Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Übrigens hat die Debcon sich vergangene Woche erneut in Sachen Munderloh und RGF (mit Frist bis gestern - 19.10.) gemeldet und freundlichst neue Zahlungsvorschläge unterbreitet.
Variante 1: 12 Monate a 25 Euro mit der prosaischen Bezeichnung "Debcon Assistance" - ein "Produkt" aus dem Hause Debcon, welches vor allem bei "Schuldnern mit geringen Einkünften (Hartz IV, Rente) im Rahmen des Existenzminimums" Anwendung finden solle. Man müsse nur entsprechende Nachweise beifügen und wie immer fristgerecht überweisen.
Variante 2: für einen Vergleichsbeitrag von nun 500 Euro wird hier das "Produkt" "Debcondelay" offeriert. Dieses ist wohl für "kurzfristig schlechte Situationen (beispielsweise Krankengeld)" ..."im Rahmen einer Härtefallregelung" hier kann zu einem fest zu vereinbarten Termin im Oktober, November oder Dezember einmalig gezahlt werden unter der Voraussetzung das zu den 2 vorherigen Terminen, die dann ggf. im Oktober und November NICHT für die Zahlung der 500Euro genutzt wurden, je 25 Euro eingezahlt werden).
Eigentlich sehr generöse Möglichkeiten.
Ach ja, nimmt man nichts davon in Anspruch, geht die Debcon laut Schreiben von "genereller Zahlungsunwilligkeit ohne adäquaten und nachvollziehbaren Grund" aus.
Eingangs im Schreiben wird natürlich erwähnt, dass dieses dann eine gerichtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen wird.
Nunja, man wird sehen was passiert.
Variante 1: 12 Monate a 25 Euro mit der prosaischen Bezeichnung "Debcon Assistance" - ein "Produkt" aus dem Hause Debcon, welches vor allem bei "Schuldnern mit geringen Einkünften (Hartz IV, Rente) im Rahmen des Existenzminimums" Anwendung finden solle. Man müsse nur entsprechende Nachweise beifügen und wie immer fristgerecht überweisen.
Variante 2: für einen Vergleichsbeitrag von nun 500 Euro wird hier das "Produkt" "Debcondelay" offeriert. Dieses ist wohl für "kurzfristig schlechte Situationen (beispielsweise Krankengeld)" ..."im Rahmen einer Härtefallregelung" hier kann zu einem fest zu vereinbarten Termin im Oktober, November oder Dezember einmalig gezahlt werden unter der Voraussetzung das zu den 2 vorherigen Terminen, die dann ggf. im Oktober und November NICHT für die Zahlung der 500Euro genutzt wurden, je 25 Euro eingezahlt werden).
Eigentlich sehr generöse Möglichkeiten.
Ach ja, nimmt man nichts davon in Anspruch, geht die Debcon laut Schreiben von "genereller Zahlungsunwilligkeit ohne adäquaten und nachvollziehbaren Grund" aus.
Eingangs im Schreiben wird natürlich erwähnt, dass dieses dann eine gerichtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen wird.
Nunja, man wird sehen was passiert.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
17:35 Uhr
Musterschreiben:
Inhalt:
Debcon bietet auf eine 2 Seiten Schriftsatz ihr Produkt DebconAssistance und Debcondelay feil. Zielstellung soll es sein, mittels verschiedenen Zahlungsmodellen die vermeintliche Forderung abzugelten.
Beispiel (Höhe der Hauptforderung kann variireren):
Hauptforderung = 1.653,30 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 175,51 EUR (gesamt: 1.828,82 EUR)
Mittels Unterschrift erkennt man die die Hauptforderung zzgl. Zinsen an sowie verzichtet auf Einrede der Verjährung. Mit Zahlungsabschluss soll die Verjährung neu beginnen sowie ein neuer Schuldgrund damit begründet werden. Natürlich, ist mit Zahlungsverzug (3 Werktage) die getroffene Vereinbarung hinfällig.
1. Produkt: DebconAssistance
a) 12 Raten zu je 25,00 EUR = gesamt 300,00 EUR (angepriesener Forderungsverzicht: 1.228,81 EUR)
2. Produkt: Debcondelay
a) jeweils 1. + 2. Rate zu je 25,00 EUR, 3. Rate 450,00 EUR
b) 1. Rate 25,00 EUR, 2. Rate 475,00 EUR
c) 500,00 EUR
Einschätzung AW3P
Natürlich liest sich der Schriftsatz erst einmal nicht schlecht. Trotzdem sollten alle Betroffenen diese Produktwerbung erst von einem Anwalt überprüfen lassen, ehe man - ohne die Risiken bewusst zu sein - etwas voreilig unterschreibt, was eigentlich nicht sein muss. Das bedeutet, wer keinen Anwalt einschalten will, sollte diesen Schriftsatz abheften und archivieren. Mehr Worte bedarf es nicht.
Hinweis zum Volltextveröffentlichung zum BGH-Entscheid: "Everytime we touch" (Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15)
Ich nehme an, dass neue Debcon-Schreiben hinsichtlich der durch den BGH bestätigte 10-jährige Verjährungsfrist bei Filesharing nicht lange auf sich warten lassen. Hierzu sollte man jetzt nicht in Panik verfallen und eventuelle Vergleiche abschließen oder Zahlungen vornehmen. Der BGH hat nur in seiner Entscheidung nur festgelegt, was eigentlich schon lange im § 102 UrhG gesetzlich geregelt war.
Verjährungsfrist - allgemein gemäß § 102 UrhG
1. § 102 Satz 1 UrhG = Abmahnkosten - 3 Jahre
Natürlich hatte auch ich bis ca. 2015 eine anders lautende Meinung zur Verjährung bei Filesharing Fälle (allgemein). Nur sollte man begreifen, dass man als Nichtjurist nicht alles Wissen kann. Vieles liest man sich aus diversen Quellen an, befragt Juristen ("3 Juristen - 4 Meinungen") und bildet sich weiter. Dies ist ein ständiger Prozess, der nie abgeschlossen sein wird. Wichtig ist nur, dass eine fehlerhafte Meinung - mit Kenntnis - ausgemerzt wird. Ich verweise nur auf die ständige Aktualisierung der "Ur"-mod. UE (AW3P) oder die teilweise heute noch fehlerhafte Einschätzung - auch von Juristen - dass ein Unterlassungsvertrag nur 30 Jahre gültig sei. Auch hier musste ich meine Meinung ändern, ein Unterlassungsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis (bindet dauerhaft).
Zur Verjährung bei Filesharing verweise ich deshalb auf den Beitrag:
Zeitschrift ZUM, 60. Jahrgang 2016, Heft 2, S. 192:
"Weber, Christian:
Die Verjährung von urheberrechtlichen Ansprüchen mit besonderem Augenmerk auf Fälle illegalen Filesharings -
Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2015, Az. 2-06 S 21/14"
sowie dem Volltext zum BGH-Entscheid: "Everytime we touch"
Link Datenbank BGH:
BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15: "Everytime we touch"
Es gilt aber nach wie vor, dass es nur im Fall einer bestehenden oder durch einen Richter festgelegten Täterschaft von Interesse sein wird. Selbst wenn Debcon wieder neue Schreiben versenden sollte mit Bezug auf das aktuelle BGH-Urteil (Verjährung Rest-Schadensersatzanspruch = 10 Jahre), sollte man sich nicht verunsichern lassen.
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschrei-ben.
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
17:35 Uhr
Musterschreiben:
Inhalt:
Debcon bietet auf eine 2 Seiten Schriftsatz ihr Produkt DebconAssistance und Debcondelay feil. Zielstellung soll es sein, mittels verschiedenen Zahlungsmodellen die vermeintliche Forderung abzugelten.
Beispiel (Höhe der Hauptforderung kann variireren):
Hauptforderung = 1.653,30 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 175,51 EUR (gesamt: 1.828,82 EUR)
Mittels Unterschrift erkennt man die die Hauptforderung zzgl. Zinsen an sowie verzichtet auf Einrede der Verjährung. Mit Zahlungsabschluss soll die Verjährung neu beginnen sowie ein neuer Schuldgrund damit begründet werden. Natürlich, ist mit Zahlungsverzug (3 Werktage) die getroffene Vereinbarung hinfällig.
1. Produkt: DebconAssistance
a) 12 Raten zu je 25,00 EUR = gesamt 300,00 EUR (angepriesener Forderungsverzicht: 1.228,81 EUR)
2. Produkt: Debcondelay
a) jeweils 1. + 2. Rate zu je 25,00 EUR, 3. Rate 450,00 EUR
b) 1. Rate 25,00 EUR, 2. Rate 475,00 EUR
c) 500,00 EUR
Einschätzung AW3P
Natürlich liest sich der Schriftsatz erst einmal nicht schlecht. Trotzdem sollten alle Betroffenen diese Produktwerbung erst von einem Anwalt überprüfen lassen, ehe man - ohne die Risiken bewusst zu sein - etwas voreilig unterschreibt, was eigentlich nicht sein muss. Das bedeutet, wer keinen Anwalt einschalten will, sollte diesen Schriftsatz abheften und archivieren. Mehr Worte bedarf es nicht.
Hinweis zum Volltextveröffentlichung zum BGH-Entscheid: "Everytime we touch" (Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15)
Ich nehme an, dass neue Debcon-Schreiben hinsichtlich der durch den BGH bestätigte 10-jährige Verjährungsfrist bei Filesharing nicht lange auf sich warten lassen. Hierzu sollte man jetzt nicht in Panik verfallen und eventuelle Vergleiche abschließen oder Zahlungen vornehmen. Der BGH hat nur in seiner Entscheidung nur festgelegt, was eigentlich schon lange im § 102 UrhG gesetzlich geregelt war.
Verjährungsfrist - allgemein gemäß § 102 UrhG
1. § 102 Satz 1 UrhG = Abmahnkosten - 3 Jahre
- a) unabhängig ihrer Rechtsgrundlage (§§ 97, 97a Abs. 3 UrhG) = drei Jahren (§ 195 BGB)
b) Beachte: mögliche Unterschiede in den Höchstfristen (§ 199 BGB)
- a) Unabhängig von den Abmahnkosten
b) Verletzung durch eine unerlaubte Handlung (schuldhaft, widerrechtlicher Eingriff in einen fremden Rechtskreis; § 852 BGB)
c) ist im Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung, die der Schädiger aus der unerlaubten Handlung erlangt hat und von der deliktischen Verjährung ausgenommen.
Natürlich hatte auch ich bis ca. 2015 eine anders lautende Meinung zur Verjährung bei Filesharing Fälle (allgemein). Nur sollte man begreifen, dass man als Nichtjurist nicht alles Wissen kann. Vieles liest man sich aus diversen Quellen an, befragt Juristen ("3 Juristen - 4 Meinungen") und bildet sich weiter. Dies ist ein ständiger Prozess, der nie abgeschlossen sein wird. Wichtig ist nur, dass eine fehlerhafte Meinung - mit Kenntnis - ausgemerzt wird. Ich verweise nur auf die ständige Aktualisierung der "Ur"-mod. UE (AW3P) oder die teilweise heute noch fehlerhafte Einschätzung - auch von Juristen - dass ein Unterlassungsvertrag nur 30 Jahre gültig sei. Auch hier musste ich meine Meinung ändern, ein Unterlassungsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis (bindet dauerhaft).
Zur Verjährung bei Filesharing verweise ich deshalb auf den Beitrag:
Zeitschrift ZUM, 60. Jahrgang 2016, Heft 2, S. 192:
"Weber, Christian:
Die Verjährung von urheberrechtlichen Ansprüchen mit besonderem Augenmerk auf Fälle illegalen Filesharings -
Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2015, Az. 2-06 S 21/14"
sowie dem Volltext zum BGH-Entscheid: "Everytime we touch"
Link Datenbank BGH:
BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15: "Everytime we touch"
Es gilt aber nach wie vor, dass es nur im Fall einer bestehenden oder durch einen Richter festgelegten Täterschaft von Interesse sein wird. Selbst wenn Debcon wieder neue Schreiben versenden sollte mit Bezug auf das aktuelle BGH-Urteil (Verjährung Rest-Schadensersatzanspruch = 10 Jahre), sollte man sich nicht verunsichern lassen.
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
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Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschrei-ben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 11/2016:
Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung
der [Name Vollmachtgeber]
Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
11:15 Uhr
Musterschreiben:
Hinweis:
Im Jahre 2015 wurden schon Schreiben (Abmahnung ehemals Nimrod RAe) versendet. Dies wurde durch Debcon in ihren News angekündigt.
2015 - Astragon (ehemals Nimrod RAe)
11/2016
Seite 1
Seite 2: Schuldanerkenntnis / Zahlungsaufforderung
Seite 3:
Inhalt:
Debcon erklärt in diesem Schriftsatz, dass man beauftragt wurde kurz vor Verjährungsende (§ 102 Satz 1 UrhG) vermeintliche Schadensersatzforderungen aus einer nicht bezahlten Nimrod-Abmahnung einzufordern.
Beachte
Höhe der Hauptforderung sowie Berechnungszeitraum der Zinsen können variieren!
Einschätzung AW3P
Es gibt diesbezüglich nicht all zu viel zu sagen. Wer zahlen möchte, kann es, sollte aber entweder einen Anwalt alles inhaltlich prüfen lassen oder mit Debcon einen günstigen Vergleich aushandeln. Nur, dann hätte man ja auch mit Erhalt der Abmahnung gleich zahlen bzw. sich vergleichen können. In jedem Fall darf Seite 2 (Schuldanerkenntnis / Zahlungsaufforderung) nur nach erfolgter anwaltlicher Prüfung unterschrieben werden.
Man sollte diesen Forderungen einmal formlos widersprechen (Stichpunkt: Schufa-Eintrag). Beachte: Doppelversand (E-Mail, Einwurfeinschreiben), Zeugen (Inhalt, Versand) + dauerhafte Archivierung (Schriftsätze, Versandnachweise)! Wer es nicht möchte, der lässt es eben. Ich werde hier keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn führen. Wer seinem Musterschreiben noch etwas hinzufügen möchte, dies ist sein Problem. Nachfolgendes Muster ist aus meiner Sicht völlig ausreichend. Punkt.
Muster Widerspruch
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
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Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forde-rungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschrei-ben.
Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung
der [Name Vollmachtgeber]
Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
11:15 Uhr
Musterschreiben:
Hinweis:
Im Jahre 2015 wurden schon Schreiben (Abmahnung ehemals Nimrod RAe) versendet. Dies wurde durch Debcon in ihren News angekündigt.
2015 - Astragon (ehemals Nimrod RAe)
11/2016
Seite 1
Seite 2: Schuldanerkenntnis / Zahlungsaufforderung
Seite 3:
Inhalt:
Debcon erklärt in diesem Schriftsatz, dass man beauftragt wurde kurz vor Verjährungsende (§ 102 Satz 1 UrhG) vermeintliche Schadensersatzforderungen aus einer nicht bezahlten Nimrod-Abmahnung einzufordern.
Beachte
Höhe der Hauptforderung sowie Berechnungszeitraum der Zinsen können variieren!
Einschätzung AW3P
Es gibt diesbezüglich nicht all zu viel zu sagen. Wer zahlen möchte, kann es, sollte aber entweder einen Anwalt alles inhaltlich prüfen lassen oder mit Debcon einen günstigen Vergleich aushandeln. Nur, dann hätte man ja auch mit Erhalt der Abmahnung gleich zahlen bzw. sich vergleichen können. In jedem Fall darf Seite 2 (Schuldanerkenntnis / Zahlungsaufforderung) nur nach erfolgter anwaltlicher Prüfung unterschrieben werden.
Man sollte diesen Forderungen einmal formlos widersprechen (Stichpunkt: Schufa-Eintrag). Beachte: Doppelversand (E-Mail, Einwurfeinschreiben), Zeugen (Inhalt, Versand) + dauerhafte Archivierung (Schriftsätze, Versandnachweise)! Wer es nicht möchte, der lässt es eben. Ich werde hier keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn führen. Wer seinem Musterschreiben noch etwas hinzufügen möchte, dies ist sein Problem. Nachfolgendes Muster ist aus meiner Sicht völlig ausreichend. Punkt.
Muster Widerspruch
- [Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben "Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung" vom [Datum]
Ihr Zeichen: [Aktenzeichen Inkasso ( rechts oben, Seite 1)]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr o.g. Schreiben.
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen und weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forde-rungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschrei-ben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo miteinander habe heute post von debcon bekommen, 1 zu 1 das schreiben vom November. Habe allerdings zwei Fragen dazu und zwar hat sich der Stress mit nimrod bis zum Februar 2013 gestreckt, dann habe ich dies bezüglich nichts mehr bis heute gehört, heißt das nicht das es nach über 3 Jahren gar nicht mehr wirksam sein kann?
Meine zweite frage wäre ob ich nun dazu einen Widerspruch wie beschrieben verfasse oder diese Schreiben einfach ignoriere? Aus Erfahrung mit Nimrod hat sich gezeigt das dies zu einem Briefkrieg wird und das möchte ich nicht nochmals durchleben.
mfg.
Htieges
Meine zweite frage wäre ob ich nun dazu einen Widerspruch wie beschrieben verfasse oder diese Schreiben einfach ignoriere? Aus Erfahrung mit Nimrod hat sich gezeigt das dies zu einem Briefkrieg wird und das möchte ich nicht nochmals durchleben.
mfg.
Htieges
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Htieges,
der Rechteinhaber kann beauftragen wem er, sowie wechseln so oft er möchte. Insbesondere kann er die vermeintlichen Ansprüche / Forderungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen notfalls gerichtlich geltend machen.
Hier gibt es eine allgemeine Information = Link
Kommt man damit nicht zurecht, muss man einen Anwalt befragen. Warum? Die Berliner Landesrichter haben mir mittels EV (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) per Strafe bei Zuwiderhandlung (Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis 6 Monaten) untersagt, auf konkrete Verjährungsfragen, konkret zu antworten. Denn dies bedürfe einer Einzelfall-Beurteilung der entsprechenden - dabei egal, ob von einem anonymen Account - Rechtsfrage und wäre deshalb unerlaubte Rechtsberatung.
[quoteemHtieges](...) Meine zweite Frage wäre ob ich nun dazu einen Widerspruch wie beschrieben verfasse oder diese Schreiben einfach ignoriere? Aus Erfahrung mit Nimrod hat sich gezeigt das dies zu einem Briefkrieg wird und das möchte ich nicht nochmals durchleben. (...)[/quoteem]
Diese Frage wurde im Bericht schon ausführlich beantwortet:
der Rechteinhaber kann beauftragen wem er, sowie wechseln so oft er möchte. Insbesondere kann er die vermeintlichen Ansprüche / Forderungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen notfalls gerichtlich geltend machen.
Hier gibt es eine allgemeine Information = Link
Kommt man damit nicht zurecht, muss man einen Anwalt befragen. Warum? Die Berliner Landesrichter haben mir mittels EV (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) per Strafe bei Zuwiderhandlung (Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis 6 Monaten) untersagt, auf konkrete Verjährungsfragen, konkret zu antworten. Denn dies bedürfe einer Einzelfall-Beurteilung der entsprechenden - dabei egal, ob von einem anonymen Account - Rechtsfrage und wäre deshalb unerlaubte Rechtsberatung.
[quoteemHtieges](...) Meine zweite Frage wäre ob ich nun dazu einen Widerspruch wie beschrieben verfasse oder diese Schreiben einfach ignoriere? Aus Erfahrung mit Nimrod hat sich gezeigt das dies zu einem Briefkrieg wird und das möchte ich nicht nochmals durchleben. (...)[/quoteem]
Diese Frage wurde im Bericht schon ausführlich beantwortet:
(...) Man sollte diesen Forderungen einmal formlos widersprechen (Stichpunkt: Schufa-Eintrag). Beachte: Doppelversand (E-Mail, Einwurfeinschreiben), Zeugen (Inhalt, Versand) + dauerhafte Archivierung (Schriftsätze, Versandnachweise)! Wer es nicht möchte, der lässt es eben. Ich werde hier keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn führen. Wer seinem Musterschreiben noch etwas hinzufügen möchte, dies ist sein Problem. Nachfolgendes Muster ist aus meiner Sicht völlig ausreichend. Punkt. (...)
VG SteffenSteffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 8. November 2016, 12:28
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Geschädigte ,
Trotz Ortswechsel erreichte mich heute auch so ein Schreiben. Hatte wegen Nimjrod schon die ModUe formuliert und abgeschickt. Natürlich kam keine Reaktion seitens der Anwaltsfirma.
Es reicht also aus, den Text von oben als Antwort zu verwenden? Als Einschreiben? Und als Absender meine neue Adresse? Oder die alte, wie auch im Anschreiben ?
Danke schon mal im vorraus
sie....
Trotz Ortswechsel erreichte mich heute auch so ein Schreiben. Hatte wegen Nimjrod schon die ModUe formuliert und abgeschickt. Natürlich kam keine Reaktion seitens der Anwaltsfirma.
Es reicht also aus, den Text von oben als Antwort zu verwenden? Als Einschreiben? Und als Absender meine neue Adresse? Oder die alte, wie auch im Anschreiben ?
Danke schon mal im vorraus
sie....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Siekannsnicht,
ein Ortswechsel ist nicht das Ende des Rechtsstreit. Da in DE Meldepflicht herrscht, ist die neue Adresse unkompliziert recherchierbar. Und nein, dies ist kein Verstoß gegen das BDSG.
Wenn man nicht vor hat zu zahlen, nimmt man einfach das Musterschreiben und passt es an. Natürlich die aktuelle Anschrift.
Versand: 1-mal E-Mail, 1-mal Einwurfeinschreiben (reicht aus, wenn Du möchtest natürlich auch m. RS) + Zeuge (+ 18, egal wer) für Inhalt und Versand.
VG Steffen
ein Ortswechsel ist nicht das Ende des Rechtsstreit. Da in DE Meldepflicht herrscht, ist die neue Adresse unkompliziert recherchierbar. Und nein, dies ist kein Verstoß gegen das BDSG.
Wenn man nicht vor hat zu zahlen, nimmt man einfach das Musterschreiben und passt es an. Natürlich die aktuelle Anschrift.
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Abend Steffen,
ich hab das so gemacht, Mail, Einschreiben plus Zeugen , und ab die Post .
Damals , als es passierte, hab ich meinen Bengel sowas von belehrt. Bis heute kauft er seine Spielchen
.Mal schauen , wie es ausgeht. Am 31.12 ist Silvester *fg*
bis dahin
ich hab das so gemacht, Mail, Einschreiben plus Zeugen , und ab die Post .
Damals , als es passierte, hab ich meinen Bengel sowas von belehrt. Bis heute kauft er seine Spielchen
.Mal schauen , wie es ausgeht. Am 31.12 ist Silvester *fg*
bis dahin
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
O.K. Wenn es etwas Neues gibt, einfach melden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe mal eine Frage,
hatte damals (2013) eine Abmahnung von Nimrod bekommen, jetzt kurz vor Jahresende kommt Post von Debcon, die ausgewiesene Geschäftsgebühr hat sich in magischer Weise seitdem verändert und es kam auf einmal ein Lizenzschaden dazu von dem in der Abmahnung nie die Rede war. Dafür hat man die Pauschale von Nimrod für Post und Telekommunikation einfach weggelassen :D Wollte aus Jux und dollerei mal auf die Fehler hinweisen und sie fragen ob sie alleine auf den richtigen Betrag kommen oder ob ich Ihnen helfen muss ihre Mahnungen richtig zusammen zu setzen :D sone fehlerhafte Mahnung zerreisst doch jedes Gericht in der Luft oder ? Die können doch nicht die Posten der Forderung beliebig anpassen und einen dann darauf verklagen.
Würde mich über ne Meinung freuen
hatte damals (2013) eine Abmahnung von Nimrod bekommen, jetzt kurz vor Jahresende kommt Post von Debcon, die ausgewiesene Geschäftsgebühr hat sich in magischer Weise seitdem verändert und es kam auf einmal ein Lizenzschaden dazu von dem in der Abmahnung nie die Rede war. Dafür hat man die Pauschale von Nimrod für Post und Telekommunikation einfach weggelassen :D Wollte aus Jux und dollerei mal auf die Fehler hinweisen und sie fragen ob sie alleine auf den richtigen Betrag kommen oder ob ich Ihnen helfen muss ihre Mahnungen richtig zusammen zu setzen :D sone fehlerhafte Mahnung zerreisst doch jedes Gericht in der Luft oder ? Die können doch nicht die Posten der Forderung beliebig anpassen und einen dann darauf verklagen.
Würde mich über ne Meinung freuen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Forderungen zwischen der ursprünglichen Abmahnung und dem aktuellen Debcon-Schreiben können abweichen.
Die Forderungen im Abmahnschreiben hängen ja vom damalig ausgegangenen Gegenstandswert ab. In vielen Abmahnschreiben wird auch nur ein Schadensersatzanspruch benannt bis zu 5.000,- € (als Bsp.). Es wird ja auch - in der Regel - zur Streitbeilegung ein geminderter Pauschbetrag als Vergleichsvorschlag angeboten (nicht die vollen Gebühren).
Letztendlich muss der Fordernde auch die Richtigkeit seiner Forderungen gerichtlich beweisen und ein Richter wird dann diese bestätigen, korrigieren oder verwerfen. Es steht jedem frei in seinem Widerspruch die entsprechenden Unterschiede in den Summen sich erklären zu lassen. Aber da wird man auch mit seiner Wand sprechen können. Das bedeutet, dies alles muss in einem Verfahren geklärt werden. Deshalb ist auch der Widerspruch sinnvoll. Es kann niemand später sagen, dass man diese Forderungen (stillschweigend) aktzeptierte - ohne - Widerspruch.
VG Steffen
Die Forderungen im Abmahnschreiben hängen ja vom damalig ausgegangenen Gegenstandswert ab. In vielen Abmahnschreiben wird auch nur ein Schadensersatzanspruch benannt bis zu 5.000,- € (als Bsp.). Es wird ja auch - in der Regel - zur Streitbeilegung ein geminderter Pauschbetrag als Vergleichsvorschlag angeboten (nicht die vollen Gebühren).
Letztendlich muss der Fordernde auch die Richtigkeit seiner Forderungen gerichtlich beweisen und ein Richter wird dann diese bestätigen, korrigieren oder verwerfen. Es steht jedem frei in seinem Widerspruch die entsprechenden Unterschiede in den Summen sich erklären zu lassen. Aber da wird man auch mit seiner Wand sprechen können. Das bedeutet, dies alles muss in einem Verfahren geklärt werden. Deshalb ist auch der Widerspruch sinnvoll. Es kann niemand später sagen, dass man diese Forderungen (stillschweigend) aktzeptierte - ohne - Widerspruch.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Okay vielen Dank schonmal,
ich weiss nur nicht ob ich mich richtig ausgedrückt hatte, nicht nur die Gesamtforderung weicht ab sondern auch die einzelnen Posten.
Beispiel alt
1,3 Geschäftsgebühr xx25,90
Pauschale für Post und Tele 20,00
Gesamt
Beispiel Mahnung
1,3 Geschäftsgebühr xx59,00
Lizenzschaden (neu dazugekommen) 530,00
Zinsen
Inkassovergütung
Gesamt
kommt mir abenteuerlich vor alte Rechnungen einfach mal so in der Zusammensetzung zu verändern oder ist das unerheblich und würde dann vor Gericht geklärt werden müssen ?
ich weiss nur nicht ob ich mich richtig ausgedrückt hatte, nicht nur die Gesamtforderung weicht ab sondern auch die einzelnen Posten.
Beispiel alt
1,3 Geschäftsgebühr xx25,90
Pauschale für Post und Tele 20,00
Gesamt
Beispiel Mahnung
1,3 Geschäftsgebühr xx59,00
Lizenzschaden (neu dazugekommen) 530,00
Zinsen
Inkassovergütung
Gesamt
kommt mir abenteuerlich vor alte Rechnungen einfach mal so in der Zusammensetzung zu verändern oder ist das unerheblich und würde dann vor Gericht geklärt werden müssen ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Möglich und sicherlich abhänging von den Zinsen und was genau berchnet wird. Fordern ist die eine Seite. Die Berechtigung dieser eine andere. Deshalb widersprechen und warten, dass Debcon die Berechtigung ihrer Forderungen gerichtlich prüfen lässt.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin,
habe gestern auch ein Schreiben von Debcon erhalten. Darin wird ein Schadenersatzforderung aus 2013 aufgeführt. Nimrod bzw. Astragon sind aufgeführt.
Ich habe damals in 2013 eine modUE erstellt und zugeschickt. Danach habe ich bis gestern nichts mehr gehört.
Da ich mir ziemlich sicher bin, dass das eigentliche Vergehen um den 28.12.2012 passiert sein soll, bin ich mit der Verjährung ja eigentlich auf der sicheren Seite. Werde das jetzt einfach ignorieren und erstmal gar nicht reagieren.
Die ursprüngliche Abmahnung ist vom 6.1.2013. Ist es normal, dass man 3 Jahre wartet und dann auf einmal Zinsen verlangt. Naja, gestern war ich noch nervös, heute sehe ich das entspannter...
habe gestern auch ein Schreiben von Debcon erhalten. Darin wird ein Schadenersatzforderung aus 2013 aufgeführt. Nimrod bzw. Astragon sind aufgeführt.
Ich habe damals in 2013 eine modUE erstellt und zugeschickt. Danach habe ich bis gestern nichts mehr gehört.
Da ich mir ziemlich sicher bin, dass das eigentliche Vergehen um den 28.12.2012 passiert sein soll, bin ich mit der Verjährung ja eigentlich auf der sicheren Seite. Werde das jetzt einfach ignorieren und erstmal gar nicht reagieren.
Die ursprüngliche Abmahnung ist vom 6.1.2013. Ist es normal, dass man 3 Jahre wartet und dann auf einmal Zinsen verlangt. Naja, gestern war ich noch nervös, heute sehe ich das entspannter...
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
habe das gleiche Schreiben am 5.11.16, wie das oben gezeigte Bild vom 11/16 erhalten, am 7.11.16 habe ich denen Widerspruch eingereicht.
Nun habe ich heute ein antwort auf mein Widerspruch bekommen (siehe Bild unten)
Sollte ich darauf reagieren oder abheften und ignorieren?
habe das gleiche Schreiben am 5.11.16, wie das oben gezeigte Bild vom 11/16 erhalten, am 7.11.16 habe ich denen Widerspruch eingereicht.
Nun habe ich heute ein antwort auf mein Widerspruch bekommen (siehe Bild unten)
Sollte ich darauf reagieren oder abheften und ignorieren?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemTommyMontana]Sollte ich darauf reagieren oder abheften und ignorieren?[/quoteem]
Mit dem Widerspruch ist alles von Seiten des Betroffenen aus gesagt, es bedarf jetzt - wenn man nicht zahlen bzw. sich nicht vergleichen will - keinerlei neues Schreiben. Wenn man einen MB beantragt oder gleich eine Leistungklage erhebt, wäre dieses sowieso unabhängig vom eingelegten Widerspruch.
Das heißt nichts anderes, man wartet weiter ab und entscheidet sich mit dem nächsten Schriftssatz (außergerichtlich / gerichtlich ) - neu.
VG Steffen
Mit dem Widerspruch ist alles von Seiten des Betroffenen aus gesagt, es bedarf jetzt - wenn man nicht zahlen bzw. sich nicht vergleichen will - keinerlei neues Schreiben. Wenn man einen MB beantragt oder gleich eine Leistungklage erhebt, wäre dieses sowieso unabhängig vom eingelegten Widerspruch.
Das heißt nichts anderes, man wartet weiter ab und entscheidet sich mit dem nächsten Schriftssatz (außergerichtlich / gerichtlich ) - neu.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mach Dir da mal keinen Kopf drum. Debcon verschickt seit Jahren Fantasie-Forderungen in allen möglichen Höhen.ceilidh hat geschrieben:kommt mir abenteuerlich vor alte Rechnungen einfach mal so in der Zusammensetzung zu verändern oder ist das unerheblich und würde dann vor Gericht geklärt werden müssen ?
Das folgt keinem Recht, sondern eher dem Prinzip "jetzt mal Summe X fordern und gucken, wie viele drauf reinfallen".
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 11/2016:
Antwort auf eingelegten Widerspruch
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
06:30 Uhr
Musterschreiben:
Inhalt:
Auszug:
Wertung AW3P:
Man muss voranstellen, Debcon hat vom Rechteinhaber den Auftrag (siehe Vollmacht):
Es ist zwar ständig zu lesen, dass man Debcon nicht ernst nehmen bräuchte. Ich bin überzeugt, dass jeder gut beraten ist mit der notwendigen Ernsthaftigkeit heranzugehen, die Lage jeweils neu zu beurteilen und dann zu entscheiden. Wer sich nicht sicher ist, keine Nerven hat, derjenige sollte einen Anwalt konsultieren.
Natürlich sollte ein eingelegter Widerspruch / Zurückweisung der Forderungen in der Regel begründet sein, damit der Fordernde nach Absprache mit seinem Auftraggeber die Berechtigung nochmals überprüfen kann. Der Musterwiderspruch sieht kein Begründung des Widerspruch / Zurückweisung der Forderungen vor.
Warum?
Es sollte sich aber jeder im Klaren sein, dass mit eingelegten Widerspruch bzw. einer Nichtreaktion auf das Forderungsschreiben (Debcon's neustes Schreiben 11/2016: Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung der [Name Vollmachtgeber]¸ Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)) der Rechtsstreit damit noch nicht erledigt ist.
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 11/2016:
Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung
der [Name Vollmachtgeber]
Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
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Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forde-rungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Antwort auf eingelegten Widerspruch
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
06:30 Uhr
Musterschreiben:
Inhalt:
Auszug:
- (...) Sehr geehrter [Anrede],
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 07.11.2016 und haben den Widerspruch und konkludente Zurückweisung mit unserer Auftraggeberin besprochen. Es wurden Ihrerseits keine adäquate Einwände vorgetragen.
Namens und in Vollmacht unserer Auftraggeberin haben wir Sie aufzufordern, die Schadensersatzansprüche i.H.v. 1.889,61 EUR unverzüglich, längstens binnen einer Woche (14.11.2016) - hier eingehend - auszugleichen. Mit Ablauf der Frist müssen Sie damit rechnen, dass unsere Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Verfahren einleitet.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Debcon GmbH (...)
Wertung AW3P:
Man muss voranstellen, Debcon hat vom Rechteinhaber den Auftrag (siehe Vollmacht):
- (...) 1. Inkassomahnverfahren mit allen erforderlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Einziehung von Hauptforderungen, Nebenforderungen und Kosten
2. Beauftragung von Vertragsanwälten
3. Einleitung vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
4. Zum Empfang und zur Freigabe vor Geld, Wertsachen, Urkunden, Sicherheiten und Kostenerstattungen
5. Abschluss von Vereinbarungen / Vergleichen (auch Ratenzahlungsvereinbarungen) mit Schuldnern / Schuldnerinnen
6. Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners / der Schuldnerin (...)
Es ist zwar ständig zu lesen, dass man Debcon nicht ernst nehmen bräuchte. Ich bin überzeugt, dass jeder gut beraten ist mit der notwendigen Ernsthaftigkeit heranzugehen, die Lage jeweils neu zu beurteilen und dann zu entscheiden. Wer sich nicht sicher ist, keine Nerven hat, derjenige sollte einen Anwalt konsultieren.
Natürlich sollte ein eingelegter Widerspruch / Zurückweisung der Forderungen in der Regel begründet sein, damit der Fordernde nach Absprache mit seinem Auftraggeber die Berechtigung nochmals überprüfen kann. Der Musterwiderspruch sieht kein Begründung des Widerspruch / Zurückweisung der Forderungen vor.
Warum?
- a) Einträge in der Schufa dürfen bei widersprochenen Forderungen nicht vorgenommen werden.
b) Es wird eine klare Position kundgetan, die keinen weiteren bzw. neuen - außergerichtlichen - Vortrag bedarf. Das heißt, Debcon - muss - gerichtlich tätig werden.
Es sollte sich aber jeder im Klaren sein, dass mit eingelegten Widerspruch bzw. einer Nichtreaktion auf das Forderungsschreiben (Debcon's neustes Schreiben 11/2016: Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung der [Name Vollmachtgeber]¸ Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)) der Rechtsstreit damit noch nicht erledigt ist.
Letztendlich gibt es für jeden der die Zahlung verweigerte eine goldene Grundregel!
»Gebe ich nur eine mod. UE ab sowie zahle nicht, entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50. Deshalb sollte ich mich mit Erhalt der Abmahnung stetig auf den Worst Case (mögliche Klage) vorbereiten (Fakten, Beweise, Geld).«
»Gebe ich nur eine mod. UE ab sowie zahle nicht, entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50. Deshalb sollte ich mich mit Erhalt der Abmahnung stetig auf den Worst Case (mögliche Klage) vorbereiten (Fakten, Beweise, Geld).«
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 11/2016:
Schadensersatzforderung aus Urheberechtsverletzung
der [Name Vollmachtgeber]
Software/Titel: [Name Streitgegenstand]
(Abmahner: ehemals NIMROD Rechtsanwälte)
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Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
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Debcon's neustes Schreiben 08/2016:
Vergleichsvorschlag:
Hauptforderung: 1.819,62 € / Vergleich: 495,00 €
im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)
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Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
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Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
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Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forde-rungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcons Schreiben von ende Oktober vermisse ich hier?? In Sachen RGF Munderderloh, Forderung Ursprünglich ca. 1800,-€, letztes Schreiben letzter Vergleich ca. 450,-€, zahlen sonst Gericht, wow, nun habe ich die Möglichkeit Debcon Assistance in Anspruch zu nehmen und 10 Monate jeweils 25,.€ zu überweisen, Alternativ noch Debcondelay................, oh man, Weihnachten ist gerettet :-), als Vertriebsprofi mit Inkassoerfahrung sage ich dazu, abheften und Bier trinken gehen.......................
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schau mal unterDebcons Schreiben von ende Oktober vermisse ich hier??
Debcon's neustes Schreiben 10/2016:
Produkte: DebconAssistance und Debcondelay
VG Stzeffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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