Abmahnungen von RA Munderloh

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#41 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Juli 2013, 04:39

Je Abmahnung, je Aktenzteichen = je 1 mod. UE.
Ist auch je ein separater Rechtsstreit.




.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
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gizzmo
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#42 Beitrag von gizzmo » Freitag 12. Juli 2013, 01:24

hallo blue matrix,

das ist interessant... ich habe auch für den 14.04.2013 am mittwoch eine abmahnung bekommen... wobei mir der abgemahnte film nichts sagt und ich 100 % überzeugt bin, das ich diesen niemals besessen habe, noch heruntergeladen habe... ich habe das gefühl, als wenn die einfach sich eine ip rauspicken, die in der tauschbörse vorhanden ist und sich dann das so hinbasteln, das man diesen hashwert einfach auflistet, um kohle zu machen...
ich frage mich auch, ob es nicht so sein kann, das man einen ganz anderen titel besitzt oder downloaded und da ist dann dieser angemahnte film hinter versteckt? ist das wohl möglich? wie weit geht denn die beweisführung dieser it-firmen, die dort rumspionieren? können die sehen, welcher titel bei mir angezeigt wird und wie groß die datei ist, die ich auf den rechner habe?
wenn ich mist gebaut habe, dann bin ich auch dazu bereit dafür gerade zu stehen... aber nicht, wenn ich mir keiner schuld bewusst bin...

Didi0363
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#43 Beitrag von Didi0363 » Samstag 3. August 2013, 21:50

Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum, da ich heute (bereits zum 2. Mal) eine Abmahnung von Munderloh bekommen habe. Wieder, wie bereits beim 1. Mal im August 2012, soll ich angeblich einen Pornostreifen herunter geladen haben. Habe damals einen Anwalt genommen und eine mod. UE abgegeben, jetzt wirft man mir den Download eines anderen Films des gleichen Rechteinhabers vor.
Was mich stutzig macht ist vor allem folgendes:
- Die fraglichen Filme sind im Internet auf der liederlich gestalteten Webpage diva-films.com zwar abgebildet, aber nicht direkt bestellbar. Höchstens durch eine Mail an den Anbieter, was ich natürlich nicht überprüft habe.
- Einige der Filme werden auch über Amazon angeboten. Wenn überhaupt, wurden hier aber nur einzelne Exemplare verkauft, was sich schon am sog. "Bestseller-Rang" ablesen läßt. Es besteht also Grund zur Vermutung, daß es die beschriebenen Filme - und evtl auch die Filmgesellschaft RGF Productions Ltd - gar nicht gibt bzw. die Filmfirma nur so eine Art "Briefkastenfirma" ist. In wessen Auftrag handelt also RA Munderloh?
- auch den angeblich geloggten Dateihash gibt es scheinbar nicht.
- der Name des Films ist in Emule (von wo aus mir der Verstoß vorgeworfen wurde) nicht vorhanden.

Ich vermute stark, daß es sich hierbei um einen ziemlich perfiden Betrugsfall handelt. Daher würde mich interessieren, wie andere Betroffene dagegen vorgegangen sind. Würde mich freuen zu erfahren, wie es euch ergangen ist und was ihr ggf. unternommen habt.

MrFox
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#44 Beitrag von MrFox » Sonntag 4. August 2013, 09:43

Hallo wie man sieht bin ich neu hier. Deswegen bin ich jetzt nicht ganz sicher ob das hier der richtige Thread ist oder der zu RA Munderloh der richtige ist.

Meine Eltern haben ebenfalls eine Abmahnung besagten Anwalts erhalten und da sie sich mit Computern nicht besonders gut auskennen musste natürlich ich als jemand der in der Branche arbeitet ran. Mir geht es jetzt nicht um den speziellen Fall der auch die bereits festgestellten Merkwürdigkeiten bezüglich der beteiligten Personen, Firmen aufweißt und vor allem der scheinbaren Unmöglichkeit den abgemahnten Films legal zu erwerben. Das kann ich mit den hier vorhandenen Informationen entsprechend einordnen.

Mir ist etwas anderes merkwürdiges aufgefallen. In dem Schreiben wird (soweit ich das nicht falsch verstanden habe) davon gesprochen das man den download des entsprechenden Films zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer bestimmten IP festgestellt hätte. Darauf aufbauend wird dann behauptet das der Film auch von dieser IP zum download angeboten worden sein muss. Nach meiner Erkenntnisanlage trift dies zwar prinzipiell zu wenn man einen Standard-Client benutzt. Es gibt aber auch modifizierte Clients die eben keinen Upload zulassen. Ich bin nun kein Anwalt/Richter und mit den entsprechenden Gesetzen nicht vertraut. Aber kann unter diesen Voraussetzungen ein angeblicher download auch als Beweiß für einen möglichen Upload gelten?

Natürlich würde auch der download als solches schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen nur wäre bei einem reinen download alleine der maximale schaden nicht durch den Verkaufspreis des Films (der nicht in Erfahrung zu bringen war) begrenzt? Ich bin aber nicht sicher in wie weit das eine Abmahnung für den abmahnenden Anwalt finanziell uninteressant macht.

Was mich aber noch mehr zum stutzen bringt ist wie man technisch einen solchen download feststellen kann. Bei einem upload ist es ja einfach. Man lädt von der IP einfach eine bestimmte Menge und vergleicht mit einer Musterdatei. Beim download muss man aber entweder irgendwo auf der Übertragungsstrecke mithören. Ich kann mir aber nicht vorstellen das irgendein Netzbetreiber einer Firma welche sich auf das feststellen von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat so etwas erlaubt.Wahrscheinlich würde sich der Netzbetreiber damit selbst strafbar machen (Vermutung). Also bleibt ja nur noch die Möglichkeit das die Logfirma die Daten selbst zum download bereit gestellt hat. Daraus ergeben sich meiner Meinung nach drei Szenarien.

1. Es wird behauptet man hätte die Daten aber schickt auf die entsprechenden Aufforderung nichts zum anderen Client => In diesem Fall dürfte es nicht zu einem nachweißbaren Verstoß gekommen sein.

2. Es wird behauptet man hätte die Daten aber schickt auf die entsprechenden Aufforderung aber nur Datenmüll zum anderen Client => Auch in diesem Fall dürfte es nicht zu einem nachweißbaren Verstoß gekommen sein.

3. Man schickt tatsächlich die angefragten Daten. => In diesem Fall wäre es wohl tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß. Aber doch von beiden Seiten? Den hätte der Sender das recht die Datei zu vertreiben wäre es ja kein illegaler download mehr (Vermutung). Allerdings wäre das Senden der korrekten Daten im Falle eines Pornofilms doch ein Verstoß gegen das Verbot solche Filme öffentlich zu vertreiben wenn auch minderjährige dadurch Zugang hätten?

Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage sind:

Kann der download eines Pornofilms mit derzeitigen technischen Mitteln und bei bestehender Gesetzeslage überhaupt nachgewiesen werden ohne das derjenige der es tut sich nicht selbst strafbar macht?

Wie gesagt beim Upload sehe ich da kein Problem außer das derjenige der das Protokollieren will warten muss bis er wirklich einen Slot bekommt. Das kann sehr lange dauern und so scheint mir der umgekehrte Weg den download zu protokollieren aus technisch betriebswirtschaftlicher Sicht viel lohnender.

Ich entschuldige mich für den langen Text und wenn dieses Thema hier schon diskutiert wurden aber die Länge dieses Threads macht es schwer alles zu lesen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#45 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. August 2013, 10:22

[quoteemMrFox]Kann der Download eines Pornofilms mit derzeitigen technischen Mitteln und bei bestehender Gesetzeslage überhaupt nachgewiesen werden ohne das derjenige der es tut sich nicht selbst strafbar macht?[/quoteem]

Man sollte hier einiges beachten.

Im Grundsatz,
  • 1. Derjenige, der sich auf etwas beruft, ist in der Beweislast.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Hier geht es ja in Deinen Fragen in 2 (Haupt-)Richtungen.
  • 1. Ist ein Download nachweisbar bei einem verwendeten “No Upload-Client“?
    2. Darf die Logfirma selbst einen Porno zum Upload anbieten?
Natürlich darf eine Logfirma - die Werke mit pornografischem Inhalt überwacht usw. - diese nicht selbst zum Upload zulassen. Auch nicht als sog. “Honigtopf“ einstellen. Das wäre nach dem StGB strafbar. Nur wird es hier regelmäßig heißen, und mittels Gutachten vorgetragen werden, das die verwendete Log-Software keinen Upload zulässt. Anders würde es auch nicht gehen, da man sich ansonsten bei Werken mit pornografischem Inhalt strafbar macht. Außerdem wird man mittels Aufzeichnung und eidesstattlicher Versicherung des Logers vortragen, dass man einen Testdownload bei Dir - besser gesagt bei Deinen Eltern - vorgenommen hat. Dieses wird dann ebenfalls mit einem Gutachten - das die Software dazu in der Lage ist - untermauert.

Wo wir sofort und übergreifend auf Deine Fragen sind. Anderseits, wenn Deine Eltern keine große Ahnung von PC usw. haben, ist es sowieso schon fraglich, was die Fragen nach einem “No Upload - Client“ bezwecken sollen. Außer, Du warst es. Lassen wird das mal außen vor. Alles was Du - besser gesagt Deine Eltern als AI - bestreiten, wird mittels unabhängigen Gutachten (von einem Richter angeordnet) überprüft. Deshalb kann und werde ich Deine Fragen auch nicht beantworten, weil ich nicht weiß, was das unabhängige Gutachten dann bringen würde.

Was soll ich denn jetzt - was ich sowieso nicht kann - über technische P2P-Abläufe abhandeln, wenn man nicht weiß, welche Fragen in dem Gutachten gestellt (dem Richter interessieren), und welche Antworten vom unabhängigen und vom Gericht bestellten Gutachter erteilt werden. Du kannst aber Deine Fragen gern nochmals im Technik-Thread stellen.

VG Steffen

Didi0363
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#46 Beitrag von Didi0363 » Dienstag 6. August 2013, 18:22

Hallo zusammen,
da man den Machenschaften der Abmahner als Einzelner sowieso nicht beikommen kann, habe ich mir einige Dinge überlegt.
Habe gestern mal mit der Verbraucherzentrale über das Thema geredet. Klar versprechen die auch, sich um solche Dinge zu kümmern, wenn man ihnen Unterlagen schickt, aber das wird im allgemeinen eher versanden. Vor allem hat man mir klar gemacht, daß ich auf alle Fälle nix mehr davon hören werde. Wie wäre es denn aber, wenn sich einige Leute hier aus dem Forum mal zusammen tun würden und einiges Beweismaterial in die Waagschale werfen?
Ich hätte da schon mal folgendes zu bieten:
- Zunächst habe ich die auswärtige Handelskammer angeschrieben und um Auskünfte bzw. Handelsregisterauszug der Fa. RGF Prod. gebeten,um festzustellen, ob die Firma wirklich existiert. Antwort steht noch aus.
- Wenn auf der Internet-Seite der Diva-Films (RGF hat gar keine eigene Seite) zwar Filmcover mit Preisen angeboten, diese aber nicht per Warenkorb bestellt werden könnnen, ist anzunehmen, daß nicht mehr als Einzelexemplare verkauft werden. Wer macht sowas schon per mail? Auch auf Amazon (der einzigen sonstigen Plattform, wo es die Filme noch gibt), sind wohl nur einzelne verkauft worden, was sich bestimmt auch belegen ließe. Ein Download eines Einzelnen in gewerblichem Ausmaß, das lt. LG Frankenthal ab etwa 200 Filmen angenommen werden kann, läßt sich so bestimmt nicht belegen.
- Eine Verwertungsphase besteht bei Pornofilmen im allg. nicht.
- zudem sind Filme mit ausschließlich pornografischem Inhalt bei uns überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt (vgl. LG München I, 29.05.2013, AZ O 22293/12). Daher besitzt der "Rechteinhaber" nicht das Recht, Downloads zu loggen. Insofern hätte sich auch das LG Köln nicht rechtskonform verhalten, indem sie der Fa. RGF gestattet hat, die Verkehrsdaten ausspionieren zu lassen.
Inzwischen gibt es ja wohl mehr Abmahnungen von Munderloh, als überhapt Exemplare der Filme im Umlauf sind.
Übrigens gehört der geloggte Dateihash in meinem Fall zu einem ganz anderen Filmwerk. Vielleicht geht das anderen auch so - einfach mal mit ed2k-stats überprüfen, wenn Euch die Daten zur Verfügung stehen.

Fazit: Man kommt sicher nur gemeinsam weiter. Wer hat noch Fakten, Beweise etc? Wenn sich mehrere Leute zusammen tun, könnten wir entweder über die Verbraucherzentrale oder mit Hilfe eines gemeinsamen Anwalts etwas erreichen, auch wenn das eine Kleinigkeit kostet. Mir persönlich wärs das Wert. Die nächste Abmahnung bzw. Klage wird evtl. teurer.

Also - wer hätte den Schneid mitzumachen? Meldet euch zuhauf!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#47 Beitrag von Steffen » Dienstag 6. August 2013, 19:12

[quoteemDidi0363]Eine Verwertungsphase besteht bei Pornofilmen im allg. nicht.[/quoteem]

Zur Verwertungsphase bei Porns: hier mal lesen.

(...) Keinen Bedenken begegnet (…) die Annahme des Landgerichts, dass bei Pornovideofilmen die aktuelle Verwertungsphase im oben dargestellten Sinn in der Regel mit der ‚heißen Verkaufsphase‘ endet, die nach einem der Kammer bekannten Schreiben des Bundesverbandes F. e.V. sechs Monate beträgt. (...)


[quoteemDidi0363]indem sie der Fa. RGF gestattet hat, die Verkehrsdaten ausspionieren zu lassen.[/quoteem]

Die P2P-IP ist kein Verkehrsdatum! Dem Auskunftsbeschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG gibt es, weil zur Beauskunftung der Person hinter der IP: Bestands- UND Verkehrsdaten verwendet werden müssen.

Es ist kein Ausspionieren, sowie hat der Geschädigte gar keine andere Möglchkiet sich gegen UrhR-Verletzungen zu wehren! Außerdem stellt der Filesharer diese IP und Teile der Platte - freiwillig - anderen zur Verfügung.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#48 Beitrag von Narima » Mittwoch 7. August 2013, 03:41

anscheinend ist Herr Munderloh immer noch im gleichen Geschäft mit der gleichen ähm Firma am äh Geldverdienen.

Stand bisher bei mir: 1. Bettelbrief März 2012 2. Bettlebrief Sept. 2012 -nach 1 Bettelbrief mod. UI geschrieben + selbstgeschriebener Text den ein RA für uns verfaßt hat.Auf 2 Bettelbrief NICHT reagiert. Seitdem nix mehr gottseidank im Briefkasten von ihm gehabt.

Wenn man bissl nachforscht bei der Abmahnerei bzg Munderloh dann wird man allerlei Seltsames bemerken.

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#49 Beitrag von Ikarus » Donnerstag 8. August 2013, 09:46

Hallo,

kann man hier auch eine modUe abgeben, die das generelle Verbreiten von Werken der Firma als zu unterlassen erklärt? Ich habe hier gelesen, das einige mehrfach abgemahnt wurden - und stelle mir die Frage, ob man hier nicht auch vorbeugend schreiben kann indem man es unterlässt werke der Firma zu zugänglich zu machen. Statt Datei genau.

PS Natürlich wird die Firma genau benannt und es wird eine übliche modUe genutzt.

THX

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#50 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. August 2013, 18:11

Man sollte eine mod. UE nur abgeben auf konkret namentliche Werke. Also nur evtl. Bekanntes. Formulierungen wie (...) alle Werke (...) usw., davon sollte man Abstand nehmen.

VG Steffen

Zedorian
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#51 Beitrag von Zedorian » Donnerstag 12. September 2013, 20:31

Bild

Sry, aber so einen Blödsinn tue ich mir nicht mehr an.
Das Posting stellt einen schweren Verstoß gegen die
Board-Regeln dar und der Account wird gesperrt!

Und keine Sorge, ich hatte alles durchgelesen.

VG Steffen (Side-Admim)

Anna.Log
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#52 Beitrag von Anna.Log » Samstag 12. Oktober 2013, 21:26

Ich wollte mal fragen wie bei euch der aktuelle Stand ist. Hat schon jemand einen MB oder eine Klage auf dem Tisch?

Oder habt ihr alle einem Vergleich zugestimmt?

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#53 Beitrag von Narima » Sonntag 13. Oktober 2013, 05:04

Zitat Anfang

>Ich wollte mal fragen wie bei euch der aktuelle Stand ist. Hat schon jemand einen MB oder eine Klage auf dem Tisch?

Oder habt ihr alle einem Vergleich zugestimmt?


Zitat Ende

Ich hab ja den Thread hier damals eröffnet weil ich zum RA Munderloh hier nix gelesen hatte.

Ich hab bisher nur 2 Briefe von ihm bekommen:

den Ersten mit Beschuldigung der mit Hilfe einer RA und einer mod. UI + Einschreiben + Vergeichsvorschlag beantwortet wurde - kein Schuldeingeständnis, aber unser RA riet zu Teilzahlung "damit Ruhe ist".RA riet zur Teilzahlung da man als Beschuldigter schlecht seine Unschuld beweisen kann vor allem wenn die Daten schon lange nicht mehr vorliegen bei der Telekom) Beantwortet wurde das Einschreiben nie - ich bekam aber im Sept. letzten Jahres nochmals Bettelbrief mit Standarttext "Wortlaut ungefähr: sie haben nicht geantwortet und haben jetzt letztmalig die Möglichkeit die volle Summe zu bezahlen". Dieses Schreiben habe ich nach Rücksprache des RA NICHT beantwortet. Hatte allerdings auch Kontakt über einen Reporter der bei Herrn Munderloh anrief (vor dem 2 Bettelbrief)und sich auf unseren speziellen Fall berief und was für mich auch der Ausschlag war, den 2 Brief zu ignorieren.

Seit Sept. 2012 habe ich von Herrn Munderloh nichts mehr in der Post gehabt.

Didi0363
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#54 Beitrag von Didi0363 » Montag 14. Oktober 2013, 00:49

Anna.Log hat geschrieben:Ich wollte mal fragen wie bei euch der aktuelle Stand ist. Hat schon jemand einen MB oder eine Klage auf dem Tisch?

Oder habt ihr alle einem Vergleich zugestimmt?
Ich hatte im Sept. die bewährte mod.Ue abgegeben. Seitdem nix mehr gehört.

Didi0363
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#55 Beitrag von Didi0363 » Montag 11. November 2013, 16:10

Puh, inzwischen drängt sich mir die Erkenntnis auf, daß man im Falle einer Abmahnung - ob gerechtfertigt oder nicht - besser einfach zahlt, sonst hat man noch mehr Streß und teuer wirds trotzdem. Hatte - wie oben im Thread zu sehen - Anfang August eine Abmahnung von Munderloh bekommen, schon zum 2. Mal. Wie üblich mod. UE abgegeben. Da ich Massenabmahnungen für unseriös halte und zumindest in meinem Fall auch für ungerechtfertigt, habe ich außerdem nachgeforscht, ob es den Rechteinhaber überhaupt gibt, was der Fall ist; die Verbraucherzentrale eingeschaltet und beim Landgericht um Akteneinsicht gebeten. Daraufhin wurde mir für 20,50 Euro die Akte Kopiert und zugesandt. Außerdem legte ich gegen den Beschluß des LG Beschwerde ein. Nach Prüfung wurde mir mitgeteilt, daß die Beschwerde wohl keinen Erfolg haben wird, da noch nicht mal erheblich ist, ob der Rechteinhaber tatsächlich eine Vermögenseinbuße erlitten hat. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung wäre insofern nicht erforderlich. Man empfahl mir seitens des OLG, die Beschwerde zurück zu nehmen, um weitere (Gerichts-)Kosten zu vermeiden. Dies tat ich und erhielt unverzüglich von der Gerichtskasse eine Rechnung von 150 Euro wegen Beendigung des Verfahrens durch Zurücknahme. Für das GEld hätte ich auch fast einen Anwalt nehmen können. Ich kann insofern keinem empfehlen, sich auf irgend einen Handel mit dem Gericht einzulassen - im Zweifel lieber gleich zahlen. Schade, aber die Möglichkeiten, sich tatsächlich gegen solche Praktiken zur Wehr zu setzen, sind wohl sehr beschränkt und außerdem gefährlich. Die Gerichte fördern wohl lieber die *********** - da ist schließlich für alle was zu holen.



Bitte sachlich bleiben. Danke Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#56 Beitrag von SQR » Samstag 5. April 2014, 13:53

Hallo,

Anfang März 2012 wurde ich von RA Munderloh wegen eines 3D Films, den ich im Februar in einer Tauschbörse angeboten habe, abgemahnt. Darauf habe ich am 5.3.2012 eine modUE abgegeben. Die betreffende Datei habe ich natürlich sofort aus dem Share genommen, zumindest bin ich mir da sehr sicher.

Heute bekam ich einen Brief, in dem behauptet wird ich hätte die Datei auch Ende April 2012 noch zugänglich gemacht und somit gegen meine UE verstoßen. Gesamtforderung: 2200 Euro!

Das kommt mir alles sehr dubios vor: Wieso warten die mit so einer gewinnbringenden Aktion fast 2 Jahre? Meine einzige Erklärung ist, dass sie absichtlich gewartet haben bis ich mich nicht mehr an Details erinnern kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich mit dieser Sache damals stundenlang beschäftigt habe, eure modUE aufsetzte und dann vergessen habe die Datei zu löschen. Ist aber wie gesagt auch schon 2 Jahre her also kann ich mir nicht 100% sicher sein.

Ist es eigentlich bei Munderloh inzwischen üblich, dass kein Dateihash mehr angegeben wird?

Habe ich eine Chance hiergegen vor zu gehen oder es zumindest kostengünstiger hinzukriegen?

MfG

P.S.: Ein dickes DANKESCHÖN für diese Seite übrigens! :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#57 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 10:27

[quoteemSQR]Habe ich eine Chance hiergegen vorzugehen oder es zumindest kostengünstiger hinzukriegen?[/quoteem]

Man sollte hier eigentlich von ganz anderen Überlegungen ausgehen, ehe man an Dubiosität
denkt. Auch kann ich nicht viel diesbezüglich sagen, weil ich weder inhaltlich die 1. Abmahnung,
deine mod. UE, noch die 2. Abmahnung kenne.

Hier sieht man sich nicht nur einer neue kostenpflichtige Abmahnung konfrontiert, man steuert
zusätzlich noch auf einer möglichen Vertragsstrafe-Klage zu, in deren Ergebnis eine neue
verschärfte UVE abgegeben werden muss (hier wird das Vertragsstrafeversprechen empfindlich
weh tuend festgelegt) und die -bei Berechtigung der Abmahnung- ins Geld gehen wird.

Es gibt hier auch keine technischen oder juristischen Foren-Spitzfindigkeiten, sondern man
muss in diesen speziellen Fall einen Anwalt beauftragen.
Alles andere macht keinen Sinn und
beinhaltet ungewisse Risiken und Kosten, besonders wenn man sich selbst dann doch nicht ganz
so sicher ist, was wirklich war.

VG Steffen

SQR
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#58 Beitrag von SQR » Sonntag 6. April 2014, 14:35

Hallo Steffen,
Steffen hat geschrieben:Man sollte hier eigentlich von ganz anderen Überlegungen ausgehen, ehe man an Dubiosität
denkt.
Zum Beispiel?
Steffen hat geschrieben:Auch kann ich nicht viel diesbezüglich sagen, weil ich weder inhaltlich die 1. Abmahnung,
deine mod. UE, noch die 2. Abmahnung kenne.
Nun, zumindest die modUE kann ich dir ohne Aufwand zeigen:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

.
.
.

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

xxx

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

das urheberrechtlich geschützte Werk „xxx“,

ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.


xxx, den 05.03.2012


_____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Steffen hat geschrieben:Es gibt hier auch keine technischen oder juristischen Foren-Spitzfindigkeiten, sondern man
muss in diesen speziellen Fall einen Anwalt beauftragen.
Einen Anwalt zu beauftragen um ggf. ein paar hundert Euro zu sparen kostet mich unterm Strich wohl genauso oder, wenn es nicht funktioniert, sogar mehr als die jetztige Forderung. Oder wie hoch sind da meine Erfolgsaussichten, sind dir Fälle bekannt?
Steffen hat geschrieben:Alles andere macht keinen Sinn und
beinhaltet ungewisse Risiken und Kosten, besonders wenn man sich selbst dann doch nicht ganz
so sicher ist, was wirklich war.
Habe mal etwas nachgeforscht:
Die angegebene IP stammt aus dem Pool meines Providers.
Habe hier noch andere Dateien die an dem geloggten Tag fertig wurden, hatte die Tauschbörse an dem Tag also tatsächlich laufen... :(

MfG

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#59 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 14:55

[quoteemSQR]Zum Beispiel?
..................................
Nun, zumindest die mod. UE kann ich dir ohne Aufwand zeigen
..................................
Einen Anwalt zu beauftragen um ggf. ein paar hundert Euro zu sparen kostet mich unterm Strich wohl genauso oder, wenn es nicht funktioniert, sogar mehr als die jetzige Forderung.
..................................
Habe hier noch andere Dateien, die an dem geloggten Tag fertig wurden, hatte die Tausch-börse an dem Tag also tatsächlich laufen.[/quoteem]

Uh, Du bist ab sofort mein Abmahnwahn-Held. Schön alles, als echter uneinsichtiger sowie unbelehrbarer Filesharer, für Lau. Es droht eine kostenaufwändige Klage i.V.m. einer Vertragsstrafe-Erweiterung (neue UVE mit einen härteren Vertragsstrafeversprechen), die 1. Abmahnung ist schon berechtigt, bei der 2. ist man sich selbst nicht ganz sicher, ob, oder ob nicht ...

... aber, man will das Geld für einen Anwalt sparen, und obwohl man selbst keinen Plan hat, sich auf eigene Recherchen im Internet -natürlich ohne großen Aufwand- verlassen.

Ich kann Dir nur Gratulieren und hoffe der Abmahner macht nicht Ernst. Jetzt ohne Ironie. Ich glaube Du verkennst deinen Status quo völlig. Aber, so what! Es ist ja Gott sei Dank nicht mein Geld, was auf dem Spiel steht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#60 Beitrag von SQR » Sonntag 6. April 2014, 15:18

Warum die Polemik? Klar, als Chef dieser Seite es es natürlich dein gutes Recht Leute persönlich anzugreifen... -- oder!?

Ich glaube du verkennst meine Situation ebenfalls. Was aber meine Schuld ist, denn sonderlich ausführlich beschrieben habe ich sie ja nicht.

Das Schreiben, das ich diese Woche bekam, trägt die Überschrift "Verletzung Unterlassungsverpflichtung und Vertragsstrafe". Die darin genannte Gesamtforderung setzt sich zusammen aus einer Vertragsstrafe von 2000 Euro und seinen Anwaltskosten. Es ist keine Rede von einer neuen UE/UVE und zu einer Klage gegen mich wird er seiner Mandantin nur raten wenn ich bis Fristablauf nicht gezahlt habe.

Ist ist übrigens auch nicht so, dass ich alles für lau will. Dass ich aus dieser Nummer nicht raus komme, ohne um einen 4-stelligen Betrag ärmer zu werden, ist mir klar. Ich wollte hier nur erfahren ob ich überhaupt irgendeine Aussicht habe zumindest etwas günstiger davon zu kommen wenn ich einen Anwalt einschalte.
Aber wenn das was die schreiben wasserdicht ist - und das scheint es zu sein - würde ich besser "einfach" bezahlen und die Sache wäre vom Tisch.

MfG
der Abmahnwahn-Held

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