Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

#1 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Januar 2012, 16:55

Statt U+C jetzt Debcon!



Mittwoch, den 25.01.2012; 16:38 Uhr



Trotz großangekündigter Strafanzeigen und anderen künstlichen Aufregern, hat die Kanzlei U+C Rechtsanwälte
URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihre Versteigerung von Forderungen aus Abmahnungen in einer
Höhe von 90 Millionen Euro problemlos durchgeführt und beendet. Nach den uns vorliegenden Informationen
scheint die Versteigerung erfolgreich gewesen zu sein. Betroffene, die bisher Schreiben von der Kanzlei U+C
Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekommen haben, lernen nun die Firma
Debcon Debitorenmanagement und Consulting für Immobilienfinanzierer GmbH (kurz: Debcon GmbH) kennen.
Das Unternehmen scheint als Inkassounternehmen damit beauftragt zu sein, ausstehende Zahlungen einzufordern.



Musterschreiben Debcon:

Bild..........Bild



Lassen Sie sich von solchen Schreiben – nicht – einschüchtern. Ohne rechtskräftigen Titel hat auch die Debcon GmbH
keine – rechtliche Handhabe und es wird – kein – Gerichtsvollzieher kommen oder Lohn- bzw. Kontopfändungen
durchgeführt.

Nutzen Sie unsere kostenlosen "Wegweiser Inkasso" für Ihre Ersteinschätzung solcher Inkasso-Schreiben und das
Kennenlernen von möglichen Vorgehensweisen als Reaktion auf diese Schreiben.

________________________________


Hierbei sollten Sie sich von den offensichtlichen Androhungen hinsichtlich eines Schufa Eintrages nicht einschüchtern
lassen. Wenn Sie den Forderungen einmalig widersprechen und zurückweisen, darf - kein - Eintrag vorgenommen werden
und Sie könnten sogar Rechtsmittel dagegen einlegen, da sie bestritten worden.



Musterschreiben eines möglichen Widerspruch

————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
—————————————————————————–

Hinweis: Blau gekennzeichnete Passagen sind am jeweiligen Einzelfall anzupassen!





Muster - Antwort Debcon:

Bild.........Bild


Neues Antwortschreiben ab Ende 02/2012

Bild




Für die weiter Vorgehensweise, richten Sie sich nach dem Wegweiser Inkasso.

Wegweiser Inkasso
___________________________________

Die Initiative AW3P
_____________________

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Januar 2012, 17:40

Was ist, wenn der Schufa-Eintrag schon vorgenommen wurde?


Hier sollte man erst einmal keine Hektik aufkommen lassen. Seriöse Kanzleien und Inkassounternehmen
werden zu solchen unsauberen Maßnahmen nicht zurückgreifen. Wichtig, dass man mit der - nur - Abgabe
einer mod. UE + nicht zahlen, sich streiten kann, ob damit die Forderungen widersprochen sind.

[…]Eine widersprochene Rechnung (Juristen nennen das eine “bestrittene“ Forderung) darf nicht zu einem
Schufa-Eintrag führen.[…]

Der einfachste Weg, um zu erfahren, welche Daten die Schufa über einen gespeichert hat, ist die Beantragung
einer Schufa-Eigenauskunft. Diese kann man einmal pro Jahr kostenlos anfordern. Beantragt wird hierzu die
“Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“.

Adresse:
SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicezentrum Hannover
Postfach 56 40
30056 Hannover
Fon: 01805 - 724832

Online ist das hier möglich: Meine Schufa.de

Handelt es sich jedoch um einen falschen oder fehlerhaften negativen Schufa-Eintrag, dann muss man sich
direkt an die Debcon GmbH wenden. Die Aufforderung zur Schufa-Korrektur bzw. Löschung des Schufa-Eintrages
sollte man schriftlich per Einschreiben und Rückschein an die Debcon GmbH gerichtet werden. Man sollte in
dem Schreiben genau ausführen, warum der Schufa-Eintrag ungerechtfertigt ist und deshalb gelöscht werden soll.
Schreibe beispielsweise, dass die Forderungen unberechtigt waren und Du Widerspruch gegen die Rechnung bzw.
Forderung erhebst. Verweise auf das Musterschreiben.

Wenn es nichts nützt, dann sollte/muss ein Anwalt eingeschaltet werden.


VG Steffen

Estas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3 Beitrag von Estas » Mittwoch 25. Januar 2012, 20:26

Wie ich gerade gesehen habe (Mein Schufa), kann man für 18,50€ unbefristeteten Online-Zugang bekommen!?

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TheTruth
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#4 Beitrag von TheTruth » Donnerstag 26. Januar 2012, 12:45

Ich kann allen nur empfehlen, die Informationen (Kostenzusammenstellung und detailierte Zusammenfassung des "Tatbestandes") einzufordern.
Ich kann mir vorstellen, das bei so einer Übernahme von Informationen auch das ein oder andere unter den Tisch gefallen ist, oder gar nicht mehr zu beweisen ist.

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#5 Beitrag von fu+c » Donnerstag 26. Januar 2012, 14:31

el Chupa Cabra hat geschrieben:Angeblich soll Deppcon gar nicht der Käufer der Schmutzpapiere sein!
http://networkedblogs.com/tbDcw" onclick="window.open(this.href); return false;
Stimmt, Gläubigerin ist immer noch die Puaka Video Produktion GmbH, die ursprünglich U+C mit der Geltendmachung ihrer Forderung betraut hatte. Ob die Firma Debcon GmbH irgend etwas für das Privileg bezahlt hat, diese Forderungen beitreiben versuchen zu dürfen, ob dieser Wechsel von U+C zu Debcon überhaupt etwas mit der großen Versteigerung von Forderungen durch U+C zu tun hat, ist ungewiß.

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#6 Beitrag von fu+c » Donnerstag 26. Januar 2012, 22:38

Mitleser hat geschrieben: Und die sollen 'mal eben 90 Millionen Euro locker gemacht haben?
Mitlesen ist nicht so dein Ding, oder?
Die haben höchstwahrscheinlich gar nichts locker gemacht, sondern Puaka hat sich offenbar (zutiefst enttäuscht, mit gebrochenem Herzen) von U+C getrennt und ersatzweise an ein nahegelegenes (Luftlinie < 30 Km) Inkassounternehmen gewandt.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#7 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Januar 2012, 04:38

[quoteemBaxter]Deshalb als persönliche Meinung: --> Strafanzeige erstatten![/quoteem]
Warum denn nur? Hier wurde abgemahnt, jetzt wurden die offenen Forderungen versteigert. Geprüft, ob der Anspruch zu recht besteht, wird vor Gericht. Kein STA nimmt nur eine müde Ermittlung deswegen auf.

VG Steffen

Monschy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#8 Beitrag von Monschy » Dienstag 31. Januar 2012, 17:41

Moin Moin

Habe da mal eine Frage: In welcher Zeit muss man dem ersten Schreiben von einem Inkassobüro widersprechen?
Innerhalb der gesetzten Frist oder 14 Tage ab Zustellung des Schreibens?

Danke für die Antworten.

MFG

Monschy

Estas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#9 Beitrag von Estas » Dienstag 31. Januar 2012, 20:18

Hallo :)

Hab da mal eine Frage, da mein Mann momentan beruflich untewegs ist muss ich mich mal schnell an euch wenden.
Er (wir) haben heute auch nen Brief von Depcon bekommen und ich würde gerne wissen ob ich denn auch wegen der Schufa
einen Widerspruch einlegen muss? Oder reicht das wenn ich an Depcon schreibe? ;.ä
Noch gibt es allerdings keinen Schufaeintrag, laut Brief erst nach wenn die Forderung nicht ausgeglichen wird.


Sollte ich den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versenden?

Tut mir leid wenn ich soviel Frage ;9/

Danke euch für die Hilfe, eigentlich kümmert sich mein Mann darum b,b,,,b,

pitter.K
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#10 Beitrag von pitter.K » Mittwoch 1. Februar 2012, 09:56

Hallo, bräuchte dringend Hilfe !!!
Habe gestern ein Schreiben von der Firma Debcon erhalten. Darin fordern sie von mir 2573,60 für den Gläubiger Silwa AG.

Sie fordern von mir 2 Erstattungsansprüche bis zum 03.2.12.

Da ich von den Rechtsanwälten U+C 4 solcher Abmahnungen bekommen habe, ist für mich nicht ersichtlich um welche es sich hier handelt.

Was soll ich tun ?

Habe erst einmal den Vordruck für den Wiederspruch ausgefüllt. Doch dabei fällt mir auf dass ich in diesem Schreiben mitteilen soll, dass ich die Datei des Streitgegenstands nicht runtergeladen habe usw.
Nun kann ich aber nicht sagen um welche beiden Dateien sich es handeln soll. 2. Habe ich doch eine Unterlassungserklärung unterschrieben !

Hoffe ihr könnt mir schnell einen Rat geben.

Grüße
Pitter

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#11 Beitrag von Steffen » Mittwoch 1. Februar 2012, 11:34

Hilfe, habe Post von Debcon erhalten!



Inhaltsverzeichnis

1. Was soll ich bloß machen?
2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?
3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?
4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?
5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?
6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?
7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?
8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?
9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?







1. Was soll ich bloß machen?

=> Widerspreche diesen Forderungen und weise sie - einmal - zurück. Damit gehst Du kein Schuldeingeständnis ein
und Debcon kann keinen Schufa-Eintrag vornehmen lassen. Verwende dazu unser Musterschreiben Widerspruch.


->Inhaltsverzeichnis
________________________



2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?

=> Hier.

Musterschreiben eines möglichen Widerspruch

————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )


->Inhaltsverzeichnis
________________________


3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?

=> Nach einem Gespräch mit der Deutschen Post zu den AGB's darf Debcon diese Schreiben per Infopost versenden, weil es
sich - nach Aussagen der deutschen Post - um keine Rechnung im herkömmlichen Sinn handelt, um wortgleiche Schreiben
wo der Inhalt sich bis auf vereinzelte Angaben (RI, Empfänger, Forderungsbetrag usw.) nicht verändert wird und in großer
Anzahl versendet werden. Es handelt sich um ein Angebot und um keine Rechnung, was sie entweder annehmen können oder
ablehnen. Etwas anders wäre es gewesen, wenn es ein Abmahnschreiben, eine konkrete Rechnung oder ein Kontoauszug
gewesen wäre. Datenschutzrechtlich bestehe keine Bedenken, da es nichts damit zu tun hätte.

Also kurz und knapp, ja, die dürfen das - jedenfalls - nach der Deutschen Post.


->Inhaltsverzeichnis
________________________



4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?

=> Wir empfehlen, zum expliziten Nachweis des Versandes dieses Schreiben, einem Doppelversand.
  • 1-mal per E-Mail,
  • 1-mal per Einwurf Einschreiben
Wer Einschreiben mit Rückschein verwenden will, bitte schön, der Einzige der darüber sich freut ist die Deutsche Post
und ihr Geldbeutel. Die Beweiskraft zum Inhalt erhöht sich damit absolut nicht.

Wichtig! Ob Briefpost, Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein - unbedingt immer den zweiten Weg des
E-Mail-Versandes verwenden. Ihr müsst im Härtefall beweisen, dass Ihr den Widerspruch eingelgt habt und versendet. Der
sichere Weg deshalb - Doppelversand.


->Inhaltsverzeichnis
________________________



5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?

Es hat sich doch an der grundlegenden Strategie: mod. UE + nicht zahlen - nichts geändert. U+C hat offene Forderungen
verkauft, jemand hat sie ersteigert oder hat Debcon beauftragt.

Wenn Debcon Kohle haben will - müssen sie klagen! Hätte aber dann U+C doch auch gleich selbst können. Oder? Widerspruch
und gut.

Je Forderungesschreiben einen Widespruch.


->Inhaltsverzeichnis
________________________



6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?

=> Es ist keine Nötigung, da man nur auf diese Möglichkeit hinweist. Wenn man den Widerspruch versendet, hat man die
Forderung bestritten. Debcon darf jetzt - keinen - Schufa-Eintrag vornehmen!


->Inhaltsverzeichnis
________________________



7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?

=> Auch Debcon weiß, das sie nur einen Eintrag vornehmen lassen können, wenn die Forderung unbestritten ist. Mit Vorliegen
des Widerspruchs - dürfen die das rechtlich nicht!
=> Wer aber möchte, kann - muss aber nicht - die Schufa anschreiben und kostenlos um Eigensauskunft bitten. Adresse ist
im Debcon-Schreiben.

=> Link: So geht die kostenlose Schufa Auskunft (Das Meinungs-Blog)


->Inhaltsverzeichnis
________________________



8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?

=> Widerspruch einlegen innerhalb 14 Tagee. Kreuz bei - insgesamt - und gut.

=> Link: F.A.Q. - Mahnbescheid



->Inhaltsverzeichnis
________________________



9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?

=> Beim Versand der E-Mail reicht der Vor- und Familienname als elektronische Unterschrift. Es kann, muss aber kein Bild
oder PDF mit einem unterschriebenen Dokument beigefügt werden. Einfach den Mustertext per Copy/Paste in seinen E-Mail-Client
übertragen. Danach zeitnah der Versand mittels Einschreiben.



->Inhaltsverzeichnis
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=> Ohne rechtskräftigen Titel - kann auch Debcon nichts tun. Wenn sie Kohle wollen, müssen sie klagen!


->Inhaltsverzeichnis

DrSpace
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#12 Beitrag von DrSpace » Mittwoch 1. Februar 2012, 12:19

So liebe Leute,

Ich bin ja grad begeistert. Denn habe mit Steffen mich ausgetauscht. Ich lasse mich ja auch nicht einschüchtern. Denn bei mir geht es gleich um zwei Forderungen die sie mir gesammelt gestellt haben. Was ich aber interessanter finde ist die Tatsache das sie die Schreiben per Infopost raus schicken. Was für mich ja der Tatbestand des Betruges bedeutet, denn laut Broschüre der Deutschen Post:
Ob Sie zu einer Party einladen oder Ihre Kunden mit einem Mailing
Informieren wollen: Als INFOBRIEF können Sie kleinere Mengen inhaltsgleicher*
Sendungen (auch Kataloge) einfach und preiswert versenden
(für große Mengen gibt es die Infopost, ➔Seite 46).

Voraussetzungen

– Mindestmenge: 50 Sendungen (Aufzahlung zur Mindestmenge ist möglich).
Alle Sendungen sind inhalts-, format- und gewichtsgleich.*
– Die Anschriften sind maschinenlesbar (siehe Spartipp ➔Seite 48).
– Die Sendungen können unsortiert eingeliefert werden.
ich habe jetzt zumindest meine Postfiliale informiert. Denn dieser Verdacht liegt ja nahe. Und der Bearbeiter gibt das weiter, denn der Inhalt der Sendung unterscheidet sich ja in jedem einzelnen Brief, und außer der Adresse darf in einem Infobrief nichts anderes verändert sein. Es macht schließlich einen Unterschied von mindestens 20 Cent pro Brief aus. Und so dreist darf keiner sein. Da kennt die Post nämlich keinen Spaß und ist bei sowas sehr hinterher.

Wer als seinen Brief per Infopost bekommen hat sollte sich auch bei seiner Postfiliale melden. Je mehr desto härter ist wohl das Dudu.

Ansonsten muss ich ein ganz ganz großes Lob an Steffen aussprechen. Ich danke dir und sehr schönes Forum und echt sehr genialer Leitfaden. Ich wäre bei manchen Schreiben bestimmt schon mal mit meinem Text unter der Gürtellinie gelandet. Großes Lob an dich und die fleißigen die hier mit helfen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#13 Beitrag von Steffen » Mittwoch 1. Februar 2012, 12:24

Hilfe, habe Post von Debcon erhalten!



Inhaltsverzeichnis

1. Was soll ich bloß machen?
2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?
3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?
4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?
5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?
6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?
7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?
8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?
9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?
10. Es kam von Debcon das Antwortschreiben.Was soll ich bloß machen?









1. Was soll ich bloß machen?

=> Widerspreche diesen Forderungen und weise sie - einmal - zurück. Damit gehst Du kein Schuldeingeständnis ein
und Debcon kann keinen Schufa-Eintrag vornehmen lassen. Verwende dazu unser Musterschreiben Widerspruch.



->Inhaltsverzeichnis
________________________




2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?

=> Hier.

Musterschreiben eines möglichen Widerspruch

————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )


->Inhaltsverzeichnis
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3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?

=> Nach einem Gespräch mit der Deutschen Post zu den AGB's darf Debcon diese Schreiben per Infopost versenden, weil es
sich - nach Aussagen der deutschen Post - um keine Rechnung im herkömmlichen Sinn handelt, um wortgleiche Schreiben
wo der Inhalt sich bis auf vereinzelte Angaben (RI, Empfänger, Forderungsbetrag usw.) nicht verändert wird und in großer
Anzahl versendet werden. Es handelt sich um ein Angebot und um keine Rechnung, was sie entweder annehmen können oder
ablehnen. Etwas anders wäre es gewesen, wenn es ein Abmahnschreiben, eine konkrete Rechnung oder ein Kontoauszug
gewesen wäre. Datenschutzrechtlich bestehe keine Bedenken, da es nichts damit zu tun hätte.

Also kurz und knapp, ja, die dürfen das - jedenfalls - nach der Deutschen Post.



->Inhaltsverzeichnis
________________________




4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?

=> Wir empfehlen, zum expliziten Nachweis des Versandes dieses Schreiben, einem Doppelversand.
  • 1-mal per E-Mail,
  • 1-mal per Einwurf Einschreiben
Wer Einschreiben mit Rückschein verwenden will, bitte schön, der Einzige der darüber sich freut ist die Deutsche Post
und ihr Geldbeutel. Die Beweiskraft zum Inhalt erhöht sich damit absolut nicht.

Wichtig! Ob Briefpost, Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein - unbedingt immer den zweiten Weg des
E-Mail-Versandes verwenden. Ihr müsst im Härtefall beweisen, dass Ihr den Widerspruch eingelgt habt und versendet. Der
sichere Weg deshalb - Doppelversand.



->Inhaltsverzeichnis
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5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?

Es hat sich doch an der grundlegenden Strategie: mod. UE + nicht zahlen - nichts geändert. U+C hat offene Forderungen
verkauft, jemand hat sie ersteigert oder hat Debcon beauftragt.

Wenn Debcon Kohle haben will - müssen sie klagen! Hätte aber dann U+C doch auch gleich selbst können. Oder? Widerspruch
und gut.

Je Forderungesschreiben einen Widespruch.



->Inhaltsverzeichnis
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6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?

=> Es ist keine Nötigung, da man nur auf diese Möglichkeit hinweist. Wenn man den Widerspruch versendet, hat man die
Forderung bestritten. Debcon darf jetzt - keinen - Schufa-Eintrag vornehmen!



->Inhaltsverzeichnis
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7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?

=> Auch Debcon weiß, das sie nur einen Eintrag vornehmen lassen können, wenn die Forderung unbestritten ist. Mit Vorliegen
des Widerspruchs - dürfen die das rechtlich nicht!
=> Wer aber möchte, kann - muss aber nicht - die Schufa anschreiben und kostenlos um Eigensauskunft bitten. Adresse ist
im Debcon-Schreiben.

=> Link: So geht die kostenlose Schufa Auskunft (Das Meinungs-Blog)



->Inhaltsverzeichnis
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8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?

=> Widerspruch einlegen innerhalb 14 Tage. Kreuz bei - insgesamt - und gut.

=> Link: F.A.Q. - Mahnbescheid



->Inhaltsverzeichnis
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9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?

=> Beim Versand der E-Mail reicht der Vor- und Familienname als elektronische Unterschrift. Es kann, muss aber kein Bild
oder PDF mit einem unterschriebenen Dokument beigefügt werden. Einfach den Mustertext per Copy/Paste in seinen E-Mail-Client
übertragen. Danach zeitnah der Versand mittels Einschreiben.



->Inhaltsverzeichnis
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10. Es kam von Debcon das Antwortschreiben.Was soll ich bloß machen?

=> In den folgenden Antwortschreiben, wird wahrscheinlich ein Vergleichsangebot von 390,00 EUR unterbreitet, trotz ursprünglicher
Forderung in Höhe von 1.286,80 EUR.
=> Entweder man nimmt dieses Angebot an oder lehnt es ab. Bei einer Ablehnung, sollte man auf Schreiben von Debcon nicht mehr
reagieren.



->Inhaltsverzeichnis
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=> Ohne rechtskräftigen Titel - kann auch Debcon nichts tun. Wenn sie Kohle wollen, müssen sie klagen!


->Inhaltsverzeichnis

Herman ze German
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Registriert: Mittwoch 1. Februar 2012, 11:46

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#14 Beitrag von Herman ze German » Mittwoch 1. Februar 2012, 14:05

Hallo,
gestern habe ich auch so ein Schreiben der Fa. Debcom als U+C-Nachfolgerin bekommen. Es fehlen jegliche Angaben, worauf sich die Forderung (€2573,60) genau bezieht. Es werden lediglich "2 Erstattungsansprüche" genannt.

Ich habe für den Widerspruch das "Musterschreiben Inkasso" benutzt und um Nachweis der Abtretung oder der Vollmacht gebeten. Leider war es die alte Version des Musterschreibens. Ich habe selbst die strittigen Dateinamen eingetragen. Das hätte ich im Nachhinein lieber nicht gemacht. Aber, egal.

Übrigens hat sich die Firma U+C jetzt in vier Fällen bei uns gemeldet. Die aufgeführten Dateien waren jedes Mal Pornofilme, von denen wir noch nie gehört hatten. Freiwillig werde ich niemals zahlen.

Viele Grüße
Herman

fb2012
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#15 Beitrag von fb2012 » Mittwoch 1. Februar 2012, 20:06

Hallo

Hab mich nun auch mal angemeldet.
Danke für die vielen guten Infos hier.

Nach dem absenden des Wiederspruchs kam nun schnell eine Antwort von Debcon
mit Stellungnahme und Untervollmacht U+C
Hat sogar jemand mit dem Kugelschreiber nen Strich als Unterschrift draufgesetzt.

Als absolute Ausnahme wurde die Forderung von 1286€ auf pauschal 390€ reduziert.
"Mit dieser Zahlung wären sodann sämtliche Zahlungsansprüche weggefertigt und erledigt"

Kann ich die Schreiben hier gefahrlos hochladen und muss ich dabei irgendwas beachten?


Wie nun weiter verfahren?

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#16 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 1. Februar 2012, 20:22

Wie nun weiter verfahren? - na, zahlen sicher nicht, auch bei verminderter Forderung. Dann wäre der Widerspruch ja blödsinnig.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#17 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 1. Februar 2012, 20:39

Bingo! Sonst hätte im Widerspruch ja vermerkt werden können, daß man es, falls es billiger wird, doch war.

ralfb
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Registriert: Montag 30. Januar 2012, 21:06

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#18 Beitrag von ralfb » Mittwoch 1. Februar 2012, 22:48

jetzt habe ich die wegen den der blöden abmahnungen wieder am hals. was ist wenn da wider so ne heuschrecke hintersteht, dann spielt geld für die keine rolle und so wie sich das hier anhört sieht es aus, als ob die versuchen sich zu vergleichen bevor die teilbeträge oder kleinere beträge im ersten schritt gerichtlich durchzusetzen. die machen normaler weise nur kreidite für immobilien. homepage sagt nix andres http://www.debcon.de" onclick="window.open(this.href); return false;. sieht so aus, als ob das eine einmalige sache für einen anderen ist. die machen das bestimmt für den käufer..... irgendwas stimmt doh hier nicht.

was denkt ihr?

DrSpace
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#19 Beitrag von DrSpace » Mittwoch 1. Februar 2012, 23:27

Wäre interessant wenn ihr auch mal sagen würdet ob euer Umschlag auch einer mit dem Infopost Aufdruck war, auf jeden Fall diesen aufheben. Ganz wichtig.

Gruß an euch.

fishbone
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Registriert: Dienstag 22. März 2011, 21:19

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#20 Beitrag von fishbone » Donnerstag 2. Februar 2012, 09:17

DrSpace hat geschrieben:Wäre interessant wenn ihr auch mal sagen würdet ob euer Umschlag auch einer mit dem Infopost Aufdruck war, auf jeden Fall diesen aufheben. Ganz wichtig.

Gruß an euch.
Das spielt keine Rolle, ob das Infopost war oder nicht (vgl. Steffens FAQ Eintrag 3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?)

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