Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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mastodon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5421 Beitrag von mastodon » Donnerstag 4. November 2010, 10:21

Hi!

Möchte mich hier auch mal einbringen, nachdem ich ja schon etwas direkt zum passenden RA geschrieben habe. (Die Einträge in die Datenbank werd ich auch noch machen!)

Ende August bekam ich meine erste Abmahnung von Baumgarten, Brandt ... damals war ich doch erst übel schockiert (kalt läßt es mich heut auch nicht), hab hier zwar mit gelesen und auch viele der hilfereichen Webseiten, aber dann doch lieber einen Anwalt genommen. Das kostete mich dann 400 Euro an B. und gut 200 Euro an den eignen RA (übernahm zum Glück noch die Versicherung 1x-lig).

Nun kam am Dienstag die zweite ins Haus geflatter, diesmal von FAREDS. Nochmal zahlen will ich eigentlich nicht, zumindest nicht diese Summe für ein Maschinenschreiben, was wohl in 2 Minuten erstellt wurde... Deshalb neige ich dazu erstmal die hier verfügbare modUE abszusenden und erstmal nicht zu behalen. Das Resultat dürften wohl weitere Forderungen sein, vermute ich. Doch wie sieht das wahrscheinliche Ende aus? Ich hab mich auch durch die vielen Einträge für die Datenbank gelesen, die meisten dort zahlen ja nix, aber ich fand nichts dazu, wie ein Fall abschließend ausgegangen ist. Was erwartet mich wahrscheinlich noch, gerade mit FAREDS?

Und mich wurmen noch zwei weitere Dinge: In beiden Fällen wurde die Rechtsverletzung 4 Monate vor der Abmahnung festgestellt. Wieso brauchen die so lang dafür und wieso können sie dann mit kurzen Fristen Druck machen, da es ja dem Rechteinhaber Geld kosten würde. Hätte ich die erste Abmahnung schon wenige Tage nach dem Logging bekommen, hätte ich wohl weitere Verletzungen Rechte anderer eher verhindern können.

Das zweite: Gibt es einen Weg zu erfahren, wieviele Adressanfragen zu dein eignen Daten beim DSL-Provider eingegangen sind, damit man zumindest vorgewarnt ist, was noch kommen kann?

Viele Grüße...

einbenutzer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5422 Beitrag von einbenutzer » Donnerstag 4. November 2010, 13:12

Und mich wurmen noch zwei weitere Dinge: In beiden Fällen wurde die Rechtsverletzung 4 Monate vor der Abmahnung festgestellt. Wieso brauchen die so lang dafür und wieso können sie dann mit kurzen Fristen Druck machen, da es ja dem Rechteinhaber Geld kosten würde. Hätte ich die erste Abmahnung schon wenige Tage nach dem Logging bekommen, hätte ich wohl weitere Verletzungen Rechte anderer eher verhindern können.
Ich denke, dass die Landgerichte manchmal länger brauchen.

Das mit den kurzen Fristen scheint laut Rechtssprechung OK zu sein. Warum?

Du kannst glaube ich beim LG anfragen, welche Verfahren gegen dich laufen/gelaufen sind.

Kann mich gerne jemand korrigieren.

einbenutzer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5423 Beitrag von einbenutzer » Donnerstag 4. November 2010, 13:21

@BAXTER und andere:

Was ist eigentlich aus der Sache Massenabmahnungen und Vollmacht geworden?

Ich meine insbesondere auch den Post im Netzwelt Forum: Link

Und im speziellen, die Abmahnung von U+C. Da hat die Vollmacht wohl immer das Datum vom Abmahnschreiben?
Wer hat denn dann beim LG die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten erwirkt?
In der Abmahnung steht, das war die Mandantin also z.B. DigiProtect.

Oder läuft das jetzt neuerdings so, dass DigiProtect selbst die Kosten für die Herausgabe trägt (300 Euro an Provider)
und sich U+C nur um Abmahnung und Inkasso etc. kümmert?

Grüße.

mastodon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5424 Beitrag von mastodon » Donnerstag 4. November 2010, 15:12

Hi!

Ich muß noch mal in meinen Unterlagen schauen, aber wenn ich richtig in Erinnerung habe, hat der Logger und die RA Kanzlei meine Daten schon im Apirl vorliegen gehabt, aber erst im August dann die Abmahnung raus geschickt. Und aus dem Zusammenhang heraus erscheint es mir unlogisch, das dann mit einmal alles schnell sein muß.

Muß ich mich da ans Landgericht Köln wenden und anfragen, wie oft meine Daten abgefragt wurden?

Gruß...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5425 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. November 2010, 16:00

Ich denke, dass die Landgerichte manchmal länger brauchen.
Das mit den kurzen Fristen scheint laut Rechtsprechung OK zu sein. Warum?
Du kannst glaube ich beim LG anfragen, welche Verfahren gegen dich laufen/gelaufen sind.
Kann mich gerne jemand korrigieren.
Man muss hier beachten, dass sich das Speicher- und Auskunftsprozedere, wie folgt gestaltet.
  • Log-Forma logt; übermittelt die Daten dem Abmahner; Abmahner stellt am jeweiligen LG einen Antrag
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten.
  • Da die Provider aber nur max. 7 Tage speichern, wird durch die Gerichte erst einmal ein Sicherungsbeschluss
    erlassen. Der Provider hat die betreffenden Verkehrsdaten erst einmal aufzubewahren und nicht zu löschen.
  • Stellt das Gericht fest, das die Voraussetzungen vorliegen, wird jetzt eine Gestattungsanordnung zur Herausgabe
    der Verkehrsdaten nah § 101 IX UrhG erlassen. Erst dieser Beschluss führt dazu, dass der Provider die Daten
    beauskunften muss.
Jetzt kann es passieren, das sich der Provider, aus welchen Gründen auch immer, mehrere Monate Zeit nimmt, ehe
er die Daten letztendlich dem Antragsteller übermittelt. Deshalb kommt es insbesondere bei dem Provider Telekom
zur Verzögerung bei dem zeitnahen Abmahnen. Es ist aber grundlegend nicht sehr problematisch, denn der Abmahner
könnte sich theoretisch 3 Jahre Zeit lassen.


Einen Antrag auf Akteneinsicht in die Beschlussakte geht nur mit dem Aktenzeichen des LG Beschlusses + der Kopie
der eigenen Abmahnung. Ein prophylaktisches Beantragen wird daher keinen Erfolg versprechen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5426 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. November 2010, 16:55

Abmahnung durch COPROTECT


Donnerstag, den 04.11.2010



Seit Ende Oktober 2010 mahnt im Auftrag der Firma

Kalypso Media GmbH
Prinz-Carl-Anlage 36
67547 Worms
GF Stefan Marcinek und Simon Hellwig,

die Kanzlei

Rechtsanwälte COPROTECT Rechtsanwälte Dres. Heidelbach und Simon
Schottstraße 10
70192 Stuttgart

Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.


Streitgegenstand:
PC Game Patrizier IV
P2P-Name: [www.top-hitz.com]Der.Patrizier.IV.GERMAN-0x0007
(Torrent-Hash: 85D3B7A3726A96DB426D7C60C45DAF2E2331282E, Größe: 3 GB)

Forderungen: ...

... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5427 Beitrag von User9 » Donnerstag 4. November 2010, 18:03

mastodon hat geschrieben:........In beiden Fällen wurde die Rechtsverletzung 4 Monate vor der Abmahnung festgestellt.......Hätte ich die erste Abmahnung schon wenige Tage nach dem Logging bekommen, hätte ich wohl weitere Verletzungen Rechte anderer eher verhindern können.
Denselben Punkt hatte ich schon mal vor 2 Jahren angesprochen
Spekulativ liegt Nahe, dass die Abmahner teilweise die Abmahnung aus nicht vertretbaren Gründen hinauszögern (Sammeln, quantitative Überforderung,.....).

Da auch für Abmahner die Schadenminderungspflicht gilt, wäre hier theoretisch was zu machen. Aber: Man muss halt nachweisen können, dass die Verzögerung schuldhaft oder zumindest grob fahrlässig erfolgt ist. Und wer kann das schon, ohne Zugang zum entsprechenden Büro bzw. Einsicht in die internen Unterlagen.

P.S.: Mich wundert, weshalb noch nie ein Werksstudent (oder auch sonstiger Angestellter) über die ganzen Abläufe ausgepackt hat. Oder bekommen die dermaßen straffe Arbeitsverträge, dass sie finanziell bis an ihr Lebensende ruiniert sind, wenn sie was veröffentlichen?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5428 Beitrag von einbenutzer » Donnerstag 4. November 2010, 20:42

Vielleicht war meine Frage oben einfach zu dämlich fomuliert.

... Es geht nicht um Vollmacht und Log-Datum sondern um Vollmacht und Erwirkung der Anordnung vom Landgericht zur Herausgabe der Nutzerdaten vom Provider.

Das Vollmachtsdatum hat dasselbe Datum, wie das Abmahnschreiben von U+C. Aber wer hat dann das Landgericht beschäftigt?
Gab es dafür einfach schonmal eine Vollmacht? (Mehrere Vollmachten?)

Macht das DigiProtect jetzt selber? Wohl nicht, oder?

Wäre die serienbriefartige Verfassung von Vollmachten nicht ein deutlicher Hinweis auf die mißbräuchliche Massenabmahnung?

Wäre froh für eine Antwort, danke.

Grüße.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5429 Beitrag von 123Markus » Donnerstag 4. November 2010, 20:54

Ich habe auch einen Fall bei dem zwischen dem Gerichtsbeschluss und der Abmahnung mehr als 1 Jahr zurück liegt!!
Nun gibt es ja faktisch keine Beweise aus der Sicht des Angeklagten die er nachvollziehen könnte.
Ist das Absicht oder Zufall? ;)
Übrigens.. Gibt es eigentlich jemanden der für die gleiche Datei mehrmals abgemahnt wurde??
Das würde dann auch erklären warum die sich so viel Zeit lassen!

Ich habe mich über den Hashwert auch mal schlau gemacht.
Also soweit ich weiß ist dieser Code nur bei genau der selben Größe, Namen, und Dateiendung so.
Aber nachdem es hunderte ähnliche Dateien gibt mit dem ähnlichen Namen, ähnlicher Größe, ist es faktisch unmöglich dies zu Beweisen. Man könnte den Hashwert nur zurückverfolgen wenn man die Originaldatei hat, nur dann.
Meiner Meinung nach fast unmöglich, aufgrund von zip und rar und unterschiedlichen Netzwerken ist die chance ja 1 zu millionen.

einbenutzer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5430 Beitrag von einbenutzer » Donnerstag 4. November 2010, 21:20

@123Markus

Der Hash hat nichts mit dem Dateinamen zu tun. Es ist eine Art Fingerabdruck einer Datei.
Bittorrent benutzt z.B. den SHA-Algorithmus um diesen Fingerabdruck zu berechnen.
Dabei kann man grob sagen, dass die Prüfsumme/Fingerabdruck umso eindeutiger wird, je länger der Hash ist, soll heißen, je mehr Speicherplatz man für den Hash verwenden möchte. Bei SHA-1 sind das 160 bit. Man kann davon ausgehen, dass der SHA-1 Hash eindeutig zu einer Datei zugeordnet werden kann.

Ansonsten kann man das hier nachlesen: Wikipedia - Checksumme
und Wikipedia - SHA.

Aber man muß aufpassen, wenn man sagt, dass eine Datei auf einem Rechner per Hash nachgewiesen wurde. Torrent zerteilt nämlich eine große Datei in viele kleine (100kb Stückchen?), die alle einen Hash haben, damit man überprüfen kann, ob die kleinen Teile auch alle heile sind...

Aber das passt wohl besser in den Technik Thread.

Grüße.

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5431 Beitrag von Waldschrat » Freitag 5. November 2010, 06:38

einbenutzer hat geschrieben:
Aber man muß aufpassen, wenn man sagt, dass eine Datei auf einem Rechner per Hash nachgewiesen wurde. Torrent zerteilt nämlich eine große Datei in viele kleine (100kb Stückchen?), die alle einen Hash haben, damit man überprüfen kann, ob die kleinen Teile auch alle heile sind...
Es wird wohl generell nur nachgewiesen (wenn überhaupt), dass man
a) an Tauschvorgängen überhaupt beteiligt war und
b) einige (durch Teil-Hash überprüfte) Stückchen der Datei besessen hat

Es ist wohl auch noch nie in einer Abmahnung gestanden, wieviel Prozent der Datei man gehabt haben soll

mastodon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5432 Beitrag von mastodon » Freitag 5. November 2010, 12:51

Hi!

Steffen, danke... also wieder eine Sackgasse, wo man zumindest die Chance hätte, schon vorher zu wissen, was kommt.

Waldschrat, wenn nur das nachgewiesen wird, also das man ein Teil einer Datei über den eignen Netzanschluß verbreitet haben soll , dann frag ich mich, wie die da draus überhaupt irgend eine Schadenssumme errechnen können?

Gruß...

MainerAiner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5433 Beitrag von MainerAiner » Freitag 5. November 2010, 20:12

Zum Thema Humor:
"YouTube - Sony sperrt sich wegen Copyright selbst"

http://www.gamestar.de/hardware/news/ve ... utube.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5434 Beitrag von Steffen » Samstag 6. November 2010, 00:26

Update: Spende - Gegengutachten

Samstag, den 06.11.2010

Im Juli 2008 berichtete Gulli.com, im August 2008 der Heise Verlag über eine Filesharing-Nutzerin, die sich gegen ihrer
unberechtigte Abmahnung zur Wehr setzte.

Am 13. August 2008 kam es zu einem Aufruf, wo alle aufgefordert wurden, für den Kostenvorschuss für ein unabhängiges
Gutachten in Höhe von EUR 5.000,00 zu spenden. Zielstellung: Wurde von der Klägerin die Datei angeboten und ist die
Software der Protokollierungsfirma Media Protector GmbH in der Lage dieses beweissicher nachzuweisen.

Das Ergebnis der Spendenaktion war überwältigend. Innerhalb 13 Tagen wurde ein Spendeneingang von EUR 5.292,30
verzeichnet. Ich möchte mich nochmals an dieser Stelle bei allen bedanken, die einerseits darüber berichteten, zur
Spende aufriefen und anderseits großzügig, egal, in welcher Höhe, spendeten.
Insbesondere möchte ich hier erwähnen, RA Dr. Wachs (Spendenkonto), Gulli.com und den Heise Verlag, einem nicht genannt
werdenden IT-Software-Unternehmen, die angeschlossenen Foren von Gulli.com, Heise.de, Netzwelt.de/Forum und des
Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.. Jeder der 233 Spender verdient Dank und Anerkennung.


Wie ist der aktuelle Stand?

Mit Erlaubnis des Klägers sowie gleichzeitig Beklagten darf ich nachfolgende Zusammenfassung veröffentlichen. Ich bitte um
Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens im Weiteren keinerlei Fragen diesbezüglich beantwortet werden.

Herr X und Frau Y (im Weiteren nur Herr X) wurden abgemahnt durch die Kanzlei ...

... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5435 Beitrag von Steffen » Samstag 6. November 2010, 23:36

el Chupa Cabra hat geschrieben:Nichts dagegen!
Ich würde mich freuen wenn die Gutachten universell verwendbar
wären (hab da aber meine Zweifel).
Es gibt kein universelles Gutachten! Es wird immer auf den Einzelfall
ankommen. Genau wir hier, werden nur Betroffene von diesem Gutachten
profitieren können, die selbst einen No Upload MOD Client installiert
haben und eine Abmahnung von NZGK/MP erhielten.

Noch direkter, muss ich jetzt wohl nicht mehr schreiben.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5436 Beitrag von Waldschrat » Sonntag 7. November 2010, 08:25

Mistreaded hat geschrieben:
2. Was leistet die Logg-Software
Wenn ich allerdings an diese mod. Clients denke, dann wäre für mich allerdings auch interessant, ob diese Logg-Software, tatsächlich den Up-Load unterdrücken kann. Wenn ja, dann wäre aber auch diese Verbindung interessant, die ja irgendwie stattgefunden haben müsste, denn sonst gibt es auch keinen Probedownload, oder?
Es gibt zwei Dinge, die solche Firmen gerne behaupten:
a) es gibt keine Leecher Clients, jeder macht Upload
b) unsere Log Software macht keinen Upload

Obwohl ich als Techniker natürlich zu beiden Punkten eine Meinung habe - Naturwissenschaftler wie Juristen beschäftigen sich während der Ausbildung auch mit formaler Logik, z.B. dass "alle" (bzw. "keiner") Aussagen bereits durch ein einziges Gegenbeispiel widerlegt werden

Zum Thema sekundengenau: Bei Bittorrent funktioniert das so:
2 Partner finden zusammen - zur Begrüssung verrät jeder dem anderen, welche Teile der Datei er schon hat.
Wir haben jetzt an protokollierbaren Daten:
- Zeit der Verbindungsaufnahme
- IPs beider Partner
- welche Seite hat die Verbindung aufgebaut, und zu welchem Port
- angebotene Fragmente auf beiden Seiten
Irgendwann kommt es zum Verkehr: ein Partner fordert vom Gegenüber ein Fragment an, erhält es, und quittiert
jetzt gibt es weitere Daten:
- Zeit und Dauer der Übertragung (d.h. Leitungsgeschwindigkeit)
- Nummer bzw. Hash des Fragments

Meiner Meinung nach sollte ein seriöses Logging alle diese Informationen aufzeichnen und (vielleicht mit Ausnahme der IP des Loggers) auf Anforderung dem Abgemahnten zur Verfügung stellen können

Tito
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5437 Beitrag von Tito » Sonntag 7. November 2010, 11:26

Waldschrat hat geschrieben: Es gibt zwei Dinge, die solche Firmen gerne behaupten:
a) es gibt keine Leecher Clients, jeder macht Upload
b) unsere Log Software macht keinen Upload

Obwohl ich als Techniker natürlich zu beiden Punkten eine Meinung habe - Naturwissenschaftler wie Juristen beschäftigen sich während der Ausbildung auch mit formaler Logik, z.B. dass "alle" (bzw. "keiner") Aussagen bereits durch ein einziges Gegenbeispiel widerlegt werden

Zum Thema sekundengenau: Bei Bittorrent funktioniert das so:
2 Partner finden zusammen - zur Begrüssung verrät jeder dem anderen, welche Teile der Datei er schon hat.
Wir haben jetzt an protokollierbaren Daten:
- Zeit der Verbindungsaufnahme
- IPs beider Partner
- welche Seite hat die Verbindung aufgebaut, und zu welchem Port
- angebotene Fragmente auf beiden Seiten
Nicht die angebotenen Fragmente sondern die Vorhandenen, ein kleiner aber feiner Unterschied. Ob das Vorhandene ein Angebot ist muss sich erst zeigen.
Irgendwann kommt es zum Verkehr: ein Partner fordert vom Gegenüber ein Fragment an, erhält es, und quittiert
jetzt gibt es weitere Daten:
- Zeit und Dauer der Übertragung (d.h. Leitungsgeschwindigkeit)
- Nummer bzw. Hash des Fragments

Meiner Meinung nach sollte ein seriöses Logging alle diese Informationen aufzeichnen und (vielleicht mit Ausnahme der IP des Loggers) auf Anforderung dem Abgemahnten zur Verfügung stellen können
Ich würde hier noch weiter gehen... Um überhaupt einen Auskunftsanspruch vor Gericht zu haben müssen sie einen Probedownload für jeden Einzelfall zweifelsfrei nachweisen denn nur dann ist die Bedingung erfüllt die der Gesetzgeber vorgesehen hat nämlich der Nachweis über das gewerbliche Ausmaß. NUR in diesem Fall hat der Rechteinhaber Auskunftsanspruch! Es reicht nicht aus zu sagen dass die Datei da war, das reicht nicht aus um gewrbliches Ausmaß zu belegen. Das Gesetz ist hier absolut eindeutig. Ob da einer oder hundert Musiktitel auf der Festplatte liegen ist doch völlig egal, gewerbliches Ausmaß ist es erst wenn ich diese Titel anbiete und genau das muss nachgewiesen sein, zweifelsfrei.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5438 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 12:52

Zitat:
„Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung seines Gegners zu verteidigen versuchen.“
Jean Paul, deutscher Dichter (1763 – 1825)


Sonntag, den 07.11.2010
Tito hat geschrieben:Ich würde hier noch weiter gehen. Um überhaupt einen Auskunftsanspruch vor Gericht zu haben, müssen sie einen
Probedownload für jeden Einzelfall zweifelsfrei nachweisen denn nur dann ist die Bedingung erfüllt die der Gesetzgeber
vorgesehen hat nämlich der Nachweis über das gewerbliche Ausmaß.
NUR in diesem Fall hat der Rechteinhaber Auskunftsanspruch! Es reicht nicht auszusagen, dass die Datei da war, das
reicht nicht aus, um gewerbliches Ausmaß zu belegen. Das Gesetz ist hier absolut eindeutig. Ob da einer oder hundert
Musiktitel auf der Festplatte liegen ist doch völlig egal, gewerbliches Ausmaß ist es erst, wenn ich diese Titel anbiete und
genau das muss nachgewiesen sein, zweifelsfrei.
Ich werde einmal versuchen viele zu verärgern.

Die Prozedur des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren nach § 101 IX UrhG ist doch dazu da, erst die Grundlagen zu
schaffen, dass der Abmahner die Berechtigung seiner Abmahnung gerichtlich nachweisen kann und muss.

Frage: Wie soll der Geschädigte Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen ansonsten geltend machen?
Unsere Antwort: Gar nicht, sein Problem, geht uns nichts an usw.! Ein NoGo.

Man sollte hier differenzieren. Es wird auch zukünftig - nur - über die Glaubhaftmachung und dem Anscheinsbeweis
laufen. Es gibt doch im Endeffekt zum Status quo (Log bis zu einem möglichen Prozess) - keine - Beweise, dass der
Anschlussinhaber der wahre Täter oder/und/bzw. der Störer ist. Egal ob mir jemand zustimmt, selbst die Bundesrichter
sagen, dass man sich selbst gegen unberechtigte Forderungen wehren muss.

Aber macht dieses im Endeffekt jemand, oder nimmt man die Abmahnungen hin und zahlt lieber aus Ruhe? Die Masse
der Abgemahnten zaudert ängstlich, ehe sich zu wehren. Wenn man die Klagetätigkeit dieses Jahr beobachtet, entweder
es zahlen/vergleichen sich zu viele oder die Abmahner haben keine Lust zu klagen (was ich eher nicht glaube).

Ursachen:
  • der Vorwurf stimmt
  • man hat keine Argumente
  • man hat Angst vor eventuellen Prozesskosten
  • man hat Angst vor Repressalien (kein Fax- bzw. E-Mail Versand)
  • man ist überheblich und schaltet im Klagefall - keinen - Fachanwalt ein
  • Gleichgültigkeit (man zahlt, um Ruhe zu haben, egal ob der Vorwurf stimmt)
Wir haben doch aktuell viele Beispiele, wo Fehler des Systems aufgezeigt wurden. Wer fordert im Endeffekt seine
Beschlussakte an, beschwert sich gegen den Auskunftsbeschluss, erhebt negative Feststellungsklage bei seiner
unberechtigten Abmahnung, verklagt den Abmahner auf Schadensersatz bei unberechtigter Abmahnung und
Einschaltung eines Anwaltes, lässt es im Prozess auf ein unabh. Gutachten ankommen bei einer unberechtigten
Abmahnung/Klage usw.?

Es tut mir Leid, wir sind Meister des Zerreden, aber nicht des Handelns. Es gibt wenige Beispiele, aber der Funke
facht einfach kein Gegenfeuer an. Mein Lieblingszitat aus dem Jahr 2007 (PC-Welt), aber immer noch aktuell:
“Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Abmahnungssalven
ähnlich unbegründet sind.
Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung beim Anwalt.
Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.“
Das ist doch der eigentliche Krebsschaden. Wissen + Kenntnisse stehen in Diskrepanz zum letztendlichen (Nicht-)Handeln!

VG Steffen

Tito
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5439 Beitrag von Tito » Sonntag 7. November 2010, 13:35

Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch ist eine Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß, nicht "ach das klären wir später" oder "vielleicht gewerbliches Ausmaß" und auch nicht "Anscheinsbeweis"!! Zuerst muss die Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß passiert und vom Rechteinhaber belegt sein, erst dann hat er Anspruch nach §101 UrhG.

Da gibt es nichts zu diskutieren. RA Rasch macht doch vor wie es geht, protokollierte Probedownloads, protokollierte Dateifreigaben und realer Datenaustausch. Wer das nicht macht hat meiner Meinung nach die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch nicht erfüllt, kann ich nicht belegen dass eine Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat dann hat das Gericht das Auskunftsersuchen abzuweisen. Hier geht es immerhin um persönliche Daten.

Dreizack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5440 Beitrag von Dreizack » Sonntag 7. November 2010, 14:13

@Steffen:
Deine sechs Thesen, die du mit "Ursachen" betitelst, mögen alle zutreffen. Dennoch fehlen eine Menge andere Aspekte, die den Unterschied zu anderen Ländern ausmachen.
  • Die nationale Presse prangert nicht - wie in Österreich und dem UK - die Ungerechtigkeiten und die Fehlermittlungen an. Die Fachpresse (c't magazin, usw.) tut das zwar, findet aber keine bessere Empfehlung als deine 6. These (zahlen, um Ruhe zu haben, egal ob der Vorwurf stimmt).
  • Die Provider reagieren nicht mit Widerstand in der Öffentlichkeit (Österreich) oder vor Gericht (in UK 3 der 4 großen Provider: zuerst Virgin, dann Talk-Talk, letzten Monat mit durchschlagendem Erfolg BT).
  • Die Kontrollinstanzen für RA (Rechtsanwaltskammer in Deutschland) setzen nicht ihre Mitglieder unter Druck, wie im UK (zwei Kanzleien ziehen sich aus dem Geschäft zurück) und in Frankreich (eine Anwältin verliert vorübergehend ihre Zulassung).
  • Die Staatsanwaltschaften, z.B. in München und in Frankfurt, stecken den Kopf in den Sand oder vollziehen noch größere Verrenkungen, um keinen Betrug zu erkennen.
  • Die Verbraucherzentralen kommen nur sehr langsam in Fahrt, nicht wie im UK, wo die Verbraucherzeitschrift "Which?" eine Vorreiterrolle spielt.
  • Die Parlamente behandeln das Thema äußerst vorsichtig: "keine Einmischung bei den Gerichten" - das ist ein wichtiges Verfassungsprinzip, darf aber nicht Untätigkeit bei Ungerechtigkeit rechtfertigen. Man vergleiche die vorsichtige "Es gibt schwarze Schafe" der Bundesministerin (die dafür zu loben ist) mit der Benennung einer Kanzlei als Betrüger von einem Lord der Conservative Partei in London.

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