Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Dienstag 27. November 2012, 16:58
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
.....
Fein, dann stelle ich das Schreiben eben nicht zur Verfügung...Scheint ja nicht erwünscht zu sein.
Fein, dann stelle ich das Schreiben eben nicht zur Verfügung...Scheint ja nicht erwünscht zu sein.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die letzten 5/6 Beiträge lesen ist zu schwer?
Da hatte Steffen schon was zu geschrieben ...
Da hatte Steffen schon was zu geschrieben ...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon-Schreiben und Zurverfügungstellung!
[quoteemWind.Prinzessin]Fein, dann stelle ich das Schreiben eben nicht zur Verfügung...Scheint ja nicht erwünscht zu sein.[/quoteem]
Zuallererst, ich nehme gern jedem sein Schreiben entgegen. Einfach ne Mail an mich, kurze Erläuterung des Abmahnfalls + aktuelles Schreiben im PDF-Format oder als jpg.-Datei (Bild - Scanner, DigiCam, Smartphone - Hauptsache leserlich) anhängen.
Also liebe @ Wind.Prinzessin, bitte her damit, zack zack. (zweiter Satzteil = kleiner Joke von michens)
Natürlich findet man mittels Forensuche (kommt von Suchen (macht Arbeit, kostet Freizeit!)) alle bislang versendeten Schreiben. Letztmalig habe ich hier es zusammengestellt.
Link
Wer Zeit, Lust und Liebe hat. kann ja einmal pro Rechteinhaber eine Zusammenfassung anfertigen. Diese könnten wir dann im Infobereich des Forums platzieren, so dass jeder sein Musterschreiben dann schneller findet. Wer will, ich bin für jede kostenloses und kostenfreie Hilfe dankbar.
Dann gibt es für die grobe Reaktion den “Wegweißer Inkasso“ (Link). Diesen Wegweiser habe ich bewusst so allgemein gehalten, damit niemand von irgendwelchen Musterschreiben des Inkasso verwirrt wird, weil vielleicht seines nicht beinhaltet ist oder anders geschrieben. Trotzdem ist er ausreichend:
1-mal Widerspruch und gut!
Zu den fehlenden Abtretungsurkunden.
Der § 410 BGB regelt klar das Prozedere um die Abtretung. Es handelt sich um einen sog. Schuldnerschutz (§ 409 BGB). Es kann ja jeder behaupten, dass er Forderungen abgetreten bekam. Wenn Zweifel bei dem Geschriebenen bestehen - dies wird wohl mit einem Widerspruch der Fall sein - dann muss der Gläubiger eine Abtretungsurkunde vorlegen (Kopie ausreichend).
Wenn nicht, dann schreibt doch die Betreffenden (Debcon + Baek-Law + Hitmix) an (immer Doppelversand) und fordert diese, mit dem Hinweis bei einer Weigerung das Recht der Beschwerde wahrzunehmen, erneut ein. Natürlich wird man sich nicht vor Angst
in den Slüppi machen, aber dann muss eben sich formlos beim Präsidenten des zuständigen Registergerichtes auch beschweren. Ab 01.11. ist es (bei Ermessen) sogar eine Ordnungswidrigkeit. Eine Inkassoversicherung allein reicht eben bei bestehenden Zweifel (= Widerspruch) nicht aus.
Hier muss eben jeder einmal selbst aktiv werden.
VG Steffen
[quoteemWind.Prinzessin]Fein, dann stelle ich das Schreiben eben nicht zur Verfügung...Scheint ja nicht erwünscht zu sein.[/quoteem]
Zuallererst, ich nehme gern jedem sein Schreiben entgegen. Einfach ne Mail an mich, kurze Erläuterung des Abmahnfalls + aktuelles Schreiben im PDF-Format oder als jpg.-Datei (Bild - Scanner, DigiCam, Smartphone - Hauptsache leserlich) anhängen.
Also liebe @ Wind.Prinzessin, bitte her damit, zack zack. (zweiter Satzteil = kleiner Joke von michens)
Natürlich findet man mittels Forensuche (kommt von Suchen (macht Arbeit, kostet Freizeit!)) alle bislang versendeten Schreiben. Letztmalig habe ich hier es zusammengestellt.
Link
Wer Zeit, Lust und Liebe hat. kann ja einmal pro Rechteinhaber eine Zusammenfassung anfertigen. Diese könnten wir dann im Infobereich des Forums platzieren, so dass jeder sein Musterschreiben dann schneller findet. Wer will, ich bin für jede kostenloses und kostenfreie Hilfe dankbar.
Dann gibt es für die grobe Reaktion den “Wegweißer Inkasso“ (Link). Diesen Wegweiser habe ich bewusst so allgemein gehalten, damit niemand von irgendwelchen Musterschreiben des Inkasso verwirrt wird, weil vielleicht seines nicht beinhaltet ist oder anders geschrieben. Trotzdem ist er ausreichend:
1-mal Widerspruch und gut!
Zu den fehlenden Abtretungsurkunden.
Der § 410 BGB regelt klar das Prozedere um die Abtretung. Es handelt sich um einen sog. Schuldnerschutz (§ 409 BGB). Es kann ja jeder behaupten, dass er Forderungen abgetreten bekam. Wenn Zweifel bei dem Geschriebenen bestehen - dies wird wohl mit einem Widerspruch der Fall sein - dann muss der Gläubiger eine Abtretungsurkunde vorlegen (Kopie ausreichend).
Wenn nicht, dann schreibt doch die Betreffenden (Debcon + Baek-Law + Hitmix) an (immer Doppelversand) und fordert diese, mit dem Hinweis bei einer Weigerung das Recht der Beschwerde wahrzunehmen, erneut ein. Natürlich wird man sich nicht vor Angst
in den Slüppi machen, aber dann muss eben sich formlos beim Präsidenten des zuständigen Registergerichtes auch beschweren. Ab 01.11. ist es (bei Ermessen) sogar eine Ordnungswidrigkeit. Eine Inkassoversicherung allein reicht eben bei bestehenden Zweifel (= Widerspruch) nicht aus.
Hier muss eben jeder einmal selbst aktiv werden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker. ... 5-09-2014/
Jene Kanzlei hält auch nicht viel von der "Bochumer Weihnachtsmarkt"-Masche. Angesichts des weiter oben durch RA Lederer zitierten köstlichen Schreibens von Debcons Prozessbeauftragtem dürfte der aber ohnehin nicht zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über derlei komplexe Themen gewillt sein.
Jene Kanzlei hält auch nicht viel von der "Bochumer Weihnachtsmarkt"-Masche. Angesichts des weiter oben durch RA Lederer zitierten köstlichen Schreibens von Debcons Prozessbeauftragtem dürfte der aber ohnehin nicht zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über derlei komplexe Themen gewillt sein.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Erst mal fettes Danke an Steffen für die Zusammenfassung der Sachlage.
da ich damals ja bereits bezahlt hatte und Debcon es ja anscheinend vergessen hat , ist es da sinnvoll die Kameraden mal darauf aufmerksam zu machen ?
sollte bzw. muß man die Abtretungsurkunde anforden , oder einfach die Bettler wo noch folgen werden ablegen ? wenn ja reicht ja ein einfach Satz das diese fehlt und man letztmalig ( mit Frist ?) aufordet diese nachzusenden ggf. von einer Beschewerde gebrauch macht .
da ich damals ja bereits bezahlt hatte und Debcon es ja anscheinend vergessen hat , ist es da sinnvoll die Kameraden mal darauf aufmerksam zu machen ?
sollte bzw. muß man die Abtretungsurkunde anforden , oder einfach die Bettler wo noch folgen werden ablegen ? wenn ja reicht ja ein einfach Satz das diese fehlt und man letztmalig ( mit Frist ?) aufordet diese nachzusenden ggf. von einer Beschewerde gebrauch macht .
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bitte bloß nicht diese Kameraden »darauf aufmerksam machen« oder sie jetzt schon vorwarnen, »von einer Beschwerde Gebrauch zu machen«! Stattdessen den besagten November abwarten, damit sie endlich auflaufen und von uns geahndet werden können:rama hat geschrieben:... ist es da sinnvoll die Kameraden mal darauf aufmerksam zu machen ?
... und man letztmalig ( mit Frist ?) aufordet diese nachzusenden ggf. von einer Beschewerde gebrauch macht .
In einer Woche ist November; solange werdet Ihr es wohl noch aushalten können.^^Bürgerrechtler hat geschrieben:Dann hoffen wir mal, dass Debcon bald weiterhin mit unvollständigen Angaben bettelt, damit Debcon von jedem einzelnen von uns »mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (Vgl. §20 RDG)«.Steffen hat geschrieben:Wird ein Inkassoschreiben in Zukunft (ab 1. Nov. 2014) nicht mit den oben genannten Angaben versehen, oder sind die
Angaben unvollständig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann (Vgl. §20 RDG).
Zudem kann die zuständige Behörde bei einer Verletzung der Informationspflichten die Fortsetzung des
Betriebs verhindern, §15a RDG.
Noch haben viele Inkassobüros ihre Schreiben nicht nach den neuen Gesetzesvorgaben verfasst. In drei
Wochen sind viele dieser Schreiben, wenn sie nicht geändert werden, rechtswidrig.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
alles klar verstanden , JETZT im Oktober keine fehlende Abtretungsurkunde anfordern sondern erst ab November den Brief schreiben dann aber schon mit dem Hinweiß der Beschwerde ?
alles klar verstanden , JETZT im Oktober keine fehlende Abtretungsurkunde anfordern sondern erst ab November den Brief schreiben dann aber schon mit dem Hinweiß der Beschwerde ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi,
hab heute auch das Schreiben bekommen, in dem meine Anschrift usw. beauskunftet wird.
Beantwortet wurde meine Anfrage nach
(1.) Uns nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über unsere Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
Alles andere blieb offen... Genaue Aufschlüsselung des Betrages, die Abtretungsurkunde von Hr. Öchsler an Debcon und eine Kopie des Abmahnschreibens.
Es wird berichtet, dass meine Daten im Wege der Abtretung von BaekLaw erhalten wurden - nicht von der Abtretung von Herrn Öchsler an Debcon (auf die sich das 250 Euro Schreiben bezieht).
Zudem stimmt das in der jetzigen Auskunft angegebene "Ur"-Aktenzeichen von BaekLaw nicht mit dem AZ überein, welches tatsächlich damals auf der BaekLaw-Abmahnung stand.
Und vom Herrn Öchsler gibts kein Aktenzeichen, keine Abmahnung, keine Abtretungserklärung.
Schöne Grüße,
Moon
hab heute auch das Schreiben bekommen, in dem meine Anschrift usw. beauskunftet wird.
Beantwortet wurde meine Anfrage nach
(1.) Uns nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über unsere Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
Alles andere blieb offen... Genaue Aufschlüsselung des Betrages, die Abtretungsurkunde von Hr. Öchsler an Debcon und eine Kopie des Abmahnschreibens.
Es wird berichtet, dass meine Daten im Wege der Abtretung von BaekLaw erhalten wurden - nicht von der Abtretung von Herrn Öchsler an Debcon (auf die sich das 250 Euro Schreiben bezieht).
Zudem stimmt das in der jetzigen Auskunft angegebene "Ur"-Aktenzeichen von BaekLaw nicht mit dem AZ überein, welches tatsächlich damals auf der BaekLaw-Abmahnung stand.
Und vom Herrn Öchsler gibts kein Aktenzeichen, keine Abmahnung, keine Abtretungserklärung.
Schöne Grüße,
Moon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das sind doch zwei völlig verschiedene Fragen. Die fehlende Abtretungsurkunde ist eine Sache; der Umstand, dass man dich trotz längst erfolgtem Vergleich weiterhin um Geld angeht, ist eine andere und wichtigere.rama hat geschrieben:da ich damals ja bereits bezahlt hatte und Debcon es ja anscheinend vergessen hat , ist es da sinnvoll die Kameraden mal darauf aufmerksam zu machen ?
sollte bzw. muß man die Abtretungsurkunde anforden , oder einfach die Bettler wo noch folgen werden ablegen ?
Du hast doch bestimmt noch das Schreiben, mit dem man dir damals mitgeteilt hat, dass die Sache nach erfolgter Zahlung deinerseits nun endgültig erledigt sei, sämtliche Ansprüche ad acta gelegt und so weiter. Ich würde eine Kopie dieses Schreibens an Debcon schicken und ihnen mitteilen, dass du gegen sie Strafanzeige wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs erstatten wirst, falls du in dieser Angelegenheit jemals wieder von ihnen hören solltest. Damit sollte Ruhe einkehren. Wenn nicht, würde ich tatsächlich Strafanzeige erstatten, zumal sie sich nach Erhalt deines Schreibens nicht mehr mit dem Hinweis auf einen Büroirrtum herausreden können.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Deine Idee ansich ist ja gut . in dem Schreiben stand damals das gegen mich gerichteten zahlungsanspruch vollständig und entgültig damit erledigt ist . Die Schreiben hab ich natürlich noich sowie Quittung der Einzahlung .
1: Die Frage ist ob Sie berechtigt ist ,Debcon schreibt ja die angebliche Abtretung sei von 13.9.2013 ( was ich ja noch nicht gesehen habe ) , B&L ist von 25.10.2012 , ich denke mal die haben da einfach ein Datum verwendet bei der Abtretung wo es garnicht gibt. da die restlichen Daten komplett übereinstimmen ( Aktenzeichen B&L u.s.w) .
2: böde Frage aber die 1 Schreiben wo ja beglichen worden sind war ja wegen Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung.
Die neuen jetzt Lizenschaden aus Urheberrechtsverletzung
ist das nicht sehr verwirrend alles , und blöde zu formulieren damit die das auch blicken beim anschreiben ?
1: Die Frage ist ob Sie berechtigt ist ,Debcon schreibt ja die angebliche Abtretung sei von 13.9.2013 ( was ich ja noch nicht gesehen habe ) , B&L ist von 25.10.2012 , ich denke mal die haben da einfach ein Datum verwendet bei der Abtretung wo es garnicht gibt. da die restlichen Daten komplett übereinstimmen ( Aktenzeichen B&L u.s.w) .
2: böde Frage aber die 1 Schreiben wo ja beglichen worden sind war ja wegen Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung.
Die neuen jetzt Lizenschaden aus Urheberrechtsverletzung
ist das nicht sehr verwirrend alles , und blöde zu formulieren damit die das auch blicken beim anschreiben ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@ Rama
Falls Debcon den Überblick verloren haben und Probleme bei der Zuordnung von Aktenzeichen, Daten o. ä. haben sollten, ist das nicht dein Problem. Es ist auch nicht deine Aufgabe, Mutmassungen darüber anzustellen, wo sie sich möglicherweise geirrt haben könnten.
Was deine bereits geleistete Zahlung anbelangt, so bist du auf einen Vergleichsvorschlag der Gegenseite eingegangen, bei dem ein gegenüber der ursprünglich geforderten Summe deutlich verminderter Betrag von dir verlangt wurde. Dieser Vergleichsbetrag wurde jedoch als "Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung" deklariert. Jener pauschale Begriff "Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung" beinhaltet alles, auch etwaige Lizenzschäden aus Urheberrechtsverletzungen.
Mit deiner Zahlung war der "gegen dich gerichtete Zahlungsanspruch vollständig und entgültig erledigt" – und ein erledigter Anspruch kann weder abgetreten noch erneut eingefordert werden. Wer Letzteres wissentlich tut, begeht einen Betrug. Um Debcon davor zu bewahren, sich versehentlich auf derlei dünnes Eis zu begeben, solltest du ihnen wie erwähnt eine Kopie des Schreibens über den erfolgten Vergleich zukommen lassen. Falls sie dich auch danach weiterhin behelligen sollten, was ich mir nicht vorstellen kann, würde ich Strafanzeige erstatten.
Falls Debcon den Überblick verloren haben und Probleme bei der Zuordnung von Aktenzeichen, Daten o. ä. haben sollten, ist das nicht dein Problem. Es ist auch nicht deine Aufgabe, Mutmassungen darüber anzustellen, wo sie sich möglicherweise geirrt haben könnten.
Was deine bereits geleistete Zahlung anbelangt, so bist du auf einen Vergleichsvorschlag der Gegenseite eingegangen, bei dem ein gegenüber der ursprünglich geforderten Summe deutlich verminderter Betrag von dir verlangt wurde. Dieser Vergleichsbetrag wurde jedoch als "Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung" deklariert. Jener pauschale Begriff "Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung" beinhaltet alles, auch etwaige Lizenzschäden aus Urheberrechtsverletzungen.
Mit deiner Zahlung war der "gegen dich gerichtete Zahlungsanspruch vollständig und entgültig erledigt" – und ein erledigter Anspruch kann weder abgetreten noch erneut eingefordert werden. Wer Letzteres wissentlich tut, begeht einen Betrug. Um Debcon davor zu bewahren, sich versehentlich auf derlei dünnes Eis zu begeben, solltest du ihnen wie erwähnt eine Kopie des Schreibens über den erfolgten Vergleich zukommen lassen. Falls sie dich auch danach weiterhin behelligen sollten, was ich mir nicht vorstellen kann, würde ich Strafanzeige erstatten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@ Fu+c
für deine Erläuterung ,ich werde mir das mal die Tage überlegen was ich tun werde , schließlich ist ja auch bekannt das Briefe von denen nur teilweise oder überhaupt nicht gelesen werden, geschweige reagiert werden. Deine Erläuterung ist sehr einleuchtend , nur glaubst du das sich da jemand 3 min Zeit nimmt mein Brief liest und ggf. die alten Unterlagen sofern überhaupt archiviert zur Hand nimmt , ich kann es mir nicht vorstellen .
Ich mein so ein Schreiben wäre ja in2-3 sätzen formuliert auf die art und Weise mit dem Verweiß des Schriftverkehr von damals , das bereits die Zahlung geleist wurde um vollständig und entgültig ausgeglichen zu sein sowie Kpoie des Schreibens und Kopie Einzahlungsbeleg , und zu guter Schluß den Vermerk sollte weiterer Schriftverkehr diesbezüglich kommen behalte ich mir rechliche Schritte vor . mehr wüsste ich nicht denen zu schreiben .
normalerwiese abheften im Ordner un in die letzte Ecke stellen und fertig . Aber so einfach geschlagen geben ist auch nicht sinn und Zweck der Sache . Vornweg Danke für diene Geduld mit meiner permaneten Doppelfragerei .
für deine Erläuterung ,ich werde mir das mal die Tage überlegen was ich tun werde , schließlich ist ja auch bekannt das Briefe von denen nur teilweise oder überhaupt nicht gelesen werden, geschweige reagiert werden. Deine Erläuterung ist sehr einleuchtend , nur glaubst du das sich da jemand 3 min Zeit nimmt mein Brief liest und ggf. die alten Unterlagen sofern überhaupt archiviert zur Hand nimmt , ich kann es mir nicht vorstellen .
Ich mein so ein Schreiben wäre ja in2-3 sätzen formuliert auf die art und Weise mit dem Verweiß des Schriftverkehr von damals , das bereits die Zahlung geleist wurde um vollständig und entgültig ausgeglichen zu sein sowie Kpoie des Schreibens und Kopie Einzahlungsbeleg , und zu guter Schluß den Vermerk sollte weiterer Schriftverkehr diesbezüglich kommen behalte ich mir rechliche Schritte vor . mehr wüsste ich nicht denen zu schreiben .
normalerwiese abheften im Ordner un in die letzte Ecke stellen und fertig . Aber so einfach geschlagen geben ist auch nicht sinn und Zweck der Sache . Vornweg Danke für diene Geduld mit meiner permaneten Doppelfragerei .
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
so neues schreiben ist bei mir angekommen ,sehr aggressiv trotz Verjährung sie sei nicht gültig ...bla blub
-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bingo - bei mir wohl derselbe Schriebs! Wird bald Zeit für 'nen neuen Aktenordner.
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nicht vergessen:
Es ist November . . .
Code: Alles auswählen
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=39179#p39179
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Samstag 23. August 2014, 15:39
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Was soll der Blödsinn?Werniman hat geschrieben:Hab gerade ein Schreiben von Debcon gekriegt,wonach FDUDM2 Pleite ist und ein Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing als Insolvenzverwalter die Kohle gerne weiter hätte. Und natürlich das obligatorische 250€-Angebot samt dem üblichen 10-Jahre-Verjährungsfrist-Bla-Bla. Plus Hinweis,daß man nun beauftragt sei,die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Kommen Briefe über verjährte Forderung. Und unsinnige Gerichtsurteile werden zitiert. Wie ist das denn legal? Hat man keinen Anspruch darauf, dass die einen aus ihrem System löschen? Die Debcon hat faule Forderungen von jemandem gekauft, wie lange dürfen die da die Leute nötigen? Ich habe ein Problem damit in ihrer Datenbank drinzusitzen, als nächstes verkaufen die die Adressen noch weiter.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja bei mir auch .Heute.
Ich Glaube wir haben bald Weihnachten und debcon macht Überstunden.
MfG
Ich Glaube wir haben bald Weihnachten und debcon macht Überstunden.
MfG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bitte einmal so ein Schreiben einscannen und mir per Mail zusenden (bitte leserlich).
Danke im Voraus
VG Steffen
Danke im Voraus
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hey
Also ich habe seit meinem MB vom 11.2013 wo ich ja voll wiedersprochen habe nichts mehr bekommen.
Ist die sache für mich jetzt erledigt ?
Grüße
Also ich habe seit meinem MB vom 11.2013 wo ich ja voll wiedersprochen habe nichts mehr bekommen.
Ist die sache für mich jetzt erledigt ?
Grüße