Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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CVP
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Re: Gerichtlichen Mahnbescheid von Debcon erhalten

#3041 Beitrag von CVP » Montag 4. Januar 2016, 18:07

SApitz hat geschrieben:Von wann soll denn die Straftat sein? Bist Du noch innerhalb der ominösen 5 Jahre Verjährung?
Angebliches Vergehen im März 2012.

Jogger123
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3042 Beitrag von Jogger123 » Montag 4. Januar 2016, 19:51

Hallo,
hat den schon jemand einen Mahnbescheid bezüglich der Munderloh/RGF Filmvertrieb Abmahnungen bekommen???
ich bin da ja mal ganz gespannt und laufe jeden Tag ganz nervös zum Briefkasten:-)
Würde mich ja freuen Debcon da noch mal die 45,-€ für mich investiert.................

Felian88
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3043 Beitrag von Felian88 » Mittwoch 6. Januar 2016, 09:48

CVP hat einen Mahnbescheid bekommen. Sonst habe ich noch von nichts gehört...
Kommen die Mahnbescheide von einem zentralen Gericht oder werden die an die regionalen übermittelt?

CVP
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3044 Beitrag von CVP » Mittwoch 6. Januar 2016, 11:01

Regional ist das nicht. Meiner kam aus Hagen und ich komme aus dem Norden Deutschlands.

Käfer78
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3045 Beitrag von Käfer78 » Mittwoch 6. Januar 2016, 14:29

Ach du Schei....... !

DEBCON GmbH startet gerichtliche Offensive !

Neuer lächerlicher Einschüchterungsversuch von Debcon. Zu sehen auf der Website von Debcon !

Laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnngweilig !!

2-4-3-n 1-3-4-s

der_n00b
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3046 Beitrag von der_n00b » Mittwoch 6. Januar 2016, 18:32

Endlich tut sich mal was bei euch :-D Dachte schon ich wär der Einzige mit einem gerichtlichen MB.
Habe allerdings seitdem nichts mehr gehört (außer Bettelbriefe).
Wehrt euch gegen den.. 1-2-3-s

CVP
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3047 Beitrag von CVP » Mittwoch 6. Januar 2016, 18:36

Wann hast Du denn deinen MB bekommen? Wirst ihm ja wahrscheinlich auch widersprochen haben.

Gruß

Louis56
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3048 Beitrag von Louis56 » Mittwoch 6. Januar 2016, 21:24

Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich Verjährung.

02.01.2013 RA Munderloh - Unterlassungsverpflichtung wegen ang. Urheberrechtsverletzung
17.12.2015 DEBCON - Forderung aus ang. Urheberrechtsverletzung

„§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

Die ang. Urheberrechtsverletzung fand am 01.11.2012 statt. Die Prozessvollmacht u. Vollmacht einschl. Überweisungsschein an RA Munderloh ist vom 30.12.2012. Bestand der Anspruch somit 2012 mit Beginn der Verjährungsfrist zum 31.12.2012?

Danke

Käfer78
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3049 Beitrag von Käfer78 » Mittwoch 6. Januar 2016, 21:35

Wann hast du denn die Abmahnung bekommen ? Wenn noch im Jahr 2012, dann endet die Verjährungsfrist am 01.01.2016 0.00 Uhr

Sianfra
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3050 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 6. Januar 2016, 21:38

Käfer78 hat geschrieben:Ach du Schei....... !

DEBCON GmbH startet gerichtliche Offensive !

Da warte ich schon soooooo lange drauf.
Die konnten nicht verstehen das ich Weihnachten 2012 widersprochen habe. Damals schrieben sie mir, dass sie auf jeden Fall klagen werden. Jetzt habe ich den Salat 1-3-4-s

Louis56
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3051 Beitrag von Louis56 » Mittwoch 6. Januar 2016, 21:46

Die Abmahnung habe ich am 02.01.2013 bekommen

der_n00b
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3052 Beitrag von der_n00b » Mittwoch 6. Januar 2016, 22:38

CVP hat geschrieben:Wann hast Du denn deinen MB bekommen? Wirst ihm ja wahrscheinlich auch widersprochen haben.

Gruß
Hab meinen gerichtlichen in den Sommerferien 2015 irgendwann erhalten - weiß ich noch, weil ich da im Urlaub war ;-) trotzdem (verspätet) widersprochen und bisher nix gehört.

Bitte hier aufpassen, dass der normale MB und der gerichtliche MB (wichtig!) nicht verwechselt werden.
Wehrt euch gegen den.. 1-2-3-s

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3053 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. Januar 2016, 05:11

Bitte hier aufpassen, dass der normale MB und der gerichtliche MB (wichtig!) nicht verwechselt werden.
Es gibt nur einen Mahnbescheid (MB), als Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das andere ist maximal eine außergerichtliche Mahnung bzw. Forderungsschreiben. Wichtig ist eigentlich nur, einer außergerichtlichen Mahnung / Forderungsschreiben widerspricht man einmal; auf Gerichtspost hat man immer zu reagieren. Bei einem MB dann eben mittels Widerspruch (innerhalb der Frist).

VG Steffen

der_n00b
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3054 Beitrag von der_n00b » Donnerstag 7. Januar 2016, 11:04

Genau das meine ich ;-)

Ich habe das Gefühl, dass einige die Post von Debcon mit dem gelben Brief gleichsetzen bzw. verwechseln.
Wehrt euch gegen den.. 1-2-3-s

GottesTeufels
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3055 Beitrag von GottesTeufels » Donnerstag 7. Januar 2016, 14:52

Guten Tag ^-^ es wird mal Zeit das ich auch mal was dazu schreibe. Auf jedenfall werde ich von Debcon seit Dezember 2014 belästigt, wegen einer angeblichen Tat aus dem Jahr 2009 ^-^ . Ab etwa der zweiten Hälfte des Jahres 2010, in den ganzen Jahren 2011/2012/2013 hatte ich ruhe und bekam keine Zahlungsaufforderungen. Ich glaubte das Thema hatte sich erledigt ^-^. Wie ich zu Debcon kam,schreibe ich euch noch^-^

Renny
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3056 Beitrag von Renny » Freitag 8. Januar 2016, 00:44

Tja, was soll ich sagen...

Abgemahnt 2012, Negele Zimmel Greuter Beller - Modifizierte UE vom Fachanwalt - 100 € Pauschal als Vergleichsangebot gezahlt, das ganze vom Anwalt schriftlich aufgesetzt (ohne Anerkennung der Schuld / Rechtspflicht usw)
Jetzt: Klageeinreichung von NGZB, pünktlich Ende Dezember.

Forderung: 1051,80 nebst Zinsen

Wenn ich jetzt richtig gerechnet habe:
Anerkenntnis: Forderung + 437 € Anwaltskosten Gegenseite + Gerichtskosten
Versäumnisurteil: Forderung + 483 €
Klageweg ohne eigenen Anwalt (bei totalverlust): 588 €
Klageweg mit eigenem Anwalt (bei Totalverlust): 945 €

Risiko eines Zusatzverlustes: 508 € bei Klage mit eigenem Anwalt, 105 ohne selbigen.

Nunja, zur Situation: Ich wohne allein, keine weiteren Mitnutzer. Fazit: Ungesichertes WLan, gabs ja ein schönes Urteil zu:
AG Hamburg 36a C 40/14

Ähnlicher Zeitraum, ähnlich gelagert. Ebenfalls Alice Kunde mit nem Alice Router mit Kombination drunter.
Aber: Das Ding ist längst bei O2 zurück, wurde gegen neues Modell getauscht. Kann also kein Beweismittel vorlegen. Da könnte man höchstens darauf hoffen, dass O2 noch bestätigt, dass man so ein Teil besessen hat.
Zweite Verteidigungsmöglichkeit: älterer Router, WLan in der Einrichtung deaktiviert. Nach Stromausfall WLan wieder an. Das ist dann aber noch unsicherer.

Ich denke mit Weg 1: O2 Gerät, Hackbar habe ich gute Chancen.

Da ich hier ja keinen juristischen Rat einholen darf ;)
Ich werde mir dann mal überlegen was ich tun kann.

Grüße
Renny

der_n00b
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3057 Beitrag von der_n00b » Freitag 8. Januar 2016, 02:28

Läuft NGZB denn auch über Debcon?
Warum wurden pauschal 100€ gezahlt? (von wegen Vergleichsangebot machen?)
Wehrt euch gegen den.. 1-2-3-s

Renny
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3058 Beitrag von Renny » Freitag 8. Januar 2016, 07:42

Ja, NGZB lief auch über Debcon. Die ganzen Bettelbriefe hab ich also auch bekommen ;)

100 € wurden gezahlt, weil das damals am aussichtsreichsten war, um Ruhe zu bekommen. Als Alleinstehender ist schwer nachzuweisen, dass man es nicht selbst war. Dass Abmahnkosten ersetzt werden müssten war damals wohl unstreitig...

Im Nachhinein natürlich ärgerlich.

Gruß

Herr Vader
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3059 Beitrag von Herr Vader » Freitag 8. Januar 2016, 15:27

Hallo,

Ich habe am 24.12. meiner Debcon-Forderung zu Munderloh widersprochen und Dateneinsicht und Selbstauskunft gefordert. Als Frist habe ich ihnen den 6.1. gesetzt. Bis heute habe ich nichts gehört.
Hat jemand Erfahrungen ob und wann die was schicken? Wie kann ich reagieren wenn die nicht auf meine Aufforderung eingehen?

Grüße,
Herr Vader

CVP
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#3060 Beitrag von CVP » Freitag 8. Januar 2016, 17:30

Herr Vader hat geschrieben:Ich habe am 24.12. meiner Debcon-Forderung zu Munderloh widersprochen und Dateneinsicht und Selbstauskunft gefordert. Als Frist habe ich ihnen den 6.1. gesetzt. Bis heute habe ich nichts gehört.
Hat jemand Erfahrungen ob und wann die was schicken? Wie kann ich reagieren wenn die nicht auf meine Aufforderung eingehen?
Moin,

das habe ich bereits zweimal bei verschiedenen Inkassofirmen wegen der gleichen Angelegenheit gemacht, da kommt keine Antwort. Hab auch keine Ahnung, ob man darauf pochen kann. Ist ja aber auch egal, denn entweder kommt dann die nächste Inkassofirma/Anwaltbüro oder der gerichtliche Mahnbescheid, wie bei mir jetzt.

Gruß

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