Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1681 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Mai 2014, 02:38

[quoteemMikado007]vielen Dank für den Hinweis im Hinblick auf Schwärzung von Informationen.[/quoteem]
Kein Problem, eher nur ein Hinweis.


[quoteemMikado007]So wie ich das nun verstehe muss bzgl. des 2. Schreibens der Debcon (mit Vergleich von 1000,- auf 740,- EUR) vorerst nichts unternehmen, da ich schon widersprochen habe. Sollte aber der Mahnbescheid kommen, was sollte ich da machen?[/quoteem]
Inkasso:
- 1-mal widersprechen (damit kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden kann)
- Abwarten bis Erhalt Gerichtspost
- MB - Widerspruch -insgesamt (geht ohne Anwalt)
- Klage = Anwalt
.
.
.
- oder man zahlt/vergleicht sich

Einfach den Wegweiser Inkasso durchlesen (siehe Signatur, steht alles drin)

VG Steffen

Corsa12
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 16:49

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1682 Beitrag von Corsa12 » Samstag 3. Mai 2014, 13:45

Ok, hab gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Der schätzt das Klagerisiko als sehr gering ein. Wird wohl eher nen Einschüchterungsversuch sein. gk..)( ..,mk..,

Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen. :lol:

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1683 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Mai 2014, 13:54

Hallo @Corsa12,

danke für die Rückinfo. Schön, das wir nicht allzu sehr daneben liegen. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

[quoteemCorsa12]Ich geh dann mal weiter meine Wohnung putzen.[/quoteem]
Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, und hat jetzt die Große Hausordnung vor sich, sowie Staubsaugen, Essen machen, Staub wischen, Wäsche waschen ... ein Single hat es eben nicht leicht!

Bild


VG Steffen

Mikado007
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 27. April 2013, 22:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1684 Beitrag von Mikado007 » Samstag 3. Mai 2014, 14:16

Genau so ist es Steffen, same constellation !!

Corsa12
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 16:49

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1685 Beitrag von Corsa12 » Samstag 3. Mai 2014, 17:34

Woher weiss Steffen, dass ich Single bin? Ach so, habe es "meine Wohnung" genannt. Auch in den Posts wird also nach den rechtlichen Formulierungen geguckt. :lol:
Allerdings war ich noch nie verheiratet und daher noch nie geschieden. (btw. Wo ist der Grinse-Smilie?)

Ich gehe mal davon aus, dass da nix mehr kommt. Haben es nochmal so versucht und geguckt, ob man wegen der Klagedrohung doch noch einknickt.
Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt vom RA Solmecke genug Erfahrung hat, um sowas einschätzen zu können. :)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1686 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Mai 2014, 17:40

[quoteemCorsa12]Woher weiß Steffen, dass ich Single bin?[/quoteem]
Weiß er nicht, hat er auch nicht gesagt, sondern auf deinen Hinweis hinsichtlich des Wohnung putzen geantwortet:
(...) Keine Sorge, auch ein frisch geschiedener, höflicher, zuvorkommender, fleißiger, einzigartiger ... Mensch, hat häusliche Verpflichtungen, (...)
Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das ich neben den Forum, auch Wohnung putzen muss. Habe es nur etwas Ausgeschmückt.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1687 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Mai 2014, 17:42

Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.



Fazit:

Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.

Warum?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet
. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.



Musterschreiben

<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten

Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.

<Ort>, den <Datum>


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax)




______________________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________






Debcon‘s Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild


2014:

Bild


Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Forderungen der dubiosen Briefkastenfirma Debcon (Betrüger U

#1688 Beitrag von Bürgerrechtler » Sonntag 4. Mai 2014, 21:05

pmolurus hat geschrieben:März und April Schreiben bisher nicht bekommen. Naja vllt haben se in meinem fall aufgegeben. Steffen wie schauts bei Dir aus? Mittlerweile bekommen oder auch nich?
LG
Bei mir genauso, pmolurus. Ist übrigens meine erste und einzige Abmahnung. Vermute, die betteln nur noch bei »Mehrfachtätern«, da sich's dort, wenn überhaupt, rentieren könnte. Man sollte aber erstmal den Sommer abwarten (Verjährung).

pmolurus
Beiträge: 46
Registriert: Sonntag 18. April 2010, 12:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1689 Beitrag von pmolurus » Montag 5. Mai 2014, 14:03

@ Bürgerrechtler: Top sieht bei mir auch so aus. War "nur" eine und hab nun echt schon ne weile nix mehr bekommen aber mal sehn. Bis zum 30.6 is ja noch ne weile.

@ Steffen: ich drück die daumen das alles so läuft wie es soll.

vipermann
Beiträge: 38
Registriert: Donnerstag 14. November 2013, 14:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1690 Beitrag von vipermann » Mittwoch 7. Mai 2014, 10:01

Hey

Ich habe ja das erste schreiben von U+C also die abmahnung am 13.03.2010 bekommen
Das MB von Debcon am 7.11.2013 was also jetzt 6 Moante her ist.
Ich werde morgen mal eine Einrede raus schicken
Denke das ich da jetzt im zeitrahmen liege das machen zu können

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1691 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Mai 2014, 10:23

O.K., halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

vipermann
Beiträge: 38
Registriert: Donnerstag 14. November 2013, 14:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1692 Beitrag von vipermann » Mittwoch 7. Mai 2014, 10:30

Hey Steffen

Werde ich machen,hoffe das meine rechnung vom datum so hin kommt eine Einrede zu stellen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1693 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Mai 2014, 11:18

Selbst wenn deine Rechnung falsch sein sollte, entsteht dir dadurch kein Nachteil. Entscheidend ist das Stellen der Einrede sowieso erst mit einer möglichen Klageerwiderung.

VG Steffen

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1694 Beitrag von fu+c » Mittwoch 7. Mai 2014, 11:43

Wenn ich das richtig verstanden habe, erhebt man die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gericht, da das Gericht die Verjährung nicht von sich aus ("von Amts wegen") berücksichtigt.

Gegenüber Debcon kann man höchstens ankündigen, dass man die Einrede der Verjährung erheben würde, falls sie Klage erheben sollten. Ob eine solche Ankündigung sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Erstens wissen Debcon mutmaßlich haargenau, wann welche ihrer vermeintlichen Ansprüche verjähren, zweitens klagen sie meines Wissens ohnehin nicht, drittens muss man bei jeglicher Korrespondenz mit ihnen darauf achten, den Anschein zu vermeiden, die Verjährung hemmende "Verhandlungen" mit ihnen zu führen. Ich persönlich würde mir die Mühe sparen oder, wenn schon, ausdrücklich schreiben, dass man die Einrede der Verjährung erheben könnte, da man niemals irgendwelche Verhandlungen mit ihnen geführt habe.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1695 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Mai 2014, 12:18

Einrede auf Verjährung = ist doch nichts anderes als eine einseitige Erklärung, das eine bestimmte Leistung nicht mehr erbracht wird, da diese zwischenzeitlich der Verjährung unterliegt. Ergo ein Leistungsverweigerungsrecht.

Ob man jetzt außergerichtlich diese Einrede stellt oder Debcon damit droht, das man in Fall einer Klage sie stellt, ist erst einmal nebensächlich.

1. Die Wenigsten werden erst einmal überhaupt wissen, ob/wann ihr Fall zu 100% verjährt ist.

2. Ob ich jetzt außergerichtlich Einrede stelle oder damit dezent drohe, man kann versuchen eine unberechtigte und verjährte Forderung gerichtlich durchsetzen. Das Mahngericht wird jetzt erst einmal, weder die Berechtigung, noch die Verjährung überprüfen. Zahlt man jetzt oder vergleicht sich - aus rein Kostengründen natürlich - hat man Pech.

3. Wichtig ist einzig, klagt jemand tatsächlich, man ist selbst der Überzeugung, das die Forderungen verjährt sind, muss der beauftragte Anwalt in der Klageerwiderung die Einrede auf Verjährung stellen. Sind die Forderungen verjährt, wird die Klage abgewiesen, wenn nicht, hat man Pech.

VG Steffen

vipermann
Beiträge: 38
Registriert: Donnerstag 14. November 2013, 14:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1696 Beitrag von vipermann » Mittwoch 7. Mai 2014, 13:41

Hmm Ok

Also könnte ich mir das schreiben also doch sparen ?
Wenn es jetzt so doch kein sinn macht,oder sehe ich da was falsch

Silke
Beiträge: 12
Registriert: Sonntag 28. November 2010, 15:11

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1697 Beitrag von Silke » Donnerstag 8. Mai 2014, 06:53

Ganz blöde Frage: Was bedeutet MB? Evt.. Mahnbescheid?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1698 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Mai 2014, 09:57

Hallo @Silke,

es gibt nur doofe Antworten. Wie überall, machen sich mit der Zeit allerlei Foren-Abkürzungen breit, die jeder dann von den “Alten“ selbstverständlich benutzt. Natürlich werden auch viele Neuabgemahnte bzw. Interessierte im berühmten Regen stehen. Aber, wenn man interessiert das Forum durchstöbert, und auch einmal den Info-Teil liest, wird man sehen, das @Mistreaded neben einer mittlerweile umfangreichen Urteilsbank (siehe Linkliste), auch einen Abkürzungserklärungsinformations-Thread eingerichtet hat.

Thread Abkürzungen: Link

Also bitte, scheut Euch nicht zu Lesen.

Natürlich bedeutet MB = Mahnbescheid.



Oder (zum Vergrößern und schnellem Lesen) einfach auf das Selfie meines Monitors klicken:

Bild

VG Steffen

The Grinch
Beiträge: 198
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1699 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 8. Mai 2014, 11:00

Echt jetzt?
Selfie als neues Titulierung für einen Screenshot (Bildschirmfoto)?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1700 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Mai 2014, 11:35

Selfie.jpg
Selfie.jpg (23.23 KiB) 11939 mal betrachtet
Selfie, eine Art Selbstporträt …

irgendwie passend und voll im Trend! .-:;

VG Steffen


Man sollte nicht immer alles so todernst nehmen ...

Antworten