Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also gerade erstmal mit Mail und Vor- Nachname als Unterschirft versendet!
Heut nochmal zu Post und per Einschreiben!
Estas
Heut nochmal zu Post und per Einschreiben!
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Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo ich habe am 31.1 die Forderungen von debcon erhalten.
Bin momentan leider nicht zu Hause und wollte Fragen, ob ich für den Widerspruch bis Montag Zeit habe.
In der Forderung selbst steht irgendwas vom 3.2 und schuldbefreiender Wirkung.
Ergo meine Frage: Wie lange kann ich fristgerecht widersprechen mit dem Musterschreiben ? Muss dies unbedingt vor dem 3.2 geschehen oder reicht Montag auch noch?
Vielen Dank !!!!
Kai
Bin momentan leider nicht zu Hause und wollte Fragen, ob ich für den Widerspruch bis Montag Zeit habe.
In der Forderung selbst steht irgendwas vom 3.2 und schuldbefreiender Wirkung.
Ergo meine Frage: Wie lange kann ich fristgerecht widersprechen mit dem Musterschreiben ? Muss dies unbedingt vor dem 3.2 geschehen oder reicht Montag auch noch?
Vielen Dank !!!!
Kai
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Man sollte einmal langsam wieder die Gedanken ordnen und sich auf das wesentliche konzentrieren.
Ja, es ist ein handfester Anschiss.
1. Kein Engagierter - egal aus welchem Forum - macht sich doch aus Langeweile Gedanken, wie ein
Betroffener reagieren kann oder sollte. Solche Empfehlungen basieren doch auf Erfahrungen und
einen Spritzer Mut. Denn jedes Forum geht einen Spagat ein, zwischen laienhaften und gut gemeinten
Empfehlungen und nicht erlaubter Rechtsberatung.
Deshalb sollte man sich daran halten, was das entsprechende Forum - besser gesagt die Administration
- als Grundausrichtung vorgibt. Es ist auch ein Dogma, sondern eine günstige Variante.
2. Ein Inkassounternehmen, egal wie es heißt, kann ohne einen rechtskräftigen Titel (titulierte
Forderung wie Urteil, anerkannten MB, Vollstreckungsbescheid) - nichts, außer dreist oder höflich
an mahnen. Sie können keinen Gerichtsvollzieher schicken, sie können keine Lohn- oder Kontopfändung
vornehmen, ihnen brauch kein Einlass gewährt werden, man muss ihnen am Telefon nicht zuhören -
einfach einmal widersprechen und gut. Wenn sie die Kohle haben wollen - müssen sie klagen. Ähm,
warum hat es dann U+C nicht gleich?
3. Einwurf oder mit Rückschein - das ist hier die Frage?
Das ist doch völlig uninteressant. Das ganze Dogma - nur mit RS - ist doch von den ganzen Faulen
und Angsthasen aufgekommen.
Der Gesetzgeber sagt doch nur allgemein: Zugegangen ist ein Schreiben dann, wenn sie derart in den
Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen
ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen. Schreiben, die per Brief übermittelt werden, gehen dem
Empfänger mit der Aushändigung des Briefes zu, wobei der Einwurf in den eigenen Briefkasten regelmäßig
genügt.
Das große Problem, das derjenige, der sich auf etwas beruft in Beweisnot ist. Denn, mit dem Versand -
egal durch welche Form (Brief, Einschreiben, Einwurf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) - kann
man erst einmal den Inhalt - nicht - mit-beweisen. Kommt es hart auf hart, kann der Empfänger behaupten,
es wäre nur ein leeres Blatt Papier beinhaltet. Deshalb auch der Doppelversand. Je mehr Nachweise des
Versand - desto besser.
Und liebe Leute, was will denn die Gegenseite mit der E-Mail-Adresse anfangen? Das ist so etwas von
Lächerlich und zeugt nur, was wir tatsächlich sind - Angsthasen. Genau wie kein Mensch einen Scanner,
Fax oder einen Drucker hat, der gerade mal kaputt ist, wenn es darum geht etwas her zuschicken.
Empfohlene Versandarten der Initiative AW3P:
1. Einwurf Einschreiben (wer Brief oder mit RS wählt - macht auch nichts verkehrt)
2. E-Mail (zum doppelten Nachweis für die eigenen Unterlagen. Höhere Beweiskraft als ein Fax, vgl. BGH
- Az. IX ZR 148/10 -"OK-Vermerk" auf einem Fax-Sendebericht bestätigt nicht den tatsächlichen Zugang)
4. Skandal Infopost
Es gibt mittlerweile eine ausgeprägte Rechtsprechung, das nur derjenige, der einen Schaden davon trägt,
berechtigt ist diesen einzuklagen. Salopp formuliert. Sollte jemand (außer im Kopf) einen Schaden haben,
ist es doch die Deutsche Post. Einmal Imageverlust und Andermal wohl Gebühren in Höhe von XYZ.
Wenn jetzt die Deutsche Post aber sagt: Nen, ne, ne - alles paletti. Dann war es erst einmal.
Natürlich kann sich jeder an STA, Polizei, Deutsche Post oder BfDI wenden und sich beschweren oder was
weiß ich.
Also, schön ruhig bleiben, Widerspruch versenden und zukünftige Post von Debcon ignorieren oder bezahlen.
VG Steffen
Ja, es ist ein handfester Anschiss.
1. Kein Engagierter - egal aus welchem Forum - macht sich doch aus Langeweile Gedanken, wie ein
Betroffener reagieren kann oder sollte. Solche Empfehlungen basieren doch auf Erfahrungen und
einen Spritzer Mut. Denn jedes Forum geht einen Spagat ein, zwischen laienhaften und gut gemeinten
Empfehlungen und nicht erlaubter Rechtsberatung.
Deshalb sollte man sich daran halten, was das entsprechende Forum - besser gesagt die Administration
- als Grundausrichtung vorgibt. Es ist auch ein Dogma, sondern eine günstige Variante.
2. Ein Inkassounternehmen, egal wie es heißt, kann ohne einen rechtskräftigen Titel (titulierte
Forderung wie Urteil, anerkannten MB, Vollstreckungsbescheid) - nichts, außer dreist oder höflich
an mahnen. Sie können keinen Gerichtsvollzieher schicken, sie können keine Lohn- oder Kontopfändung
vornehmen, ihnen brauch kein Einlass gewährt werden, man muss ihnen am Telefon nicht zuhören -
einfach einmal widersprechen und gut. Wenn sie die Kohle haben wollen - müssen sie klagen. Ähm,
warum hat es dann U+C nicht gleich?
3. Einwurf oder mit Rückschein - das ist hier die Frage?
Das ist doch völlig uninteressant. Das ganze Dogma - nur mit RS - ist doch von den ganzen Faulen
und Angsthasen aufgekommen.
Der Gesetzgeber sagt doch nur allgemein: Zugegangen ist ein Schreiben dann, wenn sie derart in den
Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen
ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen. Schreiben, die per Brief übermittelt werden, gehen dem
Empfänger mit der Aushändigung des Briefes zu, wobei der Einwurf in den eigenen Briefkasten regelmäßig
genügt.
Das große Problem, das derjenige, der sich auf etwas beruft in Beweisnot ist. Denn, mit dem Versand -
egal durch welche Form (Brief, Einschreiben, Einwurf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) - kann
man erst einmal den Inhalt - nicht - mit-beweisen. Kommt es hart auf hart, kann der Empfänger behaupten,
es wäre nur ein leeres Blatt Papier beinhaltet. Deshalb auch der Doppelversand. Je mehr Nachweise des
Versand - desto besser.
Und liebe Leute, was will denn die Gegenseite mit der E-Mail-Adresse anfangen? Das ist so etwas von
Lächerlich und zeugt nur, was wir tatsächlich sind - Angsthasen. Genau wie kein Mensch einen Scanner,
Fax oder einen Drucker hat, der gerade mal kaputt ist, wenn es darum geht etwas her zuschicken.
Empfohlene Versandarten der Initiative AW3P:
1. Einwurf Einschreiben (wer Brief oder mit RS wählt - macht auch nichts verkehrt)
2. E-Mail (zum doppelten Nachweis für die eigenen Unterlagen. Höhere Beweiskraft als ein Fax, vgl. BGH
- Az. IX ZR 148/10 -"OK-Vermerk" auf einem Fax-Sendebericht bestätigt nicht den tatsächlichen Zugang)
4. Skandal Infopost
Es gibt mittlerweile eine ausgeprägte Rechtsprechung, das nur derjenige, der einen Schaden davon trägt,
berechtigt ist diesen einzuklagen. Salopp formuliert. Sollte jemand (außer im Kopf) einen Schaden haben,
ist es doch die Deutsche Post. Einmal Imageverlust und Andermal wohl Gebühren in Höhe von XYZ.
Wenn jetzt die Deutsche Post aber sagt: Nen, ne, ne - alles paletti. Dann war es erst einmal.
Natürlich kann sich jeder an STA, Polizei, Deutsche Post oder BfDI wenden und sich beschweren oder was
weiß ich.
Also, schön ruhig bleiben, Widerspruch versenden und zukünftige Post von Debcon ignorieren oder bezahlen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Danke nochmal an die gute Beratung !
Ich habe widersprochen. Muss ich jetzt noch mit einer Mahnung vom Gericht rechnen ? Langsam aber sicher stresst mich die ganze Geschichte.
Nach der Mahnung sollte der Spuck dann endlich ein Ende haben, oder? Letzte Instanz wäre dann die Klage ...
Vielen Dank !
Ich habe widersprochen. Muss ich jetzt noch mit einer Mahnung vom Gericht rechnen ? Langsam aber sicher stresst mich die ganze Geschichte.
Nach der Mahnung sollte der Spuck dann endlich ein Ende haben, oder? Letzte Instanz wäre dann die Klage ...
Vielen Dank !
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hat schon mal jemand bemerkt, dass die Briefe von debcon mit "INFOPOST" versandt wurden. Neben den zulässigen Variablen sind in den Briefen m.E. auch unzulässigen individuellen Angaben, wie Inkasso-Nr. und Gläubiger, enthalten. Das dürfte doch auch ein Betrug sein? Als Werbebriefe, für die die INFOPOST eingendlich gedacht sind, kann ich die Forderungsschreiben nicht anerkennen.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@ Grazer57
Vielen Dank erstmal. Entscheidene Frage ist natürlich die Klage Wahrscheinlichkeit.
Im Endeffekt ist die Übertragung von U+C auf ein Inkassounternehmen nur eine weitere zeitliche Verlängerung Druck zu machen.
@ Sollte ich mir den Eingang der Email bestätigen lassen ?
Vielen Dank
Vielen Dank erstmal. Entscheidene Frage ist natürlich die Klage Wahrscheinlichkeit.
Im Endeffekt ist die Übertragung von U+C auf ein Inkassounternehmen nur eine weitere zeitliche Verlängerung Druck zu machen.
@ Sollte ich mir den Eingang der Email bestätigen lassen ?
Vielen Dank
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ersteinmal vielen Dank das es diese Seite hier überhaupt gibt, und die die hier mit Rat und Tat agieren.
Auch ich habe schon vor ca. einem Jahr zwei Schreiben von der Firma U&C bekommen.
Interessanterweise wurde ich angeblichen zu Zeiten geloggt in denen ich nachweislich nicht einmal zu Hause war... und das meine kleinen Kinder oder meine Frau Mittags Pornos laden halte ich für gänzlich ausgeschlossen.
Auch ein intensives durchsuchen nach den angeblichen Dateien (auch gelöschten) auf meiner Festplatte blieb erfolgslos.
Nachdem mich aber die Anschlussinhaberhaftung treffen würde muss ich mich mit dem "Schei*" rumärgern.
Bisher habe ich mich an alles gehalten. ModUE verschickt, Briefe ignoriert und lange nichts mehr von denen gehört.
Nun war ich leider Gottes auf Dienstreise. Zwar hat meine Frau nach der Post geschaut, aber der Brief von Debcon war so unscheinbar das meine Vetraute ihn nicht öffnete.
Als ich gestern, Freitag 03.02. den Brief in die Finger bekam überkam mich, neben dem Ärger, auch ein kleiner Schreck das dies auch der Tag der Widerspruchsfrist war.
Ich habe gleich das Widerspruchsschreiben ausgefüllt, per Email geschickt und noch am Nanchmittag per Einschreiben losgeschickt.
Meine Frage: Liege ich damit in der Widerspruchsfrist? (Poststempel ist ja 3.02.) oder gilt Posteingang bei denen?
Zweite Frage: Das Schreiben von Debcon ist mit dem 24.01. erstellt. Davon ausgehen das ich es am 26.01. im Kasten hatte... sind da 8 Tage Widerspruchsfrist eigentlich wirklich rechtens?
Auch ich habe schon vor ca. einem Jahr zwei Schreiben von der Firma U&C bekommen.
Interessanterweise wurde ich angeblichen zu Zeiten geloggt in denen ich nachweislich nicht einmal zu Hause war... und das meine kleinen Kinder oder meine Frau Mittags Pornos laden halte ich für gänzlich ausgeschlossen.
Auch ein intensives durchsuchen nach den angeblichen Dateien (auch gelöschten) auf meiner Festplatte blieb erfolgslos.
Nachdem mich aber die Anschlussinhaberhaftung treffen würde muss ich mich mit dem "Schei*" rumärgern.
Bisher habe ich mich an alles gehalten. ModUE verschickt, Briefe ignoriert und lange nichts mehr von denen gehört.
Nun war ich leider Gottes auf Dienstreise. Zwar hat meine Frau nach der Post geschaut, aber der Brief von Debcon war so unscheinbar das meine Vetraute ihn nicht öffnete.
Als ich gestern, Freitag 03.02. den Brief in die Finger bekam überkam mich, neben dem Ärger, auch ein kleiner Schreck das dies auch der Tag der Widerspruchsfrist war.
Ich habe gleich das Widerspruchsschreiben ausgefüllt, per Email geschickt und noch am Nanchmittag per Einschreiben losgeschickt.
Meine Frage: Liege ich damit in der Widerspruchsfrist? (Poststempel ist ja 3.02.) oder gilt Posteingang bei denen?
Zweite Frage: Das Schreiben von Debcon ist mit dem 24.01. erstellt. Davon ausgehen das ich es am 26.01. im Kasten hatte... sind da 8 Tage Widerspruchsfrist eigentlich wirklich rechtens?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Lovecraft,
das Schreiben ist zwar datiert mit dem 24.01., aber du kannst davon ausgehen, dass es erst am 31.01. in deinem Briefkasten war.
So jedenfalls war es bei mir und auch mehreren (den meisten?) anderen, die solche Post bekamen.
Trotzdem ist es immer ratsam, sich an die Frist zu halten, auch wenn sie sehr kurz bemessen ist.
Nagel mich nicht drauf fest, aber wenn ich es richtig verstanden habe, gilt bei dir die Frist als eingehalten.
das Schreiben ist zwar datiert mit dem 24.01., aber du kannst davon ausgehen, dass es erst am 31.01. in deinem Briefkasten war.
So jedenfalls war es bei mir und auch mehreren (den meisten?) anderen, die solche Post bekamen.
Trotzdem ist es immer ratsam, sich an die Frist zu halten, auch wenn sie sehr kurz bemessen ist.
Nagel mich nicht drauf fest, aber wenn ich es richtig verstanden habe, gilt bei dir die Frist als eingehalten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemLovecraft]Meine Frage: Liege ich damit in der Widerspruchsfrist? (Poststempel ist ja 3.02.) oder gilt Posteingang bei denen?
Zweite Frage: Das Schreiben von Debcon ist mit dem 24.01. erstellt. Davon ausgehen das ich es am 26.01. im Kasten hatte... sind da 8 Tage Widerspruchsfrist eigentlich wirklich rechtens?[/quoteem]
Sollte die Debcon-Frist überschritten sein, mach das hier erst einmal nichts. Widerspruch-Schreiben absenden und gut!
VG Steffen
Zweite Frage: Das Schreiben von Debcon ist mit dem 24.01. erstellt. Davon ausgehen das ich es am 26.01. im Kasten hatte... sind da 8 Tage Widerspruchsfrist eigentlich wirklich rechtens?[/quoteem]
Sollte die Debcon-Frist überschritten sein, mach das hier erst einmal nichts. Widerspruch-Schreiben absenden und gut!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
Ich habe jetzt schon durch so ziemlich alles durchgelesen was ich hier gefunden habe und danach gehandelt.
Bin derzeit beim 1.ten Schreiben von Debcon dem ich nach der Mustervorlage widersprochen habe.
Was ich nicht ganz kapiere ist die Sache mit der Verjährung.
Zählt die ab dem Zeitpunkt wo U+C mich zum ersten mal aufgefordert haben zu bezahlen von dort dann die 2 Jahre? Wenn ich es richtig verstehe schon?
Bzw anders ausgedrückt beginnt mit erhalt des Schreibens von Debcon eine neue 2 jährige Frist?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Schönen Sonntag
Ich habe jetzt schon durch so ziemlich alles durchgelesen was ich hier gefunden habe und danach gehandelt.
Bin derzeit beim 1.ten Schreiben von Debcon dem ich nach der Mustervorlage widersprochen habe.
Was ich nicht ganz kapiere ist die Sache mit der Verjährung.
Zählt die ab dem Zeitpunkt wo U+C mich zum ersten mal aufgefordert haben zu bezahlen von dort dann die 2 Jahre? Wenn ich es richtig verstehe schon?
Bzw anders ausgedrückt beginnt mit erhalt des Schreibens von Debcon eine neue 2 jährige Frist?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Schönen Sonntag
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
ah ok dann hatte ich das doch falsch verstanden mit dem beginn der verjährung
Danke dir kirchi
Danke dir kirchi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Frage: Hemmen, dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch die Verjährung?
Antwort: Nein! Nach der regelmäßigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Begriff "Verhandlungen"
im Sinne von § 203 Satz 1 BGB weit auszulegen. Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass
er einen Anspruch geltend machen, und worauf er ihn stützen will. Anschließend genügt jeder ernsthafte
Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies
nicht sofort und erkennbar ablehnt (BGH XI ZR 18/08, IX ZR 158/07, I ZR 116/06, I ZR 116/06).
Mit dem Widerspruch wird nicht nur ein möglicher Schufa Eintrag verhindert, sondern sofort und eindeutig
erkennbar der Anspruch abgelehnt, so dass dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch keinen Einfluss auf
die Verjährung haben.
F.A.Q. Debcon
VG Steffen
Antwort: Nein! Nach der regelmäßigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Begriff "Verhandlungen"
im Sinne von § 203 Satz 1 BGB weit auszulegen. Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass
er einen Anspruch geltend machen, und worauf er ihn stützen will. Anschließend genügt jeder ernsthafte
Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies
nicht sofort und erkennbar ablehnt (BGH XI ZR 18/08, IX ZR 158/07, I ZR 116/06, I ZR 116/06).
Mit dem Widerspruch wird nicht nur ein möglicher Schufa Eintrag verhindert, sondern sofort und eindeutig
erkennbar der Anspruch abgelehnt, so dass dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch keinen Einfluss auf
die Verjährung haben.
F.A.Q. Debcon
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo!
Mir ist da gerade mal was aufgefallen und ich würde gerne wissen wie ihr darüber denkt.
Bei dem Schreiben von debcon ist mir aufgefallen, dass die debcon so bewußt mit der Schufa (Ihre unbestrittene Forderung.....rein vorsorglich....meden wir unbestrittene usw.) spielt, damit wir den widerspruch abgeben und die alle aktuellen anschriften haben. Die haben mit sicherheit icht das ziel die forderungen der schufa zu melden, die wollen geldverdienen und nicht daten tauschen.
nicht das nachdem die die aktuelle anschrift haben weiter gehen.
Mir ist da gerade mal was aufgefallen und ich würde gerne wissen wie ihr darüber denkt.
Bei dem Schreiben von debcon ist mir aufgefallen, dass die debcon so bewußt mit der Schufa (Ihre unbestrittene Forderung.....rein vorsorglich....meden wir unbestrittene usw.) spielt, damit wir den widerspruch abgeben und die alle aktuellen anschriften haben. Die haben mit sicherheit icht das ziel die forderungen der schufa zu melden, die wollen geldverdienen und nicht daten tauschen.
nicht das nachdem die die aktuelle anschrift haben weiter gehen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 1
- Registriert: Mittwoch 1. Februar 2012, 12:29
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo!
Ich bin auch geschädigter von ehem. U+C bzw. jetzt Debcon. Selbstverständlich werde ich keinen Cent an die Zahlen - mittlerweile sind jetzt 1 3/4 Jahre ins Land gegangen. Habe auch damals schon die modUE zu U+C gesendet und jetzt der selbe Spass mit dem Musterbrief (Widerspruch).
Nun aber zu meiner Frage. Hatte denen ja einen Termin bis 16. Februar gesetzt - das war das Datum +14 Tage, wie im Widerspruch angemerkt. Wie gehe ich nun vor? Die Zeit ist um und natürlich keinerlei Antwort von denen!
Grüße
Ich bin auch geschädigter von ehem. U+C bzw. jetzt Debcon. Selbstverständlich werde ich keinen Cent an die Zahlen - mittlerweile sind jetzt 1 3/4 Jahre ins Land gegangen. Habe auch damals schon die modUE zu U+C gesendet und jetzt der selbe Spass mit dem Musterbrief (Widerspruch).
Nun aber zu meiner Frage. Hatte denen ja einen Termin bis 16. Februar gesetzt - das war das Datum +14 Tage, wie im Widerspruch angemerkt. Wie gehe ich nun vor? Die Zeit ist um und natürlich keinerlei Antwort von denen!
Grüße
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Würde mich auch mal interessieren. Bei mir war's der 14.2., aber ich glaub' nicht, dass in so einem Fall eine "Terminüberschreitung" überhaupt relevant ist. Außer, dass der Rückschein bei mir eingetrudelt ist, gab's bis jetzt keine Reaktion von Debcon. Vielleicht gab's zuviele Widersprüche und denen ist jetzt erstmal klargeworden, auf was sie sich da eingelassen haben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
man sollte hier nicht all zu ernst nehmen mit dem termin.
wichtig, das man widerspricht.
das widerspruchschreiben ist ja eigentlich nur dazu da,
dass man die forderungen bestreitet, damit man kein
schufa-eintrag vornimmt.
die anderen punkte sind nur etwas mehrarbeit.
vg steffen
wichtig, das man widerspricht.
das widerspruchschreiben ist ja eigentlich nur dazu da,
dass man die forderungen bestreitet, damit man kein
schufa-eintrag vornimmt.
die anderen punkte sind nur etwas mehrarbeit.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
bei mir hatten die 3 wochen frist - heute abgelaufen.thisisme222 hat geschrieben: ...
Nun aber zu meiner Frage. Hatte denen ja einen Termin bis 16. Februar gesetzt - das war das Datum +14 Tage, wie im Widerspruch angemerkt. Wie gehe ich nun vor? Die Zeit ist um und natürlich keinerlei Antwort von denen!
Grüße
ich warte noch eine großzügige "postlaufzeit" ab und werde strafanzeige gegen U+C und debcon erstatten.
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- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Strafanzeige halte ich auch für eher fragwürdig, aber für die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten könnte ich mich erwärmen. Rückt die Angelegenheit, wenn in derselben Sache gehäuft Anfragen gestellt werden, vielleicht noch mehr ins Licht der Öffentlichkeit. Bei mir war der 14. der Stichtag. Werden noch bis zum 28. warten und dann geht die Post ab.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Miteinand,
die Einschätzung
Ich werde den Datenschutzbeauftragten auf jeden Fall anschreiben (mit Durchschlag an Debcon).
Mir stellt sich die Frage ob nicht auch die Aufsicht nach dem Rechtsberatungsgestz (Präsidenten des OLG Hamm) darauf hingewiesen werden sollte, dass die Fa. Debcon offensichtlich nicht in der Lage ist in einer angemessenen Zeit
Grüße
Trester
die Einschätzung
teile ich aus eigener, besserer, Erfahrung mit dem Landesdatenschutz NRW nicht. Es dauert eine Zeit, aber dann...Grazer57 hat geschrieben:@ el Chupa Cabra
zahnloser Tiger schon , weil ständig personell unterbesetzt ......
ist aber von der Politik so gewollt ......
Nur wenn plötzlich zig Meldungen über nicht erteilte Selbstauskünfte eintrudeln ......
könnten die 'Datenschützer schon mal tätig werden .....
Ich werde den Datenschutzbeauftragten auf jeden Fall anschreiben (mit Durchschlag an Debcon).
Mir stellt sich die Frage ob nicht auch die Aufsicht nach dem Rechtsberatungsgestz (Präsidenten des OLG Hamm) darauf hingewiesen werden sollte, dass die Fa. Debcon offensichtlich nicht in der Lage ist in einer angemessenen Zeit
- Auskünfte über gespeicherte Daten,
Vollmacht oder Abtretung
und eine differenzierte Aufstellung der angeblichen Forderung
Grüße
Trester