Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemMikado007]vielen Dank für den Hinweis im Hinblick auf Schwärzung von Informationen.[/quoteem]
Kein Problem, eher nur ein Hinweis.
[quoteemMikado007]So wie ich das nun verstehe muss bzgl. des 2. Schreibens der Debcon (mit Vergleich von 1000,- auf 740,- EUR) vorerst nichts unternehmen, da ich schon widersprochen habe. Sollte aber der Mahnbescheid kommen, was sollte ich da machen?[/quoteem]
Inkasso:
- 1-mal widersprechen (damit kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden kann)
- Abwarten bis Erhalt Gerichtspost
- MB - Widerspruch -insgesamt (geht ohne Anwalt)
- Klage = Anwalt
.
.
.
- oder man zahlt/vergleicht sich
Einfach den Wegweiser Inkasso durchlesen (siehe Signatur, steht alles drin)
VG Steffen
Kein Problem, eher nur ein Hinweis.
[quoteemMikado007]So wie ich das nun verstehe muss bzgl. des 2. Schreibens der Debcon (mit Vergleich von 1000,- auf 740,- EUR) vorerst nichts unternehmen, da ich schon widersprochen habe. Sollte aber der Mahnbescheid kommen, was sollte ich da machen?[/quoteem]
Inkasso:
- 1-mal widersprechen (damit kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden kann)
- Abwarten bis Erhalt Gerichtspost
- MB - Widerspruch -insgesamt (geht ohne Anwalt)
- Klage = Anwalt
.
.
.
- oder man zahlt/vergleicht sich
Einfach den Wegweiser Inkasso durchlesen (siehe Signatur, steht alles drin)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ok, hab gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Der schätzt das Klagerisiko als sehr gering ein. Wird wohl eher nen Einschüchterungsversuch sein.
Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen.
Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Corsa12,
danke für die Rückinfo. Schön, das wir nicht allzu sehr daneben liegen. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
[quoteemCorsa12]Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen.[/quoteem]
Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, und hat jetzt die Große Hausordnung vor sich, sowie Staubsaugen, Essen machen, Staub wischen, Wäsche waschen ... ein Single hat es eben nicht leicht!
VG Steffen
danke für die Rückinfo. Schön, das wir nicht allzu sehr daneben liegen. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
[quoteemCorsa12]Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen.[/quoteem]
Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, und hat jetzt die Große Hausordnung vor sich, sowie Staubsaugen, Essen machen, Staub wischen, Wäsche waschen ... ein Single hat es eben nicht leicht!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Genau so ist es Steffen, same constellation !!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Woher weiss Steffen, dass ich Single bin? Ach so, habe es "meine Wohnung" genannt. Auch in den Posts wird also nach den rechtlichen Formulierungen geguckt.
Allerdings war ich noch nie verheiratet und daher noch nie geschieden. (btw. Wo ist der Grinse-Smilie?)
Ich gehe mal davon aus, dass da nix mehr kommt. Haben es nochmal so versucht und geguckt, ob man wegen der Klagedrohung doch noch einknickt.
Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt vom RA Solmecke genug Erfahrung hat, um sowas einschätzen zu können.
Allerdings war ich noch nie verheiratet und daher noch nie geschieden. (btw. Wo ist der Grinse-Smilie?)
Ich gehe mal davon aus, dass da nix mehr kommt. Haben es nochmal so versucht und geguckt, ob man wegen der Klagedrohung doch noch einknickt.
Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt vom RA Solmecke genug Erfahrung hat, um sowas einschätzen zu können.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemCorsa12]Woher weiß Steffen, dass ich Single bin?[/quoteem]
Weiß er nicht, hat er auch nicht gesagt, sondern auf deinen Hinweis hinsichtlich des Wohnung putzen geantwortet:
(...) Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, (...)
Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das ich neben den Forum, auch Wohnung putzen muss. Habe es nur etwas Ausgeschmückt.
VG Steffen
Weiß er nicht, hat er auch nicht gesagt, sondern auf deinen Hinweis hinsichtlich des Wohnung putzen geantwortet:
(...) Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, (...)
Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das ich neben den Forum, auch Wohnung putzen muss. Habe es nur etwas Ausgeschmückt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fazit:
Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.
Warum?
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
Musterschreiben
______________________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
_______
SH für AW3P
_____________________
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fazit:
Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.
Warum?
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.
Musterschreiben
<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten
Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten
Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax) |
______________________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
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SH für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Forderungen der dubiosen Briefkastenfirma Debcon (Betrüger U
Bei mir genauso, pmolurus. Ist übrigens meine erste und einzige Abmahnung. Vermute, die betteln nur noch bei »Mehrfachtätern«, da sich's dort, wenn überhaupt, rentieren könnte. Man sollte aber erstmal den Sommer abwarten (Verjährung).pmolurus hat geschrieben:März und April Schreiben bisher nicht bekommen. Naja vllt haben se in meinem fall aufgegeben. Steffen wie schauts bei Dir aus? Mittlerweile bekommen oder auch nich?
LG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@ Bürgerrechtler: Top sieht bei mir auch so aus. War "nur" eine und hab nun echt schon ne weile nix mehr bekommen aber mal sehn. Bis zum 30.6 is ja noch ne weile.
@ Steffen: ich drück die daumen das alles so läuft wie es soll.
@ Steffen: ich drück die daumen das alles so läuft wie es soll.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hey
Ich habe ja das erste schreiben von U+C also die abmahnung am 13.03.2010 bekommen
Das MB von Debcon am 7.11.2013 was also jetzt 6 Moante her ist.
Ich werde morgen mal eine Einrede raus schicken
Denke das ich da jetzt im zeitrahmen liege das machen zu können
Ich habe ja das erste schreiben von U+C also die abmahnung am 13.03.2010 bekommen
Das MB von Debcon am 7.11.2013 was also jetzt 6 Moante her ist.
Ich werde morgen mal eine Einrede raus schicken
Denke das ich da jetzt im zeitrahmen liege das machen zu können
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
O.K., halte uns bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hey Steffen
Werde ich machen,hoffe das meine rechnung vom datum so hin kommt eine Einrede zu stellen
Werde ich machen,hoffe das meine rechnung vom datum so hin kommt eine Einrede zu stellen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Selbst wenn deine Rechnung falsch sein sollte, entsteht dir dadurch kein Nachteil. Entscheidend ist das Stellen der Einrede sowieso erst mit einer möglichen Klageerwiderung.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn ich das richtig verstanden habe, erhebt man die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gericht, da das Gericht die Verjährung nicht von sich aus ("von Amts wegen") berücksichtigt.
Gegenüber Debcon kann man höchstens ankündigen, dass man die Einrede der Verjährung erheben würde, falls sie Klage erheben sollten. Ob eine solche Ankündigung sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Erstens wissen Debcon mutmaßlich haargenau, wann welche ihrer vermeintlichen Ansprüche verjähren, zweitens klagen sie meines Wissens ohnehin nicht, drittens muss man bei jeglicher Korrespondenz mit ihnen darauf achten, den Anschein zu vermeiden, die Verjährung hemmende "Verhandlungen" mit ihnen zu führen. Ich persönlich würde mir die Mühe sparen oder, wenn schon, ausdrücklich schreiben, dass man die Einrede der Verjährung erheben könnte, da man niemals irgendwelche Verhandlungen mit ihnen geführt habe.
Gegenüber Debcon kann man höchstens ankündigen, dass man die Einrede der Verjährung erheben würde, falls sie Klage erheben sollten. Ob eine solche Ankündigung sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Erstens wissen Debcon mutmaßlich haargenau, wann welche ihrer vermeintlichen Ansprüche verjähren, zweitens klagen sie meines Wissens ohnehin nicht, drittens muss man bei jeglicher Korrespondenz mit ihnen darauf achten, den Anschein zu vermeiden, die Verjährung hemmende "Verhandlungen" mit ihnen zu führen. Ich persönlich würde mir die Mühe sparen oder, wenn schon, ausdrücklich schreiben, dass man die Einrede der Verjährung erheben könnte, da man niemals irgendwelche Verhandlungen mit ihnen geführt habe.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Einrede auf Verjährung = ist doch nichts anderes als eine einseitige Erklärung, das eine bestimmte Leistung nicht mehr erbracht wird, da diese zwischenzeitlich der Verjährung unterliegt. Ergo ein Leistungsverweigerungsrecht.
Ob man jetzt außergerichtlich diese Einrede stellt oder Debcon damit droht, das man in Fall einer Klage sie stellt, ist erst einmal nebensächlich.
1. Die Wenigsten werden erst einmal überhaupt wissen, ob/wann ihr Fall zu 100% verjährt ist.
2. Ob ich jetzt außergerichtlich Einrede stelle oder damit dezent drohe, man kann versuchen eine unberechtigte und verjährte Forderung gerichtlich durchsetzen. Das Mahngericht wird jetzt erst einmal, weder die Berechtigung, noch die Verjährung überprüfen. Zahlt man jetzt oder vergleicht sich - aus rein Kostengründen natürlich - hat man Pech.
3. Wichtig ist einzig, klagt jemand tatsächlich, man ist selbst der Überzeugung, das die Forderungen verjährt sind, muss der beauftragte Anwalt in der Klageerwiderung die Einrede auf Verjährung stellen. Sind die Forderungen verjährt, wird die Klage abgewiesen, wenn nicht, hat man Pech.
VG Steffen
Ob man jetzt außergerichtlich diese Einrede stellt oder Debcon damit droht, das man in Fall einer Klage sie stellt, ist erst einmal nebensächlich.
1. Die Wenigsten werden erst einmal überhaupt wissen, ob/wann ihr Fall zu 100% verjährt ist.
2. Ob ich jetzt außergerichtlich Einrede stelle oder damit dezent drohe, man kann versuchen eine unberechtigte und verjährte Forderung gerichtlich durchsetzen. Das Mahngericht wird jetzt erst einmal, weder die Berechtigung, noch die Verjährung überprüfen. Zahlt man jetzt oder vergleicht sich - aus rein Kostengründen natürlich - hat man Pech.
3. Wichtig ist einzig, klagt jemand tatsächlich, man ist selbst der Überzeugung, das die Forderungen verjährt sind, muss der beauftragte Anwalt in der Klageerwiderung die Einrede auf Verjährung stellen. Sind die Forderungen verjährt, wird die Klage abgewiesen, wenn nicht, hat man Pech.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hmm Ok
Also könnte ich mir das schreiben also doch sparen ?
Wenn es jetzt so doch kein sinn macht,oder sehe ich da was falsch
Also könnte ich mir das schreiben also doch sparen ?
Wenn es jetzt so doch kein sinn macht,oder sehe ich da was falsch
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ganz blöde Frage: Was bedeutet MB? Evt.. Mahnbescheid?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Silke,
es gibt nur doofe Antworten. Wie überall, machen sich mit der Zeit allerlei Foren-Abkürzungen breit, die jeder dann von den “Alten“ selbstverständlich benutzt. Natürlich werden auch viele Neuabgemahnte bzw. Interessierte im berühmten Regen stehen. Aber, wenn man interessiert das Forum durchstöbert, und auch einmal den Info-Teil liest, wird man sehen, das @Mistreaded neben einer mittlerweile umfangreichen Urteilsbank (siehe Linkliste), auch einen Abkürzungserklärungsinformations-Thread eingerichtet hat.
Thread Abkürzungen: Link
Also bitte, scheut Euch nicht zu Lesen.
Natürlich bedeutet MB = Mahnbescheid.
Oder (zum Vergrößern und schnellem Lesen) einfach auf das Selfie meines Monitors klicken:
VG Steffen
es gibt nur doofe Antworten. Wie überall, machen sich mit der Zeit allerlei Foren-Abkürzungen breit, die jeder dann von den “Alten“ selbstverständlich benutzt. Natürlich werden auch viele Neuabgemahnte bzw. Interessierte im berühmten Regen stehen. Aber, wenn man interessiert das Forum durchstöbert, und auch einmal den Info-Teil liest, wird man sehen, das @Mistreaded neben einer mittlerweile umfangreichen Urteilsbank (siehe Linkliste), auch einen Abkürzungserklärungsinformations-Thread eingerichtet hat.
Thread Abkürzungen: Link
Also bitte, scheut Euch nicht zu Lesen.
Natürlich bedeutet MB = Mahnbescheid.
Oder (zum Vergrößern und schnellem Lesen) einfach auf das Selfie meines Monitors klicken:
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 198
- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Echt jetzt?
Selfie als neues Titulierung für einen Screenshot (Bildschirmfoto)?
Selfie als neues Titulierung für einen Screenshot (Bildschirmfoto)?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
irgendwie passend und voll im Trend!
VG Steffen
Man sollte nicht immer alles so todernst nehmen ...
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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