Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

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joachim_s
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#21 Beitrag von joachim_s » Samstag 19. Januar 2013, 17:58

Moins,

es gibt etas Neues ..
Ok, der Bettelbrief ist wie erwartet eingetroffen und wurde ignoriert.

Viel interessanter: die Gerichtsakten sind eingetroffen, und die 25.- Euro, die mich die fast 200 Seiten kosten, haben sich mehr als gelohnt.
Das Wichtigste: das Log der Fa. LoogBerry geht bis zum 08.10 und wurde am 08.10 bei Gericht eingereicht (Log-Header, Gerichtsstempel etc)
Ich soll die Urheberrechtsverletzung aber am 09.10 abends begangen haben ..
Im Schreiben an das Gericht ist übrigens noch die Rede davon, dass die IP unberechtigt die Software "Zipper+" rungergeladen haben .. tststs, liest das denn keiner mehr? Die Logs sprechen korrekt von "Social Eye Player".
Auch interessant: in der einen Woche gab es angeblich mehr als 3600 "Urheberrechtsverletzungen", der SEyplaver scheint in hunderten von Files zu stecken, überwiegend in Musikalben und Compilations.
Gibt es eine Chance aus den angegebenen Hashes die zugehörigen Filelisten zu bekommen, um mal zu sehen, ob tatsächlich jemand so viele Files verseucht hat?


Grüsse,
Joachim

joachim_s
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#22 Beitrag von joachim_s » Sonntag 20. Januar 2013, 01:16

Moins,

AZ ist genau das der an die Abmahnung angehängten Kopie .. in der Abmahnung selbst steht kein AZ, sondern nur ".. den beigefügten Beschluss des LG .." Das LG wollte die Akten auch erst nicht rausrücken, da ich im Anschreiben keinen Bezug zum AZ nachweisen konnte .. - eine Kopie des Beschlusses war dann überzeugend.

Die Logs versuche ich wieder zu digitalisieren, um vernünftig sortieren zu können. Stichproben der ersten Hashes, die "SEYplayer.exe" als Download anbieten, enthalten je ein Musik-Zip + das Exe unter einem Torrent-Hash.
Die Mehrzahl der Hashes verweist auf Zips, keine Chance, da reinzusehen.
Angegeben im Log als "SEYPlayer.exe sind z.B. 57be23f3df501cc59f52c36ebde23d936cd23543 und 41c1b4302b9ee3bd2ac6ee22e6c11343d8f7d0f6 , als "Ärzte ..." die d6d4f801a52a5887aff0926ff2123e2c83abd8ff

Grüsse,
Joachim

asdfghjkl
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#23 Beitrag von asdfghjkl » Mittwoch 13. Februar 2013, 22:11

:/( :/( :/( :/( :/( :/(
Der Rechner, den ich ungefähr zu der Zeit in Betrieb hatte, in der mir angeblich eine IP laut Schreiben dieser Kanzlei zugewiesen war, über die ich angeblich laut dem Schreiben einen Film "angeboten" haben soll, ist bereits vor einer Weile mit Totalschaden und Totaldatenverlust verreckt. Neuanschaffungskosten waren gut 800 Euro, Abmahnung läuft auf 750 Euro. Schöne Scheiße. Was mach ich nu?
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Cuda
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#24 Beitrag von Cuda » Samstag 16. Februar 2013, 15:31

Dies könnte peinlich werden.
Der Post ist etwas länger, besonders *richtige* Anwälte sollten sich jedoch die Zeit nehmen ihn zu lesen.

Zur Sache:

3 Mitglieder meines Forums, dessen Namen ich hier verständlicherweise nicht nenne, erhielten Mahnungen von Kanzlei Schröder, wegen angeblichem Download eines Pornofilms. Bei meinem Forum handelt es sich um eine Motorsportler Community - alles gestandene Familienväter. In allen Fällen wurde die Beweissicherung von Loogberry durchgeführt. Akteneinsichten ergaben, daß bei den Ermittlungen keine Hashwerte aufgezeichnet wurden, den IPs wurden lediglich Dateinamen zugeordnet. Ein sogenannter "IT-Experte" ordnete den IPs später von Hand Hashwerte zu, die angeblich alle zur strittigen Datei führen. Daß sich damit absolut nichts beweisen lässt, dürfte jedem klar sein. Somit könnte man den Fall eigentlich vergessen.

Nun bin ich von Natur aus krankhaft neugierig . .
Die "Beweise" von Loogberry erhielten jeweils Tabellen mit 10 merkwürdig klingenden Dateinamen, die alle aus sinnlosen Zahlen-/Buchstabenkombinationen bestanden. Diesen waren 10 Hashes zugeordnet. Jeder Hash führte zu unterschiedlichen Dateien, die augenscheinlich nichts mit dem strittigen Werk gemein haben. Nichts passte zusammen, alle unterschieden sich in Inhalten und Laufzeiten vom strittigen Werk. Auch Rechtsanwältin Anja Neubauer, die mit dem dem gleichen Sachverhalt konfrontiert war, fiel dies auf. Sie schloß daraus, daß die Ermittlungssoftware nichts taugt und der "IT-Experte" wohl Tomaten auf den Augen gehabt haben müsse.
So einfach ist es leider nicht, liebe Anja.
In der Beschreibung eines Torrent kann alles mögliche stehen, die Screenshots von sonst woher stammen.
Ein Film von 2 Stunden kann 105 Minuten lang schwarze Frames zeigen und dennoch die 15 umstrittenen Minuten enthalten.
Niemand kann mit Sicherheit sagen was sich dahinter verbirgt, solange der Film nicht vorliegt.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer - und der Ansatzpunkt.
Selbst mit richterlicher Genehmigung käme man nicht an die Dateien.
Sowohl die 30, auf den Listen meiner Bekannten angegebenen Dateien, als die von Frau Neubauer erwähnten, haben 0 Quellen.
Sie haben nicht nur 0 Quellen, sie wurden auch nie heruntergeladen.
Dies gilt für alle Tracker, die die Dateien kennen, nicht nur den Initialtracker torrent-downloads.to.
Es fand in allen Fällen ein Datentransfer von 0 statt.
Wie der "IT-Experte" ohne Daten Stichproben gemacht haben will, weiß nur er.
Und . . . oha . . . alle Torrents wurden über den selben Account hochgeladen.

Man fragt sich, wer sich die Mühe macht 32 Dateien hochzuladen ohne je ein Bit zu übertragen ??
Die Antwort lautet: dueerattan
Dueerattan scheint der erfolgloseste Seeder in der Geschichte von Bittorrent zu sein.
Ich habe mir die Sisyphusarbeit gemacht, allen bekannten Hashes und Dateinamen nachzugehen
Der Bursche bisher über 1500 Torrents auf über 100 Tracker hochgeladen. :o
All seine Uploads sind Einzeldateien die die selben wirren Zahlen-/ Buchstabenkombinationen aufweisen, die man bei Loogberry findet.
All seine 1536 Torrents haben einen Datentranfer von 0 - ALLE, ohne Ausnahme.
Mir sind bisher 62 Hashes seiner Uploads bekannt, die von Loogberry als "Beweis" angegeben werden.
Ich persönlich tue mich schwer an einen Zufall zu glauben.
Es würde mich nicht wundern wenn Dueerattan bei Loogberry arbeitet und die Listen handgefertigt sind.
Böse Menschen könnten glatt auf die Idee kommen, daß es sich um einen großangelegten Betrug handelt.
Ich bitte alle Anwälte, die Abmahnungen von Schröder / Loogberry bearbeiten, "dateiname".avi dueerattan" bei Google einzugeben.
. . . und die Suchergebnisse hier zu veröffentlichen, versteht sich

Weiterhin interessant.
Wer in seinem Browser die IP http://66.171.236.106" onclick="window.open(this.href); return false; eingibt, gelangt zu einem Amerikanischen Server.
Seine Titelseite zeigt lediglich daß ein Apache Webserver am werkeln ist - keine weiteren Infos.
PagesInventory.com weiß mehr.
Er funktioniert als Host für:

Bigtitvideo.com - Kevin McLeod - Schröder / Loogberry Kunde für: Big Tits Fucks Harder
Chixhq.com - David De Boer - Schröder / Loogberry Kunde für: Pervert Porn Devil
Plumperz.com - Scott Turnhill - Schröder / Loogberry Kunde für: Fat Dirty Whore Porn
Foodsexdreams.com - Paul Elcombe - Schröder / Loogberry Kunde für:Totally Sick Porn / Foodies

Die restlichen Domains gehören einem israelischen Schmutzverbreiter - auch sie enthalten Loogberry Material.

Alle unter einem Dach - wie praktisch.
Alle Domains sind gleich primitiv aufgebaut - 3 Html Seiten, ein Anmeldelink und ein Login, das sich über die Konfiguration des Servers beschwert.
Die htaccess und Robots.txt Dateien verbieten Personen und Suchmaschinen den Zugriff.
Paysites die nicht gefunden werden wollen ?
Merkwürdig . .

Cuda
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#25 Beitrag von Cuda » Samstag 16. Februar 2013, 17:17

Interessant, scheint der Vorgänger gewesen zu sein.
Gute Arbeit !
Ich könnte ihm ältere Werke von Gavin Bell zuordnen.
Mr Bell hat sich mittlerweile zur Ruhe gesetzt und fungiert als Lizenzgeber für Turnhill / McLeod

Cuda
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#26 Beitrag von Cuda » Mittwoch 20. Februar 2013, 22:00

Richtig, der Blog Eintrag von Frau Neubauer war vor über einem Jahr.
Sieht so aus als ob die Gerichte mehr als genug zu tun hätten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#27 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. März 2013, 22:43

AG München:
Filesharing-Klage wegen fehlerhafter
Beweisführung abgewiesen!




Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei
(Dateinamenserweiterung .torrent oder .tor) auf dem Rechner eines mutmaßlichen
Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der
Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat. Das geht aus einem
aktuellen Urteil des AG München (Az.: 111 C 13236/12, Urteil vom 15.03.2013) hervor.


...............................................


Bild

Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


...............................................

"Es kann sich durchaus lohnen, die angeblich beweissicheren Ermittlungen der
Rechteinhaber konkret zu hinterfragen", stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke fest,
der das Verfahren für den Beklagten geführt hat. "Während die Gerichte in der
Vergangenheit bei der Beweisführung zugunsten der Rechteinhaber schon einmal beide
Augen zugedrückt haben, hat sich seit einigen Monaten der Wind erheblich gedreht. Das
mag auch daran liegen, dass die Sachkenntnis bzgl. der technischen Vorgänge beim
Filesharing bei den deutschen Richtern aufgrund der Vielzahl der Verfahren erheblich
gestiegen ist."

Hintergrund des Verfahrens war eine Klage eines Rechteinhabers (Paul Elcombe,
Großbritannien) aus der Erotik-Branche zusammen mit Rechtsanwalt Lutz Schroeder auf
Erstattung von Abmahnkosten sowie Lizenzschadensersatz. Das AG München hat die Klage
komplett abgewiesen. Der Kläger muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

"Um die Rechtsverletzung im Internet effektiv ermitteln zu können, verwenden
Rechteinhaber in der Regel eine weitgehend automatisierte Ermittlungssoftware. Die
Zuordnung angebotener Dateien erfolgt dann zumeist nicht durch vollständigen
Download, sondern durch Abgleich eines sogenannten Hashwertes. Diesen kann man als
den "digitalen Fingerabdruck" einer Datei bezeichnen", erklärt Christian Solmecke.

Auch im vorliegenden Verfahren wurden die Ermittlungsergebnisse der Firma LoogBerry
IT GmbH auf einen Hashwert Abgleich gestützt. Hierzu wurde unter anderem eine
(falsche) eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Ermittlungsfirma
vorgelegt. Darin bestätigte dieser, dass die über den Internetanschluss des Beklagten
angebotene Datei den Film des Klägers enthalte und den ebenfalls angegebenen Hashwert
besitze.

"Unsere Recherchen haben jedoch ergeben, dass sich keinerlei Zusammenhang zwischen
dem angegebenen Hashwert und dem streitgegenständlichen Film herstellen ließ", macht
Rechtsanwalt Solmecke deutlich.

Im Rahmen der Beweisaufnahme durch Befragung eines Mitarbeiters der Ermittlungsfirma
sowie eines Sachverständigen stellte sich dann heraus, dass der bisher vorgelegte
Hashwert eben nicht der der angeblich angebotenen Filmdatei sondern nur der einer
sogenannten Torrent-Datei war, die lediglich den Internetstandort eines Zieldownloads
(vergleichbar mit einer Verlinkung) angibt.

Der Versuch der Klägerseite, im Rahmen der mündlichen Verhandlung einen weiteren
Hashwert als den eigentlichen Datei-Hashwert vorzulegen, war aus Sicht des Gerichts
nicht geeignet, die notwendige Beweisführung zu ermöglichen. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass die mit der Klageschrift in Bezug genommenen Anlagen ausschließlich
den Hashwert der Torrent-Datei enthielten und weiterhin nicht vorgetragen werde, ob
überhaupt und wenn ja zu welchem Zeitpunkt welche Datei mit dem neu vorgelegten
angeblichen Datei-Hashwert öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Das Gericht hält insofern fest:

"Es obliegt dem beweispflichtigen Kläger, die sog. Anschlusstatsachen, die dem
Sachverständigen ggf. nach Weisung durch das Gericht gem. § 404a ZPO für die
Begutachtung zu Grunde gelegt werden, darzulegen. Dem ist der Kläger jedoch nicht
nachgekommen."

Und weiter:

"Es ist nicht die Aufgabe des Sachverständigen und mit dem Beibringungsgrundsatz
durch die Parteien unvereinbar, dass sich der Sachverständige durch ein „Nachstellen“
oder eine Rekonstruktion durch (nochmaliges) Anbieten des streitgegenständlichen
Filmes in einer Tauschbörse, diese Anknüpfungstatsachen selbst beschaffen soll."

Dieses Urteil zeigt sehr deutlich, dass die Beweisführung der abmahnenden bzw.
klagenden Rechteinhaber in Filesharing Verfahren stets hinterfragt werden muss.
Insbesondere bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte sollte dann ggf. auch das Risiko
kostspieliger Sachverständigengutachten nicht gescheut werden.

...............................................

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: wbs-law.de

...............................................

Cuda
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Registriert: Samstag 16. Februar 2013, 12:55

Sehr schön

#28 Beitrag von Cuda » Montag 1. April 2013, 14:11

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Münchner Richter zu Bittorrent Experten werden.
Hierzu wurde unter anderem eine (falsche) eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Ermittlungsfirma vorgelegt.
Damit dürfte Loogberry einiges an Glaubwürdigkeit verloren haben.
Schade nur, daß diese falsche Erklärung - an Eides statt - keine Folgen für unseren "IT-Experten" hat.
Schriftlicher Meineid stellt in den USA eine Straftat dar - Bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Bei uns bedingt Falschaussage Mündlichkeit und Zeugeneigenschaft.

Möglicherweise sollten wir doch das ein oder andere US Gesetz übernehmen.

KleinIch
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#29 Beitrag von KleinIch » Donnerstag 6. Juni 2013, 13:31

Guten Tag allerseits!
Ich bin gerade ziemlich verzweifelt... Im Oktober letzten Jahres bekam ich eine Abmahnung vom besagten Lutz Schroeder, der die Notrefun GmbH vertritt. In dem Schreiben wurde mir vorgeworfen, dass ich den Porno "Spermag*** Nymph*** vor der Kamera" mittels eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten habe...

Unterlassungserklärung sollte ich unterschrieben zurücksenden und 750€ zahlen.

Panik, Internetrecherche und schlussendlich einen Anwalt kontaktiert, der alles nötige regeln sollte, was er auch getan hat.
Dabei ist es so, dass in diesem 2-Personenhaushalt keine P2P-Programme auf den beiden Rechnern existieren. Das WLan ist geschützt und der Schlüssel wurde an keinen dritten weiter gegeben... aber wem erzähl ich das? Fakt ist: dieser Porno wurde nicht über meinen Anschluss herunter geladen oder hochgeladen, noch befindet er sich auf irgendeinem Datenträger!!! Ich kenne dieses Material nicht!!!

Zwischendurch kam noch einmal eine Erinnerung, die mein Anwalt entsprechend kommentiert hat.

Jetzt, ein gutes halbes Jahr später, kommt wieder Post von diesem Lutz Schroeder. Dabei hatte ich wirklich gehofft, dass sich das im Sande verläuft.

Die Argumentation ist wie folgt:
- obige Ausführungen (gesichertes WLan, keine Dritten) sei eine "reine Schutzbehauptung"
- Die Urheberrechtsverletzung habe über meinen Internetanschluss stattgefunden, Ermittlungs- und Zuordnungsfehler (einer dynamischen IP-Adresse) seien ausgeschlossen

Dann kommen irgendwelche Urteile, die ich in meiner momentanen Verfassung nicht wirklich verstehe...

Ich verstehe nur: "Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen [...], ohne weitere Ankündigung Klage zu erheben. [...], die Angelegenheit vergleichsweise günstig aus der Welt zu schaffen, hat Ihre Mandantschaft dann vertan."

Und das macht mir gerade wirklich Angst!

Was kann ich denn jetzt tun? Meinen Anwalt erreiche ich erst später...

Nö ich nicht

Ich hoffe, ich habe nicht zu viel von mir preisgegeben.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#30 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Juni 2013, 09:10

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
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Cuda
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#31 Beitrag von Cuda » Montag 15. Juli 2013, 11:06

Update:
Vorverhandlung in München - Vergleich abgelehnt.
Die Forderung wurde um 700€ reduziert.
Das Gericht fordert ein Gutachten an.
Der Kläger hat 2 Wochen Zeit, die Kosten von 5000 € im Voraus zu überweisen.

Da sind wir ja mal gespannt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#32 Beitrag von Steffen » Montag 15. Juli 2013, 11:25

Danke für die Info. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#33 Beitrag von bastler » Freitag 29. November 2013, 13:47

Hallo alle Zusammen.
Es ist bald wieder Weihnachten und manche erhalten Weihnachtsgeld.
Da kann man sich mal wieder in Erinnerung bringen.
Heute Brief von der Besagten Kanzlei erhalten.
Man wird bescheidener in den Forderungen und erinnert daran das man nun ALLE verklagen werde.( und natürlich immer gewinnt.)
MfG

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#34 Beitrag von Mahnfried » Montag 2. Dezember 2013, 22:38

Der Lutze braucht wohl Weihnachtsgeld? Ein Vergleichsangebot zum richtigen Schnäppchenpreis, für weniger als die Hälfte. Black Friday in Kiel?
Ich überlege schon eine Weile, ihm das Geld persönlich zu übergeben, damit das endlich mal aufhört. Diese anonymen Brieffreundschaften sind einfach nichts für mich.

Gruß
Mahnfried

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#35 Beitrag von Cuda » Freitag 9. Mai 2014, 18:35

Update II:
Gutachten erstellt - dabei kamen interessante Dinge heraus.
Die Software von Loogberry basiert auf einem 8 Jahre alten, Open Source, Torrent Client. Zusammengestrickt von einem polnischen Hobby Coder. Unter Laborbedingungen brauchte die Software 2 Minuten um EINEN Download zu erkennen. Die Gegenseite konnte weder Netzwerkaufzeichnungen noch ein Gegendownload vorweisen.
Klage abgewiesen.

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#36 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Mai 2014, 00:00

gratulation, wenn du lust hast, kannst du dein material mal zur verfügung stellen.

seko}

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#37 Beitrag von Alex20 » Freitag 16. Mai 2014, 19:28

Hallo zusammen,

ich bin nun hier seit Januar 2011 angemeldet, da ich damals innerhalb von 1er Woche
gleich 2 Abmahnungen erhalten habe.
Kurz zu meinem Werdegang:

- Januar 2011 2 x Abmahnungen um die sich mein Anwalt gekümmert hat
- 2012 ging es wieder zwischen den Anwälten hin und her (die Forderungen wurden geringer)
- 2013 das gleiche Spiel (Forderungen wurden nochmals geringer)
- Ende 2013 traf dann ein Mahnbescheid aus Berlin ein. Bin natürlich in Widerspruch gegangen
- Gerade erhalte ich wieder Post mit der Androhung auf Klage und einer Auflistung, was dann
Gutachter und die Verfahren etc. Kosten... Wenn ich jetzt 270€ zahle, vergisst der tolle Herr Schröder alles givefünf

Ich werde natürlich einen Teufel tun, und diesem Kerl auch nur einen Cent zahlen.
Da ich selber Systemadmin bin und meine private Anlage sehr gut geschützt ist, stehen die Karten sehr gut für mich. Dank meinem Syslogserver.

Da sag ich nur baynay Herr Schröder

Fitzefatze
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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#38 Beitrag von Fitzefatze » Samstag 17. Mai 2014, 22:11

Hallo Alex20,

Ich habe letzte Woche den gleichen Bettelbrief erhalten.

Einzelheiten will ich mir hier ersparen, nur das der angegebene Hashwert bei mir zu einer ganz andere Datei führt. ..,mk..,

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#39 Beitrag von Alex20 » Sonntag 18. Mai 2014, 15:27

Hallo Fitzefatze,

hast du jetzt erst die Abmahnung bekommen oder auch ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung
da er sonst klagen wird? Um technische Details ging es bei mir jetzt nicht mehr, außer das eine fremde Nutzung des WLAN keine Begründung mehr ist.
Was mir auch noch besonders auffällt: manchmal schreibt Schröder meinen Anwalt an und dann wieder mich direkt... Der letzte Brief ging wieder an meinen Anwalt.

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Re: Abmahnungen von Lutz Schroeder Rechtsanwälte

#40 Beitrag von Steffen » Dienstag 1. Juli 2014, 10:24

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Das ist ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot.

Stimmt, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

VG Steffen

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