Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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informationsquelle
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#821 Beitrag von informationsquelle » Dienstag 13. August 2013, 13:07

servus zusammen,
ich habe neulich auch schreiben von diesem lieben unternehmen erhalten.

ich hätte nur eine frage zur verjährung. das datum meiner abmahnung war im oktober 2011. meine modue wurde akzeptiert, ansonsten habe ich bis jetzt kein schreiben mehr erhalten.
wann ist mein fall verjährt? ich habe mich strikt an eure vorlagen gehalten. wäre mein fall nach dem 31.12.2014 also verjährt?

thema mahnbescheid. was mir nun unklar ist.
sollte nun ein mahnbescheid gegen mich erwirkt werden, dann muss ich widerspruch einlegen.
nun müsste die inkasso firma doch eine gerichtsverhandlung anstreben oder? und um welche streitsumme geht es dann?
um die 1000 euro (zzgl. gerichtskosten) oder kann die summe dann (ggf stark) abweichen?

danke
infoquelle

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#822 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. August 2013, 13:19

[quoteeminformationsquelle]wann ist mein fall verjährt?[/quoteem]
Deine Berechnung dürfte rein rechnerisch richtig sein. Nur darf ich fallbezogen nicht mehr auf die Verjährungsfrage antworten. Das hat mir das LG Berlin mittels EV verboten.
:ew

[quoteeminformationsquelle]lässt sich debcon auf einen tragbaren vergleich ein?[/quoteem]
Sicherlich, aber warum?

VG Steffen

trester
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#823 Beitrag von trester » Mittwoch 14. August 2013, 17:30

Hallo,

"informationsquelle" sagte: wann ist mein fall verjährt?

Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hilft (oft)
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Kenntnis des Abmahners von der Person des Schuldners z. B. am 11.08.2011
Beginn 3 Jahresfrist 31.12.2011 (Schluss des Jahres in dem die Person des Schuldners bekannt wurde)
1. Jahr 2012 ;
2. Jahr 2013;
3. Jahr 2014 Verjährt ab 01.01.2015 eigentlich Ja 31.12. 2014 um 24:00 Uhr

Gilt sebstverständlich nur wenn dazwischen nichts passiert ist was eine Unterbrechung der Verjährung bewirkt (Verhandlung mit dem Abmahnanwalt, Mahnbescheid)

Das Problem ist der genaue Termin der Kenntnisnahme des Schuldners.
In den Akten des Landgerichts (die ja angefordert wurden ist) ist die Zustellungsurkunde für den Auskunftsbeschluss abgeheftet.

(ACHTUNG es gibt auch eine Zustellungsurkunde zum Beschluß "Untersagung der Datenlöschung" nicht verwechseln)

Wie lange der Telekomunikationsanbieter (Telko) braucht um die Auskunft zu erteilen habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können. Anfragen bei meinem Telko waren erfolglos, Antwort: Alle Daten gelöscht. Auch die Inanspruchnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten hat mich nicht weitergebracht.

Hat jemand Erfahrungen wie lange die Information von dem Telko bis zum Abmahnanwalt in der Regel dauern, Für mich wichtig, da Zustellung des Auskunft-Beschlusses Ende November. Wenn die Telko lange braucht (bis in den Januar) ist ein Jahr länger warten angesagt.

Grüße Trester

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#824 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 15. August 2013, 00:15

trester hat geschrieben:Das Problem ist der genaue Termin der Kenntnisnahme des Schuldners.
In den Akten des Landgerichts (die ja angefordert wurden ist) ist die Zustellungsurkunde für den Auskunftsbeschluss abgeheftet.

(ACHTUNG es gibt auch eine Zustellungsurkunde zum Beschluß "Untersagung der Datenlöschung" nicht verwechseln)
Die Zustellung des Gestattungsbeschlusses oder der Speicheranordnung ist irrelevant. "Kenntnis" hat der Abmahner erst mit Erhalt der Bestandsdatenauskunft des Netzbetreibers/Providers.
trester hat geschrieben:Wie lange der Telekomunikationsanbieter (Telko) braucht um die Auskunft zu erteilen habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können.
[...]
Hat jemand Erfahrungen wie lange die Information von dem Telko bis zum Abmahnanwalt in der Regel dauern, Für mich wichtig, da Zustellung des Auskunft-Beschlusses Ende November. Wenn die Telko lange braucht (bis in den Januar) ist ein Jahr länger warten angesagt.
I.d.R. braucht der Netzbetreiber/Provider nur wenige Tage, bis er ein solches Auskunftsersuchen bearbeitet und versendet hat.

Die eigentliche Frage muss daher lauten: WANN stellt der Abmahner das Auskunftsersuchen an den Provider/Reseller? Hier habe ich von wenigen Tagen bis über 2 Jahre (!!) zwischen Logzeitpunkt und Auskunftsersuchen an den Provider/Reseller schon alles auf dem Tisch gehabt.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#825 Beitrag von Admin » Donnerstag 15. August 2013, 07:22

FortyTwo hat geschrieben: Die eigentliche Frage muss daher lauten: WANN stellt der Abmahner das Auskunftsersuchen an den Provider/Reseller? Hier habe ich von wenigen Tagen bis über 2 Jahre (!!) zwischen Logzeitpunkt und Auskunftsersuchen an den Provider/Reseller schon alles auf dem Tisch gehabt.
Wenn das Auskunftsersuchen nach 2 Jahren kommt, dürfte der Abmahner kein Auskunft kriegen, da die ja Daten gelöscht sind, oder?

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#826 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 15. August 2013, 09:28

Admin hat geschrieben: Wenn das Auskunftsersuchen nach 2 Jahren kommt, dürfte der Abmahner kein Auskunft kriegen, da die ja Daten gelöscht sind, oder?
Oh, ich dachte diese Frage wäre längst hinreichend geklärt...

OK, 1.: Wenn vom Gericht vor dem eigentlichen Gestattungsbeschluss (§ 101 Abs. 9 UrhG) eine Speicheranordnung (Quick Freeze) erlassen wird, dann sind die kurzen Speicherfristen (i.d.R. 7 Tage) ausgehebelt, weil nun der Netzbetreiber die betreffenden Verkehrsdaten (sofern noch vorhanden) nicht mehr löschen darf bis über den Hauptantrag entschieden ist.

2.: Ist ein Reseller im Spiel, dann handelt es sich um ein zweistufiges Auskunftsersuchen. Zuerst das Auflösen der Verkehrsdaten beim Netzbetreiber (s.o.) in Benutzerkennungen (Bestandsdaten) und im zweiten Schritt die Auflösung der Benutzerkennungen in Anschlussinhaberdaten (Name, Anschrift) beim zuständigen Provider/Reseller (Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 2 UrhG). Da es sich hierbei um reine Bestandsdaten (Vertragsbestandteile) handelt gibt es hier keine Speicherfristen. D.h. der Abmahner kann sich mit diesem 2. Auskunftsersuchen sehr viel Zeit lassen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#827 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. August 2013, 10:49

Auskunftsprozedere § 101 Abs. 9 UrhG
oder
Wie kommen die an die jeweiligen Klardaten?


=> Log-Firma dokumentiert eine IP-Adresse, über die sowie in einem P2P-Netzwerk ein UrhR-Verstoß
getätigt wurde; diese wird dem Abmahner (RI, Anwalt) übermittelt
=> beauftragte Anwalt stellt einen Antrag zur Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 Abs. 9 UrhG
(Gestattungsanordnung) am für den jeweiligen Provider zuständigen Landgericht.

§ 101 Abs. 9 UrhG:
(...) Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Ver-
pflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streit-
wert ausschließlich zuständig.
(...)

Bsp.: Telekom: Hauptsitz Bonn (NRW) = LG Köln usw.

Hinweis:
Hier handelt es sich um ein "körperloses" Verfahren. Das heißt, es wird schriftlich geführt.

=> Das jeweilige Landgericht erhält diesen Antrag und erlässt
  • a) Sicherungsbeschluss (EV betreffs sofortiger Sicherung der Daten zur P2P-IP bis Gestattungsanordnung),
    oder
    b) Gestattungsanordnung
Hinweis:
- die großen Provider haben die 7 Tage Speicherfrist (§ 100 TKG) -selbst- gesucht / gefunden / gewählt,
die Gerichte habe sie dann als gang und gäbe übernommen!
- Ja, liegt ein Sicherungsbeschluss oder eine Gestattungsanordnung vor, und die Daten sind noch nicht
gelöscht, muss der Provider diese speichern bzw. verauskunften


=> 2 Mögliche Wege nach einer Gestattungsanordnung

1. Gestattungsanordnung an den Provider

- dieser beauskunftet unter Hinzunahme von Verkehrsdaten, die zunächst verantwortliche Person hinter der
P2P-IP


2. Gestattungsanordnung an den Backbone-Provider, Auskunftsgesuch an den Reseller-Provider

Hinweis: Hier muss man zwischen Backbone-Provider (Netzvermieter; speichert die Verkehrsdaten) und Reseller-
Provider (Netzmieter; speichert die Bestandsdaten) unterscheiden.

- Die Gestattungsanordnung richtet sich im Grundsatz an den Backbone-Provider. Dieser beauskunftet nun die
Benutzerkennung des jeweiligen (immer noch nicht identifizierbaren) Reseller-Provider-Kunden.
- Jetzt geht der Abmahner zum Reseller-Provider und beantragt die Beauskunftung der Person hinter der
Benutzerkennung. Da kein Verkehrsdatum bedarf es hier -keiner- separaten Gestattungsanordnung und der Reseller
muss beauskunften.


=> 2 erkennbare Auskunftsrichtungen der Reseller-Provider
  • 1. Reseller-Provider verauskunftet zeitnah, der Abmahner macht die Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist
    geltend (lässt sich ugs Zeit)
    oder
    2. Reseller-Provider verauskunftet -nicht- zeitnah (lässt sich ugs sehr viel Zeit)
Hinweise:
- zu 1. solange in der gesetzlichen Verjährungsfrist, ist es moralisch vlt. nicht in Ordnung, rechtlich aber ja!
- zu 2. Wer hierin eine Fahrlässigkeit (§ 199, Abs. 1, Punkt 2 BGB) sieht, kann den Reseller-Provider doch
jederzeit verklagen. An der momentanen ergangenen Abmahnung ändert sicher erst einmal deswegen nichts. Denn
erst mit Kenntnis des Klarnamens, kann der Abmahner die Ansprüche geltend machen.
VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#828 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 15. August 2013, 11:40

Steffen hat geschrieben: 2. Reseller-Provider verauskunftet -nicht- zeitnah (lässt sich ugs sehr viel Zeit)
Allzuviel Zeit kann sich der Reseller/Provider aber nicht lassen, denn nach spätestens zwei Wochen fangen die meisten Abmahnkanzleien an Druck zu machen und auf eine zügige Beauskunftung zu bestehen.

Und Auswirkungen auf die Verjährung hätte das auch nur beim Jahreswechsel. Und wenn dieses Jahr ein Auskunftsersuchen am 20.12.2013 eingehen wird, dann ist die Gefahr in der Tat sehr hoch, dass die Antwort wohl erst im Jahr 2014 erfolgen wird.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#829 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. August 2013, 12:17

[quoteemFortyTwo]Allzuviel Zeit kann sich der Reseller/Provider aber nicht lassen, denn nach spätestens zwei Wochen fangen die meisten Abmahnkanzleien an Druck zu machen, und auf eine zügige Beauskunftung zu bestehen.[/quoteem]

Ich habe ja extra geschrieben, dass es Erfahrungen basiert. So ist aktuell und in großer Anzahl zu beobachten, das ein ganz bestimmter Reseller sich über Jahre Zeit lies, oder eben der Abmahner es nicht sehr eilig hatte. Das Problem, ob ein Richter hier Fahrlässigkeit im Handeln sieht.

VG Steffen






Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________



Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!









Neustes Schreiben von Debcon 11.06.2013:
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • - kurz ablachen und denken: lächerlich!
    - Schreiben archivieren
    - Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!

eBook: Wegweiser Inkasso!





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::





Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#830 Beitrag von Admin » Donnerstag 15. August 2013, 17:39

FortyTwo hat geschrieben:
Admin hat geschrieben: Wenn das Auskunftsersuchen nach 2 Jahren kommt, dürfte der Abmahner kein Auskunft kriegen, da die ja Daten gelöscht sind, oder?
Oh, ich dachte diese Frage wäre längst hinreichend geklärt...
Ja, ich weiß. Aber warum kommt das Auskunftsersuchen von den Abmahnern nach zwei Jahren?
Was erhoffen die sich davon? DIE wissen doch, dass sie nichts mehr kriegen werden.

FortyTwo
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#831 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 15. August 2013, 20:47

Admin hat geschrieben: Ja, ich weiß. Aber warum kommt das Auskunftsersuchen von den Abmahnern nach zwei Jahren?
Was erhoffen die sich davon? DIE wissen doch, dass sie nichts mehr kriegen werden.
Was sollen Sie denn nicht mehr bekommen?! - Lies meine kurze oder Steffens ausführliche Erklärung einfach nochmal durch.

Allerdings: Warum das so lange von den Abmahnern herausgezögert wird, weiß ich nicht, auch wenn ich dazu die ein und auch andere vage Vermutung habe.

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#832 Beitrag von Abgemahnter2010 » Freitag 16. August 2013, 14:14

:hl wir haben jetzt auch Widerspruch eingelegt und zu Debcon per Einschreiben gesendet. Besser ist dad.Wir haben ja zu der Mahnung auch eine Zahlungsvereinbarung bekommen die wir unterschreiben sollten. Die haben wir aber nicht unterschrieben,darin steht, ich erkenne die Forderung der Savoy Film GmbH an und verzichte auf die Einrede der Verjährung.Die Forderung kann ich jedoch nicht sofort zahlen ,unterbreite ihnen folgendes Rückzahlungsangebot und möchte hiermit das für mich mit weiteren hohen Kosten Verbundene Gerichtliche Verfahren vermeiden.
° ich zahle die Forderung vollständig am 19.08.2013.
° ich zahle die Forderung ab dem 19.08.2013 jeweils am 19. des Monats in monatlichen Raten von ______ Euro.
Sonstige Mitteilung:
Datum, Unterschrift.
Jetzt erstmal abwarten bis sich die d.c wieder bei uns meldet.

Gruß: Dirk

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#833 Beitrag von Freiheit » Mittwoch 21. August 2013, 18:58

Also ich wurde nun von der DebCon verklagt wegen Schadenersatzansprüchen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung.

Es geht um das Lied: Bobfahrerlied der Firma Hitmix GmbH.

Streitwert 350€

Amtsgericht Düsseldorf....


JAP !! so ist das. Alle die hier geschrieben haben:

Ihr werdet nicht verklagt: ,,..--.-

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#834 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. August 2013, 04:43

Freiheit hat geschrieben:Ihr werdet nicht verklagt
Zwischen, es sind keine Klagen bekannt und man wird nicht verklagt, ist schon ein großer Unterschied. Natürlich wird auch - muss auch - Debcon Klagen, und einige davon schon Gewinnen, damit man die Zahlungsmoral erhöht.

Wenn Du verklagt wurdest - wie ist es denn ausgegangen?

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#835 Beitrag von Slice » Donnerstag 22. August 2013, 11:02

@Steffen - Ich vermute er hat nur unglücklich Formuliert das das ganze jetzt anfängt, nicht das es schon durch ist.
Freiheit hat geschrieben:Also ich wurde nun von der DebCon verklagt wegen Schadenersatzansprüchen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung.
Hallo Freiheit,

zuersteinmal tut es mir leid das es Dich erwischt hat und ich hoffe das die Forderungen bei Dir unberechtigt sind und Du das auch durchsetzen kannst. *Daumen drück*

Könntest Du eventuell (noch?) einmal deine Daten posten wann und von wem die Ursprünglich Abmahnung war?

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#836 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. August 2013, 14:57

Sagt auf einmal Bescheid, wie es ausgeht. Natürlich auch per PN oder E-Mail.

Danke - Steffen

flyermouse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#837 Beitrag von flyermouse » Freitag 23. August 2013, 12:22

hallo,

ich fand jetzt noch nix konkret dazu - weiss nicht ob`s von interesse, aber DebCon schreibt auch für NZGB und Mig Film "Beschützer wider Willen"....
soll ich Schreiben zur Verfügung stellen..? :)

Fall:
Im Sommer 2010 abgemahnt, modUE gemacht, Funkstille - jetzt 4 Monate vor Verjährung meldete sich DebCon....
Widerspruch lt eurem Leitfaden gemacht - mal sehen...

doofe Frage...:
Meine damals 13jährige Tochter hat (mit damaligen Freund...) offenbar die Datei runterladen angefangen - trotz Belehrung
und Verbot... ("danach" kam sowas seitdem nie wieder vor..!)
Pikanterweise wurde dabei ein eMule Mod (Leecher Version) benutzt, der KEINEN upload machte,
das konnte ich an Protokolldateien nachvollziehen...
Mein Verdacht geht stark in die Richtung, dass NZGB bzw deren Dienstleister einen "Honeypot" aufgestellt
und die downloader abgemahnt haben, da ja i.d.r. bei emule automatisch auch verteilt/hochgeladen würde...

Ist das Praxis dass tatsächlich Honeypots ausgelegt werden...?!?
Hat das auch schon jemand anderes beobachtet..?

ich hab damals nach eurem leitfaden die modUE gemacht, jetzt nur widerspruch gegenüber debcon...

macht es sinn mit NZGB kontakt aufzunehmen und die sache mit der tochter und der "leecher"-mod version
vorzutragen, sprich das abgemahnte "verteilen" kann damit gar nicht geschehen sein - und ob sie vielleicht "nur"
den download geloggt haben...?!

oder füsse still halten...? jkj:s_;

besten dank, gruss
dieMaus

Slice
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#838 Beitrag von Slice » Freitag 23. August 2013, 14:16

Wenn es mein persönlicher Fall wäre würde ich gar nichts tun und das "Argument" für das 'worst case szenario' vor Gericht aufheben. Jeder Kontakt zu den Kanzleien / Inkassos / Rechteinhabern bringt garantiert mehr Probleme als nutzen mit sich.



Generell gesagt kann ich mir das aber schon gut vorstellen das so etwas verwendet wird. Mich wundert da so langsam eh gar nichts mehr.

AbgemahnterNr35871
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#839 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Freitag 23. August 2013, 17:10

@flyermouse:
Ich persönlich würde die Füße still halten. Am Telefon könntest du denen theoretisch ja alles mögliche vorlügen.
So ein Fall ist aber schon mal vor Gericht gegangen: sb-innovation punkt de/f227/spende-gegengutachten-abmahnung-wegen-leecher-mod-21895/
Leider konnte ich nichts dazu finden wie es ausgegangen ist. Im Prinzip wäre ja auch der Download illegal und nicht nur der Upload, auch wenn die sich in den Abmahnungen immer auf den Upload berufen. Wenn die Logfirma aber eine Erlaubnis vom Rechteinhaber hatte diese Datei zu verteilen um IP abzugreifen wäre die Quelle ja eigentlich legal und damit auch der Download nicht verboten, oder? Im Gegensatz dazu wäre die öffentliche Verteilung von pornografischen Inhalten (auch mit Erlaubnis) verboten!? Muss man alles halt nur beweisen können mit Gutachter usw.

flyermouse
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#840 Beitrag von flyermouse » Freitag 23. August 2013, 22:04

hi,
jou das ist auch mein gedanke.... wenn der upload von denen legal gewesen wäre, dann wäre es ja auch der download - falls illegal, hätten die das grössere problem.... aber eben die beweise, wie kann man das beweisen....
ich denke auch ich wart jetzt mal ab was kommt.... :/

mal doofe frage, wenn es zu klage käme - wie ist denn da eigentlich die kostenentwicklung zu erwarten....?!

hat da jemand erfahrungen...? verdoppeln verdreifachen vervielfachen...?

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