Forderung: 250,00 EUR
Inkassonummer: xxxxxxx
Schadensersatz wg. Urheberechtsverletzung
gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG - sog. Lizenzschaden
(ehemals U+C / FUDM2 GmbH)
Musterschreiben:
In dem neusten Schreiben, was im Grundsatz der neuen Rechtsprechung gerecht wird (Link),
informiert Decbon über die Beauftragung zur Einziehung angeblicher Schadensersatzforderungen
durch den Insolvenzverwalter der FUDM2 GmbH.
Da bislang keinerlei Zahlungseingang zu verbuchen war, fordert Debcon letztmalig auf den
geschuldeten Lizenzschadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen. Denn wenn nicht, macht
man die Forderung - mit Nachdruck - gerichtlich geltend.
Im Weiteren wird der Betroffene anhand eines aktuellen Gerichtsentscheides hinsichtlich des
§ 102 Satz 2 UrhG aufgeklärt.
AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14:
(...) Ausnahmsweise verjähren nach § 102 S. 2 UrhG entsprechend § 852 S. 2 BGB Ansprüche jedoch
erst nach zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Umfasst sind hiervon die Ansprüche, die dem
Berechtigten zustehen, wenn der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des
Berechtigten erlangt hat. Diese Ansprüche der Beklagten sind unverjährt und verjähren erst am
31.03.2020. (...)
Natürlich hat man wohl vergessen, das Urteil auf der Webseite zu veröffentlichen bzw. den Sach-
verhalt näher zu erläutern. Das wäre schon von Interesse, da die Amtsgerichte Kassel (Urteil
vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13) und
Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13 sich eben dieser Meinung nicht anschließen.
Und seit dem BGH: "Sommer unseres Lebens" wird auch eindeutig der Schadensersatz von einem
Verschulden abhängig gemacht. Etwas anderes, wenn der/die Beklagte als Täter feststand oder
selbst ein Schuldanerkenntnis abgab. Vielleicht hat jemand diese Entscheidung als Volltext
parat und stellt diese dem Forum zur Verfügung.
Hinweis: Im Weiteren werde ich eine Empfehlung geben. Diese - egal ob schon einmal Widerspruch
eingelegt wurde oder nicht - kann, muss aber nicht befolgt werden. Diese Entscheidung liegt bei
jedem Selbst. Wer es nicht will, der lässt es eben! Ich habe keinen Bock wieder seitenweise
Erläuterungen zu geben zu: "aber, ich hab doch ... "; "aber, muss ich denn überhaupt ... ";
"aber, wenn ja warum nein ... " usw. Auch auf eine eventuelle Einrede der Verjährung gehe ich
nicht ein, da ich nicht bei jedem Betroffenen seinen konkreten Fall prüfen kann und darf.
Empfehlung
- 1. Schreiben archivieren.
2. Widerspruch
- Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>.......................................................................Ort, den Datum
Widerspruch
Ihre Nachricht vom Datum
Ihre Zeichen Inkassozeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
und weise diese vollumfänglich zurück.
Mit bester Empfehlung
__________________________________
..(rechtsverbindliche Unterschrift)
Beachte: Doppelversand![/list]
VG Steffen