Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
bei uns flatterte auch grade besagtes Schreiben ins Haus.Innerhalb von 2 Wochen 2 Schreiben....die machen sich wirklich Arbeit....die Forderung ist um 22,30Euro gesunken...
Ich denke, wir werden das auch mal abheften....leider dauerts noch ein bisschen mit der Verjährung...der Fall ist ein alter U/C Fall aus 2013.
Gibts eigentlich bei Debcon einen bekannten Fall, wo eine Klage erhoben bzw gewonnen wurde?
Hab nur was von S.Wulf gefunden....einmal verloren...einmal kurz vorher zurück genommen.....klagt er in seinem Namen auch, oder vertritt er damit Debcon,die ja namentlich nicht genannt werden.....alles ein bisschen undurchsichtig.
bei uns flatterte auch grade besagtes Schreiben ins Haus.Innerhalb von 2 Wochen 2 Schreiben....die machen sich wirklich Arbeit....die Forderung ist um 22,30Euro gesunken...
Ich denke, wir werden das auch mal abheften....leider dauerts noch ein bisschen mit der Verjährung...der Fall ist ein alter U/C Fall aus 2013.
Gibts eigentlich bei Debcon einen bekannten Fall, wo eine Klage erhoben bzw gewonnen wurde?
Hab nur was von S.Wulf gefunden....einmal verloren...einmal kurz vorher zurück genommen.....klagt er in seinem Namen auch, oder vertritt er damit Debcon,die ja namentlich nicht genannt werden.....alles ein bisschen undurchsichtig.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wir haben auch diesen Brief bekommen, obwohl die 3 Jahre Verjährung seit Januar rum sind. Mittlerweile wollen sie nur noch knapp 270 EUR haben, reiten aber immer noch auf der angeblichen 10 Jahre Frist rum. Mal schauen, was als nächstes kommt. Im Moment ist Abwarten angesagt.
Wäre mal interessant, ob die schonmal geklagt haben.
Wäre mal interessant, ob die schonmal geklagt haben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hey
Ich habe 11.2013 ein Gerichtliches Mahnbescheit von Debcon bekommen, habe allen wiedersprochen.
Dann kam noch ein Brief von Debcon kurz da nach seit dem Funkstille.
Ist alles nur Heisse Luft
Ich habe 11.2013 ein Gerichtliches Mahnbescheit von Debcon bekommen, habe allen wiedersprochen.
Dann kam noch ein Brief von Debcon kurz da nach seit dem Funkstille.
Ist alles nur Heisse Luft
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
auch bei mir flatterte unlängst ein Klage-Entwurf-Schreiben der D...con ein.
Fristsetzung bis Ende des Monats. Ich harre der Dinge ....
}6&(
auch bei mir flatterte unlängst ein Klage-Entwurf-Schreiben der D...con ein.
Fristsetzung bis Ende des Monats. Ich harre der Dinge ....
}6&(
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin,
hab mich auch mal hier angemeldet weil wir heute auch einen Klageentwurf zugeschickt bekommen haben. Wir haben allerdings bisher nur auf die erste Abmahnung, damals noch vom Anwalt, reagiert. Laut unserem Anwalt sollen wir auch warten bis ein Mahnbescheid kommt. Beruhigend zu lesen das es bei anderen ähnlich läuft und scheinbar noch keine Klage eingereicht wurde.
Danke
Gruß
hab mich auch mal hier angemeldet weil wir heute auch einen Klageentwurf zugeschickt bekommen haben. Wir haben allerdings bisher nur auf die erste Abmahnung, damals noch vom Anwalt, reagiert. Laut unserem Anwalt sollen wir auch warten bis ein Mahnbescheid kommt. Beruhigend zu lesen das es bei anderen ähnlich läuft und scheinbar noch keine Klage eingereicht wurde.
Danke
Gruß
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Alle, lese seit Jahren mit und habe wie viele hier einen angeblichen Filesharing-Fall aus 2011, der Ende 2012 per Post kam.DS5,7 hat geschrieben: Von meinem Anschluss wurde nachweislich kein Filesharing betrieben, somit freue ich mich eigentlich auf eine solche Klage, wäre das nur nicht wieder so viel Arbeit.
Bei mir hat es beweisbar auch kein FS gegeben. (Angebliche) FS-Verstöße im Hunderterpack zu ermitteln und dann im Tausenderpack eidestattliche Versicherungen abzugeben, ist schon ungalublich. Nur eine Zahl in der IP verwechseln, und schon ist man "dran".....
Ich sehe dem auch gelassen entgegen.
Was bedeutet es eigentlich, wenn so ein RA die Klage kurz vor knapp zurückzieht oder nicht erscheint, in Bezug auf "meinen" Anwalt > Geld?
@Steffen: Tolle Arbeit!!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wie beweist man das?deppcon hat geschrieben: ...
Bei mir hat es beweisbar auch kein FS gegeben.
...
gruß
qsecofr
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich habe nun auch den Klageentwurf von Deb... bekommen.
Was mich aber stutzig macht, ist folgendes.
Im Schreiben heisst es, "Beweis: Abmahnschreiben blabla... vom 26.03.2013, Anlage IV"
Ich habe in 2013 kein Schreiben auf Bezug des Vorgangs erhalten!?
Die Unterlassungserklärung ging schon 2010 auf die 1. Abmahnung damals noch an Kornm...& Partner.
Was versucht die Deb.... denn da schon wieder? Den Anschein erwecken, daß es noch nicht verjährt ist?
Sind eure Daten nachvollziehbar, oder hat das Methode?
PS: Ich lese seit 2012 eigentl. nur mit, und bin erstaunt über die Ausdauer die Steffen mitbringt. Danke dafür.
ich habe nun auch den Klageentwurf von Deb... bekommen.
Was mich aber stutzig macht, ist folgendes.
Im Schreiben heisst es, "Beweis: Abmahnschreiben blabla... vom 26.03.2013, Anlage IV"
Ich habe in 2013 kein Schreiben auf Bezug des Vorgangs erhalten!?
Die Unterlassungserklärung ging schon 2010 auf die 1. Abmahnung damals noch an Kornm...& Partner.
Was versucht die Deb.... denn da schon wieder? Den Anschein erwecken, daß es noch nicht verjährt ist?
Sind eure Daten nachvollziehbar, oder hat das Methode?
PS: Ich lese seit 2012 eigentl. nur mit, und bin erstaunt über die Ausdauer die Steffen mitbringt. Danke dafür.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nein, Panik schiebe ich nicht. Aber der Blutdruck steigt jedesmal ein wenig. Weil es natürlich wieder mit Arbeit verbunden ist ^^
Natürlich sind alle Schreiben und Quittungen (Einschreiben) abgeheftet.
Dennoch könnte es sein, daß ein Brief bei der Post verloren geht. Das sind ja nur Wurfsendungen.
Ansonsten hab ich von Debcon erst 2014 gehört.
Werde wohl zum X-ten mal Widersprechen.
Natürlich sind alle Schreiben und Quittungen (Einschreiben) abgeheftet.
Dennoch könnte es sein, daß ein Brief bei der Post verloren geht. Das sind ja nur Wurfsendungen.
Ansonsten hab ich von Debcon erst 2014 gehört.
Werde wohl zum X-ten mal Widersprechen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab gestern auch den Klageentwurf bekommen und war etwas verwundert, weil immer geschrieben wird, daß es Beweise gibt: "...,Anlage I-IV".Icon hat geschrieben:Hallo,
ich habe nun auch den Klageentwurf von Deb... bekommen.
Was mich aber stutzig macht, ist folgendes.
Im Schreiben heisst es, "Beweis: Abmahnschreiben blabla... vom 26.03.2013, Anlage IV"
Ich habe in 2013 kein Schreiben auf Bezug des Vorgangs erhalten!?
Die Unterlassungserklärung ging schon 2010 auf die 1. Abmahnung damals noch an Kornm...& Partner.
Was versucht die Deb.... denn da schon wieder? Den Anschein erwecken, daß es noch nicht verjährt ist?
Sind eure Daten nachvollziehbar, oder hat das Methode?
PS: Ich lese seit 2012 eigentl. nur mit, und bin erstaunt über die Ausdauer die Steffen mitbringt. Danke dafür.
Meinen die damit die Beweise in der ersten Abmahnung oder fehlen in meiner Post einfach mal die Anlagen I-IV?
Da der Klageentwurf mal wieder ein Serienbrief ist, vermute ich, daß sie einfach mal wieder mit Sand um sich schmeißen.
Bemerkenswert ist, wie stark sie diesmal versuchen Druck aufzubauen. Vorletzte Woche hatte ich genau 3 Tage Zeit zu Widersprechen, was ich schon ziemlich frech finde. Da hies es noch, daß es die letzte Warnung wäre. Jetzt 2 Wochen später kommt der Klageentwurf und mein erster Eindruck war, daß es zum Gerichtstermin kommt.
Stattdessen wieder ein Angebot und wieder nur Säbelrasseln.
Muss ich diesem Klageentwurf eigentlich auch schon wieder Widersprechen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Anlagen müssen m.W.n. in einem Entwurf nicht enthalten sein.
Es ist ja nur eine Niederschrift, wie es aussehen könnte.
Man muß nicht Widersprechen, wie vorher auch. Ich habe den Widerspruch dennoch aufgesetzt, und geht morgen zur Post (u. Mail)
Es ist ja nur eine Niederschrift, wie es aussehen könnte.
Man muß nicht Widersprechen, wie vorher auch. Ich habe den Widerspruch dennoch aufgesetzt, und geht morgen zur Post (u. Mail)
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich mag zu doof zum Googeln sein aber kann mal Jemand ein Muster des Widerspruchs auf diesen Klaggeentwurf posten oder ist es Besser darauf gar nicht zu reagieren?
Grüße
ich mag zu doof zum Googeln sein aber kann mal Jemand ein Muster des Widerspruchs auf diesen Klaggeentwurf posten oder ist es Besser darauf gar nicht zu reagieren?
Grüße
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dem Klageentwurf zu widersprechen, ist allein schon deswegen unsinnig, weil der Kläger laut Entwurf nicht die Debcon ist, sondern – bitte genau hinschauen! – RA Trebing in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der FDUDM2 Gmbh. Formal hat die Debcon gar nichts damit zu tun.
Anders als bei der Debcon, für die etwaige Klagen ein untragbares Kostenrisiko darstellen würden, liegt das Kostenrisiko bei einer Klage durch den Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH ganz auf Seiten des Beklagten:
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... r-dem.html
Ein findiger RA sollte jedoch in der Lage sein, dieser Masche schon im Vorfeld einen Riegel vorzuschieben.
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... -gmbh.html
Anders als bei der Debcon, für die etwaige Klagen ein untragbares Kostenrisiko darstellen würden, liegt das Kostenrisiko bei einer Klage durch den Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH ganz auf Seiten des Beklagten:
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... r-dem.html
Ein findiger RA sollte jedoch in der Lage sein, dieser Masche schon im Vorfeld einen Riegel vorzuschieben.
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... -gmbh.html
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Da ich auch so einen Klageentwurf-Schrieb drin hatte (Ursprüngliche Abmahnung NZGB / 11/2012, damals 850 € Angebot) stellen sich mir da doch zwei Fragen:
Zuallererst bekam ich das Bettelbriefchen dass ich bitte 1000+ Eur Zahlen möge, zusammengesetzt aus 900 zu 11/2012 + Zinsen, damals hatte mein Anwalt ne modifizerte Unterlassungserklärung aufgesetzt, ich hab "Kulanterweise" 100 Eur überwiesen. Debcon sieht das als Teilzahlung an. Damit wären die 900 Grundforderung doch grottenfalsch? 850-100=750 oder etwa nicht?
Naja. Jetzt kam der Klageentwurf. Perfide finde ich Folgendes:
"Aufgrund dessen überreichen wir anliegenden Auszug einer möglichen Klage. Dieser Klage können Sie mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 391,00 € noch bis spätestens zum 27. Februar 2015 entgegenwirken. Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir die Klage abschließend bearbeiten."
--> Ich lese da jedoch nicht raus, dass mit Zahlung von 391,00 € der gesamte Vorgang für immer beendet ist, sondern lediglich dass DIESER Klageentwurf dann nicht eingereicht werden wird. Wenn die Sache mit den <400 € durch wäre, dann wäre ich fast geneigt die zu Zahlen damit Ruhe herrscht.
Gibts ne Möglichkeit weitere Folgen und Forderungen auszuschließen durch die Zahlung von 391,00 €? Da steht auch nicht bei dass es Schuldbefreiend sei.
Gruß
LoneWolf
Zuallererst bekam ich das Bettelbriefchen dass ich bitte 1000+ Eur Zahlen möge, zusammengesetzt aus 900 zu 11/2012 + Zinsen, damals hatte mein Anwalt ne modifizerte Unterlassungserklärung aufgesetzt, ich hab "Kulanterweise" 100 Eur überwiesen. Debcon sieht das als Teilzahlung an. Damit wären die 900 Grundforderung doch grottenfalsch? 850-100=750 oder etwa nicht?
Naja. Jetzt kam der Klageentwurf. Perfide finde ich Folgendes:
"Aufgrund dessen überreichen wir anliegenden Auszug einer möglichen Klage. Dieser Klage können Sie mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 391,00 € noch bis spätestens zum 27. Februar 2015 entgegenwirken. Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir die Klage abschließend bearbeiten."
--> Ich lese da jedoch nicht raus, dass mit Zahlung von 391,00 € der gesamte Vorgang für immer beendet ist, sondern lediglich dass DIESER Klageentwurf dann nicht eingereicht werden wird. Wenn die Sache mit den <400 € durch wäre, dann wäre ich fast geneigt die zu Zahlen damit Ruhe herrscht.
Gibts ne Möglichkeit weitere Folgen und Forderungen auszuschließen durch die Zahlung von 391,00 €? Da steht auch nicht bei dass es Schuldbefreiend sei.
Gruß
LoneWolf
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- Registriert: Sonntag 22. Februar 2015, 14:15
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich würde grundsätzlich gar keine Zahlung leisten und den Abmahnzockern so die Geschäftsgrundlage entziehen.
Gewinn machen die nur, wenn sie ohne Gerichtsweg Geld bekommen. Sollte es eine echte Klage geben, schalte ich einen Anwalt ein.
Wenn Jemand tatsächlich aufgrund solcher Schreiben zahlt, wird sicher nochmal in allen Datenbanken nach dem geforscht und es flattern weitere Zahlungsaufforderungen ins Haus.
Daran verdienen die Abmahnzocker gleich mehrfach und ggf. auch die Anwälte, die sich damit befassen.
Jede Zahlung, egal wie hoch, wird dann sicher auch als Schuldeingeständnis interpretiert. Eine echte Klage hätte dann möglicherweise auch mehr Erfolg.
Gewinn machen die nur, wenn sie ohne Gerichtsweg Geld bekommen. Sollte es eine echte Klage geben, schalte ich einen Anwalt ein.
Wenn Jemand tatsächlich aufgrund solcher Schreiben zahlt, wird sicher nochmal in allen Datenbanken nach dem geforscht und es flattern weitere Zahlungsaufforderungen ins Haus.
Daran verdienen die Abmahnzocker gleich mehrfach und ggf. auch die Anwälte, die sich damit befassen.
Jede Zahlung, egal wie hoch, wird dann sicher auch als Schuldeingeständnis interpretiert. Eine echte Klage hätte dann möglicherweise auch mehr Erfolg.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die 100 Eur damals wurden ohne Anerkennung der Schuld / Rechtspflicht geleistet (ist schriftlich so festgehalten), quasi als "Kulanzbetrag".
Und zur Zahlung des Angebots: Das ist dann die Frage: Wenn ich den Mist jetzt damit dauerhaft vom Hacken hätte, würde ich mir das überlegen. Ich habe keine Lust und keine Zeit, mich hinterher noch mit ner Klage, nem RA und dem Gericht rumzuschlagen, auch wenn es nur ein "Möglich" ist. Wenn ich diese Klage nämlich verlöre, wären Mindestens 682,60€ an Prozesskosten weg, plus dem festgestellten Schadenersatz/Lizenschmarrn.
Da wären 391€ noch der wesentlich geringere Betrag. Allerdings nur unter der Prämisse, dass es damit auch wirklich erledigt wäre. Immerhin habe ich damals ja einen RA beauftragt, allerdings nur für die außergerichtliche Vertretung.
Gruß
LoneWolf
Und zur Zahlung des Angebots: Das ist dann die Frage: Wenn ich den Mist jetzt damit dauerhaft vom Hacken hätte, würde ich mir das überlegen. Ich habe keine Lust und keine Zeit, mich hinterher noch mit ner Klage, nem RA und dem Gericht rumzuschlagen, auch wenn es nur ein "Möglich" ist. Wenn ich diese Klage nämlich verlöre, wären Mindestens 682,60€ an Prozesskosten weg, plus dem festgestellten Schadenersatz/Lizenschmarrn.
Da wären 391€ noch der wesentlich geringere Betrag. Allerdings nur unter der Prämisse, dass es damit auch wirklich erledigt wäre. Immerhin habe ich damals ja einen RA beauftragt, allerdings nur für die außergerichtliche Vertretung.
Gruß
LoneWolf
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nein, denn auf das ursprüngliche Schnäppchenangebot von sagenhaft günstigen € 850 bist du ja nicht eingegangen; es ist somit verfallen.LoneWolf hat geschrieben:Damit wären die 900 Grundforderung doch grottenfalsch? 850-100=750 oder etwa nicht?
Genau, da steht nichts von schuldbefreiend, Angelegenheit endgültig abgeschlossen o. ä., was meines Erachtens entweder ziemlich doof oder ziemlich heimtückisch von Debcon ist. Ohne den Inkassovertrag zwischen deinem "Gläubiger" (dem Rechteinhaber) und Debcon zu kennen, ist ferner überhaupt nicht gesichert, dass Debcon dazu berechtigt sind, Vergleiche zu vereinbaren oder Forderungsnachlässe zu gewähren. Ferner steht dort nicht, wer dieses Angebot von Klageabwendung gegen Zahlung von € 391,00 eigentlich unterbreitet: der Gläubiger, Debcon im Namen des Gläubigers, oder ein Praktikant in Eigenregie …LoneWolf hat geschrieben:--> Ich lese da jedoch nicht raus, dass mit Zahlung von 391,00 € der gesamte Vorgang für immer beendet ist, sondern lediglich dass DIESER Klageentwurf dann nicht eingereicht werden wird.
Von dem RA, der dir seinerzeit den heißen Tipp gegeben hat, einfach mal so auf gut Glück € 100 zu überweisen, würde ich mich schleunigst trennen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hat der nicht so geraten. Der hat ne modifizierte Unterlassungserklärung aufgesetzt, drei Seiten mit Ablehnung jeglicher Schuld etc.fu+c hat geschrieben: Von dem RA, der dir seinerzeit den heißen Tipp gegeben hat, einfach mal so auf gut Glück € 100 zu überweisen, würde ich mich schleunigst trennen.
"Gleichwohl hat unsere Mandantschaft kein Interesse an einem langwierigen Rechtsstreit. Sie wird daher bis zum xx.xx.12 unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und dem Vorbehalt der Gesamterledigung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 100,00 Eur mit dem Betreff [...] auf das in der Abmahnung angegebene Konto überweisen."
Somit steht da ja: Unter dem Vorbehalt der Gesamterledigung. Da dies nicht erfolgt ist: Könnte ich jetzt nicht hingehen und meine 100 Eur zurückverlangen? Nebst Zinsen, wohlgemerkt?
Grüße
LoneWolf
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich fürchte, eine Floskel wie "unter dem Vorbehalt der Gesamterledigung" (zudem ohne konkrete Fristsetzung) ist kein Ersatz für eine richtige Vergleichsvereinbarung. Ob du deine € 100 zurückverlangen könntest, entzieht sich meiner Kenntnis; eine juristisch versierte Auskunft zum ob oder ob nicht dürfte jedoch deutlich mehr als € 100 kosten. Insofern würde ich die € 100 als Lehrgeld abschreiben, Klageentwürfe und den übrigen Inkasso-Mumpitz seitens Debcon dagegen einfach aussitzen.LoneWolf hat geschrieben:Somit steht da ja: Unter dem Vorbehalt der Gesamterledigung. Da dies nicht erfolgt ist: Könnte ich jetzt nicht hingehen und meine 100 Eur zurückverlangen? Nebst Zinsen, wohlgemerkt?
Debcon sind so etwas wie die Resterampe des deutschen Abmahnunwesens, bei denen landen früher oder später alle Forderungen, deren Inhaber selbst längst die Hoffung aufgegeben haben, auch nur einen roten Heller zu sehen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcons Neustes Schreiben 02/2015: Klageentwurf
(ehemals U+C, FDUDM2 GmbH)
Musterschreiben:
.
Inhalt:
Kurz und knapp, entweder der Betroffene zahlt einen Vergleich in Höhe von 558,12 €, oder er wird auf 1.286,80 € verklagt. Zum Untermauern dieses letzten, allerletzten, aller aller letzten Vergleichsversuchs, wird ein Auszug einer möglichen Klageschrift beigefügt.
Empfehlung:
1.) Entweder man zahlt, oder
2.) wartet ab, ob Debcon tatsächlich Klage erhebt, und beauftragt dann einen Anwalt seines Vertrauens betreff seiner Verteidigung.
Hinweis:
=> wurschtelt hier nicht selbst herum, oder geht zum Billig-Pfusch-Ingo!
VG Steffen
(ehemals U+C, FDUDM2 GmbH)
Musterschreiben:
.
Inhalt:
Kurz und knapp, entweder der Betroffene zahlt einen Vergleich in Höhe von 558,12 €, oder er wird auf 1.286,80 € verklagt. Zum Untermauern dieses letzten, allerletzten, aller aller letzten Vergleichsversuchs, wird ein Auszug einer möglichen Klageschrift beigefügt.
Empfehlung:
1.) Entweder man zahlt, oder
2.) wartet ab, ob Debcon tatsächlich Klage erhebt, und beauftragt dann einen Anwalt seines Vertrauens betreff seiner Verteidigung.
Hinweis:
=> wurschtelt hier nicht selbst herum, oder geht zum Billig-Pfusch-Ingo!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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