Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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madmaxde
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#961 Beitrag von madmaxde » Donnerstag 26. September 2013, 19:46

So, nun habe ich von der Debcon auch das nächste Schreiben bekommen, mit einer Aufstellung ähnlich diesem Muster hier:
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013: Auskunft nach § 34 BDSG

Der Brief ist ohne persönliche Anrede (Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,) und ohne wirklichen Nachweis. Die Aufschlüsselung sollte ich doch bitte der Abmahnung aus 2010 entnehmen. Als Frist für den "Ausgleich" wurde mir ein Termin in 14 Tagen genannt...
Ich werde jetzt nochmals eine Vollmacht und eine detaillierte Rechnungsaufstellung anfordern und darauf hinweisen, dass ich wenn dies erneut nicht erfolgt, Beschwerde beim VZBV + BDIU einlege.

Ich hoffe das ist so richtig dddr:;

cu

Florian87
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#962 Beitrag von Florian87 » Freitag 27. September 2013, 07:37

Gibt es hierfür ein Muster?
Ich habe auch das gleiche Schreiben bekommen und möchte eine detaillierte Rechnungsaufstellung anfordern + Beschwerde beim VZBV + BDIU einlege.

madmaxde
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#963 Beitrag von madmaxde » Freitag 27. September 2013, 09:33

Florian87 hat geschrieben:Gibt es hierfür ein Muster?
Ich habe auch das gleiche Schreiben bekommen und möchte eine detaillierte Rechnungsaufstellung anfordern + Beschwerde beim VZBV + BDIU einlege.

...das wäre fein, wenn jemad da ein Muster für diese "Nachforderung" der unvollständigen Angaben hätte.

Wie ist das eigentlich, muss Debcon nicht die Vollmacht von Negele und Co. vorlegen bzw. beweisen, dass ihre Angaben auch stimmen, wenn Sie angeben, dass Negele und Co. sie beauftragt hätten, die bestehenden Schulden aus Lizenzentschädigungsansprüchen einzuziehen. Dies wurde ja bereits im ersten Schreiben von Debcon so behauptet.

cu

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#964 Beitrag von muensteraner » Freitag 27. September 2013, 09:41

madmaxde hat geschrieben:
Florian87 hat geschrieben:Gibt es hierfür ein Muster?
Ich habe auch das gleiche Schreiben bekommen und möchte eine detaillierte Rechnungsaufstellung anfordern + Beschwerde beim VZBV + BDIU einlege.

...das wäre fein, wenn jemad da ein Muster für diese "Nachforderung" der unvollständigen Angaben hätte.

Wie ist das eigentlich, muss Debcon nicht die Vollmacht von Negele und Co. vorlegen bzw. beweisen, dass ihre Angaben auch stimmen, wenn Sie angeben, dass Negele und Co. sie beauftragt hätten, die bestehenden Schulden aus Lizenzentschädigungsansprüchen einzuziehen. Dies wurde ja bereits im ersten Schreiben von Debcon so behauptet.

cu
dass ihr immer denkt, es wäre so einfach sich herauszuwinden. Klar müssen die das nachweisen können, aber glaubst du wirklich die können das nicht ? Die haben eure Daten von Neagele erhalten, also wurden die auch von denen beautragt. Ist doch logisch, oder ? Wenn das anders wäre, würden die sich strafbar machen. so einfach ist das auch wieder nicht. Man kann das machen um denen zusätzlich Arbeit zu machen, sollte aber nicht glauben, die werden deshalb das Inkasso zurücknehmen.

Wenn du das abwehren willst, investiere Geld in einen vernünftigen Anwalt, aber glaube nicht du kommst mit so einem Schreiben weiter. Du glaubst ja wohl nicht, du bist der erste , der diese Musterschreiben schickt und die sind völlig überrascht und brechen nun in Panik aus ? Die lachen doch darüber.

madmaxde
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#965 Beitrag von madmaxde » Freitag 27. September 2013, 10:00

dass ihr immer denkt, es wäre so einfach sich herauszuwinden. Klar müssen die das nachweisen können, aber glaubst du wirklich die können das nicht ? Die haben eure Daten von Neagele erhalten, also wurden die auch von denen beautragt. Ist doch logisch, oder ? Wenn das anders wäre, würden die sich strafbar machen. so einfach ist das auch wieder nicht. Man kann das machen um denen zusätzlich Arbeit zu machen, sollte aber nicht glauben, die werden deshalb das Inkasso zurücknehmen.

wie kommst du darauf, dass sich hier jemand herauswinden möchte. Meine Frage lautete nur, ob die das nachweisern müssen, und wenn ja, warum die den Nachweis dann nicht liefern...! Nicht mehr und nicht weniger!

...und wenn du heute schlecht geschlafen hast, dann können wir da nichts dafür.
Trotzdem dir noch einen schönen restlichen Tag :hl

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#966 Beitrag von muensteraner » Freitag 27. September 2013, 10:16

madmaxde hat geschrieben:
wie kommst du darauf, dass sich hier jemand herauswinden möchte. Meine Frage lautete nur, ob die das nachweisern müssen, und wenn ja, warum die den Nachweis dann nicht liefern...! Nicht mehr und nicht weniger!

...und wenn du heute schlecht geschlafen hast, dann können wir da nichts dafür.
Trotzdem dir noch einen schönen restlichen Tag :hl
so etwas macht Sinn wenn man keine Abmahnung erhalten hat und keine Kenntnis von den im Inkassoschreiben eingeforderten Forderungen hat oder irgendwelche Unstimmigkeiten bei den Angaben zu finden sind. Ansonsten ist das absolut sinnlos. Wie gesagt, wenn du das abwehren willst, gehe zum Anwalt. Ansonsten warte einfach weiter ab ob ein MB kommt.

Die sagen höchstens, wenn du diese Musterschreiben schickst : "Wieder einer der sich in Foren wie AW3P oder igg beraten lässt und dort verkündet Nö ich nicht . Den auf jeden Fall verklagen, weil dann wieder einer in den Foren bestätigt, dass wir doch klagen. Oder glaubst du, die kennen die Musterschreiben nicht und aus welchen Quellen die kommen ? Wenn man eine Chance auf Verjährung haben will, sollte man sich möglichst unauffällig verhalten und nicht noch durch irgendwelche Musterschreiben, mit denen man die schikanieren will, unnötig auf sich aufmerksam machen.

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#967 Beitrag von Alter Sack » Freitag 27. September 2013, 11:15

Im Inkassofall hier http://www.abmahnwahn-dreipage.de/inkasso.htm" onclick="window.open(this.href); return false; nachlesen. Da liegt ihr dann schon mal nicht verkehrt. Auf alle Fälle besser, als ... na ja, den Rest erspare ich mir jetzt. Wundert mich eigentlich, dass Steffen diesem Unfug solange tatenlos zuschaut.

Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#968 Beitrag von Jonnyman » Freitag 27. September 2013, 12:14

Immer wieder die gleichen Fragen die hier gestellt werden. Lest ihr das geschriebene hier nicht??
Gibt es ein Musterschreiben? Hilfe ich habe einen Brief von Debcon bekommen, was soll ich jetzt machen. Hilfe ich habe einen MB bekommen, was soll ich jetzt machen? Ich habe das 2te schreiben von Debcon bekommen, finde kein Musterschreiben. Man kann auch selbst einen Brief schreiben und wer das nicht kann sollte dann vielleicht doch einen Anwalt nehmen. Alternativ findet sich vielleicht jemand in Bekanntenkreis der schreiben kann.
Bitte lest doch mal die ganzen vorherigen Posts dann sind alle Fragen beantwortet.
Gruß

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#969 Beitrag von Steffen » Freitag 27. September 2013, 12:18

Keine Chance @Jonnyman,

dieses Phänomen: Nicht lesen, sondern fragen und bitteschön - sofort antworten, weil ich der wichtigste Mensch bin! haben wir schon seit Jahren in allen Foren. Damit muss man eben leben.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#970 Beitrag von Steffen » Freitag 27. September 2013, 12:18

Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht -
Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):



Wie nicht anders prognostiziert, geht der Abmahnwahn in eine heiße Herbstoffensive. Nach
vorliegenden Informationen verstärken die abmahnenden Kanzleien und Inkassos nicht nur
den Druck mittels Folgeschreiben (ugs. Bettelbriefe), sondern auch die Mahnbescheidbean-
tragung und Klagetätigkeit steigen.

Bild

Trotzdem sollte jeder einen kühlen Kopf bewahren und insbesondere bei Forderungen über
1.000,- € nicht den übereilten Weg eines Privatvergleiches wählen. Es gibt einen Trend
an den Gerichtsständen, das einmal der “fliegende Gerichtsstand“ bzw. die jeweilige Zu-
ständigkeit überdacht wird, genau wie die astronomisch hohen Streitwerte der Abmahner /
Inkassos weiter drastisch reduziert werden.

Jeder der nur eine mod. UE abgegeben hat und nicht zahlte, hat sich ja sowieso selbst
und freiwillig für: “entweder Verjährung oder Klage!“ entschieden. Für sehr viele wird
das Warten - auch im Klagefall - ein Vorteil sein können. Mit Erhalt einer Klageschrift
ist ein Anwalt zu beauftragen.


Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • => Unverständnis für den grundlosen Widerspruch des Mahnbescheides.
    => Möglichkeiten:
    • 1. man zahlt sofort, die im MB genannte Forderungen
      2. man vereinbart eine Ratenzahlung
    => dafür verzichtet man - aber nur als absolute Ausnahme - auf die Verzugszinsen
    => Bei Zahlungsweigerung = ohne Ankündigung Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens


Hinweis:
Mal ehrlich? Wenn ich einen MB - insgesamt - widerspreche, bestreite ich doch die Forderungen
und weise diese zurück. Um diese (gerichtlich) Durchzusetzen, müsste sowieso durch Debcon der
Anspruch begründet werden (Klageerhebung). Was bitte, soll jetzt ein erneutes außergerichtliches
Schreiben, an dem eingelegten gerichtlichen Widerspruch ändern? Eigentlich nichts!



Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • - Schreiben archivieren
    - Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
    - Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift muss sofort ein Anwalt beauftragt werden!




Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!

Bitte eine Klageschrift vollständig einscannen und per E-Mail zusenden.
Danke im Voraus!



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:

Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

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eBook: WegweiserInkasso

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#971 Beitrag von Steffen » Samstag 28. September 2013, 12:10

Debcons neuster Dreh:
2 gemeinsame Anschlussinhaber, 2 separate Mahnbescheide
(Abtretung Baek-Law RAe)



Man denkt, man hat im Abmahnwahn schon alles gelesen oder gehört, da kommt einer daher,
und man wird eines Besseren belehrt.


Zum besseren Verständnis werde ich die Thematik an einem fiktiven Beispiel darstellen.
Ehepaar Max und Eva Mustermann sind im Vertrag mit ihrem Provider gemeinsam aufgeführte
Internetanschlussinhaber (kurz: AI). Durch eine Rechtsanwaltskanzlei werden beide Eheleute
gemeinsam und in einem Schreiben wegen einer vermeintlichen UrhR-Verletzung abgemahnt,
sowie aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung. Nachdem nur eine mod. UE durch beide Eheleute abgegeben wurde und
man die Forderungen nicht bezahlte, meldete sich Jahre später das Inkasso Debcon. Aber
auch hier wieder nur in einem Schreiben bei den Eheleuten, informierte diese über die
Abtretung, sowie forderte diese nun selbst ein. Nachdem die Eheleute mit einem Widerspruch
reagierten, wurde jetzt von Debcon nicht ein Mahnverfahren gegenüber beide Eheleuten
eingeleitet, sondern jeweils ein Mahnverfahren gegenüber Herrn Max Mustermann und ein
Mahnverfahren gegenüber Frau Eva Mustermann, wo jeweils die volle Summe geltend gemacht
wird.
Puh, das ist ja eine Abzocke. Wo 2 AI vorhanden sind, gegen jeden AI ein separates
Mahnverfahren, das geht nicht. Oder?


Natürlich bin ich kein Anwalt, und obwohl das LG Berlin es nicht für möglich hält, kann
man sehr viele allgemeine Antworten im Internet finden. Ja, Debcon kann!



2 AI, 1 Abmahnschreiben für beide AI, 1 Inkassoschreiben für beide AI,
aber 2 MB (je AI 1 MB)


Im Grundsatz spricht erst einmal nichts dagegen, das ein Gläubiger eine Schuld, bei
Vorhandensein 2 Schuldner, diese Leistung von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil
fordern kann. Warum, es besteht zwar nur eine Schuld, aber mehrere Personen - 2 AI - die
als Schuldner einzeln verpflichtet sind. Dieses wird im § 421 BGB legaldefiniert.
§ 421 Gesamtschuldner - BGB
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken
verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist
(Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der
Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben
sämtliche Schuldner verpflichtet.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Aber, sobald ein Schuldner die Schuld voll bezahlt, entlastet er sofort den anderen
Schuldner.



Bauernschläue oder Kalkül, worauf ist zu achten!

1. Zahlen
Wenn man vorhat, die Gesamtschuld zu bezahlen, sollte 1 AI zahlen. Durch diese Zahlung wird
automatisch Schuldner 2 entlastet.

2. Nichtzahlen
Wenn man die Forderungen als unberechtigt erachtet, müssen unbedingt -beide- AI insgesamt
widersprechen. Sollte nur ein AI seinem MB widersprechen, weil man denkt es wäre ausreichend,
kann gegenüber dem nicht widersprochenen MB sofort ein Vollstreckungsbescheid beantragt
und erlassen werden. Vorsicht, deshalb!



Fazit

Ob man nun Bauernschläue an den Tag legt, oder mit Kalkül vorgeht, entzieht sich meiner
Kenntnis und ich werde Debcon diesbezüglich anschreiben und um eine Stellungnahme bitten.

Warum? Auch wenn der § 421 BGB diese Vorgehensweise rechtfertigt, hat Debcon als Gläubiger
aber genauso eine nach dem Gesetz definierte Schadensminderungspflicht (i.S.d. § 254 BGB).
Denn, mit einem Widerspruch in beiden Fällen muss Debcon rechnen, sodass logischerweise
2-mal nach Anspruchsbegründung beide Forderungen in 2 separaten Klageverfahren geltend
gemacht werden müssen. Hier wäre nun der Punkt, wo aus der Schadensminderungspflicht des
Gläubigers, sowie aus Gesichtspunkt der Prozessökonomie heraus, beide Klageverfahren
zusammengeführt werden müssen.

Ob man nun damit rechnet, das bei 2 MB, 1 AI schneller zahlt, oder das, wenn nur 1 AI
widerspricht, sofort gegenüber dem AI2 ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann,
bleibt erst einmal Spekulation und wird sich demnächst herausstellen.

_______________________________

Autor: Steffen Heintsch für AW3P
______________________________

flyermouse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#972 Beitrag von flyermouse » Montag 30. September 2013, 11:47

am freitag, 20. september 2013 hat das "Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken" den bundesrat passiert...

darin wäre ja eine streitwertdeckelung von 1.000,- EUR vorgesehen - allerdings wiedermal mit "toller einschränkung" von wegen ubillig...

aber ich glaub ich kann mich erinnern, dass das gericht in hamburg(!) jüngst erst bei einer klage den streitwert im vorgriff
auf diese gesetzesänderung bereits auf 1.000,- runtergeschraubt hat und die kosten entsprechend angepasst wurden...!?

ich find den bericht aber nicht mehr zu diesem urteil.... (weiss den jemand..? :) )

würde also debcon nun noch klagen wollen,wenn sie damit rechnen müssten, dass statt der geforderten 1.000,- bzw angebotenen 740,- ein gericht den
streitwert korrigieren könnte und die forderung entsprechend kleiner ausfällt...? :D

lohnt sich da der aufwand und das risiko präzendenzfälle zu produzieren...?

und falls sie "verlieren" sollten und sich die abmahnung als falsch/missbräuchlich herausstellen sollte, hat man jetzt ja sogar
einen "Erstattungsanspruch bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen" für seine unkosten...

nun gut - noch immer keine "waffengleichheit", aber immerhin ein wenig angemessener für die abgemahnten..?!

madmaxde
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#973 Beitrag von madmaxde » Montag 30. September 2013, 19:37


flyermouse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#974 Beitrag von flyermouse » Montag 30. September 2013, 20:19

madmaxde hat geschrieben:Meinst Du diese Urteil?
http://www.vzhh.de/telekommunikation/31 ... amburg.pdf

cu
genau, das war´s.... :-)
merci

frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#975 Beitrag von frank02 » Donnerstag 3. Oktober 2013, 13:17

Habe auch solch ein Schreiben erhalten und den Widerruf als Schritt eins initiiert. Erstmal um auch Zeit zu gewinnen. Nun damals kamen 2 Fälle gleichzeitig und einen habe ich bezahlt nach leichter Preisanpassung. War halt ein Fehler meinerseits mit den Titeln, stehe auch dazu.
Auf die ModUE des zweiten gelichzeitig angekommenen Falles und dort auch erhalten, wurde nie reagiert bis eben jetzt. (Fall 2010).
Es ist schon ärgerlich, da ich dachte mit der Zahlung hätte Negele+Partner auch den zweiten Fall eben "bereinigt". War ja schliesslich ihr akzeptierten Preisvorschlag. Komisch wirkt auch die nicht passende Summe zu damals.

Na das war wohl nix und auf Verhandlungen wollte ich mich erstmal nicht einlassen, nur mit Anwalt. Denn ich denke wirklich kulant werden die Damen und Herren Anwälte nicht wirklich sein, oder?

Möchte eigentlich nur meine Ruhe, gelernt habe ich aus den Vorfällen ja, hat mich auch ganz schön verknirscht und nun wieder.

Wo finde ich hier die Anwaltsliste, würde doch gerne etwas Beratung einholen bzw. Kostenvoranschläge.

frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#976 Beitrag von frank02 » Donnerstag 3. Oktober 2013, 13:53

Danke Steffen, so groß und doch übersehen. :(

trester
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#977 Beitrag von trester » Mittwoch 9. Oktober 2013, 18:10

Hallo Miteinander,

heute sind 2 neue Bettelbriefe von Debcon (der Name verführt so zu Verbalhornungen, aber ich kann mich ja beherrschen) angekommen. Erstmalige "Aufforderung" durch Debcon, ".. Gläubigerin mit der Einziehung der gegen Sie betehenden Schulden aus Lizensentschädigungsanspruchen beauftragt hat." Gläubigerin: Urmann+Collegen.

Übliches Procedere, Forderung wiedersprochen und 3 Auskünfte erbeten.

Gehe davon aus, dass Debcon mal wieder U+C Fälle abarbeitet, alls noch mehrere in den nächsten Tagen Post bekommen.

Wenn Interesse an dem Originalbrief besteht (@steffen), null Problemo

Grüße von Trester

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#978 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Oktober 2013, 00:00

[quoteemtrester]Wenn Interesse an dem Originalbrief besteht (@steffen), null Problemo[/quoteem]
Sehr gerne, danke, aber bitte gut leserlich!

VG Steffen

Wind.Prinzessin
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#979 Beitrag von Wind.Prinzessin » Freitag 11. Oktober 2013, 23:55

Kurz vor der Verjährungsfrist kam neulich der gerichtliche Mahnbescheid an.

Widerspruch eingereicht und heute bekam ich diesen Liebesbrief hier.
Habe diese VAriante hier noch nicht entdecken können oder sie schlichtweg übersehen.

Tante Edith:

Der Dateianhang sieht merkwürdig aus. o.O
Wenn man draufklickt ist er aber in Ordnung.

frabo69
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#980 Beitrag von frabo69 » Sonntag 13. Oktober 2013, 12:46

Hallo erstmal an alle. Bin neu hier und hab mich angemeldet weil ich einige nette Post von der Debcon bekommen habe.
Möchte euch das mal kurz schildern da ich im Moment ehrlich gesagt nicht weiß wie ich mich verhalten soll.
Ich bin mal von Baek Law angeschrieben wurden wegen Urheberrechtsverletzung und sollte zahlen. Kurz danach bekam ich von verschiedenen Inkassounternehmen Post, das Sie die Forderungen von Baek Law übernommen hätten. Unter anderen Debcon und Adiuvo Anwälte. Von Adiuvo bekam ich dann einen gerichtlichen Mahnbesched und ich entschied mich in Raten zu zahlen. In der Zeit bekam ich dann immer wieder Post von Debcon über die gleiche identische Sache. Ich teilte denen dann mit das ich schon dieselbe Forderung an ein anderes Inkassounternehmen bezahle. Das hat die aber nicht interessiert. Ich bekam niemals Antwort, stattdessen waren die so dreist und haben auch einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt, gleich nachdem ich das an die anderen vollständig bezahlt hatte. Dem Mahnbescheid hab ich natürlich widersprochen mit dem Hinweis an das Gericht das ich über dieselbe Sache von einem anderen Gericht eine Mahnung bekommen hab und die bezahlt ist.
Der gerichtliche Mahnbescheid von Debcon war über 478,53 Euro.
Gestern bekam ich Post von Debcon, das sie nicht wüssten weshalb ich dem Mahnbescheid widersprochen hätte. Stattdesen bieten Sie mir letztmalig Gelegenheit aus Kostengründen usw. blablabla durch Zahlung von 175,00 Euro die Sache zu erledigen und auf alle bisher entstandenen Kosten zu verzichten.
Ganz ehrlich will ich eigentlich nicht mit denen diskutieren da ich bisher auch nie eine Antwort von denen bekommen hab aber ich weiß auch nicht was ich machen soll...
Kann mir da jemand einen guten Rat geben????

Vielen dank schon mal.

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