Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du bist also traurig nichts bekommen zu haben?
Dann möchte ich mal sehen wie glücklich du bist, sollte dich Debcon vor Gericht ziehen. Statt also froh zu sein, dass nichts kommt, wette ich dass du auf eine Verhandlung gar nicht vorbereitet wärst. Stattdessen würdest du hier sehr wahrscheinlich dann gleich ganz laut "Hilfe, was soll ich jetzt tun?" schreien! Man oh man, manche haben schon eine merkwürdige Art mit der Sache umzugehen.
Dann möchte ich mal sehen wie glücklich du bist, sollte dich Debcon vor Gericht ziehen. Statt also froh zu sein, dass nichts kommt, wette ich dass du auf eine Verhandlung gar nicht vorbereitet wärst. Stattdessen würdest du hier sehr wahrscheinlich dann gleich ganz laut "Hilfe, was soll ich jetzt tun?" schreien! Man oh man, manche haben schon eine merkwürdige Art mit der Sache umzugehen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
...dann gleich ganz laut "Hilfe, was soll ich jetzt tun?" schreien!
gruß
fiesthies
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
man man nun lasst ihn doch mal, denke er hat das falsche smile erwischt kann jeden mal passieren.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hier mal ein Rückblick von meiner Seite -
Datum der Abmahnung: XX.09.2010
abmahnende RA-Kanzlei: U + C
abgemahnte Datei: XXX
Rechteinhaber: DigiProtect
Dateityp: P-Film
Datum des Logg-Vorganges: XX.08.2010
P2P-Client: BitTorrent
Provider: nicht angegeben (DTAG)
Schadensersatzforderung in EUR: ---
Forderung RA-Kosten in EUR: ---
Forderung-Pauschalbetrag in EUR: 650,00
Ermittlung Anschrift/des Namens
- Staatsanwaltschaft: ----
- richterlichen Beschluss: X
Bundesland des Abgemahnten: BB
Reaktion des Abgemahnten: Abgabe einer mod. UE, keine Zahlung
2.2.Schreiben von U+C vom x.5.11 am x.5.11 erhalten
Annahme der UE vom September 2010 und erneute Aufforderung zur Zahlung von 650,- Euro bis zum x.x.2011, ansonsten Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren[/color]
3.3.Schreiben von U+C vom x.11.11 am x.11.11. erhalten
Forderung auf 1286,- zahlbar bis x.12.11 erhöht, bei Nichtzahlung Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
4.1.Schreiben von Debcon am x.01.12 erhalten
gefordert werden 1286,- Euro zahlbar bis x.2.12, bei Nichtzahlung Gerichtsverfahren, Schufaeintrag
Reaktion des Abgemahnten Widerspruch eingelegt
5.2.Schreiben von Debcon am x.03.2012 erhalten
Eingang Widerspruch bestätigt; Kopie Untervollmacht beigelegt vom richtigen Gläubiger; verlangte gespeicherte Daten beauskundet
Einmalzahlung von 475,- Euro innerhalb 6 Tagen zur Verhinderung der gerichtlichen Geltendmachung wird angeboten.
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
6.3.Schreiben von Debcon am x.07.2012 erhalten
der berühmte "Zurück in die Zukunft"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
7.4.Schreiben von Debcon am x.08.2012 erhalten
der berühmte "Partner bis August - Gegner ab 01.09.2012?"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
8.5.Schreiben von Debcon am X.9.2012 erhalten
der bekannte "Die Klagevorbereitungen sind erfolgt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
9.6.Schreiben von Debcon am X.10.2012 erhalten
der bekannte "Ihre Abrechnung nach Rechtshändigkeit der Zahlungsklage"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
10.7.Schreiben von Debcon am X.01.2013
der bekannte "Jahresrückblick 2012 und freidvoller Ausblick 2013"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
11.8.Schreiben von Debcon am x.04.13
der überaus witzige "Vier gewinnt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
ist ein Auszug aus der Datenbank, schildert meinen U+C/Debcon-Fall und dürfte wohl .... ???!!!
Datum der Abmahnung: XX.09.2010
abmahnende RA-Kanzlei: U + C
abgemahnte Datei: XXX
Rechteinhaber: DigiProtect
Dateityp: P-Film
Datum des Logg-Vorganges: XX.08.2010
P2P-Client: BitTorrent
Provider: nicht angegeben (DTAG)
Schadensersatzforderung in EUR: ---
Forderung RA-Kosten in EUR: ---
Forderung-Pauschalbetrag in EUR: 650,00
Ermittlung Anschrift/des Namens
- Staatsanwaltschaft: ----
- richterlichen Beschluss: X
Bundesland des Abgemahnten: BB
Reaktion des Abgemahnten: Abgabe einer mod. UE, keine Zahlung
2.2.Schreiben von U+C vom x.5.11 am x.5.11 erhalten
Annahme der UE vom September 2010 und erneute Aufforderung zur Zahlung von 650,- Euro bis zum x.x.2011, ansonsten Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren[/color]
3.3.Schreiben von U+C vom x.11.11 am x.11.11. erhalten
Forderung auf 1286,- zahlbar bis x.12.11 erhöht, bei Nichtzahlung Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
4.1.Schreiben von Debcon am x.01.12 erhalten
gefordert werden 1286,- Euro zahlbar bis x.2.12, bei Nichtzahlung Gerichtsverfahren, Schufaeintrag
Reaktion des Abgemahnten Widerspruch eingelegt
5.2.Schreiben von Debcon am x.03.2012 erhalten
Eingang Widerspruch bestätigt; Kopie Untervollmacht beigelegt vom richtigen Gläubiger; verlangte gespeicherte Daten beauskundet
Einmalzahlung von 475,- Euro innerhalb 6 Tagen zur Verhinderung der gerichtlichen Geltendmachung wird angeboten.
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
6.3.Schreiben von Debcon am x.07.2012 erhalten
der berühmte "Zurück in die Zukunft"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
7.4.Schreiben von Debcon am x.08.2012 erhalten
der berühmte "Partner bis August - Gegner ab 01.09.2012?"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
8.5.Schreiben von Debcon am X.9.2012 erhalten
der bekannte "Die Klagevorbereitungen sind erfolgt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
9.6.Schreiben von Debcon am X.10.2012 erhalten
der bekannte "Ihre Abrechnung nach Rechtshändigkeit der Zahlungsklage"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
10.7.Schreiben von Debcon am X.01.2013
der bekannte "Jahresrückblick 2012 und freidvoller Ausblick 2013"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
11.8.Schreiben von Debcon am x.04.13
der überaus witzige "Vier gewinnt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
ist ein Auszug aus der Datenbank, schildert meinen U+C/Debcon-Fall und dürfte wohl .... ???!!!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Pass bloß auf das Bier ist abgelaufen!!!
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Selbiges bei mir. Aber der Mahnbescheid im November erreichte dich nicht?Alter Sack hat geschrieben:Hier mal ein Rückblick von meiner Seite -
Datum der Abmahnung: XX.09.2010
abmahnende RA-Kanzlei: U + C
(...)
11.8.Schreiben von Debcon am x.04.13
der überaus witzige "Vier gewinnt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren
ist ein Auszug aus der Datenbank, schildert meinen U+C/Debcon-Fall und dürfte wohl .... ???!!!
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Njet, mein Sohn! Bis jetzt nicht und ich hoffe doch stark, dass es so bleibt. Wohnortwechsel, welcher die Sache verkompliziert hätte, gab's auch keinen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mehr Tipps bedarf es nicht!
Schreiben von Debcon 25.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 395 EUR
(Vollmacht:
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Neu 2014
Empfehlung:
Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Schreiben von Debcon 25.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 395 EUR
(Vollmacht:
- 1. Silwa Filmvertrieb AG)
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Neu 2014
Empfehlung:
- Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
- 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.
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Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Gestern kam mal wieder das obligatorische Schreiben.
Angebot über 600,00€
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo!
Zu aller erst möchte ich mich bei Steffen für seinen Einsatz für die Community bedanken!
Dieses Forum war für mich der erste und einzige "sichere Hafen", an dem ich nach meiner Abmahnung anno 2010 gelandet bin.
Informativ, umfangreich, zeitnah. Ich bin nun schon seit mehr als drei Jahren stiller (täglicher) Mitleser und kann die Arbeit und Zeit die Du in dieses Forum steckst, trotzdem nur erahnen. Das ist ganz großes Kino was Du hier machst. Vielen Dank!
Kurz zu meiner Situation:
- 2 Abmahnungen von U+C im Auftrag von DigiProtect im Oktober 2010 (geloggt September 2010)
- 2 x mod. UE abgegeben
- die bekannten Drohbriefe von U+C, anschließend von Debcon
- Umzug Februar 2013
- im April 2013 kamen noch die "Vier gewinnt.." - Schreiben von Debcon per Nachsendeauftrag
- Mitteilung der neuen Anschrift an Debcon Mai 2013
Seitdem habe ich nichts mehr von U+C bzw. Debcon gehört (gelesen).
Ich habe meine neue Anschrift nur an Debcon weitergegeben, jedoch nicht an U+C.
Im Forum habe ich gelesen, dass bzgl. der Addressänderung eigtl. U+C auskunftsberechtigt sei, da Debcon ja nur im Auftrag von U+C das Inkassoverfahren übernommen hat und die Sache ja nicht (wie im BAEK Fall) an Debcon 'abgetreten' wurde. (richtig?)
Im Zuge der Mahnbescheidwelle durch den Insolvenzverwalter von FDUDM2 (ehem. Digiprotect) gegen Ende des Jahres 2013 war ich also (bisher?) nicht betroffen.
Wie bewertet Ihr diese Situation?
Meine Frage zielt nicht auf die Verjährung ab, sondern viel mehr darauf, ob ein etwaige beantragter Mahnbescheid auf Grund des Umzugs nicht zugestellt werden konnte.
Was passiert in einem solchen Fall üblicherweise? Ich habe mich nach dem Umzug auch zeitnah im Einwohneramt gemeldet, so dass meine neue Anschrift doch eigtl problemlos ermittelt werden könnte, oder irre ich mich da?
Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit der "öffentlichen Zustellung" des Mahnbescheides, jedoch habe ich diesen Sachverhalt nicht wirklich verstanden, da hierbei auch nur sehr kontroverse Informationen im Internet zu finden sind. Wie verhält man sich bei diesem Mahnverfahren?
Ich bin für jedwede Antwort dankbar!
Gruß
Zu aller erst möchte ich mich bei Steffen für seinen Einsatz für die Community bedanken!
Dieses Forum war für mich der erste und einzige "sichere Hafen", an dem ich nach meiner Abmahnung anno 2010 gelandet bin.
Informativ, umfangreich, zeitnah. Ich bin nun schon seit mehr als drei Jahren stiller (täglicher) Mitleser und kann die Arbeit und Zeit die Du in dieses Forum steckst, trotzdem nur erahnen. Das ist ganz großes Kino was Du hier machst. Vielen Dank!
Kurz zu meiner Situation:
- 2 Abmahnungen von U+C im Auftrag von DigiProtect im Oktober 2010 (geloggt September 2010)
- 2 x mod. UE abgegeben
- die bekannten Drohbriefe von U+C, anschließend von Debcon
- Umzug Februar 2013
- im April 2013 kamen noch die "Vier gewinnt.." - Schreiben von Debcon per Nachsendeauftrag
- Mitteilung der neuen Anschrift an Debcon Mai 2013
Seitdem habe ich nichts mehr von U+C bzw. Debcon gehört (gelesen).
Ich habe meine neue Anschrift nur an Debcon weitergegeben, jedoch nicht an U+C.
Im Forum habe ich gelesen, dass bzgl. der Addressänderung eigtl. U+C auskunftsberechtigt sei, da Debcon ja nur im Auftrag von U+C das Inkassoverfahren übernommen hat und die Sache ja nicht (wie im BAEK Fall) an Debcon 'abgetreten' wurde. (richtig?)
Im Zuge der Mahnbescheidwelle durch den Insolvenzverwalter von FDUDM2 (ehem. Digiprotect) gegen Ende des Jahres 2013 war ich also (bisher?) nicht betroffen.
Wie bewertet Ihr diese Situation?
Meine Frage zielt nicht auf die Verjährung ab, sondern viel mehr darauf, ob ein etwaige beantragter Mahnbescheid auf Grund des Umzugs nicht zugestellt werden konnte.
Was passiert in einem solchen Fall üblicherweise? Ich habe mich nach dem Umzug auch zeitnah im Einwohneramt gemeldet, so dass meine neue Anschrift doch eigtl problemlos ermittelt werden könnte, oder irre ich mich da?
Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit der "öffentlichen Zustellung" des Mahnbescheides, jedoch habe ich diesen Sachverhalt nicht wirklich verstanden, da hierbei auch nur sehr kontroverse Informationen im Internet zu finden sind. Wie verhält man sich bei diesem Mahnverfahren?
Ich bin für jedwede Antwort dankbar!
Gruß
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mach' dir keinen Kopf und freu' dich auf die höchstwahrscheinlich Verjährung! Ist bei mir genauso, nur ohne Umzug. "Vier gewinnt" war auch bei mir die letzte Meldung von Debcon - seitdem ist Funkstille. Mein "Werdegang" steht übrigens ein paar Beiträge weiter oben genau beschrieben.
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- Registriert: Samstag 21. Dezember 2013, 10:50
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo
erstmal danke für die hilfe über die jahre!
habe den debcon brief bekommen siehe letzten post von steffen
datum, betreff und ablaufdatum ende des monats gleich (ausgabe 2014)
meine frage:
die empfehlung von steffen ist: zahl oder nicht zahlen!
versteh ich die empfehlung richtig den brief einfach ignorieren und abwarten und tee trinken
oder sollte man ein wiederspruchbrief hinschicken?
schon mal danken im vorraus
mkg stevie
erstmal danke für die hilfe über die jahre!
habe den debcon brief bekommen siehe letzten post von steffen
datum, betreff und ablaufdatum ende des monats gleich (ausgabe 2014)
meine frage:
die empfehlung von steffen ist: zahl oder nicht zahlen!
versteh ich die empfehlung richtig den brief einfach ignorieren und abwarten und tee trinken
oder sollte man ein wiederspruchbrief hinschicken?
schon mal danken im vorraus
mkg stevie
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- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du hast doch dem MB widersprochen, dass ist halt ein Weg ohne Klage an dein Geld zukommen. Du hast zwei möglichkeiten zahlen oder warten ob es zur Klage kommt, was wirklich passiert kann ich dir nicht sagen denn meine Glaskugel ist putt.ParaStevie hat geschrieben:Hallo
erstmal danke für die hilfe über die jahre!
habe den debcon brief bekommen siehe letzten post von steffen
datum, betreff und ablaufdatum ende des monats gleich (ausgabe 2014)
meine frage:
die empfehlung von steffen ist: zahl oder nicht zahlen!
versteh ich die empfehlung richtig den brief einfach ignorieren und abwarten und tee trinken
oder sollte man ein wiederspruchbrief hinschicken?
schon mal danken im vorraus
mkg stevie
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also bei mir müsste die Sache erledigt sein. Habe seit Anfang September nichts mehr von den Jungs und Mädels von Debcon gehört. Einen MB habe ich bis heute nicht erhalten. Jetzt ist bereits Ende Januar, denke nicht das noch was kommt. Sollte doch werde ich berichten.
Gruß und danke an alle für die Unterstützung
Gruß und danke an alle für die Unterstützung
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 21. Dezember 2013, 10:50
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
moin
erstmal danke für die antwort stand gestern bischen auf den schlauch :(
(stress auf arbeit und dann das noch)
werde es aussitzen und nicht zahlen!
schade das die glaskugel putt is, wäre cool endlich das ende zu sehen
mkg steve
erstmal danke für die antwort stand gestern bischen auf den schlauch :(
(stress auf arbeit und dann das noch)
werde es aussitzen und nicht zahlen!
schade das die glaskugel putt is, wäre cool endlich das ende zu sehen
mkg steve
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- Beiträge: 4
- Registriert: Samstag 31. August 2013, 11:21
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit noch einen Mahnbescheid aus 2013 zu erhalten?
Ich habe zum Glück seit August von Debcon nichts mehr gehört und mein Fall ist aus Jan. 2010.
Sprich die Sache wäre somit verjährt. Richtig, oder?
Und wenn die jetzt noch einmal betteln sollten. Direkt zum Anwalt oder gibt es Musterschreiben bzgl. Mitteilung der Verjährung?
Ich habe zum Glück seit August von Debcon nichts mehr gehört und mein Fall ist aus Jan. 2010.
Sprich die Sache wäre somit verjährt. Richtig, oder?
Und wenn die jetzt noch einmal betteln sollten. Direkt zum Anwalt oder gibt es Musterschreiben bzgl. Mitteilung der Verjährung?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bin in der gleichen Situation. Denke das da nichts mehr kommt, aber 100%ig kann man das natürlich nicht sagen.filler1971 hat geschrieben:Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit noch einen Mahnbescheid aus 2013 zu erhalten?
Ich habe zum Glück seit August von Debcon nichts mehr gehört und mein Fall ist aus Jan. 2010.
Denke hier zählt dann wieder abheften, je nach Inhalt des Schreibens.filler1971 hat geschrieben:Und wenn die jetzt noch einmal betteln sollten. Direkt zum Anwalt oder gibt es Musterschreiben bzgl. Mitteilung der Verjährung?
Überlege mir noch bis Ende Februar zu warten und wenn dann nichts mehr gekommen ist, schreibe ich Debcon an, dass die alle Daten von mir löschen sollen mit der Bitte um Bestätigung. Wenn ich dann die Bestätigung habe, schließe ich die Sache für mich komplett ab.
Gruß Jonnyman
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- Beiträge: 9
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 04:58
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wie kommst du darauf, dass die deine Daten löschen werden/sollen und das auch noch bestätigen.
Wenn eine mod UE oder vergleichbar abgegebn wurde seit ihr schon mal mind. 30 Jahre "Vertragspartner".
Genaugenommen sogar ein Leben lang, da das Gestz jedoch haftungsrechtlich auf 30 Jahre abstellt ist nach 30 Jahren
als Gegenleistung aus einem Vertrag nix mehr zu wollen - obwohl der Vertrag nicht unwirksam wurde.
Wenn die wirklich still halten bis die Verjährung 100ig eingetreten ist sei einfach glücklich - wenn dann noch was kommt
lass Sie damit auflaufen
Wenn eine mod UE oder vergleichbar abgegebn wurde seit ihr schon mal mind. 30 Jahre "Vertragspartner".
Genaugenommen sogar ein Leben lang, da das Gestz jedoch haftungsrechtlich auf 30 Jahre abstellt ist nach 30 Jahren
als Gegenleistung aus einem Vertrag nix mehr zu wollen - obwohl der Vertrag nicht unwirksam wurde.
Wenn die wirklich still halten bis die Verjährung 100ig eingetreten ist sei einfach glücklich - wenn dann noch was kommt
lass Sie damit auflaufen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Was ist eigentlich, wenn der Abmahner seine Abmahnung an eine falsche Adresse schickt, die Post weiß zufällig das 5 Häuser weiter jemand (nicht der Abgemahnte) mit dem gleichen Nachnamen wohnt, wirft dort die Abmahnung ein.
Zufällig kennt der dortige Bewohner mit dem gleichem Nachnamen den Abgemahnten und gibt ihm die Abmahnung.
Der abgemahnt wohnt aber ganz woanders.
Wie verhält sich das dann ??
Zufällig kennt der dortige Bewohner mit dem gleichem Nachnamen den Abgemahnten und gibt ihm die Abmahnung.
Der abgemahnt wohnt aber ganz woanders.
Wie verhält sich das dann ??
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dann ist das für dich recht blöd DENN:
Auch wenn man es kaum glauben mag: Du hast kein Recht darauf abgemahnt zu werden. !!!
Normalerweise ist die Abmahnung eine gute Sache, denn Sie soll Parteien helfen Rechtsverstöße ausserhalb der
Gerichte zu klären und kostengünstig beizulegen.
Wenn dich also jemand abmahnt, dann tut er das freiwillig ( er könnte ja auch gleich klagen ) um
die Verfahrenskosten ( für dich ) niedrig zu halten.
Selbst eine Abmahnung per Telefon, Fax oder Email wäre gültig - denn es handelt sich
streng genommen um ein freiwilliges aussergerichtliches Angebot.
Erreicht dich eine Abmahnung nicht ( wegen Umzug usw... ) und der Abmahner klagt oder beantragt eine
einstweilige Verfügung muss er ( je nach Begründung des Antrages ) allenfalls glaubhaft darlegen eine
Abmahnung versendet zu haben - aber selbst dies ist meist nicht mal erforderlich.
Soweit die Theorie.
Leider missbrauchen nicht wenige dieses vom Grunde her sinnvolle juristische Kontrukt um Geld zu machen.
In vielen Fällen der Abmahnung geht es daher nicht wirklich um die Beseitigung einer Rechtsverletzung,
sondern vielmehr um die geltend machbaren Kosten daraus - aber wenn eine Rechtsverletzung vorliegt
eine zulässige Methode.
Der Nachweis, dass es nicht um einen Unterlassungsanspruch sondern um Schadensersatzzahlungen
und Anwaltskosten geht ist fast nie möglich.
Daher gilt grundsätzlich: "hab ich nicht bekommen" hilft nicht.
Auch wenn man es kaum glauben mag: Du hast kein Recht darauf abgemahnt zu werden. !!!
Normalerweise ist die Abmahnung eine gute Sache, denn Sie soll Parteien helfen Rechtsverstöße ausserhalb der
Gerichte zu klären und kostengünstig beizulegen.
Wenn dich also jemand abmahnt, dann tut er das freiwillig ( er könnte ja auch gleich klagen ) um
die Verfahrenskosten ( für dich ) niedrig zu halten.
Selbst eine Abmahnung per Telefon, Fax oder Email wäre gültig - denn es handelt sich
streng genommen um ein freiwilliges aussergerichtliches Angebot.
Erreicht dich eine Abmahnung nicht ( wegen Umzug usw... ) und der Abmahner klagt oder beantragt eine
einstweilige Verfügung muss er ( je nach Begründung des Antrages ) allenfalls glaubhaft darlegen eine
Abmahnung versendet zu haben - aber selbst dies ist meist nicht mal erforderlich.
Soweit die Theorie.
Leider missbrauchen nicht wenige dieses vom Grunde her sinnvolle juristische Kontrukt um Geld zu machen.
In vielen Fällen der Abmahnung geht es daher nicht wirklich um die Beseitigung einer Rechtsverletzung,
sondern vielmehr um die geltend machbaren Kosten daraus - aber wenn eine Rechtsverletzung vorliegt
eine zulässige Methode.
Der Nachweis, dass es nicht um einen Unterlassungsanspruch sondern um Schadensersatzzahlungen
und Anwaltskosten geht ist fast nie möglich.
Daher gilt grundsätzlich: "hab ich nicht bekommen" hilft nicht.