Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1361 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 11:37

bei deinem zuständigen Amtsgericht kannst du einen Beratungsgutschein beantragen. Dann musst du den bei einem Anwalt abgeben und 10 Euro bezahlen. Also du kannst dir durchaus einen Anwalt nehmen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1362 Beitrag von Steffen » Samstag 30. November 2013, 12:01

Mehr Tipps bedarf es nicht!



eBook: WegweiserInkasso



Schreiben von Debcon 25.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 395 EUR
(Vollmacht:
  • 1. Silwa Filmvertrieb AG)

(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.




_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _




Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




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eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





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muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1363 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 14:17

die meisten Accounts der andauernd schreibenden sind sowieso nur Fakeaccounts einer Person. Schlicht um den Eindruck zu erwecken, dass das Forum belebter ist, als es in Wirklichkeit ist. Vernünftige Menschen haben sich schon längst aus dem Forum verabschiedet und haben sich einen Anwalt genommen um vernünftig beraten zu werden und sich nicht unnötig Kosten aufzubürden durch die "hilfreichen" Tipps.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1364 Beitrag von Alter Sack » Samstag 30. November 2013, 14:57

><((((*>

Schalker
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Registriert: Dienstag 19. November 2013, 17:53

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1365 Beitrag von Schalker » Samstag 30. November 2013, 15:21

Hallo liebe Leute,
auch wir haben heute den 395 Euro Bettler von Deppencon bekommen!
Wir halten es so wie vorher auch,abwarten was passiert!
Ein schönes Restwochenende an alle!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1366 Beitrag von Steffen » Samstag 30. November 2013, 16:00

[quoteemmuensteraner]die meisten Accounts der andauernd schreibenden sind sowieso nur Fakeaccounts einer Person. Schlicht um den Eindruck zu erwecken, dass das Forum belebter ist, als es in Wirklichkeit ist. Vernünftige Menschen haben sich schon längst aus dem Forum verabschiedet und haben sich einen Anwalt genommen um vernünftig beraten zu werden und sich nicht unnötig Kosten aufzubürden durch die "hilfreichen" Tipps.[/quoteem]

Jetzt muss ich langsam einmal mir eingestehen, das Du einen gewaltigen Fehler begehst - mich zu langweilen! Hier in dem Forum werden keine Mehrfachaccounts geduldet, und wo er- bzw. bekannt, die Betreffenden kommentarlos gelöscht.

Ich versteh auch die Argumentation nicht, denn nach deiner eigenen wärst Du auch nur ein unvernünftiger mehrfachaccount-benutzender Gelangweilter. Halt mal den Ball etwas flacher ...

VG Steffen

fiesthies
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1367 Beitrag von fiesthies » Samstag 30. November 2013, 17:33

Halt mal den Ball etwas flacher ...
-ö.,,ö.,,

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1368 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 19:19

man glaubt gerne dem der einem nach dem Mund redet. Prinzipiell kann es mir völlig egal sein was du machst. Es ist dein eigenes Leben. Allerdings bist du in der Insolvenz und du kannst mit einer Verurteilung durchaus deine Insolvenz gefährden.Ich weiß auch nicht. ob du nmicht verpflichtet gewesen wärst, die Forderung aus der Abmahnung bei Beantragung der Insolvenz anzugeben, denn laut Insolvenzgesetz bist du bei Beantragung der Insolvenz verpflichtet ALLE Schuldner anzugeben. Möglicherwiese hat dir ja der Anwalt unter diesem Gesichtspunkt empfohlen, das Angebot anzunehmen. In diesem Forum geben Leute Tipps die von dieser Materie keine Ahnung haben. Also könnte der Rat das Angebot nicht anzunehmen durchaus ohne sich rechtlich abgesichert zu haben, welche Folgen das für die Insolvenz haben könnte, sehr schlecht für dich sein (würde an deiner Stelle mal deinen Schuldenberater/Rechtsanwalt fragen).Du musst schon davon ausgehen, dass hier ein paar Leute sind, die prinzipiell alle Ratschläge meinerseits abwiegeln, weil ich ihnen auf die Füße getreten bin. Und da ist es ihnen auch egal wenn sie dir damit schaden, weil sie der Meinung sind, sie würden mich hier als unglaubwürdig hinstellen und mich ärgern .-:;
Auch fällt eine evntl. Verurteilung nicht in die Insolvenz , die können nach der Insolvenz zu dir kommen und den Betrag zzgl. Zinsen von dir einfordern. Eine Verjährung der Forderungen gibt es nicht Gefängnis droht mit Sicherheit nicht. Dass ich in diesem Forum unbeliebt bin ist mir ziemlich egal. Es gibt genug Leute die dieses Forum lesen und danach doch lieber einen Anwalt nehmen/auf den Rat des Anwalt hören.
VG

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1369 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 19:49

Abmahnopfer49 hat geschrieben:ja wohl immer noch so, dass rein juristisch gesehen grundsätzlich ein "wichtiges" Schreiben sehr wohl als Einschreiben zu versenden ist, d.h. ich behaupte einfach keck, keine Post bekommen zu haben, müssen die ja erstmal beweisen dass sie mich angeschrieben haben!? Irre ich hier!?
Das ist kein wichtiges Schreiben. Das ist nur nochmal ein Angebot. Wenn du behauptest dieses Schreiben nicht erhalten zu haben, schadet es weder denen noch nutzt es dir. Relevant sind gerichtliche Manbescheide und Klagen, diese kommen per Einschreiben. Alles andere sind wie so schön in diesem Forum immer geschrieben wird "Bettler" und von keiner rechtlichen Relevanz. Denkst du die sind wirklich so doof. Du bist nicht der erste Abgemahnte mit dem die zu tun haben.

noway
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1370 Beitrag von noway » Samstag 30. November 2013, 20:16

muensteraner hat geschrieben:die meisten Accounts der andauernd schreibenden sind sowieso nur Fakeaccounts einer Person. Schlicht um den Eindruck zu erwecken, dass das Forum belebter ist, als es in Wirklichkeit ist. Vernünftige Menschen haben sich schon längst aus dem Forum verabschiedet und haben sich einen Anwalt genommen um vernünftig beraten zu werden und sich nicht unnötig Kosten aufzubürden durch die "hilfreichen" Tipps.
ohje was für ein Beitrag :-( ich bin kein Fake Account ! Der Forenbetreiber hat sogar aufgrund einer persönlichen Nachricht wo ich ihm etwas weitergeleitet habe; meine komplette Adresse. Bin sehr oft hier und poste auch ab und an bin aber trotzdem kein Fake. Ich finde das Forum sehr hilfreich. Wünsche allen einen schönen ersten Advent :-)

ghost13
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1371 Beitrag von ghost13 » Samstag 30. November 2013, 20:38

Entscheident wäre doch zu wissen ob Abmahnopfer schon in der WVP ist,wenn nicht kann er die Forderung auch noch nachmelden.
Und ganz ehrlich Leute entspannt euch mal wieder. Jeder hat das Recht auf seine Meinung,wie diese von anderen dann gewertet wird,liegt in deren Ermessen....
Hier geht es um Gedanken- und Informationsaustausch und nicht um private Konflikte einzelner User.
In dem Sinne-noch nen schönen Abend.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1372 Beitrag von Alter Sack » Samstag 30. November 2013, 20:41

Armseliger Wicht! Dieses Forum gibt's jetzt wie lange? Und wieviel Betroffene haben sich hier gut beraten gefühlt? Und warum versuchen gewisse Kanzleien Steffen mundtot zu machen? Weil hier alles gefaket ist und nur dummes Zeugs zum Besten gegeben wird?!

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1373 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 21:06

ghost13 hat geschrieben:Entscheident wäre doch zu wissen ob Abmahnopfer schon in der WVP ist,wenn nicht kann er die Forderung auch noch nachmelden.
Und ganz ehrlich Leute entspannt euch mal wieder. Jeder hat das Recht auf seine Meinung,wie diese von anderen dann gewertet wird,liegt in deren Ermessen....
Hier geht es um Gedanken- und Informationsaustausch und nicht um private Konflikte einzelner User.
In dem Sinne-noch nen schönen Abend.
Ich weiß auch nicht, wieso ich so angegangen werde, wenn ich dazu rate einen Anwalt zu befragen. In seinem Fall den Schuldenberater. Schließlich geben hier einige Leute Ratschläge die sich auf die Zukunft der Person auswirken und bei einer Falschberatung zu sdessen Schaden sein können. Man muss immer die persönlichen Verhältnisse miterinbeziehen und kann nicht pauschal sagen, auf jeden Fall nicht zahlen und höre ja nicht auf den Rat des Anwalt. Der ist falsch.

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1374 Beitrag von muensteraner » Samstag 30. November 2013, 21:09

Alter Sack hat geschrieben:Armseliger Wicht! Dieses Forum gibt's jetzt wie lange? Und wieviel Betroffene haben sich hier gut beraten gefühlt? Und warum versuchen gewisse Kanzleien Steffen mundtot zu machen? Weil hier alles gefaket ist und nur dummes Zeugs zum Besten gegeben wird?!
derzeit wird hier versucht jemand mundtot zu machen, dessen Meinung nicht in das Weltbild desjenigen/derjenigen passt. Gelle.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1375 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 1. Dezember 2013, 09:40

@Abmahnopfer49 - zu deiner ersten Aussage - einfach ignorieren und sich z.B. an Steffen halten. Zu Debcon wird's wohl noch keinen geben, der die Sache bis zum Ende durchgezogen hat. Die sind erst im Januar 2012 auf der Bildfläche erschienen. Und die, die in Zusammenhang mit denen das "Ende" z.B. in Form der Verjährung erreicht haben werden, können sich frühestens zu Anfang nächsten Jahres melden. An Klagen glaub' ich bei denen eher weniger, nachdem, wie sie auf die Widersprüche gegen die MB's reagiert haben. Der Nachteil für die Betroffen ist eben nur, dass die ganze Sache sich noch mindestens bis Mitte nächsten Jahres hinziehen wird.

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1376 Beitrag von muensteraner » Sonntag 1. Dezember 2013, 10:04

Abmahnopfer49 hat geschrieben: wenn es sein muss und / oder Gefängnis droht.
solltest dich wirklich mal kundig machen, was der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht ist. jkj:s_; :-;

frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1377 Beitrag von frank02 » Sonntag 1. Dezember 2013, 10:13

@ muensteraner.

Sry, aber ich kann manchmal die anderern wirklich verstehen, sowohl sie und auch du sind sehr standhafte Member mit ihren Meinungen. Aber du musst sie auch verstehen, wenn man angreifend wird, dann brauch man auf das Echo nicht warten und deine letzten Worte auf Seite 72/73 waren nicht gerade beratend, sondern wieder vorwurfsvoll. Bitte beachte auch, das sich nicht alle so in der Materie auskennen wie vielleicht du und auch diese Leute verdienen Respekt, sonst brauch man dieses auch nicht selber zu erwarten.

Siehe deinen letzten Post.

abzockgegner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1378 Beitrag von abzockgegner » Sonntag 1. Dezember 2013, 12:23

Trolle bitte nicht füttern

lexba
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Registriert: Mittwoch 6. November 2013, 23:50

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1379 Beitrag von lexba » Sonntag 1. Dezember 2013, 14:00

Abmahnopfer49 hat geschrieben:Ich kann nur sagen, dass der RA der ÖRA meint, der Rat von dem RA aus dem Internet , auf die Schreiben von debcon und Co. überhaupt nicht zu reagieren, sei falsch.

Die erste Beratung, sofern sie es gegeben hat, nicht zu reagieren war dann eine Fehlberatung.
Abmahnopfer49 hat geschrieben:Hm, ich habe aber inzwischen gelernt, dass sobald du dich äusserst, bzw. schriftlich meldest, es als Schuldanerkenntnis gilt.
Ist so nicht richtig! Ein konkreter schriftlicher Widerspruch gegen eine Zahlung der geforderten Ansprüche ist kein Schuldanerkenntnis, obwohl du dich mit dem Schreiben bei denen meldest. Eine Zahlung hingegen kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Kritisch können auch andere kontakte zur Gegenseite werden, z.B. Verhandlungen über den Betrag, den zu zahlen möchtest.
Abmahnopfer49 hat geschrieben:Fakt sind für mich die juristisch falsche postalische Zustellung der Mahnschreiben, die man sehr wohl anfechten kann (wohne ausserdem in einer üblen Gegend wo laufend geklaut wird, auch Briefkästen geplündert) und die Fakten die mich betreffen , denn ich bin wirklich der berühmte "nackte Mann" dem man nicht in die Tasche fassen kann = bei mir ist nüscht zu holen , da kann der Herr Gerichtsvollzieher gerne kommen und schauen.

Ein Mahnbescheid, der per Einwurfeinschreiben zugestellt wurde, gilt als zugestellt wenn es der Postbote entsprechend quittiert. Da spielt deine Wohngegend nur eine untergeordnete Rolle und du stehst in der Beweispflicht das Schreiben nicht erhalten zu haben. Vor Gericht dürftest du da gegen den quittierten Bescheid des Postboten schlechte Karten haben. Auch wenn bei dir augenblicklich nichts zu holen ist, sind das alles nur Spekulationen dass du ohne Zahlung davonkommen würdest.
Abmahnopfer49 hat geschrieben:Naja ich gehe Montag wieder hin zur ÖRA, mal sehen - ganz begeistert bin ich von dem RA dort auch nicht , denn ich habe etwas den Eindruck, dass er mich zahlen lassen will , obwohl er ja eigentlich auf meiner Seite sein sollte und meine Lage nun kennt. Ich traue ehrlich gesagt niemandem mehr 100%
In solchen Fällen sollte man zu einem Fachanwalt für Urheberrecht und gewerblichem Rechtschutz gehen, der sich mit Abmahnvorfällen auskennt und deine Situation besser einschätzen kann. Das ist wie mit den Ärzten. Wenn du Herzprobleme hast gehst ja auch nicht zum Allgemeinmediziner, sondern zum Spezialisten. Es sei denn, der Anwalt von der ÖRA schätzt deine Situation doch korrekt ein, mag es an deiner Insolvenz liegen oder dass du keine Chance hast dich von der Seite der Täterhaftung zumindest auf die Seite der Störerhaftung zu begeben.
Abmahnopfer49 hat geschrieben:Das ganze ist auf jeden Fall eine grosse Sauerei und richtig Mode geworden - diese organisierten Abmahnhalunken sollte man... z.,z,,
Eine große Sauerrei finde ich persönlich eher die illegale Down- und Uploaderei. Und eine gewisse kriminelle Energie kann man denen, die ein blöderweise ungeschützes Netz eines vertrottelten Anschlussinhabers nutzen, nicht absprechen. Warum sonst nutzen diejenigen nicht ihren Anschluss zuhause um ihren Mist auf P2P-Plattformen zu tauschen? ...genau, weil es illegal ist ein Upload urheberrechtlich geschützer Dateien im Netz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und man wegen Urheberrechtsverletzung daher zu Recht belangt werden kann.

So long
lexba

Edit: Zitate

abzockgegner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1380 Beitrag von abzockgegner » Sonntag 1. Dezember 2013, 15:38

Lexba. Ungeseicherte W-Lan Netze zu nutzen ist eione sauerei. Aber noch schlimmer ist es sich vorsätzlich in solche einzuhacken Und dann down zu laden. Da wird dann nämlich immer der ,dem das Netzwerk zugehörig ist zur verantwortung gezogen. Obwohl Er absolut nichts dafür kann. Und die aller größte Sauerei daran ist, kein Mensch und erst recht kein Richter glaubt Dir das Du es nicht warst. Denn beweisen annst Du es nicht. Obwohl Du Dir absolut sicher bist, das Du nicht die Tat begangen hast. Denn es ist nicht immer der Anschlußinhaber der Täter. Und das ist der größte mist in deutschland. Bei allen anderen sachen muss Dir die Täterschaft nachgewiesen werden nur bei dem Mist hier nicht.
das ist nicht abzocke das ist meiner Meinung nacgh Rechtsbeugung.Denn in diesen fällen muss nicht nachgewiesen werden, das Du der Täter bist. Sondern Du musst nachweisen das Du nicht derTäter bist. Aber es scheint in Deutschlans so gewollt zu sein. Anwälte verdienen sich daran sehr viel Geld.

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