Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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LoneWolf
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2341 Beitrag von LoneWolf » Mittwoch 25. Februar 2015, 00:03

Richy hat geschrieben:@LoneWolf:

Wenn Du der Meinung bist, dass Du nicht schuldig bist, warum zahlst Du dann 100 EUR? Niemand muss so eine Zahlung anerkennen...wenn man etwas zahlt, dann sollte man mit der Gegenseite vorher einen Betrag absprechen. Es gibt eigentlich grundsätzlich zwei, in der näheren Betrachtung (aus heutiger Sicht) drei, Wege (aus welchen Gründen auch immer man sie begeht):
Hab ich das behauptet ;)? Single Haushalt, da wirds mit der Beweislage schwierig. Daher hatte ich gehofft dass die 100 Eur-Variante mich dann restlich von denen Befreit.

Um den Mist endgültig vom Hacken zu haben, würde ich ja glatt noch was überweisen. Leider ist das aktuelle Schreiben aber so mistig formuliert, dass ich ja nicht davon ausgehen kann dass keine weiteren Forderungen von denen kämen, wenn ich bezahlte...

Gruß
LoneWolf

Richy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2342 Beitrag von Richy » Mittwoch 25. Februar 2015, 03:46

Dann bleibt trotzdem die Frage, warum man einfach ohne Konsens 100 EUR überweist? Für Dich macht es die Sache eher schlechter, da man das als Schuldeingeständnis sehen kann. Es ist doch klar, dass die nicht aufhören, nur weil man einen Teilbetrag entrichtet hat...im Gegenteil, man sieht "da ist was zu holen" - weiter geht's. Wenn Du das Ganze über "Bezahlen" loswerden willst, musst Du schon den kompletten Betrag bezahlen. Du kannst ja auch nicht einfach im Laden für 100 EUR einkaufen, dann nur 10 EUR bezahlen, abhauen und hoffen, dass sich der Inhaber damit zufrieden gibt.

Viele Grüße
Euer Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

Balko2003
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2343 Beitrag von Balko2003 » Mittwoch 25. Februar 2015, 20:13

Hallo Zusammen,

danke für die vielen Empfehlungen. Ich bin aber dennoch der Meinung: Angriff ist die beste Vertreidigung!

Natürlich gebe ich nicht alles Preis und lasse somit einiges für Debcon im Dunkeln!

LG

Boris
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2344 Beitrag von Boris » Donnerstag 26. Februar 2015, 08:46

Moin Moin!

Natürlich habe auch ich das aktuelle Debcon-Schreiben bekommen.

Ich persönlich sehe einer evtl. Klage eher entspannt entgegen, einzig der Umstand, dass bei einer Klage das Prozesskostenrisiko alleine bei mir liegt nervt!

Was mich allerdings noch viel mehr interessiert:
Wenn Debcon jetzt nicht klagt, welche weitere Strategie wollen sie im Anschluss verfolgen, auf einen "Frühlings-D€AL" wird wohl niemand mehr eingehen, wenn er schon bei einem Klageentwurf hart geblieben ist.
Für mich ist dass alles hier entweder eine letzte Eskalation bevor sie die Forderungen endgültig in den Wind schreiben, oder sie picken sich jetzt ein paar Fälle heraus in denen sie sicher siegreich sind um weiter Druck auf die "Gemeinde" aufbauen zu können.

Ich bin gespannt!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2345 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Februar 2015, 09:36

Debcons Neustes Schreiben 02/2015: Klageentwurf
(ehemals U+C, FDUDM2 GmbH)



Musterschreiben:

Bild
.
Bild


Inhalt:

Kurz und knapp, entweder der Betroffene zahlt einen Vergleich in Höhe von 558,12 €, oder er wird auf 1.286,80 € verklagt. Zum Untermauern dieses letzten, allerletzten, aller aller letzten Vergleichsversuchs, wird ein Auszug einer möglichen Klageschrift beigefügt.


Empfehlung:
1.) Entweder man zahlt, oder
2.) wartet ab, ob Debcon tatsächlich Klage erhebt, und beauftragt dann einen Anwalt seines Vertrauens betreff seiner Verteidigung.


Hinweis:
=> wurschtelt hier nicht selbst herum, oder geht zum Billig-Pfusch-Ingo!



VG Steffen

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2346 Beitrag von borsti007 » Donnerstag 26. Februar 2015, 12:58

http://www.recht-hat.de/urheberrecht/de ... entwuerfe/" onclick="window.open(this.href); return false;

:,)

unwissender2015
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2347 Beitrag von unwissender2015 » Donnerstag 26. Februar 2015, 19:55

Ich bin ja langsam echt mal gespannt wie die Sache für uns alle ausgeht.wird ja langsam unerträglich nach den ganze Jahren

schneemann1973
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2348 Beitrag von schneemann1973 » Donnerstag 26. Februar 2015, 22:02

Unerträglich ist eigentlich das falsche Wort. Die Debcons sind lästig wie Mücken im Sommer und machen sich einfach nur lächerlich. Lächerlich kommt von Lachen, und genau das mache ich. Die sind es nicht wert, daß man sich drüber aufregt. Alles Psychologiespielchen, die einen mürbe machen sollen.

unwissender2015
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2349 Beitrag von unwissender2015 » Freitag 27. Februar 2015, 13:47

Heute läuft von uns allen die aller aller aller letzte Frist ab

Siggi1967
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2350 Beitrag von Siggi1967 » Freitag 27. Februar 2015, 14:52

Nun, einen schönen Freitag Mittag wünsche Ich allen Formsteilnehmern und Forumslesern, da diese schönen Schreiben bereits gepostet wurden und schon der Richtige Umgang damit beschrieben ist, möchte Ich mich auch mit zwei dieser Schriftstücke dem Verfahren Abheften und Abwarten anschließen.

Wünsche allen ein schönes Wöchenende

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2351 Beitrag von fu+c » Freitag 27. Februar 2015, 16:21

Anwaltlich vertretene Abgemahnte wurden mit diesem dämlichen Klageentwurf offenbar nicht behelligt.

Mein RA hat jedenfalls keinen Klageentwurf, sondern ebenfalls dieses Fax enthalten:
[color=#FF0000]Sry, bitte keine Verlink ... en[/color]

Auch das ist ein nicht personalisiertes, stereotypes Massenrundschreiben, ein Umstand, der meinen RA sehr enttäuscht. In der Vergangenheit hat er es nämlich durch seinen höhnisch-aggressiven Ton immer wieder erreicht, dass Debcon-Mitarbeiter zwischen all die Textbausteine den einen oder anderen beleidigten persönlichen Kommentar einfügten (z. B. "Wir werden uns nicht ins Knie f*cken, sondern …"). Diesmal war das nicht der Fall. Schwaches Bild, Debcon.

gk..)(

LoneWolf
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2352 Beitrag von LoneWolf » Freitag 27. Februar 2015, 21:44

Naja, ich wurde trotz anwaltlicher Vertretung mit dem Schreiben behelligt. Die Debcon scheint nicht auf dem Schirm zu haben, dass ich damals schon durch einen Anwalt vertreten wurde. Sollte ich sie vielleicht darauf aufmerksam machen, damit sie mir nicht die ganze Zeit mit dem Mist auf den Keks gehen? Wäre das vielleicht auch im Hinblick auf eine Klage besser, weil sie dann sehen, dass sich da definitiv jemand kümmert?

Gruß
LoneWolf

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2353 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Februar 2015, 09:40

Ich denke man sollte hier einfach realistisch bleiben. Ich lese immer und sehr viel von: "Frechheit, behelligt, lächerlich" usw. usf. Kommt aber ein neues Schreiben, wo nur ansatzweise etwas mit "Klage" steht (und wenn nur "Klageentwurf"), kommen die ersten Anfragen und Mitteilungen von Betroffenen, das man jetzt lieber die geringe angebotene Summe bezahlt, als einen teuren Prozess zu riskieren.

Man muss doch sich im Klaren werden, das man mit Erhalt des Abmahnschreibens bzw. mit Inkassopost sich in einem zivilrechtlichen sowie außergerichtlichen Rechtsstreit befindet. Gibt man nur eine mod. UE a und verweigert die Zahlung bzw. die Forderungen, dann entscheidet man sich eben für: entweder Verjährung oder Klage.
Hinweis an Debcon zur Rechtsauffassung, das ein Schadenersatzanspruch bei Filesharing nach zehn Jahren verjährt:

Folgende Amtsgerichte verneinen die Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist - allgemein - auf Filesharing-Fälle:
  • AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
  • AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
  • AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
  • AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14),
  • AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
  • AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84).

sowie:
  • (…) Die Klägerin trägt nach allgemeinen Grundsätzen als Anspruchsstellerin die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten erfüllt sind. Danach ist es grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 – "BearShare", GRUR 2014, 657 – 662). (…)
AG Bochum, Urteil vom 30.01.2015, Az. 42 C 457/14
AG Charlottenburg, Urteil vom 29.01.2015, Az. 218 C 346/14 ...

Nur es ist wie überall. Wenn der Fordernde etwas möchte, sollte er seinen Anspruch gerichtlich geltend machen. Und dabei ist es egal, wie viele Mal Debcon klagt, erfolgreich oder nicht bzw. überhaupt. Wichtig, man hat in der Regel eine sehr lange Zeitspanne abgewartet und sollte jetzt nicht umkippen, weil man wieder einmal ein Dumpingpreis anbietet und einen "Klageentwurf" beifügt.

Und ich kann aus eigener Erfahrung berichten, es tut nur beim ersten Mal weh, dann nicht mehr und nebenbei hat man seinen Urenkeln etwas abends am Kaminfeuer zu erzählen. Wer keine Nerven, Geld oder Verteidigung besitzt, für denjenigen gibt es weiter die 50-50 Chance, wie bei jedem.
  • 1. Man wartet fein ab, widerspricht einmal und gut. Klagt die wirklich, kann man sich neu entscheiden (Verteidigung, Vergleich)
    2. Man zahlt eben den Vergleich und lässt sich schriftlich geben, dass damit - alle - Ansprüche abgegolten wären.
Mehr isses nicht.

VG Steffen

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2354 Beitrag von fu+c » Samstag 28. Februar 2015, 10:14

LoneWolf hat geschrieben:Sollte ich sie vielleicht darauf aufmerksam machen, damit sie mir nicht die ganze Zeit mit dem Mist auf den Keks gehen? Wäre das vielleicht auch im Hinblick auf eine Klage besser, weil sie dann sehen, dass sich da definitiv jemand kümmert?
Nach meinem juristischen Halbwissen ist es Rechtsanwälten untersagt, den gegnerischen RA zu umgehen
http://www.wikirecht.org/WikiRecht/§_12 ... genanwalts
nicht aber Inkassobüros. Im Prinzip könnten dich Nicht-Rechtsanwälte bei Debcon also weiter mit Schreiben beglücken.

In der Praxis scheinen sich Debcon jedoch trotzdem an diese Regel zu halten, denn ich habe noch nie Post von Debcon erhalten, immer nur mein RA.

Was das (meines Erachtens ohnehin verschwindend geringe) Klagerisiko anbelangt, so glaube ich nicht, dass die Einschaltung eines RAs darauf einen Einfluss hat. Mein RA, der früher selbst zu den Abmahnern gehörte, meint jedenfalls, dass man sich als kluger Abmahner für etwaige Klagen die Rosinen herauspicken würde: 1. die Dummen, die seitenlange selbstverfasste Briefchen schicken, in denen sie wortreich erklären, warum sie es nicht gewesen sein können und sich dabei um Kopf und Kragen schreiben (oder sogar einräumen, dass sie es gewesen sind, aber behaupten, der Upload/Download sei irgendwie unabsichtlich geschehen) 2. die Solventen, bei denen man nicht auf den eigenen Kosten sitzen bleibt 3. die Praktischen, die im Einzugsbereich eines Gerichts leben, das für die eigene Partei bequem erreichbar ist und vor dem man sich tendenziell eher Erfolg verspricht als vor anderen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2355 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Februar 2015, 10:31

BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 330/09:
  • (...) lässt sich eine solche Verpflichtung weder aus § 172 ZPO noch aus der berufsrechtlichen Regelung des § 12 BORA ableiten. Aus der Vorschrift des § 171 ZPO, nach der an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden kann, ergibt sich vielmehr, dass außerhalb eines anhängigen Prozesses auch nach Beauftragung eines Bevollmächtigten ein Schriftstück grundsätzlich sowohl an den Bevollmächtigten als auch an den Vollmachtgeber gesandt werden kann. (...)
Natürlich steht es dem Anwalt frei Debcon dafür zu rügen oder man kann sich beim entsprechenden Registergericht darüber beschweren.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2356 Beitrag von unwissender2015 » Samstag 7. März 2015, 08:23

Noch niemand Post bekommen? Ultimatum ist nun schon eine Woche vergangen.

take5ive
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2357 Beitrag von take5ive » Samstag 7. März 2015, 15:32

unwissender2015 hat geschrieben:Noch niemand Post bekommen? Ultimatum ist nun schon eine Woche vergangen.
Möglicherweise hat Dep&Co nach dem Klage ENTWURF Schreiben, erst mal wieder genügend Einahmen eingefahren,
so das es Ihnen im Augenblick wohl noch nicht so Eilig ist.

Sobald die Kohle verbraten ist wird ne NEUE Welle Bettelbriefe, ganz bestimmt wieder kommen.

An Phantasie und Ideen für neue NERV AKTIONEN hat es ja in der Vergangenheit nie gemangelt.

Also mach Dir keine grossen Hoffnungen, dass es nun diesmal endlich aufhören wird.

Nö ich nicht

MaxMuster
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2358 Beitrag von MaxMuster » Donnerstag 12. März 2015, 12:38

Es geht weiter, heute ist der Klageentwurf bei mir angekommen.

Diesmal hat man unten bei dem Datum des Abmahnschreibens den Monat und Tag vertauscht.
Ich dachte schon im ersten Moment es wäre ein neuer Fall, aber wenn ich die beiden Zahlen tausche passt es wieder.


Gruß bis dann
Nö ich nicht

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2359 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. März 2015, 12:40

:te für die Info.

VG Steffen

unwissender2015
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2360 Beitrag von unwissender2015 » Donnerstag 12. März 2015, 13:05

Das darf doch nicht wahr sein

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