Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen,
werden keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Ansonsten gilt,
Wie es bei jedem nun konkret aussieht, das muss ein Anwalt abklären!