Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1801 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Juni 2014, 04:45

[quoteemRumpelheinz]Meine Frage: macht es Sinn nach dem 01.07.2014 die Einrede auf Verjährung zu stellen, ohne dass man ein weiteres Schreiben von Debcon, etc. erhalten hat? Oder sollte man nur reagieren, wenn von denen nochmal was kommen sollte?[/quoteem]
Nein. Ja.

VG Steffen

informationsquelle
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1802 Beitrag von informationsquelle » Freitag 13. Juni 2014, 23:46

Nach meinem Widerspruch zum MB habe ich nun gestern auch den 600 Euro Brief bekommen. Sehr lustig... ohne Anrede. Um Geld zu sparen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1803 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Juni 2014, 10:46

Negele, Zimmel, Greuter - Debcon - jur-law - Klagerücknahme
(...) Die uns vorliegenden Klageschriften sind in der Regel maximal drei Seiten lang und enthalten nur wenig individuellen Sachvortrag. Besonders schwerwiegend ist hierbei, dass insbesondere die Höhe der Klageforderung weder schlüssig noch substantiiert vorgetragen wird (AG Koblenz - Az.161 C 1042/14). Es wird lediglich vorgetragen, dass sich angeblich ein Anspruch in Höhe von 1000,00 € aus § 97 Abs. 2 UrhG ergeben würde. Und dies war schon die Antwort, auf den richterlichen Hinweis, dass die Gegenseite noch substantiiert vortragen solle, woraus sich die Höhe des Anspruches ergeben würde.

Ein Tag vor der mündlichen Verhandlung wurde wieder einmal die Klage zurückgenommen. (...)

... weiterlesen


..................................

Quelle: nfodocc.info

Autor:
GGR Rechtsanwälte - Gulden & Röttger GbR[/b]
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131 – 240950
fax: 06131 – 2409522
e-mail: info(at)ggr-law.com




.....................




Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso





Debcon‘s Schreiben Juni 2014:



1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)


Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Bild



2. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)


Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
Bild



3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)


Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Bild

Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!

Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!


.................................




Debcon‘s Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild


2014:

Bild


Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!





Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





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Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.



Fazit:

Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.

Warum?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet
. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.



Musterschreiben

<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten

Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.

<Ort>, den <Datum>


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax)




______________________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________



Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild

.................................


Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild

A-n-d-y
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1804 Beitrag von A-n-d-y » Mittwoch 18. Juni 2014, 13:50

hallo.
ich bin neu hier und ich habe auch paar mahnbescheide bekommen und muss sagen am hartnäckigstens ist debcon und sebastian wulf.
ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.

mfg
Andy

A-n-d-y
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1805 Beitrag von A-n-d-y » Mittwoch 18. Juni 2014, 14:19

das ist schlecht das ich zahlen muss, ich meine ich habe alles widersprochen kann aber sein das ich die frist nicht eingehalten habe.
wenn ich jetzt zahle bin ich dann raus aus der sache oder kann ich mich noch auf mehr post freuen ?

kein mir keiner was dazu sagen???

ich bin echt am verzweifeln

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1806 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juni 2014, 00:09

[quoteemA-n-d-y]ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.[/quoteem]

Was soll man denn jetzt helfen? Wenn sich der GV ankündigt zur Zwangsvollstreckung,
  • hat man eben es nicht so gemacht, wie hier beschrieben,
  • hat man eben dem zugestellten Mahnbescheid nicht - insgesamt- widersprochen,
  • hat man eben gegen den zugestellten Vollstreckungsbescheid nicht Einspruch eingelegt.
Denn mit eingelegten Widerspruch - insgesamt - zum MB = kein Vollstreckungsbescheid = keine Zwangsvollstreckung! Hier wurde die Thematik einfach nicht ernst genommen bzw. ist der Überblick verloren gegangen. Dies rächt sich jetzt. Natürlich kannst Du noch einen Anwalt hierzu befragen, aber viele Hoffnungen mach ich Dir nicht, denn mit verstrichener Einspruchsfrist, handelt es sich um einen rechtskräftigen Titel.

VG Steffen

Jordi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1807 Beitrag von Jordi » Donnerstag 19. Juni 2014, 08:50

Hallo zusammen,
auch von meiner Seite ein großes fettes Lob an alle die sich hier engagieren. Ohne Euch wäre man machtlos ... :an

Und nun zu meinem Fall:
Auch ich wurde 2013 Naegele und Co abgemahnt.
Ich habe, wie im Forum beschrieben, widersprochen und dann war erst mal Ruhe.
Vor einigen Wochen habe ich nun Post von Debcon erhalten und
bin wieder den Ratschlägen des Forums gefolgt.


Und dann kam mir noch folgende Überlegung:
Wenn man liest, dass es an vielen Stellen gar nicht bis zur Klage kommt, und selbst die wenigen Fälle dann auch noch schlecht vorbereitet sind und letztlich zurückgezogen werden, dann könnte man vlt. zusätzlich zu den sehr gute Handlungsanleitungen hier im Forum noch folgendes vorschlagen:

Diese ganze Abmahnwelle lohnt sich doch finanziell nur, sofern man das alles größtenteils "automatisieren" kann.
Also ist das Geschäftsmodell von Debcon und Co, 1000de Schreiben über Serienbriefe verteilen und hoffen das die Leute einknicken und zahlen.

ABER sie müssen natürlich hier und da auch auf die Antwortbriefe der Abgemahnten reagieren, wenn das alles ernst genommen werden soll. Und das kostete natürlich mehr Zeit als Serienbriefe verschicken und Zeit ist Geld!
Zumal sie ja auch kreative zu sein scheinen, hier sicherlich mitlesen ( :hl debcon Mitarbeiter, macht Dir Deine Arbeit eigentlich Spaß, wissen Deine Freunde und Kinder mit was Du dich beschäftigst :_: ) und immer wieder neue Schreiben kreieren.
Aber genau an dieser Stelle könnte man denen doch mit unserer Masse und Kreativität gerne etwas mehr Aufwand bescheren, indem nicht alle mit dem in diesem Forum angebotenen, exakt gleichen Antwortschreiben an Debcon reagieren.

Wie wäre es, jedes Antwortschreiben an debcon und Co etwas individueller, kreativer und umfangreicher zu gestalten und solche Dinge, wie die Inkassonummer (welche deren Automatisierung je extrem vereinfacht) zum Beispiel wegzulassen. Eigentlich ist es recht einfach, indem man die hier empfohlenen 4 Standardantwortsätze nimmt, darin das ein oder andere Wort ersetzt, deren Reihenfolge ändert, die Sätze auch nicht durchnummeriert, sie nicht in Absätze sonder in Blocksatz und Schriftgröße 8 setzt und möglichst noch durch einige bedeutungslose Füllsätze mit Hinweise auf Gesetze, Verfahren, etc. ergänzt .-:;

Wäre die Strategie, die so mit Mehrarbeit zu bombardieren und ihnen damit immer mehr von der Basis Ihres Geschäftsmodells, nämlich die "Automatisierung", zu nehmen, vielleicht weitere Überlegungen wert? Oder wo stekcen da vlt für die Abgemahnten selbst Fallstricke drin?

Just my 5cent to stop the "Abmahnwahn"!

Gruß,
Jordi

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1808 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juni 2014, 10:51

Hallo @Jordi,

danke für deine Gedanken.


Kreativität der Antwortschreiben

Das Problem, wir als Forum können/dürfen keine auf einen Einzelfall zugeschnittenes Schreiben veröffentlichen.
Dies wäre einfach eine unerlaubte Rechtsberatung. Punkt. Deshalb müsse/werden die Musterschreiben nur
allgemein verfasst sein.

Nur, ist es immer Fakt, Musterschreiben sind an die konkrete jeweilige Situation anzupassen. Und hier sind dann
der eigenen Kreativität doch keine Grenzen gesetzt
, wenn man weiß, was man tut. Denn derjenige kommt dann
nicht in ein Forum. Und der ins Forum kommt, verlässt sich auf den Inhalt der Muster sowie das er es unbedarft
anwenden kann.


Mitarbeiter lesen hier mit!

Jedes Forum, das die Foren-Einstellungen -für alle les-/sichtbar- wählt, wird damit Leben müssen, das auch alle
mitlesen/mitdiskutieren könnten. Ob es letztlich dann auch so ist, keine Ahnung, darüber sollte man keine Gedanken
verschwenden.


Reaktion ganz einfach!

Türlich, türlich. Es gibt eigentlich nur 2 Dinge.
  • 1. Wer nicht zahlt, wählt für sich, entweder Verjährung, oder Klage. Chance = 50-50.
    2. Inkasso? Wegweiser Inkasso!
Kurzversion:
  • 1. Inkasso, 1-mal Widerspruch (Stichpunkt Schufa-Eintrag)
    2. MB = Widerspruch insgesamt und fristgemäß
    3. Klage = Anwalt
    4. Verjährung = Freude

Ende Abmahnwahn durch Mehrarbeit!?

‘Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.‘‘
Johann Wolfgang von Goethe - Faust

Eine Automatisierung bei Massenabfertigung wird unumstößlich sein. Einmal um eben die Masse zu bewältigen, andermal
die eigenen Kosten/Arbeit gering zu halten. Diese Gedanken: “Ende des Abmahnwahn durch Mehrarbeit“ gab es schon
immer. Selbst ich las 2006 schon darüber. Funktioniert hat es m.M.n. nie.

VG Steffen

Jordi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1809 Beitrag von Jordi » Donnerstag 19. Juni 2014, 11:17

Hallo @steffen,
vielen Dank für Deine rasche Antwort:
Steffen hat geschrieben:Hallo @Jordi,

danke für deine Gedanken.
Kreativität der Antwortschreiben
Das Problem, wir als Forum können/dürfen keine auf einen Einzelfall zugeschnittenes Schreiben veröffentlichen.
Dies wäre einfach eine unerlaubte Rechtsberatung. Punkt. Deshalb müsse/werden die Musterschreiben nur
allgemein verfasst sein.
Nur, ist es immer Fakt, Musterschreiben sind an die konkrete jeweilige Situation anzupassen. Und hier sind dann
der eigenen Kreativität doch keine Grenzen gesetzt, wenn man weiß, was man tut.
Es ging mir genau um den letzten Satz, ... ob man das so ähnlich vlt. als Hinwies nicht explizit auch in den Empfehlungen zur Reaktion auf die Abmahnung bzw. insb. die Schreiben der Inkassos mit aufnehmen könnte. Wer denkt heute denn schon daran, dass man mit einem "Standardbrief" als Antwort die "Automatisierung" auf der anderen Seite unterstützt. Nur ob es nun ein Problem ist, deren Inkassonummer im Schreiben nicht mit anzugeben oder ähnliche, da bin ich dann auch schon mit überfordert.

Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.

Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut und Du nicht mehr daran glaubst.
Andererseits hat sich aber doch auch schon viel getan.
Denn ohne Dich und das Forum wären viele mit der Situation komplett überfordert und würden zahlen.

Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle, leicht zu verdienenden Geld wittert b,b,,,b,


Gruß,
Jordi

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1810 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juni 2014, 11:53

Hallo @Jordi,

es sind Deine Gedanken und Du hast dir wenigsten welche gemacht. Aber die meisten Betroffenen sind doch das erste Mal
in der Situation, das man sich mit Anwalts- oder Inkassoschroschreiben auseinandersetzt. Kreativität, das habe ich schon
in sehr vielen Schreiben von kreativen Abgemahnten gelesen, was in der Regel dann nicht so von deren Vorteil war. Man
sollte sachlich, kurz und knapp bleiben.


[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle,
leicht zu verdienenden Geld wittert[/quoteem]

Wo wir nahtlos anknüpfen. -ein neuer deppcon geboren- muss net sein! Man sollte immer fair und sachlich bleiben, auch
zu einem Inkasso.


[quoteemJordi]Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut
und Du nicht mehr daran glaubst.[/quoteem]

Bitte keine Psychonummern! ;) Ich bin weder (geht nicht nur an deine Richtung) resigniert, zusammen geklappt, breche
zusammen ... noch fehlt mir der Glaube. Man sollte aber Realist sein, mit einer Spur Pessimismus. Und die Engagierten
und Betroffenen, sry, haben mich noch nie enttäuscht.



[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und
das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.[/quoteem]

Na dann viel Spaß. Wie soll es denn funktionieren? Der ganze Abmahnwahn funktioniert durch Automatisierung, sonst könnte
man die Massen gar nicht (kostengünstig) bewältigen. Und ob ein Inkassomitarbeiter 1 Seite oder 3 liest, deshalb bekommt
dieser das gleiche Geld am Lohntag. In der Regel lesen die sowieso dann nur noch quer und ist einzig von Interesse: Kohle?
Ja oder Nein! Der Nebeneffekt, das man bei der Kreativität vlt. dann doch übermütig wird und etwas abfasst, was einen später
auf die Füße fällt. Last but not least, kann jeder seiner Kreativität freien Lauf lassen. Ein Forum wird aber nur allgemeine
Musterschreiben anbieten können/dürfen.

Bild


VG Steffen

Jordi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1811 Beitrag von Jordi » Donnerstag 19. Juni 2014, 13:36

Hallo @ Steffen,
das geht ja hier rasch mit den Antworten.
Steffen hat geschrieben:Hallo @Jordi,

es sind Deine Gedanken und Du hast dir wenigsten welche gemacht. Aber die meisten Betroffenen sind doch das erste Mal
in der Situation, das man sich mit Anwalts- oder Inkassoschroschreiben auseinandersetzt. Kreativität, das habe ich schon
in sehr vielen Schreiben von kreativen Abgemahnten gelesen, was in der Regel dann nicht so von deren Vorteil war. Man
sollte sachlich, kurz und knapp bleiben.
Was sicherlich richtig ist, um Fehler zu vermeiden sollte man sich an die Vorlage halten und seine Kreativität einschränken was aber halt zugleich die "Automatisierung" unterstützt.
Ich weiß nicht, wie hoch automatisiert solche Prozesse heute sind, kann mir aber vorstellen, mit wenig IT-Erfahrung die "Standard- Antwortschreiben" der Betroffenen relativ rasch sogar rechnerunterstützt rausfiltern zu können. Und da ist jedes Inkasso sicherlich für Faxe, Emails, etc. dankbar, denn dann habe sie schon mal keine Arbeit mit dem scannen.

Aber jede Änderung in dem Schreiben, die nicht mal unbedingt inhaltlicher Art sein muss, sondern sich nur auf die Gestaltung (Schirftart und -größe, Satz, Reihenfolge, Füllwörter, ...), oder im einfachsten Fall sogar ein guter alter handschriftlicher Brief erhöht doch deren Arbeit damit.
Steffen hat geschrieben:
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und
das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.[/quoteem]

Na dann viel Spaß. Wie soll es denn funktionieren? Der ganze Abmahnwahn funktioniert durch Automatisierung, sonst könnte
man die Massen gar nicht (kostengünstig) bewältigen. Und ob ein Inkassomitarbeiter 1 Seite oder 3 liest, deshalb bekommt
dieser das gleiche Geld am Lohntag.


Also wenn der Inkasso Mitarbeiter zum Lesen der dreifachen Menge auch die dreifache Zeit braucht, bedeutet es schlicht und einfach 3fache Kosten.
Denn anders ausgedrückt schafft ein Mitarbeiter dann ja am Tag gar nicht die gleiche Menge an Schreiben.
Ein anderes Beispiel ist das "Zeichen" in Form zum Beispiel einer Inkassonummer. Die Unternehmen sind doch gezwungen, ihr Kommunikation zu erfassen. Wenn dann mal ein Schreiben ohne "Zeichen" zurückkommt, kostet auch das wiederum mehr Zeit, es dem korrekten Fall zuzuordnenen.

Ein anderes Beispiel: Es gab vor Jahren mal ständig Telefonanrufe von Werbeunternehmen, bis es dann gesetzlich verboten wurde. Auch damals war eine Empfehlung schon: "Leg nicht sofort auf". Wenn Du Zeit hast, dann beschäftige den Werbeanrufer möglichst lang mit unwichtigem Gelaber. Denn jede Minute, die er mit jemandem erfolglos telefoniert, kann er keinen anderen belästigen.

Steffen hat geschrieben:
In der Regel lesen die sowieso dann nur noch quer und ist einzig von Interesse: Kohle?

Richtig, und Querlesen ist aber wiederum fehleranfälliger und schon das erste einknicken!
Man macht es, weil es sich sonst nicht mehr lohnt!
Und je mehr Fehler desto teurer wirds auch wiederum für die.

Steffen hat geschrieben:
Ja oder Nein! Der Nebeneffekt, das man bei der Kreativität vlt. dann doch übermütig wird und etwas abfasst, was einen später
auf die Füße fällt. Last but not least, kann jeder seiner Kreativität freien Lauf lassen. Ein Forum wird aber nur allgemeine
Musterschreiben anbieten können/dürfen.

Das bestrete ich nicht und war auch nie meine Intention: Ein Forum kann nur ein Musterschreiben und sicherlich keine individuellen Musterschreiben oder einen "Kreatives-Musterschreiben-Generator" anbieten.
Und mit inhaltlicher Kreativität kann man sicherlich auch viel falsch machen.
Also weniger Kreativität beim fachlich-inhaltlichen, aber gerne mehr Kreativität beim Gestalten?
Das machts halt nicht ganz so einfach, die 0815-Musterantwort durch einen Rechner oder auch Mitarbeiter erkennen zu lassen.
In Summe wird das allein sicherlich NICHT den Abmahnwahn stoppen, aber steter Tropfen höhlt den Stein.

Das wars auch schon, ich will Dich mal nicht länger aufhalten.
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.

Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1812 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Juni 2014, 00:04

[quoteemJordi]Das wars auch schon, ich will Dich mal nicht länger aufhalten.
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi[/quoteem]

Hallo @Jordi,

ganz ehrlich? Was, wem willst Du denn bewegen? Wenn Du einmal selbst einen "Kreativen-Musterschreiben-Generator" vorstellen würdest, dann würde ich deine Postings/Intuitionen verstehen. So ist es für mich, sry, viel Wind um nichts. Natürlich, so wie Du auf deine Meinung bestehst, ist es meine.

Dieses ganze Gerede von “Ende des Abmahnwahnes durch Mehrarbeit!“ (stark übertrieben) lese ich schon seit 2006. Gebracht hat es nichts, und wird es auch nicht. Warum sollte es auch etwas bringen? Mit der Zeit liest man zwar alles, filtert aber für sich selbst nur das Wichtigste heraus und reduziert es auf dieses. Der Einzige, der sich Mehrarbeit aufbürdet, ist der Verfasser des Schreibens, der, wenn er Pech hat, durch zu viel Info noch selbst ein Schuldanerkenntnis liefert.

Natürlich lasse ich mich immer einen Besseren belehren. Hier mal ein fiktives Schreiben an dich,

Bild

zeig mal bitte, was Du unter kreatives Antwortschreiben verstehst.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1813 Beitrag von gerdibub » Freitag 20. Juni 2014, 12:55

Hallo Leute

Habe heute wieder Post bekommen, nachdem ich den MG widersprochen habe erhielt ich einen Brief vom 09,06,2014 Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit auffoderung einen wesentlich geringen beitrag bis zu 23,06,2014 zu zahlen.
Waren es mit den Mahnbescheid noch 879,49 € so veringerte sich der Betrag sich auf 395,00.

Und heute am 20,06,2014 bekamm ich wieder Post, ohne anrede nur sehr geeehrte Damen und Herren.
Inkasso Nr. In der obengenannten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre letzte Nachricht und die damit verbundene Ablehnung......
die Frist ist noch garnicht verstrichen ---- bekommme ich eine neue Frist bis zum 30.06.2014
ich glaube langsam habe die keinen Überblick mehr.
ich hefte alles schön sauber ab, frisst ja nichts und kann weiter ruhig schlafen.
schönes WE gerdibub

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Steffen
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#1814 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Juni 2014, 13:13

Kannst Du das Schreiben bitte einmal einscannen und mir per E-Mail zusenden? Danke im Voraus.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1815 Beitrag von trester » Freitag 20. Juni 2014, 14:27

Hallo Miteinand,

auch wieder einen Bettelbrief von Debcon, bekommen.
Historie:
2011 U+C Abmahnung
2011 mod. UE vom mir
04/2014 Debcon Mitteilung, dass Forderung abgetreten wurde
04/2014 Zurückweisung der Forderung
06/2014 Bettelbrief von Debcon (ist auf dem Weg zu Steffen)

Über den Inhalt (im Grundsätzlichen) sollten wir uns unterhalten.

Gruß Trester

Jordi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1816 Beitrag von Jordi » Freitag 20. Juni 2014, 14:29

Steffen hat geschrieben:[quoteemJordi]
Natürlich lasse ich mich immer einen Besseren belehren. Hier mal ein fiktives Schreiben an dich,
Bild
zeig mal bitte, was Du unter kreatives Antwortschreiben verstehst.
VG Steffen
Hallo Steffen,
gerne kann ich das machen, es ist ja wie gesagt nicht viel Arbeit. Antwort in den Bildern anbei.
Steht alles erforderliche drin?
Schau in jedem Fall mal auf die Uhr und vergleiche, wie viel Zeit Du brauchst, um es herauszufinden.
Vlt. 10%, 20% 30% Zeit mehr als der "5 Sekunden OK-Musterschreiben-Abmahnwahn Check". Allein ein Blocksatz ohne Absätze und Nummern würde den Wiedererkennungseffekt auch schon senken. Es geht doch schließlich nicht darum, es denen einfach zu machen.
Denn jedes % mehr Zeit bedeutet: Mehrarbeit und damit weniger Gewinn. Wieder das Beispiel der Telefonwerbeanrufe: "Je länger er mit meinem Fall beschäftigt ist, desto weniger kann er sich mit anderen Fällen beschäftigen.

Aber dann habe ich auch genug Deiner Zeit verschwendet und das Thema gehört ja eigentlich auch nicht in den Debcon-Thread.
Denn hier wollen die Leute sicherlich eher Ihre konkreten Debcon-Strategien mit Dir diskutieren.

Zu denen habe ich aber übrigens auch noch was Neues:
Die scheinen meiner Meinung nach wirklich den Überblick zu verlieren. Habe auch einen Brief von denen bekommen, in dem die Bezug auf etwas nehmen, auf das ich schon lange geantwortet hatte. ABER der Brief war immerhin persönlich signiert, Das kostet aber doch Zeit und die machen Fehler, das wird doch langsam unrentabel :-)

Gruß an alle Debcon Mitarbeiter
Jordi
Dateianhänge
Antwortgegenüberstellung.JPG
"Musterschreiben" vs "Kreatives Antwortschreiben" mit sehr geringem Wiedererkennungswert.
Kreative Antwort.JPG
Kreatives Antwortschreiben mit umgedrehten Satzreihenfolgen, Blocksatz einigen Reschtraibfellern und einer schönen Schrift.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1817 Beitrag von tossi303 » Freitag 20. Juni 2014, 17:52

Hallo Leidensgenossen und Leidensgenossinnen,

habe seit 2010 nun auch alle Instanzen (Abmahnungen, Bettelbriefe, Mahnbescheide) durch und diese Woche erneut Post von Deb*** erhalten. Zufälligerweise ein paar Tage vor meiner Verjährung. Der Schrieb ist gescannt und an Steffen unterwegs.

Sieht für mich wie ein erneuter Einschüchterungsversuch aus aber Steffen kann dazu bestimmt mehr sagen. Schonmal Danke.

Gruß tossi

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1818 Beitrag von Steffen » Samstag 21. Juni 2014, 10:11

Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014:
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!


(Ehemals U+C, NZGB - Vollmacht)



Musterschreiben:

Bild




Inhalt:

Wenn man sich das neuste Schreiben verinnerlicht muss man anerkennen das Debcon der Wandel von kreativ zu eher
sachlichem gut tat. Das Textbausteinschreiben suggeriert, das alles eindeutig sei, man keinen anderen Ausweg habe,
außer zu zahlen, denn ansonsten ... Dies bestätigen auch die Reaktionen der Betroffenen.

Man sollte, muss dieses Schreiben einfach einordnen!
  • => Textbaustein-Schreiben!
    Inhalt bei -jedem- Betroffenen (außer die Anschrift, Inkassonummer) identisch, obwohl
    • a) unterschiedliche Abmahnungen (Anwälte, RI, Logs, Werke)
      b) unterschiedliche Sachverhalte bzw. Geschehensabläufe zum Vorwurf am jeweiligen Anschluss (Single-Haushalt,
      Vermietung, Hotel, Mehrpersonenhaushalt, WG usw.)
      c) Unterschiedliche Reaktionen der -einzelnen- Betroffenen
    => Wann? (Regel: Nach einem widersprochenen MB)
    => Vermischung der Debcon Rechtsauffassung mit der in der aktuellen Rechtsprechung!


In der Regel erhält man dieses neuste Schreiben nach einem widersprochenen Mahnbescheid. Hier sollte einen jetzt schon
klar werden, dass nach dem Widerspruch eines Mahnbescheides der Antragsteller seinen Anspruch begründen muss, -ergo
Klage erheben- und nicht weiterhin außergerichtlich korrespondieren. Wenn alles denn so glasklar ist. Es wurde aber hier
verstanden, dass man mit Halbwahrheiten eine unumstößliche Beweislage schafft, die keinen anderen Ausweg bietet, als
sofort zu zahlen.

Ich möchte jetzt im Weiteren nicht den gesamten Inhalt wiedergeben, aber einfach nur belegen, dass die Rechtsauffassung
von Debcon eine Diskrepanz zur aktuellen Rechtsprechung aufweist.


Originalzitat Debcon:
(...) Wenn Sie nicht selbst den Rechtsgutverstoß begangen haben und sich beispielsweise ein Dritter Zugang zum Netzwerk
verschafft hat, so haften Sie gegenüber unserer Auftraggeberin hinsichtlich des Geldanspruchs zumindest als Störer. (...)
Auch bei einem Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangenen wurde, sind Sie nach unserer Rechtsauffassung,
ihren Verkehrssicherungspflichten nicht ausreichend nachgekommen. (...)

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Haftung des Anschlussinhabers (BGH - Az. I ZR 121/08 - “Sommer
unseres Lebens“; Az. I ZR 74/12- “Morpheus“; Az. I ZR 169/12 - “BearShare“), ist hier unstreitig.


BGH - Az. I ZR 169/12 - “BearShare“:
(...) Im Streitfall spricht keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Beklagten. Wird über einen Internetanschluss
eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,
wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. (...)

(...) Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses allerdings eine sekundäre Darlegungslast (...) Die sekundäre
Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle
für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären
Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen
Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (...)


LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11:
(...) Die Täterschaft des beklagten Anschlussinhabers ist als anspruchsbegründende Tatsache nach allgemeinen
zivilprozessualen Grundsätzen vom Kläger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Zu seinen Gunsten gelten dabei
gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die
zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese
Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers,
der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen.

Eine Umkehr der Beweislast ist damit aber ebenso wenig verbunden wie eine über seine prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen
Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen.

Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des
für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus
§ 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der
für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden.

Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen
aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist. (...)



Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!

Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.


Natürlich sollte sich jeder im Klaren sein, das es kein Kinderspiel darstellt. Das heißt, sollte Debcon wirklich klagen, dann muss
der Beklagte einen Anwalt beauftragen und seiner sekundären Darlegungslast substantiiert nachkommen (i.Z.A. mit seinem
Anwalt). “Ich war es nicht“oder kreative Schreiben sind im Forum gut, nett, aber im Gerichtssaal nicht ausreichend.


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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1819 Beitrag von U+CFan » Samstag 21. Juni 2014, 12:44

Ich habe dieses Schreiben auch gestern aus dem Briefkasten gefischt. Ein paar Dinge fand ich bemerkenswert:

- Der Tonfall hat sich deutlich verschärft und ist sachlicher
- ein gewisses Eingehen auf die Rechtsprechung (... Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangen wurde...)
- ein eingebauter Rückzieher (...nach unserer Rechtsauffassung...)
- das Herumgeeiere mit der Vorlage der Nachweise.

Gibt es eigentlich psychologische Untersuchungen zur Wirkung unterschiedlicher Schärfegrade solcher Schreiben in einem Vorgang, der sich über mehrere Jahre erstreckt? Oder verwenden Debcon und vergleichbare Unternehmen diesen variablen Tonfall nach Gefühl und Wellenschlag? Auch wenn ich nicht mit einer Antwort rechne: die Frage ist durchaus ernst gemeint.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1820 Beitrag von Sumselbrumm » Samstag 21. Juni 2014, 17:07

Psychologisch wird das sicher eine gewisse Wirkung erzielen - wer sich unsicher ist und evtl. schon einen MB erhalten hat, sieht eventuell in diesem Schreiben den letzten Ölzweig. Aufklärung ist hier das einzig probate Mittel.

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