Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Hansestahl
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1241 Beitrag von Hansestahl » Mittwoch 13. November 2013, 17:58

Also der Schriftverkehr nach dem MB ist dann nicht mehr Aussergerichtlich???? ;.ä

Also das kommt mir etwas Spanisch vor......!

Gruß
Hanse

Gatita85
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1242 Beitrag von Gatita85 » Mittwoch 13. November 2013, 18:02

@hansestahl,

korrekt! Ich habe das eben mit einem anderen Anwalt kostenlos telefonisch abgeklärt.

Das konnte ich mir auch nicht vorstellen, da ich selbst einige Jahre in einer Vertragsabteilung gearbeitet habe. Es ist aber wirklich so. Jeden weiteren Handschlag meines Anwaltes müsste ich neu vergüten! Auch ein Vergleichsangebot z.B.

Daher mein Rat, sich zum richtigen Zeitpunkt einen Anwalt zu suchen!


Grüße,

Gatita

Hansestahl
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1243 Beitrag von Hansestahl » Mittwoch 13. November 2013, 18:03

Mal ein kleiner Hinweisbeschluss des AG DD in Bezug auf Debcon
In welchen Zusammenhang steht diese Meldung?
Gruß Hanse

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1244 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. November 2013, 18:04

Debcon klagt, Richter = Hinweisbeschluss.

VG Steffen

Bunzler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1245 Beitrag von Bunzler » Mittwoch 13. November 2013, 18:11

Hallo

Ich hatte etliche Bettelbriefe von Debcon bekommen wegen Filesharing obwohl ich nichts gedownloaded habe auf diese Briefe hatte ich nicht reagiert danach kam ein Mahnschreiben von einem Mahngericht auf dieses hatte ich in vollem Umfang widersprochen. 2 Monate später kommt wieder ein schreiben von Debcon ich soll 250 Euro bezahlen und die Sache ist erledigt. Ist das wieder ein Bettelbrief da eventuell das Gericht die Klage von Debcon abgelehnt hat? Im Mahnschreiben sollte ich 699 Euro bezahlen.

abzocke
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1246 Beitrag von abzocke » Mittwoch 13. November 2013, 18:26

@bunzler

Debcon hat keine Klage eingereicht.In Filesharing Abmahnungen fallen und steigen die Preise wie auf einem türkischen Basar.Du hat dem MB wiedersprochen und der Brief mit der Forderung von 250 Euro ist ein erneuter Versuch an dein Geld zu kommen.Ist ein sogenannter Bettler.Zahlst du die 250 Euro ist die Sache ausgestanden.Zahlst du nicht, besteht weiterhin die Gefahr für dich verklagt zu werden.Durch den MB verlängert sich allerdings die Verjährung um ein halbes Jahr bis zum 30.06.(......)3 Jahre + 0.5.

AbduL03
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1247 Beitrag von AbduL03 » Mittwoch 13. November 2013, 18:31

Damit das hier auch mal geklärt ist ... Wenn man die 250€ zahlt, ist dann wirklich alles geklärt, oder sind das nur die Kosten von Debcon und der RI kann noch weiterhin Schadenersatz fordern und der Beauftragte Anwalt - Anwaltskosten ?

PS: Ich habe mit Debcon nichts zutun, aber hier gibts bestimmt einige, die zahlen möchten, aber sich bei dieser Sache nicht sicher sind.

Bunzler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1248 Beitrag von Bunzler » Mittwoch 13. November 2013, 18:44

Also mir kommt es so vor als ob das zuständige Gericht die Klage von Debcon abgewissen hat und jetzt so noch an Geld kommen will.
Werde morgen mal bei dem zuständigen Gericht anrufen und mich informieren.
Ist nur die Frage wenn es vom Gericht abgewissen wurde ob sie dann wieder von einem Mahngericht einen neuen Mahnbescheid beantragen können und vor ein anderes Gericht gehen können.

RanzBanz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1249 Beitrag von RanzBanz » Mittwoch 13. November 2013, 19:13

Hallo Steffen,

Du beschreibst bei den möglichen Reaktionen, dass wenn man zwar unberechtigt angemahnt wird, das aber nicht beweisen kann, sich vergleichen soll.

Ich kenne das Lied welches ich runtergeladen haben soll gar nicht und wenn ich an den Titel denke - so Musik ist einfach nicht nach meinem Geschmack. Aber Beweisen kann ich das nur so, dass die halt meinen Rechner durchsuchen sollen oder anhand der Musik die drauf ist die Wahrscheinlichkeit ausrechnen sollen, dass gerade ich mir den angemahnten Titel runtergeladen haben soll.

Ich stimme aber mit Dir vollkommen überein, dass ich mich morgens im Spiegel noch ansehen möchte ohne das Gefühl zu haben, vor dieser undurchsichtigen Geldmacherei eingeknickt zu sein.

Klar kannst Du nicht vorgeben wie man sich verhalten soll, aber so ein Angebot über 175 € ist ja schon verlockend, Welche Kosten könnten denn bei einem Gerichtsverfahren im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Gruß RanzBanz

Nochmal danke für dieses Forum

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1250 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 13. November 2013, 19:17

Geklagt wird Debcon nach den Widersprüchen gegen den MB sicher noch nicht, es hätte vom Mahngericht wohl eine Abgabemitteilung an das zuständige Streitgericht geben müssen. Also wird wohl die Reihenfolge sein - MB - Widerspruch - nächster Bettler von Debcon.

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1251 Beitrag von Future2013 » Mittwoch 13. November 2013, 19:25

Genau

es ist der Wiederspruch zur Zahlungsaufforderung.
Nun hat es dann doch noch geklappt mit dem Fax.
Und paralell gleich mit der Post als Einschreiben mit Zustellung.

Mal sehn was als nächstes kommt

Hansestahl hat geschrieben:@Gatita
Ich denke das Future nicht den "Wiederspruch" eines Gerichtlichen MB´s meint, sondern eine "erste" Zahlungsaufforderung
von Debcon in einem Abmahnfall.
Du hast wohl alles richtig gemacht.
Es ist teils verwirrend, da hier viele MB´s erhalten haben und zu dem noch das "Erste" mal von Debcon Post bekommen.
Bei mir z.B. sind es Insgesamt 3 Abmahnungen mit unterschiedlichen Rechteinhabern und Werken welche Anfang 2011 abgemahnt wurden.
Für Fall 1 kam letzte woche der erste MB und 3 Tage später für Fall 3 das aller erste Schreiben von Debcon dem ich
dann nach Steffen seinem Inkasso Wegweiser wiedersprochen habe.

Gruß Hanse

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debilcon GmbH

#1252 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 13. November 2013, 20:38

AbduL03 hat geschrieben:Damit das hier auch mal geklärt ist ... Wenn man die 250€ zahlt, ist dann wirklich alles geklärt, oder sind das nur die Kosten von Debcon und der RI kann noch weiterhin Schadenersatz fordern und der Beauftragte Anwalt - Anwaltskosten ?
Das hatte ich Steffen vor einem dreiviertel Jahr auch gefragt, als Debcon/U+C auf 250€ runtergingen (damals war da noch kein Mahnbescheid im Spiel, der kam erst vorletzte Woche). Steffen antwortete, dass mit den 250€ tatsächlich alles erledigt ist und keine weiteren Erpressungen mehr folgen:

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 560#p25549" onclick="window.open(this.href); return false;

»Mehr kann nicht gefordert werden, da der Rechtsstreit damit beigelegt wird.«

AbduL03
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Re: Forderungen von der Debilcon GmbH

#1253 Beitrag von AbduL03 » Mittwoch 13. November 2013, 21:08

Bürgerrechtler hat geschrieben:Das hatte ich Steffen vor einem dreiviertel Jahr auch gefragt, als Debcon/U+C auf 250€ runtergingen (damals war da noch kein Mahnbescheid im Spiel, der kam erst vorletzte Woche). Steffen antwortete, dass mit den 250€ tatsächlich alles erledigt ist und keine weiteren Erpressungen mehr folgen:

viewtopic.php?f=17&t=129&p=25560#p25549

»Mehr kann nicht gefordert werden, da der Rechtsstreit damit beigelegt wird.«
Danke für die Antwort. Das könnte für die Zahler interessant sein.

ajl
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1254 Beitrag von ajl » Mittwoch 13. November 2013, 21:18

laut auslieferungsbescheid des postboten hat das amtsgericht hagen allein am 11.11.2013 sage und schreibe 146 einschreiben von diesem postboten entgegen genommen.
die von debcon müssen ja tausende mahnbescheide beantragt haben.
:rp

zur beweisführung in richtung unschuld möchte ich gern was zur diskussion beitragen:
ohne erfahrung zu haben, stelle ich mir einen unschuldsbeweis nicht so simpel vor.

was soll man z.b. machen?
beweisen, ob man zu hause war oder nicht: in aller regel kam die abmahnung viele monate nach dem angeblichen upload.
führt jeder monate lang buch, zu welchen zeiten er wo war und lässt sich jeden supermarktbesuch, freundesbesuch etc eidesstattlich versichern?

man kann freunde fragen, die bestätigen sollen, dass man zu fraglichem zeitpunkt bei denen war. aber ob das ein "beweis" ist?

beweisen, dass eine störerhaftung in frage käme, weil wlan ungesichert?
kann man behaupten, und behaupten, man hätte es danach gesichert, aber beweisen?

in meiner abmahnung stimmte (zum glück) nichtmal der provider. aber auch da kann u+c behaupten "tippfehler".
auch hatte ich zu dem zeitpunkt meiner 2 abmahnungen den rechner, den ich zum zeitpunkt des angeblichen uploads hatte, schon längst nicht mehr.
soll ich also zukünftig jeden alten rechner / laptop / handy 3 jahre nach gebrauch aufbewahren, für den fall, dass eine abmahnung kommt?

man kann das zwar eine strategie vor gericht nennen, aber meiner meinung nach ist das im fall der fälle keine echte beweisführung, also ich finde,
es ist dann immer noch glück oder ein entsprechender richter notwendig, um sicher aus der sache rauszukommen.

was meint ihr dazu?

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debilclown GmbH

#1255 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 13. November 2013, 21:48

@meindackelwaldi, schon, aber ist das auch eine Garantie dafür, dass die Erpresser im Juni keinen weiteren verjährungshemmenden MB versenden? Die können doch MBs verteilen lassen bis in alle Ewigkeit, sodass de facto keinerlei Verjährung existiert. Oder, Steffen?

Exhorder
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1256 Beitrag von Exhorder » Mittwoch 13. November 2013, 22:00

@ Steffen,

du hast ja mehrfach empfohlen, als Unschuldiger Beweise für seine Unschuld zu sammeln (Entkräftung der eigenen Störer- und Täterhaftung), aber wen interessieren schon Beweise? Privatpersonen stellen mit privater Software private Ermittlungen im eigenen Interesse an und Richter sagen regelmäßig Ja und Amen dazu. Auch auf die Tatsache, dass es in einigen Fällen schon enorme Fehlerquoten bei der Zuordnung von IP Adressen gegeben hat, scheinen viele Richter zu pfeifen.
Beschluss Landgericht Köln
Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe. Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP-Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln zum Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.) Bezug genommen. Erklärlich erscheinen solche Zuordnungsprobleme der Kammer etwa durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme - sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider.
Sicherung des Anschlusses, Sicherung der Geräte? Auch damit stößt du regelmäßig auf taube Ohren.
Dass die Rentnerin allerdings weder einen Computer noch einen WLAN-Router, auf welchen Dritte hätten zugreifen können, besitzt, sei für eine Verurteilung nicht relevant. In dem Urteil wird weiterhin die Richtigkeit der Zuordnung der IP-Adresse zu der Anschrift der Münchernin angenommen.

von abmahnung-internet punkt de (keine Ahnung warum ich keine URLs posten darf)
Sicherung von Beweisen ist bestimmt nicht verkehrt, aber der Ausgang solcher Verfahren ist völlig unberechenbar, egal ob Beweise oder nicht oder tatsächlich schuldig oder nicht. Ich denke, man sollte hier keine Differenzierung machen, sondern die Leute von Anfang an auf diesen Missstand hinweisen.

Waldi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1257 Beitrag von Waldi » Donnerstag 14. November 2013, 08:57

Gerade aus diesem Grund sage wir - Doppelversand. Wenn Du Sicherheit möchtest, rufst Du einfach bei der Geschäfststelle an und erkundigst dich (Anruf mit Geschäftsnummer MB), ob der Widerspruch eingegangen ist.

VG Steffen
Ich habe heute beim AG angerufen. Mein Widerspruch ist nach 24std eingegangen. Vmtl. hat der Postbote den Barcode auf dem Einschreiben nicht eingescannt. ;re

Mein Hund muß mal mit dem Postboten sprechen... ;)

Gruß Waldi

pmolurus
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1258 Beitrag von pmolurus » Donnerstag 14. November 2013, 12:30

@ waldi: das war bei mir genauso. Ich denk der Briefträger kotzt einfach ab bei der menge an schreiben die er da tag für tag hinschleppen muss.

tossi303
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1259 Beitrag von tossi303 » Donnerstag 14. November 2013, 12:35

Hi zusammen,

heute habe ich meinen MB auch erhalten, jedoch ist mir ein Punkt noch unklar bzgl. des Widerspruches:

Es geht um den Punkt "Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners". Da ich noch keinen Rechtsanwalt meiner Wahl konsultiert habe und dies erst im Falle einer Klage vorhabe zu tun werde ich das entsprechende Feld nicht ausfüllen.

Frage: Sollte ich mir jetzt "schon" einen Anwalt suchen oder kann ich diesen erst im Falle einer Klage konsultieren?

@all: Wie habt Ihr das bei Eurem Widerspruch bzgl. des Prozessbevollmächtigten gehandhabt?

Gruß tossi303

kenosis
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1260 Beitrag von kenosis » Donnerstag 14. November 2013, 15:55

tossi303 hat geschrieben:Frage: Sollte ich mir jetzt "schon" einen Anwalt suchen oder kann ich diesen erst im Falle einer Klage konsultieren?
Falls du vorhast im Fall einer Klage einen Anwalt zu beauftragen (was aufjedenfall ratsam ist, wenn du nicht vorhast zu zahlen, denke ich), dann kann es sicherlich nicht schaden bereits einen Anwalt "zur Hand" zu haben.
Viele Kanzleien bieten ja eine kostenlose Ersteinschätzung an und versorgen dich auch gleich mit allen nötigen Informationen/Unterlagen, um im Klagefall dann die Mandatierung möglichst schnell und unkompliziert für dich zu machen.

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