Rausch ausschlafen um wieder klar Denken zu können.shual hat geschrieben:Kernarbeit 2 Stunden, "während Ihr Euren Maifeierrausch ausschlieft", sozusagen. Was da jetzt sinnvoller war?
Gruß Erzhammer
Rausch ausschlafen um wieder klar Denken zu können.shual hat geschrieben:Kernarbeit 2 Stunden, "während Ihr Euren Maifeierrausch ausschlieft", sozusagen. Was da jetzt sinnvoller war?
Geil, gut, - gewagt und gut durchdacht. Danke Abmahnwahn-Dreipage.de!!!!!Steffen hat geschrieben:Freitag, der 01. Mai 2009
Kategorie: Standpunkt
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage hatte sich vor geraumer Zeit mit dem Thema Sampler bzw.
mit der Frage: Darf ein Rechteinhaber um Verstöße gegenüber seinen Werken zu
dokumentieren bzw. abzumahnen die Rechte anderer Urheber verletzen auseinandergesetzt.
Deutsch ist schon eine schwere Sprache ... dabei eigentlich so eindeutig - gerade in Bezug auf "und" oder "oder".shual hat geschrieben:"Eine Quelle ist legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder im Internet zum Download angeboten wird."Knüppelklaus hat geschrieben:Zypries Interview im Handelsblatt:
sie-wissen-was-sie-tun
Freiburg liegt immer noch in Baden.SGV-Freund hat geschrieben:@Steffen
dass liegt vielleicht daran,dass ein gewisser Antidemokrat und Rollstuhlfahrer auch aus Bayern ist
Grüsse
Quelle: sueddeutsche.de„Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstellt, muss mit erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen.“
Nur? - mittelmäßig; knapp 9% ?princess15114 hat geschrieben:Die neue Abmahnstatistik April 2009 ist da!
10.000 IP's mal 956,- = 9.560.000 € Rechteinhaber = 4,50 Millionen Abmahnanwalt = 5,06 MillionenSag doch noch einer, der Kampf gegen Internet-Piraterie lohnt sich nicht!
Gruß ErzhammerSehr interessant dürfte dabei der Umstand gewesen sein, dass der GVU sich im Rahmen der Veranstaltung deutlich und energisch gegen Massenabmahnungen und vor allem die Tätigkeiten von Pro-Media und Co. aussprach. Laut Christian Sommer würde diese Art des Vorgehens gegen Raubkopierer für die Interessen der Industrie oftmals kontraproduktiv sein und beispielsweise die Akzeptanz von Internetnutzern verringern legale Downloadinhalte zu akzeptieren anstatt auf illegale Wege auszuweichen.
St. Heintsch F.-O. Neiße 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender.............................................................................................................................
Richtigstellung meines Satzes:Erzhammer hat geschrieben:Abmahnung für Download von Kino Filmen!
Waldorf - mit Constantin Film Verleih GmbH
Lihl (früherer bei kuw) – mit prokino
Da fehlen noch welche mal sehen wie der Kuchen geschnitten wurden ist.
Und die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ) hat alle verarscht?
Da seht ihr mal wie wichtig Baxter ist.Auch steht die Absage der für die Filmindustrie zuständigen GVU gegen Massenabmahnungen (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) keinesfalls im Widerspruch zu dem jetzigen Vorgehen der Constantin Film AG, da diese laut Mitgliederliste der GVU dieser nicht zugehörig ist. - Quelle hier
nein, ich muss keinen beauftragenGrazer57 hat geschrieben:zuGearscht hat geschrieben:servus...
mein mahnbescheid aus berlin ist heute angekommen......
1. einfach nen kreuz bei: ich widerspreche dem anspruch insgesamt
und wieder zurückschicken? 2. wie zurückschicken? einschreiben?
3.muss ich nun schon nen anwalt beauftragen oder gehts noch ohne?
grüße vom immer noch verunsicherten und gearschten
1. Ja
2. Einschreiben mit Rückschein
3.Nein
Steffen hat geschrieben:Landgericht Köln, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 109-1/08
Kein Einsichtsrecht eines Hörbuch-Verlags
in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten zu Filesharing
Für die Frage der Akteneinsicht in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren habe
eine Abwägung der Interessen aller Betroffenen zu erfolgen. Eine Offenlegung der
Anschlussinhaber
stelle einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar. Zudem müssten
diese mit zivilrechtlichen Abmahnungen rechnen.
Dem stehe kein überwiegendes Interesse des Hörbuch-Verlags entgegen. Die Behauptungen zu
möglichen Urheberrechtsverletzungen seien sehr vage. Die Ermittlung dynamischer IP-Adressen
sei hohen Fehlerquoten ausgesetzt. Der Verlag habe auch nicht dargelegt,
wie er an die IP-Adressen gekommen sei. Zudem sei nicht zwingend der Anschlussinhaber
für Rechtsverletzungen über eine ihm zugeordnete IP-Adresse verantwortlich. Schließlich
habe der Verlag keinerlei Informationen zum jeweils übermittelten Datei-Volumen mitgeteilt.
Erst bei dem Upload von Dateien in gewerblichem Ausmaß sei davon auszugehen, dass der Nutzer
das erforderliche Wissen und Bewusstsein habe, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
...
Das Gericht sah daher die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen als schützenswerter an.
...
Steffen hat geschrieben: ,
Baxter hat sich verabschiedet.
Egal wer, was, wie meint - Baxter gehört zum Abmahnwahn.
Ehe Gerüchte aufkommen. Er hat mich zum Abschluss gebeten
seinen Account + zugehörige Beiträge zu löschen. Dieser Aufforderung
muss ich als Site-Admin nachkommen.
Viel Erfolg! Aber Dank, des noch freien INet ist ja Amy-Land
nicht außerhalb der Welt.