F.A.Q. - Debcon
Im F.A.Q. wurden die Fragen 12 + 13 aufgenommen.
12. Habe den Termin verpasst, Debcon zu antworten. Was nun?
Generell gilt: Termine sollte man fristgerecht wahren.
Bei einem Inkassounternehmen ist aber auch noch später möglich das Musterschreiben eines Widerspruchs zu
versenden. Denn wir wollen mit diesem Widerspruch erreichen, dass die Forderungen be-stritten werden,
damit man von Seiten Debcon keinen Shufa-Eintrag vornehmen kann.
Wichtig: Doppelversand (1-mal Einschreiben, 1-mal E-Mail)!
13. Debcon reagieren nicht auf Fristsetzung bzw. Punkte 1 - 3 des Widerspruchs. Was nun?
Hauptziel des Widerspruchs ist es die Forderungen einmal zu bestreiten damit man von Seiten Debcon
keinen Shufa-Eintrag vornehmen kann.Im Antwortschreiben geht Debcon auf die Punkte 1 - 3 ein, aber
nur unvollständig.
Debcon zu Punkt 1 - Nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine
Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte
[...] Die o.g. mit dieser Rechtsgutverletzung verbundenen Daten haben wir gespeichert. [...]
Debcon zu Punkt 2 - Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der
Abtretungsurkunde.
[...] Blatt 2: Untervollmacht [...]
Debcon zu Punkt - Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundfor-
derung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).
[...] Die Forderungen in Höhe von Euro 1.286,80 setzen sich wie folgt zusammen:
1,3 GG (gem. §§ 2,13, 14 RVG (i.Vm. Nr. 2300 VV RVG) - 891,80
Auslagenpauschale - 20,00 €
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie - 250,00 €
Sonstige Ermittlungskosten - 125,00 €
Es wurden keine Inkassokosten berechnet. [...]
Man muss hier natürlich beachten, so wie wir uns das Recht herausnehmen nicht zu bezahlen, keine
weitere Auskunft zu erteilen und Widerspruch einzulegen, kann natürlich Debcon ihrerseits nur das
Notwendigsten Zurückantworten. Jeder kann und darf sein Recht ja Klageweise geltend machen.
Natürlich kann man (muss man aber nicht) sich beim jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz
beschweren über die mangelhafte Auskunftersteilung nach § 34 BDSG.
Musterschreiben Beschwerde: Link
Datenschutzbeauftragten der Länder: Link
Ansonsten gilt, alles andere wird erst vor Gericht geklärt.
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VG Steffen
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