Nautilus hat geschrieben:Wenn Steffen die Arbeit von Baxter nicht lächerlich machen würde, gäbe es auch keine Reibereien. Du verlangst von Baxter,
das er als Engagierter, die Arbeit der ANWÄLTE macht und diese dann damit werben können, wie gut sie sind! Was Baxter
uns zur Verfügung stellt, das kannst doch täglich nachlese
Arr hat geschrieben:@Baxter, dass Du auf Logbudenstudenten nicht mehr eingehen willst, kann ich vollkommen nachvollziehen. (Nur kurz zur
Klarstellung: Ich hatte und werde niemals etwas mit diesen zu tun haben!!!11ölf) Also, ich bin ein Informatikmensch wie
Du, habe daher auch keine große Ahnung vom deutschen Rechtsschwindel ...
Dreizack hat geschrieben:Ha! Was lese ich da am Montagmorgen auf zwei Seiten in der Zeitung? Einen Lichtblick nach den trüben Weihnachtstagen?
Es ist zwar kein Sack Reis in China umgefallen aber fast ...
Grazer hat geschrieben:Mir persönlich wäre es unmöglich, wissentlich falsche Urteile auszusprechen. Es soll Menschen geben, die das können.
Solche Menschen sollte man mit Verachtung begegnen.
Das setzt eine fehlerfreie Ermittlung des Anschlussinhabers voraus. Die gibt es nicht. IP‘s sammeln kann jeder ...
Erfolg buchstabiert man: T.U.N.
Nachdem ich eine Familienpackung “Tempo“ benötigte, um meine Tränen abzuwischen, ein paar ureigene Anmerkungen. Dabei
beziehe ich mich auf vorgenannte Zitate. Wer angesäuert deswegen ist, sein Problem.
Zuerst einmal gibt es
keinerlei Reibereien und jeder kann hier schreiben was er will oder denkt.
Liebe Leute,
dazu ist doch ein Verbraucherforum da. Eine Plattform, wo jeder - ich betone jeder - seine Meinung, seinen Standpunkt,
seine Kritiken, was auch immer vorbringt. Wo Fragen gestellt, so weit es geht beantwortet, Erfahrungen archiviert und
Streitgespräche getätigt werden. Natürlich immer unter Wahrung der Regeln:
Entweder akzeptiert man dieses oder eben nicht.
Ich muss aber bei einigen Punkten, auf meiner herzlichen Art, nachhaken oder zufügen.
Frage: Welche Arbeit nehmen Baxters Enthüllungen, den Anwälten in einem Zivilverfahren (Leistungsklage (mod. UE + nicht
zahlen)) ab?
Antwort: Keine!
Das sage ich aber ohne Baxters Enthüllungsarbeit schlecht zu machen. Es darf sich jeder wieder “abregen“. Es kann sich
doch jeder gern melden, dem es etwas genutzt hat, oder der Prozess dadurch gekippt wurde. Ich persönlich kenne keinen
Abgemahnten und keinen Anwalt.
Dann ist es mir absolut egal, was Baxter tagtäglich zur Verfügung stellt. Nicht aus Neid, denn die mich kennen wissen,
dass ich nicht neidisch bin. Im Gegenteil, aufgrund meiner Überschuldung lebe ich schon sehr viele Jahre nach der Devise,
dass man mit sehr wenig zufrieden ist und sein muss.
Aber wer seit 3 Jahren, mir persönlich eine DVD, seit Herbst allen
DAS “Black Book“ erst ankündigt, dann aus
fadenscheinigen Gründen unter Verschluss hält, ist in meinen Augen:
- 1. ein Aufschneider, weil es dieses einfach nicht gibt, oder
2. man hat eine Sume X erhalten, um es nicht zu veröffentlichen.
Zitat Baxter:
[...]
Ich bin überzeugt, dass diese das Ende des Abmahnwahns darstellen kann.[...]
Deshalb hält sich mein Respekt, sehr deutlich in Grenzen. Denn, wer das vermeintliche Ende in den Händen hält, es nicht
anwendet, naja, lassen wir das lieber, was ich davon halte.
Erfolg buchstabiert man: T.U.N. und nicht: zahllose “bunte Tüten“!
Weil es Baxter egal scheint, wer für diese bunten Tüten den Kopf hinhält. Nicht er oder einer seiner Jünger, die hier
frenetisch die Ergüsse feiern und huldigen, sondern einzig der Forenbetreiber. Der darf sich dann mit der Gegenseite
auseinandersetzen, weil wieder etwas veröffentlicht wird, was eigentlich klar beiderseitig geregelt nicht durfte. Und
hier zeigt es sich, dass man auf dem Weg zum “Beifall“, rechts und links vieles nicht beachtet, oder einfach keinen
Schneid hat, selbst Verantwortung zu übernehmen. Enthüllungen, in meinen Augen finsterer Hinterhofjournalismus - mehr
nicht. Aber das ist doch gerade das, was wir Abgemahnte lesen wollen. Nicht die juristische Wahrheit, sondern seichte
Enthüllungen und Gedöns. Fehlt nur noch das Tagesgirl von Seite 1.
!
| Wenn Baxter sein “Black Book“ veröffentlicht, es den Abgemahnten letztendlich zugute kommt, dann reden wir von Respekt und Anerkennung, eher aber nicht! |
Dreizack hat geschrieben:Wie können die Verletzungen "offensichtlich" sein, wenn - wie es sich später herausstellt - gar keine Verletzung stattgefunden
hat?
Was bitte schön hat eine “Offensichtlichkeit“ mit dem späteren Ergebnis, das keine Verletzung letztendlich stattgefunden
gemein?
Definition: Offensichtliche Rechtsverletzung
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung
des Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit
der Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu
können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel
ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer, Kotthof,
Meckel).
Gerade, als Erstes, das Auskunftsverfahren, dann später ein Zivilprozess sind doch dazu da, dass der RI, es vor einem Richter
nachweisen muss, ob der Anspruch aus der Abmahnung zurecht besteht. Wenn, haben wir verloren, wenn nicht, er. Aber wie viele positive
Urteile gibt es denn wirklich, wenn es so leicht wäre, wie wir denken?
Arr hat geschrieben:Also, ich bin ein Informatikmensch wie Du, habe daher auch keine große Ahnung vom deutschen Rechtsschwindel ...
Willkommen, da bist Du ein vollkommenes und gern gesehenes Mitglied unter den Abgemahnten. Hauptsache seichte Enthüllungen und
Technik, die nur uns begeistert, aber kein juristische Grundwissen oder Erfahrung im Prozessablauf. Wenn es aber Ernst wird,
irgendjemand soll etwas unternehmen, macht kei’Sau (mit wenigen Ausnahmen) den Finger krumm und ist auf einmal still, wie das
Schweigen im Abmahnwahn-Wald.
VG Steffen