strator hat geschrieben: Für beide habe ich widerspochen, jedesmal.
Nun aber für beides den Klageentwurf. Naja, widersprechen und Kaffe trinken.
Wie oft willst du denn noch wiedersprechen, das wäre ja jetzt schon das dritte mal ^^
Gruß Sarah
strator hat geschrieben: Für beide habe ich widerspochen, jedesmal.
Nun aber für beides den Klageentwurf. Naja, widersprechen und Kaffe trinken.
Morpheus: "Warum nicht? Ein Wächter für jeden Mann, jede Frau und jedes Kind in Zion. Das klingt für mich exakt nach dem Denkschema einer Maschine."Sarah hat geschrieben:strator hat geschrieben: Für beide habe ich widerspochen, jedesmal.
Nun aber für beides den Klageentwurf. Naja, widersprechen und Kaffe trinken.
Wie oft willst du denn noch wiedersprechen, das wäre ja jetzt schon das dritte mal ^^
Gruß Sarah
Meine Frage nun: Was würde geschehen, wenn ich Anzeige(n) gegen Debcon erstatte?
Weil ich es mittlerweile als Nötigung ansehe, denn die Sache ist verjährt und somit auch erledigt.1. Wegen was?
Weil ich es mittlerweile als Nötigung ansehe, denn die Sache ist verjährt und somit auch erledigt.
1 kurzer und formloser Widerspruch (E-Mail, Brief). Schreiben abheften und gut.Also sollte ich gar nichts tun und abwarten, was derenseits als Nächstes kommt?
Steffen hat geschrieben: 1 kurzer und formloser Widerspruch (E-Mail, Brief). Schreiben abheften und gut.
VG Steffen
Die Zeit der Antworten sind vorbei!!! Ich gebe dir vollkommen recht. Weiter so!Detlef2015 hat geschrieben:Debcon hat mir vor 1 - 2 Jahren schriftlich bestätigt, dass sie meine MOD-UE erhalten haben.
Sie sich allerdings wundern, dass bisher keine Zahlung eigegangen ist ....
Ich werde, falls neuer RA mich anschreiben sollte den Brief zerreisen, ohne diesen zu lesen.
Werde nicht zum 1000 mal wiedersprechen.
5 Jahre sind genug ! Das 6-te hat begonnen.
Mich juckt das nicht mehr.
Wünsche Euch alles Gute
Unterlassungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren entsprechend § 199 BGB. Sofern sich nichts ereignet hat, was die Verjährung hemmt, wären derartige Ansprüche aus 2011 also in 2015 bereits verjährt.bembelpower hat geschrieben:Macht es nach so einer langen Zeit Sinn noch eine modUe abzusenden?
Man sollte aber auch die Risiken einer derartigen Verfahrensweise aufzeigen.Niko_Rentier hat geschrieben:Einfach ungeöffnet zurück. So ein Aufkleber drauf und was wichtig ist ankreuzen.
...........Niko_Rentier hat geschrieben: So ein Aufkleber drauf...
So sehe ich das auch.AxelF hat geschrieben:Die Erben sind Rechtsnachfolger des Abgemahnten. Im Zweifelsfall würden also sie verklagt.