Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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lexba
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1481 Beitrag von lexba » Mittwoch 22. Januar 2014, 15:18

Du bist also traurig nichts bekommen zu haben?

Dann möchte ich mal sehen wie glücklich du bist, sollte dich Debcon vor Gericht ziehen. Statt also froh zu sein, dass nichts kommt, wette ich dass du auf eine Verhandlung gar nicht vorbereitet wärst. Stattdessen würdest du hier sehr wahrscheinlich dann gleich ganz laut "Hilfe, was soll ich jetzt tun?" schreien! Man oh man, manche haben schon eine merkwürdige Art mit der Sache umzugehen.

fiesthies
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1482 Beitrag von fiesthies » Mittwoch 22. Januar 2014, 18:23

...dann gleich ganz laut "Hilfe, was soll ich jetzt tun?" schreien!
-ö.,,ö.,,


gruß
fiesthies

Willkommenimclub
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1483 Beitrag von Willkommenimclub » Mittwoch 22. Januar 2014, 18:38

man man nun lasst ihn doch mal, denke er hat das falsche smile erwischt kann jeden mal passieren.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1484 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 23. Januar 2014, 08:21

Hier mal ein Rückblick von meiner Seite -

Datum der Abmahnung: XX.09.2010
abmahnende RA-Kanzlei: U + C
abgemahnte Datei: XXX
Rechteinhaber: DigiProtect
Dateityp: P-Film
Datum des Logg-Vorganges: XX.08.2010
P2P-Client: BitTorrent
Provider: nicht angegeben (DTAG)
Schadensersatzforderung in EUR: ---
Forderung RA-Kosten in EUR: ---
Forderung-Pauschalbetrag in EUR: 650,00
Ermittlung Anschrift/des Namens
- Staatsanwaltschaft: ----
- richterlichen Beschluss: X
Bundesland des Abgemahnten: BB
Reaktion des Abgemahnten: Abgabe einer mod. UE, keine Zahlung

2.2.Schreiben von U+C vom x.5.11 am x.5.11 erhalten
Annahme der UE vom September 2010 und erneute Aufforderung zur Zahlung von 650,- Euro bis zum x.x.2011, ansonsten Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren[/color]

3.3.Schreiben von U+C vom x.11.11 am x.11.11. erhalten
Forderung auf 1286,- zahlbar bis x.12.11 erhöht, bei Nichtzahlung Androhung einer Klage
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

4.1.Schreiben von Debcon am x.01.12 erhalten
gefordert werden 1286,- Euro zahlbar bis x.2.12, bei Nichtzahlung Gerichtsverfahren, Schufaeintrag
Reaktion des Abgemahnten Widerspruch eingelegt

5.2.Schreiben von Debcon am x.03.2012 erhalten
Eingang Widerspruch bestätigt; Kopie Untervollmacht beigelegt vom richtigen Gläubiger; verlangte gespeicherte Daten beauskundet
Einmalzahlung von 475,- Euro innerhalb 6 Tagen zur Verhinderung der gerichtlichen Geltendmachung wird angeboten.
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

6.3.Schreiben von Debcon am x.07.2012 erhalten
der berühmte "Zurück in die Zukunft"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

7.4.Schreiben von Debcon am x.08.2012 erhalten
der berühmte "Partner bis August - Gegner ab 01.09.2012?"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

8.5.Schreiben von Debcon am X.9.2012 erhalten
der bekannte "Die Klagevorbereitungen sind erfolgt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

9.6.Schreiben von Debcon am X.10.2012 erhalten
der bekannte "Ihre Abrechnung nach Rechtshändigkeit der Zahlungsklage"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

10.7.Schreiben von Debcon am X.01.2013
der bekannte "Jahresrückblick 2012 und freidvoller Ausblick 2013"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

11.8.Schreiben von Debcon am x.04.13
der überaus witzige "Vier gewinnt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

ist ein Auszug aus der Datenbank, schildert meinen U+C/Debcon-Fall und dürfte wohl .... ???!!!

snorre
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1485 Beitrag von snorre » Donnerstag 23. Januar 2014, 12:18

Pass bloß auf das Bier ist abgelaufen!!!

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1486 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 23. Januar 2014, 16:36

Alter Sack hat geschrieben:Hier mal ein Rückblick von meiner Seite -

Datum der Abmahnung: XX.09.2010
abmahnende RA-Kanzlei: U + C

(...)

11.8.Schreiben von Debcon am x.04.13
der überaus witzige "Vier gewinnt"-Brief
Reaktion des Abgemahnten z.D.A. - Ignorieren

ist ein Auszug aus der Datenbank, schildert meinen U+C/Debcon-Fall und dürfte wohl .... ???!!!
Selbiges bei mir. Aber der Mahnbescheid im November erreichte dich nicht?

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1487 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 23. Januar 2014, 17:02

Njet, mein Sohn! Bis jetzt nicht und ich hoffe doch stark, dass es so bleibt. Wohnortwechsel, welcher die Sache verkompliziert hätte, gab's auch keinen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1488 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Januar 2014, 17:30

Mehr Tipps bedarf es nicht!



eBook: WegweiserInkasso



Schreiben von Debcon 25.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 395 EUR
(Vollmacht:
  • 1. Silwa Filmvertrieb AG)

(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Neu 2014

Bild


Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.




_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _




Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





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Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1489 Beitrag von Future2013 » Sonntag 26. Januar 2014, 17:04

Gestern kam mal wieder das obligatorische Schreiben.

Angebot über 600,00€

vlx
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 28. Januar 2014, 10:25

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1490 Beitrag von vlx » Dienstag 28. Januar 2014, 11:18

Hallo!
Zu aller erst möchte ich mich bei Steffen für seinen Einsatz für die Community bedanken!
Dieses Forum war für mich der erste und einzige "sichere Hafen", an dem ich nach meiner Abmahnung anno 2010 gelandet bin.
Informativ, umfangreich, zeitnah. Ich bin nun schon seit mehr als drei Jahren stiller (täglicher) Mitleser und kann die Arbeit und Zeit die Du in dieses Forum steckst, trotzdem nur erahnen. Das ist ganz großes Kino was Du hier machst. Vielen Dank!

Kurz zu meiner Situation:
- 2 Abmahnungen von U+C im Auftrag von DigiProtect im Oktober 2010 (geloggt September 2010)
- 2 x mod. UE abgegeben
- die bekannten Drohbriefe von U+C, anschließend von Debcon
- Umzug Februar 2013
- im April 2013 kamen noch die "Vier gewinnt.." - Schreiben von Debcon per Nachsendeauftrag
- Mitteilung der neuen Anschrift an Debcon Mai 2013

Seitdem habe ich nichts mehr von U+C bzw. Debcon gehört (gelesen).

Ich habe meine neue Anschrift nur an Debcon weitergegeben, jedoch nicht an U+C.
Im Forum habe ich gelesen, dass bzgl. der Addressänderung eigtl. U+C auskunftsberechtigt sei, da Debcon ja nur im Auftrag von U+C das Inkassoverfahren übernommen hat und die Sache ja nicht (wie im BAEK Fall) an Debcon 'abgetreten' wurde. (richtig?)

Im Zuge der Mahnbescheidwelle durch den Insolvenzverwalter von FDUDM2 (ehem. Digiprotect) gegen Ende des Jahres 2013 war ich also (bisher?) nicht betroffen.

Wie bewertet Ihr diese Situation?
Meine Frage zielt nicht auf die Verjährung ab, sondern viel mehr darauf, ob ein etwaige beantragter Mahnbescheid auf Grund des Umzugs nicht zugestellt werden konnte.
Was passiert in einem solchen Fall üblicherweise? Ich habe mich nach dem Umzug auch zeitnah im Einwohneramt gemeldet, so dass meine neue Anschrift doch eigtl problemlos ermittelt werden könnte, oder irre ich mich da?
Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit der "öffentlichen Zustellung" des Mahnbescheides, jedoch habe ich diesen Sachverhalt nicht wirklich verstanden, da hierbei auch nur sehr kontroverse Informationen im Internet zu finden sind. Wie verhält man sich bei diesem Mahnverfahren?

Ich bin für jedwede Antwort dankbar!

Gruß

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1491 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 28. Januar 2014, 11:42

Mach' dir keinen Kopf und freu' dich auf die höchstwahrscheinlich Verjährung! Ist bei mir genauso, nur ohne Umzug. "Vier gewinnt" war auch bei mir die letzte Meldung von Debcon - seitdem ist Funkstille. Mein "Werdegang" steht übrigens ein paar Beiträge weiter oben genau beschrieben.

ParaStevie
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1492 Beitrag von ParaStevie » Dienstag 28. Januar 2014, 14:40

Hallo

erstmal danke für die hilfe über die jahre!

habe den debcon brief bekommen siehe letzten post von steffen
datum, betreff und ablaufdatum ende des monats gleich (ausgabe 2014)
meine frage:

die empfehlung von steffen ist: zahl oder nicht zahlen!
versteh ich die empfehlung richtig den brief einfach ignorieren und abwarten und tee trinken
oder sollte man ein wiederspruchbrief hinschicken?



schon mal danken im vorraus

mkg stevie

Willkommenimclub
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1493 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 28. Januar 2014, 17:35

ParaStevie hat geschrieben:Hallo

erstmal danke für die hilfe über die jahre!

habe den debcon brief bekommen siehe letzten post von steffen
datum, betreff und ablaufdatum ende des monats gleich (ausgabe 2014)
meine frage:

die empfehlung von steffen ist: zahl oder nicht zahlen!
versteh ich die empfehlung richtig den brief einfach ignorieren und abwarten und tee trinken
oder sollte man ein wiederspruchbrief hinschicken?



schon mal danken im vorraus

mkg stevie
Du hast doch dem MB widersprochen, dass ist halt ein Weg ohne Klage an dein Geld zukommen. Du hast zwei möglichkeiten zahlen oder warten ob es zur Klage kommt, was wirklich passiert kann ich dir nicht sagen denn meine Glaskugel ist putt.

Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1494 Beitrag von Jonnyman » Dienstag 28. Januar 2014, 19:12

Also bei mir müsste die Sache erledigt sein. Habe seit Anfang September nichts mehr von den Jungs und Mädels von Debcon gehört. Einen MB habe ich bis heute nicht erhalten. Jetzt ist bereits Ende Januar, denke nicht das noch was kommt. Sollte doch werde ich berichten.

Gruß und danke an alle für die Unterstützung

ParaStevie
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1495 Beitrag von ParaStevie » Mittwoch 29. Januar 2014, 17:24

moin

erstmal danke für die antwort stand gestern bischen auf den schlauch :(
(stress auf arbeit und dann das noch)
werde es aussitzen und nicht zahlen!
schade das die glaskugel putt is, wäre cool endlich das ende zu sehen ;)

mkg steve

filler1971
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1496 Beitrag von filler1971 » Samstag 1. Februar 2014, 14:56

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit noch einen Mahnbescheid aus 2013 zu erhalten?

Ich habe zum Glück seit August von Debcon nichts mehr gehört und mein Fall ist aus Jan. 2010.
Sprich die Sache wäre somit verjährt. Richtig, oder?

Und wenn die jetzt noch einmal betteln sollten. Direkt zum Anwalt oder gibt es Musterschreiben bzgl. Mitteilung der Verjährung?

Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1497 Beitrag von Jonnyman » Sonntag 2. Februar 2014, 11:15

filler1971 hat geschrieben:Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit noch einen Mahnbescheid aus 2013 zu erhalten?
Ich habe zum Glück seit August von Debcon nichts mehr gehört und mein Fall ist aus Jan. 2010.
Bin in der gleichen Situation. Denke das da nichts mehr kommt, aber 100%ig kann man das natürlich nicht sagen.
filler1971 hat geschrieben:Und wenn die jetzt noch einmal betteln sollten. Direkt zum Anwalt oder gibt es Musterschreiben bzgl. Mitteilung der Verjährung?
Denke hier zählt dann wieder abheften, je nach Inhalt des Schreibens.

Überlege mir noch bis Ende Februar zu warten und wenn dann nichts mehr gekommen ist, schreibe ich Debcon an, dass die alle Daten von mir löschen sollen mit der Bitte um Bestätigung. Wenn ich dann die Bestätigung habe, schließe ich die Sache für mich komplett ab.
Gruß Jonnyman

Einer von Vielen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1498 Beitrag von Einer von Vielen » Sonntag 2. Februar 2014, 18:27

Wie kommst du darauf, dass die deine Daten löschen werden/sollen und das auch noch bestätigen.
Wenn eine mod UE oder vergleichbar abgegebn wurde seit ihr schon mal mind. 30 Jahre "Vertragspartner".
Genaugenommen sogar ein Leben lang, da das Gestz jedoch haftungsrechtlich auf 30 Jahre abstellt ist nach 30 Jahren
als Gegenleistung aus einem Vertrag nix mehr zu wollen - obwohl der Vertrag nicht unwirksam wurde.
Wenn die wirklich still halten bis die Verjährung 100ig eingetreten ist sei einfach glücklich - wenn dann noch was kommt
lass Sie damit auflaufen :) seko}

Unschuldigwieimmer
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1499 Beitrag von Unschuldigwieimmer » Freitag 7. Februar 2014, 14:11

Was ist eigentlich, wenn der Abmahner seine Abmahnung an eine falsche Adresse schickt, die Post weiß zufällig das 5 Häuser weiter jemand (nicht der Abgemahnte) mit dem gleichen Nachnamen wohnt, wirft dort die Abmahnung ein.

Zufällig kennt der dortige Bewohner mit dem gleichem Nachnamen den Abgemahnten und gibt ihm die Abmahnung.

Der abgemahnt wohnt aber ganz woanders.

Wie verhält sich das dann ??

Sandra1
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Registriert: Montag 10. Februar 2014, 01:00

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1500 Beitrag von Sandra1 » Montag 10. Februar 2014, 01:13

Dann ist das für dich recht blöd DENN:

Auch wenn man es kaum glauben mag: Du hast kein Recht darauf abgemahnt zu werden. !!!

Normalerweise ist die Abmahnung eine gute Sache, denn Sie soll Parteien helfen Rechtsverstöße ausserhalb der
Gerichte zu klären und kostengünstig beizulegen.
Wenn dich also jemand abmahnt, dann tut er das freiwillig ( er könnte ja auch gleich klagen ) um
die Verfahrenskosten ( für dich ) niedrig zu halten.

Selbst eine Abmahnung per Telefon, Fax oder Email wäre gültig - denn es handelt sich
streng genommen um ein freiwilliges aussergerichtliches Angebot.
Erreicht dich eine Abmahnung nicht ( wegen Umzug usw... ) und der Abmahner klagt oder beantragt eine
einstweilige Verfügung muss er ( je nach Begründung des Antrages ) allenfalls glaubhaft darlegen eine
Abmahnung versendet zu haben - aber selbst dies ist meist nicht mal erforderlich.
Soweit die Theorie.
Leider missbrauchen nicht wenige dieses vom Grunde her sinnvolle juristische Kontrukt um Geld zu machen.
In vielen Fällen der Abmahnung geht es daher nicht wirklich um die Beseitigung einer Rechtsverletzung,
sondern vielmehr um die geltend machbaren Kosten daraus - aber wenn eine Rechtsverletzung vorliegt
eine zulässige Methode.
Der Nachweis, dass es nicht um einen Unterlassungsanspruch sondern um Schadensersatzzahlungen
und Anwaltskosten geht ist fast nie möglich.

Daher gilt grundsätzlich: "hab ich nicht bekommen" hilft nicht.

,,..--.-

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