Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@refan
ich meine zum 01.07.2014
ich meine zum 01.07.2014
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon
-
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
?Forenuser hat geschrieben:Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18!
VG Steffen
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht -
Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):
Wie nicht anders prognostiziert, geht der Abmahnwahn in eine heiße Herbstoffensive. Nach
vorliegenden Informationen verstärken die abmahnenden Kanzleien und Inkassos nicht nur
den Druck mittels Folgeschreiben (ugs. Bettelbriefe), sondern auch die Mahnbescheidbean-
tragung und Klagetätigkeit steigen.
Trotzdem sollte jeder einen kühlen Kopf bewahren und insbesondere bei Forderungen über
1.000,- € nicht den übereilten Weg eines Privatvergleiches wählen. Es gibt einen Trend
an den Gerichtsständen, das einmal der “fliegende Gerichtsstand“ bzw. die jeweilige Zu-
ständigkeit überdacht wird, genau wie die astronomisch hohen Streitwerte der Abmahner /
Inkassos weiter drastisch reduziert werden.
Jeder der nur eine mod. UE abgegeben hat und nicht zahlte, hat sich ja sowieso selbst
und freiwillig für: “entweder Verjährung oder Klage!“ entschieden. Für sehr viele wird
das Warten - auch im Klagefall - ein Vorteil sein können. Mit Erhalt einer Klageschrift
ist ein Anwalt zu beauftragen.
Musterschreiben:
Inhalt:
Hinweis:
Mal ehrlich? Wenn ich einen MB - insgesamt - widerspreche, bestreite ich doch die Forderungen
und weise diese zurück. Um diese (gerichtlich) Durchzusetzen, müsste sowieso durch Debcon der
Anspruch begründet werden (Klageerhebung). Was bitte, soll jetzt ein erneutes außergerichtliches
Schreiben, an dem eingelegten gerichtlichen Widerspruch ändern? Eigentlich nichts!
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
eBook: Wegweiser Inkasso!
F.A.Q Debcon
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht -
Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):
Wie nicht anders prognostiziert, geht der Abmahnwahn in eine heiße Herbstoffensive. Nach
vorliegenden Informationen verstärken die abmahnenden Kanzleien und Inkassos nicht nur
den Druck mittels Folgeschreiben (ugs. Bettelbriefe), sondern auch die Mahnbescheidbean-
tragung und Klagetätigkeit steigen.
Trotzdem sollte jeder einen kühlen Kopf bewahren und insbesondere bei Forderungen über
1.000,- € nicht den übereilten Weg eines Privatvergleiches wählen. Es gibt einen Trend
an den Gerichtsständen, das einmal der “fliegende Gerichtsstand“ bzw. die jeweilige Zu-
ständigkeit überdacht wird, genau wie die astronomisch hohen Streitwerte der Abmahner /
Inkassos weiter drastisch reduziert werden.
Jeder der nur eine mod. UE abgegeben hat und nicht zahlte, hat sich ja sowieso selbst
und freiwillig für: “entweder Verjährung oder Klage!“ entschieden. Für sehr viele wird
das Warten - auch im Klagefall - ein Vorteil sein können. Mit Erhalt einer Klageschrift
ist ein Anwalt zu beauftragen.
Musterschreiben:
Inhalt:
- => Unverständnis für den grundlosen Widerspruch des Mahnbescheides.
=> Möglichkeiten:- 1. man zahlt sofort, die im MB genannte Forderungen
2. man vereinbart eine Ratenzahlung
=> Bei Zahlungsweigerung = ohne Ankündigung Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens - 1. man zahlt sofort, die im MB genannte Forderungen
Hinweis:
Mal ehrlich? Wenn ich einen MB - insgesamt - widerspreche, bestreite ich doch die Forderungen
und weise diese zurück. Um diese (gerichtlich) Durchzusetzen, müsste sowieso durch Debcon der
Anspruch begründet werden (Klageerhebung). Was bitte, soll jetzt ein erneutes außergerichtliches
Schreiben, an dem eingelegten gerichtlichen Widerspruch ändern? Eigentlich nichts!
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
- - Schreiben archivieren
- Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
- Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift muss sofort ein Anwalt beauftragt werden!
Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:
- Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
- Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
- Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
- News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
- Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
(Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
(Abtretung Baek-Law)
- Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
(Abtretung Baek-Law)
- Neuste Debcon Schreiben April 2013:
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
"VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
- Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
2. Auskunft § 34 BDSG
(Abtretung Baek-Law)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
eBook: Wegweiser Inkasso!
F.A.Q Debcon
! | Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze! |
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen hat geschrieben:[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18!
VG Steffen
Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[/quote]Forenuser hat geschrieben:
Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.
Nein, nur deine Frage macht keinen Sinn. Denkst du wirklich das Alter spielt eine Rolle bei der Auswahl Da spielen andere Sachen eine Rolle. Beispielsweise wie oft sie dich geloggt haben ( das erfährst du erst im Rahmen einer Klage) , oder wie viel Druck der RI macht oder vielleicht auch nur der Zufallsgenerator, der die auswählt die zum Henker getragen werden oder vielleicht eine Schufaauskunft, die dir eine gewisse Kreditwürdigkeit bestätigt oder oder ....... Also das Alter spielt keine Rolle weil immer der anschlussinhaber abgemahnt wird und das sind im Falle von Minderjährigen immer die Eltern.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das Niveau sink hier in letzter Zeit ganz schön...Forenuser hat geschrieben:Steffen hat geschrieben:[quoteemForenuser]Können diejenigen, die einen MB erhalten haben, mal ihr Alter angeben.
Würde gerne sehen, ob es da ein Muster gibt von Debcon[/quoteem]
Es sind alle über 18!
VG Steffen
Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst...ich überforder dich und andere wohl.
Ich hatte damals drei Abmahnungen bekommen.
Für die erste Abmahnung bin ich schon bei Debcon Brief 740 Euronen
Heute ist für die zweite Abmahnung der erste Debconbrief gekommen.
Mal sehen wann der Brief für die dritte Abmahnung kommt.
Gruß Jonnyman
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemForenuser]Man bist Du schlau. das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst ... ich überfordre dich und andere wohl.[/quoteem]
Hallo und nur für dichens, mein lieber @Forenuser,
mal etwas am Rande bemerkt. Das hier ist ein -Privatforum-, was ich selbst sowie aus meiner Tasche finanziere, jemand anderes es ehrenamtlich technisch hegt und pflegt, und wo ich meist für andere meinen kleinen Künstlerkopf hinhalte. Vergleiche es mit meinem Haus. Wenn Du zu mir kommst, solltest Du dich meinen Gepflogenheiten und der Hausordnung richten, die ich aufstelle! Entweder Du beherzigst diese und wir kommen gut aus, beherzigst diese nicht und musst mit einen Hausverbot rechnen, wenn Du mir öffentlich ans Bein pinkeln willst.
Es macht definitiv und absolut keinen Sinn, beantragte MB oder eingereichte Klagen nach dem Alter aufzulisten. Punkt. Aus Ende.
VG Steffen (Site-Admin)
Dachte nur nicht, das Du auch so dumm bist und diese einfache frage nicht verstehst.
Dabei ist diese doch wirklich einfach verfasst ... ich überfordre dich und andere wohl.[/quoteem]
Hallo und nur für dichens, mein lieber @Forenuser,
mal etwas am Rande bemerkt. Das hier ist ein -Privatforum-, was ich selbst sowie aus meiner Tasche finanziere, jemand anderes es ehrenamtlich technisch hegt und pflegt, und wo ich meist für andere meinen kleinen Künstlerkopf hinhalte. Vergleiche es mit meinem Haus. Wenn Du zu mir kommst, solltest Du dich meinen Gepflogenheiten und der Hausordnung richten, die ich aufstelle! Entweder Du beherzigst diese und wir kommen gut aus, beherzigst diese nicht und musst mit einen Hausverbot rechnen, wenn Du mir öffentlich ans Bein pinkeln willst.
Es macht definitiv und absolut keinen Sinn, beantragte MB oder eingereichte Klagen nach dem Alter aufzulisten. Punkt. Aus Ende.
VG Steffen (Site-Admin)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo alle zusammen!
Ich habe frage bezüglich „Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid: Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):“
Ich hab gedacht die „Baek-Law Sache“ ist am 01.07.2013 endgültig verjährt (2010+2011+2012 + 6 Monaten Hemmung wegen Mahnbescheid) . Was verstehe ich falsch? Besten Dank im Voraus für Erklärung.
Ich habe frage bezüglich „Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid: Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):“
Ich hab gedacht die „Baek-Law Sache“ ist am 01.07.2013 endgültig verjährt (2010+2011+2012 + 6 Monaten Hemmung wegen Mahnbescheid) . Was verstehe ich falsch? Besten Dank im Voraus für Erklärung.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
ich hatte letzte Woche dem Firma Debcon ein Wiederspruchschreiben geschickt, wie es im eBook Weweiserinkasso (1.1) beschrieben wird.
Kürzlich habe ich eine Antwort erhalten. Zwei Seiten vorher im Forum lese ich, wie ich mich verhalten soll:
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
Gibt es für den 2. Punkt auch ein Muster, wie ich das Schreiben formulieren sollte? Oder kann ich den gleichen Brief nochmal schicken?
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
ich hatte letzte Woche dem Firma Debcon ein Wiederspruchschreiben geschickt, wie es im eBook Weweiserinkasso (1.1) beschrieben wird.
Kürzlich habe ich eine Antwort erhalten. Zwei Seiten vorher im Forum lese ich, wie ich mich verhalten soll:
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
Gibt es für den 2. Punkt auch ein Muster, wie ich das Schreiben formulieren sollte? Oder kann ich den gleichen Brief nochmal schicken?
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Abend,ich bin neu hier.
Habe Post vom Amtsgericht Hagen -Mahnabteilung- bekommen.
Antragsteller ist Debcon
Hauptforderung : 500€ +Verfahenskosten,Zinsen usw. 655,20€
Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge,diese aber erbracht sei.
Könnte mir jemand helfen was ich tun soll?
Habe Post vom Amtsgericht Hagen -Mahnabteilung- bekommen.
Antragsteller ist Debcon
Hauptforderung : 500€ +Verfahenskosten,Zinsen usw. 655,20€
Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge,diese aber erbracht sei.
Könnte mir jemand helfen was ich tun soll?
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Samstag 10. August 2013, 15:41
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nachdem die letzte gesetzte Frist der Debcon noch nicht mal abgelaufen war, hatte ich das Vergleichsangebot mit 740€ auf dem Tisch, ohne dass sie meine Antwort je erhalten hatten.
Ich bin gespannt, welche Ausmaße das noch annimmt.
Ich bin gespannt, welche Ausmaße das noch annimmt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
nachdem ich auch eines der üblichen Schreiben der Debcon erhalten habe, habe ich Ihnen mit dem bekannten Anschreiben:
1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1. geantwortet.
Darauf sind sie nicht eingegangen, sondern haben mir stattdessen ein Schreiben geschickt, dass sie meine Zrückweisung überhaupt nicht verstehen können.
Sollte ich noch mal ein Schreiben aufsetzen und die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern?
Natürlich mit dem Hinweis ansonsten, sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU einzureichen?
Gruß Yahyami
nachdem ich auch eines der üblichen Schreiben der Debcon erhalten habe, habe ich Ihnen mit dem bekannten Anschreiben:
1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1. geantwortet.
Darauf sind sie nicht eingegangen, sondern haben mir stattdessen ein Schreiben geschickt, dass sie meine Zrückweisung überhaupt nicht verstehen können.
Sollte ich noch mal ein Schreiben aufsetzen und die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern?
Natürlich mit dem Hinweis ansonsten, sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU einzureichen?
Gruß Yahyami
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Darius hat geschrieben:Guten Abend,ich bin neu hier.
Habe Post vom Amtsgericht Hagen -Mahnabteilung- bekommen.
Antragsteller ist Debcon
Hauptforderung : 500€ +Verfahenskosten,Zinsen usw. 655,20€
Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge,diese aber erbracht sei.
Könnte mir jemand helfen was ich tun soll?
Habe ich vor 2 Wochen auch bekommen.
Wenn Du Dich unschuldig bekennst, dann den beiliegenden Widerspruch an das Amtsgericht zurückschicken
(schau mal ein paar Seiten weiter vorne, da habe ich meinen "Fall" geschildert).
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Zusammen,
ich brauch mal Bitte eure hilfe.
Debcon ag hatte mir zuerst eine rechnung und danach eine mahnung und zum schluss ein schreiben von landsgericht hagen geschickt.
auf das schreiben habe ich vom landsgericht geantwortet als wiederspruch.
jetzt hab ich wieder post von debcon bekommen: wiederspruch gegen Mahnbescheid.
1. ich soll das geld zahlen
2. oder in raten.
ansonsten würden die ein stretiges verfahren einleiten.
Das schreiben wurde von den maschinell erstellt.
Was soll ich jetzt machen?
Hat jemand eine gute vorlage?
Vielen dank im voraus...
ich brauch mal Bitte eure hilfe.
Debcon ag hatte mir zuerst eine rechnung und danach eine mahnung und zum schluss ein schreiben von landsgericht hagen geschickt.
auf das schreiben habe ich vom landsgericht geantwortet als wiederspruch.
jetzt hab ich wieder post von debcon bekommen: wiederspruch gegen Mahnbescheid.
1. ich soll das geld zahlen
2. oder in raten.
ansonsten würden die ein stretiges verfahren einleiten.
Das schreiben wurde von den maschinell erstellt.
Was soll ich jetzt machen?
Hat jemand eine gute vorlage?
Vielen dank im voraus...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Scanne mal bitte alles ein und schicke es mir einmal per E-Mail an: steffen.heintsch@t-online.de.
Kenne diese Schreiben noch nicht, bekommst dann umgehend Antwort.
VG Steffen
Kenne diese Schreiben noch nicht, bekommst dann umgehend Antwort.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Steffen,Steffen hat geschrieben:Scanne mal bitte alles ein und schicke es mir einmal per E-Mail an: steffen.heintsch@t-online.de.
Kenne diese Schreiben noch nicht, bekommst dann umgehend Antwort.
VG Steffen
das wird das gleiche Schreiben sein, welches ich nach dem Widerspruch erhalten habe
(habe ich Dir am 19.09.2013 geschickt).
Meine Empfehlung: Abwarten und Tee, Kaffee, Cola, Bier, Wein, .... trinken.
Grüße
streber24
streber24