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von lool » Donnerstag 2. Mai 2013, 12:27
Hallo,
habe letztes Jahr im September ebenfalls ein Schreiben der Firma Munderloh erhalten, von meinem Anschluss aus soll der Erotikfilm "Fetisch-Fantasien junger Frauen" illeal aus dem Internet geladen worden sein. Er will 780€ von mir. Ich habe mir damals einen Anwalt genommen, dieser hat mir eine mod.UE erstellt mit einem Gegenangebot pauschal 100€ als Störerhaftung zu zahlen. Es wurde ein Zeitraum von 3 Wochen für eine Rückantwort festgesetzt ob das Angebot angenommen werde. Weggeschickt und nix mehr gehört. Jetzt aktuell, vorgestern, kommt ein schreiben von meinem Anwalt mit Anhang der Antwort von Munderloh. Im wesenlichen bezieht er sich auf das Folgende:
- Die modUE wurde angenommen.
- 100€ seien nur angemessen bei kleineren Vergehen, da dieses Vergehen aber ein "sehr schweres Vergehen" sei, da dieser genannte Film noch kein 6 Monate im Handel sei, sei die Zahlung von nur 100€ unangemessen. (Ein Produktionsdatum dieses Films ist mir nicht bekannt)
- Weiter weist er darauf hin, das Gerichte entschieden haben, das Anschlussinhaber als Verursacher anzusehen seien. Das ich nur Störer sei müsse ich beweisen. (Haben auch andere Gerichte anders entschieden?)
Trotz der Tatsache das er im Recht sei, bietet er an, mit einer Zahlung von 500€ sei alles vergessen, wenn die Euros bis 15.05 bezahlt werden.
Dem Schreiben folgen Gutachtererklärung, Titelbild des Filmes, Screenshot der Ermittlungssoftware mit Filmtietel und Hashcode, Auszug aus dem Telekom Protokoll, gut 20 Seiten.