Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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marco776
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1781 Beitrag von marco776 » Dienstag 27. Mai 2014, 09:45

Auch ich, bzw. meine Frau (Anschlussinhaber) haben 4 Forderungen von Debcon bekommen.
2 Fälle aus 04.11 auf die wir damals mit einer mod.UE reagiert haben und 2 Fälle aus 05.11 von denen wir nichts wussten. Ich vermute die haben damals die mod.UE erhalten und sich das Verschicken der 2 weiteren Fälle gespart.
Je Fall 1000 Euro.

Die Widerspruchsschreiben sind heute per Mail raus und gehen heute zusätzlich per Einwurfeinschreiben raus.
Alles Weitere sehen wir dann.

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1782 Beitrag von fu+c » Dienstag 27. Mai 2014, 10:54

Der gelöschte Link von tschigong bezog sich auf vorbeugende Unterlassungserklärungen, vor deren Abgabe zu recht gewarnt wurde. Grundsätzlich ist die Abgabe einer modifizierten UE dagegen meist der richtige Schritt, da sie den Unterlassungsanspruch des Abmahners befriedigt und somit die (heiße) Luft aus der Sache entweichen lässt.

k0n4n
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1783 Beitrag von k0n4n » Freitag 30. Mai 2014, 10:24

Ich habe auch am Samstag gelbe Post vom AG Hagen bekommen. Forderung aus dem Jahre 2011, ursprünglich 2 Abmahnungen von U+C. Widerspruch ging am Dienstag via Anwalt raus.

Erstmal abwarten und Tee trinken.

wiederschaun
k0n4n

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1784 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 10:46

Geteiltes Leid ist halbes Leid

Zu meinem Fall in Kürze:

---> M.I.C.M Mircom International
---> NZGB
---> Debcon
---> RA S. Wulf
---> Gelber Umschlag = Aufbewahrt Datum xx.05.14
---> Widerspruch ganz, Fax + Post heute am 28.05.14

Ich hoffe mal das ich sie diesmal besser anonymisiert habe.
Alle 6 Seiten in Reihenfolge.

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Liebe Grüße …
---+++---+++---+++---

Danke für das Zurverfügungstellen. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen



Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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TrashTimmy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1785 Beitrag von TrashTimmy » Mittwoch 4. Juni 2014, 16:22

So, auch von mir dann mal etwas.
Bevor ich jedoch hier irgendwas mache, meinen größten Dank an alle Mitglieder hier. Ich verfolge das ganze schon etwas länger und finde es gut, das jemand etwas dagegen unternimmt, bzw. denen hilft die es benötigen. Danke :te

Dann wieder zu meinem Fall.
Angefangen hat das ganze mit einem Bescheid von den Anwälten Negele und Collegen am 28.11.2011 :!:
Nach einer mod UE seitens meines Anwaltes (ja ich war so frei) und einigen lustigen Schriftwechseln, war eigentlich Ruhe. Also schlossen mein Anwalt und ich die Sache am 20.08.2012 ab.
Ich dachte dann das es sich wirklich erledigt hatte. Bis zum Tage des 19.05.2014 b,b,,,b,

Dort kam dann ein Schreiben von Debcon. Hoppala, war meine erste Reaktion.
Also bin ich wieder auf in dieses Forum und habe viel gelesen.

Natürlich wurde mir hier wieder einmal geholfen. Ich habe also das Musterschreiben des Widerspruches soweit ergänzt und 1x per E-Mail und 1x per einwurf Einschreiben abgeschickt.

Nun kam am heutigem Tage eine Antwort aus der ich nicht schlau werde. Es ist leicht anders als das Schreiben Debcon05b.jpg, welchem man hier finden kann. Es fehlt die komplette zusammenstellung der Forderung. Dort wo dieses sein sollte, steht nur ein Text in dem auf die vorliegenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele und Kollegen verwiesen wird (in denen lustigerweise ein pauschal Betrag von 850,- € verlangt wurde).

Nun meine Frage : WAS NUN ? ;.ä

Laut bisherigen Threads einfach warten. Aber ist das richtig ? Ich habe keine Lust und Zeit wieder zum Anwalt zu rennen und wollte daher erstmal hier fragen was nun zu machen ist bzw. was ich nun machen könnte.

Help pls

P.S. : Gerne würde ich dieses letzte Schreiben hier zur Verfügung stellen, jedoch ist mir das veröffentlichen von Url´s untersagt. Ergo kann ich es nicht wirklich posten.

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Streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1786 Beitrag von Streber24 » Mittwoch 4. Juni 2014, 18:21

TrashTimmy hat geschrieben: P.S. : Gerne würde ich dieses letzte Schreiben hier zur Verfügung stellen, jedoch ist mir das veröffentlichen von Url´s untersagt. Ergo kann ich es nicht wirklich posten.
Dir kann geholfen warden:
Einfach das Schreiben an Steffen schicken, er anonymisiert es und stellt es hier zur Verfügung -ö.,,ö.,,
Grüße

streber24

SchuetzeSchulz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1787 Beitrag von SchuetzeSchulz » Freitag 6. Juni 2014, 12:40

Hallo Steffen,

ich habe da auch einen laufenden "Fall". Ich habe Dir alles per eMail geschickt.


Zum Online Ansehen (Ansicht bitte verkleinern)

oder Download

PDF: Ein Abmahnfall bis Debcon (bislang kein MB)

Roda-Alemanne
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1788 Beitrag von Roda-Alemanne » Donnerstag 12. Juni 2014, 12:10

Hallo,

habe heute wieder Post bekommen. Damals (Anfang 2011) war es eine Forderung von NZGB. Heute läuft die Sache über Debcon und dem Anwalt Wulf. Nach Widerspruch des Mahnbescheides möchte Debcon nun 600,- €, ansonsten würde der Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung gestellt werden.

Wenn ich das Schreiben zur Verfügung stellen soll, bitte melden

Grüße

Roda

marco776
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1789 Beitrag von marco776 » Donnerstag 12. Juni 2014, 13:03

marco776 hat geschrieben:Auch ich, bzw. meine Frau (Anschlussinhaber) haben 4 Forderungen von Debcon bekommen.
2 Fälle aus 04.11 auf die wir damals mit einer mod.UE reagiert haben und 2 Fälle aus 05.11 von denen wir nichts wussten. Ich vermute die haben damals die mod.UE erhalten und sich das Verschicken der 2 weiteren Fälle gespart.
Je Fall 1000 Euro.

Die Widerspruchsschreiben sind heute per Mail raus und gehen heute zusätzlich per Einwurfeinschreiben raus.
Alles Weitere sehen wir dann.

Heute kamen 8 Schreiben, 4x die Aufstellung der gespeicherten Daten und 4x ein Angebot über jeweils 740 Euro anstatt 1000 Euro.
Diese Schreiben werden wir nach Leitfaden ignorieren und auf die Mahnbescheide warten.

Dann allerdings werden wir uns entscheiden ob wir selbst direkt widersprechen oder uns einen Anwalt nehmen.
Es nervt, diese Fälle ständig im Hinterkopf zu haben, aber das ist ja deren Ansicht.
Kann jemand hier "schätzen" was ein Anwalt kosten könnte für die 4 genannten Fälle?

schneemann1973
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1790 Beitrag von schneemann1973 » Donnerstag 12. Juni 2014, 13:25

Mein Anwalt hat im Dezember eine Rechnung über ca. 120 Euro geschickt. Letzte Aktion vor der Rechnung war der Widerspruch des MB, ich bin mit der Ursprungsforderung von U+C direkt zum ihm hin.

Binsenweisheit
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Forderungen von der Debcon GmbH

#1791 Beitrag von Binsenweisheit » Donnerstag 12. Juni 2014, 14:17

Guten Tach zusammen,

habe heute Post von Debcon erhalten. Hatten in 2011 eine Forderung von Baek Law übernommen (SW 350 Euro). Nachdem ich Widerspruch gegeb den MB eingelegt habe, fordern sie nun 175 Euro bis zum 23.06., sonst gibt es ein streitiges Verfahren.

Gibt es hierzu schon Erfahrungen, wie es weitergeht?

Danke für die Rückmeldung.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1792 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. Juni 2014, 15:20

Ganz ehrlich? Bleib hart und zahle keinen Cent!
Und stelle mir bitte das Schreiben zur Verfügung.

VG Steffen

trester
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Rabattaktion der Debcon GmbH

#1793 Beitrag von trester » Donnerstag 12. Juni 2014, 15:34

Hallo,

nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid (insgesamt) hat mir die Debcon ein (eigentlich) unwiederstehliches Angebot gemacht. Von ursprünglich 650 € ist die Forderung auf 395,00 € reduziert worden. Das Angebot gilt offensichtlich nur für einen Teilbetrag (ein ein von zwei Aktenzeichen) aus dem Mahnbescheid, vieleicht bekomm ich ja morgen einen weiteres unwiederstehliches Angebot...

Grüße Trester

PS Ich werde trotzden nicht zahlen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1794 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. Juni 2014, 16:40

Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso





Debcon‘s Schreiben Juni 2014:



1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)


Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Bild



2. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)


Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
Bild



3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)


Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Bild

Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!

Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!


.................................




Debcon‘s Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

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Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

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Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild


2014:

Bild


Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!





Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.



Fazit:

Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.

Warum?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet
. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.



Musterschreiben

<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten

Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.

<Ort>, den <Datum>


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax)




______________________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________



Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild

.................................


Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild

Sumselbrumm
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1795 Beitrag von Sumselbrumm » Donnerstag 12. Juni 2014, 16:45

Hallo zusammen,
auch ich hatte heute Post von der Debcon im Briefkasten, es geht um die ursprüngliche Abmahnung / Forderung von NZGB, die dann an die Debcon ging und von der ich letztens einen Mahnbescheid von RA Wulf erhalten hatte. Der Herr RA Wulf will sich anscheinend nicht mehr damit befassen und lässt jetzt die Debcon wieder ans Ruder. Diese äussert völliges Unverständnis bzgl. meines Wiederspruchs und will jetzt von mir einmalig 600 Euro oder eine wie auch immer geartete (Teil-)Ratenzahlung bis zum 23.06., sonst würde man einen Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung stellen.

Bin gespannt wie es weiter geht.

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Streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1796 Beitrag von Streber24 » Donnerstag 12. Juni 2014, 18:20

Hallo zusammen,

auch ich habe heute "ultimatives" Angebot der debcon erhalten
(Schreiben habe ich Steffen zum Einstellen geschickt).

Ich warte jetzt auf gerichtliche Verfahren .-:; und Nö ich nicht

Bis zum nächsten Angebot......
Grüße

streber24

GrafZahl
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Registriert: Donnerstag 12. Juni 2014, 17:57

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1797 Beitrag von GrafZahl » Donnerstag 12. Juni 2014, 18:54

Tja dann gehöre ich wohl auch zu dem ausgewählten Brieffreunden von Debcon.

ätsch und hatte mal gleich 2 Briefe unterschiedlichen Datums im Briefkasten.

so nun Ironie off,

nach meinem Widerspruch auf Ihr Inkasso Schreiben habe ich wenigstens den Standartbrief erhalten und auf den Tag vorher datiert ein neues niedrigeres Supersonder Angebot.........


frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1798 Beitrag von frank02 » Donnerstag 12. Juni 2014, 21:10

Wenn am Samstag ein MB einflattern würde, wäre dann der Samstag in 2 Wochen der letzte Einspruchstermin? Oder reicht wenn Montag da ein Fax vorliegt und dann das Einschreiben am Dienstag einflattert? Ist ja schliesslich Urlaubszeit?

Ich weiß juristisch interessiert das Niemanden. :(

TrashTimmy
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Registriert: Mittwoch 4. Juni 2014, 15:28

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1799 Beitrag von TrashTimmy » Donnerstag 12. Juni 2014, 22:38

So, auch ich hatte dann heute (12.06.14) ein erneutes Schreiben von der Debcon in meinem Briefkasten.
Sie bieten mir einen Vergleichsbetrag von 740,- € statt der zuerst geforderten 1000,- € an (von der vorher geforderten Summe von 850,- €). Wird ja immer kurioser. ..,mk..,

Ich denke ich werde weiterhin abwarten und schauen was passiert.

Widerspruch war ja raus (oder muss hierfür auch wieder eine Widerspruch raus ?) und damit ist warten angesagt.

Debcon scheint es eilig zu haben mit den Zahlungen. Die hauen die Schreiben ja raus wie nix.

Ich drücke uns allen die Daumen das sich das wirklich bald erledigt hat ..nnn. dddr:;

Edit :
@frank02
Ich denke die Urlaubszeit intessiert wirklich keinen und erst recht ned die von Debcon. Denke 2 Wochen nach Erhalt ist die Frist um. D.h. hopp hopp :)

Rumpelheinz
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Registriert: Montag 31. Mai 2010, 13:35

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1800 Beitrag von Rumpelheinz » Donnerstag 12. Juni 2014, 23:23

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema "Einrede der Verjährung". Ich habe auch das ganze Abmahnprogramm durchgemacht: Abmahnung in 2010 v. U+C, später dann Forderung von Debcon, Widerspruch und im dritten Quartal 2013 Mahnbescheid bekommen, Widerspruch eingelegt. Ohne den Mahnbescheid wäre die Sache zum 01.01.2014 verjährt gewesen. Durch den MB hat sich die Frist, meines Wissens nach, um 6 Monate verlängert. Also verjährt die Sache jetzt zum 01.07.2014.

Meine Frage: macht es Sinn nach dem 01.07.2014 die Einrede auf Verjährung zu stellen, ohne dass man ein weiteres Schreiben von Debcon, etc. erhalten hat? Oder sollte man nur reagieren, wenn von denen nochmal was kommen sollte?

Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.

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