Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Sorry, noch eine Frage.
Ich habe die ganze Zeit das mit der Verjährungsfrist von drei Jahren gelesen, ich wusste aber nicht, dass es auch eine Frist geben soll vom Log-Datum bis zur Abmahnung.
Ist das so? Hier aus dem Link "Abmahnwann Wissen": http://www.abmahnwahn-dreipage.de/AbmahnWissen.html
25. Log-Datum (...)
Heute ist aber die Regel: 3 Monate, von Log-Datum bis Abmahnung.
Das Log-Datum meiner Abmahnung liegt im April, Abmahnung kam in November.
Danke.
Ich habe die ganze Zeit das mit der Verjährungsfrist von drei Jahren gelesen, ich wusste aber nicht, dass es auch eine Frist geben soll vom Log-Datum bis zur Abmahnung.
Ist das so? Hier aus dem Link "Abmahnwann Wissen": http://www.abmahnwahn-dreipage.de/AbmahnWissen.html
25. Log-Datum (...)
Heute ist aber die Regel: 3 Monate, von Log-Datum bis Abmahnung.
Das Log-Datum meiner Abmahnung liegt im April, Abmahnung kam in November.
Danke.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Vorschlag:
Könnte mal jemand einen Neuling-Thread starten?
Sowas, wie "Hilfe ich bin abgemahnt worden, was nun?" - Thread.
Da könnten Neulinge fragen posten. Das verhindert, dass die Grundlagendiskussionen der "Alten"
gestört werden und es verhindert, dass Neulinge sich durch eben diese Diskussionen kämpfen müssen.
Alles was dann an Fragen von Neulingen in den Allgemeinen ... Thread gepostet wird, könnte man dann dorthin verschieben.
Oder nicht. Nur ein Vorschlag.
Könnte mal jemand einen Neuling-Thread starten?
Sowas, wie "Hilfe ich bin abgemahnt worden, was nun?" - Thread.
Da könnten Neulinge fragen posten. Das verhindert, dass die Grundlagendiskussionen der "Alten"
gestört werden und es verhindert, dass Neulinge sich durch eben diese Diskussionen kämpfen müssen.
Alles was dann an Fragen von Neulingen in den Allgemeinen ... Thread gepostet wird, könnte man dann dorthin verschieben.
Oder nicht. Nur ein Vorschlag.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[quoteemBaxter]Das stimmt immer noch nicht (biste wirklich soo dämlich, daß 'mal zu kapieren?).[/quoteem]
Erst einmal sachlicher gegenüber meinereiner oder Du fliegst.
Dann erzähle doch einmal, wie Du Dich gegen Deine zu-unrecht-Abmahnung gewehrt hast? Soviel wie ich.
Wir haben nichts dagegen unternommen und das ist der Krebsschaden!
[quoteemeinbenutzer]Könnte mal jemand einen Neuling-Thread starten?
Sowas, wie "Hilfe ich bin abgemahnt worden, was nun?" - Thread[/quoteem].
Nein. Einfach Frage stellen - den Anschiss dafür bekommst Du schon!
[quoteemGrazer]Ausweg Strafrecht
Ein sehr realistischer Weg.
Dein realistischer Weg ist voller Fehler und zuungunsten der Bürger.
Auch wenn da Gesetze geschaffen worden sind, müssen diese nicht
zwangsläufig auch richtig sein.[/quoteem]
Den strafrechtlichen Weg kannst‘e ganz schnell knicken. Der STA ist froh, dass er die große Last nicht mehr
tragen muss.
Es ist doch im Endeffekt unwichtig, ob ich ein Gesetz gut finde oder nicht. Deswegen ist es trotzdem da und
man muss sich danach richten. Der unschuldige Bürger, kann sich doch wehren, wenn er eine nach seiner
Meinung unberechtigte Abmahnung bekommt. Aber selbst jetzt zahlt man lieber um seine Ruhe zu haben.
[quoteemGrazer]Du spielst genau nach deren Spielregeln.
Dein Gesülze mag zwar richtig sein, nach derzeitiger Gesetzeslage,
zeigt aber genau auf, wo die Fehler im System stecken.[/quoteem]
Nach was willst Du Dich denn richten? Nach Deiner/unser lilabunten Foren-Weltanschauung oder nach der
aktuellen und ständigen Rechtsprechung?
Hinweis: Grazer und ich haben keinen Streit (auch keinen Liebeskummer)!
Das ist doch Dein und Baxters Problem. Ihr richtet Euch nach Gutdünken. Das funktioniert so nicht. Hier hilft
nur rechtliches Wissen! Ich betone extra noch einmal rechtliches Wissen.
[quoteemGrazer]eine an den Haaren herbeigezogene
Behauptung von Dir -- ich erwarte dafür eine Entschuldigung von Dir --[/quoteem]
Von was träumst Du Nachts? Schau Dich doch einmal genau um in den Foren, bekomme einmal E-Mail und Anrufe.
Quasi - das reale Abmahnleben. Fast jeder kennt einen Anwalt oder beauftragt einen.
Warum ich mich nicht entschuldigen werde, wenn der Schuh Dir passt, ziehe ihn an!
[quoteem]GrazerDenn ein Kanzlei wird nicht nach dem Ergebnis gemessen, sondern der Höhe des Preises.
Die 3. falsche Behauptung innerhalb dieses einen Beispieles.
Der Tenor dieses Forums hier ist allgemein dieser.[/quoteem]
Man schau doch einmal über dieses Forum hinaus. Das, was Du mir vorwirfst, fehlt jeden. Redet doch einmal nicht im
Forum per Posting oder PN, sondern Telefoniert mit so vielen wir das Forum hier Mitglieder zählt.
Scheffler hat bis 3.000 Mandanten, fast niemand lässt sich schwarz auf weiß geben, was die Zeche kostet. Wenn die
Rechnung kommt, dann ist das Geschrei groß. Anderes Beispiel. Jeder zahlt an eine Kölner Kanzlei 500, als für Mehrleistung
nur 200 nach Hamburg. Motto der Abgemahnten. ich zahle lieber einen höheren Preis, ich meine die Kanzlei ist erfolgreicher
und der Gegner eher vorsichtiger. Das ist Realität.
[quoteemGrazer]Das ist die falsche Fragestellung .....[/quoteem]
Ne, ne, das war schon die Richtige. Nur haben wir damals dieselben Fehler gemacht wie heute die Neuabgemanten. Wir können
auf Gott und die Welt schimpfen sowie die Schuld in die Schuhe schieben, aber nicht den eigen Hintern bewegen aus Angst!
Aber lassen wir es, das Forum hat schon recht, darum befinden wir uns im 5. Abmahnjahr sowie sind die Abmahnzahlen
um 30% angestiegen zum Vorjahr. Scheiß Politik, scheiß RI, scheiß Abmahner, scheiß Log-Firma, scheiß Richter usw. usf.
Keiner versteht uns!
VG Steffen
Erst einmal sachlicher gegenüber meinereiner oder Du fliegst.
Dann erzähle doch einmal, wie Du Dich gegen Deine zu-unrecht-Abmahnung gewehrt hast? Soviel wie ich.
Wir haben nichts dagegen unternommen und das ist der Krebsschaden!
[quoteemeinbenutzer]Könnte mal jemand einen Neuling-Thread starten?
Sowas, wie "Hilfe ich bin abgemahnt worden, was nun?" - Thread[/quoteem].
Nein. Einfach Frage stellen - den Anschiss dafür bekommst Du schon!
[quoteemGrazer]Ausweg Strafrecht
Ein sehr realistischer Weg.
Dein realistischer Weg ist voller Fehler und zuungunsten der Bürger.
Auch wenn da Gesetze geschaffen worden sind, müssen diese nicht
zwangsläufig auch richtig sein.[/quoteem]
Den strafrechtlichen Weg kannst‘e ganz schnell knicken. Der STA ist froh, dass er die große Last nicht mehr
tragen muss.
Es ist doch im Endeffekt unwichtig, ob ich ein Gesetz gut finde oder nicht. Deswegen ist es trotzdem da und
man muss sich danach richten. Der unschuldige Bürger, kann sich doch wehren, wenn er eine nach seiner
Meinung unberechtigte Abmahnung bekommt. Aber selbst jetzt zahlt man lieber um seine Ruhe zu haben.
[quoteemGrazer]Du spielst genau nach deren Spielregeln.
Dein Gesülze mag zwar richtig sein, nach derzeitiger Gesetzeslage,
zeigt aber genau auf, wo die Fehler im System stecken.[/quoteem]
Nach was willst Du Dich denn richten? Nach Deiner/unser lilabunten Foren-Weltanschauung oder nach der
aktuellen und ständigen Rechtsprechung?
Hinweis: Grazer und ich haben keinen Streit (auch keinen Liebeskummer)!
Das ist doch Dein und Baxters Problem. Ihr richtet Euch nach Gutdünken. Das funktioniert so nicht. Hier hilft
nur rechtliches Wissen! Ich betone extra noch einmal rechtliches Wissen.
[quoteemGrazer]eine an den Haaren herbeigezogene
Behauptung von Dir -- ich erwarte dafür eine Entschuldigung von Dir --[/quoteem]
Von was träumst Du Nachts? Schau Dich doch einmal genau um in den Foren, bekomme einmal E-Mail und Anrufe.
Quasi - das reale Abmahnleben. Fast jeder kennt einen Anwalt oder beauftragt einen.
Warum ich mich nicht entschuldigen werde, wenn der Schuh Dir passt, ziehe ihn an!
[quoteem]GrazerDenn ein Kanzlei wird nicht nach dem Ergebnis gemessen, sondern der Höhe des Preises.
Die 3. falsche Behauptung innerhalb dieses einen Beispieles.
Der Tenor dieses Forums hier ist allgemein dieser.[/quoteem]
Man schau doch einmal über dieses Forum hinaus. Das, was Du mir vorwirfst, fehlt jeden. Redet doch einmal nicht im
Forum per Posting oder PN, sondern Telefoniert mit so vielen wir das Forum hier Mitglieder zählt.
Scheffler hat bis 3.000 Mandanten, fast niemand lässt sich schwarz auf weiß geben, was die Zeche kostet. Wenn die
Rechnung kommt, dann ist das Geschrei groß. Anderes Beispiel. Jeder zahlt an eine Kölner Kanzlei 500, als für Mehrleistung
nur 200 nach Hamburg. Motto der Abgemahnten. ich zahle lieber einen höheren Preis, ich meine die Kanzlei ist erfolgreicher
und der Gegner eher vorsichtiger. Das ist Realität.
[quoteemGrazer]Das ist die falsche Fragestellung .....[/quoteem]
Ne, ne, das war schon die Richtige. Nur haben wir damals dieselben Fehler gemacht wie heute die Neuabgemanten. Wir können
auf Gott und die Welt schimpfen sowie die Schuld in die Schuhe schieben, aber nicht den eigen Hintern bewegen aus Angst!
Aber lassen wir es, das Forum hat schon recht, darum befinden wir uns im 5. Abmahnjahr sowie sind die Abmahnzahlen
um 30% angestiegen zum Vorjahr. Scheiß Politik, scheiß RI, scheiß Abmahner, scheiß Log-Firma, scheiß Richter usw. usf.
Keiner versteht uns!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo,
hat jemand eine Kopie/Scan von folgenden Dingen:
1. Strafantrag wegen § 184 der damals gestellt wurde um an die Adresse der Anschlußinhaber zu kommen.
2. Antrag wegen § 101 Auskunftsanspruch, also das Schreiben dass beim LG eingereicht wurde um an die Adressen zu kommen.
Beides Kanzlei Negele. Vorerst nicht die ellenlangen IP Listen sondern nur die Strafanzeige und das Schreiben ans Gericht. Wenn jemand soetwas hat bitte PM.
Danke
hat jemand eine Kopie/Scan von folgenden Dingen:
1. Strafantrag wegen § 184 der damals gestellt wurde um an die Adresse der Anschlußinhaber zu kommen.
2. Antrag wegen § 101 Auskunftsanspruch, also das Schreiben dass beim LG eingereicht wurde um an die Adressen zu kommen.
Beides Kanzlei Negele. Vorerst nicht die ellenlangen IP Listen sondern nur die Strafanzeige und das Schreiben ans Gericht. Wenn jemand soetwas hat bitte PM.
Danke
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Ein Richter muss nichts von Technik verstehen und man kann auch nicht erwarten dass er sich in jedes kleine technische Belang einliest. Dafür gibt es Gutachter. Benötigt der Richter zur Urteilsfindung technische Unterstützung dann werden dem Gutachter konkrete Aufgaben gestellt und auch konkrete Fragen die es zu beantworten gilt.
Wegen ahnungsloser Richter zu schimpfen ist albern, es liegt doch nur an euch. Solange nicht massenhaft Beschwerden eingehen wird sich nichts bewegen. Wer hat denn wirklich was getan? Nur ein Schreiben aufgesetzt um gegen das leger gehandhabte Auskunftsersuchen vorzugehen? Wer hat denn mal die Informationen zusammengefasst und dem Gericht mitgeteilt dass hier bei "anwaltlich versichert" und "eidesstattlich versichert" dreist gelogen wird? Keiner? Ja, es ist einfacher auf den Richter zu schimpfen der ja keine Ahnung hat.
Wieviel Strafanzeigen wurden erstattet von euch? Wieviel Schreiben gingen an Anwaltskammern? Es findet sich ja kaum einer der mal ein paar Euro in Akteneinsicht investiert hat, nicht mal dafür hat es gereicht... Dafür gibt es ein Wort, Maulhelden. Wie oft habe ich mir anhören müssen "och warten wir erstmal ab was bei dem anderen Prozess rauskommt" und das sogar von Leuten die beweisbar Leechermods benutzt haben!! Maulheldentum vom feinsten. Liegt dann das Gutachten über das hier gesprochen wurde vor werden sich wieder hundert Gründe finden warum man erstmal abwartet und die anderen machen lässt, dessen bin ich mir sicher.
Das musste mal gesagt sein.
....
Wegen ahnungsloser Richter zu schimpfen ist albern, es liegt doch nur an euch. Solange nicht massenhaft Beschwerden eingehen wird sich nichts bewegen. Wer hat denn wirklich was getan? Nur ein Schreiben aufgesetzt um gegen das leger gehandhabte Auskunftsersuchen vorzugehen? Wer hat denn mal die Informationen zusammengefasst und dem Gericht mitgeteilt dass hier bei "anwaltlich versichert" und "eidesstattlich versichert" dreist gelogen wird? Keiner? Ja, es ist einfacher auf den Richter zu schimpfen der ja keine Ahnung hat.
Wieviel Strafanzeigen wurden erstattet von euch? Wieviel Schreiben gingen an Anwaltskammern? Es findet sich ja kaum einer der mal ein paar Euro in Akteneinsicht investiert hat, nicht mal dafür hat es gereicht... Dafür gibt es ein Wort, Maulhelden. Wie oft habe ich mir anhören müssen "och warten wir erstmal ab was bei dem anderen Prozess rauskommt" und das sogar von Leuten die beweisbar Leechermods benutzt haben!! Maulheldentum vom feinsten. Liegt dann das Gutachten über das hier gesprochen wurde vor werden sich wieder hundert Gründe finden warum man erstmal abwartet und die anderen machen lässt, dessen bin ich mir sicher.
Das musste mal gesagt sein.
....
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Mitleser hat geschrieben:@Tito:
Genau so!
In deiner Aufzählung fehlen evtl. noch die Anwälte der Abgemahnten, die für 'n paar Hunderter 'ne vorgefertigte mod. UE verschicken, aber sonst nix machen!
Nein, das fehlt nicht, das fehlt sehr bewusst nicht. Ein Anwalt macht in erster Linie das was der Mandant will, das muss sich mit seiner Einschätzung der Situation decken oder auch nicht. Ein Anwalt ist nur dein Vertreter in rechtlichen Dingen, nichts anderes. Mag sein dass hier bei vielen nun auch die Kassen klingeln und sie sich über Einnahmen, die sich aus der rechtlichen Unsicherheit ergeben haben, erfreuen aber auch hier ist nicht zuerst der Anwalt gefragt sondern der Mandant. Wieviele haben sich dahingehend beraten lassen was man über die mod UE hinaus machen kann? Ich wette die kann man an einer Hand abzählen... Der RA muss erstmal den Einzelfall sehen und die meisten Abgemahnten sind doch überglücklich mit der Aussage mod UE und nicht zahlen weil dann kann man sich wunderbar zurücklehnen, schimpfen und die anderen machen lassen. Für einen RA gibt es gar keinen Grund von sich aus aktiv zu werden, in manchen Fällen hat er ohne Mandant gar keine Möglichkeit. DU wurdest abgemahnt, deine Adresse hat man ohne konkrete Prüfung rausgegeben, nicht der Anwalt bekam die Abmahnung.
Bewegt euren Arsch.
Nein, definitiv NEIN. Heute urteilt er in einem Filesharingfall, morgen in einer Verkehrssache und am Nachmittag dann noch in eine Versicherungsangelegenheit. Nun erwartet man dass sich der Richter in jeden Fall einarbeitet? In einer Stunde sich einliest in Dinge wofür andere mehrere Semester studieren?Grazer57 hat geschrieben: zumindest sollte er so viel von der Technik verstehen, dass er auch
konkrete Anforderungen stellen kann. Sonst kommen so Gutachten
heraus, wie die bereits vorliegenden Gutachten der Logg-Firmen.
Leider weiß ich nicht genau, wie groß da der Einfluss der beteiligten Parteien ist.
Ein Richter muss die Gesetzeslage kennen, für alles andere sind Sachverständige da. Die Gutachten der Logfirmen und die Aussage der RA steht wie in Stein gemeisselt da weil sich keiner bewegt. Wer weiss, vielleicht wäre schon längst ein Richter auf den Gedanken gekommen den Auskunftsanspruch genauer zu durchleuchten wenn ein paar hundert Schreiben auf dem Tisch gelandet wären. Von sich aus muss er erstmal gar nichts machen.
Genau DAS ist es, vielen Dank. Warum etwas tun sagst du jetzt, das sagt dann der von der nächsten Abmahnwelle betroffene und der darauf dann auch. Warum etwas tun? Genau das meine ich. Aber sicher, scheiss Richter, scheiss Anwälte, scheiss alles...el Chupa Cabra hat geschrieben:Wieso soll sich ein AI, nach erfolgter Abmahnung, überhaupt damit beschäftigen, wenn im Vorfeld die Ermittlungsarbeit
und Sichtung der "angeblichen" Beweise nicht im Sinne BEIEDER Parteien erfolgte?
Auf die nächsten 5 Jahre...
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
el Chupa Cabra hat geschrieben:Nein, nicht scheiss Richter!
Scheiss Gesetze, nach dem sich die Richter orientieren.
Hier werden von einem angeblichen Hilfsherriff pers. Daten erfragt, OHNE das sich der Betroffene
dazu äussern KANN (geschweige denn darf)! Hier versagt klar die Gesetzgebung.
NIEMAND kann dir verbieten ein Schreiben aufzusetzen und an das entsprechende Gericht, Anwaltskammer oder Staatsanwaltschaft zu senden. NIEMAND! Machst du es? Wer hat es dir verboten? Wer sagt du darfst nicht?
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Mitleser hat geschrieben:Das meinte ich mit meiner Kritik an (einzelnen) Anwälten. Denn das ist deren Job als Dienstleister. Deshalb geht man erst zum Anwalt um sich adequat beraten zu lassen. Wenn ich dann z.B. auf einschlägigen Portalen lese, was über z.B. DigiProtect oder U+C oder vergleichbar philosophiert wird, dann haben diese Anwälte a) keine Ahnung von der Materie oder b) keinen Bock zu arbeiten oder c) nur die Dollarzeichen im Augen!
Meine Meinung dazu!
Mod UE und nicht zahlen war ja bislang, den Einzelfall betrachtet, auch gar nicht falsch. RA müssen von Technik keine Ahnung haben, hier ist der Mandant gefragt den RA zu unterstützen. Ja ja, es ist einfacher von anderen zu verlangen dass sie sich einlesen sollen. Ich habe seitenweise technische Erläuterungen für meinen RA geschrieben und das klappte wunderbar. Er hat von den technischen Dingen keine Ahnung, muss er auch nicht, er ist RA und kein Sachverständiger im IT-Bereich. Ich erklärte ihm grundlegend das edonkey System, erklärte die Funktionsweise und was ein Leechermod ist, welche technischen Abläufe aus den Logfiles herauszulesen sind und vieles mehr...
Die meisten anderen sind glücklich wenn der RA sagt mod UE und nicht zahlen, so haben sie keine Arbeit und genug Zeit schimpfend durch die Foren zu ziehen. Dass der RA damit Geld verdient finde ich keineswegs verwerflich, dass die Mehrheit der Mandaten zufrieden sind mit mod UE und 200 Euro zahlen finde ich fürchterlich. Denn meckernd durch Foren ziehen und sagen die Anderen (RA, Richter, anderen Abgemahnten usw.) tun ja nichts ist einfacher.
Und dann noch so Sachen wie "Wieso soll sich ein AI, nach erfolgter Abmahnung, überhaupt damit beschäftigen, wenn im Vorfeld die Ermittlungsarbeit
und Sichtung der "angeblichen" Beweise nicht im Sinne BEIEDER Parteien erfolgte?". Dann soll er wenigstens so ehrlich sein und sagen dass er nichts tut weil er für sich keinen persönlichen Vorteil darin sieht oder Angst hat... das wäre dann wenigstens ehrlich... Wie immer finden sich 100 Gründe nichts zu tun, ich gehe nicht weiter darauf ein.
Nochmal mein Aufruf an NZGB-Betroffene. Hat jemand für mich,:
- 1. Strafantrag wegen § 184 der damals gestellt wurde um an die Adresse der Anschlußinhaber zu kommen.
2. Antrag wegen § 101 Auskunftsanspruch, also das Schreiben dass beim LG eingereicht wurde um an die Adressen zu kommen.
Danke
Dieser Aufruf, hat meine Unterstützung. Es handelt sich
um keinen Troll.
VG Steffen
Dito
Grazer57
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Was ich meine, dabei habe ich keine schlechte Laune, muss keinen Dampf ablassen, weiß auch nicht,Grazer hat geschrieben:Das ist gehoppst wie gesprungen.Steffen hat geschrieben:Nach was willst Du Dich denn richten? Nach Deiner/unser
lilabunten Foren-Weltanschauung oder nach der aktuellen und ständigen
Rechtsprechung?
Ich warte noch auf so ein Urteil:
Beklagter Abgemahnter hat alle Prüf- und Sorgfaltspflichten erfüllt .......
Das neutrale Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, das die
Log-Software zwar ein schönes Spielzeug ist, aber zum Nachweis
einer Urheberrechtsverletzung absolut nicht tauglich ist.
Der Richter dann sagt: "Hm die Technik habe ich nicht verstanden ...
dem Beklagten glaube ich nicht ..... hier mein Urteilsspruch.
ob ich dämlich bin oder nicht (was das mit der Wahrheit sagen zu tun hat?) usw. usf.Baxter hat geschrieben:Genau, wie immer: Wer die Wahrheit sagt, der fliegt!
Wir sind alle etwas träge geworden uns fehlt einfach der Biss. Ich gehe, weil ich ja sowieso egoistisch bin,
von meinereiner aus. Ich lese, genau seit dem Erhalt meiner 1. Abmahnung, dem 14.12.2006, jeden Tag in
der Foren-Landschaft mit. Dabei hat sich doch nicht geändert!
Jeder engagiert sich, bringt sich ein, aber denkt, seine Meinung allein ist die entscheidende.
Ergebnisse 2006 - 2010:
- Die Rechtsprechung hat sich von Gesetzt zu Gesetz, Schritt für Schritt, zu Ungunsten - ich betone -
des Anschlussinhabers - nicht des Filesharer - und zugunsten der Rechteinhaber/Rechteverwerter entwickelt.
z.B.
2. Korb - jetzt auch der Download unter Strafe
Eigentumsgesetz - zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
3, Korb - 2010, wer weiß? - Jeder vertritt seinen Standpunkt, vertraut aber auf technische Kenntnisse, sein Bauchgefühl, aber nicht auf
rechtliche Vorgehensweise. - Der Abgemahnte an sich - ich kann es beurteilen, da ich selber so bin - ist ängstlich, zaudert, zahlt, Interessenlos -
aus Angst vor Kosten (Akteneinsicht, Gutachten), Repressalien (die es nicht gibt) oder horrend hohen Prozesskosten
(die teilweise begründet sind). - Der Filesharer - bewußt/unbewußt - verstößt gegen bestehendes Recht (ob es uns passt bzw. wir mit der Gesetzeslage
einverstanden sind oder nicht), die Abmahnzahlen sprechen eine eindeutige Sprache.
2009 = 453.000 Abgemahnte in De wegen P2P
2010 = + von 30%, das heißt, ca. 135.900, Gesamt: 688.900 Abgemahnte 2010!
z.B.
Aber, wir unternehmen jetzt, den in meinen Augen, lächerlichen Versuch, eine Rechnung aufzustellen, wer (dynamische Duo),
wie , wo Einfluss hat, das bestimmte Kanzleien, durch unser so sehr gute Arbeit weniger Abmahnen konnten. Rechnen es auf
Heller und Pfennig aus und verteilen wahrscheinlich noch Medaillen.
Absolut (Abmahn-)Weltfremd, wenn man die nüchternen Zahlen kennt und versteht, es kommen immer weniger in die Foren,
!Ist das nicht Geil?
Wie aufs Stichwort - Lilabunte Impressionen
Ich bin stolz auf Dich! Weiter so, das brauchen wir Abgemahnte - Zweckoptimismus! Dann warten wir noch 20 Jahre auf das Urteil, ... alles wird gut!
weil aufgrund des hohen Informationsangebot die meisten Fragen erledigt sind, aber vordergründig der Konkurrenzkampf so
groß geworden ist, dass jeder AW nur mit suchmaschinenorientierten Webspace, mehreren Seiten auf einmal, Google-Ranking
einkaufend, die Masse der Suchenden vor den Foren abfischt. Diese sind verloren und werden sich nicht an unserer Vorgehensweise
richten. - Fehler werden aufgedeckt, aber es interessiert niemand. „Mhm, nett, weiter geht’s.“
z.B. Log-Affaire: BHIP reliable Netservices
Es wurde - nicht durch mich, ich habe es nur veröffentlicht - in einem konkreten Fall nachgewiesen, dass offensichtlich in einem
Auskunftsbeschluss, der gesamt 1.074 IP’s beinhaltete = 22 IP’s unberechtigt beinhaltet waren.
Wen man ausgeht, was weiß ich, das U+C täglich oder wöchentlich einen neuen gestellt haben seit Februar, kommt eine sehr große
Anzahl zusammen von unberechtigten Abmahnungen.
Interessiert es ein STA, einen Richter, einen Betroffenen? Nein! „Mhm, nett, weiter geht’s." - Unser Dogma heißt, Gesetze ändern, Urteile ändern, Log-Firmen schließen usw. usf., damit der unbescholtene AI - kein
Abmahnschreiben mehr bekommt, der Verletzte - egal ob er Rechte innehat und Verstöße dagegen, clever in der TB abmahnt - in die Röhre schaut mit der Geltendmachung.
Vergessen aber, dass irgendeine Person X, diesen Rechtsverstoß getätigt hat oder ein Log-Fehler vorliegt.
Hinweis:
Es kann niemand erwarten gegen bestehendes Recht zu verstoße - ohne dafür bestraft zu werden! - Negation von der Realität, flüchten in eine Forenwelt!
z.B.
- Urteile, wenn wir soooo Recht haben, wo sind denn die vielen positiven? WO?
- Was zählt den vorwiegend, die naturwissenschaftl. oder juristische Seite?
Experten abstempelt), Mill. geklickte Danke-Buttons, Mill. Ehrerbietungen
oder wie ich Mill. gekauft oder dämlich! Schruppen - ohne Ergebnis - tagtäglich an der Wahrheit vorbei. Uns hilft kein
whiskysaufender Industriekaufmann, Dicker dämlicher Bayer, GG-Freak oder Gutachten/Urteil-Guru, jeder muss seinen Hintern
hoch bekommen und etwas unternehmen. Natürlich kostet es die eigene Anonymität, Geld, Kraft, Arbeit und vor allem persönliche Freizeit.
Solange es nicht passiert, bleiben wir Schönredner ohne Substanz!
Das ist meine Meinung, von der gehe ich nicht ab, weil mich keiner von etwas anderen überzeugen kann.
VG Steffen
http://sweetnails.oyla.de
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Steffen: Seit Sonntag Nachmittag mit dem Zitat von Jean Paul versuchst du (in deinen Worten) "viele zu verärgern". Nun holst du erneut aus ...
Es ist daher nicht angebracht, die verlorenen Suchmaschinenrankings nachzutrauern. Genausowenig sollten wir uns Vorwürfe machen, die Situation nicht verhindert zu haben. Wir - die Abgemahnten - sind auf Tauchstation gegangen, eine Strategie, die jeder verstehen konnte. Die Gegenseite hat allerdings immer wieder gewusst, die Drohkulisse zu erhöhen und die Verunsicherung der normalen AI, um die es geht, auszunutzen. Die endlosen Diskussionen hier und anderswo über Paragraphen fand ich befremdlich. Ich kam oft nicht mehr mit. Noch mehr muss das ein Problem für einen Neuen sein.
Danach wären Filesharer etwa mit eBay-Anbietern oder mit den Inhabern von Homepages gleichgestellt, bei denen die Klarnamen für berechtigte Anliegen auch einfach zu ermitteln sind. Die Auseinandersetzung über das zweite Zauberwortchen "geschäftlich" in § 97a könnte neu beginnen ohne die weitere Verwirrung aus dem Auskunftsprozess.
In der ewigen Debatte über das Technik-Verständnis der Richter meine ich auch, dass man nicht so viel von ihnen erwarten kann. Nur sollten sie schon wissen, dass das Wort "Tauschbörse" die heutigen P2P-Netzen nicht wirklich beschreibt. Für Ur-Napster galt es vielleicht (habe ich mir sagen lassen), aber heute geht es nur um ein effizienteres Download-Protokoll um zentrale Server-Auslastung zu vermeiden; immer noch illegal, ich weiß, aber eindeutig in Widerspruch zu einem Schadensmodell, das annimmt, die Dateien wären Tausendfach weltweit angeboten. Von dem, der es nicht glaubt. möchte ich wissen: was tausche ich mit der britischen Regierung, wenn ich auf die Bittorrent-Links auf dieser Seite clicke, um ein paar Gigabyte Daten über den Staatshaushalt zu downloaden?
So ist meine Vision: den Schadensersatz und die Abmahngebühren massiv zu reduzieren und das Ruinöse aus dem Geschäftsmodell zu bannen. Ein wenig Kontrolle der schwarzen Schafen wäre auch nicht verkehrt, sagt mir mein Bauchgefühl.
Es hat sich eine Menge verändert, vieles ist in den zwei Jahren meiner Forentätigkeit komplexer geworden. Ein Neu-Abgemahnter, der sich in die Thematik einliest, muss sich nicht nur mit einem gesteigerten Flut von Informationen auseinandersetzen, sondern mit einer Vielfalt von neuen möglichen - wenn immer noch seltenen - Szenarien auseinandersetzen: Inkasso, Mahnbescheid, Mehrfachabmahnungen wegen Sampler oder wegen Mehrfach-RI :roll: und sogar Gerichtsprozesse soll es gegeben haben mit widersprüchlichen Ausgängen. Früher war das einzige bekannte bedrohliche Szenario eine EV. Ich verstehe schon, wenn viele lieber den Weg zum Fachanwalt wählen, auch wenn die Methode "mod.UE / nicht zahlen / abwarten" immer noch ihre Gültigkeit hat.Steffen hat geschrieben:Ich lese, genau seit dem Erhalt meiner 1. Abmahnung, dem 14.12.2006, jeden Tag in
der Foren-Landschaft mit. Dabei hat sich doch nichts geändert!
Es ist daher nicht angebracht, die verlorenen Suchmaschinenrankings nachzutrauern. Genausowenig sollten wir uns Vorwürfe machen, die Situation nicht verhindert zu haben. Wir - die Abgemahnten - sind auf Tauchstation gegangen, eine Strategie, die jeder verstehen konnte. Die Gegenseite hat allerdings immer wieder gewusst, die Drohkulisse zu erhöhen und die Verunsicherung der normalen AI, um die es geht, auszunutzen. Die endlosen Diskussionen hier und anderswo über Paragraphen fand ich befremdlich. Ich kam oft nicht mehr mit. Noch mehr muss das ein Problem für einen Neuen sein.
Wenn es weitergehen soll in den Foren, brauchen wir eine neue Vision. Ich habe immer auf mein Bauchgefühl getraut und versucht, es mit technischer Argumentation und ein bisschen Rechtswissen zu hinterfragen. So bin ich zur Überzeugung gelangt, dass eine freizügige Beauskunftung der IP-Adressen richtig ist. Ich teile sogar die Auffassung des LG Bielefelds (auch wenn das Gericht nicht zuständig ist!!!), dass das Wortchen "gewerblich" für den Provider gilt und nicht für die angebliche Verletzung. So meine Lektüre von § 101, aber auch so mein Verständnis dieser Aussage des BVerfG (Quelle - Urteil vom 02.03.2010, Absatz 255): "Für Auskünfte über die Inhaber bestimmter IP-Adressen, für deren Ermittlung auf vorsorglich gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zurückgegriffen werden muss, müssen nicht von Verfassungs wegen die sonst für die Verwendung solcher Daten geltenden besonders strengen Voraussetzungen gegeben sein." Vorratsdaten hatten noch nie etwas mit Filesharing-Fällen zu tun, aber diese Aussage schon.Jeder vertritt seinen Standpunkt, vertraut aber auf technische Kenntnisse, sein Bauchgefühl, aber nicht auf
rechtliche Vorgehensweise.
Danach wären Filesharer etwa mit eBay-Anbietern oder mit den Inhabern von Homepages gleichgestellt, bei denen die Klarnamen für berechtigte Anliegen auch einfach zu ermitteln sind. Die Auseinandersetzung über das zweite Zauberwortchen "geschäftlich" in § 97a könnte neu beginnen ohne die weitere Verwirrung aus dem Auskunftsprozess.
In der ewigen Debatte über das Technik-Verständnis der Richter meine ich auch, dass man nicht so viel von ihnen erwarten kann. Nur sollten sie schon wissen, dass das Wort "Tauschbörse" die heutigen P2P-Netzen nicht wirklich beschreibt. Für Ur-Napster galt es vielleicht (habe ich mir sagen lassen), aber heute geht es nur um ein effizienteres Download-Protokoll um zentrale Server-Auslastung zu vermeiden; immer noch illegal, ich weiß, aber eindeutig in Widerspruch zu einem Schadensmodell, das annimmt, die Dateien wären Tausendfach weltweit angeboten. Von dem, der es nicht glaubt. möchte ich wissen: was tausche ich mit der britischen Regierung, wenn ich auf die Bittorrent-Links auf dieser Seite clicke, um ein paar Gigabyte Daten über den Staatshaushalt zu downloaden?
So ist meine Vision: den Schadensersatz und die Abmahngebühren massiv zu reduzieren und das Ruinöse aus dem Geschäftsmodell zu bannen. Ein wenig Kontrolle der schwarzen Schafen wäre auch nicht verkehrt, sagt mir mein Bauchgefühl.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Baxter: Ich glaube nicht, das ich das BVerfG falsch verstanden habe. Nur die Juristen könnten sagen, ob der Satz im Filesharing-Zusammenhang eine direkte Wirkung hat, aber der Sinn hat mir eingeleuchtet.
Vor zwei Jahren sagte mir mein Bauch, dass es unmöglich sei, wenn diese Klitschen auf der Basis von ihren Log-Listen an die Klaradressen kommen. Ein gewerbliches Treiben seitens der Filesharer ist das in der Regel nicht. Inzwischen sagt mir mein Rechtsverständnis, dass für einen echten RI die Hürde zur Adressbeschaffung gering sein sollte. Die Auseinandersetzung über geschäftliches Treiben sollte erst später erfolgen. Der RI hat dann die Chance - wie bei eBay - aus der Summe der Handlungen ein geschäftliches Treiben zu beweisen.
Mein technisches Verständnis sagt mir, dass die "Klitschen" nachgebessert haben. Seit langem verwenden sie nicht "fünf Pings" wie bei den "DMCA Takedowns" in den USA, sondern starten zumindest ein P2P-Dialog mit dem Gegenüber. Die Testdownloads sind meistens eine Farce - da sind wir uns wohl einig - aber ich wäre bereit darüber hinwegzusehen, wenn sie ...
a) die Fehlerquellen weiter reduzierten - die Quote ist immer noch zu hoch
b) ihre Rechte bewiesen
c) den Schadensersatz mit 50€ bis 100€ bezifferten. Die Kreativen argumentieren gerne mit der Ladendiebstahl-Analogie: Schadensersatzpauschale = maximal 50€ + Ersatz eines real höheren Schadens (Quelle)!
Apropos abenteurliche Rechte: Der Digi-Vertrag (PDF) mit einem lettischen Label für die Milow-Rechte - an Universal und alle Verwertungsgesellschaften vorbei - ist auch so ein Ding! Aber da müssen die Medienanwälte sagen, ob so etwas normal sei. Für einen Normalsterblichen ist es nicht.
Vor zwei Jahren sagte mir mein Bauch, dass es unmöglich sei, wenn diese Klitschen auf der Basis von ihren Log-Listen an die Klaradressen kommen. Ein gewerbliches Treiben seitens der Filesharer ist das in der Regel nicht. Inzwischen sagt mir mein Rechtsverständnis, dass für einen echten RI die Hürde zur Adressbeschaffung gering sein sollte. Die Auseinandersetzung über geschäftliches Treiben sollte erst später erfolgen. Der RI hat dann die Chance - wie bei eBay - aus der Summe der Handlungen ein geschäftliches Treiben zu beweisen.
Mein technisches Verständnis sagt mir, dass die "Klitschen" nachgebessert haben. Seit langem verwenden sie nicht "fünf Pings" wie bei den "DMCA Takedowns" in den USA, sondern starten zumindest ein P2P-Dialog mit dem Gegenüber. Die Testdownloads sind meistens eine Farce - da sind wir uns wohl einig - aber ich wäre bereit darüber hinwegzusehen, wenn sie ...
a) die Fehlerquellen weiter reduzierten - die Quote ist immer noch zu hoch
b) ihre Rechte bewiesen
c) den Schadensersatz mit 50€ bis 100€ bezifferten. Die Kreativen argumentieren gerne mit der Ladendiebstahl-Analogie: Schadensersatzpauschale = maximal 50€ + Ersatz eines real höheren Schadens (Quelle)!
Apropos abenteurliche Rechte: Der Digi-Vertrag (PDF) mit einem lettischen Label für die Milow-Rechte - an Universal und alle Verwertungsgesellschaften vorbei - ist auch so ein Ding! Aber da müssen die Medienanwälte sagen, ob so etwas normal sei. Für einen Normalsterblichen ist es nicht.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
http://www.gulli.com/news/filesharing-p ... 2010-11-10Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Vor einer Woche berichteten wir über eine Filesharing-Abmahnpanne. In 22 Fällen hatte der technische Dienstleister der Regensburger Abmahnkanzlei U+C falsche Datensätze ermittelt. Ein Fehler, der eigentlich nicht passieren dürfte. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Akte.
[...]
"[...] die Akten im Verfahren [...][wurden] inzwischen seitens der zuständigen Zivilkammer an die Staatsanwaltschaft Köln weitergegeben [...] , [um zu prüfen] ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt."
[...]
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[quoteemQuax]Als Abmahnopfer gibt man also eine eidesstattliche Versicherung ab und keiner kann uns mehr abzocken?[/quoteem]
Na ganz so einfach geht es nicht. Man muss vom jeweiligen Verfahren ausgehen. Das Prozedere der Gestattungsanordnung
zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG, ist ein unkörperliches einstweiliges Verfügungsverfahren.
Hinweis:
Eine Möglichkeit, zu einer schnellen gerichtlichen Entscheidung zu kommen, bietet das einstweilige Verfügungsverfahren.
Es unterscheidet sich vom Hauptsacheverfahren dadurch, dass hier die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, nicht
bewiesen werden müssen. Sie müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. Der Antragsgegner muss nicht angehört werden.
Beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch wird also vermutet - also zunächst einmal davon ausgegangen (Anscheinsbeweis),
dass es sich um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt - dass die Sache dringlich - Provider Speicherpraxis: max. 7 Tage
- ist.
Glaubhaft gemacht werden müssen die Umstände, die zu einem bestimmten wettbewerbsrechtlichen Verstoß führen. Eine
Glaubhaftmachung kann vor allem durch eidesstattliche Versicherung, mittels Vorlage des Cover (§ 10 II UrhG), eventuellen
Gutachten erfolgen.
Definition: Offensichtliche Rechtsverletzung
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des
Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der
Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu können,
schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise
geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).
In eine Zivilverfahren, wo es um die Durchsetzung von Forderungen nach anwaltlichen Gebühren und Schadenersatzforderungen
geht, sind diese eidesstattlichen Erklärungen nur ein kleiner Bestandteil, neben Zeugenaussage, Gutachten, Log-Daten usw..
[quoteemQuax]Mal ernsthaft,du denkst doch etwa nicht das hier was passiert,oder? Kein Angriff auf dich![/quoteem]
Solange die Betroffenen dieser Abmahnungen nicht mitreagieren, wird es wohl wieder einmal zu denen ihr Besten ausgehen. Aber
es zeigt, Fehler passieren und es lohnt sich z.B. Akteneinsicht in seine Beschlussakte zu stellen.
[quoteemArrr!]Es gab doch vor geraumer Zeit einmal eine von AWDP initiierte Aktion, bei der ein von vielen Organisationen und Anwälten
unterzeichneter offener Brief an die "Rechtsvertreter" der Medienindustrie versendet wurde. Dieser enthielt die Aufforderung, dass
(Erst-)Abmahnungen als Kostennote maximal 250 Euronen betragen und Neuveröffentlichungen lediglich sechs Monate lang geloggt
werden sollten.
Meine Frage ist: Gab es ein direktes Feedback an die Initiatoren der Aktion?[/quoteem]
Es gab ein Feedback, aber nur von den Abgemahnten. Dieses reichte von gut, über Schwachsinn bis hin zu „die sind gekauft“. Dann
gab es kritische Stimmen, die alles besser schreiben wollten, die aber schnell verhalten, da man nichts eigenes auf die Beine bekommt.
Vonseiten des BMJ gab es bedauerlicherweise - keine - Reaktion.
Aber, das wird uns nicht abhalten von neuen Aktionen.
VG Steffen
Na ganz so einfach geht es nicht. Man muss vom jeweiligen Verfahren ausgehen. Das Prozedere der Gestattungsanordnung
zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG, ist ein unkörperliches einstweiliges Verfügungsverfahren.
Hinweis:
Eine Möglichkeit, zu einer schnellen gerichtlichen Entscheidung zu kommen, bietet das einstweilige Verfügungsverfahren.
Es unterscheidet sich vom Hauptsacheverfahren dadurch, dass hier die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, nicht
bewiesen werden müssen. Sie müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. Der Antragsgegner muss nicht angehört werden.
Beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch wird also vermutet - also zunächst einmal davon ausgegangen (Anscheinsbeweis),
dass es sich um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt - dass die Sache dringlich - Provider Speicherpraxis: max. 7 Tage
- ist.
Glaubhaft gemacht werden müssen die Umstände, die zu einem bestimmten wettbewerbsrechtlichen Verstoß führen. Eine
Glaubhaftmachung kann vor allem durch eidesstattliche Versicherung, mittels Vorlage des Cover (§ 10 II UrhG), eventuellen
Gutachten erfolgen.
Definition: Offensichtliche Rechtsverletzung
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des
Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der
Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu können,
schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise
geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).
In eine Zivilverfahren, wo es um die Durchsetzung von Forderungen nach anwaltlichen Gebühren und Schadenersatzforderungen
geht, sind diese eidesstattlichen Erklärungen nur ein kleiner Bestandteil, neben Zeugenaussage, Gutachten, Log-Daten usw..
[quoteemQuax]Mal ernsthaft,du denkst doch etwa nicht das hier was passiert,oder? Kein Angriff auf dich![/quoteem]
Solange die Betroffenen dieser Abmahnungen nicht mitreagieren, wird es wohl wieder einmal zu denen ihr Besten ausgehen. Aber
es zeigt, Fehler passieren und es lohnt sich z.B. Akteneinsicht in seine Beschlussakte zu stellen.
[quoteemArrr!]Es gab doch vor geraumer Zeit einmal eine von AWDP initiierte Aktion, bei der ein von vielen Organisationen und Anwälten
unterzeichneter offener Brief an die "Rechtsvertreter" der Medienindustrie versendet wurde. Dieser enthielt die Aufforderung, dass
(Erst-)Abmahnungen als Kostennote maximal 250 Euronen betragen und Neuveröffentlichungen lediglich sechs Monate lang geloggt
werden sollten.
Meine Frage ist: Gab es ein direktes Feedback an die Initiatoren der Aktion?[/quoteem]
Es gab ein Feedback, aber nur von den Abgemahnten. Dieses reichte von gut, über Schwachsinn bis hin zu „die sind gekauft“. Dann
gab es kritische Stimmen, die alles besser schreiben wollten, die aber schnell verhalten, da man nichts eigenes auf die Beine bekommt.
Vonseiten des BMJ gab es bedauerlicherweise - keine - Reaktion.
Aber, das wird uns nicht abhalten von neuen Aktionen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Gulli.com: Filesharing-Panne -
Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
.......
Donnerstag, den 11.11.2010
2010 wurde klar, dass Fehler nicht nur Inhalt der “Baxterschen“ Verschwörungstheorien sind, sondern an der Tagesordnung.
In Berichten, Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!; Update: Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!;
Regensburger Lotto: 22 aus 1074 sowie Gulli.com, News: Kanzlei U+C mahnt 22 Mal das falsche Werk ab, wurde durch Gulli.com und der Initiative AW3Page
- zumindest in einem Fall - über eine fehlerhafte Gestattungsanordnung des LG Köln berichtet. Durch die Protokollierungsfirma der Rechteinhaberin Koch Media GmbH
wurde entweder in 22 Fällen schlampig gearbeitet oder 22-mal eine Datei gelogt, die im ed2k-Netzwerk noch einmal vorhanden ist mit demselben Hashwert, aber mit
anderem Inhalt. Gulli.com hat weiter nachgehakt und das LG Köln dazu befragt.
Filesharing-Panne - Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Spätestens seit einer Woche dürfte endgültig klar sein: Zumindest bei einer abmahnenden Kanzlei wurden Abmahnungen versandt, die jedoch auf fehlerhaften Datensätzen
basierten. Betroffen ist die Regensburger Anwaltskanzlei U+C, die bereits seit mehreren Jahren Tauschbörsennutzer verfolgen lässt, um sie anschließend abzumahnen.
Bei einer der jüngsten Verfolgungen ist es jedoch zu einem schweren Fehler bei den Hash-Summen gekommen (gulli:News berichtete!).
... weiterlesen
Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
.......
Donnerstag, den 11.11.2010
2010 wurde klar, dass Fehler nicht nur Inhalt der “Baxterschen“ Verschwörungstheorien sind, sondern an der Tagesordnung.
In Berichten, Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!; Update: Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!;
Regensburger Lotto: 22 aus 1074 sowie Gulli.com, News: Kanzlei U+C mahnt 22 Mal das falsche Werk ab, wurde durch Gulli.com und der Initiative AW3Page
- zumindest in einem Fall - über eine fehlerhafte Gestattungsanordnung des LG Köln berichtet. Durch die Protokollierungsfirma der Rechteinhaberin Koch Media GmbH
wurde entweder in 22 Fällen schlampig gearbeitet oder 22-mal eine Datei gelogt, die im ed2k-Netzwerk noch einmal vorhanden ist mit demselben Hashwert, aber mit
anderem Inhalt. Gulli.com hat weiter nachgehakt und das LG Köln dazu befragt.
Filesharing-Panne - Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Spätestens seit einer Woche dürfte endgültig klar sein: Zumindest bei einer abmahnenden Kanzlei wurden Abmahnungen versandt, die jedoch auf fehlerhaften Datensätzen
basierten. Betroffen ist die Regensburger Anwaltskanzlei U+C, die bereits seit mehreren Jahren Tauschbörsennutzer verfolgen lässt, um sie anschließend abzumahnen.
Bei einer der jüngsten Verfolgungen ist es jedoch zu einem schweren Fehler bei den Hash-Summen gekommen (gulli:News berichtete!).
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Information der Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes des Web-Admins, Uwe Berger, bitte ich für E-Mail Post,
nur nachfolgende Adresse zu verwenden:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
Alle Fragesuchenden, die bislang keine Antwort erhielten, alle Anwälte, die mich abmahnen wollen, bitte
versenden Sie mir Ihr Anliegen neu.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Steffen Heintsch
Initiative AW3Page
Aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes des Web-Admins, Uwe Berger, bitte ich für E-Mail Post,
nur nachfolgende Adresse zu verwenden:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
Alle Fragesuchenden, die bislang keine Antwort erhielten, alle Anwälte, die mich abmahnen wollen, bitte
versenden Sie mir Ihr Anliegen neu.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Steffen Heintsch
Initiative AW3Page
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Quelle: heise mit eigenen TextverbesserungenEs komme einigen möglicherweise gelegen, eine Debatte zu vermeiden oder sie in moralistische Begriffe zu verpacken, die Millionen Bürger nur dämonisiert. ... Wir müssen weiterblicken als nationales und unternehmerisches Selbstinteresse und neue Ansätze fürs Urheberrecht etablieren. Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda
Unter der Meldung bei torrentfreak steht ein Kommentar #51 angeblich von Digiprotect: "Wir bieten dem ursprünglichen Copyright-Inhaber lediglich einen Mehrwert. Ist das so schlimm?" Eine Antwort auf diese rhetorische Frage erübrigt sich wohl an dieser Stelle.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Sollte dieses Urteil Bestand haben, hätte das Auswirkungen auf tausende von Abmahnungen, die in den vergangenen Jahren seitens der Kanzlei Rasch verschickt worden sind
warum nur für tausende von Abmahnungen der Kanzlei Rasch?
warum nur für tausende von Abmahnungen der Kanzlei Rasch?
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Siegfried: ... weil diese Sätze aus dem Urteil viele Abmahnungen dieser Kanzlei beschreiben, aber kaum auf anders formulierte Abmahnungen anderer Kanzleien übertragen werden können.
@Mistreaded: Das Lied war ursprünglich auf dem Album "Ja Ja", aber hier ging es um eine "Bearshare"-Abmahnung mit angeblich 4120 einzelnen Audiodateien (.mp3 ... nix .rar oder sowas).In der Abmahnung legitimierten sich die Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen für sechs verschiedene Tonträgerunternehmen, unter anderem die Klägerinnen, die in ihrer Gesamtheit als die führenden deutschen Tonträgerhersteller bezeichnet wurden. Es wurde ausgeführt, dass die ermittelten 4120 Audiodateien Musikrepertoire enthielten, an denen diese Tonträgerunternehmen die ausschließlichen Verwertungsrechte besäßen. Eine Zuordnung der jeweiligen Audiodateien zu dem jeweiligen Unternehmen erfolgte nicht.
Das genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Abmahnung.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
O.T.
Nett geschrieben. Es geht u.a. um den Umgang mit personen bezogenen Daten von Abgeordneten in der BRD.
Prozess läuft noch.
Das "Geschäftsgeheimnis" der "bürofa"
Nett geschrieben. Es geht u.a. um den Umgang mit personen bezogenen Daten von Abgeordneten in der BRD.
Prozess läuft noch.
Das "Geschäftsgeheimnis" der "bürofa"
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
LG Hamburg:
Abmahnungen von RA Rasch zu unspezifisch -
keine Abmahngebühren
Freitag, den 12.11.2010
Schon vor einigen Tagen haben verschiedene Medien über ein Urteil des LG Hamburg 308 O 710/09 vom 08.10.2010 berichtet.
Offenbar gestützt auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg wurde berichtet, dass pro getauschtem Lied nur 15 Euro
Abmahngebühren geltend gemacht werden können.
"Wir haben und das Urteil kommen lassen und bemerkt, dass die genaue Lektüre noch wesentlich mehr bietet als bislang gedacht",
berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der bundesweit mehr als 10.000 Abgemahnte Filesharer vertritt.
Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt
WILDE BEUGER & SOLMECKE
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Filesharer-Hotline: 0221-95 15 63-52
Tel.: 0221-95 15 63-0
Fax. 0221-95 15 63-3
Email: info@wbs-law.de
Internet: www.wbs-law.de
Neben den eigentlichen Schadensersatzansprüchen hat die Kanzlei Rasch auch versucht, Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung
geltend zu machen. Bislang waren diese Kosten oftmals der Hauptbestandteil der Klagen. Nunmehr stellten die Hamburger Richter fest, ...
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Abmahnungen von RA Rasch zu unspezifisch -
keine Abmahngebühren
Freitag, den 12.11.2010
Schon vor einigen Tagen haben verschiedene Medien über ein Urteil des LG Hamburg 308 O 710/09 vom 08.10.2010 berichtet.
Offenbar gestützt auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg wurde berichtet, dass pro getauschtem Lied nur 15 Euro
Abmahngebühren geltend gemacht werden können.
"Wir haben und das Urteil kommen lassen und bemerkt, dass die genaue Lektüre noch wesentlich mehr bietet als bislang gedacht",
berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der bundesweit mehr als 10.000 Abgemahnte Filesharer vertritt.
Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt
WILDE BEUGER & SOLMECKE
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Filesharer-Hotline: 0221-95 15 63-52
Tel.: 0221-95 15 63-0
Fax. 0221-95 15 63-3
Email: info@wbs-law.de
Internet: www.wbs-law.de
Neben den eigentlichen Schadensersatzansprüchen hat die Kanzlei Rasch auch versucht, Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung
geltend zu machen. Bislang waren diese Kosten oftmals der Hauptbestandteil der Klagen. Nunmehr stellten die Hamburger Richter fest, ...
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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