Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1761 Beitrag von Steffen » Samstag 24. Mai 2014, 14:46

O.K. Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

Mac Allen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1762 Beitrag von Mac Allen » Samstag 24. Mai 2014, 17:02

Hallo zusammen,
Heute ebenfalls Mahnbescheid aus Hagen eingetroffen, Forderung von 06.2011 ehemals U+C.
Wiederspruch und am Montag ab damit zur Post.

jogi14
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1763 Beitrag von jogi14 » Samstag 24. Mai 2014, 20:34

Hallo,
ich habe am Mittwoch auch Post von der Debcon GmbH aus Bottrop bekommen,wegen einer Abmahnung (U+C) von 05.2011. Damals habe ich die Sache sofort einen Fachanwalt in die Hand gegeben,der auch umgehend ein Gegenschreiben aufgesetzt hat. Und jetzt,kurz vor der Verjährung meldet sich Debcon wegen dem gleichen Fall.
Dann lag heute auch noch ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen im Briefkasten. In dem Schreiben kommen auch wieder die Namen Debcon GmbH,Witten und RA Sebastian Wulf,Werl vor.
Aus dem MB geht aber nicht richtig hervor,um was es sich überhaupt handelt.
Hauptforderung:
Schadensersatz aus Unterlassung-Vertrag
3x die gleiche Rechnungsnummer und 3x ein anderes Datum.

Wie kann ich weiter vorgehen?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1764 Beitrag von Steffen » Samstag 24. Mai 2014, 20:51

Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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VG Steffen

Frosch2409
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1765 Beitrag von Frosch2409 » Montag 26. Mai 2014, 00:46

Hallo,

haben zwei Mahnbescheide vom Amtsgericht Hagen bekommen, einen für meinen Vater und einen für meine Mutter (gemeinsame Anschlussinhaber). Der Antragsteller ist bei beiden Mahnbescheiden Debcon. Bei bisherigen Forderungen kam immer nur ein Brief an beide adressiert, warum jetzt plötzlich zwei separate Briefe und somit die doppelte Summe? Ist es trotzdem sinnvoll beiden Mahnbescheiden zu widersprechen?

Habe noch ne andere Frage zu einem Schreiben von Debcon (ehemals U+c) vom April 2014. Es geht darin um die Abtretung der Forderungen von der Silwa Filmvertriebs GmbH an Debcon. Ich habe es bei Erhalt des Briefes damals versäumt zu widersprechen, kann ich das trotzdem noch machen? Oder gibt es dafür eine Frist die schon abgelaufen ist?

Viele Grüße

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1766 Beitrag von Steffen » Montag 26. Mai 2014, 04:54

[quoteemFrosch2409]haben zwei Mahnbescheide vom Amtsgericht Hagen bekommen, einen für meinen Vater und einen für meine Mutter (gemeinsame Anschlussinhaber). Der Antragsteller ist bei beiden Mahnbescheiden Debcon. Bei bisherigen Forderungen kam immer nur ein Brief an beide adressiert, warum jetzt plötzlich zwei separate Briefe und somit die doppelte Summe? Ist es trotzdem sinnvoll beiden Mahnbescheiden zu widersprechen?[/quoteem]

Das ist normal. Wenn zwei AI vorhanden sind, wird gegen beide AI ein separater MB erlassen, wo beide als Gesamtschuldner auftauchen. Es handelt sich aber immer noch um ein Mahnverfahren. Das bedeutet, zahlt einer = der andere raus. Wenn man nicht vorhat zu zahlen, müssen -beide- AI widersprechen.




[quoteemFrosch2409]Habe noch ne andere Frage zu einem Schreiben von Debcon (ehemals U+c) vom April 2014. Es geht darin um die Abtretung der Forderungen von der Silwa Filmvertriebs GmbH an Debcon. Ich habe es bei Erhalt des Briefes damals versäumt zu widersprechen, kann ich das trotzdem noch machen? Oder gibt es dafür eine Frist die schon abgelaufen ist?[/quoteem]

Mit dem jeweiligen Widerspruch zum MB, sagt man ja, das die Forderungen unberechtigt sind. Mehr bedarf es erst einmal nicht!

VG Steffen

Lancelot2000
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1767 Beitrag von Lancelot2000 » Montag 26. Mai 2014, 09:19

So die Herren, bin seit ein paar Monaten stiller Mitleser, da ich selbst "betroffen" bin.

Nun kam dann letzte Woche auch ein Mahnbescheid aus Wedding, dem ich heute insgesamt widersprechen werde. Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass sich diese Mahnbescheide im Moment zu häufen scheinen. Mein Fall ist im Übrigen, im Verhältnis zu allen anderen Erwähnten hier recht aktuell (aus 2012).

Kann mir jemand zu einem wirklich fähigen und kompetenten Anwalt im Kreis Pinneberg raten, gern per PM natürlich.



Ich drücke allen anderen Betroffenen die Daumen und spreche hiermit meinen überaus großen Dank für dieses Forum aus.

pmolurus
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1768 Beitrag von pmolurus » Montag 26. Mai 2014, 10:33

@Lancelot2000: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/empfohlene-anwaelte/" onclick="window.open(this.href); return false;
da wirst du sicher was finden :)

gute 5 Wochen noch dann ist der rotz auch vorbei dddr:;

Lancelot2000
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1769 Beitrag von Lancelot2000 » Montag 26. Mai 2014, 11:49

Hallo pmolurus, ich bin für diesen Link wohl zu blöde, denn ich finde da keine Liste und/oder keinen weiterführenden Link. :,:

pmolurus
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1770 Beitrag von pmolurus » Montag 26. Mai 2014, 12:32

quasi oben wo empfolene Anwälte steht mit der Maus drüber gehn dann geht ne Liste mit den Bundesländern auf. Sollte zumindest so gehn :) Ansonsten wird Steffen bestimmt nochmal den richtigen Link der dann auch geht posten hehe

tschigong
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1771 Beitrag von tschigong » Montag 26. Mai 2014, 15:42

Hallo liebe Gemeinde,

erst mal finde ich es toll das man sich in Zeiten des Internets so gut organisiert auch wenn ich bedauere das es zu solch einem Anlass ist...
Auch ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten. Rechtsanwalt ist mal wieder Sebastian Wulf. Heute war ich in der Verbraucherzentrale, diese konnte mir aber leider nicht weiterhelfen und hat mich auf die Rechtsabteilung verwiesen was mich allerdings 90 Euro kostet. Da ich Student bin kann ich es mir leider nicht leisten und möchte daher einfach den Widerspruch einreichen. Hab mich hier im Forum etwas eingelesen und auch schlau gemacht was ein MB ist usw.
Nun wollt ich mal fragen was ich beachten soll. Einfach nur den Widerspruch ausfüllen oder dem noch etwas beifügen??? Der Verbraucherdienst e.V rät nämlich dem Antragssteller mitzuteilen das zu meinem Internetanschluss außer mir noch weitere Personen Zugang zum Internet haben...

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1772 Beitrag von Steffen » Montag 26. Mai 2014, 15:56

[quoteemtschigong]Heute war ich in der Verbraucherzentrale, diese konnte mir aber leider nicht weiterhelfen und hat mich auf die Rechtsabteilung verwiesen was mich allerdings 90 Euro kostet. Da ich Student bin kann ich es mir leider nicht leisten und möchte daher einfach den Widerspruch einreichen. Hab mich hier im Forum etwas eingelesen und auch schlau gemacht was ein MB ist usw.

Nun wollt ich mal fragen was ich beachten soll. Einfach nur den Widerspruch ausfüllen oder dem noch etwas beifügen??? Der Verbraucherdienst e.V rät nämlich dem Antragssteller mitzuteilen das zu meinem Internetanschluss außer mir noch weitere Personen Zugang zum Internet haben ...[/quoteem]

Ja Ei der Daus, Rechtsdienstleitungen kosten ja Geld. :o O.K. Weiter gehts.

Wenn die Forderungen unberechtigt sind, dann kann man erst einmal -ohne- Anwalt einem MB fristgerecht (Doppelversand) -insgesamt- widersprechen. Begründet muss und sollte der Widerspruch nicht, egal wer, was rät. Wenn der Antragsteller klagen sollte, hat man genügend Zeit sich auszutauschen.

VG Steffen




Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1773 Beitrag von tschigong » Montag 26. Mai 2014, 16:05

Das Problem ist das ich in einer WG wohne, damals noch mit 2 weiteren Mitbewohnern die beide ausgezogen sind. Ich kann nur für mich sprechen und sagen das ich nichts runtergeladen habe. Was meint man denn mit Doppelversand? Brauch ich so eine Modifizierte UE auch??? Hab bisher alle Briefe ignoriert bzw. weggeschmissen.

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Steffen
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#1774 Beitrag von Steffen » Montag 26. Mai 2014, 16:47

[quoteemtschigong]Was meint man den mit Doppelversand?[/quoteem]

Doppelversand heißt, man versendet den MB, einmal per Einschreiber, einmal per E-Mail oder Fax. Diese dient zur besseren Beweisführung des Versand des Widerspruch.


[quoteemtschigong]Brauch ich so eine Modifizierte UE auch??? Hab bisher alle Briefe ignoriert bzw. weggeschmissen.[/quoteem]

Das ist nicht gut, spätestens bei einer möglichen Klage, hast Du dann ein Problem.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1775 Beitrag von tschigong » Montag 26. Mai 2014, 16:58

Kommt es tatsächlich zu einer Klage??? Gibt es hier im Forum User die verklagt wurden???

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#1776 Beitrag von Steffen » Montag 26. Mai 2014, 16:59

Sicherlich klagt man. Wer dann einen Anwalt beauftragt, ist immer gut gefahren.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1777 Beitrag von tschigong » Montag 26. Mai 2014, 17:06

Puh ich muss sagen, dass ich das bisher immer auf die leichte Schulter genommen habe weil ich dachte dass die mir eh nix können...zumal wie gesagt ich auch nie etwas angestellt habe...Ist es dann überhaupt Ratsam einen Widerspruch einzulegen??? Auch wenn ich im Recht bin müsste ich ja im schlimmsten Fall alle Kosten eines Verfahrens tragen...

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1778 Beitrag von Steffen » Montag 26. Mai 2014, 17:40

[quoteemtschigong]Puh ich muss sagen, dass ich das bisher immer auf die leichte Schulter genommen habe weil ich dachte dass die mir eh nix können...zumal wie gesagt ich auch nie etwas angestellt habe...Ist es dann überhaupt Ratsam einen Widerspruch einzulegen??? Auch wenn ich im Recht bin müsste ich ja im schlimmsten Fall alle Kosten eines Verfahrens tragen...[/quoteem]

Wenn man einen MB erhält und nix macht, macht es schon etwas, da man später einen Vollstreckungsbescheid erhält und es richtig teuer wird (ähnlich Versäumnisurteil, vollstreckbarer Titel = 30 Jahre gültig).

Es ist deshalb erst einmal ratsam, Widerspruch einzulegen.



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  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1779 Beitrag von tschigong » Montag 26. Mai 2014, 22:49

Blöde Frage aber den Widerspruch zum Mahnbescheid schickt man schon an das jeweilige Amtsgericht??? Gleiches gilt für den Doppelversand, schicke ich die Email mit dem gescannten Widerspruch dann ans Amtsgericht? Soll ich jetzt obwohl ich den Mahnbescheid erhalten habe trotzdem noch eine modifizierte UE aufsetzen??? und wenn ja an wen wird diese geschickt? Sorry für die blöden Fragen aber die ganze Sache raubt mir den letzten Nerv -.-
Hab hier noch eine Seite gefunden die ausdrücklich vor einer modifizierten UE warnt!!!
http://www.rechtsrep" onclick="window.open(this.href); return false;****************

Sry, :_:

Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1780 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. Mai 2014, 04:57

Blöde Frage aber den Widerspruch zum Mahnbescheid schickt man schon an das jeweilige Amtsgericht??? Gleiches gilt für den Doppelversand, schicke ich die Email mit dem gescannten Widerspruch dann ans Amtsgericht?
Dopel-Ja. Jeweils an das Mahngericht, oder bessser, kein Plan = Anwalt!
Soll ich jetzt obwohl ich den Mahnbescheid erhalten habe trotzdem noch eine modifizierte UE aufsetzen??? und wenn ja an wen wird diese geschickt?
Wir waren doch beim MB. Mod. UE ist doch ein ganz anderes Thema, was jetzt niemanden (auch dich nicht) interessiert.

VG Steffen

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