Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Topkom
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#941 Beitrag von Topkom » Samstag 21. September 2013, 16:37

@refan

ich meine zum 01.07.2014
baynay

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#942 Beitrag von Forenuser » Sonntag 22. September 2013, 18:56

Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#943 Beitrag von muensteraner » Sonntag 22. September 2013, 19:32

Forenuser hat geschrieben:Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon
? jkj:s_;

fiesthies
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#944 Beitrag von fiesthies » Sonntag 22. September 2013, 20:01

jkj:s_;
.-:;

sorry ! .-:;

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#945 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. September 2013, 21:32

[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18! ;)

VG Steffen

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#946 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. September 2013, 21:34

Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht -
Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):



Wie nicht anders prognostiziert, geht der Abmahnwahn in eine heiße Herbstoffensive. Nach
vorliegenden Informationen verstärken die abmahnenden Kanzleien und Inkassos nicht nur
den Druck mittels Folgeschreiben (ugs. Bettelbriefe), sondern auch die Mahnbescheidbean-
tragung und Klagetätigkeit steigen.

Bild

Trotzdem sollte jeder einen kühlen Kopf bewahren und insbesondere bei Forderungen über
1.000,- € nicht den übereilten Weg eines Privatvergleiches wählen. Es gibt einen Trend
an den Gerichtsständen, das einmal der “fliegende Gerichtsstand“ bzw. die jeweilige Zu-
ständigkeit überdacht wird, genau wie die astronomisch hohen Streitwerte der Abmahner /
Inkassos weiter drastisch reduziert werden.

Jeder der nur eine mod. UE abgegeben hat und nicht zahlte, hat sich ja sowieso selbst
und freiwillig für: “entweder Verjährung oder Klage!“ entschieden. Für sehr viele wird
das Warten - auch im Klagefall - ein Vorteil sein können. Mit Erhalt einer Klageschrift
ist ein Anwalt zu beauftragen.


Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • => Unverständnis für den grundlosen Widerspruch des Mahnbescheides.
    => Möglichkeiten:
    • 1. man zahlt sofort, die im MB genannte Forderungen
      2. man vereinbart eine Ratenzahlung
    => dafür verzichtet man - aber nur als absolute Ausnahme - auf die Verzugszinsen
    => Bei Zahlungsweigerung = ohne Ankündigung Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens


Hinweis:
Mal ehrlich? Wenn ich einen MB - insgesamt - widerspreche, bestreite ich doch die Forderungen
und weise diese zurück. Um diese (gerichtlich) Durchzusetzen, müsste sowieso durch Debcon der
Anspruch begründet werden (Klageerhebung). Was bitte, soll jetzt ein erneutes außergerichtliches
Schreiben, an dem eingelegten gerichtlichen Widerspruch ändern? Eigentlich nichts!



Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • - Schreiben archivieren
    - Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
    - Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift muss sofort ein Anwalt beauftragt werden!




Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!

Bitte eine Klageschrift vollständig einscannen und per E-Mail zusenden.
Danke im Voraus!



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:

Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#947 Beitrag von Forenuser » Montag 23. September 2013, 16:50

Steffen hat geschrieben:[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18! ;)

VG Steffen

Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.

Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#948 Beitrag von muensteraner » Montag 23. September 2013, 16:54

Forenuser hat geschrieben:


Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.

Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.
[/quote]

Nein, nur deine Frage macht keinen Sinn. Denkst du wirklich das Alter spielt eine Rolle bei der Auswahl :-; Da spielen andere Sachen eine Rolle. Beispielsweise wie oft sie dich geloggt haben ( das erfährst du erst im Rahmen einer Klage) , oder wie viel Druck der RI macht oder vielleicht auch nur der Zufallsgenerator, der die auswählt die zum Henker getragen werden oder vielleicht eine Schufaauskunft, die dir eine gewisse Kreditwürdigkeit bestätigt oder oder ....... ;tö Also das Alter spielt keine Rolle weil immer der anschlussinhaber abgemahnt wird und das sind im Falle von Minderjährigen immer die Eltern.

Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#949 Beitrag von Jonnyman » Montag 23. September 2013, 19:33

Forenuser hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18! ;)

VG Steffen

Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.

Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.
Das Niveau sink hier in letzter Zeit ganz schön...

Ich hatte damals drei Abmahnungen bekommen.
Für die erste Abmahnung bin ich schon bei Debcon Brief 740 Euronen
Heute ist für die zweite Abmahnung der erste Debconbrief gekommen.
Mal sehen wann der Brief für die dritte Abmahnung kommt.
Gruß Jonnyman

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#950 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. September 2013, 00:01

[quoteemForenuser]Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst ... ich überfordre dich und andere wohl.[/quoteem]

Hallo und nur für dichens, mein lieber @Forenuser,

mal etwas am Rande bemerkt. Das hier ist ein -Privatforum-, was ich selbst sowie aus meiner Tasche finanziere, jemand anderes es ehrenamtlich technisch hegt und pflegt, und wo ich meist für andere meinen kleinen Künstlerkopf hinhalte. Vergleiche es mit meinem Haus. Wenn Du zu mir kommst, solltest Du dich meinen Gepflogenheiten und der Hausordnung richten, die ich aufstelle! Entweder Du beherzigst diese und wir kommen gut aus, beherzigst diese nicht und musst mit einen Hausverbot rechnen, wenn Du mir öffentlich ans Bein pinkeln willst.

Es macht definitiv und absolut keinen Sinn, beantragte MB oder eingereichte Klagen nach dem Alter aufzulisten. Punkt. Aus Ende.

VG Steffen (Site-Admin)

bubaka
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#951 Beitrag von bubaka » Dienstag 24. September 2013, 03:23

Hallo alle zusammen!

Ich habe frage bezüglich „Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid: Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):“

Ich hab gedacht die „Baek-Law Sache“ ist am 01.07.2013 endgültig verjährt (2010+2011+2012 + 6 Monaten Hemmung wegen Mahnbescheid) . Was verstehe ich falsch? Besten Dank im Voraus für Erklärung.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#952 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. September 2013, 10:35

:Y

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]

Florian87
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#953 Beitrag von Florian87 » Dienstag 24. September 2013, 17:02

Hallo,

ich hatte letzte Woche dem Firma Debcon ein Wiederspruchschreiben geschickt, wie es im eBook Weweiserinkasso (1.1) beschrieben wird.
Kürzlich habe ich eine Antwort erhalten. Zwei Seiten vorher im Forum lese ich, wie ich mich verhalten soll:

Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU

Gibt es für den 2. Punkt auch ein Muster, wie ich das Schreiben formulieren sollte? Oder kann ich den gleichen Brief nochmal schicken?


Vielen vielen Dank für eure Hilfe!

Darius
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#954 Beitrag von Darius » Dienstag 24. September 2013, 17:38

Guten Abend,ich bin neu hier.

Habe Post vom Amtsgericht Hagen -Mahnabteilung- bekommen.
Antragsteller ist Debcon
Hauptforderung : 500€ +Verfahenskosten,Zinsen usw. 655,20€

Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge,diese aber erbracht sei.

Könnte mir jemand helfen was ich tun soll?

killerbienchen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#955 Beitrag von killerbienchen » Dienstag 24. September 2013, 19:29

Nachdem die letzte gesetzte Frist der Debcon noch nicht mal abgelaufen war, hatte ich das Vergleichsangebot mit 740€ auf dem Tisch, ohne dass sie meine Antwort je erhalten hatten.
Ich bin gespannt, welche Ausmaße das noch annimmt.

Yahya
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#956 Beitrag von Yahya » Mittwoch 25. September 2013, 16:46

Hallo zusammen,

nachdem ich auch eines der üblichen Schreiben der Debcon erhalten habe, habe ich Ihnen mit dem bekannten Anschreiben:
1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1. geantwortet.

Darauf sind sie nicht eingegangen, sondern haben mir stattdessen ein Schreiben geschickt, dass sie meine Zrückweisung überhaupt nicht verstehen können.
Sollte ich noch mal ein Schreiben aufsetzen und die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern?
Natürlich mit dem Hinweis ansonsten, sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU einzureichen?

Gruß Yahyami

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#957 Beitrag von Streber24 » Mittwoch 25. September 2013, 19:23

Darius hat geschrieben:Guten Abend,ich bin neu hier.

Habe Post vom Amtsgericht Hagen -Mahnabteilung- bekommen.
Antragsteller ist Debcon
Hauptforderung : 500€ +Verfahenskosten,Zinsen usw. 655,20€

Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge,diese aber erbracht sei.

Könnte mir jemand helfen was ich tun soll?

Habe ich vor 2 Wochen auch bekommen.
Wenn Du Dich unschuldig bekennst, dann den beiliegenden Widerspruch an das Amtsgericht zurückschicken
(schau mal ein paar Seiten weiter vorne, da habe ich meinen "Fall" geschildert).

baynay
Grüße

streber24

b.g.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#958 Beitrag von b.g. » Mittwoch 25. September 2013, 21:04

Hallo Zusammen,

ich brauch mal Bitte eure hilfe.

Debcon ag hatte mir zuerst eine rechnung und danach eine mahnung und zum schluss ein schreiben von landsgericht hagen geschickt.
auf das schreiben habe ich vom landsgericht geantwortet als wiederspruch.

jetzt hab ich wieder post von debcon bekommen: wiederspruch gegen Mahnbescheid.

1. ich soll das geld zahlen

2. oder in raten.

ansonsten würden die ein stretiges verfahren einleiten.

Das schreiben wurde von den maschinell erstellt.

Was soll ich jetzt machen?

Hat jemand eine gute vorlage?

Vielen dank im voraus...

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#959 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. September 2013, 00:16

Scanne mal bitte alles ein und schicke es mir einmal per E-Mail an: steffen.heintsch@t-online.de.
Kenne diese Schreiben noch nicht, bekommst dann umgehend Antwort.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#960 Beitrag von Streber24 » Donnerstag 26. September 2013, 16:26

Steffen hat geschrieben:Scanne mal bitte alles ein und schicke es mir einmal per E-Mail an: steffen.heintsch@t-online.de.
Kenne diese Schreiben noch nicht, bekommst dann umgehend Antwort.

VG Steffen
Hallo Steffen,

das wird das gleiche Schreiben sein, welches ich nach dem Widerspruch erhalten habe
(habe ich Dir am 19.09.2013 geschickt).

Meine Empfehlung: Abwarten und Tee, Kaffee, Cola, Bier, Wein, .... trinken.
Grüße

streber24

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