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Ich ebenso ... war echt nicht sooo einfach ;-)egoist hat geschrieben:so nach einer schweren geburt mit dem registrierungscode bin ich auch wieder da.
Die Verjährung beginnt ja nicht mit der AbmahnungSteuerzahler hat geschrieben: Heisst das jetzt zu Punkt 2, dass die Ansprüche "nichtens" seitens meiner Gläubiger sind und ich alle weiteren Schreiben ignorieren kann, oder erst ab 31. Dezember 2008 gezählt wird und die Verjährung dann erst 31. Dzember 2011 abgegolten währe?
Wenn man davon ausgeht, dass die Anwaltskanlei ihre Kosten einfordert, dann ist der Zeitpunkt des ersten Mahnbescheides für die Verjährung ausschlaggebend.mangaa hat geschrieben:Die Verjährung beginnt ja nicht mit der AbmahnungSteuerzahler hat geschrieben: Heisst das jetzt zu Punkt 2, dass die Ansprüche "nichtens" seitens meiner Gläubiger sind und ich alle weiteren Schreiben ignorieren kann, oder erst ab 31. Dezember 2008 gezählt wird und die Verjährung dann erst 31. Dzember 2011 abgegolten währe?
BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Entscheidend ist hier wohl Punkt 2. Wann hat der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt?
Das dürfte spätestens dann der Fall gewesen sein, als er Akteneinsicht hätte nehmen können.
Wann lag deine Akte mit deinem Namen beim SW? War dies schon im Jahre 2005, dann hätte die Verjährung mit dem 31.12.2005 begonnen und am 01.01.2009 geendet.
Allerdings ergibt sich hier das Problem das keiner weiß wann SW Kenntnis erlangt haben. Wie schnell hat der Staatsanwalt gearbeitet? Wann waren die Akten bei SW?
Wenn du angeblich April 2008 abgemahnt wurdest , beginnt deine Verjährung ganz sicher mit dem 31.12.2008 Uhr 00.00 und endet 01.01.2012