Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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surabaya jim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1541 Beitrag von surabaya jim » Sonntag 9. März 2014, 16:44

Ok, ich habe es jetzt kapiert.

Aber da kann ich doch einfach meinen Provider anschreiben, und fragen wann sie meinen Namen (bedeutet dies klarnamen?) an den Kläger weitergegeben haben?

surabaya jim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1542 Beitrag von surabaya jim » Sonntag 9. März 2014, 16:52

Ich habe lange und wenig nachgedacht. Werde jetzt wohl doch einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, weil:

Der angebliche Verstoß am 25.Dez.2010 begangen worden sein soll, und ich nicht davon ausgehen kann dass die verjährung Ende 2010 beginnen kann, weil der RI meinen Klarnamen sicherlich nicht innerhalb von 6 Tagen hatte, da die Abmahnung 15 Monate später bei mir eingetrudelt ist.

Dies wiederum würde bedeuten dass die Verjährung Ende 2011 beginnen würde und das Damoklesschwert auch für das Jahr 2014 über mir schwebt.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1543 Beitrag von Steffen » Sonntag 9. März 2014, 17:12

[quoteemsurabaya jim]Aber da kann ich doch einfach meinen Provider anschreiben, und fragen wann sie meinen Namen (bedeutet dies klarnamen?) an den Kläger weitergegeben haben?[/quoteem]
Kannst Du gern machen, nur der muss keine, und gibt dir keine Auskunft. Der muss, ist der - ich vage es gar nicht zu schreiben - Abmahner, dies geschieht mittels Abmahnung. Alternative = Akteneinsicht, oder erst später im möglichen Klageverfahren abklären.

Soderle, jetzt ist das Büro geschlossen!

VG Steffen

Nichtzahler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1544 Beitrag von Nichtzahler » Donnerstag 13. März 2014, 09:50

Ja Steffen, du hast es manchmal nicht leicht, aber in gewisser Weise, dir mit diesem Forum, selbst diese Last aufgebürdet.

Da jetzt Mitte März ist, die Verjährung meiner Abmahnung am Ende 2013 eingetreten ist und bis jetzt auch kein Mahnbescheid eingetroffen ist,
ist die Sache für mich hier durch.

Steffen Dir sage ich ganz herzliches Danke, für deine Zeit und Mühe, die Du hier investierst! :an

Und an alle Hilfesuchenden, Ihr solltet, die erste Panik überwinden, hier die entsprechenden Tipps und Hilfestellungen nachlesen und vor allem
versuchen zu verstehen.
Wenn dann noch Fragen sein sollten, Stellt Ihr diese hier ins Forum.

In diesem Sinne

Tschüss und haltet die Ohren steif!

Euer Nichtzahler!!!

:te

baynay

P.S.: Was ist eigentlich mit der Datenbank passiert?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1545 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. März 2014, 10:25

[quoteemNichtzahler](...) Ja Steffen, du hast es manchmal nicht leicht, aber in gewisser Weise, dir mit diesem Forum, selbst diese Last aufgebürdet. (...)[/quoteem]
Du kennst ja bestimmt die Weisheit: "Man hat es nicht leicht - aber leicht hat‘s einen"


[quoteemNichtzahler](...) Steffen Dir sage ich ganz herzliches Danke, für deine Zeit und Mühe, die Du hier investierst! (...)[/quoteem]
Dank gebührt doch all denjenigen, die kostenlos und kostenfrei ihre (Frei-)Zeit für andere unentgeltlich investieren. Und deshalb danke an alle Vorbenannten - ohne finanzielles Interesse.


[quoteemNichtzahler](...) Wenn dann noch Fragen sein sollten, stellt Ihr diese hier ins Forum. (...)[/quoteem]
Dazu ist ja ein Forum da, auch wenn manchmal die Fragen genehm, einen missfallen oder einfach nichtöffentlich beantwortet werden können und dürfen. Viele vergessen dann, die Optionen: PN und E-Mail.


[quoteemNichtzahler](...) Was ist eigentlich mit der Datenbank passiert? (...)[/quoteem]
Hierfür gibt es eigentlich zwei Gründe. Einmal hat die Datenbank seit Anfang 2013 niemand mehr aktiv benutzt. Andermal kamen Vorwürfe auf, das AW3P Daten sammelt und diese für jeden abrufbar wären. Interessant, nicht von Seiten der Abmahner, sondern aus den eigenen Reihen der Engagierten. AW3P ist kein Daten-Krake, deshalb Datenbank weg; dito bei der Zeile E-Mail-Adresse im Online-Formular i.V.m. das alle Formulareinträge nach Aktualisierung gelöscht werden.

Bild


[quoteemNichtzahler](...) Tschüss und haltet die Ohren steif! (...)[/quoteem]
Ich hoffe trotzdem, dass Du ab und zu in den Foren hereinschneist. Ansonsten für dein weiteres Leben, alles Gute und Hände weg von P2P (in puncto urheberrechtlich geschütztes Zeugs).

givefünf

VG Steffen

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1546 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 13. März 2014, 15:12

Die Larissa hätt ich jetz fast ned erkannt.

^^

Nemnem
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1547 Beitrag von Nemnem » Donnerstag 13. März 2014, 15:16

Hallo,

ich habe vor knapp einem Monat (17.02.14) eine Forderung von Debcon erhalten und denen direkt das Musterschreiben aus dem Forum inkl 14 tägiger Frist (Ende 06.03.14) geschickt. Das Schreiben wurde lt. Sendungsverfolgung am 21.02.14 eingeworfen, doch habe ich bis heute keinerlei Antwort bekommen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

fiesthies
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1548 Beitrag von fiesthies » Donnerstag 13. März 2014, 18:07

Nemnem hat geschrieben: Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Gar nicht, sondern abwarten ! ;)

gruß
fiesthies

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1549 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 13. März 2014, 19:08

Den Beleg zur Sendungsverfolgung abheften (Beweismittel) und sonst nix.


Unschuldigwieimmer
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1550 Beitrag von Unschuldigwieimmer » Montag 17. März 2014, 12:17

Steffen hat geschrieben:Hinweise des AG Bochum zur Höhe des Lizenzschadens,
Gegenstandswertes sowie zursekundären Darlegungslast
und Störerhaftung in einem Klageverfahren



Bild
Rechtsanwalt Jörg Halbe


WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
Fon +49 (0)221 - 3500 67 80
Fax +49 (0)221 - 3500 67 84
E-Mail: jh@wagnerhalbe.de
Web: http://www.wagnerhalbe.de

............................

Ein Inkassobüro klagte aus abgetretenem Recht gegen einen Inhaber eines
Internetanschlusses auf Erstattung der durch eine außergerichtliche
Filesharing-Abmahnung vorgeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Der von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretene Beklagte hält dem
von dem Inkassobüro DEBCON gerichtlich geltend gemachten Zahlungsanspruch entgegen,
die insoweit anspruchsbegründende Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben. Er
sei zum angeblichen Downloadzeitpunkt gar nicht zuhause, sondern auf der Arbeit
gewesen und habe seinen Computer vor Arbeitsantritt ausgemacht. Neben ihm nutzen noch
seine Ehefrau und sein heute 17 Jahre alter Sohn den auf den Namen des Beklagten
laufenden Internetanschluss. Ehefrau und Sohn hätten - anders als er - zum
maßgeblichen Downloadzeitpunkt die Möglichkeit gehabt, auf den Internetanschluss zu
zugreifen.


Zur sekundären Darlegungslast:

Das Gericht weist insoweit darauf hin, dass zu Gunsten der Klägerin zwar eine
tatsächliche Vermutung (für eine Täterhaftung des beklagten Anschlussinhabers, die
Redaktion) spricht, diese jedoch keine Beweislastumkehr bewirkt. Der aus der
tatsächlichen Vermutung folgenden sekundären Darlegungslast dürfte der Beklagte mit
seinem Vorbringen genügt haben. Es dürfte nämlich die ernsthafte Möglichkeit eines
abweichenden Geschehensablaufs (wonach eben nicht der beklagte Anschlussinhaber,
sondern ein Dritter die betreffende Urheberrechtsverletzung begangen hat, die
Redaktion) bestehen, wodurch die Vermutung entkräftet sein dürfte. Damit dürfte die
Klägerin in vollem Umfang für eine Rechtsverletzung durch den Beklagten darlegungs-
und beweispflichtig sein.
...........................

Mal so laienhaft geftragt, geh ich richtig in der Annahme das damit das Klagen noch unlukrativer für jedweden Abmahnanwalt / gehilfen wird ???? daraus resultierend Klagen noch
unwahrscheinlicher ?????

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1551 Beitrag von Steffen » Montag 17. März 2014, 17:07

Aber nur, wenn der Beklagte und sein Prozessbevollmächtigter eine beweisbare Verteidigung und qualitativ guten Job machen.

VG Steffen

Jank82
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1552 Beitrag von Jank82 » Dienstag 18. März 2014, 16:29

Hallo allerseits.
Heute kam nach langer Zeit nochmal ein Schreiben.

Kennt ihr das mit der Fußball WM schon?

Falls nicht kann ich es gerne zusenden.

Gruß

Jan

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1553 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. März 2014, 16:51

[quoteemJank82]Kennt ihr das mit der Fußball WM schon?
Falls nicht kann ich es gerne zusenden.[/quoteem]
gern, bitte aber leserlich einscannen oder fotografieren. An: steffen.heintsch@t-online.de

Danke! VG Steffen

Jank82
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1554 Beitrag von Jank82 » Dienstag 18. März 2014, 17:01

gern, bitte aber leserlich einscannen oder fotografieren. An: steffen.heintsch@t-online.de
Aber gerne doch.

Email ist versendet!

Hobbit
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1555 Beitrag von Hobbit » Dienstag 18. März 2014, 17:34

Hallo zusammen.
Ich habe heute auch das WM-Schreiben erhalten. Ich dachte am 31.12.2013 wäre alles verjährt,da mein Fall aus 2010 ist.

Slice
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1556 Beitrag von Slice » Dienstag 18. März 2014, 20:32

Es geht wohl noch ein zweites Debcon Schreiben herum (ohne den Fußball vergleich und mit härterem Ton).

Ging vom Anwalt meiner Eltern direkt mit einem Vermerk über die eingetretene Verjährung zurück.

Sende das schreiben mal noch an Steffen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1557 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. März 2014, 20:57

Danke.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1558 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. März 2014, 21:16

Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.

Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
____________________

SH für AW3P
______________________________



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.

_______

SH für AW3P
_____________________

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1559 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 19. März 2014, 00:51

Diese Spinner.
Nach dem Widerspruch eines gerichtlichen Mahnbescheides, ist mein Fall seit dem 01.07.2013 verjährt und trotzdem schicken die mir diese WM Kacke.
Da hätte ich doch glatt den Betrag "X" eingesetzt vor der Verjährung. Stattdessen fangen die wieder mit der Summe von der ursprungsforderung an. Liebe Debcon's. Ihr könnt mich einfach mal.

sn_Jabbawoki
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 17. September 2013, 12:57

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1560 Beitrag von sn_Jabbawoki » Mittwoch 19. März 2014, 12:39

Habe gleiches Schreiben heute erhalten. Von mir wollen se 1000,-€.
Erst mal abwarten.Vom letzten Schreiben bis heute vergingen 6 Monate. Wenn die Schweiz Weltmeister wird wird der nächste Brief kommen.
Wurde schon mal jemand verknackt von der Deb...

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