2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link
7. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs (Rechtsbeistand der Initiative AW3P):
[/size]
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
- 1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
!Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.