Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2081 Beitrag von Steffen » Freitag 7. November 2014, 01:05

Debcon's neustes Schreiben 11-2014
Forderung: 250,00 EUR
Inkassonummer: xxxxxxx
Schadensersatz wg. Urheberechtsverletzung
gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG - sog. Lizenzschaden
(ehemals U+C / FUDM2 GmbH)




Musterschreiben:

Bild


In dem neusten Schreiben, was im Grundsatz der neuen Rechtsprechung gerecht wird (Link),
informiert Decbon über die Beauftragung zur Einziehung angeblicher Schadensersatzforderungen
durch den Insolvenzverwalter der FUDM2 GmbH.

Da bislang keinerlei Zahlungseingang zu verbuchen war, fordert Debcon letztmalig auf den
geschuldeten Lizenzschadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen. Denn wenn nicht, macht
man die Forderung - mit Nachdruck - gerichtlich geltend.

Im Weiteren wird der Betroffene anhand eines aktuellen Gerichtsentscheides hinsichtlich des
§ 102 Satz 2 UrhG aufgeklärt.

AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14:
(...) Ausnahmsweise verjähren nach § 102 S. 2 UrhG entsprechend § 852 S. 2 BGB Ansprüche jedoch
erst nach zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Umfasst sind hiervon die Ansprüche, die dem
Berechtigten zustehen, wenn der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des
Berechtigten erlangt hat. Diese Ansprüche der Beklagten sind unverjährt und verjähren erst am
31.03.2020.
(...)

Natürlich hat man wohl vergessen, das Urteil auf der Webseite zu veröffentlichen bzw. den Sach-
verhalt näher zu erläutern. Das wäre schon von Interesse, da die Amtsgerichte Kassel (Urteil
vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13) und
Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13 sich eben dieser Meinung nicht anschließen.
Und seit dem BGH: "Sommer unseres Lebens" wird auch eindeutig der Schadensersatz von einem
Verschulden abhängig gemacht. Etwas anderes, wenn der/die Beklagte als Täter feststand oder
selbst ein Schuldanerkenntnis abgab. Vielleicht hat jemand diese Entscheidung als Volltext
parat und stellt diese dem Forum zur Verfügung.

Hinweis: Im Weiteren werde ich eine Empfehlung geben. Diese - egal ob schon einmal Widerspruch
eingelegt wurde oder nicht - kann, muss aber nicht befolgt werden. Diese Entscheidung liegt bei
jedem Selbst. Wer es nicht will, der lässt es eben! Ich habe keinen Bock wieder seitenweise
Erläuterungen zu geben zu: "aber, ich hab doch ... "; "aber, muss ich denn überhaupt ... ";
"aber, wenn ja warum nein ... " usw. Auch auf eine eventuelle Einrede der Verjährung gehe ich
nicht ein, da ich nicht bei jedem Betroffenen seinen konkreten Fall prüfen kann und darf.


Empfehlung

  • 1. Schreiben archivieren.
    2. Widerspruch

  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)

Beachte: Doppelversand![/list]



VG Steffen

RusterMann
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2082 Beitrag von RusterMann » Freitag 7. November 2014, 02:27

Moment, den Hinweis solltest du schon noch etwas näher erläutern.

Hat dieses Schreiben ne besondere rechtliche Relevanz im Gegensatz zu den früheren, dass ein Widerspruch empfohlen wird?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2083 Beitrag von Steffen » Freitag 7. November 2014, 06:59

In früheren Schreiben wurde Debcon von FUDM2 als Gläubigerin beauftragt (vgl. Debcon von 2012 - 2014 1. Schreiben (ehemals U+C) 07/2014), aktuell vom Insolvenzverwalter der FUDM2 (= Gläubigerwechsel). Um einmal sicherzustellen, dass bei diesem Wechsel des Auftraggebers nichts verschüttging, andermal, da ein Insolvenzverwalter als Handelnder kraft Amtes gesehen wird (das bedeutet, rechtlich gesehen handelt ein Insolvenzverwalter im eigenen Namen und mit Wirkungen für und gegen Masse und Schuldner), legt man -erneuten- Widerspruch ein, wo man unstreitig der Forderung widerspricht und diese zurückweist.

VG Steffen

saul
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2084 Beitrag von saul » Freitag 7. November 2014, 09:24

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH hat, vertreten durch die Rechtsanwälte U&C,

Alles zurück auf anfang :)

bastler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2085 Beitrag von bastler » Freitag 7. November 2014, 11:56

@ steffen
Es ist bei mir das Selbige, was du schon hast :(

Vicky
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2086 Beitrag von Vicky » Freitag 7. November 2014, 12:57

Hallo , habe heute auch ein Schreiben von Debcon bekommen , nur bei uns fängt es anders an .
,, Forderung aus Urheberrechtsverletzung "
,, Mit Urkunde Inkassovertrag wurde die Debcon GmbH von der Firma BB-Video GmbH , Mülheim mit der Einziehung der gegen sie bestehenden Forderung aus Urheberrechtsverletzung beauftragt.

gejagte
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2087 Beitrag von gejagte » Freitag 7. November 2014, 16:05

Hab den Schrieps heute auch erhalten, nur bei sind's halt 1286,-€ die se Un­be­rech­tigt haben wollen! \0//

tushy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2088 Beitrag von tushy » Freitag 7. November 2014, 19:51

Ich kann mich nun einreihen mit diesem Briefschen von ehemlas U+C aus dem Jahre 2011.

Ich hab nur ne Frage ob ich mich überhaupt rühren muss:

Als Anschlussinhaber stehe ich drinne aber mit einer Adresse zu der ich gezogen bin nach meinem "vergehen" und die PLZ stimmt nicht mit dem Ort überein. Ist das relevant oder zeigt das nur wie dilettantisch die sind?

Beispiel: (wohnhaft beim "vergehen")
Max Müller
Teststr. 1
68199 Mannheim

In dem Brief jetzt steht
Max Müller
Blubberstr. 13
68309 Neuss (iss kein Scherz steht wirklich so, die PLZ stimmt aber)

Muss man auf so etwas tatsächlich reagieren?

Gruß
P.

joooo
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Re: Inkasso RA Trebing, Informationspflichten

#2089 Beitrag von joooo » Freitag 7. November 2014, 23:18

Hallo Steffen, hallo Bürgerrechtler -


Mein Brief an das Amtsgericht Bottrop ist unterwegs - siehe Beitrag 39141. Herzlichen Dank dafür und für die gute Arbeit hier!
Ich werfe folgende Ordnungswidrigkeiten vor:

RA Karl-Heinz Trebing, Frankfurt am Main vertreten durch die ausführende Beklagte hat in den Inkassoforderungen vom <Datum nach 1.11> folgende Ordnungswidrigkeiten begangen:
• Die vier Forderungen sind nicht klar voneinander abgegrenzt, Aktenzeichen von <Rechteinhaber> sind nicht übermittelt. Die Inkassoforderungen sind doppelt eingefordert und einzeln durch GF Vanessa Wagener unterschrieben.
• Der Beklagte hat versäumt, eigenständig den Inkassovertrag nachzuweisen.
• Der Beklagte hat versäumt, eigenständig die Geldempfangsvollmacht nachzuweisen.

Kommentare?


Herzliche Grüße
Oliver

timon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2090 Beitrag von timon » Samstag 8. November 2014, 12:22

timon hat geschrieben:Die Abtretungsurkunde hatte ich ja schon im ersten Schreiben vor 3 Wochen angefordert ;-). Ist jetzt einfach nicht dabei. Und kein Wort mehr von Hitmix ...

Auch nach erneuter Aufforderung mir jetzt beide Urkunden in Kopie zuzusenden, hartnäckige Verweigerung diese zuzusenden ...

Nach dem neusten Schreiben tendiere ich dazu zu sagen, die lesen Ihre Post nicht.

timon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2091 Beitrag von timon » Samstag 8. November 2014, 12:54

Nur das sie verpflichtet sind, mir die gewünschten Unterlagen zuzustellen. In diesem Fall die gewünschte Kopie der Abtretungsurkunde von HITMIX. Und solange ich diese nicht habe, können die gerne noch öfter behaupten eine Urkunde zu besitzen ... und eine Verteidigung brauche ich nicht, da ich schon längst verjährt bin.

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2092 Beitrag von fu+c » Samstag 8. November 2014, 13:15

Ich habe mich wegen meiner Abmahnungen aus 2010 (ursprünglich U+C im Auftrag von DigiProtect / FDUDM2) von Anfang an anwaltlich vertreten lassen. Womöglich deswegen habe ich weder einen MB noch eines dieser "Ätsch, die Forderungen sind doch nicht verjährt, wir kriegen noch € 250 von dir"-Schreiben erhalten.

Was nicht ist, kann ja noch kommen, aber ich vermute stark, Debcon versuchen erst gar nicht, mit diesen mauen Drohkulissen bei Juristen der Gegenseite Eindruck zu schinden.

Black-Star
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2093 Beitrag von Black-Star » Samstag 8. November 2014, 13:48

Ich habe heut auch dieses schreiben bekommen..
und finde es immer wieder geil.. als ich die abmahnung damals angefordert habe, wiel ich vorher gar keine bekommen hatte.. stand abmahndatum 00.01.1900 drin.. das wurde mit Tipex weg gemacht :lol: (habe nie ein original bekomme, immer nur eine kopie wenn ich diese angefordert habe)
in dem jetztigen schreiben steht auch wieder Urheberrechtsverletzung vom 00.01.1900 drin..
schon merkwürdig oder? das sagt doch schon alles aus?

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2094 Beitrag von Bürgerrechtler » Samstag 8. November 2014, 16:43

Nochmal zur Erinnerung (siehe vorige Seiten):
Steffen hat geschrieben:Wird ein Inkassoschreiben in Zukunft (ab 1. Nov. 2014) nicht mit den oben genannten Angaben versehen, oder sind die Angaben unvollständig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (Vgl. §20 RDG).

Zudem kann die zuständige Behörde bei einer Verletzung der Informationspflichten die Fortsetzung des
Betriebs verhindern, §15a RDG
.

Noch haben viele Inkassobüros ihre Schreiben nicht nach den neuen Gesetzesvorgaben verfasst. In drei
Wochen (Update: seit 1. November!) sind viele dieser Schreiben, wenn sie nicht geändert werden, rechtswidrig.
Allen Betroffenen wünsche ich nun frohes Ahnden!

-ö.,,ö.,,

seko}

Sianfra
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2095 Beitrag von Sianfra » Samstag 8. November 2014, 20:45

Was gehen die Typen mir auf dem Sender........

-Urheberverletzung angeblich August /2009
-Abgemahnt Januar 2010
-mod UE uns sonst nichts unternommen. $UE$
-viele Bettelbriefe bekommen, mit unterschiedlichsten Beträgen, einmal konnte ich ihn sogar selbst eintragen ..,mk.., .
-MB im Dezember 2012 bekommen, dass Kreuz an die richtige Stelle gesetzt.... ;m=
-Und die Bettelbriefen reissen nicht ab HerbstD€al,Fußball alles dabeigewesen.

Hier liebe Debcon noch was ganz tolles nur für euch -----> Nö ich nicht
3-6-5-7-h ;tö

lexba
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2096 Beitrag von lexba » Samstag 8. November 2014, 22:15

fu+c hat geschrieben:Ich habe mich wegen meiner Abmahnungen aus 2010 (ursprünglich U+C im Auftrag von DigiProtect / FDUDM2) von Anfang an anwaltlich vertreten lassen. Womöglich deswegen habe ich weder einen MB noch eines dieser "Ätsch, die Forderungen sind doch nicht verjährt, wir kriegen noch € 250 von dir"-Schreiben erhalten.
Hi fu+c,

dann hast du Glück. Ich lasse mich auch von Anfang an anwaltlich vertreten. Die Debcon nervt halt nicht mich, dafür meinen Anwalt. Im Oktober das bereits bekannte Schreiben, dass die Verjährung erst nach 10 Jahren greife "Weihnachtsmann-Urteil" und jetzt Anfang November die letztmalige Chance die Angelegenheit durch Zahlung zu beenden... ansonsten würde Debcon die Zahlung mit Nachdruck gerichtlich einfordern. Es seien wohl einige Dutzend solcher Schreiben bei ihm von weiteren Mandanten eingetroffen. Also kannst du dich eher glücklich schätzen.

Fast schon filmreich entpuppt sich die Stelle in dem Schreiben, indem die Debcon moniert, dass mein Anwalt nach deren Schreiben vom Oktober keine Stellung bezogen bzw. keine Reaktion gezeigt hat. Zu mir meinte er nur, Zitat: "das bringt eh nichts, den Ansprüchen wurden bereits widersprochen. Sollten die klagen einreichen wollen, dann tun die das so oder so."

Wir lassen es darauf ankommen. .-:;

Grüße Lex

Wind.Prinzessin
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2097 Beitrag von Wind.Prinzessin » Samstag 8. November 2014, 23:10

Hatte ebenfalls ein Schreiben erhalten heute.

Meiner weist einige Unterschiede auf. Anderen Stichtag für die Zahlfrist...


Im letzten Absatz steht:
Nach Ablauf der Frist WERDEN wir die Forderungen nunmehr mit Nachrdruck gerichtlich durchsetzen....


Andere Taktik oder konkretes Vorhaben? Macht mir grad bissl Schiss, weil meins anders ist... =/

lexba
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2098 Beitrag von lexba » Sonntag 9. November 2014, 00:50

Was soll an dem Druck, den Debcon aufbaut, daran bitte anders sein? .)(

Moriuntur
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2099 Beitrag von Moriuntur » Sonntag 9. November 2014, 10:28

Tolle wuast. Hab auch wieder meinen Satz an Schreiben bekommen (aus 2010).

Alle mit der gleichen Inkassonummer, gleiches Datum, gleicher Text, nur beim Forderungsgrund das jeweilige Datum anders.

Ich würde jetzt einfach den in der Empfehlung genannten Text in "Forderungen" statt "Forderung" ändern und einmal senden statt x-mal den gleichen Text.
Oder gehe ich da ggf. einer Spitzfindigkeit auf den Leim?

Grüßle in die Runde
:)

Black-Star
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2100 Beitrag von Black-Star » Sonntag 9. November 2014, 10:33

Soll ich nun auch das schreiben verschicken was auf der anderen seite ist, oder was soll ich nun machen? Kann mir einer helfen?
da bei mir ja bekanntlich das datum wieder von 1900 is :lo
die gehn mir echt aufen zeiger...

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