Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2381 Beitrag von Bürgerrechtler » Samstag 14. März 2015, 19:10

Ein »Rechtsstreit«?
Ein Unrecht ist es.

Egal, bald wird es Debcon ergehen wie Urmann.

.:::;;

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2382 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. März 2015, 10:14

[quoteemBürgerrechtler]Ein »Rechtsstreit«?
Ein Unrecht ist es.[/quoteem]

Warum denn nur? Jeder Inhaber eines Rechtes, was verletzt wurde, kann dieses innerhalb der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend machen. Theoretisch sogar außerhalb der Fristen. Ein Gericht prüft von Amts wegen nicht die Verjährung, sondern es ist (mit Klageerwiderung) Einrede zu stellen.

Dass ein Inkasso mit Vollmacht oder bei Abtretung im eigenen Interesse handelt, ist im tagtäglichen Forderungsmanagement (Wirtschaft) nichts Besonderes. Es ist aber wie überall, wenn man etwas möchte, dann muss man es gerichtlich geltend machen.

Ich sehe keinen Grund, warum Debcon es wie Urmann gehen soll. Dieses ist nicht vergleichbar und Murks. Kommt aber sicherlich in den Foren gut an.

Und Debcon muss man doch in ihrer Vorgehensweise recht geben. Ein großer Teil, der eisern seit 2010 durchhält, fällt jetzt 2015 bei lapidarer Androhung einer Klage mit einem Klageentwurf + Angebot einer Summe von knapp 200,- € um. Weil man jetzt keine Nerven mehr hat; weil man jetzt Ruhe haben will; weil man dafür keine Lust mehr hat; weil die angebotene Summe für den Betroffenen einfacher ist und billiger, als abzuwarten. Ne, da muss man dann eigenen Anwalt beauftragen und bezahlen + auch noch dahin fahren (Urlaub opfern und eigenes Geld in die Hand nehmen) ... usw. usf. oder einfach wie immer - Angst.

Denn jeder, der die Zahlung verweigert, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung. Was man aber schnell durch irgendwelche Forenromantik vergisst.

Die Realität sieht aber so aus:
Aber es ist doch alles nur ein Spaß. Debcon will doch nur spielen. Ich mutig! Moment, war gerade am Briefkasten. Hu, hu, hu Klageentwurf, ich überweise sofort 200,- Tacken.

1-3-4-s


VG Steffen

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2383 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. März 2015, 10:14

Debcons Neustes Schreiben 03/2015: Klageentwurf



Musterschreiben:

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Inhalt:

Debcon versendet nach dem ersten Schreiben: "Klageentwurf" Februar 2015 (Link; z.B. Hauptforderung 1.286,80 € => Vergleichsangebot 558,12 €) jetzt im März erneut das Schreiben: "Klageentwurf".

Hier auffällig, dass es immer nur um den reinen Schadensersatz aus der Abmahnung in Höhe von 250,00 € geht, zur Streitniederlegung eine Pauschalsumme von 194,73 € angeboten wird, sowie Debcon weiterhin die Rechtsauffassung vertritt, das diese Forderungen (Schadensersatz Abmahnung) nach § 102 Satz 2 UrhG erst nach 10 Jahren verjähren. Hierzu wird wieder die Entscheidung des AG Itzehoe (Urt. v. 22.10.2014, Az. 92 C 64/14) ins Rennen geworfen.

Und die Ersten fallen um und wollen Zahlen, obwohl man seit 2010 eisern ausgeharrt hat. Sicherlich kann Debcon jede Rechtsauffassung vertreten und, jetzt kommt der Punkt, diese Ansprüche dann gerichtlich gelten machen. Man muss sehen, hier geht es um den reinen Schadensersatz. Debcon muss den Beweis erbringen. Dieses wird nach der "Sommer unseres Lebens"-Entscheidung des BGH - zwingend erforderlich.

  • (...) Die Klägerin trägt nach allgemeinen Grundsätzen als Anspruchsstellerin die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten erfüllt sind. Danach ist es grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - "BearShare", GRUR 2014, 657 – 662). (…)
    AG Bochum, Urteil vom 30.01.2015, Az. 42 C 457/14,
    AG Charlottenburg, Urteil vom 29.01.2015, Az. 218 C 346/14

Auch teilen immer mehr Amtsgerichte - diese wird man aufsuchen müssen bei einem Streitwert von 250,- € - dass auch Schadensersatzansprüche aus Filesharing-Abmahnungen der 3-jährigen Verjährungsfrist unterliegen, weil gerade nichts erlangt wurde.
  • (...) In Filesharing Fällen besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines Lizenzvertrages nicht, so dass keine Aufwendungen erspart werden. Eine Bereicherung tritt überdies nicht ein, weil es gerade Sinn und Zweck der Filesharing System ist, die Leistungen kostenlos an Dritte weiter zu geben.(...)
    AG Frankenthal - Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14

Folgende Amtsgerichte verneinen die Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist - allgemein - auf Filesharing-Fälle:
  • AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
  • AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
  • AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
  • AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
  • AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14),
  • AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
  • AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84).


Empfehlung:
1.) Entweder man zahlt, oder
2.) wartet lieber ab, ob Debcon tatsächlich Klage erhebt und beauftragt dann einen Anwalt seines Vertrauens betreff seiner Verteidigung.
3.) Wer will (- kein muss -), kann dieser Forderung nochmals formlos widersprechen.


Muster
  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)

Beachte: Doppelversand![/list]








VG Steffen

MaxMuster
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2384 Beitrag von MaxMuster » Sonntag 15. März 2015, 10:34

Ich versteh die ganze Aufregung nicht, es ist doch nur ein weiterer Bettelbrief.

Inhalt zusammengefasst: Wenn jetzt nicht gezahlt wird, dann klagen wir.

Aber genau das stand doch auch in allen andern Briefen drin.
Bei wem von euch wurde nach den vorigen Briefen geklagt?

Warum dann jetzt so aufgeregt, kurze Info hier das es solche Briefe gibt, dann weiß man das man nicht allein ist und gut ist.
Es hat sich doch nichts zu dem Zustand von vor dem Brief geändert, außer das der Locher etwas mehr Konfetti im Behälter hat und zwei Blätter mehr im Ordner sind.

Beaucarnea
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2385 Beitrag von Beaucarnea » Sonntag 15. März 2015, 10:43

Hallo alle Betroffenen , habe auch so ein tolles schreiben im Briefkasten gehabt, allerdings nimmt sich den Klageentwurf ein gewisser Ra. Trebing an, aus Frankfurt. Na dann wollen wir mal abwarten was für eine Bescherung uns noch ins Haus flattert. }6&(

rama
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2386 Beitrag von rama » Sonntag 15. März 2015, 13:02

Habe auch den Klagentwurf im Briefkasten gehabt. seko}

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2387 Beitrag von borsti007 » Sonntag 15. März 2015, 13:45

Leute, mach euch doch nicht gleich ins Hemd!

Debcon hat wahrscheinlich hunderte oder gar tausende Fälle. Keine Ahnung wie groß der Laden ist, aber da sitzen wohl Leute, die am Ende des Monats Geld sehen wollen. Das Geld muss irgendwo herkommen. Also geht die Debcon den Weg des geringsten Widerstandes und schreibt seitenlangen geistigen Dünnschiss mit "Herbstdeal" oder "Supersonderweissdergeier-Angebot", und "dieses Mal aber das wirklich aller, aller, aller^n letzte" .... Und vielleicht nimmt ja doch noch einer das Supersonderangebot an.

Was glaubt ihr wohl warum man 8, 9, 10 ... Schreiben schickt und nicht spätestens nach dem dritten Mal klagt? Weil das eine 50/50-Sache ist, die auch für Debcon nach hinten losgehen kann.

Daher:
Wer sich seiner Sache sicher ist, der klagt und eiert nicht rum und verschickt ständig geistigen Schwachsinn.

Ich habe die Forderung nur 1x wegen der Schufa-Sache zurückgewiesen und nicht weiter auf die Schreiben reagiert, da ich der Meinung bin, dass es ohnehin nichts bringt. Ich bin für die nur eine Nummer- eine von gaaaaaanz vielen. Da sitzt keiner der sich denkt "dem Borsti, rama und MaxMuster, denen gehen ich heute mal wieder auf den Sack".

Vielleicht liege ich mit dieser Meinung ja auch komplett verkehrt.

Sollte die Debcon mir ans Bein pinkeln, dann geht die Sache zum Anwalt und notfalls gehe ich auch durch die Instanzen. Die Kasse ist gefüllt
und über die etwaigen Kosten bin ich mir im Klaren. Und nein, ich habe nicht zu viel Geld, dass ich nicht mehr weiß wohin damit. Ich habe nur eine Meinung dazu und vertrete meinen Standpunkt.


1-3-4-s nö, hab ich nicht! 1ööüüää1

Crazy Ed
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2388 Beitrag von Crazy Ed » Sonntag 15. März 2015, 16:37

Ich habe das Ding auch bekommen, obwohl ich aus der 3-Jahresfrist lange raus bin.

Download war am 27.11.2010, die erste Abmahnung kam am 01.07.2011. D.h. am mit Beginn 2015 ist diese Frist um.

4. Verjährungsfristen (allgemein)


10 Jahre gemäß § 102 Satz 2 UrhG:
Restschadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB (setzt eine bewiesene Täterschaft voraus)
Was ist mit dem Satz 2 gemeint?
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Unter § 852 steht: Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung. Das verstehe ich so, dass ich ein unrechtmäßig in meinen Besitz gelangtes Etwas herausgeben muß, was bisher noch in keinem Schreiben gefordert wurde. Und darauf wollen die sich dann berufen, nachdem die eigentliche Frist verjährt ist? Klingt dubios.


Von mir wollen Sie nur 162,86.

christiano1203
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2389 Beitrag von christiano1203 » Sonntag 15. März 2015, 16:52

Crazy Ed hat geschrieben:Ich habe das Ding auch bekommen, obwohl ich aus der 3-Jahresfrist lange raus bin.

Download war am 27.11.2010, die erste Abmahnung kam am 01.07.2011. D.h. am mit Beginn 2015 ist diese Frist um.

4. Verjährungsfristen (allgemein)


10 Jahre gemäß § 102 Satz 2 UrhG:
Restschadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB (setzt eine bewiesene Täterschaft voraus)
Was ist mit dem Satz 2 gemeint?
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Unter § 852 steht: Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung. Das verstehe ich so, dass ich ein unrechtmäßig in meinen Besitz gelangtes Etwas herausgeben muß, was bisher noch in keinem Schreiben gefordert wurde. Und darauf wollen die sich dann berufen, nachdem die eigentliche Frist verjährt ist? Klingt dubios.


Von mir wollen Sie nur 162,86.

Hi,

ich durchmache genau das gleiche Schicksal wie du, also wenn ich richtige verstehe, verjährt es nach 3 Jahren? Das trifft ja bei mir genauso wie du ein. Mein erstes Schreiben habe ich 2011 bekommen, jetzt haben wir 2015, dann sollte das ja verjährt sein richtig? Ich habe beim ersten Schreiben, dass ich erhalten habe, widersprochen, da ich die Unterlassungserklärung von dennen natürlich nicht unterschreiben wollte.

Ich hab einfach keine Lust mehr auf die Jungs, sollen mich endlich in Ruhe lassen.

Crazy Ed
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2390 Beitrag von Crazy Ed » Sonntag 15. März 2015, 17:06

christiano1203 hat geschrieben:
Ich hab einfach keine Lust mehr auf die Jungs, sollen mich endlich in Ruhe lassen.
Wenn die jemanden verklagen, dann kaum uns, da der beste Zeitraum dafür definitiv vorbei ist. Außerdem besteht immer die Möglichkeit, dass es zu einem Grundsatzurteil gegen den Abmahner kommt. Das würde deren Existenzgrundlage zerstören. Riskieren die m.A. nicht. Was sie nicht vom Verfassen weiterer Droh- und Bettelbriefe abhalten wird.

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2391 Beitrag von borsti007 » Sonntag 15. März 2015, 17:40

In den Kommentaren von http://www.internet-law.de/2014/03/file ... l#comments habe ich gerade das gefunden:

Habe einen Mandanten gegen Debcon vertreten. Diese hat tatsächlich nach Einlegung des Widerspruchs die Klage eingereicht. Das Gericht hat Hinweise an beide Seiten erteilt und dann einen Vergleich vorgeschlagen. Statt 500 €- 250 € mit gegenseitiger Kostenaufhebung. Mein Mandant wollte kein weiteres Verfahren und hat zugestimmt. Nachdem er die letzte Rate bezahlt hat ,kam jetzt erneut ein Schreiben wegen Lizensschaden aus dem Jahr 2010, natürlich nur mit Einer Forderung über 250 €. Ich glaube, ich brauche dies nicht weiter kommentieren. Mein Mandant wird nicht zahlen.


Muss man wohl nicht weiter kommentieren.

oelftrut
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2392 Beitrag von oelftrut » Sonntag 15. März 2015, 19:40

Wenn ich das so lese und ich würde die geforderten 194,73 euro zahlen dann werde ich noch eine zahlungaufoderung bekommen,sehe ich das richtig?
Mir wird ja nirgendwo garantiert das die sache dann erledigt ist.

Roda-Alemanne
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2393 Beitrag von Roda-Alemanne » Sonntag 15. März 2015, 23:11

Tach auch,

Selbstverständlich habe auch ich die jetzt allseits bekannte Post bekommen. Mir ist allerdings aufgefallen, dass im Klageentwurf steht, ich sei am aa.bb.2011 abgemahnt worden. Tatsächlich bin ich aber am bb.aa.2011 für den Upload eines Hoppelwestern abgemahnt worden. Lässt sich im Falle einer Klage, so ein Fehler ausnutzen?

Viele Grüße

Roda

Icon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2394 Beitrag von Icon » Montag 16. März 2015, 00:07

oelftrut hat geschrieben:Wenn ich das so lese und ich würde die geforderten 194,73 euro zahlen dann werde ich noch eine zahlungaufoderung bekommen,sehe ich das richtig?
Mir wird ja nirgendwo garantiert das die sache dann erledigt ist.
Das ist der Punkt!
Wer diesen Betrag zahlt, wendet diese Klage ab. Mehr jedoch nicht.
Igendwann kommen die wieder an....

Ich nehme diese Sache nicht auf die leichte Schulter (merke ich ja jedesmal an der Herzfrequenz), aber in die Hose mach ich mir auch nicht. ;)
Für einen Weg habe ich mich vor langer Zeit enschieden. Und mit Steffens Tipps hoffe ich auch richtig zu reagieren.
Auf eigene Faust, und ohne Rechtskenntnis in diesem Bereich wäre das für mich unmöglich, und eine teure Angelegenheit (Anwaltskosten).
Sicher können hier keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden, dennoch hilft es doch ungemein einige Sachen zu verstehen.

Icon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2395 Beitrag von Icon » Montag 16. März 2015, 00:09

Roda-Alemanne hat geschrieben:Tach auch,
Selbstverständlich habe auch ich die jetzt allseits bekannte Post bekommen. Mir ist allerdings aufgefallen, dass im Klageentwurf steht, ich sei am aa.bb.2011 abgemahnt worden. Tatsächlich bin ich aber am bb.aa.2011 für den Upload eines Hoppelwestern abgemahnt worden. Lässt sich im Falle einer Klage, so ein Fehler ausnutzen?
Bestimmt, wenn dir an diesem Tag nichts nachgewiesen werden kann. :)

Windrad
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2396 Beitrag von Windrad » Montag 16. März 2015, 10:21

Hallo miteinander,

ich möchte mich erstmal recht herzlich für dieses Forum hier bedanken weil es mich immer wieder bezüglich den vielen, vielen Briefen die da ins Haus flattern hat beruhigen können; und natürlich ermutigt nicht zu zahlen :,)

Aber die Sache geht mir mittlerweile echt auf den Sack!!! (Aber eins steht trotzdem fest: FREIWILLIG ZAHL ICH NICHT !!!)

Ich denke auch, dass die Bettelbriefe sich auch nicht so einfach abstellen lassen (trotz der bei mir schon letzten Jahres eingetreten Verjährung)...

Aber eins ist mir immer noch nicht klar und ich hoffe hier eine Antwort zu finden:

Muss ich, genau wegen der Verjährung (also über 3 Jahre sind verstrichen und keine Hemmung ist eingetreten), da irgendeinen Wisch an "die" schicken?
Also nach dem Motto: Die Verjährung tritt erst ein, wenn man sich selber darum gekümmert hat...
Um da einfach auf der "sicheren" Seite zu sein?

Danke schon mal im voraus.
Thomas.

AbmahnFunny
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2397 Beitrag von AbmahnFunny » Montag 16. März 2015, 13:20

hallo ihr helden

ich will euch nicht verärgern, aber ihr habt fast alle AA in der hose.lasst die deppen doch schreiben was sie wollen.deren plan geht voll auf, jetzt nur noch 162 euronen und ein mächtiges klageblatt im anhang.man soll denken ich zahl, dann bin ich die sache los.wer das tut ist ein looser.auf dieses letzte schreiben würde ich widerspruch einlegen und abheften.in 5 jahren gibts den deppenverein nicht mehr.und das problem, dass die so lästig sind : "was juckt den hund der floh in seinem pelz"

ich wünsch euch gelassenheit !
sie waren Abmahner, und auch sonst von mäßigem Verstand

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2398 Beitrag von Alter Sack » Montag 16. März 2015, 14:08

Juchhu!!! Endlich wieder Post von Debcon!!! Ist jetzt der 11.Brief. Seit Januar 2012. Sind echt treue und anhängliche Leutz. Jetzt sollen's nur noch 162,86 Euronen sein, um der Klage zu entgehen! Scheißegal - ich reagier erst, wenn sie schreiben, dass sie MIR was zahlen möchten! Schöne Woche noch, Jungs und Mädels! Oder war's umgekehr?

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2399 Beitrag von borsti007 » Montag 16. März 2015, 14:46

@ AlterSack

Welches literarische Meisterwerk hast du bekommen?

Seggl88
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2400 Beitrag von Seggl88 » Montag 16. März 2015, 16:16

Ich hab das selbe schreiben mit dem Klageentwurf bekommen. Nur der Betrag ist ein anderer... Von mir wollen die auch 162,86€.
Bin mir noch unschlüssig ob ich dem widersprechen werde oder nicht...

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