Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die 195,- sind nach 6 Jahren hier auch eingetroffen
War mir klar kurz vor Weihnachten gibts ja vielleicht, bei einem oder dem anderen, Weihnachtsgeld. Da muss man schon mal sicherheitshalber die Hand aufhalten
War mir klar kurz vor Weihnachten gibts ja vielleicht, bei einem oder dem anderen, Weihnachtsgeld. Da muss man schon mal sicherheitshalber die Hand aufhalten
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Heute bin ich dran. Habe zwei Möglichkeiten. Zahlung bis 9.11 und erhebliche Kosten bei Klage.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo@all!!
Gehöre auch zu den Betroffenen der ständig Briefe der Debcon GmbH erhält.........Heute das aktuell identische Schreiben bekommen, allerdings mit einer Forderung weit mehr als über die hier oft geschriebenen 195€.
Forderung aus dem Jahre 2009...........erst über einen Anwalt, dann Anwaltskanzlei dann wechselte erneut die Kanzlei und dann jetzt Debcon.
Gehöre auch zu den Betroffenen der ständig Briefe der Debcon GmbH erhält.........Heute das aktuell identische Schreiben bekommen, allerdings mit einer Forderung weit mehr als über die hier oft geschriebenen 195€.
Forderung aus dem Jahre 2009...........erst über einen Anwalt, dann Anwaltskanzlei dann wechselte erneut die Kanzlei und dann jetzt Debcon.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Heute auch mal wieder ein Schreiben über 395.- Euro bekommen
bis zum 09.11.2015 zu zahelen.
bis zum 09.11.2015 zu zahelen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
... dachte schon die hätten mich vergessen.
Hatte heute ebenfall ein Schreiben in der Post, ähnlich den schon beschriebenen (o. Anwalt)!
Forderung aber weit mehr als die bisher geposteten 195,-- €
Würfeln die jetzt die Forderungen aus??
cu madmaxde
PS: meine "Sache" stammt aus 2010 von Negele & Konsorten....
DANKE nochmal an alle die sich hier für uns engagieren!
Hatte heute ebenfall ein Schreiben in der Post, ähnlich den schon beschriebenen (o. Anwalt)!
Forderung aber weit mehr als die bisher geposteten 195,-- €
Würfeln die jetzt die Forderungen aus??
cu madmaxde
PS: meine "Sache" stammt aus 2010 von Negele & Konsorten....
DANKE nochmal an alle die sich hier für uns engagieren!
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
jou - herbst wird, die welken blätter fallen - sogar in meinen briefkasten....
jetzt ist das angebot recht kurz gehalten und "ernst" formuliert bei 395,-
naja - lass rauschen den blätterwald....
jetzt ist das angebot recht kurz gehalten und "ernst" formuliert bei 395,-
naja - lass rauschen den blätterwald....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe Heute auch wieder ein Schreiben über 395.- Euro bekommen.
Soll bis zum 09.11.2015 zu zahlen.
Auch ich warte weiter ab und beobachte.
Ich hatte auch schon mal einen Mahnbescheid vom Amtsbericht ! Widerspruch und fertig war es.
Seit dem kommen die Bettelbriefe vom Debcon
Soll bis zum 09.11.2015 zu zahlen.
Auch ich warte weiter ab und beobachte.
Ich hatte auch schon mal einen Mahnbescheid vom Amtsbericht ! Widerspruch und fertig war es.
Seit dem kommen die Bettelbriefe vom Debcon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
- 1. Außergerichtlicher Betrag von 195,- € oder 395,- €[Betrag kann variieren].
Hinweis AW3P:
Ursprungs(gesamt-)forderung = 818,06 € [Betrag kann variieren]
2. Gerichtliches Verfahren mit erheblichen Kosten. Mit den Hinweisen: "wenn auch erst nach Abschluss des Verfahren" sowie "Mahnbescheid bis zum streitigen Verfahren".
3. Es gibt keinen - wie vielleicht erhofft - Forderungsverzicht.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Natürlich wird der jeweils betreffende Anwalt am besten Wissen, wie er in Abstimmung und Interesse seiner Mandantschaft vorgehen muss.
2. Betroffene ohne anwaltliche Vertretung, sollten nicht sofort die geforderte Summe zahlen, sondern erst einmal in Ruhe weiter abwarten und das Schreiben unter "Wichtig" abheften.
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
na endlich
Dachte schon die haben mich vergessen.
Drei Schreiben in einem Briefumschlag.
Drei mal 395,00€
Nee Leute da kaufe ich mir lieber eine Apple Watch
Dachte schon die haben mich vergessen.
Drei Schreiben in einem Briefumschlag.
Drei mal 395,00€
Nee Leute da kaufe ich mir lieber eine Apple Watch
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nur um den Umfang der Bettelbrief-Welle zu ermitteln:
Habe ebenfalls einen neuen 300+ Euro Bettler bekommen, Abmahnung aus 2010. Der dritte Brief dieses Jahr, glaube ich.
Habe ebenfalls einen neuen 300+ Euro Bettler bekommen, Abmahnung aus 2010. Der dritte Brief dieses Jahr, glaube ich.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Und noch keinen Mahnbescheid dazu?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Und ich habe doch tatsächlich vergessen zu bezahlen. Ich bin aber auch ein Döskop
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
habe heut auch den Brief (mit 395,-€) erhalten.
Bisher hielt ich mich an die Empfehlungen dieses (überaus hilfreichen) Forums ... GROßEN DANK & RESPEKT an dieser Stelle!
Da ich demnächst umziehe bin ich nun ernsthaft am Überlegen, ob ich dem Abmahner meine neue Adresse mitteilen sollte oder halt einfach nicht.
Ich weiß das dieses Forum die Mitteilung der Adressänderung empfiehlt, aber ganz wohl ist mir dabei natürlich nicht da ich insgeheim hoffe das wenn deren Brief(e) oder eventueller MB als unzustellbar zurückgeht, es Ihnen vielleicht zu mühselig ist oder sie einfach ne Ewigkeit brauchen (Verjährung und so) um meine neue Adresse zu recherchieren.
Andererseits würde es nicht auch ausreichen, wenn ich bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten würde? Das geht wohl über 6/12/24 Monate und ist an sich nicht sooo teuer... und würde es vermutlich eh machen. Im Zweifel dann natürlich über 24 Monate damit mir auch ja keinerlei Post der DEBCON oder von den "berühmten" Anwälten entgeht
Damit würde ich ja auch nicht wirklich meine Adressänderung dem "Vertragspartner der Mod.UE" verschweigen, da ich ja Sorge trage weiterhin deren Schriftverkehr zu erhalten. Sollte ich mal wieder Irgendeinem "wichtigem" Schriebs (z.B.: MB) widersprechen müssen (nach Empfehlung dieses Forums) sind sie ja dann automatisch über meine neue Adresse informiert... oder sehe ich das falsch?
Freundlichste Grüße
habe heut auch den Brief (mit 395,-€) erhalten.
Bisher hielt ich mich an die Empfehlungen dieses (überaus hilfreichen) Forums ... GROßEN DANK & RESPEKT an dieser Stelle!
Da ich demnächst umziehe bin ich nun ernsthaft am Überlegen, ob ich dem Abmahner meine neue Adresse mitteilen sollte oder halt einfach nicht.
Ich weiß das dieses Forum die Mitteilung der Adressänderung empfiehlt, aber ganz wohl ist mir dabei natürlich nicht da ich insgeheim hoffe das wenn deren Brief(e) oder eventueller MB als unzustellbar zurückgeht, es Ihnen vielleicht zu mühselig ist oder sie einfach ne Ewigkeit brauchen (Verjährung und so) um meine neue Adresse zu recherchieren.
Andererseits würde es nicht auch ausreichen, wenn ich bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten würde? Das geht wohl über 6/12/24 Monate und ist an sich nicht sooo teuer... und würde es vermutlich eh machen. Im Zweifel dann natürlich über 24 Monate damit mir auch ja keinerlei Post der DEBCON oder von den "berühmten" Anwälten entgeht
Damit würde ich ja auch nicht wirklich meine Adressänderung dem "Vertragspartner der Mod.UE" verschweigen, da ich ja Sorge trage weiterhin deren Schriftverkehr zu erhalten. Sollte ich mal wieder Irgendeinem "wichtigem" Schriebs (z.B.: MB) widersprechen müssen (nach Empfehlung dieses Forums) sind sie ja dann automatisch über meine neue Adresse informiert... oder sehe ich das falsch?
Freundlichste Grüße
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du kennst ja die Forenempfehlung. Ja mei, entweder du richtest dich danach oder nicht.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nabend,
ja natürlich denn (wie man sieht) ich habe mich zuvor ja fleißig in diesem Forum belesen
Aber ich würde halt gerne Meinungen dazu haben/wissen/lesen, denn wie ich finde ist das eine Möglichkeit sich NICHT extra beim Abmahner zu melden und sich eventuell dadurch etwas in den Fokus zu rücken UND man sorgt trotzdem dafür das man für die Schriftstücke des Abmahners und "Vertragspartner erreichbar" ist/bleibt ... was einem ja nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann
Was wären denn Pro & Contra wenn man denen extra seine neue Adresse mitteilen würde? ... rein aus Interesse
Schönen Abend :-)
ja natürlich denn (wie man sieht) ich habe mich zuvor ja fleißig in diesem Forum belesen
Aber ich würde halt gerne Meinungen dazu haben/wissen/lesen, denn wie ich finde ist das eine Möglichkeit sich NICHT extra beim Abmahner zu melden und sich eventuell dadurch etwas in den Fokus zu rücken UND man sorgt trotzdem dafür das man für die Schriftstücke des Abmahners und "Vertragspartner erreichbar" ist/bleibt ... was einem ja nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann
Was wären denn Pro & Contra wenn man denen extra seine neue Adresse mitteilen würde? ... rein aus Interesse
Schönen Abend :-)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
na das hatt ich doch schon (mehmals sogar :-)
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- Beiträge: 8
- Registriert: Mittwoch 10. September 2014, 11:56
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Anscheinend hast Du das Gelesene aber nicht verinnerlicht, dort ist Alles erschöpfend beantwortet.Rrrr... hat geschrieben:na das hatt ich doch schon (mehmals sogar :-)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemRrrr...]Aber ich würde halt gerne Meinungen dazu haben/wissen/lesen, denn wie ich finde ist das eine Möglichkeit sich NICHT extra beim Abmahner zu melden und sich eventuell dadurch etwas in den Fokus zu rücken UND man sorgt trotzdem dafür das man für die Schriftstücke des Abmahners und "Vertragspartner erreichbar" ist/bleibt ... was einem ja nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann
Was wären denn Pro & Contra wenn man denen extra seine neue Adresse mitteilen würde? ... rein aus Interesse[/quoteem]
Hallo @Rrrr...,
was bitte schön möchtest Du denn Lesen? Obwohl Du die Forenausrichtung (zumindest hier) und den Inhalt des Links kennst, willst Du immer noch eine juristisch verbindliche Abfassung, wo Vor- und Nachteile detailliert aufgeschlüsselt werden, um dann in aller Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Ist natürlich - und natürlich auch nicht Böse gemeint - einfacher, als selbst einmal zu recherchieren.
Es ist nun einmal so, das es hierzu - keine - gefestigte Rechtsprechung gibt, ob man dem Abmahner / Inkasso - außergerichtlich - einen Wohnwechsel anzeigen muss.
Für mich gestaltet dieses Thema aber doch so. Natürlich bin ich - kein - Anwalt.
Wenn ich vom Inkasso - sagen wir Oktober 2015 - ein Forderungsschreiben erhalte indem man bei Nichtreaktion einen MB ankündigt, dieses von der Post - nicht - wieder an das Inkasso zurückgesendet wird mit dem Vermerk: "Nicht zustellbar - Adresse unbekannt", dann gilt erst einmal der Anscheinsbeweis (Indiz), das das Schreiben den Empfänger erreichte. Wenn 2015 ein Antrag auf dem MB erfolgt, der MB nicht von Amtswegen zustellbar ist, dann bekommt der Antragsteller eine Nichtzustellungsnachricht mit beinhalteten Neuzustellungsantrag. Hier kann er nach erfolgter Adressrecherche die Zustellung des MB erneut beantragen ("demnächst" ca. 1 Monat gem. BGH).
Ist alles dann in Ordnung, wird der MB "demnächst" neu zugestellt und man hat diesen in der Hand oder im Briefkasten.
VG Steffen
Was wären denn Pro & Contra wenn man denen extra seine neue Adresse mitteilen würde? ... rein aus Interesse[/quoteem]
Hallo @Rrrr...,
was bitte schön möchtest Du denn Lesen? Obwohl Du die Forenausrichtung (zumindest hier) und den Inhalt des Links kennst, willst Du immer noch eine juristisch verbindliche Abfassung, wo Vor- und Nachteile detailliert aufgeschlüsselt werden, um dann in aller Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Ist natürlich - und natürlich auch nicht Böse gemeint - einfacher, als selbst einmal zu recherchieren.
Es ist nun einmal so, das es hierzu - keine - gefestigte Rechtsprechung gibt, ob man dem Abmahner / Inkasso - außergerichtlich - einen Wohnwechsel anzeigen muss.
Für mich gestaltet dieses Thema aber doch so. Natürlich bin ich - kein - Anwalt.
Wenn ich vom Inkasso - sagen wir Oktober 2015 - ein Forderungsschreiben erhalte indem man bei Nichtreaktion einen MB ankündigt, dieses von der Post - nicht - wieder an das Inkasso zurückgesendet wird mit dem Vermerk: "Nicht zustellbar - Adresse unbekannt", dann gilt erst einmal der Anscheinsbeweis (Indiz), das das Schreiben den Empfänger erreichte. Wenn 2015 ein Antrag auf dem MB erfolgt, der MB nicht von Amtswegen zustellbar ist, dann bekommt der Antragsteller eine Nichtzustellungsnachricht mit beinhalteten Neuzustellungsantrag. Hier kann er nach erfolgter Adressrecherche die Zustellung des MB erneut beantragen ("demnächst" ca. 1 Monat gem. BGH).
Ist alles dann in Ordnung, wird der MB "demnächst" neu zugestellt und man hat diesen in der Hand oder im Briefkasten.
- Hat man aber vor MB-Antragstellung mittels Doppelversand + Zeugen dem Inkasso den Wohnwechsel schriftlich angezeigt, geht dieses Versäumnis, wenn der MB an die alte Adresse geht - zu lasten des Antragstellers.
Hat man es nicht, wird der Antragsteller die Adresse neu recherchieren, den Neuzustellungsantrag stellen, und man hat dann eben den MB etwas verzögert in den Händen oder im Briefkasten. Dann muss man natürlich zusätzlich checken (lassen), erfolgte es im (Gummi-) Rahmen "demnächst" UND sieht es das Gericht auch so.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
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»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
22:05 Uhr
Musterschreiben:
1. Debcon - Anwalt:
2. Debcon - Betroffener ohne anwaltliche Vertretung:
auch
Inhalt:
In diesem neusten Schreiben von Debcon, werden einmal die Anwälte von Betroffenen angeschrieben, andermal Betroffene die nicht anwaltlich vertreten sind. In Anbetracht des vorrückenden Jahresende (Verjährung) + Weihnachten wird dieses bestimmt nicht der letzte Brief hinsichtlich vermeintlichen offenen Forderungen gewesen sein. Natürlich sollte man auch in Betracht ziehen, das man eventuell einen Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum geschenkt bekommt. Wichtig ist immer - keine Panik und Wissen, wie man angemessen reagieren kann und sollte.
In diesem Schriftsatz erläutert Debcon, die nach ihrer Rechtsauffassung und Ansicht, genau noch zwei verbleibenden Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet werden kann.
- 1. Außergerichtlicher Betrag von 195,- € oder 395,- €[Betrag kann variieren].
Hinweis AW3P:
Ursprungs(gesamt-)forderung = 818,06 € [Betrag kann variieren]
2. Gerichtliches Verfahren mit erheblichen Kosten. Mit den Hinweisen: "wenn auch erst nach Abschluss des Verfahren" sowie "Mahnbescheid bis zum streitigen Verfahren".
3. Es gibt keinen - wie vielleicht erhofft - Forderungsverzicht.
"Do legst di nieda!"
Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Natürlich wird der jeweils betreffende Anwalt am besten Wissen, wie er in Abstimmung und Interesse seiner Mandantschaft vorgehen muss.
2. Betroffene ohne anwaltliche Vertretung, sollten nicht sofort die geforderte Summe zahlen, sondern erst einmal in Ruhe weiter abwarten und das Schreiben unter "Wichtig" abheften.
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Steffen Heintsch für AW3P
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