Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
warum brauche ich eine Tauschbörse für Filesharing für über 3 Jahre, wenn es doch schon alles vorher offensichtlich worden ist?
G
Mistreated
Ach ja, die Musikindustrie würde heute schon nicht mehr leben. Aber es gab ja noch alte Künstler wie z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=zqXSlZGaVN8
Jeder Einzelne war eine Ikone und nicht der Müll von heute aus der Musikindustrie. Ohne diese gäbe es die heute nicht mehr. Wer will es nachspielen liebe Musikindustrie? Und das ist nur ein Beispiel.
warum brauche ich eine Tauschbörse für Filesharing für über 3 Jahre, wenn es doch schon alles vorher offensichtlich worden ist?
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Ach ja, die Musikindustrie würde heute schon nicht mehr leben. Aber es gab ja noch alte Künstler wie z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=zqXSlZGaVN8
Jeder Einzelne war eine Ikone und nicht der Müll von heute aus der Musikindustrie. Ohne diese gäbe es die heute nicht mehr. Wer will es nachspielen liebe Musikindustrie? Und das ist nur ein Beispiel.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
denkt auch noch mal an die Zooland Records und Nümann und Lang usw. nach.
LG
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denkt auch noch mal an die Zooland Records und Nümann und Lang usw. nach.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
irgendwie schon komisch, wenn man das angeblich ja auch schon zum Download angeboten hat.
2005 coverte das deutsche Dance-Projekt Cascada den Song im Hands-Up-Stil. Veröffentlicht wurde das Stück am 16. August 2005 als Download und als CD-Single. Ein Jahr später erschien das Lied auf dem gleichnamigen Studioalbum Everytime We Touch.
LG
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irgendwie schon komisch, wenn man das angeblich ja auch schon zum Download angeboten hat.
2005 coverte das deutsche Dance-Projekt Cascada den Song im Hands-Up-Stil. Veröffentlicht wurde das Stück am 16. August 2005 als Download und als CD-Single. Ein Jahr später erschien das Lied auf dem gleichnamigen Studioalbum Everytime We Touch.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
vielleicht ist ja auch der Link interessant
https://cascada-music.de/imprint/
LG
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vielleicht ist ja auch der Link interessant
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
Vielleicht ist ja auch noch diese Seite interessant.
https://cascada-music.de/
LG
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Vielleicht ist ja auch noch diese Seite interessant.
https://cascada-music.de/
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, war mal vor ein paar Jahren hier unterwegs, ich glaube,
es sind mehr als 10 Jahre her. Es gab hier einen Steffen der verstorben ist, und den Leuten sehr geholfen
hatte, natürlich aber nicht nur er. Aber an die anderen Namen erinnere ich mich nicht mehr.
Wie dem auch sei, ich habe jetzt nach fünf sechs Jahren, wieder einen Brief von Debcon bekommen.
Mein Fall stammt aber aus dem Jahr 2010, und ich habe stets Widerspruch eingelegt wo es sein musste,
und die Bettelbriefe die keines Widerspruches bedurften, wurden abgeheftet.
Wie kann es sein, das Debcon nach 12 JAHREN wieder auftaucht, und Geld von mir fordert?
Muss ich wieder einen schriftlichen Widerspruch einlegen? Oder ist das ein Bettelbrief?
Folgendes steht im Brief:
Sehr geehrter Frau/Herr X,
bislang wurden die von hier geltend gemachcten berechtigten Ansprücche außergerichtlich zurückgewiesen. Aktuell
belaufen sich die auf EUR 8xx,xx. Sollte tatsächlich das streitige Verfahren durch die anhaltende Haltung Ihrerseits
erforderlich werden sind weitere EUR 459,xx (EUR 174,00 Gerichts.- u. EUR 285,60 Rechtsanwaltkosten) mind. EUR
1.2xx,xx zzgl.Terminsgebühr, zzgl, Gutachterkosten, etc gesamt fällig.
(Danch ein Absatz wo gedroht wird, dass die Täterschaft nicht mehr völlig unklar bleibt. Das lasse ich jetzt aus)
Sicherlich wird sehr "lautstark" über Verfahren berichtet, wo der Anschlussinhaber für die Tat nicht haftet. Wobei
über das Folgeverfahren in Reaktion auf das Vorverfahren mit den gewonnen Erkenntnissen bei denen der Täter auf
Zahlung in erheblichen Maße - auch kosten des Verfahrens gegen den Anschlussinhabers - verurteilt wurde, lieber
weniger berichtet wird, obwohl dies doch überwiegend Familienangehörige sind.
Es verbleibt für Sie ein Kostenrisiko von bis zu EUR 5000,00 (Rechtsanwalt-u. Gerichtskostem, Gutachten Schadenersaqtz) - es wird beispielhaft für das Urteil des AG München 114 C22559/17 verwiesen-, sowie bei
der Haftung derer Kosten, die durch die Inanspruchnahme des falschen Täters entstehen.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, wir möchten den Schaden von dem Täter ersetzt bekommen.
Die ermittlung/Auskunft ist folgerichtig nur über das gerichtliche Verfahren gegen Sie möglich, dies werden wir tun,
da am Ende des Tages die damit verbundenen Kosten von der Gegenseite/Täter Erstattung finden.
Wir bieten Ihnen oder dem Täter noch einmal an, die Angelegenheit durch Zahlung i-H-v. EUR 390,00
bis zum 17.10.2022 hier eingehen vollständig zu erledigen.
Gern können Sie, wenn Sie sich denn dann nicht Verantwortlich fühlen, den Vorschlag an den Täter mit dem Hinweis
herantragen, das es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kein Vergleich mehr geben, sondern die Anssprüche
einschließlich aller Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH
Impressum:
Debcon
Debitorenmanagment und
Consulting GmbH
Raiffeisenstr. 23
D-46244 Bottrop
Wer hat noch so einen Brief erhalten?
Danke, falls mir jemand helfen kann.
Ade
es sind mehr als 10 Jahre her. Es gab hier einen Steffen der verstorben ist, und den Leuten sehr geholfen
hatte, natürlich aber nicht nur er. Aber an die anderen Namen erinnere ich mich nicht mehr.
Wie dem auch sei, ich habe jetzt nach fünf sechs Jahren, wieder einen Brief von Debcon bekommen.
Mein Fall stammt aber aus dem Jahr 2010, und ich habe stets Widerspruch eingelegt wo es sein musste,
und die Bettelbriefe die keines Widerspruches bedurften, wurden abgeheftet.
Wie kann es sein, das Debcon nach 12 JAHREN wieder auftaucht, und Geld von mir fordert?
Muss ich wieder einen schriftlichen Widerspruch einlegen? Oder ist das ein Bettelbrief?
Folgendes steht im Brief:
Sehr geehrter Frau/Herr X,
bislang wurden die von hier geltend gemachcten berechtigten Ansprücche außergerichtlich zurückgewiesen. Aktuell
belaufen sich die auf EUR 8xx,xx. Sollte tatsächlich das streitige Verfahren durch die anhaltende Haltung Ihrerseits
erforderlich werden sind weitere EUR 459,xx (EUR 174,00 Gerichts.- u. EUR 285,60 Rechtsanwaltkosten) mind. EUR
1.2xx,xx zzgl.Terminsgebühr, zzgl, Gutachterkosten, etc gesamt fällig.
(Danch ein Absatz wo gedroht wird, dass die Täterschaft nicht mehr völlig unklar bleibt. Das lasse ich jetzt aus)
Sicherlich wird sehr "lautstark" über Verfahren berichtet, wo der Anschlussinhaber für die Tat nicht haftet. Wobei
über das Folgeverfahren in Reaktion auf das Vorverfahren mit den gewonnen Erkenntnissen bei denen der Täter auf
Zahlung in erheblichen Maße - auch kosten des Verfahrens gegen den Anschlussinhabers - verurteilt wurde, lieber
weniger berichtet wird, obwohl dies doch überwiegend Familienangehörige sind.
Es verbleibt für Sie ein Kostenrisiko von bis zu EUR 5000,00 (Rechtsanwalt-u. Gerichtskostem, Gutachten Schadenersaqtz) - es wird beispielhaft für das Urteil des AG München 114 C22559/17 verwiesen-, sowie bei
der Haftung derer Kosten, die durch die Inanspruchnahme des falschen Täters entstehen.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, wir möchten den Schaden von dem Täter ersetzt bekommen.
Die ermittlung/Auskunft ist folgerichtig nur über das gerichtliche Verfahren gegen Sie möglich, dies werden wir tun,
da am Ende des Tages die damit verbundenen Kosten von der Gegenseite/Täter Erstattung finden.
Wir bieten Ihnen oder dem Täter noch einmal an, die Angelegenheit durch Zahlung i-H-v. EUR 390,00
bis zum 17.10.2022 hier eingehen vollständig zu erledigen.
Gern können Sie, wenn Sie sich denn dann nicht Verantwortlich fühlen, den Vorschlag an den Täter mit dem Hinweis
herantragen, das es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kein Vergleich mehr geben, sondern die Anssprüche
einschließlich aller Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH
Impressum:
Debcon
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Consulting GmbH
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Wer hat noch so einen Brief erhalten?
Danke, falls mir jemand helfen kann.
Ade
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Weise die Firma auf die zeitliche Erledigung/Verjährungsfrist hin.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Die Sache ist verjährt. Die wissen das auch, was die aber nicht daran hindert, es doch nochmal zu versuchen.surabaya jim hat geschrieben: ↑Montag 17. Oktober 2022, 00:20Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, war mal vor ein paar Jahren hier unterwegs, ich glaube,
es sind mehr als 10 Jahre her. Es gab hier einen Steffen der verstorben ist, und den Leuten sehr geholfen
hatte, natürlich aber nicht nur er. Aber an die anderen Namen erinnere ich mich nicht mehr.
Wie dem auch sei, ich habe jetzt nach fünf sechs Jahren, wieder einen Brief von Debcon bekommen.
Mein Fall stammt aber aus dem Jahr 2010, und ich habe stets Widerspruch eingelegt wo es sein musste,
und die Bettelbriefe die keines Widerspruches bedurften, wurden abgeheftet.
Wie kann es sein, das Debcon nach 12 JAHREN wieder auftaucht, und Geld von mir fordert?
Muss ich wieder einen schriftlichen Widerspruch einlegen? Oder ist das ein Bettelbrief?
Folgendes steht im Brief:
Sehr geehrter Frau/Herr X,
bislang wurden die von hier geltend gemachcten berechtigten Ansprücche außergerichtlich zurückgewiesen. Aktuell
belaufen sich die auf EUR 8xx,xx. Sollte tatsächlich das streitige Verfahren durch die anhaltende Haltung Ihrerseits
erforderlich werden sind weitere EUR 459,xx (EUR 174,00 Gerichts.- u. EUR 285,60 Rechtsanwaltkosten) mind. EUR
1.2xx,xx zzgl.Terminsgebühr, zzgl, Gutachterkosten, etc gesamt fällig.
(Danch ein Absatz wo gedroht wird, dass die Täterschaft nicht mehr völlig unklar bleibt. Das lasse ich jetzt aus)
Sicherlich wird sehr "lautstark" über Verfahren berichtet, wo der Anschlussinhaber für die Tat nicht haftet. Wobei
über das Folgeverfahren in Reaktion auf das Vorverfahren mit den gewonnen Erkenntnissen bei denen der Täter auf
Zahlung in erheblichen Maße - auch kosten des Verfahrens gegen den Anschlussinhabers - verurteilt wurde, lieber
weniger berichtet wird, obwohl dies doch überwiegend Familienangehörige sind.
Es verbleibt für Sie ein Kostenrisiko von bis zu EUR 5000,00 (Rechtsanwalt-u. Gerichtskostem, Gutachten Schadenersaqtz) - es wird beispielhaft für das Urteil des AG München 114 C22559/17 verwiesen-, sowie bei
der Haftung derer Kosten, die durch die Inanspruchnahme des falschen Täters entstehen.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, wir möchten den Schaden von dem Täter ersetzt bekommen.
Die ermittlung/Auskunft ist folgerichtig nur über das gerichtliche Verfahren gegen Sie möglich, dies werden wir tun,
da am Ende des Tages die damit verbundenen Kosten von der Gegenseite/Täter Erstattung finden.
Wir bieten Ihnen oder dem Täter noch einmal an, die Angelegenheit durch Zahlung i-H-v. EUR 390,00
bis zum 17.10.2022 hier eingehen vollständig zu erledigen.
Gern können Sie, wenn Sie sich denn dann nicht Verantwortlich fühlen, den Vorschlag an den Täter mit dem Hinweis
herantragen, das es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kein Vergleich mehr geben, sondern die Anssprüche
einschließlich aller Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH
Impressum:
Debcon
Debitorenmanagment und
Consulting GmbH
Raiffeisenstr. 23
D-46244 Bottrop
Wer hat noch so einen Brief erhalten?
Danke, falls mir jemand helfen kann.
Ade
Wenn du dich mit dem Widerspruch wohler fühlst, dann widerspreche. Wenn nicht, dann nicht. Rechtliche Relevanz gleich null.
Wären die sich ihrer Sache so sicher, dann hätten sie schon längst geklagt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Falls ihr Debcon noch einen beibiegen wollt: Recht auf Auskunft nach DS-GVO wahrnehmen. Dann freuen die sich :D
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- Beiträge: 19
- Registriert: Freitag 8. November 2013, 23:31
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hey Leute, vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe jetzt ein Muster von Steffen gefunden welches ich wie folgt ausgefüllt habe, und morgen als Einschreiben versenden will.
Nur bin ich mir nicht ganz sicher, ob alles so korrekt ist. Das Muster stammt aus 2010.
Das werde ich per E-Mail und als Einschreiben versenden:
Vorname/Nachname
Straße und Hausnummer
Posleitzahl und Stadt
Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail
Debcon
Debitorenmanagment und
Consulting GmbH
Raiffeisenstr. 23
D-46244 Bottrop
Betreff: Widerspruch
Ihre Nachricht vom 10.10.2022
Ihr Zeichen: XXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf ihr Schreiben vom
10.10.2022
Ich, Vorname/Nachname, nehme das Recht auf Auskunft nach DS-GVO in Anspruch, und widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 1. November 2022:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).
Desweiteren möchte ich sie darauf hinweisen, dass der Vorwurf, der mir zu Last gelegt wird, bereits verjährt ist, da er aus dem Jahr 2010 stammt.
Mit bester Empfehlung
Vorname/Nachname
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Wie findet ihr das?
Ich habe jetzt ein Muster von Steffen gefunden welches ich wie folgt ausgefüllt habe, und morgen als Einschreiben versenden will.
Nur bin ich mir nicht ganz sicher, ob alles so korrekt ist. Das Muster stammt aus 2010.
Das werde ich per E-Mail und als Einschreiben versenden:
Vorname/Nachname
Straße und Hausnummer
Posleitzahl und Stadt
Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail
Debcon
Debitorenmanagment und
Consulting GmbH
Raiffeisenstr. 23
D-46244 Bottrop
Betreff: Widerspruch
Ihre Nachricht vom 10.10.2022
Ihr Zeichen: XXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf ihr Schreiben vom
10.10.2022
Ich, Vorname/Nachname, nehme das Recht auf Auskunft nach DS-GVO in Anspruch, und widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 1. November 2022:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).
Desweiteren möchte ich sie darauf hinweisen, dass der Vorwurf, der mir zu Last gelegt wird, bereits verjährt ist, da er aus dem Jahr 2010 stammt.
Mit bester Empfehlung
Vorname/Nachname
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Wie findet ihr das?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Klingt gut. Da hier keine Rechtsberatung möglich ist, ist das nur meine Meinung.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Ja, ich wurde auch nach vielen Jahren mit diesem Schreiben beglückt.
ich finde Deine Antwort gut und werde sie auch mal los senden.
ich finde Deine Antwort gut und werde sie auch mal los senden.
surabaya jim hat geschrieben: ↑Montag 17. Oktober 2022, 00:20Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, war mal vor ein paar Jahren hier unterwegs, ich glaube,
es s....
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
ich bin ja kein Rechtsberater, Anwalt oder so. Aber ich finde es etwas merkwürdig, wenn man sich da auf DSGVO beruft, die erst viel später in Kraft getreten ist. Andererseits würde mich auch mal diese Aussage interessieren, ob die da so wirklich drinsteht.
Wir bieten Ihnen oder dem Täter noch einmal an, die Angelegenheit durch Zahlung i-H-v. EUR 390,00 bis zum 17.10.2022 hier eingehen vollständig zu erledigen.
Warum Ihnen oder dem Täter? Ich hatte immer gedacht, die kennen den Täter????????
Vielleicht irre ich mich ja, aber solche Schreiben sollten mal an Herrn Dr. Wachs oder Herrn Ra. Solmecke zu einer Ersteinschätzung weitergeleitet werden. Für mich stinkt das nur nach Abzocke.
LG
Mistreated
ich bin ja kein Rechtsberater, Anwalt oder so. Aber ich finde es etwas merkwürdig, wenn man sich da auf DSGVO beruft, die erst viel später in Kraft getreten ist. Andererseits würde mich auch mal diese Aussage interessieren, ob die da so wirklich drinsteht.
Wir bieten Ihnen oder dem Täter noch einmal an, die Angelegenheit durch Zahlung i-H-v. EUR 390,00 bis zum 17.10.2022 hier eingehen vollständig zu erledigen.
Warum Ihnen oder dem Täter? Ich hatte immer gedacht, die kennen den Täter????????
Vielleicht irre ich mich ja, aber solche Schreiben sollten mal an Herrn Dr. Wachs oder Herrn Ra. Solmecke zu einer Ersteinschätzung weitergeleitet werden. Für mich stinkt das nur nach Abzocke.
LG
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
noch mal ergänzend. Ich hatte ja auch auf den Schadensersatz hingewiesen. Geht es da womöglich nur noch um Feststellung zwischen Inkasso und Täter? Was bringt ein Widerspruch?
Was ist mit einer negativen Feststellungsklage?
Ich kann das nicht beantworten, bin ja kein Rechtsanwalt usw..
LG
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noch mal ergänzend. Ich hatte ja auch auf den Schadensersatz hingewiesen. Geht es da womöglich nur noch um Feststellung zwischen Inkasso und Täter? Was bringt ein Widerspruch?
Was ist mit einer negativen Feststellungsklage?
Ich kann das nicht beantworten, bin ja kein Rechtsanwalt usw..
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo Zusammen,
hier auch noch mal ein Beitrag zu einem Urteil der Debcon, aber noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Düsseldorf, Az. 13 C 80/22
https://blog.verbraucherdienst.com/urte ... bgewiesen/
LG
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hier auch noch mal ein Beitrag zu einem Urteil der Debcon, aber noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Düsseldorf, Az. 13 C 80/22
https://blog.verbraucherdienst.com/urte ... bgewiesen/
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Sehr guter Link. Bin froh, dass Debcon vor Gericht eine Niederlage einstecken musste, weil der
angebliche Verstoß bereits verjährt war.
Ich hab den Widerspruch übrigens abgeschickt. Per Einschreiben mit Rückschein. Und natürlich vorab
per Email. Debcon hat auch sofort geantwortet (email), und folgendes stand drinnen:
Sehr geehrter Herr XY,
wenn Sie sich gegen den Vergleich entschieden haben, dann warten Sie bitte das gerichtliche Verfahren ab. Ansonsten erwarten wir die Zahlung des Vergleichsbetrages nunmehr längstens bis zum 21.10.2022 hier eingehend.
Die gewünschte Auskunft erhalten sie gesondert innerhalb der gesetzlichen Frist.
Hochachtungsvoll
Debcon GmbH
Entweder sind die nicht mehr bei Trost, da der angebliche Verstoß bereits 2010 stattgefunden haben soll,
und damit bereits verjährt ist, oder aber die versuchen ihr Glück. Ich denke nicht, dass sie mich anklagen
werden, und ich vor Gericht lande. Die versuchen auf Leute zu treffeb, die das gleich bezahlen,
weil sie die Nase voll von diesen Schreiben haben.
Ich zahle nicht.
angebliche Verstoß bereits verjährt war.
Ich hab den Widerspruch übrigens abgeschickt. Per Einschreiben mit Rückschein. Und natürlich vorab
per Email. Debcon hat auch sofort geantwortet (email), und folgendes stand drinnen:
Sehr geehrter Herr XY,
wenn Sie sich gegen den Vergleich entschieden haben, dann warten Sie bitte das gerichtliche Verfahren ab. Ansonsten erwarten wir die Zahlung des Vergleichsbetrages nunmehr längstens bis zum 21.10.2022 hier eingehend.
Die gewünschte Auskunft erhalten sie gesondert innerhalb der gesetzlichen Frist.
Hochachtungsvoll
Debcon GmbH
Entweder sind die nicht mehr bei Trost, da der angebliche Verstoß bereits 2010 stattgefunden haben soll,
und damit bereits verjährt ist, oder aber die versuchen ihr Glück. Ich denke nicht, dass sie mich anklagen
werden, und ich vor Gericht lande. Die versuchen auf Leute zu treffeb, die das gleich bezahlen,
weil sie die Nase voll von diesen Schreiben haben.
Ich zahle nicht.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Du hast das wohl richtig erkannt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hi zusamm
Heute auch den gleichen Biref wie fast alle bekommen. Kommt genau wie alles andere in den Ordner und dann mal sehen. Hab mich echt gewundert war ja nun echt einige Zeit ruhe. Meint Ihr das nun wieder regelmäßig was kommt?
Edit: bei mir sinds nun 12,5 Jahre also müsste das ja auch vom Tisch sein
Heute auch den gleichen Biref wie fast alle bekommen. Kommt genau wie alles andere in den Ordner und dann mal sehen. Hab mich echt gewundert war ja nun echt einige Zeit ruhe. Meint Ihr das nun wieder regelmäßig was kommt?
Edit: bei mir sinds nun 12,5 Jahre also müsste das ja auch vom Tisch sein
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- Registriert: Montag 31. Mai 2010, 13:35
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Tach,
bei mir sind es auch über 12 Jahre her. Nun tatsächlich wieder ein Bettelbrief eingegangen, sogar in auf höchst bedrohlich wirkendendem alt-rosarotem Papier gedruckt! Unbelievable! Egal, abgeheftet.
bei mir sind es auch über 12 Jahre her. Nun tatsächlich wieder ein Bettelbrief eingegangen, sogar in auf höchst bedrohlich wirkendendem alt-rosarotem Papier gedruckt! Unbelievable! Egal, abgeheftet.