Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen, habe das schreiben heute auch bekommen wo es heißt das ich mir kein eigentor schiessen soll.
Ich habe diesmal die Möglichkeit selbst einmal ein Schiedsrichter zu sein.
Von mir wollen die 1000€ haben wie es zum anfang war.
Roy
Ich habe diesmal die Möglichkeit selbst einmal ein Schiedsrichter zu sein.
Von mir wollen die 1000€ haben wie es zum anfang war.
Roy
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
ich bin schon Längerezeit ein begeisterter Leser dieses Themas. Ich bin selbst auch betroffen.
Ich gehöre auch zu dem Kreis der WM-Briefe.
Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
Ist das so ? oder ist bei dem Text ein Juristischer Haken ?
Ich möchte mich hier auch mal bei euch allen bedanken, ich denke ihr macht vielen Leuten(wie auch mir) Mut.
Bitte immer alles schwärzen. Insbesondere Bankverbindungen, eigene Namen usw.
VG Steffen
ich bin schon Längerezeit ein begeisterter Leser dieses Themas. Ich bin selbst auch betroffen.
Ich gehöre auch zu dem Kreis der WM-Briefe.
Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
Ist das so ? oder ist bei dem Text ein Juristischer Haken ?
Ich möchte mich hier auch mal bei euch allen bedanken, ich denke ihr macht vielen Leuten(wie auch mir) Mut.
Bitte immer alles schwärzen. Insbesondere Bankverbindungen, eigene Namen usw.
Yep.Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
VG Steffen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo , wir haben auch diese Post bekommen , mit dem Eigentor . Bei uns beträgt auch die Forderung von 1000€ . Da ich kein Fußball spiele , können sie lange warten .
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- Beiträge: 18
- Registriert: Mittwoch 6. November 2013, 10:58
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Tag zusammen,
Auch bei mir das gleiche Bild: 1000,- € Forderung und das Weltmeister-Gefasel! 4-Gewinnt war schon übel, aber jetzt die Fußball-Weltmeisterschaft in den Dreck zu ziehen, schlägt dem Fass den Boden aus!
Greetings
V.
Auch bei mir das gleiche Bild: 1000,- € Forderung und das Weltmeister-Gefasel! 4-Gewinnt war schon übel, aber jetzt die Fußball-Weltmeisterschaft in den Dreck zu ziehen, schlägt dem Fass den Boden aus!
Greetings
V.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi,
dachte eigentlich dass ich schonmal angemeldet war.. egal.
hab auch heute den WM-Brief mit der Urforderung bekommen - knapp 200 Euro.
Wenn ich von den Daten ausgehe, die ich im Urschreiben von denen bekommen habe -
Ursprünglich Baek-Law
Rechtsgutverletzung Ende November 09
Abgemahnt Ende November 10
Erstes schreiben von Debcon Ende Oktober 12
Dann sollte nach Adam Riese der Klarname dem Urgläubiger 2010 bekannt geworden sein.. logischerweise.
Dann wäre der Start der 3 Jahre 01.01.2011 gewesen.. und das Ende dann am 31.12.2013. Somit wäre der heutige Brief ausserhalb der 3 Jahre.
MUSS ich denen jetzt mit der "Einrede der Verjährung" antworten ? Oder mache ich was falsch wenn ich das nicht tue ?
Schöne Grüße,
moon
EDIT:
Habe was gefunden.. unter Inkasso-Wissen..
Leistungsverweigerung des Schuldners nach Eintritt der Verjährung
Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, ohne dass der Anspruch geltend gemacht worden wäre, tritt die Verjährung ein mit der Folge, dass der Schuldner diesen Umstand einer späteren Inanspruchnahme durch seinen Gläubiger dauerhaft entgegensetzen kann. Ihm steht die so genannte Einrede der Verjährung zu. Der Schuldner muss sich allerdings ausdrücklich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen, denn mit der Verjährung erlischt die Forderung nicht etwa, sondern ihre Durchsetzbarkeit ist nur durch Zeitablauf gehemmt. Das bedeutet insbesondere, dass der Schuldner im Prozess die Einrede der Verjährung erheben muss. Unterlässt er dies, wird er zur Leistung verurteilt, denn das Gericht prüft die Voraussetzungen der Verjährung nicht von Amts wegen.
Kann ich das mehr oder weniger formlos machen ? Wobei die hier vom Prozessfall schreiben. Kann oder muss ich das bereits jetzt machen damit die Sache gar nicht erst soweit kommt ?
Sehr geehrte...
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom / mit AZ XX ... erhebe(?) stelle(?) ich hiermit die Einrede der Verjährung.
Mit freundlichen Grüßen,
moon
Würde das schon so reichen ?
dachte eigentlich dass ich schonmal angemeldet war.. egal.
hab auch heute den WM-Brief mit der Urforderung bekommen - knapp 200 Euro.
Wenn ich von den Daten ausgehe, die ich im Urschreiben von denen bekommen habe -
Ursprünglich Baek-Law
Rechtsgutverletzung Ende November 09
Abgemahnt Ende November 10
Erstes schreiben von Debcon Ende Oktober 12
Dann sollte nach Adam Riese der Klarname dem Urgläubiger 2010 bekannt geworden sein.. logischerweise.
Dann wäre der Start der 3 Jahre 01.01.2011 gewesen.. und das Ende dann am 31.12.2013. Somit wäre der heutige Brief ausserhalb der 3 Jahre.
MUSS ich denen jetzt mit der "Einrede der Verjährung" antworten ? Oder mache ich was falsch wenn ich das nicht tue ?
Schöne Grüße,
moon
EDIT:
Habe was gefunden.. unter Inkasso-Wissen..
Leistungsverweigerung des Schuldners nach Eintritt der Verjährung
Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, ohne dass der Anspruch geltend gemacht worden wäre, tritt die Verjährung ein mit der Folge, dass der Schuldner diesen Umstand einer späteren Inanspruchnahme durch seinen Gläubiger dauerhaft entgegensetzen kann. Ihm steht die so genannte Einrede der Verjährung zu. Der Schuldner muss sich allerdings ausdrücklich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen, denn mit der Verjährung erlischt die Forderung nicht etwa, sondern ihre Durchsetzbarkeit ist nur durch Zeitablauf gehemmt. Das bedeutet insbesondere, dass der Schuldner im Prozess die Einrede der Verjährung erheben muss. Unterlässt er dies, wird er zur Leistung verurteilt, denn das Gericht prüft die Voraussetzungen der Verjährung nicht von Amts wegen.
Kann ich das mehr oder weniger formlos machen ? Wobei die hier vom Prozessfall schreiben. Kann oder muss ich das bereits jetzt machen damit die Sache gar nicht erst soweit kommt ?
Sehr geehrte...
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom / mit AZ XX ... erhebe(?) stelle(?) ich hiermit die Einrede der Verjährung.
Mit freundlichen Grüßen,
moon
Würde das schon so reichen ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Kannst Du.Kann ich das mehr oder weniger formlos machen ?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab vor dem sommer 2013 Widersprochen, dann kamen 2 Bettelbriefe und seit juli 2013 war ruhe im Karton, aber jetzt musste mir so ein lächerlicher Brief in den Briefkasten flattern...
Das mit der WM ist ein totaler Witz.
Das mit der WM ist ein totaler Witz.
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab das Schreiben auch bekommen, bei der Debcon scheinen die Kopierer mal wieder heißzulaufen. Abheften und abwarten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wer es möchte, die Forderungen verjährt sind, sollte Debcon einen Dreizeiler schicken.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
SH für AW3P
______________________________
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
_______
SH für AW3P
_____________________
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
____________________Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
SH für AW3P
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Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
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SH für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi,
ich bins nochmal.
Ich hätt da noch ne Frage..
Also...Baek Law hat Debcon hat die gesamte Forderung verkauft und abgetreten.Debcon möchte von mir 200€.
Mir gehts hier um die 3 Jahre für die Anwaltskosten usw. und die 10 Jahre für den reinen Schadensersatz bei der Verjährung.
In dem Urschreiben von BaekLaw sind diese Summen nicht explizit aufgeführt...es heisst da nur 100 € für Ermittlungskosten, anteilige Gerichtskosten usw. . Anwaltsgebühren und Schadensersatz sind nicht extra beziffert oder aufgeführt.
Die Differenz zu den geforderten 200 € sind dann eben die 100 €, die dann eben für Anwaltskosten und Schadensersatz übrig bleiben.
Schulde ich Debcon jetzt 100 €Schadensersatz und Anwaltskosten und 100 Gebühren usw. oder schulde ich denen einfach nur 200€ ?
Wenn mich Debcon jetzt verklagen sollte...Wie können die den reinen Schadensersatz, der noch einklagbar wäre, in Summe definieren wenn das in der Urforderung schon nicht exakt dargelegt ist ?
Wenn ich denen einfach nur die 200 Euro schulde.....was ist das dann im Sinne der Verjährung ??
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine :-)
Schöne Grüsse,
moon
ich bins nochmal.
Ich hätt da noch ne Frage..
Also...Baek Law hat Debcon hat die gesamte Forderung verkauft und abgetreten.Debcon möchte von mir 200€.
Mir gehts hier um die 3 Jahre für die Anwaltskosten usw. und die 10 Jahre für den reinen Schadensersatz bei der Verjährung.
In dem Urschreiben von BaekLaw sind diese Summen nicht explizit aufgeführt...es heisst da nur 100 € für Ermittlungskosten, anteilige Gerichtskosten usw. . Anwaltsgebühren und Schadensersatz sind nicht extra beziffert oder aufgeführt.
Die Differenz zu den geforderten 200 € sind dann eben die 100 €, die dann eben für Anwaltskosten und Schadensersatz übrig bleiben.
Schulde ich Debcon jetzt 100 €Schadensersatz und Anwaltskosten und 100 Gebühren usw. oder schulde ich denen einfach nur 200€ ?
Wenn mich Debcon jetzt verklagen sollte...Wie können die den reinen Schadensersatz, der noch einklagbar wäre, in Summe definieren wenn das in der Urforderung schon nicht exakt dargelegt ist ?
Wenn ich denen einfach nur die 200 Euro schulde.....was ist das dann im Sinne der Verjährung ??
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine :-)
Schöne Grüsse,
moon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn man 500 abgetreten bekam - gekauft hat - kann man auch nur 500 einklagen.
Macht Euch darüber aber nicht allzu viele Gedanken. In einem Klageverfahren gibt es dann sehr viel Klärungsbedarf, was schon bei dem RI und Baek-Law beginnt und bei Debcon aufhört.
Und um die 10 Jahres Fristen, die haben doch nur Sinn, bei einem Schuldeingeständnis bzw. vorliegenden Fall einer Täterschaft. Dies dürfte im Grundsatz nicht vorliegen, da man gleich klagen würde und nicht lustige Schreiben versenden.
Bleibt hart, archiviert alles, stellt wo verjährt die Einrede - und gut. Nur, macht Euch nicht unnötige Gedanken, wo nicht notwendig. Dazu gibt es die Foren, die eine mögliche Vorgehensweise vorgeben.
VG Steffen
Macht Euch darüber aber nicht allzu viele Gedanken. In einem Klageverfahren gibt es dann sehr viel Klärungsbedarf, was schon bei dem RI und Baek-Law beginnt und bei Debcon aufhört.
Und um die 10 Jahres Fristen, die haben doch nur Sinn, bei einem Schuldeingeständnis bzw. vorliegenden Fall einer Täterschaft. Dies dürfte im Grundsatz nicht vorliegen, da man gleich klagen würde und nicht lustige Schreiben versenden.
Bleibt hart, archiviert alles, stellt wo verjährt die Einrede - und gut. Nur, macht Euch nicht unnötige Gedanken, wo nicht notwendig. Dazu gibt es die Foren, die eine mögliche Vorgehensweise vorgeben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 39
- Registriert: Freitag 24. August 2012, 11:08
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin! Nach längerer Pause muss ich mal wieder was Posten.
Auch wenn es meine Vorredner vorweg genommen haben, der neue Debcon Brief ist der Hit!
Wie kann man nur so einen Geistigen Dünnsch....... schreiben?????!!!!!!!
Bei mir sind es 1000 Euro die Debcon beitreiben will. Konnte heute morgen nur nicht mehr gucken
ob es das Folgeschreiben vom Gerichtlichen MB war der im Herbst, wie bei so vielen, eintrudelte.
Das werd ich heute abend mal beim Bierchen kontrollieren.
Auch diese ankreuz geschichte wie ich denn Zahlen möchte...........
Die haben Ideen. Das kann man echt nicht mehr ernst nehmen.......
In diesem Sinne
allen einen schönen Donnerstag
Grüße aus Hamburg
Hansestahl
Auch wenn es meine Vorredner vorweg genommen haben, der neue Debcon Brief ist der Hit!
Wie kann man nur so einen Geistigen Dünnsch....... schreiben?????!!!!!!!
Bei mir sind es 1000 Euro die Debcon beitreiben will. Konnte heute morgen nur nicht mehr gucken
ob es das Folgeschreiben vom Gerichtlichen MB war der im Herbst, wie bei so vielen, eintrudelte.
Das werd ich heute abend mal beim Bierchen kontrollieren.
Auch diese ankreuz geschichte wie ich denn Zahlen möchte...........
Die haben Ideen. Das kann man echt nicht mehr ernst nehmen.......
In diesem Sinne
allen einen schönen Donnerstag
Grüße aus Hamburg
Hansestahl
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab heute auch das WM-Schreiben bekommen.
Bei mir war die Forderung aber damals von U+C und nicht Baek-Law und bei meinem Schreiben ist auf der zweiten Seite nicht die Rede von 500€ in Raten abzuzahlen, sondern die gesamte Forderung in Höhe von 1286€, ansonsten sieht der Brief identisch aus, so weit ich es auf den ersten Blick sehen konnte
Bei mir war die Forderung aber damals von U+C und nicht Baek-Law und bei meinem Schreiben ist auf der zweiten Seite nicht die Rede von 500€ in Raten abzuzahlen, sondern die gesamte Forderung in Höhe von 1286€, ansonsten sieht der Brief identisch aus, so weit ich es auf den ersten Blick sehen konnte
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Miteinand,
gerade auch mehrere Schreiben von Debcon in der Post gehabt (ex U+C), (Betrag ist 1286,--) die Hälfte verjährt. Wenn die unbedingt Porto verplempern wollen.
Was mich aber umtreibt ist die Frage welcher Zeitraum zwischen der Anordnung des Gerichtes und der Mitteilung des Providers an den Anwalt (U+C) vergangen ist.
Bei Terminen im November, Dezember ist das so eine Sache wann die Verjährung beginnt. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte kann man eigentlich nur das Datum des Abmahnschreiben als Beginn der Verjährung zur "Berechnung" herannziehen.
Kann jemand Erfahrungswerte mitteilen wie die Fristen bei den größeren Providern sind. (Ist es ein Zeitraum von Tagen oder Wochen oder gar Monaten?).
Grüße Trester
gerade auch mehrere Schreiben von Debcon in der Post gehabt (ex U+C), (Betrag ist 1286,--) die Hälfte verjährt. Wenn die unbedingt Porto verplempern wollen.
Was mich aber umtreibt ist die Frage welcher Zeitraum zwischen der Anordnung des Gerichtes und der Mitteilung des Providers an den Anwalt (U+C) vergangen ist.
Bei Terminen im November, Dezember ist das so eine Sache wann die Verjährung beginnt. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte kann man eigentlich nur das Datum des Abmahnschreiben als Beginn der Verjährung zur "Berechnung" herannziehen.
Kann jemand Erfahrungswerte mitteilen wie die Fristen bei den größeren Providern sind. (Ist es ein Zeitraum von Tagen oder Wochen oder gar Monaten?).
Grüße Trester
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- Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bei mir ist er auch eingetrudelt der WM-Brief.
Ist schon eine Lachnummer.
Wollen bei mir 1000,00€
Ist schon eine Lachnummer.
Wollen bei mir 1000,00€
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Future2013,
kannst Du mir einmal bitte Dein Fußball-WM-Schreiben
mit der Forderung 1.000,- € einscannen und zuschicken?
Danke im Voraus - VG Steffen
kannst Du mir einmal bitte Dein Fußball-WM-Schreiben
mit der Forderung 1.000,- € einscannen und zuschicken?
Danke im Voraus - VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen hat geschrieben:Hallo @Future2013,
kannst Du mir einmal bitte Dein Fußball-WM-Schreiben
mit der Forderung 1.000,- € einscannen und zuschicken?
Danke im Voraus - VG Steffen
unterwegs zu Dir
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Jetzt wird's lustig!!! Mein Logg-Datum ist der 6.8.2010, Abmahnung dann am 16.9.2010. Will heißen, Klarname war U+C in 2010 bekannt, Verjährung wäre damit, da danach nur Schreiben von U+C und Debcon folgten, 31.12.2013. Letztes Schreiben von Debcon übrigens am 10.4.2013 der witzige VIER gewinnt- Brief! Heute nun der Eigentor-Brief mit Forderung in Höhe von 1286,80 Euro, zahlbar bis 28.3.2014. Zum Schluss dann die Androhung gerichtlicher Maßnahmen bei Nichtzahlung. Jetzt muss ich sagen, dass ich nicht übel Lust verspüre, mich ins Auto zu setzen, nach Witten zu fahren und die Sache persönlich zu klären. Hält man UNS jetzt für komplette Idioten oder sitzen bei Debcon selbige?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Macht Debcon sich nicht strafbar, wenn die trotz Verjährung weiterhin fordern und erpressen? Es kann doch nicht angehen, dass in D. sowas legal/halblegal ist. Denn auf Dauer kommt dies folgendem gleich: Belästigung, Zermürbung, Eindringen in die Privatsphäre, Hausfriedensbruch, Psychoterror, Nötigung, Rechtsmissbrauch etc.! Wer kein Single ist, muss sich immer wieder entsprechende Fragen anhören; Debcon weiß das genau und baut darauf auf.strator hat geschrieben:Yep.Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
VG Steffen
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- Registriert: Mittwoch 6. November 2013, 10:58
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Steffen,
Du hast auch von mir eine E-Mail mit dem Scan "Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie ihren Schuldenfaktor!"
Gruß
V.
Du hast auch von mir eine E-Mail mit dem Scan "Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie ihren Schuldenfaktor!"
Gruß
V.