Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemRumpelheinz]Meine Frage: macht es Sinn nach dem 01.07.2014 die Einrede auf Verjährung zu stellen, ohne dass man ein weiteres Schreiben von Debcon, etc. erhalten hat? Oder sollte man nur reagieren, wenn von denen nochmal was kommen sollte?[/quoteem]
Nein. Ja.
VG Steffen
Nein. Ja.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Dienstag 13. August 2013, 13:00
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nach meinem Widerspruch zum MB habe ich nun gestern auch den 600 Euro Brief bekommen. Sehr lustig... ohne Anrede. Um Geld zu sparen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Negele, Zimmel, Greuter - Debcon - jur-law - Klagerücknahme
(...) Die uns vorliegenden Klageschriften sind in der Regel maximal drei Seiten lang und enthalten nur wenig individuellen Sachvortrag. Besonders schwerwiegend ist hierbei, dass insbesondere die Höhe der Klageforderung weder schlüssig noch substantiiert vorgetragen wird (AG Koblenz - Az.161 C 1042/14). Es wird lediglich vorgetragen, dass sich angeblich ein Anspruch in Höhe von 1000,00 € aus § 97 Abs. 2 UrhG ergeben würde. Und dies war schon die Antwort, auf den richterlichen Hinweis, dass die Gegenseite noch substantiiert vortragen solle, woraus sich die Höhe des Anspruches ergeben würde.Ein Tag vor der mündlichen Verhandlung wurde wieder einmal die Klage zurückgenommen. (...)
... weiterlesen
..................................
Quelle: nfodocc.info
Autor:
GGR Rechtsanwälte - Gulden & Röttger GbR[/b]
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131 – 240950
fax: 06131 – 2409522
e-mail: info(at)ggr-law.com
.....................
Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
2. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
.................................
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
.................................
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
- 1. Klarmachen der Aufgabe
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
/ Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
- => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
=> Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
- => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv. - 2.1. klagt man
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hallo.
ich bin neu hier und ich habe auch paar mahnbescheide bekommen und muss sagen am hartnäckigstens ist debcon und sebastian wulf.
ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.
mfg
Andy
ich bin neu hier und ich habe auch paar mahnbescheide bekommen und muss sagen am hartnäckigstens ist debcon und sebastian wulf.
ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.
mfg
Andy
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
das ist schlecht das ich zahlen muss, ich meine ich habe alles widersprochen kann aber sein das ich die frist nicht eingehalten habe.
wenn ich jetzt zahle bin ich dann raus aus der sache oder kann ich mich noch auf mehr post freuen ?
kein mir keiner was dazu sagen???
ich bin echt am verzweifeln
wenn ich jetzt zahle bin ich dann raus aus der sache oder kann ich mich noch auf mehr post freuen ?
kein mir keiner was dazu sagen???
ich bin echt am verzweifeln
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemA-n-d-y]ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.[/quoteem]
Was soll man denn jetzt helfen? Wenn sich der GV ankündigt zur Zwangsvollstreckung,
VG Steffen
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.[/quoteem]
Was soll man denn jetzt helfen? Wenn sich der GV ankündigt zur Zwangsvollstreckung,
- hat man eben es nicht so gemacht, wie hier beschrieben,
- hat man eben dem zugestellten Mahnbescheid nicht - insgesamt- widersprochen,
- hat man eben gegen den zugestellten Vollstreckungsbescheid nicht Einspruch eingelegt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
auch von meiner Seite ein großes fettes Lob an alle die sich hier engagieren. Ohne Euch wäre man machtlos ...
Und nun zu meinem Fall:
Auch ich wurde 2013 Naegele und Co abgemahnt.
Ich habe, wie im Forum beschrieben, widersprochen und dann war erst mal Ruhe.
Vor einigen Wochen habe ich nun Post von Debcon erhalten und
bin wieder den Ratschlägen des Forums gefolgt.
Und dann kam mir noch folgende Überlegung:
Wenn man liest, dass es an vielen Stellen gar nicht bis zur Klage kommt, und selbst die wenigen Fälle dann auch noch schlecht vorbereitet sind und letztlich zurückgezogen werden, dann könnte man vlt. zusätzlich zu den sehr gute Handlungsanleitungen hier im Forum noch folgendes vorschlagen:
Diese ganze Abmahnwelle lohnt sich doch finanziell nur, sofern man das alles größtenteils "automatisieren" kann.
Also ist das Geschäftsmodell von Debcon und Co, 1000de Schreiben über Serienbriefe verteilen und hoffen das die Leute einknicken und zahlen.
ABER sie müssen natürlich hier und da auch auf die Antwortbriefe der Abgemahnten reagieren, wenn das alles ernst genommen werden soll. Und das kostete natürlich mehr Zeit als Serienbriefe verschicken und Zeit ist Geld!
Zumal sie ja auch kreative zu sein scheinen, hier sicherlich mitlesen ( debcon Mitarbeiter, macht Dir Deine Arbeit eigentlich Spaß, wissen Deine Freunde und Kinder mit was Du dich beschäftigst ) und immer wieder neue Schreiben kreieren.
Aber genau an dieser Stelle könnte man denen doch mit unserer Masse und Kreativität gerne etwas mehr Aufwand bescheren, indem nicht alle mit dem in diesem Forum angebotenen, exakt gleichen Antwortschreiben an Debcon reagieren.
Wie wäre es, jedes Antwortschreiben an debcon und Co etwas individueller, kreativer und umfangreicher zu gestalten und solche Dinge, wie die Inkassonummer (welche deren Automatisierung je extrem vereinfacht) zum Beispiel wegzulassen. Eigentlich ist es recht einfach, indem man die hier empfohlenen 4 Standardantwortsätze nimmt, darin das ein oder andere Wort ersetzt, deren Reihenfolge ändert, die Sätze auch nicht durchnummeriert, sie nicht in Absätze sonder in Blocksatz und Schriftgröße 8 setzt und möglichst noch durch einige bedeutungslose Füllsätze mit Hinweise auf Gesetze, Verfahren, etc. ergänzt
Wäre die Strategie, die so mit Mehrarbeit zu bombardieren und ihnen damit immer mehr von der Basis Ihres Geschäftsmodells, nämlich die "Automatisierung", zu nehmen, vielleicht weitere Überlegungen wert? Oder wo stekcen da vlt für die Abgemahnten selbst Fallstricke drin?
Just my 5cent to stop the "Abmahnwahn"!
Gruß,
Jordi
auch von meiner Seite ein großes fettes Lob an alle die sich hier engagieren. Ohne Euch wäre man machtlos ...
Und nun zu meinem Fall:
Auch ich wurde 2013 Naegele und Co abgemahnt.
Ich habe, wie im Forum beschrieben, widersprochen und dann war erst mal Ruhe.
Vor einigen Wochen habe ich nun Post von Debcon erhalten und
bin wieder den Ratschlägen des Forums gefolgt.
Und dann kam mir noch folgende Überlegung:
Wenn man liest, dass es an vielen Stellen gar nicht bis zur Klage kommt, und selbst die wenigen Fälle dann auch noch schlecht vorbereitet sind und letztlich zurückgezogen werden, dann könnte man vlt. zusätzlich zu den sehr gute Handlungsanleitungen hier im Forum noch folgendes vorschlagen:
Diese ganze Abmahnwelle lohnt sich doch finanziell nur, sofern man das alles größtenteils "automatisieren" kann.
Also ist das Geschäftsmodell von Debcon und Co, 1000de Schreiben über Serienbriefe verteilen und hoffen das die Leute einknicken und zahlen.
ABER sie müssen natürlich hier und da auch auf die Antwortbriefe der Abgemahnten reagieren, wenn das alles ernst genommen werden soll. Und das kostete natürlich mehr Zeit als Serienbriefe verschicken und Zeit ist Geld!
Zumal sie ja auch kreative zu sein scheinen, hier sicherlich mitlesen ( debcon Mitarbeiter, macht Dir Deine Arbeit eigentlich Spaß, wissen Deine Freunde und Kinder mit was Du dich beschäftigst ) und immer wieder neue Schreiben kreieren.
Aber genau an dieser Stelle könnte man denen doch mit unserer Masse und Kreativität gerne etwas mehr Aufwand bescheren, indem nicht alle mit dem in diesem Forum angebotenen, exakt gleichen Antwortschreiben an Debcon reagieren.
Wie wäre es, jedes Antwortschreiben an debcon und Co etwas individueller, kreativer und umfangreicher zu gestalten und solche Dinge, wie die Inkassonummer (welche deren Automatisierung je extrem vereinfacht) zum Beispiel wegzulassen. Eigentlich ist es recht einfach, indem man die hier empfohlenen 4 Standardantwortsätze nimmt, darin das ein oder andere Wort ersetzt, deren Reihenfolge ändert, die Sätze auch nicht durchnummeriert, sie nicht in Absätze sonder in Blocksatz und Schriftgröße 8 setzt und möglichst noch durch einige bedeutungslose Füllsätze mit Hinweise auf Gesetze, Verfahren, etc. ergänzt
Wäre die Strategie, die so mit Mehrarbeit zu bombardieren und ihnen damit immer mehr von der Basis Ihres Geschäftsmodells, nämlich die "Automatisierung", zu nehmen, vielleicht weitere Überlegungen wert? Oder wo stekcen da vlt für die Abgemahnten selbst Fallstricke drin?
Just my 5cent to stop the "Abmahnwahn"!
Gruß,
Jordi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Jordi,
danke für deine Gedanken.
Kreativität der Antwortschreiben
Das Problem, wir als Forum können/dürfen keine auf einen Einzelfall zugeschnittenes Schreiben veröffentlichen.
Dies wäre einfach eine unerlaubte Rechtsberatung. Punkt. Deshalb müsse/werden die Musterschreiben nur
allgemein verfasst sein.
Nur, ist es immer Fakt, Musterschreiben sind an die konkrete jeweilige Situation anzupassen. Und hier sind dann
der eigenen Kreativität doch keine Grenzen gesetzt, wenn man weiß, was man tut. Denn derjenige kommt dann
nicht in ein Forum. Und der ins Forum kommt, verlässt sich auf den Inhalt der Muster sowie das er es unbedarft
anwenden kann.
Mitarbeiter lesen hier mit!
Jedes Forum, das die Foren-Einstellungen -für alle les-/sichtbar- wählt, wird damit Leben müssen, das auch alle
mitlesen/mitdiskutieren könnten. Ob es letztlich dann auch so ist, keine Ahnung, darüber sollte man keine Gedanken
verschwenden.
Reaktion ganz einfach!
Türlich, türlich. Es gibt eigentlich nur 2 Dinge.
Ende Abmahnwahn durch Mehrarbeit!?
‘‘Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.‘‘
Johann Wolfgang von Goethe - Faust
Eine Automatisierung bei Massenabfertigung wird unumstößlich sein. Einmal um eben die Masse zu bewältigen, andermal
die eigenen Kosten/Arbeit gering zu halten. Diese Gedanken: “Ende des Abmahnwahn durch Mehrarbeit“ gab es schon
immer. Selbst ich las 2006 schon darüber. Funktioniert hat es m.M.n. nie.
VG Steffen
danke für deine Gedanken.
Kreativität der Antwortschreiben
Das Problem, wir als Forum können/dürfen keine auf einen Einzelfall zugeschnittenes Schreiben veröffentlichen.
Dies wäre einfach eine unerlaubte Rechtsberatung. Punkt. Deshalb müsse/werden die Musterschreiben nur
allgemein verfasst sein.
Nur, ist es immer Fakt, Musterschreiben sind an die konkrete jeweilige Situation anzupassen. Und hier sind dann
der eigenen Kreativität doch keine Grenzen gesetzt, wenn man weiß, was man tut. Denn derjenige kommt dann
nicht in ein Forum. Und der ins Forum kommt, verlässt sich auf den Inhalt der Muster sowie das er es unbedarft
anwenden kann.
Mitarbeiter lesen hier mit!
Jedes Forum, das die Foren-Einstellungen -für alle les-/sichtbar- wählt, wird damit Leben müssen, das auch alle
mitlesen/mitdiskutieren könnten. Ob es letztlich dann auch so ist, keine Ahnung, darüber sollte man keine Gedanken
verschwenden.
Reaktion ganz einfach!
Türlich, türlich. Es gibt eigentlich nur 2 Dinge.
- 1. Wer nicht zahlt, wählt für sich, entweder Verjährung, oder Klage. Chance = 50-50.
2. Inkasso? Wegweiser Inkasso!
- 1. Inkasso, 1-mal Widerspruch (Stichpunkt Schufa-Eintrag)
2. MB = Widerspruch insgesamt und fristgemäß
3. Klage = Anwalt
4. Verjährung = Freude
Ende Abmahnwahn durch Mehrarbeit!?
‘‘Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.‘‘
Johann Wolfgang von Goethe - Faust
Eine Automatisierung bei Massenabfertigung wird unumstößlich sein. Einmal um eben die Masse zu bewältigen, andermal
die eigenen Kosten/Arbeit gering zu halten. Diese Gedanken: “Ende des Abmahnwahn durch Mehrarbeit“ gab es schon
immer. Selbst ich las 2006 schon darüber. Funktioniert hat es m.M.n. nie.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @steffen,
vielen Dank für Deine rasche Antwort:
Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.
Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut und Du nicht mehr daran glaubst.
Andererseits hat sich aber doch auch schon viel getan.
Denn ohne Dich und das Forum wären viele mit der Situation komplett überfordert und würden zahlen.
Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle, leicht zu verdienenden Geld wittert
Gruß,
Jordi
vielen Dank für Deine rasche Antwort:
Es ging mir genau um den letzten Satz, ... ob man das so ähnlich vlt. als Hinwies nicht explizit auch in den Empfehlungen zur Reaktion auf die Abmahnung bzw. insb. die Schreiben der Inkassos mit aufnehmen könnte. Wer denkt heute denn schon daran, dass man mit einem "Standardbrief" als Antwort die "Automatisierung" auf der anderen Seite unterstützt. Nur ob es nun ein Problem ist, deren Inkassonummer im Schreiben nicht mit anzugeben oder ähnliche, da bin ich dann auch schon mit überfordert.Steffen hat geschrieben:Hallo @Jordi,
danke für deine Gedanken.
Kreativität der Antwortschreiben
Das Problem, wir als Forum können/dürfen keine auf einen Einzelfall zugeschnittenes Schreiben veröffentlichen.
Dies wäre einfach eine unerlaubte Rechtsberatung. Punkt. Deshalb müsse/werden die Musterschreiben nur
allgemein verfasst sein.
Nur, ist es immer Fakt, Musterschreiben sind an die konkrete jeweilige Situation anzupassen. Und hier sind dann
der eigenen Kreativität doch keine Grenzen gesetzt, wenn man weiß, was man tut.
Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.
Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut und Du nicht mehr daran glaubst.
Andererseits hat sich aber doch auch schon viel getan.
Denn ohne Dich und das Forum wären viele mit der Situation komplett überfordert und würden zahlen.
Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle, leicht zu verdienenden Geld wittert
Gruß,
Jordi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Jordi,
es sind Deine Gedanken und Du hast dir wenigsten welche gemacht. Aber die meisten Betroffenen sind doch das erste Mal
in der Situation, das man sich mit Anwalts- oder Inkassoschroschreiben auseinandersetzt. Kreativität, das habe ich schon
in sehr vielen Schreiben von kreativen Abgemahnten gelesen, was in der Regel dann nicht so von deren Vorteil war. Man
sollte sachlich, kurz und knapp bleiben.
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle,
leicht zu verdienenden Geld wittert[/quoteem]
Wo wir nahtlos anknüpfen. -ein neuer deppcon geboren- muss net sein! Man sollte immer fair und sachlich bleiben, auch
zu einem Inkasso.
[quoteemJordi]Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut
und Du nicht mehr daran glaubst.[/quoteem]
Bitte keine Psychonummern! Ich bin weder (geht nicht nur an deine Richtung) resigniert, zusammen geklappt, breche
zusammen ... noch fehlt mir der Glaube. Man sollte aber Realist sein, mit einer Spur Pessimismus. Und die Engagierten
und Betroffenen, sry, haben mich noch nie enttäuscht.
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und
das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.[/quoteem]
Na dann viel Spaß. Wie soll es denn funktionieren? Der ganze Abmahnwahn funktioniert durch Automatisierung, sonst könnte
man die Massen gar nicht (kostengünstig) bewältigen. Und ob ein Inkassomitarbeiter 1 Seite oder 3 liest, deshalb bekommt
dieser das gleiche Geld am Lohntag. In der Regel lesen die sowieso dann nur noch quer und ist einzig von Interesse: Kohle?
Ja oder Nein! Der Nebeneffekt, das man bei der Kreativität vlt. dann doch übermütig wird und etwas abfasst, was einen später
auf die Füße fällt. Last but not least, kann jeder seiner Kreativität freien Lauf lassen. Ein Forum wird aber nur allgemeine
Musterschreiben anbieten können/dürfen.
VG Steffen
es sind Deine Gedanken und Du hast dir wenigsten welche gemacht. Aber die meisten Betroffenen sind doch das erste Mal
in der Situation, das man sich mit Anwalts- oder Inkassoschroschreiben auseinandersetzt. Kreativität, das habe ich schon
in sehr vielen Schreiben von kreativen Abgemahnten gelesen, was in der Regel dann nicht so von deren Vorteil war. Man
sollte sachlich, kurz und knapp bleiben.
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich auch: wo ein debcon stirbt, wird sicherlich rasch ein neuer deppcon geboren, der das schnelle,
leicht zu verdienenden Geld wittert[/quoteem]
Wo wir nahtlos anknüpfen. -ein neuer deppcon geboren- muss net sein! Man sollte immer fair und sachlich bleiben, auch
zu einem Inkasso.
[quoteemJordi]Aber ich kann Dir mit Deiner Erfahrung auch gerne glauben, dass Du schon seit 2006 die Hoffnung hast, dass sich was tut
und Du nicht mehr daran glaubst.[/quoteem]
Bitte keine Psychonummern! Ich bin weder (geht nicht nur an deine Richtung) resigniert, zusammen geklappt, breche
zusammen ... noch fehlt mir der Glaube. Man sollte aber Realist sein, mit einer Spur Pessimismus. Und die Engagierten
und Betroffenen, sry, haben mich noch nie enttäuscht.
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und
das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.[/quoteem]
Na dann viel Spaß. Wie soll es denn funktionieren? Der ganze Abmahnwahn funktioniert durch Automatisierung, sonst könnte
man die Massen gar nicht (kostengünstig) bewältigen. Und ob ein Inkassomitarbeiter 1 Seite oder 3 liest, deshalb bekommt
dieser das gleiche Geld am Lohntag. In der Regel lesen die sowieso dann nur noch quer und ist einzig von Interesse: Kohle?
Ja oder Nein! Der Nebeneffekt, das man bei der Kreativität vlt. dann doch übermütig wird und etwas abfasst, was einen später
auf die Füße fällt. Last but not least, kann jeder seiner Kreativität freien Lauf lassen. Ein Forum wird aber nur allgemeine
Musterschreiben anbieten können/dürfen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @ Steffen,
das geht ja hier rasch mit den Antworten.
Ich weiß nicht, wie hoch automatisiert solche Prozesse heute sind, kann mir aber vorstellen, mit wenig IT-Erfahrung die "Standard- Antwortschreiben" der Betroffenen relativ rasch sogar rechnerunterstützt rausfiltern zu können. Und da ist jedes Inkasso sicherlich für Faxe, Emails, etc. dankbar, denn dann habe sie schon mal keine Arbeit mit dem scannen.
Aber jede Änderung in dem Schreiben, die nicht mal unbedingt inhaltlicher Art sein muss, sondern sich nur auf die Gestaltung (Schirftart und -größe, Satz, Reihenfolge, Füllwörter, ...), oder im einfachsten Fall sogar ein guter alter handschriftlicher Brief erhöht doch deren Arbeit damit.
Also wenn der Inkasso Mitarbeiter zum Lesen der dreifachen Menge auch die dreifache Zeit braucht, bedeutet es schlicht und einfach 3fache Kosten.
Denn anders ausgedrückt schafft ein Mitarbeiter dann ja am Tag gar nicht die gleiche Menge an Schreiben.
Ein anderes Beispiel ist das "Zeichen" in Form zum Beispiel einer Inkassonummer. Die Unternehmen sind doch gezwungen, ihr Kommunikation zu erfassen. Wenn dann mal ein Schreiben ohne "Zeichen" zurückkommt, kostet auch das wiederum mehr Zeit, es dem korrekten Fall zuzuordnenen.
Ein anderes Beispiel: Es gab vor Jahren mal ständig Telefonanrufe von Werbeunternehmen, bis es dann gesetzlich verboten wurde. Auch damals war eine Empfehlung schon: "Leg nicht sofort auf". Wenn Du Zeit hast, dann beschäftige den Werbeanrufer möglichst lang mit unwichtigem Gelaber. Denn jede Minute, die er mit jemandem erfolglos telefoniert, kann er keinen anderen belästigen.
Richtig, und Querlesen ist aber wiederum fehleranfälliger und schon das erste einknicken!
Man macht es, weil es sich sonst nicht mehr lohnt!
Und je mehr Fehler desto teurer wirds auch wiederum für die.
Das bestrete ich nicht und war auch nie meine Intention: Ein Forum kann nur ein Musterschreiben und sicherlich keine individuellen Musterschreiben oder einen "Kreatives-Musterschreiben-Generator" anbieten.
Und mit inhaltlicher Kreativität kann man sicherlich auch viel falsch machen.
Also weniger Kreativität beim fachlich-inhaltlichen, aber gerne mehr Kreativität beim Gestalten?
Das machts halt nicht ganz so einfach, die 0815-Musterantwort durch einen Rechner oder auch Mitarbeiter erkennen zu lassen.
In Summe wird das allein sicherlich NICHT den Abmahnwahn stoppen, aber steter Tropfen höhlt den Stein.
Das wars auch schon, ich will Dich mal nicht länger aufhalten.
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi
das geht ja hier rasch mit den Antworten.
Was sicherlich richtig ist, um Fehler zu vermeiden sollte man sich an die Vorlage halten und seine Kreativität einschränken was aber halt zugleich die "Automatisierung" unterstützt.Steffen hat geschrieben:Hallo @Jordi,
es sind Deine Gedanken und Du hast dir wenigsten welche gemacht. Aber die meisten Betroffenen sind doch das erste Mal
in der Situation, das man sich mit Anwalts- oder Inkassoschroschreiben auseinandersetzt. Kreativität, das habe ich schon
in sehr vielen Schreiben von kreativen Abgemahnten gelesen, was in der Regel dann nicht so von deren Vorteil war. Man
sollte sachlich, kurz und knapp bleiben.
Ich weiß nicht, wie hoch automatisiert solche Prozesse heute sind, kann mir aber vorstellen, mit wenig IT-Erfahrung die "Standard- Antwortschreiben" der Betroffenen relativ rasch sogar rechnerunterstützt rausfiltern zu können. Und da ist jedes Inkasso sicherlich für Faxe, Emails, etc. dankbar, denn dann habe sie schon mal keine Arbeit mit dem scannen.
Aber jede Änderung in dem Schreiben, die nicht mal unbedingt inhaltlicher Art sein muss, sondern sich nur auf die Gestaltung (Schirftart und -größe, Satz, Reihenfolge, Füllwörter, ...), oder im einfachsten Fall sogar ein guter alter handschriftlicher Brief erhöht doch deren Arbeit damit.
Steffen hat geschrieben:
[quoteemJordi]Aber Fakt ist sicherlich: wirklich wirksam wird die "Waffe der Mehrarbeit" ja nur, wenn es wirklich viele auch machen. Und
das geht aber nur mit Werbung/ Aufklärung.[/quoteem]
Na dann viel Spaß. Wie soll es denn funktionieren? Der ganze Abmahnwahn funktioniert durch Automatisierung, sonst könnte
man die Massen gar nicht (kostengünstig) bewältigen. Und ob ein Inkassomitarbeiter 1 Seite oder 3 liest, deshalb bekommt
dieser das gleiche Geld am Lohntag.
Also wenn der Inkasso Mitarbeiter zum Lesen der dreifachen Menge auch die dreifache Zeit braucht, bedeutet es schlicht und einfach 3fache Kosten.
Denn anders ausgedrückt schafft ein Mitarbeiter dann ja am Tag gar nicht die gleiche Menge an Schreiben.
Ein anderes Beispiel ist das "Zeichen" in Form zum Beispiel einer Inkassonummer. Die Unternehmen sind doch gezwungen, ihr Kommunikation zu erfassen. Wenn dann mal ein Schreiben ohne "Zeichen" zurückkommt, kostet auch das wiederum mehr Zeit, es dem korrekten Fall zuzuordnenen.
Ein anderes Beispiel: Es gab vor Jahren mal ständig Telefonanrufe von Werbeunternehmen, bis es dann gesetzlich verboten wurde. Auch damals war eine Empfehlung schon: "Leg nicht sofort auf". Wenn Du Zeit hast, dann beschäftige den Werbeanrufer möglichst lang mit unwichtigem Gelaber. Denn jede Minute, die er mit jemandem erfolglos telefoniert, kann er keinen anderen belästigen.
Steffen hat geschrieben:
In der Regel lesen die sowieso dann nur noch quer und ist einzig von Interesse: Kohle?
Richtig, und Querlesen ist aber wiederum fehleranfälliger und schon das erste einknicken!
Man macht es, weil es sich sonst nicht mehr lohnt!
Und je mehr Fehler desto teurer wirds auch wiederum für die.
Steffen hat geschrieben:
Ja oder Nein! Der Nebeneffekt, das man bei der Kreativität vlt. dann doch übermütig wird und etwas abfasst, was einen später
auf die Füße fällt. Last but not least, kann jeder seiner Kreativität freien Lauf lassen. Ein Forum wird aber nur allgemeine
Musterschreiben anbieten können/dürfen.
Das bestrete ich nicht und war auch nie meine Intention: Ein Forum kann nur ein Musterschreiben und sicherlich keine individuellen Musterschreiben oder einen "Kreatives-Musterschreiben-Generator" anbieten.
Und mit inhaltlicher Kreativität kann man sicherlich auch viel falsch machen.
Also weniger Kreativität beim fachlich-inhaltlichen, aber gerne mehr Kreativität beim Gestalten?
Das machts halt nicht ganz so einfach, die 0815-Musterantwort durch einen Rechner oder auch Mitarbeiter erkennen zu lassen.
In Summe wird das allein sicherlich NICHT den Abmahnwahn stoppen, aber steter Tropfen höhlt den Stein.
Das wars auch schon, ich will Dich mal nicht länger aufhalten.
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemJordi]Das wars auch schon, ich will Dich mal nicht länger aufhalten.
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi[/quoteem]
Hallo @Jordi,
ganz ehrlich? Was, wem willst Du denn bewegen? Wenn Du einmal selbst einen "Kreativen-Musterschreiben-Generator" vorstellen würdest, dann würde ich deine Postings/Intuitionen verstehen. So ist es für mich, sry, viel Wind um nichts. Natürlich, so wie Du auf deine Meinung bestehst, ist es meine.
Dieses ganze Gerede von “Ende des Abmahnwahnes durch Mehrarbeit!“ (stark übertrieben) lese ich schon seit 2006. Gebracht hat es nichts, und wird es auch nicht. Warum sollte es auch etwas bringen? Mit der Zeit liest man zwar alles, filtert aber für sich selbst nur das Wichtigste heraus und reduziert es auf dieses. Der Einzige, der sich Mehrarbeit aufbürdet, ist der Verfasser des Schreibens, der, wenn er Pech hat, durch zu viel Info noch selbst ein Schuldanerkenntnis liefert.
Natürlich lasse ich mich immer einen Besseren belehren. Hier mal ein fiktives Schreiben an dich,
zeig mal bitte, was Du unter kreatives Antwortschreiben verstehst.
VG Steffen
Allein das es hier mal steht, wird vlt. dann schon den ein oder anderen auch zum Nachdenken bewegen.
Schönen Tag noch und weiterhin viel Erfolg
Jordi[/quoteem]
Hallo @Jordi,
ganz ehrlich? Was, wem willst Du denn bewegen? Wenn Du einmal selbst einen "Kreativen-Musterschreiben-Generator" vorstellen würdest, dann würde ich deine Postings/Intuitionen verstehen. So ist es für mich, sry, viel Wind um nichts. Natürlich, so wie Du auf deine Meinung bestehst, ist es meine.
Dieses ganze Gerede von “Ende des Abmahnwahnes durch Mehrarbeit!“ (stark übertrieben) lese ich schon seit 2006. Gebracht hat es nichts, und wird es auch nicht. Warum sollte es auch etwas bringen? Mit der Zeit liest man zwar alles, filtert aber für sich selbst nur das Wichtigste heraus und reduziert es auf dieses. Der Einzige, der sich Mehrarbeit aufbürdet, ist der Verfasser des Schreibens, der, wenn er Pech hat, durch zu viel Info noch selbst ein Schuldanerkenntnis liefert.
Natürlich lasse ich mich immer einen Besseren belehren. Hier mal ein fiktives Schreiben an dich,
zeig mal bitte, was Du unter kreatives Antwortschreiben verstehst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Leute
Habe heute wieder Post bekommen, nachdem ich den MG widersprochen habe erhielt ich einen Brief vom 09,06,2014 Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit auffoderung einen wesentlich geringen beitrag bis zu 23,06,2014 zu zahlen.
Waren es mit den Mahnbescheid noch 879,49 € so veringerte sich der Betrag sich auf 395,00.
Und heute am 20,06,2014 bekamm ich wieder Post, ohne anrede nur sehr geeehrte Damen und Herren.
Inkasso Nr. In der obengenannten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre letzte Nachricht und die damit verbundene Ablehnung......
die Frist ist noch garnicht verstrichen ---- bekommme ich eine neue Frist bis zum 30.06.2014
ich glaube langsam habe die keinen Überblick mehr.
ich hefte alles schön sauber ab, frisst ja nichts und kann weiter ruhig schlafen.
schönes WE gerdibub
Habe heute wieder Post bekommen, nachdem ich den MG widersprochen habe erhielt ich einen Brief vom 09,06,2014 Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit auffoderung einen wesentlich geringen beitrag bis zu 23,06,2014 zu zahlen.
Waren es mit den Mahnbescheid noch 879,49 € so veringerte sich der Betrag sich auf 395,00.
Und heute am 20,06,2014 bekamm ich wieder Post, ohne anrede nur sehr geeehrte Damen und Herren.
Inkasso Nr. In der obengenannten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre letzte Nachricht und die damit verbundene Ablehnung......
die Frist ist noch garnicht verstrichen ---- bekommme ich eine neue Frist bis zum 30.06.2014
ich glaube langsam habe die keinen Überblick mehr.
ich hefte alles schön sauber ab, frisst ja nichts und kann weiter ruhig schlafen.
schönes WE gerdibub
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Kannst Du das Schreiben bitte einmal einscannen und mir per E-Mail zusenden? Danke im Voraus.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Miteinand,
auch wieder einen Bettelbrief von Debcon, bekommen.
Historie:
2011 U+C Abmahnung
2011 mod. UE vom mir
04/2014 Debcon Mitteilung, dass Forderung abgetreten wurde
04/2014 Zurückweisung der Forderung
06/2014 Bettelbrief von Debcon (ist auf dem Weg zu Steffen)
Über den Inhalt (im Grundsätzlichen) sollten wir uns unterhalten.
Gruß Trester
auch wieder einen Bettelbrief von Debcon, bekommen.
Historie:
2011 U+C Abmahnung
2011 mod. UE vom mir
04/2014 Debcon Mitteilung, dass Forderung abgetreten wurde
04/2014 Zurückweisung der Forderung
06/2014 Bettelbrief von Debcon (ist auf dem Weg zu Steffen)
Über den Inhalt (im Grundsätzlichen) sollten wir uns unterhalten.
Gruß Trester
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Steffen,
gerne kann ich das machen, es ist ja wie gesagt nicht viel Arbeit. Antwort in den Bildern anbei.
Steht alles erforderliche drin?
Schau in jedem Fall mal auf die Uhr und vergleiche, wie viel Zeit Du brauchst, um es herauszufinden.
Vlt. 10%, 20% 30% Zeit mehr als der "5 Sekunden OK-Musterschreiben-Abmahnwahn Check". Allein ein Blocksatz ohne Absätze und Nummern würde den Wiedererkennungseffekt auch schon senken. Es geht doch schließlich nicht darum, es denen einfach zu machen.
Denn jedes % mehr Zeit bedeutet: Mehrarbeit und damit weniger Gewinn. Wieder das Beispiel der Telefonwerbeanrufe: "Je länger er mit meinem Fall beschäftigt ist, desto weniger kann er sich mit anderen Fällen beschäftigen.
Aber dann habe ich auch genug Deiner Zeit verschwendet und das Thema gehört ja eigentlich auch nicht in den Debcon-Thread.
Denn hier wollen die Leute sicherlich eher Ihre konkreten Debcon-Strategien mit Dir diskutieren.
Zu denen habe ich aber übrigens auch noch was Neues:
Die scheinen meiner Meinung nach wirklich den Überblick zu verlieren. Habe auch einen Brief von denen bekommen, in dem die Bezug auf etwas nehmen, auf das ich schon lange geantwortet hatte. ABER der Brief war immerhin persönlich signiert, Das kostet aber doch Zeit und die machen Fehler, das wird doch langsam unrentabel :-)
Gruß an alle Debcon Mitarbeiter
Jordi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Leidensgenossen und Leidensgenossinnen,
habe seit 2010 nun auch alle Instanzen (Abmahnungen, Bettelbriefe, Mahnbescheide) durch und diese Woche erneut Post von Deb*** erhalten. Zufälligerweise ein paar Tage vor meiner Verjährung. Der Schrieb ist gescannt und an Steffen unterwegs.
Sieht für mich wie ein erneuter Einschüchterungsversuch aus aber Steffen kann dazu bestimmt mehr sagen. Schonmal Danke.
Gruß tossi
habe seit 2010 nun auch alle Instanzen (Abmahnungen, Bettelbriefe, Mahnbescheide) durch und diese Woche erneut Post von Deb*** erhalten. Zufälligerweise ein paar Tage vor meiner Verjährung. Der Schrieb ist gescannt und an Steffen unterwegs.
Sieht für mich wie ein erneuter Einschüchterungsversuch aus aber Steffen kann dazu bestimmt mehr sagen. Schonmal Danke.
Gruß tossi
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon‘s neustes Schreiben Mitte Juni 2014:
Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
(Ehemals U+C, NZGB - Vollmacht)
Musterschreiben:
Inhalt:
Wenn man sich das neuste Schreiben verinnerlicht muss man anerkennen das Debcon der Wandel von kreativ zu eher
sachlichem gut tat. Das Textbausteinschreiben suggeriert, das alles eindeutig sei, man keinen anderen Ausweg habe,
außer zu zahlen, denn ansonsten ... Dies bestätigen auch die Reaktionen der Betroffenen.
Man sollte, muss dieses Schreiben einfach einordnen!
In der Regel erhält man dieses neuste Schreiben nach einem widersprochenen Mahnbescheid. Hier sollte einen jetzt schon
klar werden, dass nach dem Widerspruch eines Mahnbescheides der Antragsteller seinen Anspruch begründen muss, -ergo
Klage erheben- und nicht weiterhin außergerichtlich korrespondieren. Wenn alles denn so glasklar ist. Es wurde aber hier
verstanden, dass man mit Halbwahrheiten eine unumstößliche Beweislage schafft, die keinen anderen Ausweg bietet, als
sofort zu zahlen.
Ich möchte jetzt im Weiteren nicht den gesamten Inhalt wiedergeben, aber einfach nur belegen, dass die Rechtsauffassung
von Debcon eine Diskrepanz zur aktuellen Rechtsprechung aufweist.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Haftung des Anschlussinhabers (BGH - Az. I ZR 121/08 - “Sommer
unseres Lebens“; Az. I ZR 74/12- “Morpheus“; Az. I ZR 169/12 - “BearShare“), ist hier unstreitig.
BGH - Az. I ZR 169/12 - “BearShare“:
(...) Im Streitfall spricht keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Beklagten. Wird über einen Internetanschluss
eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,
wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. (...)
(...) Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses allerdings eine sekundäre Darlegungslast (...) Die sekundäre
Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle
für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären
Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen
Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (...)
LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11:
(...) Die Täterschaft des beklagten Anschlussinhabers ist als anspruchsbegründende Tatsache nach allgemeinen
zivilprozessualen Grundsätzen vom Kläger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Zu seinen Gunsten gelten dabei
gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die
zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese
Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers,
der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen.
Eine Umkehr der Beweislast ist damit aber ebenso wenig verbunden wie eine über seine prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen
Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen.
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des
für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus
§ 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der
für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden.
Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen
aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist. (...)
Natürlich sollte sich jeder im Klaren sein, das es kein Kinderspiel darstellt. Das heißt, sollte Debcon wirklich klagen, dann muss
der Beklagte einen Anwalt beauftragen und seiner sekundären Darlegungslast substantiiert nachkommen (i.Z.A. mit seinem
Anwalt). “Ich war es nicht“oder kreative Schreiben sind im Forum gut, nett, aber im Gerichtssaal nicht ausreichend.
__________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
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Dein letzter Ausweg - zahl, oder...!
(Ehemals U+C, NZGB - Vollmacht)
Musterschreiben:
Inhalt:
Wenn man sich das neuste Schreiben verinnerlicht muss man anerkennen das Debcon der Wandel von kreativ zu eher
sachlichem gut tat. Das Textbausteinschreiben suggeriert, das alles eindeutig sei, man keinen anderen Ausweg habe,
außer zu zahlen, denn ansonsten ... Dies bestätigen auch die Reaktionen der Betroffenen.
Man sollte, muss dieses Schreiben einfach einordnen!
- => Textbaustein-Schreiben!
Inhalt bei -jedem- Betroffenen (außer die Anschrift, Inkassonummer) identisch, obwohl- a) unterschiedliche Abmahnungen (Anwälte, RI, Logs, Werke)
b) unterschiedliche Sachverhalte bzw. Geschehensabläufe zum Vorwurf am jeweiligen Anschluss (Single-Haushalt,
Vermietung, Hotel, Mehrpersonenhaushalt, WG usw.)
c) Unterschiedliche Reaktionen der -einzelnen- Betroffenen
=> Vermischung der Debcon Rechtsauffassung mit der in der aktuellen Rechtsprechung! - a) unterschiedliche Abmahnungen (Anwälte, RI, Logs, Werke)
In der Regel erhält man dieses neuste Schreiben nach einem widersprochenen Mahnbescheid. Hier sollte einen jetzt schon
klar werden, dass nach dem Widerspruch eines Mahnbescheides der Antragsteller seinen Anspruch begründen muss, -ergo
Klage erheben- und nicht weiterhin außergerichtlich korrespondieren. Wenn alles denn so glasklar ist. Es wurde aber hier
verstanden, dass man mit Halbwahrheiten eine unumstößliche Beweislage schafft, die keinen anderen Ausweg bietet, als
sofort zu zahlen.
Ich möchte jetzt im Weiteren nicht den gesamten Inhalt wiedergeben, aber einfach nur belegen, dass die Rechtsauffassung
von Debcon eine Diskrepanz zur aktuellen Rechtsprechung aufweist.
Originalzitat Debcon:
(...) Wenn Sie nicht selbst den Rechtsgutverstoß begangen haben und sich beispielsweise ein Dritter Zugang zum Netzwerk
verschafft hat, so haften Sie gegenüber unserer Auftraggeberin hinsichtlich des Geldanspruchs zumindest als Störer. (...)
Auch bei einem Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangenen wurde, sind Sie nach unserer Rechtsauffassung,
ihren Verkehrssicherungspflichten nicht ausreichend nachgekommen. (...)
(...) Wenn Sie nicht selbst den Rechtsgutverstoß begangen haben und sich beispielsweise ein Dritter Zugang zum Netzwerk
verschafft hat, so haften Sie gegenüber unserer Auftraggeberin hinsichtlich des Geldanspruchs zumindest als Störer. (...)
Auch bei einem Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangenen wurde, sind Sie nach unserer Rechtsauffassung,
ihren Verkehrssicherungspflichten nicht ausreichend nachgekommen. (...)
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Haftung des Anschlussinhabers (BGH - Az. I ZR 121/08 - “Sommer
unseres Lebens“; Az. I ZR 74/12- “Morpheus“; Az. I ZR 169/12 - “BearShare“), ist hier unstreitig.
BGH - Az. I ZR 169/12 - “BearShare“:
(...) Im Streitfall spricht keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Beklagten. Wird über einen Internetanschluss
eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,
wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. (...)
(...) Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses allerdings eine sekundäre Darlegungslast (...) Die sekundäre
Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle
für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären
Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen
Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (...)
LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11:
(...) Die Täterschaft des beklagten Anschlussinhabers ist als anspruchsbegründende Tatsache nach allgemeinen
zivilprozessualen Grundsätzen vom Kläger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Zu seinen Gunsten gelten dabei
gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die
zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese
Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers,
der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen.
Eine Umkehr der Beweislast ist damit aber ebenso wenig verbunden wie eine über seine prozessuale Wahrheitspflicht und
Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen
Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen.
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des
für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus
§ 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der
für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden.
Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen
aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist. (...)
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
Natürlich sollte sich jeder im Klaren sein, das es kein Kinderspiel darstellt. Das heißt, sollte Debcon wirklich klagen, dann muss
der Beklagte einen Anwalt beauftragen und seiner sekundären Darlegungslast substantiiert nachkommen (i.Z.A. mit seinem
Anwalt). “Ich war es nicht“oder kreative Schreiben sind im Forum gut, nett, aber im Gerichtssaal nicht ausreichend.
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Steffen Heintsch für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe dieses Schreiben auch gestern aus dem Briefkasten gefischt. Ein paar Dinge fand ich bemerkenswert:
- Der Tonfall hat sich deutlich verschärft und ist sachlicher
- ein gewisses Eingehen auf die Rechtsprechung (... Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangen wurde...)
- ein eingebauter Rückzieher (...nach unserer Rechtsauffassung...)
- das Herumgeeiere mit der Vorlage der Nachweise.
Gibt es eigentlich psychologische Untersuchungen zur Wirkung unterschiedlicher Schärfegrade solcher Schreiben in einem Vorgang, der sich über mehrere Jahre erstreckt? Oder verwenden Debcon und vergleichbare Unternehmen diesen variablen Tonfall nach Gefühl und Wellenschlag? Auch wenn ich nicht mit einer Antwort rechne: die Frage ist durchaus ernst gemeint.
U+CFan
- Der Tonfall hat sich deutlich verschärft und ist sachlicher
- ein gewisses Eingehen auf die Rechtsprechung (... Verstoß, welcher durch den Familienverbund begangen wurde...)
- ein eingebauter Rückzieher (...nach unserer Rechtsauffassung...)
- das Herumgeeiere mit der Vorlage der Nachweise.
Gibt es eigentlich psychologische Untersuchungen zur Wirkung unterschiedlicher Schärfegrade solcher Schreiben in einem Vorgang, der sich über mehrere Jahre erstreckt? Oder verwenden Debcon und vergleichbare Unternehmen diesen variablen Tonfall nach Gefühl und Wellenschlag? Auch wenn ich nicht mit einer Antwort rechne: die Frage ist durchaus ernst gemeint.
U+CFan
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Psychologisch wird das sicher eine gewisse Wirkung erzielen - wer sich unsicher ist und evtl. schon einen MB erhalten hat, sieht eventuell in diesem Schreiben den letzten Ölzweig. Aufklärung ist hier das einzig probate Mittel.