokolle oder weiß überhaupt was das ist.

Das Portsperren-Urteil halte ich für das weltfremdeste Urteil von dem ich in diesem Zusammenhang gelesen habe. Wenn man das umsetzen will, bedeutet das im Kleinen, dass meine Frau jedesmal einen Techniker bestellen muss, wenn sie zusätzlich zum Internet ihrer Email lesen will. Im großen Ganzen wundert mich das die Software-Hersteller und Router-Produzenten so ruhig bleiben. Setzt man im Urteil geforderte um gehen kein Skype, Steam, Itunes mehr und die Telekom kann sich ihr Entertain-Paket schenken. Im Ernstfall müssten Router-Hersteller vorgesperrte Geräte ausliefern und einen Warnhinweis wie bei Zigarette und Alkohol auf den Router drucken.
Da bleibt bei mir nur noch Kopfschütteln....

P.J.

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5976 Beitrag von abzocke » Mittwoch 9. Februar 2011, 18:16

stimmt nicht so ganz.Habe meine Abmahnungen für Filme auch nach höchstens 2 Monaten bekommen.Entscheidend ist hier meiner Meinung nach der DVD Start.

Tommy
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5977 Beitrag von Tommy » Donnerstag 10. Februar 2011, 10:12

Ich habe mal wieder eine Zwischenfrage und würde mich über eine Beantwortung freuen:

Wenn ich das richtig überblickt habe, dann werden bei den Massen an Abmahnungen riesige Mengen an IP-Adressen quasi im Durchwinkverfahren dazu verwendet, um am Ende Name und Adresse das Anschlussinhabers herauszufinden.

Hätte ich vor einigen Jahren als naiver, junger Bursche noch gedacht, dass nur Schwerstverbrecher über die IP-Adresse ausfindig gemacht werden - natürlich nach erfolgten polizeilichen Ermittlungen und Co. - , so kann bei den Mengen an Abmahnungen ja gar keine Überprüfung des eigentlichen Auskunftsanspruches mehr stattfinden.

Lange Rede - kurzer Sinn. Hier eine beispielhafte Frage:

Was hindert die Mitarbeiter einer Log-Firma, die wiederum mit Mitarbeitern einer Abmahn-Kanzlei zusammenarbeiten daran, beliebige IP-Adresse von z.B. flotten Chatbienen, allgemeinen Forumspostern oder jeder anderen x-beliebigen, im Internet surfenden Person zu notieren und dann das Verfahren einzuleiten, das am Ende dazu führt, dass die entsprechende Hausadresse auf dem Tisch liegt ?

Dank und Grüße,

Thomas

fu+c
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5978 Beitrag von fu+c » Donnerstag 10. Februar 2011, 10:46

Tommy hat geschrieben:Was hindert die Mitarbeiter einer Log-Firma, die wiederum mit Mitarbeitern einer Abmahn-Kanzlei zusammenarbeiten daran, beliebige IP-Adresse von z.B. flotten Chatbienen, allgemeinen Forumspostern oder jeder anderen x-beliebigen, im Internet surfenden Person zu notieren und dann das Verfahren einzuleiten, das am Ende dazu führt, dass die entsprechende Hausadresse auf dem Tisch liegt ?
Erstens wäre das wohl ziemlich verboten. Zweitens müßten sie diese IP-Adressen erstmal in die Finger bekommen. Anders als bei P2P-Netzwerken geht das im Regelfall nur, wenn man selber Betreiber der besuchten Seite(n) ist, oder mit irgendwelchen Tricks (Web Beacons etc.). Drittens bekommt nicht der Logger selbst die Adressen vom Provider, sondern die Abmahn-Kanzlei.

Theoretisch wäre das natürlich trotzdem eine interessante Idee. Wenn man eine gutbesuchte Website zu einem spezifischen, marketingrelevanten Thema betreiben würde, sagen wir, Kapitalanlagen, könnte man die IPs der Besucher loggen und dann mit einem fiktiven Abmahngrund für ganz kleines Geld (400 Euro + eigene Anwaltskosten) deren Klardaten beschaffen. Jenachdem, was das für eine Website ist, könnte man diese Daten sofort für das Zwanzigfache oder mehr an dubiose Adresshändler, Call-Center-Betreiber etc. verscherbeln – und das natürlich gleich mehrfach. :evil:

Tommy
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5979 Beitrag von Tommy » Donnerstag 10. Februar 2011, 11:05

fu+c hat geschrieben: Erstens wäre das wohl ziemlich verboten.
Da bin ich jetzt einfach mal so frei und behaupte, dass Menschen, die so ein Monster wie das Abmahnwesen hervorgebracht haben, davon ziemlich unbeeindruckt sein dürften.
fu+c hat geschrieben: Zweitens müßten sie diese IP-Adressen erstmal in die Finger bekommen. Anders als bei P2P-Netzwerken geht das im Regelfall nur, wenn man selber Betreiber der besuchten Seite(n) ist, oder mit irgendwelchen Tricks (Web Beacons etc.).
Auch hier gehe ich davon aus, dass Firmen, die sich professionell mit der Beschaffung von IP-Adressen beschäftigen, keine allzu größeren Schwierigkeiten haben dürften, auch außerhalb des P2P-Netzwerkes an zahlreiche IP-Adressen zu kommen.
fu+c hat geschrieben: Drittens bekommt nicht der Logger selbst die Adressen vom Provider, sondern die Abmahn-Kanzlei.
Deswegen ja der Verweis auf die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Logger braucht den Anwalt und umgekehrt. Da weder der eine noch der andere in diesem System eine durch irgendwelche moralischen oder ethischen Gründen regulierende Funktion zu haben scheint, kann ich mir eine Arbeit zwischen diesen, auch über die eigentlichen Abmahnverfolgungen hinaus, mehr als vorstellen.

Mir fehlt bei der ganzen Geschichte einfach die Instanz, die das Ganze auf der Basis von Recht und Moral überwacht. Stattdessen vermittelt es den Eindruck von nicht weiter überprüften Freifahrtscheinen zur absoluten Überwachung bzw. Internetverfolgung einer jeden Person durch irgendwelche dubiosen Firmen und Kanzleien.

Und die Zahl der verschickten Abmahnung, die sicher wiederum auf Gerichtsbeschlüsse zur Herausgabe der Adressen stützen, in Kombination mit den überall lautwerdenden Kritiken würde im Prinzip ja nur eine Konsequenz seitens der Gerichte zulassen: Wir haben hier keinen Überblick mehr, wer was aus welchem Grund und mit welchem Recht mit irgendwelchen Nummern, Daten und Co. macht, so dass wir die Sache erstmal auf Eis legen müssen. Passiert aber nicht. Stattdessen gibt es hier ein Gerichtsurteil, dann wieder hier eins. Das eine sagt das, das andere sagt das. Und die Abmahnerei und Adressenermittlung geht währenddessen stärker als zuvor weiter.

Und was vermutlich auch fehlt, ist das Risiko für die Abmahner. Gerade die Leichtigkeit, mit der diese Adressen "freigegeben" werden, gepaart mit der Tatsache, dass selbst bei falschen Abmahnungen keinerlei Konsequenzen für die Abmahner drohen, scheint das Ganze so attraktiv zu machen. Für jede falsche bzw. nicht zu 100% nachweisbare Abmahnung einen gerichtlich angeordneten Tritt in den *** oder ein durch die psychischen Belastungen begründetes Schmerzensgeld in Höhe von ein paar 100€. Wäre es da nicht gleich viel ruhiger ? Oder ist das erträumte Phantasie-Romantik ?

Lucutus
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5980 Beitrag von Lucutus » Donnerstag 10. Februar 2011, 13:30

@ Tommy

In meinen Augen liegt der schwarze Peter eigentlich bei den Gerichten im Moment.
Da sie eigentlich nicht in der Lage sein können die Rechtmäßigkeit der angeforderten Beschlüsse wirklich zu überprüfen ( zumindest nicht in der Menge) müssten sie nach meiner Rechtsauffassung eigentlichabwinken und ein Einschreiten des Gesetzgebers fordern. Warum dies nicht geschieht wissen wohl nur die Richter selbst.
Obwohl ich selbst betroffen bin, habe ich mir dennoch vorgenommen den Gegner (Abmahnanwälte) nicht per se zu verteufeln. Sie handeln zwar in meinen Augen zumindest moralisch verwerflich (ob sie das rechtlich gesehen auch tun kann ich nicht beurteilen) , aber sie nutzen eigentlich nur eine Lücke im Gesetz aus um damit Geld zu scheffeln.
Die derzeitige Gesetzeslage und Praxis liefern ihnen eine Gelddruckmaschine.
Zumindest menschlich gesehen kann ich nachvollziehen wenn man da schwach wird.

Die Frage die sich mir stellt ist: "Warum gibts das in der Form nur in Deutschland?"

MfG

Lucutus

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