Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2621 Beitrag von Steffen » Freitag 5. Juni 2015, 23:01

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild




Kann jemand mal seinem MB mir zusenden.
Wird nicht veröffentlicht. Danke.

VG Steffen

strator
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2622 Beitrag von strator » Samstag 6. Juni 2015, 10:55

Hallo Lastorder, hallo Käfer 78, hallo ace und trester,
aus welchem Jahr sind den eure Abmahnungen ?

Gruß Strator.

trester
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2623 Beitrag von trester » Samstag 6. Juni 2015, 11:05

@strator

aus 2011, also (wahrscheinlich) verjährt

Gruß Trester

strator
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2624 Beitrag von strator » Samstag 6. Juni 2015, 11:10

Hallo trester,
danke für deine Antwort.
Meine 2 Abmahnungen sind aus 2009/10.
Ich wollte nur wissen ob diese auch wieder aufgegriffen werden.

Gruß und viel Glück.

marc
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2625 Beitrag von marc » Samstag 6. Juni 2015, 13:15

@Trester, ein- oder mehrfach Abgemahnter?
@ACE offensichtlich einfach und aus 2010, korrekt? @Lastorder?
Meine +10 sind auch aus 2011, bisher noch kein MB erhalten.

Auch von mir viel Glück, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das ernst gemeint ist...

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2626 Beitrag von Steffen » Samstag 6. Juni 2015, 17:19

Es ist doch im Grundsatz völlig nebensächlich, ob die 500 oder 1.400 Mahnbescheide beantragten, ob der Antragsteller Insolvenzverwalter oder ein Inkasso ist, oder bei einem Prozessrisiko an das allein trägt oder nicht.

Was bringt es für seinen Fall - nada, njente, nichts.

Irgendwann wurde man abgemahnt von ... in Auftrag der ...; vielleicht hat der ... Insolvenz beantragt; vielleicht hat ein Inkasso jetzt die Forderungen gekauft; vielleicht sind diese Forderungen verjährt oder nicht; vielleicht waren es 500 oder 1.400; vielleicht bleibt man auf seine Kosten sitzen oder nicht; ...

Es wurde aufgrund einer Abmahnung und der Zahlungsverweigerung für sich gewählt: entweder Klage oder Verjährung. Natürlich befindet man sich mit Erhalt eines Mahnbescheides in einem gerichtlichen (Mahn-) Verfahren. Nur müssen die auch - nach eingelegtem Widerspruch (insgesamt) - die Ansprüche begründen und dann ein mögliches Verfahren gewinnen.

Ehe man jetzt auf Zahlengaukler oder Zeitungsberichten schaut, sollte man wieder den Blick auf das Naheliegendste werfen. Widersprechen (insgesamt und fristgemäß); werden die Ansprüche tatsächlich begründet, geht man zu einem Anwalt seiner Wahl und dann wird - alles - in einem Verfahren geklärt, ob die Ansprüche zu Recht bestehen usw. usf. Es ist auf dem MB zu reagieren! In dieser Zeit besinnt man sich dann auf seiner Anschlusssituation zum Log und baut sich eine Strategie auf. Man muss hier auch nicht sich verrückt machen, oder machen lassen - vom wem auch immer.

»Es wurde aufgrund einer Abmahnung und der Zahlungsverweigerung für sich gewählt: entweder Klage oder Verjährung.«
Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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VG Steffen

ACE
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2627 Beitrag von ACE » Sonntag 7. Juni 2015, 07:47

Damalige Forderung war U&C, Frühjar 2012. Insgesamt hatte ich 5 Aktenzeichen, die auch Debcon übernommen hat. Dies ist nun der erste MB aus der Reihe. Mal schauen ob und wann die nächsten kommen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2628 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. Juni 2015, 11:48

Man muss hier sachlich, vor allem nüchtern, herangehen.

Egal ob der MB von Debcon (Abtretung / Vollmacht) oder von RA Wulf (Trebing, Insolvenzverwalter) kommt, befindet man sich erst einmal in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Die Rechtsnormen kann man nachlesen: 'Mahnverfahren §§ ff.688 - 703d ZPO'.

Dass bedeutet, der Antragsteller - egal jetzt wer - füllt Off- oder Online einen dementsprechenden Antrag aus und reicht diesen bei der Geschäftsstelle des für den Hauptsitz des Auftraggebers zuständigen Mahngericht ein.

»Zuständig = Mahngericht am Hauptsitz des Auftraggebers des Antragstellers, nicht das für den Wohnort des Antragsgegners.«

Das entsprechende Mahngericht prüft jetzt weder die Berechtigung der Ansprüche oder die Frage einer Verjährung, sondern nur ob die Kriterien eines Antrages erfüllt sind. Eigentlich auch nicht so richtig, da ansonsten nicht so viele Mahnbescheide bemängelt wurden wegen ihrer Unbestimmtheit (vgl. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, vgl. http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 602#p37602).

»Mahngericht = prüft weder die Berechtigung der Forderung noch die Verjährungsfrage.«

Hält man diese Forderungen für unberechtigt bzw. verjährt, wehrt man sich als Antragsgegner damit, dass man - insgesamt und fristgemäß (ca. 14 Tage) - Widerspruch einlegt (wo möglich Doppelversand).

»Auf dem Mahnbescheid ist innerhalb der Frist mittels Widerspruch zu reagieren, da ansonsten unnötigerweise ein Vollstreckungsbescheid (ähnlich Anerkenntnis) beantragt und erlassen wird!«

Mehr kann man im Moment nicht tun, egal ob die Forderungen verjährt sind, die Ansprüche nicht berechtigt, ob jemand von seinen beiden einzigen und besten Freunden Jack D. und Jeam B. irgendwelche Zahlen bekam usw. usf.

»Mahngericht = prüft weder die Berechtigung der Forderung noch die Verjährungsfrage.«


Jetzt gibt es nach dem Widerspruch zwei Möglichkeiten (allgemein):
  • 1. Das streitige Verfahren wird abgegeben und nach Aufforderung zahlt der Antragsteller die weiteren Gebühren ein und begründet die Ansprüche. Das heißt, es wird eine Klageverfahren durchgeführt.
    2. Das streitige Verfahren wird abgegeben und nach Aufforderung zahlt der Antragsteller weder die weiteren Gebühren ein noch begründet die Ansprüche. Das heißt, es wird kein Klageverfahren durchgeführt (Verjährung allgemein = letzte Handlung einer Partei - 6 Monate). Hier meistens ein Indiz, wenn man nach dem Widerspruch noch weitere außergerichtliche Post erhält.

Uh, man bezahlt ja nicht umsonst die Gebühren für ein Mahnverfahren!

Beispiel: MB RA Wulf / Trebing (FDUDM2 GmbH) - Streitwert: 1.286,80 EUR (Quelle: mahngerichte.de)

Bild

Man zahlt erst einmal für den Mahnbescheid je Antrag = 35,50 EUR ein.

Ein Anwalt erklärte einmal das Prinzip:
Mahnbescheid = Juristische Systemgastronomie
Juristische Systemgastronomie (deutsch; juristische Umschreibung von 'Warum erst MB statt sofort Klage'; Bedeutung: 'Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf')

Was passiert aber, wenn man den Anspruch tatsächlich begründet und Klage erhebt?

Was soll denn sein? Mit Erhalt der Abmahnung und der Zahlungsverweigerung hat man für sich entschieden: entweder Klage oder Verjährung; Chancen50-50. Nun kommt noch dazu, das man theoretisch auch verjährte und unberechtigte Forderungen mittels MB einfordern kann.

Warum? »Mahngericht = prüft weder die Berechtigung der Forderung noch die Verjährungsfrage.« Aber das Streitgericht!

Das bedeutet, man geht zu keinem neugierigen und geldgeilen Zwischenverteiler, sondern mit Erhalt einer Klageschrift (salopp formuliert) sofort zu einem 'Anwalt seines Vertrauens'.
Hier wird jetzt anwaltlich überprüft und im Verfahren geklärt - was berechtigt ist oder nicht, was rechtswidrig ist, oder nicht - was genau Sache ist! Und die Rechtsprechung ist aktuell eine gute Verteidigungshilfe für seinen konkreten Fall.


Aber man liest überall, dass man auf seine Kosten sitzenbleibt, z.B. bei FDUDM2?!

Man sollte sich einmal überlegen:
  • a) es gibt im Leben nicht alles für Lau
    b) für sein Recht sollte man doch einmal kämpfen ...
  • ... oder gleich zahlen und schweigen. Sicherlich kann ich Menschen verstehen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage dreimal überlegen. Aber ein Widerspruch, der nicht einmal per Einschreiben verschickt werden muss (Briefpost + Zeugen = ausreichend), ist erst einmal für jeden machbar. Mit Erhalt einer Klageschrift kann man sich immer noch neu entscheiden. Kommt keine, bitte keine Beschwerde einreichen.

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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VG Steffen

Beaucarnea
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2629 Beitrag von Beaucarnea » Sonntag 7. Juni 2015, 20:29

Mal kurz noch eine Frage. Wenn ich den MB vollständig Widerspreche, muß ich da nochmal einen Widerspruch an den RA schreiben ?
Oder reicht der Widerspruch vom MB aus, der an das zuständige Mahngericht geht ?
Sorry Steffen, aber sicher ist sicher, falls ich irgendetwas falsch verstanden habe.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2630 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. Juni 2015, 20:51

Lieber zweimal nachfragen als einmal etwas falsch machen.

Hier gibt der Gesetzgeber einfache Antwort.

§ 694 - Widerspruch gegen den Mahnbescheid - ZPO

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.

(2) Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.
Das bedeutet, der Widerspruch - insgesamt, fristgemäß und im Doppelversand - geht unter Verwendung des Vordrucks, der dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt ist, unter Beachtung der Ausfüllhinweise ausgefüllt, an das Mahngericht, und nur an dieses, was den jeweiligen Mahnbescheid ausgestellt hat, sowie bedarf keiner weiteren Begründung. Die Adresse steht im Mahnbescheid ganz links oben und ist in der Regel im Vordruck schon eingefügt. Wenn nicht, dann nachholen

Der Vordruck des Widerspruchs sieht ungefähr so aus: Link

VG Steffen

Sianfra
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2631 Beitrag von Sianfra » Montag 8. Juni 2015, 10:35

Ich habe Weihnachten 2012 auch einen MB bekommen, danach alle hier abgebildeten Bettelbriefe.
Und wen wundert es, konnten sie nicht nachvollziehen das ich dem MB widersprochen habe. ..,mk.., jkj:s_;


Ich soll den Widerspruch am besten zurücknehmen weil sie eh Klagen werden ..nnn.



Aber schon 2009 war ich der Meinung -------> Nö ich nicht

RazFazKatz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2632 Beitrag von RazFazKatz » Montag 8. Juni 2015, 13:23

Der Zeitpunkt für die aktuelle Mahnbescheidwelle ist natürlich gut gewählt... jetzt da die Post streiken will. Wie ist das eigentlich wenn ich aufgrund dessen meinen MB so spät erhalte das ich nicht mehr während der 2 Wochen Frist wiedersprechen kann?

Siggi1967
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2633 Beitrag von Siggi1967 » Montag 8. Juni 2015, 15:14

Hallo Leute,

den MB habe Ich auch erhalten vom Antragsteller: K.H. Trebi... Insolvenzverwalter und Prozessbevollmächtigten S. Wulf. Widerspruch geht raus. Das Schreiben von Debcom vorhergehend aber nicht, da haben die wohl vergessen mich von der Möglichkeit der Verhinderung des MB zu Informieren. Nicht unbedingt Nett.

Gruß

MAstermoe53
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2634 Beitrag von MAstermoe53 » Dienstag 9. Juni 2015, 17:37

Habe vorhin gelesen, dass der BGH an 11.6. über 3 solche Fälle entscheidet!

Es soll darum gehen:

- Höhe des LizenzSchadens und damit
- Höhe der Kosten für die Anwälte
- und wichtig: Wer trägt die Beweislast bei z.B. unberechtigter Nutzung des Anschluss

etc.

Bin mal gespannt.

P.S. Meine Abmahnung ist 03/10 von Negele. Seitdem nur Bettelbriefe von DebCon. letztes Schreiben 20.03.2015 der "klageentwurf"

Julia22
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2635 Beitrag von Julia22 » Mittwoch 10. Juni 2015, 08:20

Gibt es nicht eine Möglichkeit gegen diese Inkassounternehmen vorzugehen....

Sianfra
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2636 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 10. Juni 2015, 10:53

Julia22 hat geschrieben:Gibt es nicht eine Möglichkeit gegen diese Inkassounternehmen vorzugehen....
Dann stell doch Anzeige und verklage sie.Wir erwarten voller Freude auf das Ergebnis. Sie sind der Meinung sich im Recht zu befinden und werden es auch weiterhin behaupten. Und zwar so lange bis ein Gericht das bestätigt oder aber nicht bestätigt. }6&(
Oder lässt du dich von einer Drohkulisse einlullen? Ich bin froh das sie mir ständig schreiben das es nun aber wirklich die allerallerallerallerletzte Mahnung ist.Solange die das schreiben machen sie alles, aber nicht mich verklagen. ,j.j-.

Abwarten und Tee trinken, oder aber du holst zum Gegenschlag aus, wir erwarten dann hier deine Erfahrungen lesen zu dürfen.

ich lese die Post schon seit 2009 mit MB, immer bekomme ich die allerletzte Mahnung Nö ich nicht
Im übrigen wurde deine Frage schon sehr häufig hier beantwortet.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2637 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Juni 2015, 15:50

+++ New +++
Debcon's neustes Schreiben 06/2015:

»MACHEN SIE REINEN TISCH ...
... und nutzen Sie die derzeitigen langen
Verfahrenszeiträume der Gerichtsbarkeit«




15:50 Uhr



Musterschreiben:

Bild



Hinweis:
Die thematisierte außergerichtliche Einmalzahlung kann in der angegebenen Höhe, von Schreiben zu Schreiben, variieren.




Inhalt:

Die Kreativabteilung der Debcon GmbH hat sich in diesem neuen Schreiben wieder einmal übertroffen. Leider wird dadurch der Inhalt nicht gehaltvoller. Ich habe auch definitiv keine Lust mehr mich tiefgründiger mit diesem Murks auseinanderzusetzen. Es kann jeder den Inhalt anhand des Musterschreibens nachlesen und sich seine Meinung bilden.



Empfohlene Vorgehensweise:

  • 1. Abheften und gut.
    2. Wer einen Mahnbescheid erhält, derjenige legt insgesamt, fristgemäß und mittels Doppelversand (wo möglich) beim Gericht, was den Mahnbescheid erließ - Widerspruch ein.
    3. Lasst Euch nicht verrückt machen.




Informativ - Letztes Schreiben:

Klick - mich - an!



Steffen Heintsch für AW3P




PSteffchen:
Thx. für die Bereitstellung der Musterschreiben.

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2638 Beitrag von borsti007 » Donnerstag 11. Juni 2015, 16:18

Das ist aber das mit Abstand langweiligste/dämlichste Schreiben! Ein Kollege von mir würde das als "einfach nur jämmerlich" bezeichnen.

Die Kreativabteilung ist ja gerade, wie im letzten Schreiben breits angekündigt, recht dünn besetzt. :lo :,)

"...aufgrund der Auslastung der Gerichtsbarkeit...." 2-4-3-n Ist doch nicht mein Problem!


@Debcon: pffffffffffffffffffft

teletubbie
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2639 Beitrag von teletubbie » Donnerstag 11. Juni 2015, 17:55

Die Affen ... Es wird niemals enden :_:

deppcon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2640 Beitrag von deppcon » Donnerstag 11. Juni 2015, 18:03

Auch heute im Briefkasten.
Mein Gott.
Bisher konnte man noch einen gewissen Grundrespekt gegenüber Debcon haben...nun ist das auch vorbei.
Lachhaft.
Nur den ersten Absatz überflogen.....keine Lust mehr, weiter zu lesen.
Noch ein Angebot und noch eins und noch eins und....das allerletzte....nun 300 €......morgen wieder 1482, dann wieder 560...
das ist Realsatire

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