Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#841 Beitrag von Steffen » Samstag 24. August 2013, 09:10

[quoteemAbgemahnterNr35871]Ich persönlich würde die Füße stillhalten. Am Telefon könntest du denen theoretisch ja alles Mögliche vorlügen.[/quoteem]

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Gelogen wird überhaupt nicht, und gleich gar nicht dazu indirekt in einem Forum aufgefordert! Bitte beachten - Danke
Steffen (Site Admin)!



[quoteemAbgemahnterNr35871]So ein Fall ist aber schon mal vor Gericht gegangen. Leider konnte ich nichts dazu finden, wie es ausgegangen ist.[/quoteem]
Link



:al

Man sollte einmal beachten, dass wir immer darauf hinweisen, dass noch kleine Klagen bekannt waren. Natürlich wird Debcon - und muss - klagen. Schon allein um sich selbst nicht der Lächerlichkeit preiszugeben und die Zahlungsmoral der Schuldner anzuheben. Sind wir doch uns einig, kommt 1 Beklagter mit einem verlorenen Urteil hier ins Forum,
  • 1. schreien alle wild herum, wie in einem Hühnerstall, indem ein (richtiger) Fuchs ist
    2. zahlt man lieber, als zu kämpfen.
Das sind einfach Erfahrungswerte, die schon mit infoscore und RA Hass gemacht worden. Aber, wer in Ruhe sich einen Anwalt sucht und beauftragt und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, wird sehen, dass es meist positiv für uns ausfällt.

Hier könnten uns diejenigen unterstützen, und ihre Klageschrift von Debcon zur Verfügung stellen (per E-Mail). Diese würde ich an den Anwälten weitergeben, sodass man sich besser vorbereiten kann. Keine Sorge, es würde nichts veröffentlicht und die Anwälte unterliegen auch in diesem Fall der Schweigepflicht. Danke im Voraus!


VG Steffen

AbgemahnterNr35871
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#842 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Samstag 24. August 2013, 12:23

Steffen hat geschrieben:[quoteemAbgemahnterNr35871]Ich persönlich würde die Füße stillhalten. Am Telefon könntest du denen theoretisch ja alles Mögliche vorlügen.[/quoteem]

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Gelogen wird überhaupt nicht, und gleich gar nicht dazu indirekt in einem Forum aufgefordert! Bitte beachten - Danke
Steffen (Site Admin)!

VG Steffen
Entschuldigung, da habe ich mich leider falsch ausgedrückt. Das sollte keine Aufforderung zum lügen sein, sondern aus Sicht der abmahnenden Kanzlei. Die können ja nicht wissen ob Du die am Telefon belügst oder nicht. Einfach eine Aussage am Telefon "das war ein Leecher-Mod" wird denen wohl nicht reichen um Dich in Ruhe zu lassen, weil die ja eh nicht prüfen können ob das stimmt. Also wird das vermutlich eh erst bei der Klage geklärt, und da kann man dann genauso wie Füße stillhalten.
Hoffe das war jetzt nicht mehr so missverständlich, sorry nochmal ^^

Und das "Ende" der Leecher Geschichte ist ja leider mehr als unbefriedigend für Außenstehende die das eventuell auch betreffen würde :-/
Danke trotzdem für die Info dazu!

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#843 Beitrag von User » Samstag 24. August 2013, 13:01

:al
Sehr lange habe ich als Gast die Beiträge hier verfolgt.
Da nun meine Abmahnangelegenheit erfolgreich seko} beendet wurde, möchte ich mit meinem Beitrag Allen Mut machen nicht aufzugeben, und zu sagen Nö ich nicht .
Bei mir war der Verlauf folgender - Abgemahnt von Anwaltskanzlei.
Daraufhin einmalig vollumpfänglich Widerspruch mit $UE$ eingelegt.
Zweites Schreiben von Anwaltskanzlei ignoriert / abgeheftet.
Danach Schreiben von Debcon.
Auch hier einmalig vollumpfänglich Widersprochen mit verweis auf Schriftverkehr mit auftraggebender Anwaltskanzlei und dessen Mandantschaft.
Danach über die Jahre unzählige Schreiben von Debcon.
Alle ohne wenn und aber ignoriert / abgeheftet.
Letztes Debconschreiben 3 Mon.vor Verjährung.
Daraufhin unverbindliches Telefonat mit Fachanwältin.
Bei diesem Gespräch wurde ich sofort darauf hingewiesen, dass es bei geringem Einkommen, vom Amtsgericht einen sog.Beratungshilfeschein für den Anwalt / -in gibt.
D.h.somit werden für alle aussergerichtlichen Aktivitäten die Kosten auf 10 € minimiert.
Mit diesem Schein zu meiner Anwältin.
Den kompletten Schriftverkehr vorgelegt, den Sachverhalt kurz durchgesprochen und meine Anwältin ihren "Job" machen lassen.
Seit dem von Debcon etc.seit 1 Jahr nichts mehr gehört.

Allen die mit ihrer Sache noch am Anfang stehen, oder mitten drin sind, wünsche ich viel Erfolg und Kraft für ihren Kampf.
Gebt nicht auf, und Allen dddr:;

baynay

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#844 Beitrag von Steffen » Samstag 24. August 2013, 14:11

Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:

Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

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Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht Debcon-Schreiben (Abtretung Baek-Law); Stand 24.08.2013:
Neustes Schreiben von Debcon 11.06.2013:
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • - kurz ablachen und denken: lächerlich!
    - Schreiben archivieren
    - Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!

eBook: Wegweiser Inkasso!



Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!

Bitte eine Klageschrift vollständig einscannen und per E-Mail zusenden.
Danke im Voraus!


VG Steffen

DrBoon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#845 Beitrag von DrBoon » Montag 26. August 2013, 12:37

Hallo da bin ich mal wieder,
bin Umgezogen und so wie ich es aus dem Verlauf entnommen habe muss ich die Debcon über die Adressänderung Informieren.
Meine frage:
Hab noch andere Abmahnungen im Schrank liegen wo ich mit Mod.UE Widersprochen habe und ruhe ist, muss ich die auch Informieren, möchte ungern schlafende hunde wecken?? ;)

Gruß DrBoon danke schonmal

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#846 Beitrag von Steffen » Montag 26. August 2013, 12:56

[quoteemDrBoon]Hallo da bin ich mal wieder, bin umgezogen, und so wie ich es aus dem Verlauf entnommen habe, muss ich die Debcon über die Adressänderung Informieren?[/quoteem]

Ich würde eine Adressänderung generell der Gegenseite mitteilen. Letztendlich - durch die in DE bestehende Meldepflicht - bekommt man die Adresse sowieso heraus. Sollte der MB nicht zugestellt werden können, verlängert sich dann unnötig die Verjährung.
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@werweißich-inkasso.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Inkassonummer/Zeichen: <Inkassonummer/Zeichen>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Beachte: Anpassen + Doppelversand!

[quoteemDr.Boon]Meine Frage:
Hab noch andere Abmahnungen im Schrank liegen, wo ich mit mod. UE widersprochen habe und Ruhe ist, muss ich Debcon auch informieren? Möchte ungern schlafende Hunde wecken.[/quoteem]
Nein!

VG Steffen

bembelpower
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#847 Beitrag von bembelpower » Montag 26. August 2013, 13:24

Hallo Forum,

nachdem ich das Forderungsschreiben der Debcon über 1000€ Euro (Rechtsanwälte Negele, Zimmer Greuter) erhalten hatte, habe ich mittels dem Vordruck Widerspruch eingelegt und um Übermittlung der gespeicherten Daten gewünscht.

Nun ist auch das Auskunftsschreiben der Debcon mit einer Fristverlängerung eingetroffen. Soll ich dieses Schreiben einfach abheften oder ist es ratsam den übermittelten Daten ebenfalls zu widersprechen?

Gruss an die Gemeinde!

flyermouse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#848 Beitrag von flyermouse » Montag 26. August 2013, 14:44

bembelpower hat geschrieben:Hallo Forum,

nachdem ich das Forderungsschreiben der Debcon über 1000€ Euro (Rechtsanwälte Negele, Zimmer Greuter) erhalten hatte, habe ich mittels dem Vordruck Widerspruch eingelegt und um Übermittlung der gespeicherten Daten gewünscht.

Nun ist auch das Auskunftsschreiben der Debcon mit einer Fristverlängerung eingetroffen. Soll ich dieses Schreiben einfach abheften oder ist es ratsam den übermittelten Daten ebenfalls zu widersprechen?

Gruss an die Gemeinde!
also ich hab antwort auch erhalten, wie steffen schrieb wieder ohne kostenaufschlüsselung (ich soll in die ursprüngliche mahnung sehen - da ist aber auch nur pauschalbetrag...?!), ohne vollmacht und mit fristverlängerung für ca 10 tage...

ich heft´s einfach mal ab - und warte der dinge die da noch kommen....

Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR

Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!

Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV[/url] + BDIU

hi,

erstmal vielen dank für die leitfäden - darf ich doof fragen...:

zu 2. und 3. - erneut anfordern, bzw. dann beschwerde, gibt es da auch evtl. ein musterschreiben...? :)

macht es "zusätzlichen Ärger" wenn man sich beschwerd...?
ist es DebCon bekannt wer sich da beschwerd hat - und man gerät erst recht ins "fadenkreuz"...?


danke, gruss
dieMaus

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#849 Beitrag von Steffen » Montag 26. August 2013, 23:28

Hallo @flyermouse

habe keine Angst, für doof zu gelten. Es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten. :lol:

Wichtig ist erst einmal nur der Widerspruch. Die Auskunft gem. BDSG sollte Debcon auch noch geben, dann wird es haarig. Die wollen, dass wir zahlen, machen wir ja auch nicht. Es kommt keiner hier ins Forum und beschwert sich deswegen. Und so ist es mit den anderen Forderungen, die wir stellen.

Es sollte aber im Klagefall geklärt werden + die Frage: warum man die Forderungen nicht transparent und nachvollziehbar aufschlüsselt.

VG Steffen

SoRe
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#850 Beitrag von SoRe » Donnerstag 29. August 2013, 11:38

Hallo Steffen,

meinst du mit Widerspruch genügt, den ersten Widerspruch den wir alle nach dem Erhalt des ersten Schreibens abgegeben haben? Oder sollen wir jetzt nach dem zweiten Schreiben noch einmal Widerspruch einlegen (und die fehlenden Punkte erneut einfordern, wie im Leitfaden beschrieben)?

LG SoRe

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#851 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. August 2013, 16:46

Ein Widerspruch (je Inkasso-Nummer) - reicht.

VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#852 Beitrag von Kiro123456 » Donnerstag 29. August 2013, 17:50

Hi, bisher war ich immer stiller Mitleser dieser Seite, melde mich jetzt jedoch auch mal zu Worte.

Zuerst möchte ich ein Dank an Steffen aussprechen, der den Leuten hier mit sehr viel Elahn und Ausdauer hilft :rp


Am 29.10.2010 habe ich Post von Negele bekommen. "...Wegen unerlaubter verwertung urheberrechtlich Geschützter Werke" Auftraggeber: DBM Videovertrieb GmbH
Damals habe ich mich an Haftungsrecht . com gewendet und mit einer Mod.UE geantwortet. Besser gesagt haben die alles für mich gemacht.
Dann war erstmal Ruhe, Negele hat wohl kein Interesse mehr an dem Fall.

Tja denkste.

Mitte Juni 2013 habe ich überraschenderweise einen Brief von Debcon erhalten. Genau das gleiche Schreiben wie es hier im Forum zu finden ist.
Debcon hat den Fall übernommen und fodert mich auf 1000€ zu zahlen.
Ich habe dem mit dem Musterschreiben wiedersprochen und die Auskünfte angefordert.

Am 1.7.2013 habe ich dann Antwort erhalten. Eine Kopie der Abtretung und eine Kostenaufschlüsselung gab es nicht. Sondern nur eine Auflistung der Persönlichen Daten und Debcon will nach wie vor 1000€ haben.
Ansich genau das Schreiben wie es hier auch zu sehen ist.
Ich habe nicht erneut wiedersprochen und nicht weiter darauf reagiert.

Am 23.7.2013 kam dann erneut Post, wieder Debcon. Diesesmal kommt man mir entgegen und statt 1000€, wollen sie nurnoch 740€ haben.
Wieder ein Schreiben wie es hier zu sehen ist und wieder keine Reaktion von meiner Seite aus.

Heute, 29.8.2013 kam dann der Mahnbescheid. Antragsteller: DBM Videovertrieb GmbH

Was ich jetzt nicht verstehe, warum ist hier nicht Debcon der Antragsteller ?

Ist das so hier bekannt oder habe ich was ganz anderes an der Backe ?

Zumal was sollte ich jetzt machen ?

Grüße Kiro

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#853 Beitrag von Forenuser » Donnerstag 29. August 2013, 19:14

Kiro123456 hat geschrieben: Heute, 29.8.2013 kam dann der Mahnbescheid. Antragsteller: DBM Videovertrieb GmbH

Was ich jetzt nicht verstehe, warum ist hier nicht Debcon der Antragsteller ?

Ist das so hier bekannt oder habe ich was ganz anderes an der Backe ?

Zumal was sollte ich jetzt machen ?

Grüße Kiro
Widerspruch einlegen und ab zur Post damit. Dann warten und lass dir keine Angst machen. Das ist ein Versuch die Leute aus der Reserve zu locken.

bubaka
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#854 Beitrag von bubaka » Donnerstag 29. August 2013, 20:16

Meine Geschichte mit Debcon endete jetzt auch mit Mahnbescheid. Ich habe nur 1 Frage:
Was kommt bei Widerspruchformular in Feld 12 „Bezeichnung des Absenders“?

Topkom
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#855 Beitrag von Topkom » Donnerstag 29. August 2013, 21:31

Im Feld 12 habe ich meine Adressdaten eigegeben.

Rumpelheinz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#856 Beitrag von Rumpelheinz » Freitag 30. August 2013, 09:44

Guten Morgen,

ich wurde auch 2010 von U+C abgemahnt. Dann ging es das ganze Programm durch bis zu Debcon mit all deren lustigen Schreiben. Gestern ist nun der Mahnbescheid bei mir eingegangen. Wie bei User Kiro123456 ist hier aber nicht Debcon, sondern der angebliche Rechteinhaber der Antragsteller. Ist das immer so oder liegt hier eine neue Masche vor?

Werde jetzt natürlich umgehend vollumfassend widersprechen.

Viele Grüße vom
Rumpelheinz

Forenuser
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#857 Beitrag von Forenuser » Freitag 30. August 2013, 21:13

Rumpelheinz hat geschrieben:Guten Morgen,

ich wurde auch 2010 von U+C abgemahnt. Dann ging es das ganze Programm durch bis zu Debcon mit all deren lustigen Schreiben. Gestern ist nun der Mahnbescheid bei mir eingegangen. Wie bei User Kiro123456 ist hier aber nicht Debcon, sondern der angebliche Rechteinhaber der Antragsteller. Ist das immer so oder liegt hier eine neue Masche vor?

Werde jetzt natürlich umgehend vollumfassend widersprechen.

Viele Grüße vom
Rumpelheinz

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filler1971
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#858 Beitrag von filler1971 » Samstag 31. August 2013, 11:39

Im Vorfeld erst einmal Danke für die gute Hilfe, die einem hier zu Teil wird.
Habe mich jetzt auch angemeldet, da mir auch ein paar Fragen unter den Nägeln brennen.

Mich hat es auch erwischt. am 20.01.2010 bekam ich auch Post von Negele...
Allerdings habe ich diese Urheberrechtsverletzung nicht begangen.

In dem selben Jahr habe ich eine andere Abmahnung erhalten, welche gerechtfertigt war. Dort standen allerdings viel mehr Infos drin, wie z.B. Klare Aufschlüsselung des Providers, Hash-Wert und sogar mit welchem Programm die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Alles mit dem Anwalt geklärt und auch bezahlt. Jedoch wesentlich weniger.

Ich habe Negele eine mod. UE zugesandt und seitdem auch Ruhe gehabt. Bis sich jetzt auch Debcon bei mir gemeldet hat.
Der Widerspruch ist sofort rausgegangen und es kam kurz vor Fristende der 2. Bettelbrief von denen.

Nun habe ich auch ein paar Fragen:
Bei mir, wie in allen anderen Fällen, die gleiche Verfahrensweise. Keine Aufschlüsselung der Kosten und auch keine Abtretungserklärung.

Im Leitfaden steht ggf. nachverlangen. Finde hierzu allerdings kein Musterschreiben.

Und nun meine Fragen:
1.) Sollte man auf die Aufschlüsselung und die Abtretungserklärung bestehen? Auswirkung Positiv oder Negativ?
2.) Wenn ein Mahnschreiben kommt, hat dies ja eine Aufschiebende Wirkung. Normalerweise wäre am 31.12 diesen Jahres um 23.59 Uhr bzw. zum 01.01.14 0:00 Uhr die Forderung verjährt.
Um wieviel Zeit verschiebt sich nun alles? Sprich wann wäre der nächste Termin der Verjährung?

Habe diesbezüglich nichts gefunden, falls es doch hierzu Antworten geben sollte, so bitte ich um Entschuldigung und würde mich über einen Link dahin freuen.
Ansonsten bedanke ich mich im Vorfeld für die Beantwortung der Fragen.

Jonnyman
Beiträge: 23
Registriert: Samstag 31. August 2013, 17:51

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#859 Beitrag von Jonnyman » Samstag 31. August 2013, 17:59

Hallo zusammen,

habe hier auch eine ganze Weile mitgelesen und mich nun entschlossen auch anzumelden.

Die Frage von Filter würde mich auch interessieren. Bei mir wäre nämlich die Verjährung auch am 01.01.14 gewesen. Wenn ich das richtig verstehe dann müsste es jetzt plus 6 Monate sein. Aber ab wann ab erster Brief Debcon oder ab 01.01.14?

Ich habe genau wir hier im Forum gezeigt, den ersten Brief von der Debcon bekommen, Widerspruch eingelegt und dann den zweiten Brief bekommen, wie bei allen anderen auch ohne die geforderten Daten/Unterlagen. Habe noch mal aufgefordert und werde ab jetzt nicht mehr reagieren. Ich weiss ja was als nächstes für ein Brief kommt, dank dem Forum :-)

Danke im voraus für die Erklärung der Verjährung.

Gruß Jonnyman

tigerlily
Beiträge: 47
Registriert: Freitag 23. August 2013, 21:13

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#860 Beitrag von tigerlily » Samstag 31. August 2013, 18:07

Jonnyman hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe hier auch eine ganze Weile mitgelesen und mich nun entschlossen auch anzumelden.

Die Frage von Filter würde mich auch interessieren. Bei mir wäre nämlich die Verjährung auch am 01.01.14 gewesen. Wenn ich das richtig verstehe dann müsste es jetzt plus 6 Monate sein. Aber ab wann ab erster Brief Debcon oder ab 01.01.14?

Ich habe genau wir hier im Forum gezeigt, den ersten Brief von der Debcon bekommen, Widerspruch eingelegt und dann den zweiten Brief bekommen, wie bei allen anderen auch ohne die geforderten Daten/Unterlagen. Habe noch mal aufgefordert und werde ab jetzt nicht mehr reagieren. Ich weiss ja was als nächstes für ein Brief kommt, dank dem Forum :-)

Danke im voraus für die Erklärung der Verjährung.

Gruß Jonnyman
Die Verjährung verlängert sich erst mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Ein Schreiben eines Inkassounternehmens verlängert die Verjährung nicht.

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