Bei Beamtendeutsch stelle ich mich immer ein wenig blöd an und kann solche Aussagen nie einordnen. Sorry, Dein link zum PDF funktioniert leider nicht. :(shual hat geschrieben:1. Das ist schlichter Blödsinn. [Nicht von Dir.] Falsches Kästchen angeklickt. Schau mal hier [als Beispiel] auf Seite 2. Ganz unten rechts. "abhängt diese aber erbracht sei" oder "nicht abhängt". Was fürne Gegenleistung sollte das von Infoscore sein? "Altpapierspende"?
2. Noch bedeutungsloser. Wird nicht bezahlt und nicht geklagt, kann der BGH soviel veranstaltet haben wie er will... es gibt nix. [vgl. Link, Blatt Vier oben links Nr. 43]
Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland
Re: Deutschland
Rasch und Bittorrent
Ganz offensichtlich gelten die Angaben eines Trackers bei Raschs als harte Beweise,
denn dieser liefert die Angaben seeder und leecher.
Und ebenfalls offensichtlich ist man sich über die Funktionsweise eines Torrentnetzes nicht ganz klar, denn wenn 100 seeder ein album anbieten und 1 leecher es saugen möchte, dann liegt der Sinn, Zweck und Vorteil von Bittorrent darin, das die Last theoretisch gleichmässig auf alle seeder verteit wird und somit jeder nur 1/100 upgeloaded hätte.
lg eddi
Ganz offensichtlich gelten die Angaben eines Trackers bei Raschs als harte Beweise,
denn dieser liefert die Angaben seeder und leecher.
Und ebenfalls offensichtlich ist man sich über die Funktionsweise eines Torrentnetzes nicht ganz klar, denn wenn 100 seeder ein album anbieten und 1 leecher es saugen möchte, dann liegt der Sinn, Zweck und Vorteil von Bittorrent darin, das die Last theoretisch gleichmässig auf alle seeder verteit wird und somit jeder nur 1/100 upgeloaded hätte.
lg eddi
Re: Deutschland
@ esteuber
Log-Datum im Juli 2007 und die Abmahnung kam erst jetzt?
Da haben die ja wirklich allte Felle hinterm Ofen hervorgeholt.
Log-Datum im Juli 2007 und die Abmahnung kam erst jetzt?
Da haben die ja wirklich allte Felle hinterm Ofen hervorgeholt.
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- Beiträge: 130
- Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46
Re: Deutschland
ob wohl die Fachleute der Copyright solutions (Spoiler im Beitrag von el tedesco) - oder die Fachleute, die die Software für sie entwickelt haben - wirklich nicht wissen, wer der unbekannte Client FG0180 ist? Googeln hilft....
ansonsten lese ich den Zettel so, dass innerhalb von 2 1/2 Stunden 6 mal ein Kontakt zwischen dem Logger und dem Sauger zustandekam, der an der gleichbleibenden Kennung wiedererkannt wurde
ansonsten lese ich den Zettel so, dass innerhalb von 2 1/2 Stunden 6 mal ein Kontakt zwischen dem Logger und dem Sauger zustandekam, der an der gleichbleibenden Kennung wiedererkannt wurde
Re: Deutschland
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, im Auftrag von PV Video GmbH verschickte noch rechtzeitig vor den 1 Mai Abmahnungen.
Schadensersatz von bisher 395,- € auf 495,- € angehoben.
Der Ablassbrief kostet jetzt 607,- Euro.
Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht)
Gruß Erzhammer
Schadensersatz von bisher 395,- € auf 495,- € angehoben.
Der Ablassbrief kostet jetzt 607,- Euro.
Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht)
Quelle: anwalt24.deEs wird wieder behauptet, dass die Mandantin von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von dem Betroffenen verbreiteten Werk sei und habe daher.........
Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
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Re: Deutschland
Kategorie: Abmahnwahn
Nach Abmahnung der "Bundeswächter" jetzt Urteil, gegen die Abmahner
Abmahner: „Es sollte einen richtigen Knall in der Öffentlichkeit geben, die Presse hat darauf deutlich reagiert.“
Richter: „Ja, sie hat vor Ihnen gewarnt.“
Quelle: borkenerzeitung.de
Gruß Erzhammer
Nach Abmahnung der "Bundeswächter" jetzt Urteil, gegen die Abmahner
Abmahner: „Es sollte einen richtigen Knall in der Öffentlichkeit geben, die Presse hat darauf deutlich reagiert.“
Richter: „Ja, sie hat vor Ihnen gewarnt.“
Quelle: borkenerzeitung.de
Gruß Erzhammer
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Re: Deutschland
BGH v. 11. März 2009 (I ZR 114/06) und Tauschbörsenhaftung
Rechtsanwalt Dr. Wachs. Medienrecht
Gruß Erzhammer
Rechtsanwalt Dr. Wachs. Medienrecht
Rechtsanwalt Dr. Wachs. schreibt weiterDer Leitsatz lautet:
„Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Fall einer Vertrags- und Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.“
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Wachs. MedienrechtZu Recht wurde in letzter Zeit diskutiert, inwiefern diese Entscheidung auf die Tauschbörsenkonstellationen angewendet werden kann.
Mit anderen Worten, haftet nun auch der Anschlussinhaber wenn über seinen Anschluss Rechtsverletzungen vorgenommen werden, weil er sich eine mögliche Unklarheit über den echten Rechtsverletzer (Kinder, Freunde, Dritte) zurechnen lassen muss?
Nach meiner Meinung kann dieser Schluss aus der BGH-Entscheidung.........
Gruß Erzhammer
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Re: Deutschland
der Jugendsender des WDR - Radio 1Live - sucht einen Zeitzeugen zum
Thema Napster für einen Bericht.
ER oder SIE sollte das Musiktauschportal in seiner Anfangsphase
regelmäßig oder zumindest ab und zu benutzt haben. Es geht bloß
darum , ein wenig aus der Erinnerung zu plaudern: Wie wurde dieses
neuartige Angebot aufgenommen? Hatte es den hauch des Illegalen Napster
zu benutzen? Wie war Napster im vergleich zu heutigen legalen Anbietern
aufgebaut? habt Ihr eingestellt oder Freunde, die das gemacht haben?
Hintergrund: Ich erstelle für den Westdeutschen Rundfunk derzeit eine
Beitragsreihe über wichtige Ereignisse der Popkulturgeschichte - von
Kraftwerk und Bob Marley über Grafittis bis mp3.
Wer Lust hat mir ein Radio-Interview zu geben, dem kann ich auch eine
Anonymisierung oder eine Namensänderung anbieten, wenn er nicht beim
echten Namen genannt werden will. Das Interview wäre nicht live, sondern
aufgezeichnet und: ohne Bild, also reines Audio.
Kontakt über:
sebastian.halm@fm.wdr.de
Dort stehe ich auch für weitere Fragen etc. zur Verfügung.
Vielen Dank!
-----------------
Sebastian Halm
freier Autor und Reporter
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Tag,
möchte gerne zu einen Artikel eure Meinung wissen.
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516
Sind Nachrichten von dieser Site seriös? Kannte die zuvor nicht.
Was haltet Ihr explizit von der News?
Freue mich schon auf eure Antworten.
der rex
möchte gerne zu einen Artikel eure Meinung wissen.
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516
Sind Nachrichten von dieser Site seriös? Kannte die zuvor nicht.
Was haltet Ihr explizit von der News?
Freue mich schon auf eure Antworten.
der rex
Re: Deutschland
shual hat geschrieben:Ich kenne die zuständige Leitende Staatsanwältin persönlich. Ich habe diese Woche bereits mit ihr telefoniert.rex hat geschrieben:Tag,
möchte gerne zu einen Artikel eure Meinung wissen.
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516
Sind Nachrichten von dieser Site seriös? Kannte die zuvor nicht.
Was haltet Ihr explizit von der News?
Freue mich schon auf eure Antworten.
der rex
Soll ich sie nochmal anrufen und fragen?
Hmm?!
Re: Deutschland
Schnäppchen! - Ablassbrief für nur 956,00 Euro für ein Filmwerk
Waldorf mahnt für Constantin Film Verleih "Baader Meinhof Komplex" ab.
Besonderer Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs:
Gruß Erzhammer
Waldorf mahnt für Constantin Film Verleih "Baader Meinhof Komplex" ab.
Besonderer Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs:
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs / MedienrechtDie Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärungen endet in den aktuellen Schreiben am 4. Mai 2009, Sie können mich daher auch am 1. Mai 2009 - trotz des Feiertages - telefonisch erreichen.
Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
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Re: Deutschland
@rex
Momentan wird bei Rapidshare gelöscht das es nur so kracht.
Vermutlich wird es bald kaum noch Material für die Ermittlungsbehörden geben.
Und bei Rapidshare werden dann wohl auch Stellen gestrichen, da die ja eigentlich vom
Verteilen "illegalen" Materials leben.
Momentan wird bei Rapidshare gelöscht das es nur so kracht.
Vermutlich wird es bald kaum noch Material für die Ermittlungsbehörden geben.
Und bei Rapidshare werden dann wohl auch Stellen gestrichen, da die ja eigentlich vom
Verteilen "illegalen" Materials leben.
Re: Deutschland
Fragwürdige Pressemitteilung von Rapidshare zum Filesharing
Gruß Erzhammer
Quelle: internet-law.deDer Sharehoster Rapidshare behauptet in einer am 30.04.2009 veröffentlichten Pressemitteilung, der Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG würde die meisten deutschen User nicht betreffen, ihre Privatsphäre und ihre Daten seien genau so geschützt wie bisher
Gruß Erzhammer
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Re: Deutschland
Das wohl eher nicht, da Deutschland "nur" etwa 2 Prozent der Kunden ausmacht.Und bei Rapidshare werden dann wohl auch Stellen gestrichen, da die ja eigentlich vom
Verteilen "illegalen" Materials leben.
Eines stirbt, zeitgleich wachsen zwei nach. Eine sehr ineffektive Methode wenn du mich fragst.Es steckt Methode dahinter. Sie nehmen sich gezielt ein Forum vor mit Rapidsharelinks und löschen
seine sämtlichen eingetragenen Uploads. Es dauert nicht lange und das Forum ist wegen seiner
toten Links unattraktiv und stirbt. Dann nehmen sie sich das nächste vor.
Re: Deutschland
« quod licet Iovi, non licet bovi »
“Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt“
Freitag, der 01. Mai 2009
Kategorie: Standpunkt
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage hatte sich vor geraumer Zeit mit dem Thema Sampler bzw.
mit der Frage: Darf ein Rechteinhaber um Verstöße gegenüber seinen Werken zu
dokumentieren bzw. abzumahnen die Rechte anderer Urheber verletzen auseinandergesetzt.
Im speziellen handelte es sich um die DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien
und ihrer Logg-Firma, mittlerweile, die DigiRight Solutions GmbH (Veröffentlichung erfolgt
durch das öffentlichen Interesse gemäß § 30e WpHG). Die sog. Sampler-Diskussion ist aber
wieder erneut entfacht durch die abmahnende Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe.
Hier wird nach dem gleichen Strickmuster verfahren wie schon von DigiProtect vorgegeben.
Ein Rechteinhaber Matthew Tasa hat Verwertungs- und Nutzungsrechte an einen Künstler
(Dream Dance Alliance) + einem Song («When I Listen To Music») und mahnt ihn, wenn
Verstöße gegen das Urheberrecht dokumentiert werden, zu Recht ab.
weiterlesen...
Download als PDF
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=voeRC2fruJw[/youtube]
“Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt“
Freitag, der 01. Mai 2009
Kategorie: Standpunkt
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage hatte sich vor geraumer Zeit mit dem Thema Sampler bzw.
mit der Frage: Darf ein Rechteinhaber um Verstöße gegenüber seinen Werken zu
dokumentieren bzw. abzumahnen die Rechte anderer Urheber verletzen auseinandergesetzt.
Im speziellen handelte es sich um die DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien
und ihrer Logg-Firma, mittlerweile, die DigiRight Solutions GmbH (Veröffentlichung erfolgt
durch das öffentlichen Interesse gemäß § 30e WpHG). Die sog. Sampler-Diskussion ist aber
wieder erneut entfacht durch die abmahnende Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe.
Hier wird nach dem gleichen Strickmuster verfahren wie schon von DigiProtect vorgegeben.
Ein Rechteinhaber Matthew Tasa hat Verwertungs- und Nutzungsrechte an einen Künstler
(Dream Dance Alliance) + einem Song («When I Listen To Music») und mahnt ihn, wenn
Verstöße gegen das Urheberrecht dokumentiert werden, zu Recht ab.
weiterlesen...
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[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=voeRC2fruJw[/youtube]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Fellbaerchen hat geschrieben:Mir stellt sich da eine ganz andere Frage.
Nehmen wir mal theoretisch an, ich ziehe mir mit dem Radiotracker (erlaubt!!)
aus dem Internet 60 000 Songs runter. Das ist vollkommen legal...
Jetzt stelle ich diese aber auf Bearshare zur Verfügung. Rasch und Co kriegen
das mit und der Lüngen rückt an. Nach der bisherigen Nachrichtenlage wird dann
folgendes behauptet:
- 60000 Titel illegal im Besitz
- 60000 Titel illegal zum Upload weitergegeben
- Abmahnung erfolgt wegen 60000 Titel
Ist es nicht eine Unterstellung zu behaupten, ich hätte die Titel illegal erworben?
Nein, da bringst du was durcheinander. Es wird dir niemand unterstellen, diese Titel illegal zu besitzen. Aber: Du darfst die zwar legal vom "Radiotracker" runterladen, aber es ist urheberrechtlich verboten, diesen dann weltweit zu verbreiten - egal wie du selbst an die Titel gekommen bist.
Genausowenig darfst du ja natürlich deine selbst gekauften CDs in MP3 umwandeln und frühlich via P2P hochladen...
KATER
Re: Deutschland
PeekandPoke hat geschrieben:@fell
ja und warum wird man von anwälten wegen angeblicher verbreitung des §184 angezeigt wenn
deren mandanten es tagtäglich selbst im internet begehen ?
Man muss unterscheiden zwischen Urheberrecht und §184. Egal wer in diesem Land FSK18 Material via P2P bereitstellt - es ist eine Straftat (außer es sind die Kripoleute o.ä. selbst). Die Frage ist nur, wie man es den Abmahnern / Loggern nachweisen kann, dass sie selbst Dreck am Stecken wegen §184 haben. Wie schon so oft gesagt: Es gibt da eine ABMAHNER in Rastatt, die geben / gaben das sogar offen zu in ihren Abmahnschreiben. So viel Dummheit ist aber leider die Ausnahme.
KATER
Re: Deutschland
Nach Abmahnwelle: "Bundeswächter" erhalten Bewährungsstrafe!!!!!!!!!!!
http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_ ... trafe.html
Schönes WE an Alle
Re: Deutschland
Ich weiß, übelstes sowie so etwas unter der Gürtellinie.
Aber ich find es so etwas von geil!
Heute - Freie Presse - Chemnitz
MfG - Steffen
Größer, bunter, schöner
[web_site]http://www.brunobanani.de/abwrackpraemie/[/web_site]
danke nach Chemnitz...
Aber ich find es so etwas von geil!
Heute - Freie Presse - Chemnitz
MfG - Steffen
Größer, bunter, schöner
[web_site]http://www.brunobanani.de/abwrackpraemie/[/web_site]
danke nach Chemnitz...
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 5
- Registriert: Montag 6. April 2009, 19:23
Re: Deutschland
Ich hab mal eine allgemeine Frage. Spielt der Wert des Produkts, was abgemahnt wurde, eine Rolle bei einem vielleicht kommenden Prozess?
Das Programm das bei mir abgemahnt wurde kannte ich nicht mal und hat sich als völlig wertlos rausgestellt (0,46 € vollversion bei amazon). Auch war es vor 3 Jahren in der "CHIP" als kostenloses Beiwerk dabei. Ich steh noch am anfang des Abmahnprozesses (modUE abgeschickt, 2 Schreiben erhalten, abwarten) aber man muss sich anscheinend gut vorbereiten. Naja und sorgen macht man sich halt auch was das werden kann.
Das Programm das bei mir abgemahnt wurde kannte ich nicht mal und hat sich als völlig wertlos rausgestellt (0,46 € vollversion bei amazon). Auch war es vor 3 Jahren in der "CHIP" als kostenloses Beiwerk dabei. Ich steh noch am anfang des Abmahnprozesses (modUE abgeschickt, 2 Schreiben erhalten, abwarten) aber man muss sich anscheinend gut vorbereiten. Naja und sorgen macht man sich halt auch was das werden kann.