Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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RC_Opfer
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1141 Beitrag von RC_Opfer » Freitag 8. November 2013, 09:48

Habe vorgestern ebenfalls einen MB von Amtsgericht aus Hagen bekommen. Auch hier ist Antragsteller der RI, Gerichtsstand mein Wohnort.

Widerspruch ist auf dem Weg.

striondia
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1142 Beitrag von striondia » Freitag 8. November 2013, 10:02

Info wäre super was dabei rauskommt. Blöde Frage , Widerspruch deinerseits wegen falscher Behauptung oder stimmt das mit dem Download?

Gatita85
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1143 Beitrag von Gatita85 » Freitag 8. November 2013, 10:27

Bei mir zumindest: Widerspruch wegen falscher Behauptung. Ich soll von MIG "Cornered - Das Killerspiel" über edonkey2000 gedownloaded haben. Allerdings hatte ich edonkey2000 noch niemals auf irgendeinem Rechner! ;.ä

DAS kann ich aber ebenso wenig beweisen wie meine Abwesenheit! Wie auch? Ausnahmsweise lag ich mal nicht im Krankenhaus :lol: ...

Bedauerlicherweise hat mein Anwalt versäumt, mir mitzuteilen, dass ICH meine Unschuld beweisen muss z.,z,, !

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1144 Beitrag von Steffen » Freitag 8. November 2013, 11:43

[quoteemReyez]Sollte ich mich nun als gesetzlichen Vertreter, bzw. Prozessbevöllmächtigten angeben
oder würden sich dadurch irgendwelche Nachteile oder Nebenwirkungen ergeben?[/quoteem]
Abgemahnt wird immer der AI. Ein Inkassoschreiben erhält der abgemahnte AI. Einen MB
- dito. Das heißt, im Grundsatz hat der AI zu reagieren.

Prozessbevollmächtigung
Wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, wie zum
Beispiele beim Mahnverfahren / Amtsgericht, kann sich jeder durch einen
Bevollmächtigten seiner Wahl führen lassen. Das ergibt sich aus § 79 ZPO. Man muss
daher als Prozessbevollmächtigter des Verwandten / Bekannten bei Gericht auftreten.
Der Verwandte / Bekannter stellt hierzu dir eine schriftliche Vollmacht aus, die Du
zu den Gerichtsakten reichen. Damit kannst Du wie ein Rechtsanwalt neben Ihrem
"Mandanten" Platz nehmen und den Prozess "führen".

Aber, man sollte sich schon in den Abläufen, Gepflogenheiten, Fristen, Wie reagiere
ich auf was der Zivilprozessordnung (ZPO) - auskennen! Ohne juristische Kenntnis = No
Go!

Gesetzlicher Vertreter
Kommt wohl bei einem Erwachsenen in den ganz wenigsten Fällen in Betracht. Einen
gesetzlichen Vormund benötigt man ja als Beispiel Nichtzurechnungsfähigkeit oder
Wachkoma.


(...) deshalb habe ich von Anfang an die Sache in die Hand genommen. (...)

Hier könnte man dem Betreffenden alles erklären und vorbereitende Handlungen
treffen, wie mod. UE, WiSpr. MB - unterzeichnen sollte es dann der Abgemahnte. Und
spätestens bei Erhlat einer Klageschrift heißt es - Anwalt!




[quoteemstriondia]Hallo, vor einiger Zeit MB von RA Wulf erhalten und nach ca 3 Wochen trotz Zahlung
den Vollstreckungsbescheid .[/quoteem]
Man muss hier einfach bedenken, auch Debcon muss sich an bestehende Gesetze und
Vorschriften halten. Ein Vollstreckungsbescheid (VB) wird erst beantragt werden,
wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Frist MB (allgemein):
  • 1. Zahlung oder
    2. Widerspruch
=> 2 Wochen, ab Zustellung des MB bzw. solange der VB nicht verfügt ist!

Wer die volle Summe fristgemäß bezahlt hat, trotzdem einen VB erhält, kann - muss -
gegen den VB innerhalb 14 Tagen ab Zustellung - Einspruch einlegen (als Anlage zum
VB enthalten). Das Mahngericht gibt dann den Rechtsstreit an das im MB genannte
Streitgericht ab. Und hier läuft es dann weiter ab, wie bei einem Klageverfahren, da
der VB einem Versäumnisurteil gleichkommt.




[quoteemGatita85]Und manch einer findet sicherlich den permanent erhobenen Zeigefinger eines
"geläuterten" Betroffenen lächerlich und nicht unbedingt informativ oder hilfreich[/quoteem]
[quoteemstriondia]Hier sollte mal sachlich geblieben werden, dachte hier findet man Rat und Tat , von
diesen miesen Abzockern,aber anscheinend wird hier wie bei einem alten Ehepaar
gezankt.[/quoteem]


Liebe Leute,

werdet nicht sachlich, sondern im Grundsatz ehrlich!



Anno 2010

In den Foren wurde wild gewuselt, Abgemahnte trafen sich zuhauf, denn der Abmahnwahn
war am Zenit angelangt. Natürlich war hier die verbreitete Erfahrung, das die meisten
Abmahner sowieso nicht in große Anzahl klagen, so dass man mit »mod. UE +
Nichtzahlen« -immer- auf der richtigen Seite lag.

Nur - und hier spreche ich nur für AW3P - gab es im den empfohlenen Vorgehensweisen
immer schon die Hinweise,
  • 1. Risiko = Klage
    2. 3 Jahre haben die Zeit
Durch die damals vorherrschende Unbeschwertheit der Forenwelt und wenigen Klagen,
haben sich doch die Meisten - sich zufrieden auf die Schenkel klatschend - gedacht:

»Da gebe ich einmal eine mod. UE ab und zahle nicht, denn die Dubiosesten der
Dubiosen klagen sowieso nicht, die müssen froh sein das ich überhaupt eine mod. UE
abgebe und nicht eine Strafanzeige wegen Betrug erstatte; die Abzocker sehen von mir
keinen Cent, außer wenn es ein Richter denen zuspricht; verklagt mich doch, wenn Ihr
mein Kohle wollt«
... usw. usf.


Jetzt hat man sich zufrieden aus den Foren verabschiedet, meldete sich sporadisch mal
wieder, falls doch der Abmahner die Frechheit besaß ein Bettelbrief zu versenden, um
wieder aufgeregt herumzuposten. Aber schnell wurde man beruhigt und wurde zum
Abmahnwahnschläfer. Bis 2013 ...


1. Meilenstein 12.05.2010 - BGH: “Sommer unseres Lebens“

Von vielen Foren und Allwissenden Engagierten sehr lange verspottet, konnte man
sachlich erkennen, das die Bundesrichter mit einer harten Formulierung das Gefüge
auseinander rissen.

»Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich
gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so
spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die
Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast
des Anschlussinhabers ...«


Am Ersten erkannten die resultierende Möglichkeiten die Abmahner und lösten jetzt die
Handbremse am Klagekarren. Aber auch hier wurde deutlich, dass der Admonitus vulgaris
[von lat. admonere „ermahnen“ und lat. vulgaris „gemein“, dtsch. Abgemahnte] dieses
nicht wahrhaben wollte, sich versteifte, das einige Panik verbreiten (die
Betriebsruhe Weniger stören), andere hingegen sich in trügerischer Sicherheit
wiegten, indem sie bis auf ca. 20 Stellen hinter dem Komma, die
Klagewahrscheinlichkeit berechneten mit fast keinen fundierten Berichten und Zahlen.
Wir wollten nicht hören, das die Klagezahlen anstiegen, dass das Risiko wächst, das
man sich selbst vorbereiten will, wenn man das “Kap Störerhaftung“ umsegeln will,
jedenfalls ohne größere Schäden. Wir waren arrogant und maßlos in unserer Ignoranz.
Wir wollten hören und lesen, was uns genehm!


Wer sich nicht aktiv vorbereitet, dem bestraft der Richter!



Nun wurde aber auch im letzten Winkel der Betriebsruhenden ersichtlich, ups, die
Klagezahlen steigen doch, das hätte ich gar nicht für möglich gehalten, da müssen wir
was machen. Wir machen es einfach.

Nur, so naiv wir in den Foren sind, einige natürlich supi schlau, versagten wir mit
sehr wenigen Ausnahmen im großen Maßstab. Man bekam nun mit, im Gerichtssaal sitzen
Juristen und ein Richter lässt sich von keinem irgendeine Lawotschka erzählen.


Einfaches Bestreiten - Out / Sekundäre Darlegungslast - In

  • I. Bestreiten = Vorwurf, Beweiskette, Beauskunftung
    • => Hinweis: Bestreitet man als Hauptteil der Verteidigung die IP-Ermittlung,
      Logfirma (Software, IP-Erhebung) bzw. Beauskunftung Provider - ohne Beweise
      der Fehlerhaftigkeit - geht es in Richtung richterliches unabhängiges Gutachten
    II. Entkräftung der eigenen Störer + Täterhaftung - und das zu -jedem- Log!
    • => Sicherung des Anschluss, Sicherung der Geräte
      => AI: wo war er, was hat er gemacht (oder nicht) - Beweise - Zeugen
      => Schaffung weiterer möglicher Geschehensabläufe (zu gut deutsch, es kann ein
      Dritter den Anschluss mitbenutzen und infrage kommen)
      Hinweis:
      • a) Abhängig vom konkreten Einzelfall
        b) keine namentliche Benennung eines Täters
        c) Entkräftung der Störer + Täterhaftung des/der Mitbenutzer - und das zu -jedem-
        Log!
        - je Mitbenutzer: wo war er, was hat er gemacht (oder nicht) - Beweise - Zeugen
        d) mögliche Kontroll-, Prüf-, Sicherungs- und Aufsichtspflichten des AI gegenüber
        diesen Mitbenutzer/n (natürlich altersgemäß und zumutbar (z.B. Belehrung, Verbot
        von P2P usw.
    III. Einzelfallbezogene Besonderheiten
    • => Aktivlegitimation, kein PC, “Delta-Theorie“, Verkaufscharts usw.


Aber lernten wir? Nein, denn wir waren, und sind, Opfer eines perfiden
Abmahngeschäftsmodells.

  • Wir müssen am AG keinen Anwalt beauftragen
  • Wenn, dann macht es der Scheidungsanwalt (ist wenigsten hier billiger), dem ich
    als Abgemahnte nur Anweisung erteilt
  • Juristerei wird im Gerichtsprozess überbewertet, es ist Zeit für bunte Tüten und
    wilde Theorien
  • Man erscheint nicht zum Termin
  • Man versäumt (Fristen)
  • Man vergleicht oder kennt an oder verliert mit Pauken und Trompeten
Und als wir jetzt merken, das unser Rechnung im Gerichtssaal nicht aufgeht, der
Abmahner die Frechheit besitzt und 3 Jahre später mit Bettelschreiben, Inkassofutzis
und sogar MB - uns Opfer / uns Unschuldige - zu behelligen ...

.. schreien wir wie die kleinen Kinder: Wo ist der schnellste und kostengünstigste
Bettelvergleich!?



_ __ _ ___ _ ___ _ ___ __ _

Und hier kommt einfach meine Forderung: Werdet nicht sachlich, sondern im Grundsatz
ehrlich!


Es kann einfach nicht sein, das ein erwachsener Mensch,
  • => obwohl er den UrhR-Verstoß nicht getätigt hat
    => obwohl er es als Unrecht erkennt
    => obwohl er lauthals Polemisiert
sich gegen Ende der Verjährungsfrist nun hinstellt
  • => ich zahle lieber einen geringen Teil, als einen größeren in einem Prozess bzw.
    vergleiche mich
    => ich trage Verantwortung als Familienoberhaupt und zahle lieber bzw. vergleiche
    mich, um meine Familie nicht in den wirtschaftlichen Ruin zu führen
    => ich zahle lieber bzw. vergleiche mich, weil ich keine Nerven, Zeit für so etwas
    unwichtige erübrige
    => ich zahle lieber bzw. vergleiche mich, wie ich keine Beweise habe, weil ich
    sowieso bei den korrupten Richtern kein Chance habe
    => ich zahle lieber bzw. vergleiche mich, weil es sowieso nur ein Klüngel ist
    .
    .
    => ich zahle lieber bzw. vergleiche mich, weil ...
    .
    .
    => ich zahle lieber bzw. vergleiche mich, ich will keinen Stress usw. usf.

_ __ _ ___ _ ___ _ ___ __ _



Werdet nicht sachlich, sondern im Grundsatz ehrlich!

Hört endlich auf, Euch und andere etwas vor zumachen. Ich weiß wovon ich rede - das
ist nämlich das Gute daran - ich habe auch nicht im Lotto gewonnen, befinde mich
aktuell im Scheidungsprozess, bin 2-mal abgemahnt - 2-mal habe ich keine mod. UE
abgeben und nicht gezahlt, weil ich ein Hirn hab‘ wo‘s hingehört, werde 2-mal
verklagt am LG, wo jeweils Reisekosten für mich und meinen Anwalt hinzukommen, werde
bislang 1-mal ans KG (OLG) gehen, habe selbst Kosten die keine Spendenaktion
übernimmt, die ich auch nicht in Anspruch nehme, keiner schenkt mit einen Betrag X
usw. usf.

Hört endlich auf herumzuheulen und ständig jemand anderen für Eure Unfähigkeit vors
Loch zu schieben. Ich kann es langsam nicht mehr lesen, mit welchen Ausreden man
seine Inkompetenz und Feigheit versucht schönzureden. Ja, ich spreche so, weil ich
aus eigener Erfahrung rede.

Natürlich sehe ich ein, wenn jemand vernünftig Argumente des Zahlen oder
Bettelvergleichens bringt. Es ist letztendlich sowieso jedem sein Bier. Wenn jemand
es war, keine Beweise bzw. keine Verteidigung aufgebaut (in 3 Jahren), einfach den
Cent dreimal umdrehen muss im Armutsland DE, wo die Reichen immer reicher werden, und
die Armen immer ärmer ...

... aber hört auf mit Euren kindlichen Ausreden!

  • 1. War ich es, zocke ich,
    • 1.1. nicht, und vergleiche mich so zeitig als möglich
      1.2. reize mein Blatt bis Erhalt einer Klageschrift und vergleiche mich dann sofort
      und persönlich mit dem Abmahner außergerichtlich
    2. Bin ich unberechtigt abgemahnt wurden - habe aber keine beweisbare Verteidigung
    - dito Punkt 1.

    3. Bin ich unberechtigt abgemahnt wurden - habe eine beweisbare Verteidigung -
    kämpfe ich (sofort Anwalt deines Vertrauens) und ja, hier muss man einmal ein oder
    zwei Risiken für sein Recht eingehen.


Was sind wir für eine Gesellschaft, für Menschen, die lieber etwas Zahlen oder sich
bettelnd vergleichen, obwohl sie es aber nie getan haben. Um Ruhe zu haben, die
Nerven zu schonen usw. usf.?

Dr. Gregory House: “Der Mensch lügt immer!“


VG Steffen

Gatita85
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1145 Beitrag von Gatita85 » Freitag 8. November 2013, 12:07

Sicherlich gehöre ich zu den absoluten "Dinos" hier im Forum.

Das Leben hat mich bis dato folgendes gelehrt: Nur, weil ich Recht habe, muss ich noch lange nicht Recht bekommen!

Da dieses ganze procedere der Abmahnung hier oftmals mit einem "Spiel" verglichen wurde: Wenn ich beim Pokern das schlechtere Blatt in der Hand habe, steige ICH aus!

Nicht jeder hat die Nerven, nach dem MB weiterhin 6 Monate Don Quijote zu spielen. Soviel Toleranz sollte vorhanden sein, dieses auch wertfrei zu akzeptieren. Völlig egal, ob schuldig oder unschuldig abgemahnt.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1146 Beitrag von Steffen » Freitag 8. November 2013, 12:27

[quoteemGatita85]Nicht jeder hat die Nerven, nach dem MB weiterhin 6 Monate Don Quijote zu spielen. Soviel Toleranz sollte vorhanden sein, dieses auch wertfrei zu akzeptieren. Völlig egal, ob schuldig oder unschuldig abgemahnt.[/quoteem]

_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _

Wenn Du die Spielregeln nicht beherrscht, spiele nicht, denn Du verlierst Haus und Hof!

Sag mal, liest Du / Ihr auch was ich schreibe? Eine Ignoriere-Funktion sieht die Forensoftware nicht vor, dann muss man einfach nicht lesen bzw. lesen und nicht verstehen!

Mich lehrte das Leben - insbesondere als Ossi - wenn Du Unrecht erkennst, bekämpfe es mit allen Mittel die dir zur Verfügung stehen. Recht, Einigkeit, Freiheit, Meinungsfreiheit, Unantastbarkeit der Wohnung usw. sind elementare Errungenschaften einer Demokratie. Lebe sie und schaue nie wieder weg!

Das ist für mich erwachsen und keine naiven Ausreden: Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand!“ Es kommt darauf an, ob man etwas bekämpft, es zumindest versucht, oder nur einfach den leichteren Weg wählt. Ihr habt nur Pech, das ich selber in Eurer Situation bin, und diese - Ausreden - nicht teile und teilen werde!

Dann müsst Ihr Euch aber auch nicht wundern, das der ganze Murks seit 04/2005 andauernd und weiter andauert. Und Don Quijote, Windmühlenkampf, das sind Argumente, die man immer dann sucht und findet, wenn man selbst versagt, oder seinen fehlenden Schneid entschuldigt.

Wenn ich es nicht war - dann zahle ich nicht freiwillig oder bettle um einen kostengünstigen Vergleich aufgrund fehlender Nerven. Punkt.

Natürlich akzeptiere ich, wenn jemand sagt, das er die Thematik unterschätzt hat, sich nicht vorbereitet hat und jetzt als Lehrgeld seiner Unfähigkeit - sich vergleicht. Oder, weil er es einfach nur war!

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1147 Beitrag von Gatita85 » Freitag 8. November 2013, 12:52

Was für ein Held! Das meine ich ehrlich!

Ich hingegen könnte aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal vor Gericht erscheinen!

Daher hält sich mein "Schneid" in ganz natürlichen Grenzen, um eine aussichtslose Schlacht zu schlagen. Aussichtslos für mich, da ich NICHT beweisen kann, dass ich es nicht war.

Lieber bezahle ich nun einen verschmerzbaren Betrag als im worst case € 1.200 + Gerichtskosten + Anwälte!

Ist das feige für Dich? Kein Problem! Da habe ich wirklich gaaanz andere Probleme, die ich meinem ärgsten Feind nicht wünsche.

Btw... Findest Du es eigentlich gut, Andersdenkende (ohne backgroundkenntnisse) so zu verurteilen? Ich bin allerdings in Berlin Reinickendorf geboren.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1148 Beitrag von Gatita85 » Freitag 8. November 2013, 13:07

@Steffen,

OT: Da Du ja keine pn favorisierst: Ich hatte den Schneid, mich durch 30 OPs zu kämpfen. Nach Meinung der Weißkittel begucke ich mir bereits seit über 1 Jahr die Radieschen von unten.

"Aufgeben" gehört daher eher zu meiner letzten Option. Allerdings haben sich die Prioritäten in meinem Leben ganz gravierend verschoben. Meine Nerven brauche ich für andere Dinge als einen aussichtslosen Prozess :lol:.

Dir allerdings wünsche ich vor Gericht viel Erfolg dddr:;.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1149 Beitrag von Steffen » Freitag 8. November 2013, 13:25

[quoteemGatita85]Was für ein Held! Das meine ich ehrlich![/quoteem]
Nicht Held - Erwachsen!


[quoteemGatita85]Ich hingegen könnte aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal vor Gericht erscheinen![/quoteem]
Na und? Mit Attest kann man sich entschuldigen und schickt nur den Anwalt
zur Verhandlung!


[quoteemGatita85]Daher hält sich mein "Schneid" in ganz natürlichen Grenzen, um eine aussichtslose
Schlacht zu schlagen. Aussichtslos für mich, da ich NICHT beweisen kann, dass ich
es nicht war.[/quoteem]
Wenn man es nicht versucht, weiß man es nicht, oder wie Berthold Brecht in seinem berühmten,
von den Foren übernommen Motto, sagt : „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft,
hat schon verloren.“.

Umgemünzt:
  • Wer kämpft, kann verlieren => aber eben auch gewinnen
    Wer nicht kämpft, hat schon verloren. => man sollte es jedenfalls einfach mal versuchen



[quoteemGatita85]Lieber bezahle ich nun einen verschmerzbaren Betrag als im worst case € 1.200 + Gerichtskosten
+ Anwälte![/quoteem]
Dann bitte Deine reale Adresse, ich schicke dir eine Rechnung + Abmahnung, da Du einen
Regelverstoß im Board getätigt hast. Fällt mir schon einer ein. Dann wirst Du sicherlich
wieder bereitwillig, der lieben Ruhe Willen zahlen? Ich persönlich glaube nicht, Du wirst
sicherlich, trotz gesundheitlichen Problemen, zur Polizei gehen usw.
Und hier liegt das Übel, außerhalb von Filesharing wird niemand bereitwillig etwas zahlen,
was er nicht getan hat!


[quoteemGatita85]Ist das feige für Dich? Kein Problem! Da habe ich wirklich gaaanz andere Probleme, die ich
meinem ärgsten Feind nicht wünsche.[/quoteem]
Ja, es ist feige, die anderen Probleme, sry sind Deine Probleme und nicht für die
Abmahnung und deren Reaktion relevant!


[quoteemGatita85]Btw... Findest Du es eigentlich gut, Andersdenkende (ohne backgroundkenntnisse) so zu verurteilen?
Ich bin allerdings in Berlin Reinickendorf geboren.[/quoteem]
Ich verurteile nicht, sondern teile meine Standpunkt mit. Meine Lebenserfahrung als mittlerer Dino,
oder als Mensch. Ich bezahle nichts freiwillig - was ich nicht getan habe. Da wäre ich ein Feigling
und ein Lump ohne Ehr' (mir gegenüber), wenn ich es dann noch öffentlich (aber anonym) schönrede.

Und mit Andersdenkende zu verurteilen hat es nichts gemein, egal mit welchen Backgroundwissen.
Ihr habt die Thematik 2010 unterschätzt, habt Euch nicht vorbereitet und in trügerischer Sicherheit
gewähnt und gewiegt.Jetzt wo es nach 3 Jahren Ernst wird, benötigt Ihr die Windeln. Dann hättet
Ihr doch schon mit Erhalt der Abmahnung zahlen sollen und vergleichen - wenn es nur um die
reine Kostenfrage geht. Nächstes "Argument" ist gerade Flöten gegangen. Hört mir doch auf, mit
diesen Ausreden!


Und das ist I.M.H.O.!

VG Steffen

Gatita85
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1150 Beitrag von Gatita85 » Freitag 8. November 2013, 14:11

@Steffen,

nein, Du verurteilst!

Bitte unterscheide Erklärungen bzw. Erläuterungen von"kindlichen Ausreden". Das sollte man - gerade von einem Mod. - erwarten können.

Erwachsen: Dazu gehört auch, aktuelle Situationen einschätzen zu können. Zudem eine gehörige Portion Toleranz. Gleichgültig, in welchem Stadtteil man aufgewachsen ist.

"Wer nicht kämpft" hat schon verloren? Richtig! Und wer zum falschen Zeitpunkt auf der "falschen" Position weiterkämpft, kann noch viel mehr verlieren.

Falsche Position daher, weil man beweisen muss, es NICHT gewesen zu sein! Gratulation demjenigen, der das kann!

Bezichtigung anderer Vergehen? Warum sollte ich mich wehren, wenn ich es nicht war. Ich lasse Dich ganz entspannt kommen, denn DU musst beweisen, dass ICH es war. DAS ist beim filesharing anders.

Oh ja, ich schicke meinen Fachanwalt alleine zum Gericht :l, Den, den ich umgehend nach der Abmahnung mit meinem Fall beauftragt habe und der mich wissen ließ, dass ich mir keinerlei Sorgen zu machen brauche.

Schlechte Vorbereitung?: Ja, ich dachte mein "Fachanwalt" versteht wirklich etwas von der Thematik und hält mich auf dem laufenden. Da war ich wirklich "blond".

Ich bedanke mich nochmals für die zahlreichen, hilfreichen Infos, die ich diesem Forum entnehmen konnte.

Zudem wünsche ich allen "tapferen Kämpfern bis zum Schluss" - ob unschuldig oder nicht - viel Erfolg bei Gericht :rp .

frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1151 Beitrag von frank02 » Freitag 8. November 2013, 18:51

Leider hier auch ein MB, ohne weitere "Rabattangebote", gleich als zweites Schreiben.
Wollen unbedingt die Verjährungen abfangen. :evil:

nein
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1152 Beitrag von nein » Freitag 8. November 2013, 23:08

Hallo alle, erst danke für eure Hilfe. Ich habe auch schon alles bekommen das volle Programm seid 4/10, aber aufgeben nein . Ich denke wenn Mann einmal zahlt egal was dann kommen die andere da zu .



Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

surabaya jim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1153 Beitrag von surabaya jim » Freitag 8. November 2013, 23:37

hallo, ich bin auch ein debcon opfer, habe aber bisher keinen bettler erhalten.

mir geht es darum: parallel zu debcon läuft auch eine abmahnung von skw-schwarz (Film: SKYLINE) Wild Bunch Germany GmbH.

Kann mir bitte jemand sagen wo ich hinmuss? versuche seit über einer stunde einen blog mit skw-schwarz opfern zu finden aber ohne erfolg.

entschuldigt das ich hier rein poste.

Nur bin ich vom brief der skw-schwarz kanzlei doch bissle eingeschüchtert, weil die definitiv mit einer klage drohen wenn die frist zum 21 november abläuft - weiß nun nicht ob dies ein bettler ist. und geld für einen anwalt habe ich auch keines.

was nun? hoffe jemand weiß rat!

wenn ich noch hinzufügen darf: eine modifiziert unterlassungserklärung habe ich bereits november 2010 ans skw schwarz gesendet und bis heute nichts mehr von denen gehört - wie gesagt bis heute.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1154 Beitrag von Steffen » Freitag 8. November 2013, 23:59

Hallo @Gatita85, @All,

einigen wir uns doch auf einen Kompromiss. Dir bleibt bei meiner Person als
Forenbetreiber nicht sehr viel anderes übrig. Wer in ein Verbraucherforum kommt und
postet - das ist so erwünscht und gewollt - ist ein Schausteller. Er stellt seine
Meinung und seinen Standpunkt - öffentlich und jeden - zur Schau. Wenn er diese nun
öffentlich und jeden zur Schau stellt, muss er damit rechnen, das man frenetischen
Beifall zollt, verhaltenen, keinen, den Poster mit (symbolischen) Tomaten bewirft,
die Kritiker ihn entweder Hochleben lassen oder in der Luft zerreißen. Wer dieses
nicht abkann - hier ist nicht Partnervermittlung.tv oder Diddelmaus.de - darf sich
nicht der Diskussion stellen. Punkt.

Und natürlich, wenn man sich seit 2006 mit dem Thema Abmahnwahn beschäftigt, alle
guten und schlechte Abmahnwahnzeiten erlebte, dann verfügt man über einen gewissen
Wissens- sowie Erfahrungsstand. Denn, wer sich hier nicht weiterbildet /
weiterentwickelt, bleibt auf der Stelle stehen.


_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _


[quoteemGatita85]»Falsche Position daher, weil man beweisen muss, es NICHT gewesen zu sein!
Gratulation demjenigen, der das kann!«[/quoteem]

Aber dann kannst Du doch niemand anderen die Schuld geben, außer Dir selbst! Es ist
nun einmal im Privatrecht so, das es keine definierte Unschuldsvermutung à la
Strafrecht gibt, sondern das Gleichheitsprinzip vorherrscht.
»Jede Partei beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder
den gegnerischen Anspruch hindert.«
»Jede Partei bringt ihre, für sie, günstigen Tatsachen vor. Eine Behauptung ist ein
Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die
behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.«
Das heißt, bist Du nicht in der Lage Deine mögliche Störer- bzw. Täterhaftung zu
entkräften, dann hast Du erst einmal Pech.


_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _


[quoteemGatita85]»"Wer nicht kämpft" hat schon verloren? Richtig! Und wer zum falschen Zeitpunkt auf
der "falschen" Position weiter kämpft, kann noch viel mehr verlieren.«[/quoteem]

Und da alle so denken, dauert der ganze Schmarrn schon seit 04/2005. Nur sind es für
mich persönlich - Ausreden!

Warum?

Du hast eine mod. UE abgegeben + nicht gezahlt i.V.m. Beauftragung eines Anwaltes.
Dieser wird Dir mit Sicherheit - alle Möglichkeiten und Risiken - genannt haben. Du
hast dich daraufhin - selbst - entschieden - abzuwarten. Wahrscheinlich, weil Dir
gesagt wurde oder Du gelesen hast, das 2010 die Klagewahrscheinlichkeit gering ist.
Nur wird Dir sicherlich auch gesagt worden sein, es besteht ein Risiko - das heißt
Klage - und dafür hat man eben 3 Jahre Zeit.


Du hast dich 3 Jahre für das - aus Deiner Sicht - Richtige entschieden und keinen
Finger gerührt, um eine beweisbare Verteidigungsstrategie aufzubauen i.V.m deinem
Anwalt. Das bedeutet, Du hast gezockt und kanntest dabei das Risiko.

Jetzt, kurz vor Verjährungsfrist-Ende, 3 Jahre als Schläfer, versendet man
Folgeschreiben / Inkassoschreiben, man hört und liest, das die MB- / Klagezahlen
angestiegen sind - nun auf einmal ist Deine Entscheidung nicht mehr die Richtige und
Du zahlst lieber bzw. vergleichst dich - obwohl Du es - jedenfalls nach Deinen
Aussagen - nicht warst.
Noch einmal, Du zahlst lieber, um Ruhe zu haben, keine Nerven
hast, keinen Stress brauchst - hast es aber nicht getan! Willst es mir aber
gleichzeitig schmackhaft machen?

Dann muss man doch resümieren,
1. Du hast gezockt, wolltest natürlich gewinnen, Dein Spiel ist aber nicht wie
geplant aufgegangen, da der Gegenspieler jetzt blufft, den Einsatz erhöht und sehen
will.
2. Wenn man die 3 Jahre nicht genutzt hat für seine aktive Verteidigung, dann muss
man eben den Bezahlweg einschlagen.


Nur dann erzähle - und das geht gegen alle - mir keine Ammenmärchen, sonder sage
offen und ehrlich, wie es ist. Du beherrscht nicht die Spielregeln, und das fällt Dir
jetzt auf die Füße. Und ja, bei den ganzen Murks bzw. Ausreden, den / die ich mir
ständig anhören bzw. den / die ich lesen muss, fällt mir Toleranz sehr schwer. Nur,
dann suche nicht bei anderen die Schuld.

VG Steffen

surabaya jim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1155 Beitrag von surabaya jim » Samstag 9. November 2013, 00:06

hi steffen, hättest du rat für mich?

surabaya jim
Beiträge: 19
Registriert: Freitag 8. November 2013, 23:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1156 Beitrag von surabaya jim » Samstag 9. November 2013, 00:19

Das steht drinnen:

********, den 6. November 2013

Sehr geerter Herr X,

wir nehmen Bezug auf die Vorkorrespondent.

Unsere Mandatin hat uns nunmehr beauftragt, Klage auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten in voller Höhe aus einem Streitwert von EURO 30.000,00 gegen Sie einzureichen, insgesamt also einen Beitrag von Euro 1.005,40 . Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2010 (Az. I ZR 121/08) deutlich eine Verantwortlichkeit von Anschlussinhabern für die über den von der ********* ermittelten Internetanschluss begangenen Rechtsverletzung festgestellt. Es kann daher kein Zweifel an der Haftung für diesen Anspruch bestehen.

Im Hinblick auf den gewählten Streitwert weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum Besipiel das Landgericht Nürnberg (Az. 3 O 6172/09) jüngst eintweilige Verfügungen wegen des illegalen Anbietens urheberrechtlich geschützter Werke über eine Tauschbörsenplattform erlassen haben, wobei alle Gerichte einen Streitwert von EURO 30.000,00 zugrunde gelegt haben.

Ihnen wird hiermit letzmalig Gelegenheit gegeben, den Gesamtbetrag von 1.005,40 bis zum 21. November 2013 auf unser Konto zu überweisen. Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir umgehend Klage einreichen und behalten uns auch eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

Mit freundlichen Grüßen,

i. V. ********** *************

** ****** *********


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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1157 Beitrag von Steffen » Samstag 9. November 2013, 00:42

So funktioniert es nicht. Du kannst nicht einen klitzekleinen Knochen hinwerfen und verlangen, das man jetzt die Antwort kennt.

Hier solltest Du mir einmal und per PN, die ganze Geschichte erzählen, vlt. die Briefe einscannen.

VG Steffen

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1158 Beitrag von muensteraner » Samstag 9. November 2013, 08:26

Gatita85 hat geschrieben:@Steffen,

nein, Du verurteilst!

Bitte unterscheide Erklärungen bzw. Erläuterungen von"kindlichen Ausreden". Das sollte man - gerade von einem Mod. - erwarten können.

Erwachsen: Dazu gehört auch, aktuelle Situationen einschätzen zu können. Zudem eine gehörige Portion Toleranz. Gleichgültig, in welchem Stadtteil man aufgewachsen ist.

"Wer nicht kämpft" hat schon verloren? Richtig! Und wer zum falschen Zeitpunkt auf der "falschen" Position weiterkämpft, kann noch viel mehr verlieren.

Falsche Position daher, weil man beweisen muss, es NICHT gewesen zu sein! Gratulation demjenigen, der das kann!

Bezichtigung anderer Vergehen? Warum sollte ich mich wehren, wenn ich es nicht war. Ich lasse Dich ganz entspannt kommen, denn DU musst beweisen, dass ICH es war. DAS ist beim filesharing anders.

Oh ja, ich schicke meinen Fachanwalt alleine zum Gericht :l, Den, den ich umgehend nach der Abmahnung mit meinem Fall beauftragt habe und der mich wissen ließ, dass ich mir keinerlei Sorgen zu machen brauche.

Schlechte Vorbereitung?: Ja, ich dachte mein "Fachanwalt" versteht wirklich etwas von der Thematik und hält mich auf dem laufenden. Da war ich wirklich "blond".

Ich bedanke mich nochmals für die zahlreichen, hilfreichen Infos, die ich diesem Forum entnehmen konnte.

Zudem wünsche ich allen "tapferen Kämpfern bis zum Schluss" - ob unschuldig oder nicht - viel Erfolg bei Gericht :rp .
Ich sage in Fällen wo Leute unschuldig sind, dass diese SOFORT nach Erhalt der Abmahnung zum Anwalt gehen sollen. Dafür werde auch ich hier öfter von Leuten wie "Alter Sack" oder "meindackelwaldi" beschimpft und als Troll bezeichnet. Es ist ledier so, dass sich in diesen Foren auch Leute tummeln, denen soziale Kompetenz und Verständnis für die Lebenssituation anderer fehlt.
Prinzipiell ist zu sagen, dass wenn man unschuldig ist, man sich aktiv verteidigen sollte nicht auf Leute hören sollte, die behaupten nach modUE melden die sich sowieso nicht mehr oder die klagen sowieso nicht. Denn so ist es nicht. Die klagen durchaus. Je früher man zum Anwalt geht, je früher man mit dem Sammeln von Beweisen beginnt, desto eher hat man die Möglichkeit die Vorwürfe zu entkräften. Nach 3 Jahren ist es nahezu unmöglich noch irgendwelche Zeugen etc aufzutreiben, die die eigenen Aussagen bezeugen können. Man kann ja dann trotzdem noch abwarten, aber man sollte Beweise möglichst gerichtsfest sichern, Zeugenaussagen schriftlich niederlegen, da es erwiesen ist, dass sich Zeugen nach 3 Jahren nicht mehr richtig erinnern können..
Jetzt werde bestimmt ich auch wieder als Troll beschimpft, aber was solls. Es gibt so einen Spruch "Wer zuletzt lacht, lacht am besten"

VG

Reyez
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1159 Beitrag von Reyez » Samstag 9. November 2013, 14:36

Nochmal zum Verständnis

Widerspruch an den Antragsteller oder den Prozessbevollmächtigten?

Hansestahl
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1160 Beitrag von Hansestahl » Samstag 9. November 2013, 19:09

Na super! Erst anfang der Woche nen Mahnbescheid erhalten (Altfall U+C dann Debcon).
Heute von Debcon wieder Post in Sachen NZGB erhalten.
Alles Sachen aus Anfang 2011
Das WE ist gegessen........... :_:



Gruß Hanse

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